Das Geschäft mit den Gefangenen: die Massak Logistik GmbH aus Bayern.

Wer im Gefängnis oder der forensischen Psychiatrie landet verliert zwar seine Freiheit, aber nicht die Notwendigkeit, Lebensmittel, Duschgel, Tabak, Kaffee oder Schreibwaren zu kaufen. Für viele tausend Gefangene sowie Patient:innen in Psychiatrien in Deutschland bedeutet das, sie müssen bei der Firma Massak Logistik GmbH (im Folgenden auch einfach „Massak“ genannt) einkaufen. Die Firma aus dem oberfränkischen Litzendorf hat sich in den vergangenen bald drei Jahrzehnten zu einem der wichtigsten Anbieter im sogenannten Gefangeneneinkauf entwickelt. Nach eigenen Angaben beliefert das Unternehmen Justizvollzugsanstalten in allen 16 Bundesländern und ist Marktführer in diesem Bereich.

Es nichts Neues, dass private Unternehmen Dienstleistungen für staatliche Einrichtungen erbringen, doch der Fall „Massak“ wirft Fragen auf. Denn hier geht es nicht um einen normalen Markt, die gefangenen Kund:innen können gerade nicht auf Konkurrenzunternehmen ausweichen. Vielmehr gilt das Motto: friss oder stirb, bzw. zahl’ die Preise die die Firma verlangt- oder übe Dich in totalem Verzicht. Die „Kund:innen“ der Firma Massak sitzen nämlich hinter Stacheldraht und hohen Mauern. Sie können nicht zum günstigeren Supermarkt gehen. Sie können keine Preisvergleiche im Internet anstellen und sich anschließend für oder gegen bestimmte Anbieter entscheiden. In der hermetisch geschlossenen Welt der Gefängnisse und Psychiatrien existiert faktisch ein Monopol. Wer Kaffee, Duschgel oder Schokolade kaufen möchte, kann nur jenes Angebot nutzen, das die Anstalt beziehungsweise deren Vertragspartner, hier die Firma Massak Logistik GmbH, vorgibt.

Klagen von Gefangenen über hohe Preise

Seit Jahren berichten Gefangene und Unterstützer:innen über Preise, die deutlich über dem Niveau von Supermärkten außerhalb von Gefängnissen liegen. Bereits 2008 habe ich selbst, damals noch in der JVA Bruchsal inhaftiert, über die hohen Preise berichtet. Die grundsätzliche Frage seitdem hat sich nicht verändert, allenfalls verschärft: Warum werden ausgerechnet Menschen, die ohnehin nur wenige Geld für ihre Arbeit in den Gefängniswerkstätten erhalten, für Waren des täglichen Bedarfs zu hohen Preisen abgeknöpft? Darüber berichtete 2021 ausführlich auch das Neue Deutschland, wobei sich damals schon die Firma weigerte Presseanfragen zu beantworten.

Selbst ein Wirtschaftsmagazin thematisierte die Preisgestaltung der Firma durchaus kritisch.

Rückblick: Werner Massak spricht noch mit den Medien

Vor 17 Jahren, damals sprach der Firmenpatriarch Werner Massak, Jahrgang 1955, noch mit der Presse. Die Tageszeitung Welt konnte so in einem eher geschmacklosen Artikel nachzeichnen, wie aus dem (ehemaligen) „Filialleiter eines Supermarkts“ ein Großunternehmer im Bereich der Gefangenenversorgung geworden war.

Launig diktiert der Firmenchef der Reporterin Eva Lindner ins Mikro: „Wer packungsweise Zucker kauft, macht sich verdächtig.“ Dann würde seine Mitarbeiterin an der Kasse ein rotes Kreuz auf den Einkaufsschein malen und Vollzugsbeamt:innen anschließend die Zelle durchsuchen. Massak und seine Mitarbeitenden als willige Vollstrecker:innen des Strafsystems.

Das Firmengeflecht der Familie Massak

Hinzu kommt die bemerkenswerte Struktur des Unternehmens selbst. Öffentliche Registerdaten zeigen ein ungemein eng verwobenes Geflecht aus GmbHs, Einzelunternehmen und Immobiliengesellschaften. Im deren Zentrum stehen mehrere Mitglieder der Familie Massak. Die Massak Logistik GmbH unterhält Beziehungen zu weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe, darunter einer Immobiliengesellschaft sowie einer Tochtergesellschaft mit Gewinnabführungsvertrag. Im Jahresabschluss der Massak Logistik GmbH für 2023/2024 werden darüber hinaus konzerninterne Verbindlichkeiten in Millionenhöhe ausgewiesen. Gleichzeitig wurden Vorräte im Wert von über fünf Millionen Euro, die zuvor bei einer anderen Massak-Gesellschaft bilanziert wurden, offenbar in die Massak Logistik GmbH überführt.

All das muss nicht rechtswidrig sein. Familienunternehmen arbeiten häufig mit verschiedenen Gesellschaften. Immobilien werden in externe Gesellschaften ausgelagert und Risiken verteilt. Oder es werden Unternehmensnachfolgen auf diese Weise vorbereitet. Doch je komplexer solche Strukturen werden, desto schwieriger wird ihre, auch öffentliche, Kontrolle. Genau das ist das Problem, vor allem dann, wenn ein Großteil des Geflechts darauf ausgerichtet ist, dynastisch auf Generationen hinaus, die Insass:innen von Gefängnissen und Psychiatrien exklusiv mit Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln monopolartig zu beliefern.

Monopol- was ist das? Die Gerichte spielen mit!

Ein Monopol bedeutet eine beherrschende Stellung eines einzelnen Unternehmens auf einem konkret umrissenen Markt. Wer dort die Versorgung kontrolliert, bestimmt Preise und Bedingungen nach den Erfordernissen der Verwertung. Die Bedürfnisse der Abhängigen, hier also der Gefangenen, sind völlig irrlevant. Im Monopol verdichtet sich die ökonomische Macht des Kapitals zur Herrschaft über jene, denen sämtlich Alternativen genommen sind.

Nach geltender Rechtslage handelt es sich jedoch im Fall von Massak nicht um ein Monopol, das teilte schon vor vielen Jahren das Bundeskartellamt auf eine Beschwerde hin mit, denn der kartellrechtlich relevante „Markt“ sei nicht die einzelne Einkaufsmöglichkeit in einer konkreten JVA, sondern der „Markt“ der Anbieter der Dienstleistung Gefangeneneinkauf. Auch wenn Massak hier noch kein Monopol hat, so ist aber die Firma auf dem „besten Wege“ dorthin.

Gerichte spielen mit und billigen Firmen in den Gefängnissen zu, „Preise bezogen auf das gesamte Warensortiment (…von…) durchschnittlich (bis zu) 20 % über denen des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ zu verlangen, so das Oberlandesgericht NRW im vergangenen Jahr; für Elektroartikel hat der Senat des OLG das schon im Jahr 2020 ähnlich entschieden.

Die Unternehmenszahlen aus dem Massak-Geflecht

Auch die Entwicklung der Unternehmenszahlen wirft Fragen auf. Noch 2019 wies die Massak Logistik GmbH, also jene Firma die die Gefangenen und Patient:innen beliefert, Gewinnrücklagen und Eigenkapital von rund zwei Millionen Euro aus. Bei einem Umlaufvermögen von etwa 4,4 Millionen Euro. Für sich genommen deutet dies auf ein wirtschaftlich solides mittelständisches Unternehmen hin, das erwirtschaftete Gewinne überwiegend im Betrieb belässt. In den Folgejahren veränderte sich die Struktur jedoch deutlich. Im Geschäftsjahr 2023/2024 lag das Eigenkapital mit rund 2,1 Millionen Euro zwar weiterhin auf einem Niveau wie noch 2019, gleichzeitig stiegen jedoch die Verbindlichkeiten (gemeinhin Schulden genannt) auf über neun Millionen Euro. Das Umlaufvermögen wuchs zudem auf mehr als zehn Millionen Euro, vor allem aufgrund stark gestiegener Vorratsbestände.

Besonders bemerkenswert ist dabei ein Hinweis im Jahresabschluss (Ziff 4.1.,vgl. PDF): Vorräte im Wert von über fünf Millionen Euro, die zuvor bei einer anderen Gesellschaft des Familienverbunds bilanziert wurden, werden nun bei der Massak Logistik GmbH ausgewiesen. Solche konzerninternen Verschiebungen sind keineswegs per se unzulässig. Sie erschweren jedoch die Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung erheblich. Die Frage, warum Vermögenswerte innerhalb eines so eng verflochtenen Firmengeflechts umstrukturiert werden, ist gerade dann von öffentlichem Interesse, wenn die betreffenden Unternehmen ihre Umsätze in erheblichem Umfang durch staatliche Auftragsvergabe erzielen.

Das Familiengeflecht der Massaks

Patriarch Werner Massak ist aktuell in sieben Firmen entweder Inhaber oder Geschäftsführer, darunter neben dem Gefangeneneinkauf, auch Drogeriemärkte, eine Projektentwicklungsfirma und eine Holding.

Sohn Boris Massak, im April erst 41 Jahre geworden, schafft es auf 13 Geschäftsführer oder Inhaberposten. Lebensmittelmärkte, eine Service-Firma die Personal an andere Firmen überlässt, und diverse weitere Firmen.

Kristina Massak, 34 Jahre alt, ob Ehefrau, Tochter, Enkelin bleibt offen, ist auch gut im Familiengeschäft, und besetzt aktuell 11 Geschäftsführerinnenposten im Firmengeflecht der Familie Massak, darunter auch als Co-Geschäftsführerin der Massak Logistik GmbH und der Kima Food GmbH.

Während die Eigentümerstruktur weitgehend in den Händen der Familie verbleibt, tragen die wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung andere: die Gefangenen, die innerhalb eines monopolartigen Systems keinerlei Ausweichmöglichkeiten haben. Die Ökonomisierung des Gefängniswesens beschleunigt sich weiter und schafft damit nicht nur „sichere“ Absatzmärkte für Firmen wie die Massak Logistik GmbH, sondern auch Geschäftsmodelle, die sich weitestgehend der öffentlichen Wahrnehmung entziehen, wenn man mal von launigen Artikeln wie jenem der WELT absieht, oder gelegentlich einen kritischen Bericht,wie oben beschrieben, im ND oder auch mal in der taz.

Fazit

Massak agiert im Kontext Strafvollzug und Forensik, nicht wirklich auf einem „freien Markt“, sondern im Auftrag staatlicher Stellen. Die Umsätze und vor allem die Gewinne entstehen durch öffentliche Aufträge und letzlich durch das, was Gefangene sich an spärlichem Lohn erarbeiten, oder Familienangehörige oder Freund:innen vom Munde absparen, um es Gefangenen zu überweisen. Gerade deshalb wäre ein Höchstmaß an Transparenz geboten: Wer genau profitiert? Wie werden Preise kalkuliert? Wie stellen die Justizbehörden sicher, dass Menschen in Haft nicht zu einem besonders lukrativen Absatzmarkt werden? Warum setzen die Gefängnisse und Forensiken nicht, wie seit Jahrzehnten zuvor bewährt, auf lokale Supermärkte vor Ort?

Die Privatisierung des Gefängnisalltags folgt einer Logik, die über eine Familiendynastie im Oberfränkischen hinausgeht. Der Strafvollzug und die forensischen Psychiatrien sind Spielfeld für private Akteure: ob bei Lebensmitteln, Elektroartikeln, Kleidung, Einkauf, Telefon oder selbst bei der Arbeitsvermittlung, wenn Gefangene, die im Offenen Vollzug sitzen, gezielt bestimmten, eng verbundenen Zeitarbeitsfirmen „zugeführt“ werden.

Der Aufstieg der Familie Massak ist nicht nur der Aufstieg eines oberfränkischen Familienunternehmens, sondern anschauliches Beispiel dafür, wie selbst in Nischen wie den Gefängnissen und Forensiken der Kapitalismus regiert: genau dort wo der Staat Menschen ihre Freiheit raubt, entstehen äußerst profitable Nischen. Die Gefängnismauer ist hier also nicht etwa die Grenze des Marktes, sondern die Mauer ermöglicht diesen Markt erst.

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Schweizer Kanton Bern fordert Antifa-Verbot

Nachdem die USA und Ungarn ein Antifa-Verbot dekretiert haben und es in der Niederlande zumindest einen entsprechenden Vorstoß gab, zieht nun der Schweizer Kanton Bern nach. Das Kantonsparlament fordert vom Schweizer Bundesrat ein entsprechendes Verbot. Die Proteste dagegen folgten auf dem Fuße.

Die Vorgeschichte

Im Herbst letzten Jahres stuften die USA, unter Trump, sowie Ungarn, unter Viktor Orban, die „Antifa“ als terroristische Organisation ein. In den Niederlande, angeführt von Geerd Wilders, gab es auch einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß, der jedoch rechtlich keine Bindungswirkung erzeugte.

In der Schweiz arbeiten sich rechte Parlamentarier:innen seit Jahren an der linken Szene ab. Vom „gewalttätigen Extremismus können Sie eindämmen, indem Sie sich konsequent von solchen Elementen wie der Reitschulszene, dem Schwarzen Block, der Antifa und weiteren linksextremen Gruppierungen distanzieren“, sprach Andreas Glaser von der SVP 2022 im Rahmen einer Parlamentsdebatte. Im Jahr zuvor lehnte der Schweizer Bundesrat schon einen Vorstoß Glasers ab, der damals meinte: „Die sich harmlos „Antifa“ nennende Gruppierung ist seit Jahren an zahlreichen Überfällen auf die geltende Ordnung beteiligt. Die Antifa Schweiz ist dem linksextremen Lager zuzuordnen.“

Ein rechtsextremer Parlamentarier fordert Antifa-Verbot

Initiiert von dem rechtsextremen SVP Abgeordneten Lorenzo Quadri, wird das Schweizer Parlament aufgefordert, „dem Parlament eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der Antifa-Bewegungen in der Schweiz vorzulegen“.

In seiner Initiative vom 17.12.2025 schrieb der Abgeordnete des Schweizer Bundesrats folgendes: „Die sogenannte Antifa-Bewegung (Antifaschismus) ist in Wirklichkeit Synonym für Intoleranz, Gewalt und (linken) Faschismus. Die Stadt Bern wurde im Oktober 2025 durch eine nicht bewilligte «Pro-Palästina»-Demonstration, die Schäden in Millionenhöhe verursachte, buchstäblich in Schutt und Asche gelegt.“

Die Schweizer Regierung meinte dazu am 18.02.2026: „Die «Antifaschistische Aktion» ist keine Gruppe im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung beziehungsweise ein loses internationales Netzwerk. Ihr gehören Einzelpersonen und verschiedenste Arten von Gruppen an. Das Fehlen einer Organisationsstruktur spricht gegen ein Verbot.“

Das Berner Kantonsparlament

Anfang dieses Jahres reichten die rechten SVP-Abgeordneten Thomas Fuchs und Sandra Schneider einen „Parlamentarischen Vorstoß“ ein, mit welchem die Kantonsregierung aufgefordert wird „beim Bund vorstellig zu werden und sich dafür einzusetzen, dass linksextremistische Gruppierungen, die allgemeinhin unter den Bezeichnungen «Antifa», «Antifaschistische Aktion» und «Schwarzer Block» in der Öffentlichkeit auftreten, gemäss (…) verboten werden.“.

In der Begründung heißt es unter anderem: „Die Akteurinnen und Akteure der «Antifa» und insbesondere deren rote Speerspitze, der «Schwarze Block», müssen als eine ernste Bedrohung der inneren Sicherheit angesehen werden. Die Täter aus diesem Milieu müssen konsequent für ihre kriminellen Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die bürgerliche Zivilgesellschaft darf sich nicht länger von gewalttätigen linken Gruppierungen einschüchtern lassen, die unser demokratisches System und den Kapitalismus ablehnen und letztendlich die bestehende Gesellschaftsordnung stürzen wollen.“

Am 03. Juni 2026 hat das Kantonsparlament mit 82 Ja-Stimmen zu 64 Nein-Stimmen (bei drei Enthaltungen), den Vorstoß der rechtsextremen SVP angenommen.

Der Protest folgte auf dem Fuße

Mehrere hundert Menschen zogen spontan am Donnerstag in Bern unter dem Ruf „Siamo tutti antifascisti – wir sind alle Antifa!“ durch die Innenstadt, nachdem es schon wenige Tage zuvor eine Antifa-Demo mit 400 Menschen gegeben hatte.

Während Faschismus und Autoritarismus weltweit auf dem Vormarsch seien, wolle das Berner Kantonsparlament den Antifaschismus verbieten, hieß es in einem Aufruf, «jene Bewegung, die sich dem entgegenstellt, was unsere Gesellschaft spaltet».

Aus juristischen Kreisen kam auch schon harsche Kritik. Ein solches Verbot sei „sei weder sinnvoll noch verhältnismässig“ sagt der DJB, die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern.

Das «Bündnis gegen Rechts Bern» wird zitiert mit „Antifaschismus ist eine Haltung und lässt sich nicht verbieten“

Fazit

Die staatlichen Angriffe auf linke und emanzipatorische gehen international, national und lokal unverändert weiter. Was in den USA begann, in den Niederlanden parlamentarisch aufgegriffen und in Ungarn staatlich umgesetzt wurde, wird nun in der Schweiz von einem Kanton ebenfalls eingefordert. Dabei richtet sich der Angriff nicht nur gegen einzelne Personen sowie Gruppen, sondern gegen die Idee des Antifaschismus selbst. Die Botschaft ist überall dieselbe: Wer sich organisiert gegen Rassismus, Neofaschismus und die extreme Rechte stellt, soll delegitimiert, kriminalisiert und verboten werden. Wer Antifaschismus verbieten will, erklärt nicht etwa eine „Organisation“ zum Problem, sondern den Widerstand gegen autoritäre und faschistische Entwicklungen.

Dem gilt es mit Entschiedenheit und Konsequenz entgegenzutreten!

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Zwischen Wüste und Revolte! Die politische und symbolische Kraft von Majas 40-tägigem Hungerstreik – Eine Rezension –

Es gibt Veröffentlichungen, die dokumentieren. Und es gibt solche, die über ihren eigentlichen Gegenstand hinausweisen. „Majas Hungerstreik 2025“ gehört zur zweiten Kategorie. Am 05. Juni 2026 erschien, anlässlich des Jahrestages des Beginns von Majas Hungerstreik im Budapester Gefängnis vor genau einem Jahr, diese Broschüre.

Zunächst erzählen die 48 Seiten von der ganz konkreten Situation Majas als nicht-binäre Person, sich plötzlich in Ungarns Knastsystem wiederfindend und den Versuchen an den menschenunwürdigen Haftbedingungen etwas zu ändern, oder an der Inhaftierung selbst. Es wird von dem 40 Tage dauernden Hungerstreik erzählt. Von den Anstrengungen einer Solidaritätsbewegung, politischen Druck aufzubauen um Maja zurück nach Deutschland zu holen, oder doch zumindest aus dem Gefängnis. Aber je länger ich die Broschüre lese, desto deutlicher wird mir, dass ihr eigentliches Thema ein anderes ist. Die Herausgeber:innen und alle die zu Wort kommen, Angehörige, Freund:innen, Genoss:innen, kreisen letztlich um eine Frage, die über den konkreten Fall von Maja hinausweist:

Woran messen wir den Erfolg in der politischen Auseinandersetzung?

Die Antwort hierauf ist keineswegs selbstverständlich und wird auch von der Broschüre eher indirekt gegeben. Denn gemessen an ihren unmittelbaren Zielen war die Kampagne nicht erfolgreich. Die Rücküberstellung nach Deutschland wurde ebensowenig erreicht wie eine grundlegenden Verbesserung von Majas Haftbedingungen. Der Hungerstreik endete ohne den erhofften Durchbruch. Immer noch sitzt Maja in Budapest in Haft.

Und doch verweigern sich alle die in der Broschüre zu Wort kommen, konsequent der Vorstellung, ein Kampf sei nur dann etwas wert, wenn dieser gewonnen wird.

Was passiert, wenn alle anderen Wege versagen?

Besonders überzeugend wirkt auf mich zunächst die Darstellung der Haftbedingungen und Umstände die schließlich zu Majas Hungerstreik führten. Die Broschüre beschreibt die Isolation, die fehlenden sozialen Kontakte, die zutiefst entwürdigenden Haftbedingungen und die Erfahrung politischer Ohnmacht. Maja, die immer wieder selbst zu Wort kommt, formuliert dies so: „Hier in Ungarn bin ich lebendig in einer Gefängniszelle begraben.“

Der Hungerstreik erscheint dadurch nicht als spektakuläre Aktionsform oder als Ausdruck individueller Verzweiflung, sondern als der letzte verbliebene Handlungsspielraum, der den eigenen Körper zur Waffe macht.

Die Autor:innen romantisieren diesen Schritt nicht. Immer wieder werden die körperlichen Folgen für Maja geschildert: Gewichtsverlust, Kreislaufprobleme, die Gefahr eines Organversagens sowie irreversibler Schäden. Das Heft macht deutlich, dass Hungerstreiks keine symbolischen Gesten sind, sondern Kämpfe, die unmittelbar durch und vermittels des eigenen Körpers geführt werden.

Im Zentrum: Solidarität

Obwohl Majas Name im Titel der Broschüre steht, handelt diese letztlich von mehr. Sie handelt von Solidarität.

Von Menschen, die Mahnwachen organisieren, militante Aktionen durchführen, Pressearbeit leisten, Demonstrationen anmelden. Von Menschen die Transparente malen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Von Freund:innen wie von Angehörigen, die jeden Tag Hoffen und und doch so sehr Bangen. Von einer antifaschistischen Bewegung, die versucht, aus der Ohnmacht rauszukommen und handlungsfähig zu werden.

Besonders eindrücklich sind Berichte von Angehörigen. Majas Schwester schreibt: „Ich habe Maja kaum wieder erkannt. Der Körper war so abgemagert.“ Dieser Satz sagt mehr über die Realität politischer Gefangenschaft als viele intellektuell anspruchsvolle und theoretische Analysen und es tut weh solche Sätze zu lesen.

Die Angehörigen erscheinen dabei nicht bloß als Randfiguren. Sie werden selbst zu politischen Subjekten. Die Broschüre macht greifbar, dass Repression niemals nur einzelne Menschen trifft. Sie trifft ganze Beziehungsgeflechte, Familien, Freund:innenkreise und politische Zusammenhänge.

Vierzig Tage in der Wüste

Mir fiel die immer wiederkehrende Bezugnahme auf die Zahl vierzig auf. Vierzig Tage Hungerstreik. Vierzig Tage des Wartens. Vierzig Tage zwischen Hoffnung und drohendem körperlichem Zusammenbruch.

Selbstverständlich ergibt sich diese Zahl zunächst schlicht aus der tatsächlichen Dauer von Majas Hungerstreik. Dennoch lässt sich meines Erachtens schwerlich übersehen, dass diese Zahl eine besondere symbolische Bedeutung besitzt. Vierzig Tage in der Wüste. Vierzig Tage Fasten. Vierzig Tage der Prüfung und Verwandlung.

Die Broschüre spricht darüber nicht ausdrücklich. Doch die Symbolik scheint mir unterschwellig mitzuschwingen.

Ich bin versucht zu sagen, dass die Erzählung der hier zu besprechenden Broschüre unbewusst einer Struktur folgt, die weit älter ist als jede linke politische Bewegung. 

Die Herausgeber:innen erzählen hier nämlich nicht nur die Geschichte eines politischen Kampfes, sondern suchen in der Figur Majas zugleich ein Bild für die Hoffnung, dass ein Mensch selbst dort seine Würde bewahren kann, wo ihm nahezu jede äußere Macht genommen wurde. Die eigentliche Wirkung dieser Erzählung liegt damit weniger in der Frage, ob die Forderungen erfüllt wurden, sondern darin, dass sie ein uraltes menschliches Motiv berührt: die Vorstellung, dass Sinn gerade dort entstehen kann, wo ein Mensch bereit ist, um eines höheren Ziels willen durch Leid hindurchzugehen, ohne sich innerlich besiegen zu lassen

Besonders interessant ist dabei, dass die Herausgeber:innen Maja nicht als Held:in inszenieren und dennoch stellenweise eine fast ikonische Wirkung erzeugen. Immer wieder treten Motive von Verletzlichkeit, Reinheit, Beharrlichkeit und (politischer) Standhaftigkeit hervor. Die Geschichte des Hungerstreiks wird dadurch zugleich zur Geschichte einer Prüfung.

Die stille Macht der Bilder

Zu dieser Wirkung tragen auch die zahlreichen Fotografien entscheidend bei.

Die Bilder, die das Dunya Collective beigesteuert hat, illustrieren den Text nicht bloß, sondern erzählen eine eigene Geschichte. Sie zeigen Demonstrationen, Angehörige, Solidaritätsaktionen und auch Maja selbst.

Auffällig erschient mir dabei, dass die Bildersprache wenig auf Dramatik oder militante Pose setzt. Stattdessen dominieren Ruhe, Ernsthaftigkeit und, auch hier, Verletzlichkeit. Maja erscheint nicht als kämpferische Aktivist:in im Moment der Konfrontation, sondern als Mensch, der leidet und trotzalledem standhält.

Gerade deshalb entsteht stellenweise eine fast ikonische Wirkung von Maja, das fiel mir schon früher auf, wenn über Maja berichtet wurde. Nicht zufällig drängt sich beim Durchblättern gelegentlich der Eindruck auf, dass hier unbewusst mit Bildern gearbeitet wird, die an religiöse oder mythische Erzählungen erinnern. Nicht als Verehrung, sondern als Ausdruck von Würde und Hoffnung.

Camus im Knast

Der vielleicht bemerkenswerteste Satz der Broschüre steht bereits auf den ersten Seiten. Er ist aus Majas Tagebuch, wird als vom 4. Februar 2026 datiert angegeben: „Es gibt das Risiko, dass du den Knast glücklicher verlässt, als du ihn betrittst.“

Dieser Satz erinnerte mich unwillkürlich an Albert Camus und dessen berühmte Formulierung am Ende des „ Der Mythos des Sisyphos“. „Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“ Sisyphos, verurteilt, auf alle Ewigkeit hin, einen Stein den Berg hinauf zu rollen, der dann, kurz vor dem Erreichen des Gipfels, wieder zurück ins Tal hinab rollt.

Auf den ersten Blick scheint der Vergleich vielleicht gewagt. Doch Camus’ wie Majas Aussagen kreisen um dieselbe Frage: Wie kann ein Mensch unter Bedingungen äußerster Unfreiheit seine Würde bewahren?

Majas Antwort lautet: „Aus deiner Entschiedenheit jedoch erwächst dieses Glück.“ Kein Glück des Erfolgs. Kein Glück der Befreiung. Kein Glück des guten Ausgangs. Es ist das Glück, sich innerlich nicht unterwerfen zu müssen.

Damit erhält die gesamte Broschüre eine zweite Bedeutungsebene. Sie erzählt nicht nur von einem politischen Kampf, sondern von der Möglichkeit, selbst unter widrigsten Bedingungen handlungsfähig zu bleiben.

Die Stärke der Broschüre liegt in ihrem Zweifel

Was die Broschüre über all das Vorgesagte hinaus stark macht, sind die Zweifel gegen Ende des Heftes.

Das Solidaritätskomitee fragt offen, ob Maja den Hungerstreik möglicherweise zu früh beendet habe. Ehemalige Hungerstreikende hätten darauf hingewiesen, dass Regierungen sich oft erst sehr spät bewegen und ein längeres Durchhalten vielleicht größere politische Zugeständnisse erzwungen hätte. Diese Offenheit verdient großen Respekt.

Gleichzeitig wirft sie Fragen auf. Denn gerade die aktuelle Zeitgeschichte politischer Hungerstreiks kennt nicht nur erfolgreiche Beispiele. Sie kennt auch Fälle äußerster staatlicher Unnachgiebigkeit. Die Hungerstreiks gegen die türkischen F-Typ-Gefängnisse Anfang der 2000er Jahre kosteten über 130 Hungerstreikende das Leben, ohne dass der türkische Staat in der zentralen Frage nachgegeben hätte.

Niemand kann wissen, ob zehn weitere Tage für Maja den Durchbruch gebracht hätten.

Die Stärke der Broschüre liegt nicht in dieser Spekulation, sondern in etwas anderem. Die Selbstkritik und Zweifel des Komitees enthalten implizit die Vorstellung: Vielleicht hätten noch zehn Tage mehr den Durchbruch gebracht. Camus würde hierauf sinngemäß antworten: Das Entscheidende ist nicht, ob der Staat irgendwann nachgibt, sondern ob der Mensch seine Würde bewahrt.

Genau darin liegt für mich die politische und menschliche Bedeutung und damit auch Botschaft dieses Heftes.

Fazit

„Majas Hungerstreik 2025“ dokumentiert akkurat Vorbereitung, Ablauf und Ende von Majas Hungerstreik, mit 100 Fußnoten und vielen beeindruckenden Bilderstrecken des Dunya Collective. Und doch haben wir es mit viel mehr zu tun, als einer nüchternen Dokumentation eines individuellen Kampfes einer inhaftierten politischen Gefangenen. Die Broschüre beschreibt einen Menschen, eine Familie, Freund:innen, Gefährt:innen und eine Bewegung im Ausnahmezustand. Sie dokumentiert Solidarität ebenso wie Zweifel, Ängste und Hoffnungen. Vor allem aber stellt sie eine Frage, die über den konkreten Fall hinausreicht: Was bleibt einem Menschen, wenn ihm fast alles genommen wird?

Die Antwort, wie ich sie in der Broschüre lese, lautet nicht: Sieg.

Sondern sie lautet: Würde!


Bibliografische Angaben:

Titel: „Majas Hungerstreik 2025 – Auswertung vom Solidaritätskomitee für Majas Hungerstreik“

Seiten: 45

Zu bestellen: solikomitee-maja@systemli.org

Oder Online als PDF: https://www.basc.news/broschuere-zu-majas-hungerstreik/

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Knastbeamten-Gewerkschaft hetzt über Gefangenenlöhne

Seit über 60 Jahren organisieren sich Schließer:innen und andere Bedienstete der Gefängnisse dieses Landes im BDSB, dem Bund der Strafvollzugsbediensteten. Sich deren Auftritte im Internet anzusehen kann recht informativ sein. Heute soll es um die Kampagne des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen gegen die Erhöhung der Gefangenenlöhne gehen: eine Neidkampagne wie aus dem Bilderbuch.

Erhöhung der Gefangenenentlohnung

Gefangene müssen in fast allen Bundesländern Zwangsarbeit verrichten. Schon im Jahr 1998 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die viel zu geringe Entlohnung. Damals bekamen Gefangene rund 5% des Durchschnittsverdienstes von Menschen vor den Mauern.

Auf Klagen aus Bayern und NRW urteilte das Gericht 2023 erneut, dass die nach dem Urteil von 1998 erfolgte Erhöhung mittlerweile ihrerseits verfassungswidrig sei. Seit 2025 gilt für NRW, dass bei 20 Arbeitstagen im Monat eine inhaftierte Person auf einen durchschnittlichen Monatslohn von rund 502 Euro statt wie bisher auf rund 301 Euro kommen kann.

Kampagne des BDSB- Landesverband NRW

Der unter der Leitung des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats Justizvollzug Horst Butschinek agierende Landesverband NRW hat sich in einer Kampagne 2025 (entsprechender Heftausschnitt kostenfrei als PDF) massiv über die Erhöhung der Gefangenenentlohnung empört.

Ausgangspunkt ist deren These, die Knastbeamt:innen würden viel zu wenig verdienen, wohingegen die erwähnte „Lohnerhöhung“ für Gefangene dazu führe, dass im „Vergleich mit der Besoldung unserer Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst“ (sprich: Schließer:innen), diese „am Ende des Monats“ kaum mehr in der Tasche hätten, als die nun üppig entlohnten Gefangenen, welche zudem in den Genuss „kostenfreie(r) Unterbringung, Verpflegung (sowie) medizinische(r) Versorgung“ kämen, um dann weiter zu beklagen, „auch Aufwendungen für Miete, Strom oder Krankenversicherung entfallen vollständig“ für die Gefangenen.

Was verdienen denn Schließer:innen in Ausbildung?

Schauen wir uns die offiziellen Angaben der Justiz in NRW an: wer sich beispielsweise in Werl in der dortigen JVA um eine der Ausbildungsplätze bewirbt und dann die Ausbildung („Arbeiten mit Sinn!“ wie es etwas pathetisch in der Werbung der JVA heißt) beginnt, bekommt nach Angaben der Justizverwaltung NRW vom ersten Tag an ein Bruttogehalt je nach beruflicher Vorerfahrung, von ungefähr 2.549,00 €. Dies entspricht1700 Euro netto! Nach vier Monaten (!) steigt das Netto-Ausbildungsgehalt auf ca. 2100 Euro netto!

Landesverband NRW gibt sich kämpferisch

„Wir akzeptieren nicht, dass die Vergütung von Gefangenen stärker wächst als die Besoldung der Bediensteten“, heißt es in dem Artikel der Gewerkschaftszeitung weiter, um dann ins lamentieren abzurutschen: „Für Gefangene ist Geld da, für den Dienstbetrieb nicht.“

Ausblick

Wenn Beamt:innen neidisch, aktiv forciert durch eine Kampagne seitens der Gewerkschaft, auf Gefangene schauen, weil diese angeblich so viel Geld verdienen für ihre Knastarbeit, dürfte dies der Stimmung im Alltag eher nicht zuträglich sein. Abgesehen davon ist der Vergleich der Gewerkschaft irreführend, denn nur 40% (vgl. § 36 StrVollzG-NRW, Gesetz als PDF) ihres „Lohns“ für Tabak und anderes verwenden, der Rest landet auf dem Sperrkonto für die Zeit nach der Haft, oder kann später auch zur Deckung der Kosten für den Strafprozess, für Gutachten, für Schadenersatzleistungen herangezogen werden. Ihnen stehen also die knapp 500€ gerade nicht zur freien Verfügung.

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Grundrechte-Report 2026 – Weiter „repressiv-autoritäre Maßnahmen“, sagt A. Möller aus dem Herausgeber:innen-Kreis

Vor wenigen Wochen erschien die 30. Ausgabe des Grundrechte-Reports. Herausgegeben von Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union, PRO ASYL, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie oder der Internationalen Liga für Menschenrechte. Der Report versteht sich seit 1997 als eine Art „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und dokumentiert Eingriffe in Bürger- und Menschenrechte in Deutschland.

Im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe stehen Militarisierung, neue Überwachungsinstrumente, Einschränkungen des Demonstrationsrechts und Verschärfungen gegen Geflüchtete. Kritisiert werden unter anderem der Ausbau staatlicher Sicherheitsbefugnisse, biometrische Überwachung, Staatstrojaner und eine politische Verschiebung hin zu einem Sicherheits- und Krisendiskurs.

Für Radio Dreyeckland sprach ich darüber mit Athena Möller, selbst Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte und Teil der Redaktion des Grundrechte-Report 2026. In dem Gespräch ging es auch um einen Artikel in dem aktuellen Report, der sich den Ermittlungen und der Razzia bei RDL widmet.

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Frühling 2026: Klassenjustiz am Amtsgericht Freiburg

Ja! Sie haben sich entschuldigt. Ja, Ihre Lebensverhältnisse sind schwierig. Ja, Sie sind wohnungs- und arbeitslos. Ja, Sie sind drogenabhängig. Und ja, Sie sitzen schon seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Aber Bewährung kriegen Sie trotzdem nicht. Dragoș Costache wird vom Amtsgericht Freiburg für weitere drei Monate in den Knast geschickt: wegen ein paar Flacons Parfum!

Wer ist Dragoș Costache?

Dragoș, der in Wirklichkeit anders heißt, wurde vor 25 Jahren in einer kleinen Stadt in Rumänien geboren. Er machte das Abitur, aber dort für nur 350 € im Monat arbeiten, das wollte er nicht. So kam er vor 14 Jahren nach Bayern, von dort vor einem Jahr nach Freiburg. Die Oma, also Dragoș’ Mutter, kümmert sich derweil meist um seine 7-jährige Tochter. Der ganzen Familie ging es wirtschaftlich nie gut, er selbst arbeite viel, erzählte er im Prozess. Mal auf dem Bau, mal als Pizzafahrer, Maler, Verputzer. Vor Gericht sitzt ein junger Mann, T-Shirt, Tattoos auf dem linken Oberarm, blaue Sporthose. Meist den Kopf etwas eingezogen.

Er will auf alle Fälle weiter in Deutschland bleiben, ein normales Leben leben, mit Familie und Job, denn zuletzt sei alles sehr aus den Fugen geraten: Trennung von der Verlobten, Verlust der Wohnung und Arbeit, Alkoholsucht, Drogensucht. Seine letzte Postadresse war die der OASE, der örtlichen Freiburger Notunterkunft.

Sieben Eintragungen enthält das Vorstrafgenregister: Körperverletzung, Falschgeld, Sachbeschädigung. Aber keinen Diebstahl. Meist wurden Geldstrafen verhängt, zwei Mal auch eine Haftstrafe von jeweils einem Jahr, zuletzt im Frühjahr vergangenen Jahres.

Die Anklage

Ein junger, lockiger Rechtsreferendar, das heißt ein Jurist in Ausbildung, verliest morgens um kurz nach 9 Uhr die zwei Anklagepunkte. Am 08.09. letzten Jahres habe Dragoș Costache im Müller-Markt auf der Freiburger Einkaufsmeile, der Kaiser-Joseph-Straße, Parfum im Wert von 1438,70 € entwendet und am 19. Februar dieses Jahres in der selben Einkaufsstraße, nun aber in Galerie-Kaufhof Parfum für 969,93 €. Da er dort vom Kaufhausdetektiv festgehalten wurde, entstand dem Geschäft nicht mal ein Schaden, denn das Parfum wurde zurück ins Regal gestellt.

Da Dragoș im Kaufhof in seinem Rucksack ein Cuttermesser, wie sich später herausstellte, noch von der Arbeit, hatte, lautete hier die Anklage auf „Diebstahl mit Waffen“. Im übrigen handele es sich um Fälle besonders schweren Diebstahls, da „gewerbsmäßig“ begangen, da er sich mit den Parfums Teile seines Lebensunterhalts habe finanzieren wollen.

Ein kurzer Prozess

Amtsrichter Stefan Schuller macht kurzen Prozess: es folgen an ein paar Fragen zum Lebenslauf und zur Tat. Dragoș gesteht und entschuldigt sich. Mit den Parfums habe er sich Drogen finanzieren wollen. Neben im sitzt der Freiburger Rechtsanwalt Nicolai Erschig, der regelmäßig als Pflichtverteidiger in sehr prekären Lebensverhältnissen steckende Menschen vertritt.

Auf ein paar Videos sieht man dann noch wie Dragoș in den beiden Geschäften die Flacons in seinen Rucksack packt. Zudem zeigt der Richter ein Foto des roten Cuttermessers.

Auf Zeugenvernehmungen wird verzichtet. Geladen waren eigentlich zwei Ladendetektive, von denen der eine erst garnicht erschien. Der zweite konnte wieder gehen, man hatte seine polizeiliche Vernehmung verlesen, in der er lediglich schilderte, wie er den Kunden in der Videozentrale schon im Visier gehabt habe und als dieser Parfum in den Rucksack gesteckt habe, sofort losgerannt sei.

Die Staatsanwaltschaft plädiert: Keine Bewährung für den Angeklagten!

Sitzungsvertreter Renno, vermutlich keine 30 Jahre jung, lockiges Haar, runde Brille, braucht fünf Minuten Pause vor seinem Plädoyer um sich zu sammeln und fordert schließlich eine Gesamtstrafe von sechs Monaten, ohne Bewährung, denn es sei zwingend geboten „auf den Täter einzuwirken“. Dieser habe die vorherigen Strafen nie als „Lektion verstanden“, es sei keine positive Sozialprognose erkennbar. Der Angeklagte sei weiter in Haft zu halten. Seit dem 19. Februar befindet dieser sich in Haft, aber es bestehe Fluchtgefahr, da er keine Wohnung habe und zudem keine sozialen Bindungen in Deutschland.

Zusätzlich zur Haftstrafe sei die Einziehung von 1438,70 € anzuordnen, der Wert der Parfums aus dem Müller-Markt. Das bedeutet, im Falle der Verurteilung muss Dragoș diesen Betrag der Staatskasse zahlen.

Der Verteidiger plädiert: Das ist „Armen-Reich-Rechtssprechung“

Rechtsanwalt Erschig fordert eine Bewährungsstrafe. Zum einen liege kein Diebstahl mit Waffen vor, denn das Cuttermesser sei unstreitig nicht mitgeführt worden um es gegebenenfalls einzusetzen. Ja, es handele sich angesichts der geltenden Rechtslage um „gewerbsmäßigen Diebstahl“, aber hier handele es sich um eine typische „Armen-Reich-Rechtssprechung“, denn wer Geld habe, brauche nicht zu stehlen, um sich den Drogenkauf zu finanzieren. Darauf weise er hier vor Gericht immer wieder hin.

Für seinen Mandanten sprächen das Geständnis, seine Reue, zudem sei er wegen der Drogensucht bei der Tat vermutlich entzügig gewesen, also vermindert schuldfähig.

Er sei zu einer Strafe von drei Monaten zu verurteilen, die durch die U-Haft abgegolten sei, sollte eine höhere Strafe verhängt werden, möge diese zur Bewährung ausgesetzt werden, denn sein Mandant befinde sich auf einem guten Weg: habe in Haft besser Deutsch gelernt, Kontakt zur Drogenhilfe aufgenommen und es helfe ihm nicht, ihn nun weiter in Haft zu belassen.

Das Urteil: Ich wüsste nicht wohin ich sie entlassen sollte

Nach 20 Minuten Unterbrechung hat Richter Schuller sein Urteil gefunden. Sechs Monate Haft ohne Bewährung, der Haftbefehl wird nicht aufgehoben und neben den Verfahrenskosten, muss Dragoș besagte 1438,70 € zahlen.

Zwar liege, entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft tatsächlich kein „Diebstahl mit Waffen“ vor, dazu war das Cuttermesser zu gut verpackt (im Rucksack), aber an einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führe kein Weg vorbei. Er sei, wenn auch nicht wegen Diebstahls, vorbestraft und habe innerhalb der jüngsten Bewährungszeit diese Diebstähle begangen. Zuzugeben seien die Lebensverhältnisse schwierig, Dragoș Costache zudem wohungs- und arbeitslos, die Waren im zweiten Fall der Anklage seien auch nie aus dem Laden gelangt, er säße schon drei Monate in U-Haft, aber es „geht nur noch (um) drei Monate“, gibt ihm Amtsrichter Schuller mit auf den Weg. „Sie haben ja schon drei Monate abgesessen“ und „ich wüsste nicht wohin ich Sie entlassen soll. Ja, die OASE, aber das ist nicht genug“, deshalb müsse der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben.

Die zwei durchtrainierten Gerichtswachtmeister, welche die gesamte Verhandlung über seitlich neben dem Angeklagten gesessen haben erheben sich, Dragoș Costache streckt seine beiden Arme vor, er wird gefesselt und wieder in den Keller des Amtsgerichts geführt, wo er auf den Transportwagen der Freiburger Haftanstalt warten wird, der ihn zurück ins Gefängnis bringt- um dort die restlichen drei Monate, der sechsmonatigen, Haftstrafe abzusitzen.

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„Nicht dauern dazwischen quatschen“- ein selbstgefälliger Antifa-Ost-Richter in Aktion!

Da sitzt er, Joachim Kubista, im bayrischen Augsburg geboren, knapp 62 Jahre alt und erst seit einem halben Jahr Vorsitzender des Staatsschutzsenats am OLG Dresden- und dann gleich mit dem Großverfahren „Antifa-Ost-2“ betraut. Am 39. Verhandlungstag zeigte er sich erneut von seiner selbstgefälligen Seite.

Ein Tag mit vielen Pausen

Am 21. April 2026 begann die mündliche Verhandlung fast schon pünktlich, als die Richter:innen des Oberlandesgerichts (OLG) gegen 09:34 Uhr, mit nur vier Minuten „Verspätung“ den Saal betraten. Wie jeden der 36 Prozesstage zuvor, waren die in Haft befindlichen Angeklagten mit viel Blaulicht aus ihren jeweiligen Haftanstalten nach Dresden gefahren worden.

Heute saßen nur sechs Menschen im Publikum, darunter ein Journalist und erneut der Neonazi Robin Schmiemann, der in Begleitung von Neonazi-Verteidigerin Nicole Schneiders anreiste, die ein angebliches Tatopfer als Nebenklägerin im Antifa-Ost-Verfahren vertritt. Beide sind, auch außerhalb von Gerichtsverhandlungen, immer wieder als Duo unterwegs.

Das Befangenheitsgesuch

Der Prozesstag begann mit einem Befangenheitsantrag gegen eine der Richterinnen, denn es gebe Zweifel anderen Unvoreingenommenheit. Am Vortag habe, die Richterin Sandra David in einer Vernehmung des Kronzeugen Domhöver das Wörtchen „wieder“ verwendet. Domhöver sagt von sich selbst, dass er als Teil der als „Antifa-Ost“ bezeichneten Gruppierung, Neonazis ausgespäht und angegriffen habe. In diesem Zusammenhang fragte ihn die Richterin, ob es seinerzeit Überlegungen gegeben habe, den angeklagten J. „wieder“ zu einer Aktion gegen Neonazis mitzunehmen.

Durch das „wieder“ entstehe für seinen Mandanten der Eindruck, so der Anwalt, die Richterin habe sich schon unumstößlich festgelegt, denn dieses Wörtchen bringe zum Ausdruck, dass sie der Ansicht ist, Herr J. habe zuvor schon an einer Aktion teilgenommen.

Die Bearbeitung des Befangenheitsantrages wird zurückgestellt.

Ablehnung von Anträgen

Bevor dann um 09:47 Uhr die erste von diversen Pausen angeordnet wurde, werden einige Anträge abgelehnt. In einem Fall ging es um PKZ-50, so tritt ein Polizeibeamter des „MEK Staatsschutz“ des LKA Sachsen auf, also von einem Mobilen Einsatzkommando des Landeskriminalamtes, welches u.a. Observationen durchführt. Die Verteidiger:innen hatten gefordert, dass er unter Klarnamen und ohne Maskerade erscheine, nur so könne seine Glaubhaftigkeit auch entsprechend geprüft werden. Dies lehnt der Vorsitzende Kubista ab, denn es bestünde konkrete Gefahr für Leib und Leben! Auf indymedia sei am 24.02.2026 ein Text erschienen, unter dem Namen „Antifa United“, in welches es heiße, auch „Bullen haben Namen und Adressen“ oder dürfe „sich sicher fühlen“. Eine der Verteidigerinnen beanstandet dies und möchte einen Gerichtsbeschluss, also wird erstmals unterbrochen.

Antrag auf Freilassung von Nanuk

Nach dreißig Minuten geht es weiter und eine Anwältin von Nanuk beantragt, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, da die Vernehmung des Kronzeugen Domhöver an nunmehr schon drei Verhandlungstagen nichts für ihren Mandanten rechtlich relevantes ergeben habe. Der Haftbefehl stütze sich ausschließlich auf frühere Aussagen des Kronzeugen, diese seien aber ungeeignet einen Tatverdacht zu stützen. Selbst wenn in einem Fall ein etwaiger Vorwurf, er habe an einem Sporttraining teilgenommen und dadurch die Gruppierung unterstützt, rechtfertige dies nach nunmehr über 1 ½ Jahren Untersuchungshaft keine Fluchtgefahr.

Der erste Polizeizeuge

Es ist schon kurz vor elf Uhr, als ein 37-jähriger Polizist befragt wird. Er war im 08. Juni 2020 eingesetzt, um den angeblich gefährdeten, damals noch angehenden Juristen Brian Engelmann nach einer Prüfung nach Hause zu eskortieren. Engelmann ist ein berüchtigter Neonazi, der in Sachsen mit obergerichtlicher Billigung ,sein Referendariat als Jurist beenden durfte, obwohl er zu einer Bewährungsstrafe wegen der Beteiligung an den schweren Neonazi-Krawallen 2016 in Leipzig verurteilt worden war.

Die knapp einstündige Vernehmung trägt wenig relevantes bei. Im Grunde will der Polizist nicht wirklich gewusst haben, worum es geht, sondern nur, dass es eine Schutzperson gebe, die man nach Hause eskortieren solle, das hatten er und sein Kollege getan, besondere Vorkommnisse habe es keine gegeben. Man sei dem Auto des Engelmann bis zu dessen Zuhause nachgefahren, denn dieser habe mit Bekannten die 20 Minuten bis dorthin mit diesen zurücklegen wollen.

Die zweite Polizeizeugin und Mittagspause

Um 11:33 Uhr folgt zehnminütiger Kurzauftritt einer uniformierte Polizistin, welche ebenfalls an jenem Sommertag im Juni 2020 im Einsatz war. Ihr Job sei es gewesen „Präsenz“ zu zeigen, also mit einem erkennbaren Polizeiauto. Mehr Hintergrundwissen habe sie nicht gehabt. Womöglich sei dann noch vor dem Wohnhaus von Engelmann eine Unfallaufnahme fingiert worden, in der Absicht, dort durch Anwesenheit eines Polizeiautos Präsenz zu zeigen. Hier sei sie sich jedoch nicht gewiss, ob das an diesem Tag gewesen sei. 

Bevor es dann in eine einstündige Mittagspause geht, gibt einer der Verteidiger ein Statement zu den Fingerknöcheln des Neonazis Pierre Beuthe ab, der am 01.04.2026 vor dem Gericht aussagte und Runen auf den Knöcheln trägt die strafbaren Inhalts sind.

Dritter Polizeizeuge des Tages

Es ist kurz nach 13 Uhr, als ein Polizeihauptmeister als Zeuge vernommen wird. Er ist der Kollege der Zeugin vom Vormittag und kann nichts neues zu dem „Präsenz-Zeigen“ beitragen, so dass er rund 10 Minuten später schon gehen darf. Da der nachfolgende Zeuge noch nicht da ist, wird bis 14 Uhr pausiert.

Vierter Polizeizeizeuge: der geheimnisvolle PKZ 50 tritt auf

In Begleitung von Rechtsanwalt Hirschmann als Zeugenbeistand betritt ein mit langhaariger Perücke, Bart, Brille und mutmaßlich künstlicher Nase und Stirn verkleideter, Polizist des „MEK Staatsschutz“ des LKA Sachsen in den Zeugenstand. Er war im Juni 2020 Einsatzleiter, als „drei Zielpersonen“ (Zitat) observiert werden sollten und darf unter dem Pseudonym PKZ-50 verkleidet auftreten. PKZ bedeutet „Personenkennzahl“ und auch in vielen der Prozessakten stehen keine Namen der eingesetzten Polizeibeamt:innen, sondern lediglich PKZ-Angaben. Schon im ersten Antifa-Ost-Verfahren war PKZ-50 Zeuge.

Sogleich wird dem Zeugen ein Foto einer Observation vorgelegt, auf dem eine Angeklagte aus dem ersten „Antifa-Ost“-Verfahren zu sehen ist. Das führt schnell zu einem Disput zwischen Verteidigung und Vorsitzenden. Der wird fahrig und schnauzt ein Verteidigern an, ihr „dauerendes Dazwischenquatschen ist nervig“. Schon am Vortag hat er sich ihr und anderen Verteidigerinnen gegenüber ähnlich verhalten. Dabei hatte die Rechtsanwältin lediglich, was ihr Recht und ihr Pflicht ist, das Vorgehen des Vorsitzenden förmlich beanstandet. Dann folgt eine 8-mintütige Pause, in der das Gericht berät und anschließend die Beanstandung zurückweist.

Regelmäßige Prozessbesucher:innen erzählen in der Pause, dass er sich immer wieder abwertend und barsch gegenüber Anwältinnen verhalte, aber nicht gegenüber Anwälten.

Danach werden zahlreiche Observationsphotos in Augenschein genommen und es fällt auf, wie detailliert die Aufnahmen sind und augenscheinlich niemand der so fotografierten Betroffenen davon etwas mitbekommen hat. Im Park, auf der Straße, vor einer DHL-Paketstation. Es ist noch nicht mal 15 Uhr, da folgt wieder eine Pause, diesmal von 20 Minuten, nachdem eine Anwältin eine kurze Unterbrechung beantragte, um einen kurzen Antrag auf wörtliche Protokollierung vorbereiten zu können. Eine Aussage des PKZ-50 sei womöglich strafrechtlich relevant, sei geeignet eine etwaige Falschaussage dieses Zeugen zu dokumentieren.

Nach der Pause kann die Anwältin ihren Antrag stellen. Aber mit dem Vorsitzenden und dem Anwalt des Zeugen, gibt es weitere Diskussionen, sowie sarkastische, die juristische Kompetenz einer der Anwältinnen abwertenden Bemerkungen.

Um 15:30 Uhr die nächste Pause, denn das Gericht will sich beraten.

Ich habe keine Aussagegenehmigung“- Lieblingssatz des PKZ-50

Er habe keine Aussagegenehmigung ist der wohl meist gebrauchte Satz des PKZ-50 an diesem Tag. Wer hat die Observationsfotos gemacht? Keine Aussagegenehmigung! Wer hat an der Observation teilgenommen? Keine Aussagegenehmigung! Hat er die Observationsfotos vom 06.06.2020 selbst gefertigt? Keine Aussagegenehmigung! So geht es in einem Unterlass.

20 Minuten später wieder eine Unterbrechung in der das Gericht sich berät und anschließend eine Anordnung des Vorsitzenden, wonach der Zeuge eine Frage nicht beantworten brauche, bestätigt. Der Zeuge wird schließlich entlassen.

Als nun eine Anwältin um eine kurze Pause bittet, um einen Widerspruch gegen die Verwertung der Lichtbilder und der Zeugenaussage des PKZ-50 zu formulieren, wird der Vorsitzende Kubista erneut recht unwirsch, würgt eine andere Anwältin ab und verkündet, man mache jetzt 50 Minuten Pause. Basta! Und verlässt mit rotem Kopf zügigen Schritts den Saal.

Schlussakt am Dienstag

Kurz nach 17 Uhr kann die Anwältin ihren Widerspruch begründen, verweist auf Artikel 6 EMRK, wonach jeder Angeklagte ein Recht auf ein faires Verfahren habe. Dies sei hier nicht gegeben, da ein anonymisierter Zeuge nicht den menschenrechtlichen Standards entspreche. Die Observation selbst sei zu dem angegeben Zeitpunkt zudem illegal gewesen. In einer Erklärung stellt sie dann noch fest, diie Lichtbilder seien unverwertbar, da garnicht sicher sei, ob diese überhaupt von Polizeibeamt:innen aufgenommen worden seien.

Der Sitzungstag ist zuende, fast acht Stunden nachdem er begonnen hat.

Ausblick

Für den 27. April 2026 geladen ist Professor Labudde, ein gelinde gesagt umstrittener Professor aus Sachsen, der von sich behauptet mit „wissenschaftlichen“ Methoden Video-/Bildaufnahmen maskierter oder sonst unkenntlicher Personen, realen Menschen anhand des Skeletts zuordnen zu können. Am 28. April soll dann nochmal der Neonazi Brian Engelmann vernommen werden.

Wieder werden jene Angeklagten die in Haft sitzen an den Händen gefesselt, an einen der Wärter der SGJ Sachsen gefesselt, die SGJ ist eine Spezialeinheit von Gefängnisbeamt:innen, die „regelmäßig Kontrollen und Durchsuchungen in den Anstalten“ durchführen und „für den Transport von gefährlichen Gefangenen“ zuständig sind. Dann werden sie mit Blaulicht in ihre jeweiligen Haftanstalten gefahren.

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„Macht alles keinen Sinn!“- Kronzeuge im Antifa-Prozess wird weiter befragt!

Am mittlerweile 38. Prozesstag vor dem Oberlandesgericht Dresden, wurde heute der Kronzeuge der Anklage, Johannes Domhöver, weiter befragt, nachdem er schon an Prozesstagen zuvor zahlreiche Fragen zu beantworten hatte.

Das Mammutverfahren

Seit dem 25.11.2025 stehen in Dresden sieben Antifaschist:innen vor Gericht, weil ihnen der Generalbundesanwalt vorwirft, „als Mitglieder oder Unterstützer – (..) einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten“, Neonazis körperlich angegriffen zu haben. Kennzeichend für diese „Vereinigung“ und deren Mitglieder:innen sei aus der Sicht der Bundesanwaltschaft „die Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols ein. (…) Die Aktionen wurden in der Regel intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.“

Der Kronzeuge: Johannes Domhöver

Domhöver war schon im ersten Antifa-Ost-Verfahren, das 2023 mit langjährigen Haftstrafen für verschiedene Antifaschist:innen endete, der Kronzeuge der Anklage. Nachdem im Rahmen eines Outcalls im Oktober 2021 informiert wurde, dass Domöver „sowohl sexualisiert als auch psychisch und körperlich gewalttätig“ gewesen sei, ging dieser alsbald eine Kooperation mit den deutschen Sicherheitsbehörden ein und erklärte sich bereit, gegen seine ehemaligen Freund:innen und Genoss:innen aussagen zu wollen.

Zwei Nazis stehen vor dem OLG-Gebäude

Am Tag als Domhöver nun im zweiten „Antifa-Ost-Verfahren“ weiter vernommen werden sollte, stehen zwei Nazis vor dem Gerichtsgebäude und halten ein Plakat mit „Antifa nach Guantanamo“ vor der Brust. Sie hatten die Kundgebung brav angemeldet. Nach ihrer „Kundgebung“, zu der sie selbst nicht mehr als zwei Personen erwartet hatten, saßen sie einige Stunden mit im Gerichtssaal, in Gesellschaft mit dem Neonazi Robin Schmiemann, einem Combat-18-Aktivisten und Brieffreund von Beate Zschäpe, der gemeinsam mit der Szeneanwältin Nicole Schneiders, im PKW zur Prozessbeobachtung anreiste.

Die Vernehmung am 20. April

Begleitet von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand, wiederholt Domhöver in vielem, nahezu wortgleich, was er schon im ersten Antifa-Ost-Verfahren ausgesagt hatte, weshalb sich der Neuigkeitswert in sehr engen Grenzen hielt. Immer wieder nannte er, auch ohne danach gefragt worden zu sein, zahlreiche Namen ehemaliger Freund:innen und Genoss:innen, die er beschuldigte, an Sporttrainings, zur Vorbereitung von Angriffen auf Neonazis, beteiligt gewesen zu sein. Auf einer Luftaufnahme von Google-Maps markierte er ein Gebäude in Leipzig, in welchem angeblich solche Trainings stattgefunden haben sollen.

Mal fällt er dem Richter ins Wort, aber die meiste Zeit wirkt er eher devot und überbemüht, alle Fragen zur Zufriedenheit des Gerichts zu beantworten- sein Aussageverhalten dürfte vermutlich auch davon motiviert werden, dass er nur so seinen Schutzstatus als angeblich gefährdete Person behält. Fünf maskierte und bewaffnete Polizeibeamte geben ihm Geleitschutz, setzen sich in seiner Nähe, zwischen ihn und die angeklagten Antifaschist:innen.

Zu seiner politischen Sozialisation befragt, fällt ihm ein, dass vieles damals „wirr“ gewesen sei, von Event- und Erlebniskultur geprägt. Ja, er habe sich für die NS-Zeit interessiert, aber „ist ja auch völlig geisteskrank“, dass er damals dann anfing Straftaten zu begehen. Sein undefinierter Hass auf Autoritäten und der Glaube, das Recht zu haben, Gewalt auszuüben. Heute käme er nichtmal auf die Idee gegen die Sicherheitskonferenz der NATO zu demonstrieren, damals aber, da hätte für ihn alles miteinander zusammengehangen.

Auf die Frage welche finanziellen Leistungen er im Rahmen des Zeuenschutzprogrammes erhalte, gab Domhöver an, man ersetze ihm den durch den Verlust der Arbeitsstelle in Polen entgehenden Lohn, von 1.500 €/Monat.

Heute waren rund 30 Menschen im Zuschauer:innenbereich, mehr als an vielen Tagen sonst. Die angeklagten Antifaschist:innen werden mit Applaus begrüßt, wenn sie in den Gerichtssaal geführt werden. Einige der Aussagen wurden mit leisem Lachen oder wütenden Bemerkungen kommentiert.

Der Ton wird rauher

Immer wieder kommt es zu kleinen Scharmützeln, zwischen Verteidiger:innen und dem Senatsvorsitzenden Kubista, beispielsweise, als diese dessen sehr suggestive Fragetechnik beanstanden, denn immer wieder gibt Kubista die gewünschten Antworten vor. Einmal fährt er einer der Verteidigerinnen ganz unverblümt über den Mund, sagt, er habe ihr nicht das Recht gegeben, hier „dazwischen zu quatschen“, jetzt rede er. Prozessbeobachter:innen erzählen in einer der Sitzungspausen, dass er besonders den Rechtsanwältinnen gegenüber so arrogant auftrete.

Intermezzo: ein Antrag zu einem Polizeizeugen

Nach einer Sitzungspause stellt eine der Anwältinnen zu einem noch zu vernehmenden Polizeizeugen (PKZ 50) den Antrag, dass der Vorsitzende auf eine Vernehmung von „PKZ 50“ nur nach offengelegter Identität und ohne Maskierung hinwirken möge, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Justizministerin. Der Ermittlungsbeamte des „MEK Staatsschutz LKA Sachsen“ soll nach bisheriger Planung vollständig anonym und mit Tarnung seines Aussehens an einem der noch zahlreichen und bis 2027 terminierten Verhandlungstage vernommen werden. Die Anwältin verweist in ihrem Antrag unter anderem auf den Skandal um das MEK (Mobiles Einsatzkommando) Dresden, als sich 2021 herausstellte, dass Munition verschwunden war und auch Bezüge zu der Gruppe von Rechtsextremen, die als „Nordkreuz“ bekannt wurde, bestanden.

Hier bedürfe es also ganz besonders gründlicher Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Polizeizeugen, das gehe nicht, wenn er vollständig anonym auftrete.

Bundesanwältin Alexandra Geilhorn tritt dem Antrag vehement entgegen und verwahrte sich gegen die angeblich haltlosen Unterstellungen, der Polizeizeuge könnte unglaubwürdig sein.

Der Tag neigt sich seinem Ende zu – Wünsche Dir ein möglichst schlechtes Leben!

Nach der Verlesung des Antrages wird der Kronzeuge Domhöver noch rund eine halbe Stunde befragt, und berichtet wieder, mit wem er trainiert habe und andere Details, die er schon früher mehrfach ausgesagt hatte. Immer wieder das gleich Spiel: Vorhalt aus den Akten, und dann der Kronzeuge: wenn ich das damals so gesagt habe, dann ist das so gewesen.

Um kurz vor 16 Uhr darf Domhöver, mit seiner Entourage, gehen- nächstes Wiedersehen mit ihm im Mai. Eine Zuschauerin ruft ihm noch laut hinterher: „Domhöver, ich wünsch Dir ein möglichst schlechtes Leben!“ bevor alle den Saal verlassen.

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