Eine Ehe um jeden Preis? Der BGH korrigiert einen skandalösen Beschluss.

Es gibt Entscheidungen, bei denen man sich fragt, was Richterinnen und Richter eigentlich für eine Vorstellung von einer von Gewalt geprägte Ehe und mutmaßlichen sexuellen Übergriffen, auch auf das gemeinsame Kind,haben. Welchen Stellenwert messen Richter:innen der körperlichen Unversehrtheit von Frau und Kind bei? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Fall der zuvor in Freiburg verhandelt wurde, korrigierend eingegriffen.

Die Vorgeschichte

Mit Beschluss vom 26.11.2025 (Az: 5 UF 151/25) erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG), Außenstelle des Senats in Freiburg, einer Frau, die sich von ihrem Mann scheiden lassen wollte, sie müsse vorerst mit ihrem Ehemann verheiratet bleiben. Jenem Mann, der sie nach ihren Angaben über Jahre misshandelt und sexuell bedrängt hatte, dem sie zudem vorwarf, die gemeinsame fünfjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Der Mann war inzwischen ausgezogen, der Kontakt abgebrochen, das Trennungsjahr fast vorbei. Deshalb, so das Gericht, sei das bloße Fortbestehen der Ehe noch zumutbar.

Der Beschluss löste bundesweit Empörung aus. Eine gerichtliche Entscheidung, in der auch im Jahre 2025 der institutionellen Schutz der Ehe mehr wiegt als die Wirklichkeit patriarchaler Gewalt. Dabei stand ein Familiensenat des OLG Karlsruhe schon 2018 im Fokus, denn es stellte sich heraus, dass es ein Senat des OLG war, welches einen

9-jährigen Jungen zurück in ein familiäres Umfeld schickte, in welchem diesem massive sexualisierte Gewalt angetan wurde. Das OLG verteidigte sich im Anschluss, man habe von nichts gewusst, habe aber eine Arbeitsgruppe gebildet für künftige Fälle.

Der Präsident des Oberlandesgerichts, Jörg Möller, hatte Anfang dieses Jahres, als ich an anderer Stelle über den Beschluss des OLG Karlsruhe berichtete, bemängelt, dass ich das Verfahren von 2018 um den 9-jährigen Jungen in einen Zusammenhang mit dieser aktuellen Entscheidung des OLG stellte. Hierfür gebe es keinen sachlichen Grund. Einen solchen Grund sehe ich nach wie vor, denn beide Entscheidungen, jene von 2017/18 wie die aktuelle können auf eine innere Haltung bei Richter:innen verweisen, die den Schutz von Frauen und Kindern aus dem Blick verlieren.

Wenn Gerichte (sexuelle) Gewalt begatellisieren

Der BGH (Beschluss als PDF) erinnert nunmehr in seinem Beschluss vom 08.Juli 2026 (Az. XII ZB 576/25) das OLG in dem aktuellen Fall an etwas, das selbstverständlich sein sollte: systematische Gewalt ist mehr als eine Aneinanderreihung isolierter Vorfälle. Wer beurteilen will, ob einer Frau das Fortbestehen einer Ehe zugemutet werden kann, darf nicht jeden Übergriff einzeln betrachten um abschließend lapidar festzustellen, keiner allein reiche aus für eine sofortige Scheidung. Es muss das Gesamtbild betrachtet werden. Genau dies habe das OLG unterlassen, so der BGH. Die frühere Körperverletzung der Ehefrau, die behaupteten sexuellen Übergriffe und den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter hätte die untere Instanz zu unrecht voneinander getrennt betrachtet, anstatt sie als Ausdruck eines zusammenhängenden Gewaltverhältnisses zu würdigen.

Was das OLG letztlich praktizierte, ist die althergebrachte strukturelle Verharmlosung von (sexualisierter) Gewalt in Beziehungen.

Die Gewalt endet jedoch nicht an der Wohnungstür

Besonders irritierend war die Argumentation des OLG, der Mann sei inzwischen ausgezogen. Es gebe keinen Kontakt mehr. Deshalb sei das Fortbestehen der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres der Frau zumutbar.

Der Bundesgerichtshof weist diese Sichtweise zurück. Schwerwiegende körperliche und sexualisierte Gewalt könne auch nach einer räumlichen Trennung fortwirken. Gerade der sexuelle Missbrauch eines Kindes verliere sein Gewicht nicht dadurch, dass der Täter inzwischen woanders wohne, so der Bundesgerichtshof.

Dass Deutschlands höchstes Zivilgericht einem Oberlandesgericht erklären muss, was Traumata für Folgen haben und auch nicht mit einem Umzug verschwinden, sagt einiges über Weltsicht des Familiensenats des OLG.

Zumal genau diese OLG wenige Jahre zuvor erschüttert wurde von einem Fall wie dem um die sexualisierte Ausbeutung eines kleines Jungen und man extra eine Arbeitsgruppe eingerichtet hatte, um künftig anders zu agieren. Gelernt hat man aber offenbar nicht viel aus der Vergangenheit.

BGH-Beschluss dennoch kein allzugroßer Erfolg!

Trotzdem wäre es ein Fehler, den Beschluss des Bundesgerichtshofs nun als großen Erfolg zu feiern. Denn auch der BGH beginnt seine Argumentation nicht bei den Betroffenen. Er beginnt bei der Ehe.

Immer wieder betont der Bundesgerichtshof den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe. Das Trennungsjahr solle voreilige Scheidungen verhindern. Die sofortige Scheidung bleibe deshalb eine eng auszulegende Ausnahme. Das zeigt die eigentliche Schieflage im bestehenden Recht.

Die entscheidende Frage lautet bis heute nicht: „Warum hält der Staat Menschen gegen ihren Willen in einer gewaltgeprägten Ehe fest?“, sondern vor Gericht geht es nur darum: „Ist die Gewalt schwer genug, damit ausnahmsweise auf den Schutz der Ehe verzichtet werden darf?“

Das ist die politische Entscheidung des Staates darüber, wessen Interessen das Recht zuerst schützt. Eine „Institution“ wie die Ehe, und damit in unserer nach wie vor patriarchal dominierten Gesellschaft die Männer, oder die Frauen und die Kinder.

Patriarchat unter den richterlichen Roben und juristischer „Neutralität“

Gerichte verstehen sich gern als neutral. Aber ob 2017/2018 oder jetzt 2025/2026, wo patriarchale Gewalt als bloße Ausnahme behandelt wird und der Bestand der Ehe als Normalfall gilt, reproduziert das Recht genau eben jene gesellschaftlichen Verhältnisse, die es angeblich nur ordnet.

Gerade das Familienrecht fußt nach wie vor auf einem Leitbild, das aus einer anderen Zeit stammt: Die Ehe gilt als schutzbedürftige Institution. Die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz der Kinder erscheinen dagegen als nachrangig, die zudem besonderer Begründung bedürfen.

Dass der Bundesgerichtshof dieser Logik argumentativ folgt, überrascht kaum. Deshalb sollte man den Beschluss weder auch nicht überschätzen, wiewohl im konkreten Einzelfall nun korrigierend eingegriffen wurde und vorerst verhindert, dass der erschreckende Beschluss von November 2025 Bestand hat.

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Acht Jahre Stalking – keine Bewährung für den Angeklagten! Urteil nach unzähligen Verstößen gegen Näherungsverbot

Zehn Zeug:innen, ein Angeklagter ohne jede Spur von Reue, und eine Richterin, die immer wieder grinst. Am 17.Juli stand Joachim B. (Name geändert) erneut vor Gericht. Er macht einer Cafè-Besitzerin im Quartier, ihrer Familie, Angestellten sowie anderen, die seinen Weg kreuzen, das Leben mehr als nur schwer.

Für RDL war ich bei der Gerichtsverhandlung.

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Nationale Stelle zur Verhütung von Folter – Zu wenig Geld, zahlreiche Mißstände: ob in Gefängnissen, Heimen oder Polizeistationen!

Abschiebungshaft, Polizeigewahrsam, Gefängnisse, psychiatrische Einrichtungen, aber auch Alten- und Pflegeheime: Überall dort, wo Menschen ihrer Freiheit beraubt werden, soll die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kontrollieren, ob deren Rechte gewahrt bleiben. Ihr aktueller Jahresbericht zeigt erhebliche Defizite auf. Gerade auch im Bereich der „Abschiebehaft“. Gleichzeitig arbeitet die Kontrollstelle unter Bedingungen, die im internationalen Vergleich als völlig unzureichend zu bezeichnen sind.

Darüber konnte ich für RDL mit Maximilian Acosta Schultze von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, mit Sitz in Wiesbaden sprechen. Acosta Schultze ist dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.

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Rückblick auf die 6. Afghanistankonferenz Die Situation der Frauen ist immer noch sehr schwierig, aber sie leisten Widerstand!

In Freiburg ist vor zwei Wochen die 6. Afghanistan-Konferenz zu Ende gegangen. Zwei Tage diskutierten Forscher:innen und Aktivist:innen über die Lage in Afghanistan, aber auch darüber, was der Rest der Welt eigentlich davon versteht. Eine der nüchternsten Bilanzen kam vom Afghanistan-Analysten Thomas Ruttig: Die Taliban haben ihre Herrschaft militärisch und politisch gefestigt und das trotz einer am Boden liegenden Wirtschaft und einer organisierten Opposition, die praktisch nicht existiert.

Ich habe darüber mit Professor Uwe Bittlingmayer gesprochen, der die Konferenz organisiert hat. Das Interview findet sich hier auf der Seite von Radio Dreyeckland.

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Tiefe Erschöpfung- ein Interview mit einer Philosophin“ – Politische Bewegungen brauchen nachhaltige Formen des Engagements“

Viele Menschen erleben Krisen, Kriege oder soziale Ungerechtigkeit als einen Dauerzustand. Die Philosophin Dr. Marina Christodoulou beschreibt in ihrem Aufsatz „Zu einer Genealogie der ontologischen Erschöpfung“ einen Prozess, der von Irritation über Empörung bis hin zu einer tiefen Erschöpfung des Weltbezugs führen kann.

Am Anfang stehen Irritation und Empörung, nicht Erschöpfung. Doch wenn diese Empörung immer wieder ins Leere läuft, kann daraus eine tiefere Form der Erschöpfung entstehen. Eine Erschöpfung unseres Bezugs zur Welt und ebenso zum eigenen Handeln. Christodoulou nennt das „ontologische Erschöpfung“. Warum ist das mehr ist als Burnout und weshalb ist gerade die Fähigkeit zur Empörung auch ein Ausgangspunkt für Hoffnung.

Für RDL konnte ich mit der an der Constructor University in Bremen unterrichtenden Philosophin Marina Christodoulou über Irritation, Erschöpfung und Hoffnung sprechen.

Wir haben das Gespräch auf Englisch geführt. Dort finden sich dann auch die Transkripte des Gesprächs: auf Deutsch und auf Englisch.

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34 Jahre Haft, scheinbar kein Ende- und unzählige Gutachten später

Seit rund 34 Jahren sitzt Frank Müller (Name geändert) in Haft, seit dem Jahr 2000, also seit fast 26 Jahren, in Sicherungsverwahrung. Zehn Jahre davon waren bereits 2010 vollstreckt. Ab diesem 10-Jahreszeitpunkt gilt ein verschärfter Prüfmaßstab für die weitere Unterbringung. Doch gerade diesem gesteigerten Maßstab wird das Verfahren beim Landgericht Freiburg nicht gerecht, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.07.2026 (Az. 2 W s 149/26) zeigt. Der Fall Müller macht exemplarisch deutlich, wovon die Fortdauer der Sicherungsverwahrung in der Praxis abhängt: von der Einschätzung einzelner psychiatrischer Sachverständigen, vom Willen der Vollzugsanstalt, deren Einschätzung überhaupt in Vollzugslockerungen zu übersetzen, und einem akkurat arbeitenden Gericht.

Die fehlende „Ungefährlichkeitsvermutung

Die Kriminologen Kühl und Schumann haben bereits 1989 auf die methodischen Probleme strafrechtlicher Prognosen hingewiesen (Prognosen im Strafrecht – Probleme der Methodologie und Legitimation. In: Recht & Psychiatrie, 7. Jahrgang, Heft 4, S. 126–148): Sie beruhen auf Wahrscheinlichkeitsaussagen, die sich naturgemäß nicht widerlegen lassen, solange die betroffene Person eingesperrt bleibt.

Was passiert, wenn man die „ Wahrscheinlichkeitsaussagen“ doch einmal testen kann, zeigt eine Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zu genau jener Gruppe von Sicherungsverwahrten, die dem hier besprochenen Fall von Herrn Müller am ähnlichsten ist: dutzende Sicherungsverwahrte, die wegen einer als fortbestehend eingeschätzten Gefährlichkeit über die damalige Zehn-Jahres-Grenze hinaus verwahrt wurden, kamen aus rein formalen Gründen frei. Erzwungen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Die Studie der KrimZ untersuchte 59 dieser als extrem gefährlich begutachteten Sicherungsverwahrten. Auch Jahre später befanden sich 52 der 59 in Freiheit, nur sieben waren erneut inhaftiert, und kein einziger zurück in Sicherungsverwahrung. Menschen, deren Gutachten eine derart hohe Rückfallgefahr attestiert hatten, dass ihre unbefristete Verwahrung gerechtfertigt schien, bewährten sich in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle in Freiheit. Das ist die Kehrseite dessen, was der Strafvollzugsrechtler Professor Dr. Feest als fehlende „Ungefährlichkeitsvermutung“ kritisiert: es gibt vor Gericht in der Praxis kein Recht darauf, im Zweifel als ungefährlich zu gelten. Dabei zeigen genau die Fälle aus der Studie des KrimZ, in denen dieser Zweifel empirisch überprüft werden konnte, dass die Prognosen regelmäßig zu pessimistisch ausfielen. Da die KrimZ beim Bundeskriminalamt angesiedelt ist, dürfte sie über jeden Zweifel erhaben sein, zu risikofreudig zu agieren.

Im Fall von Herrn Müller hatte allerdings der Gutachter ausdrücklich eine „hinreichende Grundlage für eine extramurale Belastungserprobung in einer gut strukturierten Nachsorgeeinrichtung mit Tagesstruktur, Betreuung rund um die Uhr und Alkoholkontrollen“ gesehen. Insofern ist in dessen Gutachten die Prognose sogar erheblich günstiger als in den vom EGMR entschiedenen Fällen.

Renitenz der Vollzugsanstalten als System

Bereits 1987 prägten Lesting und Feest den Begriff der „renitenten Vollzugsbehörden„: Gefängnisse, aber auch forensische Psychiatreien, verfügen über zahlreiche Mittel, gerichtliche Entscheidungen zu unterlaufen, ohne sie formell abzulehnen, allen voran das „Spielen auf Zeit“. Auch die KrimZ-Studie bestätigt dieses Muster für die Praxis vor der Entlassung: Nur 18 der 59 untersuchten Probanden hatten überhaupt Vollzugslockerungen erhalten, bei den übrigen wurden sie von Anstaltsleitung oder Aufsichtsbehörde verweigert oder schlicht nicht bearbeitet.

Genau das geschieht im vorliegende Fall von Frank Müller: Die JVA erstellte im Oktober 2025, also rund 25 Jahre nach Antritt der Sicherungsverwahrung, eine Lockerungsplanung. Nach baden-württembergischem Landesrecht muss hierfür die Zustimmung des Justizministeriums eingeholt werden, doch diese fehlte auch über ein halbes Jahr später immer noch. Aktuell stagniert das Procedere.

Ein Landgericht, das mitspielt

Die dritte Ebene dieses Systems ist die Justiz selbst. Das Landgericht Freiburg übernahm die Einschätzungen des Sachverständigen, eines renommierten Professors aus Berlin, „ohne diese der gebotenen kritischen Überprüfung zu unterziehen“, so das Oberlandesgericht in seiner Beschwerdenetscheidung. Auch die Untätigkeit der Justizvollzugsanstalt bei der Lockerungsplanung fiel dem Landgericht offenbar nicht auf. Ein Antrag der Verteidigerin des Untergebrachten auf Fristsetzung zur Vorbereitung eines Probewohnens von Herrn Müller in einer externen Einrichtung wurde mit einer, so das OLG, „nicht näher ausgeführten Begründung“ abgelehnt. Auf immerhin sechs Seiten setzte sich das OLG, auf Beschwerde von Professorin Dr. Graebsch hin, mit den Defiziten des landgerichtlichen Beschlusses auseinander, bezeichnet diesen als „defizitär“. So dürfe das durch „die unberechtigte Versagung von Lockerungen verursachtes Prognosedefizit (…) sich (…) nicht ohne Weiteres zu Lasten des Untergebrachten auswirken“. Damit wiederholte das OLG lediglich einen Hinweis auf die entsprechend verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, die es seit vielen Jahren gibt. Insofern darf auch beim Landgericht Freiburg eine gewisse Renitenz vermutet werden.

Ausblick

Eine Begutachtung nach der anderen, im Fall von Herrn Müller, werden alle neun Monate Gutachter tätig, eine renitente Anstalt sowie ein nachlässiges Gericht: dieser Dreiklang erklärt, weshalb Sicherungsverwahrte so viel länger verwahrt werden, als es der gesetzliche Rahmen eigentlich vorsieht. Und die KrimZ-Zahlen liefern den Beleg für die Fragwürdigkeit von psychiatrischen Prognosegutachten: Menschen bleiben eingesperrt, obwohl die Erfahrung mit vergleichbaren Fällen beweist, dass die ihnen attestierte Gefährlichkeit in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle eine falsche Prognose darstellt.

Frank Müller erfährt das am eigenen Leib: Nach fast 26 Jahren beginnt die Prüfung seiner Zukunft vor dem Landgericht Freiburg (fast) von vorne, denn das Oberlandesgericht hat den Fall zur neuen Entscheidung dorthin zurück überwiesen. Dabei allerdings dem Untergebrachten und dessen Verteidigerin einen Felsblock in den Weg gerollt: die oben zitierte Einschätzung des Gutachters, wonach es immerhin eine hinreichende Grundlage für eine Erprobung in einer Nachsorgeeinrichtung gebe, sei „nach Auffassung des Senats nicht tragfähig begründet“. Es bedürfe nun, so die drei Richter:innen des OLG, einer „Ergänzung der sachverständigen Beurteilung oder Einholung eines neuen Gutachtens“.

Frank Müller wird weiter zuwarten- und versuchen, mit dem frustrierenden Haftalltag zurecht zu kommen.

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Wenn der Zorn selbst erschöpft: Über das Ausbrennen in aktivistischen Kreisen!

Wer politisch aktiv ist, kennt vermutlich dieses Gefühl: ich bin nicht einfach nur müde vom Tun, ich bin müde vom Empörtsein selbst. Genau diesem Phänomen geht die Philosophin Marina Christodoulou in ihrem Essay „Toward a Genealogy of Ontological Exhaustion“ nach, erschienen 2026 in der Zeitschrift „Angelaki“. Ihre These trifft einen Punkt, der vielen vertraut sein dürfte und der auch produktiv sein kann für Aktivist:innen.

Von der Gereiztheit zum Nicht-mehr-Wollen

Christodoulou beschreibt einen dreistufigen Weg. Am Anfang steht die Gereiztheit (irritation), eine erste, oft diffuse Abwehrreaktion. Davon unterscheidet Christodoulou die Empörung (indignation): jenen Zustand, der uns auf die Straße treibt, der uns Bündnisse schmieden lässt und Widerstand organisiert. Empörung ist bei Christodoulou also nicht lediglich ein Gefühl, sondern eine Kraft, die uns aktiv werden lässt.

Das Entscheidende an ihrem Argument ist, dass diese Kraft sich irgendwann abnutzt. Nicht durch zu viel Aktivität, sondern dadurch, dass wiederholt gegen dieselbe Ungerechtigkeit angekämpft wird, was dann irgendwann die Bedeutung dessen untergräbt, wofür man kämpft. Am Ende dieses Weges steht die dritte Stufe des Weges, die „ontologische Erschöpfung“ (ontological exhaustion). Kein bloßes Ausgebranntsein im Sinne von Überarbeitung, sondern ein Zustand, in dem einem der Sinn des eigenen Handelns selbst verloren geht. Man verliert nicht nur die Kraft zu kämpfen, man verliert den Horizont, innerhalb dessen Kämpfen überhaupt einen Sinn ergäbe („lost even the horizon against which to rebel“).

Nicht Überlastung, sondern Sinnverlust

Christodoulous Beitrag erscheint mir deshalb so bemerkenswert, weil sie der gängigen Erklärung widerspricht, Erschöpfung sei Folge von zu viel Arbeit, von zu vielen Terminen, oder zu wenig Schlaf. Ihrer Ansicht nach liegt die eigentliche Ursache tiefer, im schleichenden Verlust der Selbstbejahung des Lebens, ein Gedanke, den sie unter anderem an den Philosophen Spinoza entlehnt. Ihre These lässt sich so lesen: Wer sich immer wieder gegen dieselbe Ungerechtigkeit auflehnt, ohne dass sich etwas ändert, verliert irgendwann nicht nur Energie, sondern den Sinn dahinter.

Was hat das mit uns zu tun?

Überträgt man diesen Gedanken auf Menschen, die sich gegen Faschismus organisieren oder beispielsweise für Klimagerechtigkeit kämpfen, wird klar, wie treffend Christodoulous These ist. Es ist selten die einzelne Kundgebung, die einzelne Aktion, das nächste Plenum die erschöpfen. Es ist die Wiederholung: derselbe Naziaufmarsch im dritten Jahr in Folge, dieselben tödlichen Schüsse der Polizei, die nächsten Übergriffe seitens der Nazis und aller Protest scheint ins Leere zu laufen. Die ständige Wiederholung, ohne sichtbaren Fortschritt droht den Sinn (mitunter irreparabel) zu beschädigen, den das Engagement eigentlich stiftet.

Ein blinder Fleck der Szene?

Hier lohnt sich auch ein kritischer Blick nach innen. In vielen linken und antifaschistischen Zusammenhängen gilt, bei aller Achtsamkeit, Erschöpfung fast als Tabu. Selbstausbeutung wird stillschweigend zur Tugend erklärt: wer pausiert, hat es nicht ernst genug gemeint. Genau dieses Klima verhindert, dass ontologische Erschöpfung („ontological exhaustion“) überhaupt benannt werden darf, bevor sie zum völligen Rückzug oder in den Zynismus führt. Christodoulous Unterscheidung zwischen alltäglicher Müdigkeit und existenzieller Erschöpfung könnte hier helfen, ehrlicher mit den eigenen Grenzen umzugehen, statt sie als individuelles Versagen misszuverstehen.

Der Rest, der bleibt

Christodoulou endet in ihren Essay nicht hoffnungslos. Auch in ihrem erschöpftesten Zustand, schreibt sie, verschwindet die Empörung („exhausted indignation“) nicht vollständig. Sie hinterlässt einen stillen ethischen Rest. Das bedeutet nicht das Ende des Widerstands, sondern seine Verwandlung. Sie schreibt (übersetzt): „Vielleicht kann Empörung immer noch etwas bedeuten, ohne dass man schreien muss. Vielleicht signalisiert ihr Fortbestehen, selbst als schwacher Puls, dass etwas in uns sich immer noch dagegen wehrt, ganz aufzugeben.“

Für uns kann das vielleicht heißen, dass Erschöpfung ernst zu nehmen keine Schwäche, sondern eine Bedingung dafür ist, dass aus einzelnen, sich verausgabenden Empörungen wieder eine tragfähige, kollektive Kraft werden kann. Erschöpfung ernst zu nehmen heißt also, genau jene Kraft zu sichern, die unsere Bewegung über die nächsten Jahre und Jahrzehnte braucht.

Anmerkung:
Wer ein erhellendes Interview mit der Philosophin Marina Christodoulou lesen möchte, wird bei riffreporter fündig. Björn Lohmann sprach mit ihr über ihr Konzept der ontologisch-existenziellen Erschöpfung.

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Das Kölner Forum Nachrichtendienste und die (Re-)Konstruktion eines alten Feindbildes

Am 27. August findet in Köln, auf Schloss Wahn, das „3. Kölner Forum Nachrichtendienste“ statt. Das diesjährige Motto lautet: „Linksextremismus: (brand)aktuell“. Schon der Titel macht die politische Ausrichtung der Veranstaltung, in der trotz Erstarkens der Rechten, ein verzerrter Fokus auf die politische Linke gerichtet werden soll, deutlich. Es soll nicht um eine offene wissenschaftliche Auseinandersetzung mit sozialen Konflikten oder politischen Kämpfen gehen. Ziel scheint die (einseitige) Ausrichtung, insbesondere der Wissenschaft, auf einen angeblich existenzbedrohenden „Linksextremismus“, zu sein. Als wäre dieser die zentrale gegenwärtige politische Herausforderung.

Die Veranstalter:innen formulieren ihr Ziel deutlich: universitäre Forschung solle mit der „behördlichen Praxis“ verbunden werden. Nachwuchswissenschaftler:innen werden ausdrücklich eingeladen, sich mit Vertreter:innen vom Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Militärischem Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und Bundeskanzleramt zu vernetzen. Das Forum sieht sich nicht als Ort kritischer Wissenschaft, sondern als Schnittstelle zwischen akademischer Ausbildung und Sicherheitsapparat.

Wissenschaft oder Rekrutierungsmesse?

Universitäten sollen, so zumindest die Theorie, Orte unabhängiger Forschung sein. Sie leben vom Widerspruch und von der kritischen Überprüfung staatlichen Handelns. Das Kölner Forum kehrt dieses Verhältnis jedoch um. Wissenschaft wird dort nicht als Korrektiv staatlicher Macht verstanden, sondern zu derem Zulieferbetrieb degradiert.

Wer den Ablaufplan der Konferenz liest, kann sich selbst einen Eindruck machen. Sämtliche Fachvorträge werden von Vertreter:innen staatlicher Sicherheitsbehörden gehalten: Verfassungsschutz, BKA, MAD und BND definieren nacheinander die Bedrohungslage, erläutern ihre Arbeitsweise und diskutieren den zukünftigen Rechtsrahmen der Nachrichtendienste. Eine auch nur ansatzweise kritische Gegenposition, beispielsweise aus der Kriminologie, der Bewegungsforschung, den Bürgerrechtsorganisationen oder der kritischen Rechtswissenschaft, sucht man vergeblich.

Das macht deutlich, es soll in Köln keine wissenschaftliche Debatte geführt, sondern ein in sich geschlossenes sicherheitspolitisches Narrativ an den wissenschaftlichen Nachwuchs herangetragen werden.

Die Konstruktion des „Linksterrorismus“

Auf der Webseite der Veranstalter:innen, wird zur Einführung in das Thema der Tagung auf die Verfahren gegen die angebliche „Hammerbande“, auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg sowie schließlich auf eine angebliche „Vulkangruppe“ verwiesen, deren Anschläge Anfang 2026 den Begriff „Linksterrorismus“ wieder in die politische Debatte gebracht hätten. Daraus wird unmittelbar die zentrale Frage der Tagung abgeleitet:„Wie hoch sind die Bedrohungen aus der linksextremistischen Szene und wie kann ihnen der Rechtsstaat begegnen?“

Die Fragestellung legt letztlich das Ergebnis fest. Nicht gefragt wird, welche gesellschaftlichen Bedingungen politischen Protest bedingen, wie unterschiedliche Protestformen vergleichend zu bewerten sind oder welche Rolle rechter Terror, Rassismus oder die autoritäre Entwicklungen auch innerhalb des Justiz- und Staatsapparates spielen.

Linke Politik wird als als Sicherheitsproblem und als Feind markiert.

Eine Strategie, die sich bis in die Weimarer Republik und das Kaiserreich zurückverfolgen lässt. Seit einigen Jahren lässt sich nun beobachten, dass der Begriff „Linksterrorismus“ politisch wieder offensiv verwendet wird. Einzelne Straftaten oder linke aktivistische Gruppen, selbst wenn sie sich lediglich auf den Straßen festkleben, werden genutzt, um weit über den konkreten Einzelfall hinaus ein umfassendes Bedrohungsszenario zu konstruieren. Die Folge ist eine Ausweitung geheimdienstlicher Kompetenzen, eine ausfernde staatliche Überwachung sowie eine zunehmende Delegitimierung von fundamentaler Staats- und Gesellschaftskritik.

Der blinde Fleck“

Worüber wird nicht gesprochen? Während das gesamte Forum dem „Linksextremismus“ gewidmet ist, tauchen rechter Terror, rassistische Gewalt, antisemitische Netzwerke oder die dokumentierten Verbindungen zwischen den auf dem Kölner Forum vertretenen Sicherheitsbehörden und extrem rechten Akteuren im Programm überhaupt nicht auf. Gerade angesichts der Erfahrungen mit dem NSU, den Netzwerken in Polizei und Bundeswehr oder den Anschlagsserien von Halle und Hanau wirkt diese Schwerpunktsetzung grotesk.

Wer ausschließlich nach links blickt, will den gesellschaftlichen Fokus weiter verschieben. Sicherheitsbehörden definieren nämlich nicht bloß Gefahren, sie prägen immer noch, welche Gefahren öffentlich überhaupt wahrgenommen werden.

Das ist augenscheinlich die politische Funktion diese Veranstaltung im August: Sie soll einen sicherheitspolitischen Konsens herstellen, der die angeblich von der politischen Linke ausgehende Bedrohungen weithin sichtbar macht und die wirklichen Gefahren von Rechts noch weiter an den Rand drängt.

Exkurs: Internationale Kontinuität- Vom „Krieg gegen den Terror“ zum Kampf gegen den „politischen Terrorismus“

Das Kölner Forum darf dabei nicht als rein innerdeutsche Fachtagung verstanden werden. Dies würde deren politische Bedeutung verkennen. Die dort vertretenen Narrative fügen sich nämlich ein, in eine internationale Entwicklung, die derzeit vor allem aus den USA vorangetrieben wird.

Auf der von der US-Regierung ausgerichteten „Ministerial on the Resurgence of Political Terrorism“ erklärte Außenminister Marco Rubio Mitte Juli 2026, demokratische Staaten müssten sich angesichts eines Wiederauflebens des „politischen Terrorismus“ enger zusammenschließen. Als zentrale Bedrohung benannte er insbesondere angeblich gewaltbereite linke und anarchistische Netzwerke sowie transnationale militante Strukturen. Die Antwort darauf müssten intensivere internationale Kooperation der Sicherheitsbehörden, ein erweiterter Informationsaustausch sowie eine noch härtere Strafverfolgung sein. Diese Rede verdeutlicht einen sicherheitspolitischen Kurs, der politische Radikalisierung vor allem als Frage von Geheimdienst- und Polizeiarbeit behandelt und nicht als gesellschaftliches oder politisches Problem.

Natürlich unterscheidet sich die politische Situation in Deutschland von derjenigen in den USA. Dennoch fällt auf, wie ähnlich die Argumentationsmuster sind. In beiden Fällen wird aus einzelnen militanten Gruppen ein übergeordnetes Bedrohungsszenario entwickelt. Es ist nicht mehr von konkreten Straftaten einzelner Täter:innen die Rede, sondern von einer angeblichen umfassenden politischen Gefahr, die verstärkte Überwachung, engere Kooperation der Nachrichtendienste und den Ausbau staatlicher Befugnisse rechtfertigen soll.

Diese Logik ist nicht neu. Wenn wir in die Zeit nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zurückschauen, als der „War on terror“ zum Legitimationsmuster für tiefgreifende Eingriffe in Freiheitsrechte wurde, scheint sich dieses Muster nach Links zu verschieben. An die Stelle des islamistischen Terrorismus tritt zunehmend der unscharfe Begriff des linken „Terrorismus“.

Der nächste international besetzte „Workshop“ zum Thema „Linksextremismus“, so kündigte es Außenminister Rubio (USA) an, solle in Deutschland stattfinden.

Die Normalisierung des Ausnahmezustands

Was passiert, wenn aus einzelnen politischen Aktionen eine dauerhafte sicherheitspolitische Grundstimmung erzeugt wird, kann man aktuell beobachten.

Nicht mehr die konkrete Tat steht im Mittelpunkt, sondern das politische Milieu. Aus Ermittlungen gegen Einzelne wird die Beobachtung ganzer linker Strukturen, Familien, Freund:innen, Genoss:innen, Szeneörtlichkeiten. Aus Gefahrenabwehr wird präventive allumfassende Überwachung.

Historisch betrachtet ist diese Entwicklung, wie oben schon angedeutet, alles andere als neu. Antifaschistische, kommunistische, anarchistische sowie andere emanzipatorische Bewegungen werden seit jeher überwacht und kriminalisiert. Berufsverbote, Radikalenerlass, umfassende Beobachtung oder die geheimdienstliche Durchdringung sozialer Bewegungen auch in Gestalt von V-Leuten, stehen in dieser Tradition. Das Kölner Forum will Denkmuster normalisieren, in denen gesellschaftliche Konflikte primär durch die Brille von Sicherheitsbehörden betrachtet werden.

Wer definiert die Gefahr?

Jede Gesellschaft braucht kritische Wissenschaft. In der Gesellschaft in welcher wir momentan leben, braucht es diese gerade gegenüber Polizei, Geheimdiensten und weiteren staatlichen Strukturen. Das Kölner Forum kehrt dieses Verhältnis jedoch um. Dort erklären Sicherheitsbehörden selbst, worin die Gefahr besteht, welche Instrumente erforderlich sind und wie zukünftige Forschung auszusehen hat. Kritische Stimmen bleiben Randerscheinung oder fehlen ganz.

Das ist kein offener Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Es ist subtiler. Forschung wird schrittweise in sicherheitspolitische Logiken eingebunden. Wer früh lernt, gemeinsam mit Nachrichtendiensten zu arbeiten, übernimmt häufig auch deren Kategorien, Fragestellungen und Bedrohungsanalysen. So entsteht langfristig ein wissenschaftliches Umfeld, das staatliche Perspektiven eher reproduziert als hinterfragt.

Fazit: Proteste gegen den Sicherheitsstaat bleiben antifaschistische Pflicht

Das Kölner Forum Nachrichtendienste ist mehr als eine Fachveranstaltung. Es ist Ausdruck zeitgenössischer politischer Entwicklungen, national, wie international, in denen sich Wissenschaft, Geheimdienste und andere Sicherheitsbehörden immer enger verzahnen. Gleichzeitig wird mit dem Schwerpunkt „Linksextremismus“ ein Bedrohungsbild erzeugt, das sich in eine internationale sicherheitspolitische Rahmen einfügt, von Washington, über Ungarn, Niederlande, der Schweiz, bis Berlin.

Dieser Entwicklung muss weiter intensiv widersprochen werden. Wo Kritik an den bestehenden Verhältnissen primär unter Sicherheitsgesichtspunkten diskutiert wird, verschiebt sich der Horizont des politisch Denkbaren.

Gerade in Zeiten eines erstarkenden parlamentarischen wie außerparlamentarischen Rechtsextremismus darf die Wissenschaft nicht zum Resonanzraum der Nachrichtendienste werden. Aufgabe der Wissenschaft wäre es, Macht zu hinterfragen, nicht sie zu bestätigen.

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