Ein mögliches Parteiverbot gegen die AfD wird kontrovers diskutiert, juristisch wie politisch. Was, wenn ein AfD-Verbotsverfahren schiefgeht? Der Kieler Anwalt Thomas Jung warnt in einem aktuellen Beitrag vor unnötigen Ängsten aber auch vor strategischen Fehlern. Zugleich hat das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz vergangene Woche vorläufig untersagt, die AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zu bezeichnen. Schwächt das die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens, oder ist die Aufregung überzogen?
Die Regierung will das Heizungsgesetz reformieren, mit weitreichenden Folgen für Klimaschutz, Verbraucherinnen und Verbraucher. Öl- und Gasheizungen sollen nach dem Willen von Union und SPD wieder weiter eingebaut werden können, das ursprüngliche Ziel einer starken erneuerbaren Quote im Heizungsgesetz wird gekippt.
Dafür hat der BUND die Bundeswirtschaftsministerin Reiche mit dem Negativpreis „Die rostige Heizung 2026“ ausgezeichnet.
Umweltverbände warnen vor einer neuen Kosten- und Klimafalle. Was heißt das für das 1,5-Grad-Ziel? Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht in diesem Zusammenhang von einer gefährlichen Abschwächung des Klimaschutzes im Gebäudesektor. Was steckt dahinter und was müsste besser werden?
Es ist ein sonniger Märzmorgen als wir zu zweit auf den Zuschauer:innen-Stühlen von Saal 6 im Freiburger Amtsgericht sitzen. Ein Rechtsreferendar, der zur Zeit bei einem Anwalt seine Praxisstation absolviert und ich. Sonst interessiert sich scheinbar niemand für Demba Kamaras Prozess. Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis wird ihm vorgeworfen.
Der verzögerte Prozessbeginn
Staatsanwältin Ihle war schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn da. Rucksack, Tasche und einen roten Reisekoffer. Dann kommt der Protokollant in seiner schwarzen Robe, schließlich der angeklagte Demba Kamara (sein Name ist geändert) und Richterin Heilshorn. Es fehlen Kamaras Anwalt und die Dolmetscherin. Als Rechtsanwalt Wenneckers mit ein paar Minuten Verspätung eintrifft, verweist er auf die Zugangsschleuse des Gerichts: die Türe ins Gebäudeinnere ging nicht auf. Schließlich kommt auch noch die Dolmetscherin. Dann wird es trubelig, denn zwei Lehrkräfte mit einer Schulklasse tauchen auf.
Ob sie der Verhandlung folgen dürften, sie kämen von weit her, aus dem Schwarzwald. Eigentlich hätten sie einen anderen Prozess verfolgen wollen, aber der Angeklagte dort sei nicht erschienen. Allerdings reichen hier in Saal 6 die Stühle nicht für 25 Schüler:innen aus. Erstaunlich flexibel bietet die Richterin an, man könne den Saal wechseln.
Gesagt getan und so kann es mit 20 Minuten Verspätung losgehen.
Die Anklageverlesung
In einem rasenden Tempo verliest Staatsanwältin Ihle die Vorwürfe: am 1. Juni 2025 habe der 25-jährige Angeklagte aus Gambia, gegen 14.00 Uhr auf dem Stühlinger Kirchplatz in Freiburg rund 140 Gramm Cannabisblüten in Besitz gehabt, als die Polizei eintraf sei, habe er sich der Festnahme zu entziehen versucht. Angeblich habe er, 115kg schwer und 1,90 cm groß, sich von dem körperlich unterlegenen Polizeioberkommissar losgerissen, nachdem dieser vergeblich versucht hatte, ihm eine Handschelle anzulegen. Diese Handschelle sei nur an einem Handgelenk angeschlossen gewesen. Mit dieser Metallschließe an dem einen Handgelenk habe er in Richtung des Polizisten geschlagen sowie einen „ruckartigen Ellenbogenstoß“ ausgeführt. Schließlich habe er angeblich in den kleinen Finger des Polizisten gebissen. Nach kurzer Flucht zu Fuß, in Badeschlappen, sei er aber gestolpert und schließlich festgenommen worden.
In der später durchsuchten Wohnung, einem Zimmer in einem Gasthaus, seien weitere knapp 40 Gramm Cannabis sowie sechs Ecstasytabletten gefunden worden.
All das strafbar wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten, mit einem gefährlichen Werkzeug (die nur teilweise befestigte Handschelle wird hier zu einem solchen „gefährlichen Werkzeug“).
Die Einlassung durch den Verteidiger
Rechtsanwalt Wenneckers verlas, in Absprache mit seinem Mandanten, auch weil dieser stark stottere, wenn er aufgeregt sei, eine kurze Erklärung. Den Kernvorwurf, d.h. Besitz von Betäubungsmitteln räumt er ein, aber dabei sei es ausschließlich um die Deckung des hohen Eigenbedarfs gegangen. Ja, er habe sich nicht sogleich festnehmen lassen, aber den Polizisten geschlagen habe er nicht. Er sehe, dass er einen schweren Fehler begangen habe. Die zehn Tage die er nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzen musste, hätten ihm sehr zugesetzt, er habe seitdem kein Cannabis mehr konsumiert.
Immer habe er gearbeitet, das tue er auch jetzt, zudem sei er Vater und zahle auch ordentlich den Unterhalt.
Erste Zeugenvernehmung – ein Polizist
Geladen war nur ein Zeuge, Erster Polizeihauptmeister S., 37 Jahre alt, Polizeirevier Nord in Freiburg. Knapp 20 Minuten wird er aussagen: zur Verfolgung und Festnahme von Demba Kamara kann er kaum etwas aus eigenem Erleben beisteuern, denn er selbst sei einer anderen Person nachgerannt um sie festzunehmen. Der Stühlinger Kirchplatz sei „bekannt für Drogenkriminalität“. Aber ungewöhnlich sei der Einsatz nicht wirklich gewesen, nach der Festnahme sei der Demba Kamara kooperativ gewesen, haben freiwillig der Durchsuchung des Handys und auch der Wohnung zugestimmt.
Dennoch geht es dann etwas in die Tiefe, denn der Verteidiger möchte wissen, ob und wenn ja was, der angeblich in den Finger gebissene Polizist ihm erzählt habe.
Der Anwalt hält ihm den Vermerk des Polizeikollegen vor, darin schildert dieser, er -der Polizist- habe sich mit dem ganzen Gewicht auf den Rücken des Herrn Kamara gesetzt und die Nase gepackt um den Kopf zurück zu biegen. Das sei doch eine völlig aus dem Ruder gelaufene Situation.
Hier wird der Zeuge etwas emotional und verteidigt seinen Kollegen. Nein, da sei nichts aus dem Ruder gelaufen, man lerne gezielt „extreme Schmerzreize“ zu setzen, um so das polizeiliche Gegenüber unter Kontrolle zu bekommen, das sei verhältnismäßig und noch weit weg von, was auch möglich gewesen wäre, dem Einsatz von Schlägen. Der Angeklagte musste damals gewusst haben, dass ihm eine empfindliche Strafe drohe, denn Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Freiburg seien dafür bekannt solche empfindlichen Strafen zu fordern, bzw. zu verhängen in Fällen wie diesen.
Dann ergänzt der Polizist noch, dass ein Zeuge aus dem Gasthaus, in welchem der Angeklagte wohnte, sich verwundert gezeigt habe, wie Herr Kamara es sich eigentlich leisten könne 3-4 mal im Jahr nach Gambia zur Familie fliegen zu können.
Als keine Fragen mehr an den Zeugen gerichtet werden, darf dieser gehen, nimmt, aber als Zuhörer auf dem letzten freien Stuhl im Raum Platz.
Die weitere Beweisaufnahme
In der kommenden halben Stunde werden Vermerke verlesen: Listen über das was alles sichergestellt wurde, also das Cannabis, Bargeld in Scheinen in Höhe von 245 € (das Kleingeld, so akkurat ist man dann doch, in Höhe von 5,13 € wurde nicht sichergestellt, sondern dem Angeklagten belassen) und Handy. Ein Gutachten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg über den THC-Gehalt: rechnerisch würden sich angeblich 2.111 Konsumeinheiten ergeben.
Eine kleine Diskussion entbrennt, als es um die Bilder der Wohnung des Angeklagten geht, denn dem Verteidiger ist unklar, weshalb manche Bilder als „Auffindesituation“ bezeichnet sind, obwohl dort ersichtlich, aus dem Abgleich mit anderen Bildern, zu sehen sei, dass da schon hin und hergeräumt worden sein müsse. Der im Zuschauerraum sitzende Polizist lacht hier manchmal und schnaubt, denn es ist klar worauf der Anwalt unterschwellig abzielt: hat die Polizei dort etwas manipuliert. Aber letztlich verläuft die Diskussion im Sande.
Eine kurze Sitzungspause
Da jener Polizist, der angeblich in den Finger gebissen wurde, am heutigen Tag nicht kommen konnte, wird ein Fortsetzungstermin gesucht. Die Vorsitzende Richterin muss dazu in ihrem Kalender im Büro nachschauen, aber das Büro befindet sich nicht im Gebäude des Amtsgerichts, also unterbricht sie kurz die Verhandlung, auch um der Schulklasse zu ermöglichen, an die Staatsanwältin und den Anwalt Fragen zu stellen. Tatsächlich kommen auch ein paar Fragen: wie hoch die Arbeitsbelastung sei bei der Staatsanwaltschaft. 100 Verfahren pro Monat sei die Quote, so Staatsanwältin Ihle.
Was ihn, den Verteidiger, denn besonders belaste? Wenn er, so Rechtsanwalt Wennekers, für einen Mandanten kämpfe, überzeugt sei, der Vorwurf stimme so nicht, aber damit nicht durchdringe. Zudem wenn migrantische Mandanten anschließend ausgewiesen würden. Er erinnere sich an einen Mann, ein Freiburger „Bobbele“ (so werden hier in Freiburg geborene Menschen genannt), der sich aber nie um den Erhalt des deutschen Passes gekümmert habe. Der sei schließlich in ein Land ausgewiesen worden, dessen Sprache er weder lesen, noch schreiben und nur rudimentär sprechen konnte. Sowas gehe ihm nach.
Der Prozess wird vertagt
Die Richterin kommt zurück und verkündet, es gehe am 23. März um 09:00 Uhr weiter und schließt die Sitzung. Die Lehrer:innen der Schulklasse eilen zur Schautafel auf der die Prozesse des heutigen Tages anzeigt werden, um noch schnell eine weitere Verhandlung zu finden, in welche sie mit der Schulklasse gehen können.
In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wird von Sofia Kollerdie strafrechtliche Aufarbeitung, der Strafvollzug sowie die Rückkehr in die Gesellschaft von sogenannten „islamistischen“ Verurteilten analysiert. Ausgangspunkt ist die Phase nach 2014, als sich zahlreiche Personen aus Deutschland dem sogenannten „Islamischen Staat“ anschlossen und später, teils freiwillig, teils durch staatliche Rückholaktionen, nach Deutschland zurückkehrten. Was lässt sich aus dieser Arbeit womöglich über die aktuelle Umgangsweise der Repressionsbehörden mit inhaftierten Antifaschist:innen ableiten, wo gibt es Überschneidungen?
Im Zentrum der Arbeit stehen vier Problemfelder:
Risikobewertung und Sicherheitsmanagement,
Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit,
Übergangsmanagement und Bewährung,
geschlechtsbezogene Besonderheiten, insbesondere bei Frauen und Kindern.
Die Studie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen Sicherheitslogik und dem gesetzlichen Resozialisierungsanspruch.
I. Sicherheitsdominanz und Risikobewertung: Der Vorrang der Gefahrenabwehr
Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die strukturelle Dominanz sicherheitsbehördlicher Perspektiven im Umgang mit verurteilten Rückkehrenden. Instrumente wie VERA-2R (hierzu vgl. „Risikoeinschätzung extremistischer Straftäter- Zwei Instrumente im Vergleich“ von Dr. Michail Logvinov) zur Einschätzung extremistischer Gewaltbereitschaft, intensive Führungsaufsicht, Kontaktverbote und Meldeauflagen prägen hierbei die Praxis.
Die Autorin stellt dies sachlich dar, problematisiert aber nur zurückhaltend die wissenschaftlichen und normativen Grundlagen dieser Instrumente. Risikobewertung erscheint als technokratisches Verfahren. Tatsächlich handelt es sich um hochgradig prognostische Zuschreibungen welche mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen.
Kritisch ist hierzu festzuhalten:
Risikoinstrumente operieren mit Wahrscheinlichkeiten, nicht mit individueller Schuld.
Sie tragen strukturell zur Überbewertung diffuser Gefahren bei.
Sie stabilisieren eine sicherheitspolitische Logik, Abweichungen werden pathologisiert.
All diese Mechanismen lassen sich nahezu identisch auf sogenannte „linksextremistische“ Gefangene übertragen. Auch dort dominieren Gefahrenprognosen, Kontaktsperren, besondere Haftbedingungen und verlängerte Führungsaufsicht. Der Diskurs der „Deradikalisierung“ wird so zu einem allgemeinen Instrument politischer Disziplinierung.
Die Sonderbehandlung bestimmter Personengruppen im Strafvollzug gibt es seit jeher, technokratisiert sich jedoch zunehmend. Aus linker Perspektive stellt dies ein strukturelles Problem dar: Wenn Extremismus nicht primär als Tat, sondern als Gesinnung bearbeitet wird, verschiebt sich das Strafrecht vom Tatstrafrecht in Richtung Gesinnungsstrafrecht.
II. Distanzierungsarbeit und „vorgetäuschte Mitarbeit“: Misstrauen als Strukturprinzip
Die Studie benennt ein zentrales Dilemma: Behörden und Träger von „Deradikalisierungsprogrammen“ berichten von „vorgetäuschter Mitarbeit“ (a.a.O. S. 19 ff). Inhaftierte könnten folglich Distanzierungsprozesse strategisch simulieren, um Haftlockerungen oder frühere Entlassung zu erreichen.
Diese Beobachtung dürfte plausibel sein. Sie verweist zugleich auf ein strukturelles Haltung des Misstrauens. Denn wenn jede Kooperation potenziell als Täuschung gilt, wird Resozialisierung zur Bewährungsprobe unter Generalverdacht.
Das betrifft nicht nur islamistische Gefangene. In politischen Verfahren gegen linke Aktivist:innen wird ebenfalls häufig unterstellt, dass Distanzierung taktisch sei, so diese denn erfolgt. Politische Überzeugungen gelten dort wie hier als überdauernde Gefahrenquelle.
Die Studie beschreibt Distanzierungsarbeit als individualisierte Veränderungsleistung. Dabei bleibt unterbelichtet:
Politische Radikalisierung ist nicht nur psychologischer Prozess, sondern sozial eingebettet.
Deradikalisierungskonzepte neigen dazu, strukturelle Konflikte zu entpolitisieren.
Die Grenze zwischen legitimer politischer Opposition und kriminalisiertem „Extremismus“ ist historisch verschiebbar.
Aus linker Perspektive erscheint problematisch, dass „kognitive Deradikalisierung“ (a.a.O. Seite 13) teilweise als Ziel definiert wird. Der Staat beansprucht damit implizit Deutungshoheit über legitime politische Weltanschauungen.
III. Übergangsmanagement, Bewährung und soziale Reintegration: Resozialisierung unter Vorbehalt
Ein weiteres wichtiges Ergebnis betrifft die Reintegration nach Haftentlassung. Die Studie beschreibt:
komplexe Koordinationsprozesse zwischen JVA, Bewährungshilfe, Sicherheitsbehörden und Beratungsstellen,
soziale Stigmatisierung als „IS-Rückkehrer:in“,
hohe Anforderungen durch Auflagen und Weisungen.
Hier zeigt sich eine grundlegende Spannung: Während das Strafvollzugsrecht Resozialisierung zum Ziel erklärt, verlängert das System sicherheitsbehördlicher Maßnahmen faktisch den Ausnahmezustand weit über die Haft hinaus.
Fünfjährige Führungsaufsicht, engmaschige Meldepflichten, Kontaktverbote und Überwachung erzeugen soziale Prekarität. Arbeitsaufnahme, Wohnraumsuche und familiäre Stabilisierung werden dadurch erschwert.
Die Studie erkennt diese Problematik an, bleibt jedoch im Rahmen pragmatischer Optimierungsvorschläge. Aus einer solidarischen Perspektive sollte hingegen gelten:
Stigmatisierung ist nicht nur gesellschaftliches, sondern institutionell produziertes Phänomen.
Repression kann Radikalisierungsnarrative verstärken.
Diese Mechanismen sind bei linken Gefangenen strukturell identisch: Auch hier wirken Stigmatisierung, Berufsverbote, Überwachung und polizeiliche Gefährderansprachen langfristig fort. Das Problem ist nicht ideologiespezifisch, sondern systemisch.
IV. Geschlechtsspezifische Aspekte: Ambivalenzen zwischen Schutz und Paternalismus
Ein eigenständiger Schwerpunkt liegt auf Frauen und Kindern. Die Studie beschreibt:
geringe Erfahrung der Behörden im Umgang mit weiblichen Rückkehrerinnen,
besondere Traumabelastungen,
Konflikte zwischen Mutterrolle und extremistischer Ideologie,
Herausforderungen bei der Bewertung von Gefährlichkeit.
Positiv hervorzuheben ist die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt- und Traumaerfahrungen (a.a.O. S. 21). Gleichzeitig bleibt die Analyse in Teilen ambivalent: Frauen erscheinen teilweise als defizitäre Akteurinnen. Entweder als manipulierte Opfer oder als besonders schwer einschätzbare Sicherheitsrisiken.
Kritisch ist deshalb zu fragen:
Werden weibliche politische Handlungsfähigkeit und ideologische Überzeugung ausreichend ernst genommen?
Oder reproduziert die Analyse lediglich paternalistische Zuschreibungen?
Und auch hier gilt: Geschlechtsspezifische Zuschreibungen finden sich ebenso im Umgang mit linken Aktivistinnen. Etwa wenn politische Motivation psychologisiert oder als Beziehungsabhängigkeit interpretiert wird.
Kritisches Resümee
Die Studie von Sofia Koller unternimmt eine systematische Bestandsaufnahme der Praxis im Umgang mit islamistischen Rückkehrenden. Sie dokumentiert institutionelle Lernprozesse, benennt Koordinationsprobleme und formuliert pragmatische Handlungsempfehlungen.
Ihre Stärke liegt deshalb in der Zusammenstellung praktischer Erfahrungen. Ihre Schwäche liegt in der begrenzten normativen Reflexion der sicherheitspolitische Grundannahmen, innerhalb derer sie argumentiert.
Aus linker Perspektive scheinen drei Punkte besonders kritisch:
Die Normalisierung von Gesinnungsbearbeitung
Deradikalisierung als staatlich definierte kognitive Korrektur („ kognitive Distanzierung von extremistischen Ideologien „, a.a.O., S. 11) verschiebt die Grenze zwischen Strafrecht und politischer Weltanschauung.
Die Dominanz des Sicherheitsdiskurses
Resozialisierung bleibt nachgeordnet gegenüber Gefahrenabwehr, verbundenmit langfristigen Grundrechtseinschränkungen.
Die Übertragbarkeit auf andere politische Spektren
Die beschriebenen Mechanismen sind nicht auf Islamismus beschränkt. Sie werden ebenso gegen linke, antifaschistische Akteur:innen angewandt.
Gerade erscheint die Studie relevant: Sie zeigt exemplarisch, wie moderne Sicherheitsstaatlichkeit funktioniert . Koordiniert, datenfixiert und rein risikoorientiert.
Die zentrale Frage lautet daher nicht nur, wie im Titel der Arbeit formuliert: „Und dann?“ Sondern: in welcher Gesellschaft leben wir, wenn politische Abweichung primär als Sicherheitsrisiko behandelt wird?
Rezension von:
„Verurteilt für terroristische Mitgliedschaft im Ausland – und dann?“ von Sofia Koller (Hrsg. Friedrich-Ebert-Stiftung, Juli 2024)
Es ist ein leicht verschneiter, eisiger Februarvormittag, als ich vor der hohen Mauer des Oldenburger Gefängnisses stehe, um dort gleich Christian Bogner zu besuchen. Seit 21 Jahren sperrt die Justiz ihn in Isolationstrakten weg. Vor einigen Wochen hatte ich ihn für Radio Dreyeckland interviewen können. Heute wollen wir uns mal von Angesicht zu Angesicht unterhalten.
Die JVA Oldenburg
Es handelt sich um eine seit 2001 betriebene Justizvollzugsanstalt (JVA) höchster Sicherheitsstufe mit 437 Haftplätzen. Konzeptionell setzt sie auf Kleingruppenisolation und der Erschwerung der Kontaktaufnahme von Gefangenen verschiedener Trakte. Auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne liegend, in einem städtischen Mischgebiet, also Wohn- und Gewerbegebiet, 130 Kilometer von der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover entfernt.
Der Eingangsbereich
Personalausweis abgeben, Jacke, Ringe, Uhr, selbst die Taschentücher sind einzuschließen. Dann sitze ich in dem ansonsten recht kahlen „Warteraum“ auf einem der kleinen Holzstühle und höre dem Lautsprecher zu, der in regelmäßigen Abständen ein Geräusch von sich gibt. Bislang habe ich Menschen nur hinter dickem Panzerglas gesehen, dazu dicke Stahltüren alle paar Meter.
Dann werde ich zur Kontrolle gebeten: jetzt heißt es Schuhe und Sportjacke ausziehen, ebenso die Mütze, alles wird geröntgt, und ich selbst gehe durch einen Metalldetektorrahmen.
Der Weg zum Besuchsraum
Es geht aus dem Torwachengebäude über einen schneebedeckten Vorplatz in das Haupthaus, einen langen, langen Flur entlang. Der so lang ist, das hie und dort Tretroller stehen, die offenbar dem Personal ermöglichen sollen, die Entfernungen schneller zu bewältigen. An den Wänden Gemälde, die vermutlich von Inhaftierten gemalt wurden. Durch schmale Lücken in der Wand kann man auf einer Seite zudem auf die Hafthäuser und in die Gefängnishöfe schauen. In einem der Höfe steht ein großer Schneemann, in einem anderen drehen zwei Gefangene ihre Runden.
Dann kommen wir innerhalb des Hauses an einen Pfortenbereich, und der mich eskortierende, sehr sportliche und grimmig dreinschauende Vollzugsbeamte, muss seinen Schlüsselbund wechseln: seinen Bund gibt er ab und bekommt einen anderen. Eine der Sicherheitsmaßnahmen der Anstalt. Selbst wenn also ein Gefangener einen Schlüsselbund in die Hände bekäme, hier an dieser Schleuse, weit entfernt von der Außenschleuse, wäre Schluss.
Plötzlich vor uns, der Zugang zur „Sicherheitsstation“, aber wir biegen vorher links ab, in den Besuchsraum der Sicherheitsstation.
Der Besuchsraum
Ein kahler Raum, auf meiner Seite ein gepolsteter Sitzstuhl, auf der anderen Seite der Panzerglasscheibe ein Holzstuhl; das ist scheinbar in vielen Gefängnissen so eine subtile Demütigungsstrategie: Bediensteten und Besucher:innen werden gepolsterte Stühle hingestellt, Gefangenen Holzstühle. Auf meiner Seite der Glasscheibe ist ein Mikrofon das ich hin und her schwenken kann, auf der anderen Seite sind nur Löcher in einer Metallplatte, dahinter offenbar das Mikrofon. Der Raum ist hell, nicht nur durch das elektrische Licht, sondern auch weil es eine Milchglasscheibe gibt, durch die Tageslicht einfällt.
An der Wand des Vorraums zum Besuch hängt das Bild einer altägyptischen Totenmaske eines Pharaos- wie passend, denn gleich treffe ich einen Gefangenen der lebendig begraben ist, nicht in einer Pyramide, aber doch auch hinter sehr dicken, steinernen Mauern.
Der Besuch
Herein kommt ein schlanker lachender 70-Jähriger, sehr eloquent, in der typischen Gefängniskleidung, Armbanduhr am Handgelenk und einem Taschentuch (mehr darf er nicht mit den Trennscheibenraum mitnehmen). Eine manierierte Art der Sprache. Er spricht nahezu druckreif, wechselt aber zwischen juristischem und fachpsychologischem Vokabular. Alles wird sofort psychologisch kategorisiert und analysiert. Es wirkt etwas befremdlich, in einem normalen zwischenmenschlichen Kontext, einen Menschen so sprechen zu hören.
Das Bedürfnis, durch Intellektualisierung eine traumatisierende Situation, und 21 Jahre in Isolationshaft festgehalten zu werden, ist unzweifelhaft eine solche, zu bewältigen, erscheint mir offensichtlich.
Wir sprechen kurz über seine Telefoniermöglichkeiten: seit 2023 sind in den Zellen der JVA Oldenburg Telefone montiert und seitdem konnte Bogner jene 10 Telefonnummern die die Anstalt genehmigt hatte, anrufen wann immer er wollte (bzw. Geld auf seinem Konto war). So kam es auch zu dem eingangs erwähnten Interview, denn das führten wir telefonisch. Als die Anstalt das mitbekam, beschränkte sie seine Telefonmöglichkeiten: jetzt darf er nur noch jemanden anrufen, wenn zeitgleich live ein Beamter oder eine Beamtin mithört.
Als er davon erzählt, wirkt er bemerkenswert entspannt, sagt, das sei keine große Sache, er rechne sowieso damit, dass seine Zeit in der Isolation im Verlaufe dieses Jahres ende und er in den Normalvollzug komme. Rechtlich wolle er dagegen nicht vorgehen, er sei kein Streithansel.
Er erzählt von seinem laufenden Wiederaufnahmeverfahren, denn vor rund 20 Jahren wurde er, nach einem spektakulären Ausbruch aus der JVA Lübeck, wegen Mordes verurteilt, beteuert aber bis heute seine Unschuld. Sein Anwalt und er seien guten Mutes, dass neue Gutachten beweisen, dass er niemanden umgebracht habe, sondern sein Freund, den er getötet haben soll, infolge eines natürlichen Todes verstorben sei.
Seit Jahren gehe er nicht mehr in den Gefängnishof, denn tausende Male habe er das entwürdigende Procedere mitgemacht: sich vor und nach dem Hofgang nackt ausziehen und von den Gefängnisbeamten kontrollieren lassend. Das wolle er sich nicht mehr antun, also verzichtet er auf die eine Stunde frische Luft am Tag die ihm eigentlich zusteht.
Die gesamte Besuchsstunde lang, sitzt ein Sicherheitsbeamter der JVA auf seinem Stuhl im Eck und hört zu. Eine auf einer Heizung lehnende Uhr tickt laut vor sich hin.
Wir verabschieden uns nach einer Stunde. Ich verlasse den Raum und sehe, wie die Sicherheitsbeamten vor der Türe stehen, hinter der Christian Bogner sitzt, um zu warten, bis ich die Station verlassen habe. Erst dann werden sie ihn aus dem Besuchsraum holen.
Der Weg zum Tor
Wir gehen denselben langen Flur zurück, aber jetzt stehen Essenswagen auf den Fluren, es ist gleich Mittagessenzeit. Vorportioniert steht das Essen hier und wartet darauf, auf die Stationen geschoben zu werden, wir gehen an der Knastküche vorbei, die Türe steht offen, ich sehe die Gefangenen, die dort als Küchenarbeiter tätig sind.
Ein Insasse poliert währenddessen den Flur mit dem Blocker, eigentlich „Bohnermaschine“ genannt, kaum eine Haftanstalt, die ohne auskommt, denn die Flurböden müssen glänzen! Wenn schon die Atmosphäre bedrückend ist, das Leben perspektivlos, dann zumindest glänzende Böden!
Drei Schließer:innen stehen herum und klagen sich gegenseitig ihr Leid, wie schwer nämlich ihre Arbeit sei.
Ich schließe meine Sachen aus dem Schrank, ziehe Uhr und Ringe an und gehe hinaus in den kalten Februartag, in Oldenburg. Christian Bogner ist da schon längst wieder in seiner Zelle, seit über 21 Jahren ist die Isolation sein Alltag.
Anmerkung:
Wer sich detaillierter mit dem Thema jahrzehntelanger Isolationshaft beschäftigen, mehr darüber erfahren möchte, auch über Herrn Bogner, der wird fündig in einer aktuellen wissenschaftlichen Arbeit von Hauke Kröger. Er untersuchte im Rahmen seiner Bachelorarbeit mehrere Fälle jahrzehntelanger Isolationshaft, darunter auch den des Herrn Bogner. Eine Rezension, mit Link zur Bachelorarbeit selbst, ist hier zu finden.
An der Uniklinik Freiburg sollen in den kommenden Jahren bis zu 350 der rund 11.000 Stellen wegfallen. Laut der Uniklinik Freiburg gab es 2024 ein Defizit von 56 Millionen Euro.
Der geplante Stellenabbau trifft nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Patient:innen und die gesamte Gesundheitsversorgung in der Region. Gewerkschaften warnen vor einer weiteren Verschärfung der Arbeitsbedingungen sowie einer Verschlechterung der Versorgung der Patient:innen. Die Frage ist: Wer trägt die Verantwortung für diese Krise, wie lässt sie sich stoppen? Darüber sprach ich im Mittagsmagazin von Radio Dreyeckland mit Gewerkschaftsekretär Ingo Busch von der Gewerkschaft ver.di Südbaden Schwarzwald.
Der Osthang auf der Mathildenhöhe in Darmstadt ist seit vielen Jahren ein selbstverwalteter, unkommerzieller Kulturraum, den Menschen mit Kunst, Musik und Austausch lebendig gehalten haben. Jetzt steht dieser Ort durch ein geplantes Neubauvorhaben für ein Besucherzentrum vor dem Ende. Aktivist:innen protestieren seit Dezember gegen geplante Baumfällungen und für den Erhalt der grünen Fläche und des kulturellen Freiraums.
Trotz eisigen Temperaturen harrten sie in Hängematten, die zwischen den von der Rodung bedrohten Bäumen gespannt sind. aus, um den Osthang zu verteidigen. Ein erster Versuch der Rodung im Dezember konnte verhindert werden. Im Mittagsmagazin von Radio Dreyeckland, sprachen ich mit Leonie von der Bürger*innen Initiative „Osthang bleibt“ über den Stand der Dinge, die Bedeutung des Protests und wie es weitergehen kann.
Der Fall des kurz vor Weihnachten in Südbaden getöteten Geflüchteten Mahdi ben Nacer hatte überregional Schlagzeilen gemacht. Der Täter, er legte bald ein Geständnis ab, war vielfach auffällig mit rechtsextremen und antisemitischen Äußerungen, in seinem Haus fand die Polizei einschlägige Literatur und Bilder. Aber das in der Provinz liegende Landgericht Waldshut-Tiengen wollte partout keine rechtsextreme Motivation erkennen. Die Schwester des in Tunesien geborenen Geflüchteten war es, die Revision einlegte. Kürzlich hob der Bundesgerichtshof auf diese Revision hin, das Urteil auf und gab die Sache zur neuen Entscheidung an das selbe Landgericht zurück.
Immer wieder war von einem großen Erfolg die Rede- ich sehe das in meinem Kommentar auf Radio Dreyeckland differenzierter, denn der Bundesgerichtshof führt letztlich die Ignoranz des Landgerichts fort, was die rassistische Komponente anbelangt.