Die Stadt Freiburg hatte einem schwerbehinderten Angestellten, noch während dessen Probezeit gekündigt. Das Arbeitsgericht Freiburg urteilte Anfang Juni 2024, die Kündigung sei unwirksam, denn es habe an dem zwingend erforderlichen „Präventionsverfahren“ gemangelt. Für Radio Dreyeckland sprach ich mit Reiner Geis, dem Geschäftsführer von ver.di Südbaden Schwarzwald, darüber, was es mit dem „Präventionsverfahren“ auf sich hat, weshalb aus Sicht von verdi die Entscheidung so wichtig ist, aber auch deren Potential, die bisherige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zu verändern.

Schwerbehinderte vom Arbeitsgericht besonders geschützt: Gewerkschaft Verdi begrüßt Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg
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