Was lässt sich aus der Studie „Verurteilt für terroristische Mitgliedschaft im Ausland“ für inhaftierte Antifaschist:innen ableiten?

In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wird von Sofia Koller die strafrechtliche Aufarbeitung, der Strafvollzug sowie die Rückkehr in die Gesellschaft von sogenannten „islamistischen“ Verurteilten analysiert. Ausgangspunkt ist die Phase nach 2014, als sich zahlreiche Personen aus Deutschland dem sogenannten „Islamischen Staat“ anschlossen und später, teils freiwillig, teils durch staatliche Rückholaktionen, nach Deutschland zurückkehrten. Was lässt sich aus dieser Arbeit womöglich über die aktuelle Umgangsweise der Repressionsbehörden mit inhaftierten Antifaschist:innen ableiten, wo gibt es Überschneidungen?

Im Zentrum der Arbeit stehen vier Problemfelder:

  1. Risikobewertung und Sicherheitsmanagement,
  2. Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit,
  3. Übergangsmanagement und Bewährung,
  4. geschlechtsbezogene Besonderheiten, insbesondere bei Frauen und Kindern.

Die Studie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen Sicherheitslogik und dem gesetzlichen Resozialisierungsanspruch.

I. Sicherheitsdominanz und Risikobewertung: Der Vorrang der Gefahrenabwehr

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die strukturelle Dominanz sicherheitsbehördlicher Perspektiven im Umgang mit verurteilten Rückkehrenden. Instrumente wie VERA-2R (hierzu vgl. „Risikoeinschätzung extremistischer Straftäter- Zwei Instrumente im Vergleich“ von Dr. Michail Logvinov) zur Einschätzung extremistischer Gewaltbereitschaft, intensive Führungsaufsicht, Kontaktverbote und Meldeauflagen prägen hierbei die Praxis.

Die Autorin stellt dies sachlich dar, problematisiert aber nur zurückhaltend die wissenschaftlichen und normativen Grundlagen dieser Instrumente. Risikobewertung erscheint als technokratisches Verfahren. Tatsächlich handelt es sich um hochgradig prognostische Zuschreibungen welche mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen.

Kritisch ist hierzu festzuhalten:

  1. Risikoinstrumente operieren mit Wahrscheinlichkeiten, nicht mit individueller Schuld.
  2. Sie tragen strukturell zur Überbewertung diffuser Gefahren bei.
  3. Sie stabilisieren eine sicherheitspolitische Logik, Abweichungen werden pathologisiert.

All diese Mechanismen lassen sich nahezu identisch auf sogenannte „linksextremistische“ Gefangene übertragen. Auch dort dominieren Gefahrenprognosen, Kontaktsperren, besondere Haftbedingungen und verlängerte Führungsaufsicht. Der Diskurs der „Deradikalisierung“ wird so zu einem allgemeinen Instrument politischer Disziplinierung.

Die Sonderbehandlung bestimmter Personengruppen im Strafvollzug gibt es seit jeher, technokratisiert sich jedoch zunehmend. Aus linker Perspektive stellt dies ein strukturelles Problem dar: Wenn Extremismus nicht primär als Tat, sondern als Gesinnung bearbeitet wird, verschiebt sich das Strafrecht vom Tatstrafrecht in Richtung Gesinnungsstrafrecht.

II. Distanzierungsarbeit und „vorgetäuschte Mitarbeit“: Misstrauen als Strukturprinzip

Die Studie benennt ein zentrales Dilemma: Behörden und Träger von „Deradikalisierungsprogrammen“ berichten von „vorgetäuschter Mitarbeit“ (a.a.O. S. 19 ff). Inhaftierte könnten folglich Distanzierungsprozesse strategisch simulieren, um Haftlockerungen oder frühere Entlassung zu erreichen.

Diese Beobachtung dürfte plausibel sein. Sie verweist zugleich auf ein strukturelles Haltung des Misstrauens. Denn wenn jede Kooperation potenziell als Täuschung gilt, wird Resozialisierung zur Bewährungsprobe unter Generalverdacht.

Das betrifft nicht nur islamistische Gefangene. In politischen Verfahren gegen linke Aktivist:innen wird ebenfalls häufig unterstellt, dass Distanzierung taktisch sei, so diese denn erfolgt. Politische Überzeugungen gelten dort wie hier als überdauernde Gefahrenquelle.

Die Studie beschreibt Distanzierungsarbeit als individualisierte Veränderungsleistung. Dabei bleibt unterbelichtet:

  1. Politische Radikalisierung ist nicht nur psychologischer Prozess, sondern sozial eingebettet.
  2. Deradikalisierungskonzepte neigen dazu, strukturelle Konflikte zu entpolitisieren.
  3. Die Grenze zwischen legitimer politischer Opposition und kriminalisiertem „Extremismus“ ist historisch verschiebbar.

Aus linker Perspektive erscheint problematisch, dass „kognitive Deradikalisierung“ (a.a.O. Seite 13) teilweise als Ziel definiert wird. Der Staat beansprucht damit implizit Deutungshoheit über legitime politische Weltanschauungen.

III. Übergangsmanagement, Bewährung und soziale Reintegration: Resozialisierung unter Vorbehalt

Ein weiteres wichtiges Ergebnis betrifft die Reintegration nach Haftentlassung. Die Studie beschreibt:

  1. komplexe Koordinationsprozesse zwischen JVA, Bewährungshilfe, Sicherheitsbehörden und Beratungsstellen,
  2. soziale Stigmatisierung als „IS-Rückkehrer:in“,
  3. hohe Anforderungen durch Auflagen und Weisungen.

Hier zeigt sich eine grundlegende Spannung: Während das Strafvollzugsrecht Resozialisierung zum Ziel erklärt, verlängert das System sicherheitsbehördlicher Maßnahmen faktisch den Ausnahmezustand weit über die Haft hinaus.

Fünfjährige Führungsaufsicht, engmaschige Meldepflichten, Kontaktverbote und Überwachung erzeugen soziale Prekarität. Arbeitsaufnahme, Wohnraumsuche und familiäre Stabilisierung werden dadurch erschwert.

Die Studie erkennt diese Problematik an, bleibt jedoch im Rahmen pragmatischer Optimierungsvorschläge. Aus einer solidarischen Perspektive sollte hingegen gelten:

  1. Sicherheitspolitische Dauerüberwachung untergräbt Resozialisierung.
  2. Stigmatisierung ist nicht nur gesellschaftliches, sondern institutionell produziertes Phänomen.
  3. Repression kann Radikalisierungsnarrative verstärken.

Diese Mechanismen sind bei linken Gefangenen strukturell identisch: Auch hier wirken Stigmatisierung, Berufsverbote, Überwachung und polizeiliche Gefährderansprachen langfristig fort. Das Problem ist nicht ideologiespezifisch, sondern systemisch.

IV. Geschlechtsspezifische Aspekte: Ambivalenzen zwischen Schutz und Paternalismus

Ein eigenständiger Schwerpunkt liegt auf Frauen und Kindern. Die Studie beschreibt:

  1. geringe Erfahrung der Behörden im Umgang mit weiblichen Rückkehrerinnen,
  2. besondere Traumabelastungen,
  3. Konflikte zwischen Mutterrolle und extremistischer Ideologie,
  4. Herausforderungen bei der Bewertung von Gefährlichkeit.

Positiv hervorzuheben ist die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt- und Traumaerfahrungen (a.a.O. S. 21). Gleichzeitig bleibt die Analyse in Teilen ambivalent: Frauen erscheinen teilweise als defizitäre Akteurinnen. Entweder als manipulierte Opfer oder als besonders schwer einschätzbare Sicherheitsrisiken.

Kritisch ist deshalb zu fragen:

  1. Werden weibliche politische Handlungsfähigkeit und ideologische Überzeugung ausreichend ernst genommen?
  2. Oder reproduziert die Analyse lediglich paternalistische Zuschreibungen?

Und auch hier gilt: Geschlechtsspezifische Zuschreibungen finden sich ebenso im Umgang mit linken Aktivistinnen. Etwa wenn politische Motivation psychologisiert oder als Beziehungsabhängigkeit interpretiert wird.

Kritisches Resümee

Die Studie von Sofia Koller unternimmt eine systematische Bestandsaufnahme der Praxis im Umgang mit islamistischen Rückkehrenden. Sie dokumentiert institutionelle Lernprozesse, benennt Koordinationsprobleme und formuliert pragmatische Handlungsempfehlungen.

Ihre Stärke liegt deshalb in der Zusammenstellung praktischer Erfahrungen. Ihre Schwäche liegt in der begrenzten normativen Reflexion der sicherheitspolitische Grundannahmen, innerhalb derer sie argumentiert.

Aus linker Perspektive scheinen drei Punkte besonders kritisch:

  1. Die Normalisierung von Gesinnungsbearbeitung

    Deradikalisierung als staatlich definierte kognitive Korrektur („ kognitive Distanzierung von extremistischen Ideologien „, a.a.O., S. 11) verschiebt die Grenze zwischen Strafrecht und politischer Weltanschauung.
  2. Die Dominanz des Sicherheitsdiskurses

    Resozialisierung bleibt nachgeordnet gegenüber Gefahrenabwehr, verbundenmit langfristigen Grundrechtseinschränkungen.
  3. Die Übertragbarkeit auf andere politische Spektren

    Die beschriebenen Mechanismen sind nicht auf Islamismus beschränkt. Sie werden ebenso gegen linke, antifaschistische Akteur:innen angewandt.

Gerade erscheint die Studie relevant: Sie zeigt exemplarisch, wie moderne Sicherheitsstaatlichkeit funktioniert . Koordiniert, datenfixiert und rein risikoorientiert.

Die zentrale Frage lautet daher nicht nur, wie im Titel der Arbeit formuliert: „Und dann?“
Sondern: in welcher Gesellschaft leben wir, wenn politische Abweichung primär als Sicherheitsrisiko behandelt wird?

Rezension von:

„Verurteilt für terroristische Mitgliedschaft im Ausland – und dann?“
von Sofia Koller
(Hrsg. Friedrich-Ebert-Stiftung, Juli 2024)

Kostenlos als PDF hier abrufbar.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Uncategorized | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Ein Besuch im Niemandsland des Oldenburger Gefängnisses

Es ist ein leicht verschneiter, eisiger Februarvormittag, als ich vor der hohen Mauer des Oldenburger Gefängnisses stehe, um dort gleich Christian Bogner zu besuchen. Seit 21 Jahren sperrt die Justiz ihn in Isolationstrakten weg. Vor einigen Wochen hatte ich ihn für Radio Dreyeckland interviewen können. Heute wollen wir uns mal von Angesicht zu Angesicht unterhalten.

Die JVA Oldenburg 

Es handelt sich um eine seit 2001 betriebene Justizvollzugsanstalt (JVA) höchster Sicherheitsstufe mit 437 Haftplätzen. Konzeptionell setzt sie auf Kleingruppenisolation und der Erschwerung der Kontaktaufnahme von Gefangenen verschiedener Trakte. Auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne liegend, in einem städtischen Mischgebiet, also Wohn- und Gewerbegebiet, 130 Kilometer von der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover entfernt. 

Der Eingangsbereich 

Personalausweis abgeben, Jacke, Ringe, Uhr, selbst die Taschentücher sind einzuschließen. Dann sitze ich in dem ansonsten recht kahlen „Warteraum“ auf einem der kleinen Holzstühle und höre dem Lautsprecher zu, der in regelmäßigen Abständen ein Geräusch von sich gibt. Bislang habe ich Menschen nur hinter dickem Panzerglas gesehen, dazu dicke Stahltüren alle paar Meter. 

Dann werde ich zur Kontrolle gebeten: jetzt heißt es Schuhe und Sportjacke ausziehen, ebenso die Mütze, alles wird geröntgt, und ich selbst gehe durch einen Metalldetektorrahmen. 

Der Weg zum Besuchsraum 

Es geht aus dem Torwachengebäude über einen schneebedeckten Vorplatz in das Haupthaus, einen langen, langen Flur entlang. Der so lang ist, das hie und dort Tretroller stehen, die offenbar dem Personal ermöglichen sollen, die Entfernungen schneller zu bewältigen. An den Wänden Gemälde, die vermutlich von Inhaftierten gemalt wurden. Durch schmale Lücken in der Wand kann man auf einer Seite zudem auf die Hafthäuser und in die Gefängnishöfe schauen. In einem der Höfe steht ein großer Schneemann, in einem anderen drehen zwei Gefangene ihre Runden. 

Dann kommen wir innerhalb des Hauses an einen Pfortenbereich, und der mich eskortierende, sehr sportliche und grimmig dreinschauende Vollzugsbeamte, muss seinen Schlüsselbund wechseln: seinen Bund gibt er ab und bekommt einen anderen. Eine der Sicherheitsmaßnahmen der Anstalt. Selbst wenn also ein Gefangener einen Schlüsselbund in die Hände bekäme, hier an dieser Schleuse, weit entfernt von der Außenschleuse, wäre Schluss. 

Plötzlich vor uns, der Zugang zur „Sicherheitsstation“, aber wir biegen vorher links ab, in den Besuchsraum der Sicherheitsstation. 

Der Besuchsraum 

Ein kahler Raum, auf meiner Seite ein gepolsteter Sitzstuhl, auf der anderen Seite der Panzerglasscheibe ein Holzstuhl; das ist scheinbar in vielen Gefängnissen so eine subtile Demütigungsstrategie: Bediensteten und Besucher:innen werden gepolsterte Stühle hingestellt, Gefangenen Holzstühle. Auf meiner Seite der Glasscheibe ist ein Mikrofon das ich hin und her schwenken kann, auf der anderen Seite sind nur Löcher in einer Metallplatte, dahinter offenbar das Mikrofon. Der Raum ist hell, nicht nur durch das elektrische Licht, sondern auch weil es eine Milchglasscheibe gibt, durch die Tageslicht einfällt. 

An der Wand des Vorraums zum Besuch hängt das Bild einer altägyptischen Totenmaske eines Pharaos- wie passend, denn gleich treffe ich einen Gefangenen der lebendig begraben ist, nicht in einer Pyramide, aber doch auch hinter sehr dicken, steinernen Mauern. 

Der Besuch 

Herein kommt ein schlanker lachender 70-Jähriger, sehr eloquent, in der typischen Gefängniskleidung, Armbanduhr am Handgelenk und einem Taschentuch (mehr darf er nicht mit den Trennscheibenraum mitnehmen). Eine manierierte Art der Sprache. Er spricht nahezu druckreif, wechselt aber zwischen juristischem und fachpsychologischem Vokabular. Alles wird sofort psychologisch kategorisiert und analysiert. Es wirkt etwas befremdlich, in einem normalen zwischenmenschlichen Kontext, einen Menschen so sprechen zu hören. 

Das Bedürfnis, durch Intellektualisierung eine traumatisierende Situation, und 21 Jahre in Isolationshaft festgehalten zu werden, ist unzweifelhaft eine solche, zu bewältigen, erscheint mir offensichtlich. 

Wir sprechen kurz über seine Telefoniermöglichkeiten: seit 2023 sind in den Zellen der JVA Oldenburg Telefone montiert und seitdem konnte Bogner jene 10 Telefonnummern die die Anstalt genehmigt hatte, anrufen wann immer er wollte (bzw. Geld auf seinem Konto war). So kam es auch zu dem eingangs erwähnten Interview, denn das führten wir telefonisch. Als die Anstalt das mitbekam, beschränkte sie seine Telefonmöglichkeiten: jetzt darf er nur noch jemanden anrufen, wenn zeitgleich live ein Beamter oder eine Beamtin mithört. 

Als er davon erzählt, wirkt er bemerkenswert entspannt, sagt, das sei keine große Sache, er rechne sowieso damit, dass seine Zeit in der Isolation im Verlaufe dieses Jahres ende und er in den Normalvollzug komme. Rechtlich wolle er dagegen nicht vorgehen, er sei kein Streithansel. 

Er erzählt von seinem laufenden Wiederaufnahmeverfahren, denn vor rund 20 Jahren wurde er, nach einem spektakulären Ausbruch aus der JVA Lübeck, wegen Mordes verurteilt, beteuert aber bis heute seine Unschuld. Sein Anwalt und er seien guten Mutes, dass neue Gutachten beweisen, dass er niemanden umgebracht habe, sondern sein Freund, den er getötet haben soll, infolge eines natürlichen Todes verstorben sei. 

Seit Jahren gehe er nicht mehr in den Gefängnishof, denn tausende Male habe er das entwürdigende Procedere mitgemacht: sich vor und nach dem Hofgang nackt ausziehen und von den Gefängnisbeamten kontrollieren lassend. Das wolle er sich nicht mehr antun, also verzichtet er auf die eine Stunde frische Luft am Tag die ihm eigentlich zusteht. 

Die gesamte Besuchsstunde lang, sitzt ein Sicherheitsbeamter der JVA auf seinem Stuhl im Eck und hört zu. Eine auf einer Heizung lehnende Uhr tickt laut vor sich hin. 

Wir verabschieden uns nach einer Stunde. Ich verlasse den Raum und sehe, wie die Sicherheitsbeamten vor der Türe stehen, hinter der Christian Bogner sitzt, um zu warten, bis ich die Station verlassen habe. Erst dann werden sie ihn aus dem Besuchsraum holen. 

Der Weg zum Tor 

Wir gehen denselben langen Flur zurück, aber jetzt stehen Essenswagen auf den Fluren, es ist gleich Mittagessenzeit. Vorportioniert steht das Essen hier und wartet darauf, auf die Stationen geschoben zu werden, wir gehen an der Knastküche vorbei, die Türe steht offen, ich sehe die Gefangenen, die dort als Küchenarbeiter tätig sind. 

Ein Insasse poliert währenddessen den Flur mit dem Blocker, eigentlich „Bohnermaschine“ genannt, kaum eine Haftanstalt, die ohne auskommt, denn die Flurböden müssen glänzen! Wenn schon die Atmosphäre bedrückend ist, das Leben perspektivlos, dann zumindest glänzende Böden! 

Drei Schließer:innen stehen herum und klagen sich gegenseitig ihr Leid, wie schwer nämlich ihre Arbeit sei. 

Ich schließe meine Sachen aus dem Schrank, ziehe Uhr und Ringe an und gehe hinaus in den kalten Februartag, in Oldenburg. Christian Bogner ist da schon längst wieder in seiner Zelle, seit über 21 Jahren ist die Isolation sein Alltag.

Anmerkung:

Wer sich detaillierter mit dem Thema jahrzehntelanger Isolationshaft beschäftigen, mehr darüber erfahren möchte, auch über Herrn Bogner, der wird fündig in einer aktuellen wissenschaftlichen Arbeit von Hauke Kröger. Er untersuchte im Rahmen seiner Bachelorarbeit mehrere Fälle jahrzehntelanger Isolationshaft, darunter auch den des Herrn Bogner. Eine Rezension, mit Link zur Bachelorarbeit selbst, ist hier zu finden.

Ein Interview mit Hauke Kröger über seine Bachelorarbeit findet sich hier auf der Seite von Radio Dreyeckland.

Veröffentlicht unter Innen und Rechtspolitik, Strafvollzug | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Uniklinik Freiburg plant 350 Stellen abzubauen – Gewerkschaft verdi kündigt harten Widerstand an!

An der Uniklinik Freiburg sollen in den kommenden Jahren bis zu 350 der rund 11.000 Stellen wegfallen. Laut der Uniklinik Freiburg gab es 2024 ein Defizit von 56 Millionen Euro.

Der geplante Stellenabbau trifft nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Patient:innen und die gesamte Gesundheitsversorgung in der Region. Gewerkschaften warnen vor einer weiteren Verschärfung der Arbeitsbedingungen sowie einer Verschlechterung der Versorgung der Patient:innen. Die Frage ist: Wer trägt die Verantwortung für diese Krise, wie lässt sie sich stoppen? Darüber sprach ich im Mittagsmagazin von Radio Dreyeckland mit Gewerkschaftsekretär Ingo Busch von der Gewerkschaft ver.di Südbaden Schwarzwald.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Osthang weiterhin von Räumung bedroht – „Wir versuchen das weiterhin lebendig zu halten“- sagt die Bürger*innen-Inititative

Der Osthang auf der Mathildenhöhe in Darmstadt ist seit vielen Jahren ein selbstverwalteter, unkommerzieller Kulturraum, den Menschen mit Kunst, Musik und Austausch lebendig gehalten haben. Jetzt steht dieser Ort durch ein geplantes Neubauvorhaben für ein Besucherzentrum vor dem Ende. Aktivist:innen protestieren seit Dezember gegen geplante Baumfällungen und für den Erhalt der grünen Fläche und des kulturellen Freiraums.

Trotz eisigen Temperaturen harrten sie in Hängematten, die zwischen den von der Rodung bedrohten Bäumen gespannt sind. aus, um den Osthang zu verteidigen. Ein erster Versuch der Rodung im Dezember konnte verhindert werden. Im Mittagsmagazin von Radio Dreyeckland, sprachen ich mit Leonie von der Bürger*innen Initiative „Osthang bleibt“ über den Stand der Dinge, die Bedeutung des Protests und wie es weitergehen kann.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Kommentar zum Urteil im Fall Mahdi ben Nacer – „Formal ein Erfolg- dennoch anerkennt BGH nicht die rassistische Dimension!“

Der Fall des kurz vor Weihnachten in Südbaden getöteten Geflüchteten Mahdi ben Nacer hatte überregional Schlagzeilen gemacht. Der Täter, er legte bald ein Geständnis ab, war vielfach auffällig mit rechtsextremen und antisemitischen Äußerungen, in seinem Haus fand die Polizei einschlägige Literatur und Bilder. Aber das in der Provinz liegende Landgericht Waldshut-Tiengen wollte partout keine rechtsextreme Motivation erkennen. Die Schwester des in Tunesien geborenen Geflüchteten war es, die Revision einlegte. Kürzlich hob der Bundesgerichtshof auf diese Revision hin, das Urteil auf und gab die Sache zur neuen Entscheidung an das selbe Landgericht zurück.

Immer wieder war von einem großen Erfolg die Rede- ich sehe das in meinem Kommentar auf Radio Dreyeckland differenzierter, denn der Bundesgerichtshof führt letztlich die Ignoranz des Landgerichts fort, was die rassistische Komponente anbelangt.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Gerichtsreportage | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

„Free all Antifas!“ – Sprechchöre im Gerichtssaal – Der Prozess gegen Antifaschist:innen vor dem OLG Düsseldorf hat begonnen!

Erste Unterstützer:innen versammelten sich am 13.Januar 2026 schon zu früher Stunde vor dem Hochsicherheitsbunker des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, um ihre Solidarität mit jenen zu zeigen, die ab heute hier vor Gericht stehen würden. Einige Angehörige der Beschuldigten hielten vor zwei extra aufgebauten Pavillons, erste kämpferische Reden. Sie kritisierten den Prozess unter anderem als überzogen und als Einschüchterungsversuch antifaschistischer Praxis.

Obwohl für den Prozessbeginn 10:30 Uhr angesetzt war, begann die Hauptverhandlung gegen die sechs jungen Antifaschist:innen, die von der Bundesanwaltschaft dem Umfeld der sogenannten „Antifa-Ost“-Szene zugerechnet werden, erst über eine Stunde später. Der massivste Vorwurf: Sie sollen im Frühjahr 2023 in Budapest, der Hauptstadt von Ungarn, Neonazis körperlich angegangen und verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft wertet Teile der Angriffe als versuchten Mord.

Der Prozessauftakt an diesem Morgen verzögerte sich deshalb um etwas mehr als eine Stunde, da es strenge Einlasskontrollen gab. Der vorsitzende Richter Bachler meinte, er werde erst die Verhandlung eröffnen, wenn alle, die zuschauen wollten, dies auch würden tun können.

Auf der Anklagebank sitzen fünf Frauen und ein Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren

Die sechs Angeklagten stammen aus Thüringen, Sachsen und Hamburg. Sie werden beschuldigt, sich ab dem Frühjahr 2022 an einer Reihe von Angriffen auf Neonazis beteiligt zu haben. Die Anklage hat eine besondere Brisanz, denn die Bundesanwaltschaft wirft den Antifaschist:innen vor, das staatliche Gewaltmonopol in Deutschland durch organisierte militante Aktionen nicht nur infrage zu stellen, sondern abzulehnen.

Die Bundesanwaltschaft stellt den Prozess als einen zentralen Bestandteil ihrer staatlichen Extremismusbekämpfung dar

Laut Anklage sollen die Beschuldigten angeblich Mitglieder einer „militanten linksextremistischen kriminellen Vereinigung“ gewesen sein. Sie hätten sich an gewaltsamen Aktionen gegen Personen beteiligt, die sie der rechten Szene zugehörig hielten. Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen dieser Aktionen unter anderem mit Schlagstöcken und einem Hammer auf Nazis eingeschlagen zu haben.

Wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen?

Noch bevor die Anklage verlesen wurde, verhandelte das Gericht die Frage, ob der Prozess möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen sei. Denn einige der Angeklagten waren zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt, also rechtlich gesehen Heranwachsende. Angesichts der Entscheidung der US-Regierung unter Trump, aber auch der aus Ungarn, „Antifa-Ost“ als Terrororganisation zu listen, bestünden möglicherweise Bedenken gegen eine öffentliche Verhandlung. Nach einer 30-minütigen Sitzungsunterbrechung entschied der Senat, dass das Verfahren – auch wegen des sehr hohen öffentlichen Interesses – weiterhin öffentlich sein werde.

„Die Verteidigung spricht von politischer Kriminalisierung und überzogener Anklage.“

Nachdem die drei Vertreter:innen der Bundesanwaltschaft über eine Stunde benötigt hatten, um die Anklage zu verlesen, bekamen die Verteidiger:innen die Gelegenheit, in Erklärungen ein Opening Statement abzugeben. Sie wiesen die Vorwürfe als politisch motiviert und unverhältnismäßig zurück. Sie betonten, dass ähnliche Vorwürfe in anderen Verfahren vor Amtsgerichten verhandelt worden seien und nicht als Staatsschutzverfahren. Selbst die rechte ungarische Justiz erkenne keinen Tötungsvorsatz im Zusammenhang mit den Budapest-Vorwürfen. Immer wieder lachte leise einer der drei Staatsanwält:innen, schüttelte den Kopf- ganz so, als wolle er die Wahrheit nicht hören.

Rechtsanwalt Scharmer aus Berlin betonte in seinem Statement, er vertrete seit 20 Jahren Opfer rechter Gewalt, und in den wenigsten Fällen erhebe der Generalbundesanwalt Anklage gegen Neonazis. Aber auch im Umgang mit der Polizei, so Scharmer weiter, zeige sich der Generalbundesanwalt sehr zurückhaltend und nahm auf Fälle im Polizeirevier Dessau Bezug. Direkt im Revier, oder in dessen unmittelbarer Nähe, kamen mindestens drei Menschen ums Leben: Oury Jalloh, der in der Zelle verbrannte. Hans-Jürgen Rose starb unweit des Reviers und bis heute besteht der Verdacht, dass er im Polizeirevier von Polizist:innen so brutal misshandelt wurde, dass sie ihn zum Sterben ins Freie schafften. Mario Bichtemann wiederum wurde tot in seiner Zelle gefunden, gestorben an einem Schädelbasisbruch. Die Bundesanwaltschaft habe Ermittlungen abgelehnt, denn weder gebe es Anhaltspunkte für rassistische, noch für politische Motive. Selbst wenn Polizist:innen Oury Jalloh ermordet hätten, sei „das Vorliegen einer staatsschutzrelevanten Eignung der Tat, die Sicherheit des Staates zu beeinträchtigen“ auszuschließen., so die Bundesanwaltschaft in ihrer Verfügung über die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen. Es sei schon auffällig, so Anwalt Scharmer, wenn gegen Linke sämtliche Instrumente des Staates aufgegriffen würden, die dieser zu bieten habe, aber wenn es um Neonazis und mögliche Mordtaten in einem Polizeirevier gehe, man sich quer stelle.

Nach diesem und während weiterer Statements gab es Applaus aus dem Publikum, den der Vorsitzende gelassen hinnahm. Auch als nach einer Prozesspause nicht alle aufstanden, als die Richter:innen den Saal betraten, meinte der Vorsitzende nur lapidar: „Wer Rücken hat, kann sitzenbleiben“.

Ein Wachtmeister unterbindet eine Solidaritätsgeste

Nicht so gelassen reagierte ein tätowierter Wachtmeister im kurzärmligen Shirt, wie er hier in der Bildergalerie zu sehen ist. Seinen Namen wollte er der Presse auch auf mehrfache Nachfrage nicht verraten: Er hatte kurz zuvor einer der Angeklagten, die ihr Gesicht vor den Fotograf:innen und Kameraleuten schützen wollte, den Hefter, den sie sich vor das Gesicht gehalten hatte, weggerissen. Wie später die Pressesprecherin Christina Klein-Reesink auf Nachfrage erklärte, sei dies erfolgt, weil der Satz „Solidarität mit Maja“, der auf dem Hefter zu lesen war, im Gerichtssaal so nicht gezeigt werden dürfe. Dies beruhe auf einer sitzungspolizeilichen Anordnung des sonst so gelassen auftretenden Vorsitzenden, diese verbiete das zeigen solcher Bekundungen.

Der Prozess wird auf den kommenden Prozesstag vertagt

Kurz vor 15 Uhr wurde der Prozess nach Intervention von Rechtsanwalt Hoffmann unterbrochen. Er wies darauf hin, seine Mandantin brauche jetzt entweder eine richtige Mittagspause, oder man verhandele eben am kommenden Dienstag weiter.

Der Vorsitzende meinte, er sehe das unkritisch, und beendete den ersten von mindestens 72 Verhandlungstagen. Die Sitzung war noch nicht richtig geschlossen, da tönten wieder die Rufe „Free all Antifas“ und „Ihr seid nicht allein“ aus dem Zuschauer:innenbereich. Aber auch, angeregt durch das Statement von Rechtsanwalt Scharmer: „Oury Jalloh- das war Mord!“

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Gerichtsreportage | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Silvesterkundgebung vor Freiburger Gefängnis – „Es fehlen die Gefangenen!“: ein atmosphärischer Rückblick

Am 31. Dezember 2025 fand vor und um die Freiburger Justizvollzugsanstalt die Silvesterkundgebung statt. Kurz nach 18 Uhr versammelten sich um die einhundert Menschen vor dem 1878 fertiggestellten Gefängnis. Auch die Polizei war zahlreich vor Ort, mit Helmen am Gürtel und latent aggressivem Auftreten: denn kaum war der Demonstrationszug losgelaufen, wurde er von der Polizei schon gestoppt. Auf Frage von Radio Dreyeckland was der Anlass hierfür sei, teilte ein Polizist mit, es seien aus der Kundgebung heraus verbotenerweise Raketen gezündet und über die Gefängnismauer geschossen worden.

Der Stimmung tat der vorübergehende Stopp keinen Abbruch, die Menge skandierte lautstark „Hass, Hass, Hass, wie noch nie“. Der Demonstrationszug konnte erst nach rund 15 Minuten weiter gehen.

Radio Dreyeckland hat, wie in den vergangenen Jahren, die Kundgebung live übertragen.
Einen 6-minütigen atmosphärischen Eindruck kann bei Radio Dreyeckland hier gehört werden.

Wer sich lieber den einen einstündigen Mitschnitt anhören möchte, findet diesen hier.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik, Strafvollzug | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Venezuela: Präsident in die USA entführt – Wie blicken Menschen in Kolumbien auf diese Eskalation?

Die USA sind am Samstag, den 03.01.2026 in Venezuela mit Militär eingedrungen und haben Venezuelas Präsidenten Nicolás Maduro, sowie seine Ehefrau in die USA entführt. Ein Präsident, der lebendig aus seiner Hochburg verschleppt wurde.  Ein Militäreinsatz der USA der massive Fragen aufwirft: nach Völkerrecht, nach innerem Verrat, nach der Stabilität Venezuelas sowie nach Folgen für ganz Lateinamerika. Aber auch danach wie es den Menschen im Nachbarland Kolumbien mit alledem ergeht.

Ich sprach am Tag nach der Entführung Maduros, für Radio Dreyeckland, mit unserem RDL-Kollegen David, der sich aktuell in Kolumbien befindet.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar