
In einem aktuellen Entschließungsantrag fordert die AfD im Rahmen ihrer „24 Maßnahmen gegen linksextremistische Gewalt und Terror“ unter anderem ein Verbot der „Antifa“ sowie der Roten Hilfe. Hinsichtlich der Antifa, richtet sich der AfD-Antrag exemplarisch gegen die„Antifa Süd“. Ferner wird ein Verbot und Abschaltung der Website de.indymedia.org gefordert. Über den Antrag wird im Bundestag am 08.10.2026 rund eine Stunde lang beraten werden.
Der AfD-Antrag- ein Sammelsurium an Forderungen
Erst am 06.10.2026 legte die AfD-Fraktion im Bundestag, darunter so berüchtigte Rechtsextremisten wie Martin Hess, Gottfried Curio, Bernd Baumann, Maximilian Krah, einen achtseitigen Entschließungsantrag (als PDF) vor, in welchem sie 24 Forderungen aufstellt.
Das Sammelsurium der Forderungen reicht von einer „erheblichen personellen Verstärkung der für die Aufklärung und Ermittlung im Bereich des Linksextremismus zuständigen Abteilungen der Sicherheitsbehörden“, über „regelmäßige Erstellung von internen Lagebildern durch das BKA zur aktuellen Gefährdungslage durch gewaltorientierte Linksextremisten mit Serien- und Musteranalyse“ bis hin zur Forderung der „dauerhafte(n) Räumungen aller besetzten Szeneobjekte, (…) wie beispielsweise der „Rigaer Straße 94“ in Berlin oder der „Roten Flora“ in Hamburg, die rechtswidrig von Linksextremisten in Besitz genommen wurden und von denen aus wiederholt Straftaten verübt worden sind oder die als Unterschlupf für linksextremistische Gewalttäter dienen“.
Aber auch ein „Verbot und Abschaltung der Website de.indymedia.org als Nachfolgeplattform von linksunten.indymedia.org“, wird gefordert, ferner die „konsequente Prüfung von Verboten nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung „Antifa“oder „Antifaschistische Aktion“ zusammengeschlossen haben“ sowie ein „Verbot der Roten Hilfe e.V. (RH), da diese bundesweit „linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele von unterschiedlicher Intensität“ verfolgt“.
Begründung der AfD
Der Einstieg des Antrages der AfD bildet ein Verweis auf „die Vorgänge rund um die Berliner Wahlsiegerin DIE LINKE, an deren Wahlparty Vertreter aus dem Clanmilieu und Islamisten teilgenommen haben“, diese würden „dabei nur die Spitze eines Eisbergs dar(stellen), auf den Deutschland sicherheitspolitisch ungebremst zusteuert“. Anschließend geht es in einem wilden Parforceritt von einem „gezielten Brandanschlag auf das Stromnetz im Raum Berlin Steglitz-Zehlendorf zu Beginn des Jahres“, welchen der „Vulkangruppe“ zugerechnet wird, über einen weiteren „Anschlag (…) im Juni dieses Jahres in Reutlingen“ über welchen auf „der linksextremistischen Internetseite „Switch Off““ umfassend berichtet worden sei. Nicht fehlen dürfen „die konspirativ vorbereiteten Überfälle der sogenannten „Antifa-Ost“ oder auch „Hammerbande“ genannt, denn diese würden „das ganze Ausmaß der Eskalation (zeigen): Gezielte Angriffe auf Menschen, bei denen Opfer schwerste Verletzungen erlitten haben.“
Die RAF wird auch noch erwähnt, denn „bei den Hammerbandenprozessen handelt es sich (…) um die umfangreichsten Verfahren gegen Linksextremisten seit den RAF-Prozessen vor knapp 50 Jahren“, so die AfD.
Weitere Schlagworte „Missbrauch der Versammlungsfreiheit durch Linksextremisten“, Bekämpfung der „Gefahren durch linke Militanz“ vermittels der oben genannten Verbote, denn, so die AfD-Abgeordneten, „um diese Fehlentwicklungen aufzuhalten, müssen auch linksextremistische Strukturen zerschlagen werden. Vereinsrechtliche Verbotsverfahren gegen gewaltlegitimierende Strukturen der Antifa müssen vorrangig geprüft und konsequent umgesetzt werden“.
Die Rote Hilfe ist der AfD besonders ein Dorn im Auge, denn, so die Begründung des Antrags, die Rote Hilfe sei „mit rund 14.400 Mitgliedern und bundesweit rund 50 Ortsgruppen die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Sie bietet nicht nur einen Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“. Insbesondere befürworte und unterstütze sie „die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung“.
Fazit und Ausblick
Der Bundestag wird am 08.10.2026 rund eine Stunde lang über den Antrag der AfD im Plenum öffentlich beraten. Vermutlich wird er im Anschluss daran an die Ausschüsse überwiesen werden. Auch wenn diesmal dem Antrag im Ergebnis noch kein Erfolg beschieden sein wird, bleibt die Gesamtlage bedrohlich.
Denn auf Länderebene drohen schon bald, konkret in Sachsen-Anhalt, Maßnahmen im Rahmen der dortigen Länderkompetenzen. So forderte die AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag Anfang dieses Jahres, „linksextreme gewaltbereite Personenzusammenschlüsse und Netzwerke in Sachsen-Anhalt, die sich insbesondere als „Antifa“ oder „Antifaschistische Aktion“ definieren, nachrichtendienstlich aufzuklären, strafrechtlich zu verfolgen und Verbote nach dem Vereinsrecht zu erlassen, sowie deren Symbole und Parolen als Propagandamittel im Sinne des Strafgesetzbuches zu qualifizieren“. Dies unter dem Titel „Linksextremer Gewalt entgegentreten – „Antifa“-Strukturen zerschlagen“ (als PDF).
Die AfD vertritt dabei „die Auffassung, dass es sich bei der „Antifa“ oder „Antifaschistischer Aktion“ um terroristische Vereinigungen im Sinne des § 129a Strafgesetzbuch handelt“ (a.a.O. Seite 2).
Ulrich Siegmund schreibt in dem dem von ihm als damaligem Fraktionsvorsitzenden eingereichten Antrag, „Gruppierungen unter der Selbstbezeichnung „Antifa“ sind keine Phantome. Sie verfügen über überörtlich organisierte Strukturen, die über spontane Aktivitäten hinausgehen. Sie verfügen über Kommunikationsplattformen und Rechtshilfe- und Finanzierungsnetzwerke. Ihr Auftreten ist geprägt durch wiederkehrende Kampagnen, abgestimmte Mobilisierung und gemeinsamer Symbolik. Diese Strukturen konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen, statt sie zu ignorieren, ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienste, deren Bilanz zu dürftig ist, als dass von ernsthafter Verfolgung oder auch nur „Druck auf die Szene“ ausgegangen werden könnte“(a.a.O. Seite 2).
CDU, SPD und FDP forderten in einem Alternativantrag „jeglicher extremistischen Bestrebung – sei es etwa durch links – oder durch rechtsextreme Aktivitäten (…) eine entschiedene Absage“ zu erteilen (als PDF).
Die konkrete strafrechtliche wie auch geheimdienstliche Verfolgung werden folglich in den kommenden Monaten und Jahren auch in Deutschland erheblich zunehmen, so dass an Gegenstrategien zu arbeiten unabdingbar sein dürfte.






