BGH hebt Verurteilung eines Mannheimer Polizisten auf

Am 01.03.2024 hatte das Landgericht Mannheim einen Mannheimer Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt, weil dieser Ante P., der sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden hat, mehrfach gegen den Kopf geschlagen hatte. Kurze Zeit später starb der Mann. Der BGH hob nunmehr die Verurteilung auf.

Der Hintergrund des Falls

Im Mai 2022 kam es am Mannheimer Marktplatz zu einem tödlichen Polizeieinsatz. Ein Mensch befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Daraufhin ruft ein Arzt des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim die Polizei weil er befürchtete, der 47-jährige Psychiatrie-Patient könne sich selbst gefährden. Am Ende des Polizeieinsatzes war, wie so oft in vergleichbaren Fällen, der Patient tot.

Weit über die Stadtgrenzen hinaus erregte der Fall Aufmerksamkeit und führte zu massiven Protesten wegen Polizeigewalt.

Das Urteil des LG Mannheim

Das Landgericht sprach einen der beteiligten Polizisten frei, was der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich bestätigte. Ein weiterer Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer geringen Geldstrafe, von 6.000 € verurteilt.

Revision zum Bundesgerichtshof (BGH)

Gegen Urteil des Landgerichts hatte die Schwester des Toten, als Nebenklägerin, Revision zum BGH eingelegt. Nach der mündlichen Verhandlung hob der BGH nun am 17.10.2024 die Verurteilung auf und wies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht Mannheim zurück. Die Schwester wollte eine Verurteilung zumindest wegen Körperverletzung mit Todesfolge erreichen. Damit drang sie nicht durch, und nicht nur das. Der BGH stellte sich nun auf den Standpunkt, dass das Urteil Rechtsfehler zu Lasten (!) des Polizisten aufweise, weshalb das Urteil aufgehoben und an das Landgericht zur neuen Verhandlung zurückverweisen wurde. Die genauen Urteilsgründe sind jedoch noch nicht bekannt.

Bewertung

Unterschiedliche Fälle zu vergleichen ist immer etwas problematisch, aber sobald Polizist*innen als (angebliche) Geschädigte involviert sind, kennt die Justiz keinerlei Hemmungen. Ich erinnere exemplarisch an die Verurteilung von jungen Antifaschist*innen die von der bayrischen Justiz zu 18, bzw. 15 Monaten Gefängnis verurteilt wurden, weil sie vor vier Jahren Polizist*innen angeschrien (!) haben sollen.

Im Fall in Mannheim war es evident, dass ein Mensch in einer Ausnahmesituation, der eigentlich Hilfe brauchte, von der Polizei zu Boden gerungen, gefesselt und malätriert wurde und anschließend verstarb. Den Freispruch eines des beteiligten Polizisten bestätigte der BGH schon, ob auch der zweite Polizist völlig ungeschoren davon kommen wird, bleibt abzuwarten.

Wie die Wochenzeitung kontext vor wenigen Wochen berichtete, sind Polizisten die im Zusammenhang stehen mit dem Geschehen am 02. Mai 2023, aber auch mit einem weiteren Todesfall vom 23. Dezember 2023, anwaltlich gegen die „Initiative 2. Mai“ vorgegangen, da sie sich „verleumdet“ fühlen. Ertekin Ö. starb im Dezember 2023 in Folge von Polizeischüssen in Herz und Lunge.

Die Polizeigewerkschaft GdP beabsichtigt gegen Mitglieder der Interventionistischen Linke (IL) vorzugehen, weil Polizist*innen im Zusammenhang mit Protesten gegen tödliche Polizeiaktionen beleidigt worden seien. Wer Polizist*innen anschreit, der/dem droht schnell mal eine Verurteilung zu einer Haftstrafe. Wer darauf hinweist, dass Polizist*innen andere Menschen getötet haben, dem werden Anwält*innen und die Staatsanwaltschaft auf den Hals gehetzt. „Tief betroffen“ zeigt sich die GdP nicht etwa nach dem Tod von Ante P. und Ertekin Ö., sondern erst, als ein Polizist starb.

Das sind die Maßstäbe von Staat, Justiz und Polizei.


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