Somalierin kämpft vor Gericht um ihren Flüchtlingsstatus

Regelmäßig verhandelt das Freiburger Verwaltungsgericht über Klagen von Geflüchteten gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Für Radio Dreyeckland habe ich am 14. Januar 2025 einen solchen (öffentlichen) Prozess besucht. Das BAMF hatte Frau Wido, ihren Namen haben wir zu ihrem Schutz geändert, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verweigert. Hiergegen klagt die Somalierin nun vor Gericht.

Im Anschluss an den Prozessbericht beantwortee mir ihr Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch aus Annweiler, einige Fragen.

Das Bafög ist seit vielen Jahren viel zu niedrig -so das Studierendenwerk in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin teilte mit Presseerklärung vom 09. Juli 2024 mit, dass es einen Fall in welchem um höheres BAföG gestritten wird, dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Eine Medizinstudentin beanstandet schon seit Beginn ihres Studiums 2016 das zu geringe BAföG, also die staatliche Ausbildungsförderung. Ein erstes Verfahren von ihr liegt seit Jahren auf Eis, denn das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Mai 2021 in einem vergleichbaren Fall, die Akten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht geschickt.

Aber nun möchte die mittlerweile 29-jährige angehende Medizinerin gerne für Oktober 2021 bis September 2022 mehr BAföG. Nach rund zwei Jahren Prüfdauer durch das Berliner Verwaltungsgericht reichte nun auch dieses die Akten weiter nach Karlsruhe. Denn wie schon 2021 das Bundesverwaltungsgericht, hält auch das Verwaltungsgericht in Berlin die entsprechenden Regelsätze für Miete und Lebensunterhalt für zu niedrig.

Mit Stefan Grob, dem Pressesprecher des Deutschen Studierendenwerk e.V in Berlin, sprach ich für Radio Dreyeckland über diese Entwicklung und was sie bedeuten könnte.

Als Dachverband ist das Deutsche Studierendenwerk e.V ein freiwilliger Zusammenschluss der 57 Studenten/Studierendenwerke in Deutschland und versteht sich auch als sozialpolitische Interessenvertretung der Studierenden.

Kinderladen im AZ Conni (Dresden) darf vorerst weiter arbeiten!

Wenige Tage vor Weihnachten, erreichte den in der Dresdner Neustadt gelegene Kinderladen im AZ Conni, ein Brief des Landesjugendamtes. Mit sofortiger Wirkung werde die Erlaubnis für den Betrieb des Kinderladen zurückgenommen! Jetzt, rund 2 ½ Monate später, ordnete das Verwaltungsgericht Dresden an, dass der Kinderladen (vorläufig) weiter arbeiten darf.

Die Vorgeschichte

Das AZ Conni ist ein linkes, emanzipatorisches, soziokulturelles Projekt, das seit 1991 in Dresden besteht. Im selben Haus gibt es auch einen Kinderladen dem das Landesjugendamt im Frühjahr 2023 die entsprechende Erlaubnis für den Betrieb erteilt hatte. Allerdings wurde dann dann im Dezember diese Erlaubnis zurückgenommen.

Eltern hatten ihr Kind im Kinderladen angemeldet- und kurze Zeit später stellte sich heraus, der Vater ist Polizist. Dies führte zu Diskussionen über den damit verbundenen Zugang des Polizisten zum Areal des AZ und schließlich dazu, dem Vater die Ummeldung in eine andere Einrichtung nahezulegen. Dem kamen die Eltern nach, beschwerten sich jedoch im Nachgang beim Landesjugendamt.

Die Entscheidung des Landesjugendamtes

Mit Bescheid vom 20.12.2023 widerrief das Amt die Betriebserlaubnis, da eine generelle Gefährdung des Kindeswohls in der Einrichtung bestünde. Ein Träger einer Kindertageseinrichtung müsse die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland umfassend anerkennen. Dazu zähle auch das Anerkenntnis des Gewaltmonopols des Staates. Hieran fehle es. Dies werde fulminant bewiesen durch einerseits die Kündigung des Vertrags mit dem Polizisten und andererseits durch ein Plakat das auf der Webseite des AZ zu finden sei. Dort wurde eine „Hunde-Küfa“ (Küfa steht für „Küche für alle“) unter dem Slogan „No Nazis, No Cops“ beworben. Hier werde jedoch dir Polizei als Gruppe und damit letztlich die verfassungsmäßige Ordnung böswillig verächtlich gemacht, so das Landesjugendamt. Vorgetragen wurde ergänzend, dass in den Räumen des AZ (nicht etwa des Kinderladens) „extremistische Gruppierungen“ Veranstaltungen abhalten würden. Damit werde das „Gewaltmonopol“ des Staates grundsätzlich in Frage gestellt.

Die vom Landesjugendamt beabsichtigte (sofortige) Schließung des Kinderladens wurde lokal in den Medien aufgegriffen, darunter dem Neustadt-Ticker.

Verwaltungsgericht stoppt den Angriff auf den Kinderladen vorläufig

Am 08.03.2024 stoppte das Verwaltungsgericht Dresden (Az.: 1 L 936/23) vorläufig das Landesjugendamt und stellte die Aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid her, was bedeutet: der Kinderladen kann weiter arbeiten. Das Gericht mochte keine konkrete Kindeswohlgefährdung erkennen und erinnerte den Freistaat Sachsen an das Grundrecht auf Meinungsfreiheit: „No Nazis, No Cops“ falle in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit.

Eine konkrete Kindeswohlgefährdung konnte das Gericht nicht erkennen. Die etwaige Nutzung von Räumen des AZ (nicht des Kinderladens) durch angeblich linksextremistische Gruppen könne für sich genommen eine Unzuverlässigkeit des Kinderladens nicht begründen, so das Gericht weiter.

Wie geht es weiter

Der Freistaat kann nun in Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht gehen und es bleibt abzuwarten, ob dies passiert. Das Hauptsacheverfahren selbst wird Monate dauern, denn im Moment ging es nur um ein Eilverfahren. Seitens des Landesjugendamt wurde gewünscht, dass die Betreiber*innen des Kinderladens die berüchtigte sächsische „Demokratieerklärung“, besser als „Extremismusklausel“ bekannt, unterzeichnen. Dies haben sie nicht getan- und wie das Verwaltungsgericht meint, sei hieraus auch nichts ungünstiges abzuleiten.

Wie sich beiläufig aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ergibt, scheint irgendjemand dem Landesjugendamt Zugang zu internen Unterlagen verschafft zu haben, welche das Amt dann gleich versuchte gegen den Kinderladen zu verwenden.

Noch ohne, dass die AfD konkrete Regierungsämter inne hat, versucht hier der Freistaat vor den Wahlen, mit massiven Schlägen gegen ein linkes, emanzipatorisches Projekt vorzugehen. Das lässt für die Zukunft wenig Gutes erahnen!