Sechs Monate Knast: ein Rad, ein paar Flaschen Parfüm und Whiskey!

Es ist Frühsommer in Freiburg. Ein Mittvierziger, erst vor wenigen Wochen aus der Haft entlassen, kurz danach in das ihm so vertraute Milieu der Drogenszene abgerutscht oder auch abgetaucht, wird beim Klauen im Laden erwischt. Mittlerweile ist es Herbst, gefesselt wird er in Saal 6 des Amtsgerichts Freiburg geführt, ihm wird der Prozess gemacht.

Die Vorwürfe

Staatsanwalt Kinel warf Markus von Pohl (Name des Angeklagten geändert) vor, vier Dosen Jack Daniels, zwei Flaschen Whiskey und sechs Flaschen Parfum gestohlen zu haben. Bei NORMA und Galeria Kaufhof habe Markus von Pohl gestohlen, die Unternehmen hätten ausdrücklich Strafantrag gestellt.

Ferner habe der Angeklagte ein E-Bike entweder selbst entwendet, oder aber zumindest gewusst, sollte er es gekauft haben, dass es sich um ein gestohlenes Rad gehandelt haben muss. Strafbar als Diebstahl, gewerbsmäßiger Diebstahl, im Falle des Rads ggf. als Hehlerei.

Zeit des „Sex, Drugs, Rock’n’roll“ vorbei – so der Angeklagte Markus von Pohl

Erst am 12. Mai 2024 war er aus der Haft entlassen worden, immerhin auf Bewährung, aber bis zur Bewährungshilfe schaffte er es nie. Zu schnell, so erzählte er es in der Verhandlung, sei alles wieder verrutscht. Alkohol, Drogen. Mit einem Freund, bei welchem er hätte wohnen sollen, habe er sich zerstritten, so dass er in der Freiburger Obdachlosenunterkunft habe leben müssen. Seit rund 30 Jahren sei er abhängig von Drogen, von allem was der Markt so hergebe: Kokain, Heroin, Speed. Zurzeit werde er in der Haftanstalt mit Polamidon substituiert, habe nach der Verhaftung aber erstmal einen „krassen Alkoholentzug“. Die Zeiten des „Sex, Drugs, Rock’n’roll“ seien für ihn definitiv jetzt vorbei, er wolle einen „Cut“ machen.

Geboren 1979 in Freiburg, mehrere Gymnasien besucht, schließlich in der 10. Klasse abgegangen, später mal den Realschulabschluss nachgeholt. Eine Lehre zum Elektriker ebenfalls abgebrochen. 27 Vorstrafen führt das Bundeszentralregister seit 2007 auf. Durchweg Diebstähle, meist mit kleinen Geldstrafen geahndet: 20 Tagessätze, 30 Tagessätze, 90 Tagessätze, die er zu oft nicht bezahlen kann. Auch mal Erschleichen von Leistungen (so nennt sich das Fahren ohne gültiges Ticket), oder der Besitz von Drogen. Später folgen Haftstrafen, sechs Monate, eineinhalb Jahre, dann wieder sechs Monate: immer wegen Diebstählen.

Die Verhandlung

Wie so oft bei solchen Strafsachen, interessiert sich die Öffentlichkeit auch hier nicht dafür. Ich war der einzige Zuschauer. Lediglich für die Urteilsverkündung verirrten sich noch zwei weitere Menschen in den Saal: der eine war Polizist und eigentlich als Zeuge geladen, wurde aber nicht (mehr) benötigt, wollte sich dann aber zumindest das Urteil anhören. Der zweite Zuschauer war ein Kollege der Protokollführerin, also ein Mitarbeiter des Amtsgerichts.

Markus von Pohl legte gleich zu Beginn ein umfassendes Geständnis ab. Das E-Bike habe er für unter 100 € von einer unbekannten Person gekauft. Auch die Diebstähle gab er unumwunden zu und beschrieb seine Drogen- und zuletzt auch Alkoholabhängigkeit, dass er vorhabe eine Drogentherapie zu machen, der Haftalltag sehr strukturiert sei und er auf eine milde Strafe hoffe.

Als einzige Zeugin wurde die Eigentümerin des Fahrrads vernommen. Eine örtliche Apothekerin, die sehr freundlich, warmherzig und energiegeladen in den Saal kam. Das Rad sei ihr bald wieder zurückgegeben worden. Ja, das Radschloss sei geknackt worden und im Hinterrad habe sie später in der Werkstatt einen Achter reparieren lassen müssen. Fertig war ihre Vernehmung, keine 5 Minuten hatte ihr Auftritt gedauert.

Auf weitere Zeug*innen wurde angesichts des vollumfassenden Geständnis verzichtet.

Die Plädoyers

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine achtmonatige Haftstrafe, denn auch wenn der Angeklagte voll geständig sei, er habe schon kurz nach der Entlassung aus dem Gefängnis wieder gestohlen, habe fast 30 Einträge im Bundeszentralregister, keinen Kontakt zur Bewährungshilfe aufgenommen und keine günstige Sozialprognose.

Der Freiburger Rechtsanwalt, der Markus von Pohl im Prozess vertreten hat, forderte seinerseits eine sechsmonatige Strafe für seinen Mandanten. Allerdings kamen zur Frage der Bewährung weder Ausführungen noch Anträge, was etwas eigenartig anmutet, denn auf der Internetseite der Gemeinschafts-Kanzlei der der Anwalt angehört, wird damit geworben, man biete „qualitativ hochwertige Verteidigung“. Womöglich hätte Rechtsanwalt M. sich für einen zahlungskräftigen Mandanten mehr ins Zeug gelegt, als für einen arbeitslosen Drogenabhängigen, der im Gefängnis sitzt.

Das Urteil

Immerhin folgte Richter Dr. Stegmiller dem Plädoyer des Verteidigers: sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Hehlerei, Diebstahls und gewerbsmäßigen Diebstahls. Letzteres deshalb, weil die gestohlenen Parfums dazu gedacht gewesen seien die Drogensucht zu finanzieren. Während ein einfacher Diebstahl geahndet werden kann mit Geldstrafe oder Haft bis zu 5 Jahren, gilt für gewerbsmäßigen Diebstahl eine Mindeststrafe von drei Monaten! Dabei ist Richter Stegmiller nicht als Hardliner bekannt, sondern hat bei Sitzblockaden der „Letzten Generation“ auch schon mal einen Freispruch verkündet.

So räumt Stegmiller in seiner mündlichen Urteilsbegründung unumwunden ein, es gebe in der JVA sicher „nicht viel“ was dem nunmehr Verurteilten wirklich helfen werde, was überhaupt für das Strafrecht in diesen Fällen gelte. Aber er sehe keine günstige Sozialprognose, sondern rechne damit, dass wenn er jetzt Markus von Pohl entlasse, dieser alsbald wieder stehle, um seine Sucht zu finanzieren. Er rate ihm deshalb, sich ernsthaft um eine Therapie zu bemühen. Er rate ihm deshalb, sich ernsthaft um eine Therapie zu bemühen. Den Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, denn es fehle an Anhaltspunkten für eine günstige Prognose, so der Richter Dr. Stegmiller. Am Ende der Verhandlung wurden Markus wieder Fesseln angelegt und es ging für ihn zurück in die JVA Freiburg.

Klassenjustiz in Südbaden in Aktion

Vielleicht hätte ein/e engagierte/r Rechtsanwält*in mehr für den Mandanten herausholen können, denn bei einer streitigen Verhandlungsführung sind Gerichte durchaus für Zugeständnisse offen- und zumindest eine Aussetzung zur Bewährung erschien mir durchaus erreichbar. Das hätte aber Arbeit für den Freiburger Anwalt bedeutet: den Mandanten unterstützen eine Wohnmöglichkeit vorweisen zu können, vielleicht auch einen ambulanten Therapieplatz, eine Selbsthilfegruppe wo er hätte hingehen können. Aber hier war kein großes Geld für den Anwalt zu verdienen. Für eine reale „Tatbeute“ von vier Dosen Jack Daniels und zwei Flaschen Whiskey, zur Erinnerung: das E-Bike hat den Weg zur Eigentümerin zurückgefunden und das Parfum Galeria Kaufhof nie verlassen, sechs Monate Knast. Sechs Monate Betonwände. Sechs Monate Isolation von der Außenwelt. Sechs Monate Perspektivlosigkeit. Sechs Monate verlorenes Leben.

Dabei ist der Fall des Markus von Pohl Justizalltag. Jeden Tag stehen Menschen wie er vor Gericht, werden binnen einer Stunde verurteilt, und sitzen dann ihre Strafen ab. Vergessen von der Außenwelt.

Freiburger Gefängnis verschärft Bedingungen für Kurzzeit-„Ausflüge“

Auch im Bereich der Sicherungsverwahrung kam es nun zu Verschärfungen hinsichtlich der sogenannten „Ausführungen“, wenn also Insassen für ein paar Stunden bewacht die Anstalt verlassen dürfen um mal einzukaufen oder wandern zu gehen.

Bisherige Praxis

Bislang mussten die Freiburger Sicherungsverwahrten auf einem Formular grob umreißen was sie gerne tun möchten, wenn sie von 8:30-14:00 Uhr die Anstalt bewacht verlassen. Vier Mal im Jahr wird ihnen diese vom Gesetz zugestanden: Essen gehen, spazieren, einkaufen. Manche gingen dann erstmal etwas frühstücken, danach durch mehrere Geschäfte, Mittag essen und zuletzt nochmal in Läden- egal ob sie etwas kaufen,  oder einfach nur bummeln wollten. Wer lieber eine Wanderung oder Fahrradtour machte, konnte auch dies- und ging dann danach vielleicht noch einkaufen.

Neuregelung seit Anfang Januar 2024

Der Leiter der JVA Freiburg ordnete an, dass nunmehr nur noch ein Geschäft aufgesucht werden dürfe, wenn man im Rahmen der Ausführung auch wünsche Essen zu gehen. Wer in zwei Geschäfte wolle, dürfe das nur, wenn er auf das Essen gehen verzichte. Fahrradtouren entfallen vorerst vollständig. Wer wandern wolle, dürfe dies noch, könne dann jedoch nicht einkaufen gehen. Und einkaufen dürfe man auch nur für 2 ½ Stunden, d.h. hier würden keine Ausführungen mehr von 8:30-14:00 Uhr genehmigt, die gelte nicht nur für künftig zu beantragende, sondern auch für längst genehmigte und terminierte Ausführungen.

Der Anstaltsleiter begründete auf seinem Aushang die Maßnahmen nicht.

Hintergründe der Verschärfungen

Vergangenes Jahr gelang es einem Insassen der JVA Bruchsal sowie einem der JVA Mannheim erfolgreich, sich dem Strafvollzug zu entziehen. Der eine flüchtete im Rahmen einer Ausführung an einen See, der andere im Rahmen einer Ausführung zu einem Arzttermin. Presse, wie die BILD oder der Südwestrundfunk und im Landtag vertretene Parteien, wie die SPD. nahmen dies zum Anlass für oftmals polemische Kritik; eine Rednerin empörte sich im Landtag, dass es Gefangene gebe, die dürften sogar auf einen Weihnachtsmarkt.

Landesjustizministerin Marion Gentges von der CDU nahm dies zum Anlass für eine Neuregelung der Gestaltung der Ausführungen- und das ist das Ergebnis. Dies betrifft alle Vollzugsarten, also U-Haft, Strafhaft, Sicherungsverwahrung, sowie den Jugendvollzug.

Einordnung

Die Verschärfungen reihen sich ein, in eines auch im Straf- und Justizvollzug spürbaren Rollback. Mühsam gerichtlich erstrittene oder sonstwie erkämpfte kleine „Freiheiten“ werden beschnitten oder gänzlich gestrichen. Hafterfahrene Menschen werden weiter stigmatisiert. Eine der wenigen Freuden im tristen Vollzugsalltag wird beschnitten, nur weil die Ministerin nicht willens ist, ihre eigene Vollzugspolitik offensiv zu verteidigen. Jetzt müssen die Betroffenen versuchen vor Gerichten die Verschärfungen zu bekämpfen.

Amtsgericht Freiburg verhängt über 5 Jahre Haft wegen Betrugs

Es ist recht ungewöhnlich, dass in einem amtsgerichtlichen Verfahren, zumal noch vor einem Einzelrichter, ein Urteil mit fünf Jahren und vier Monaten Gefängnisstrafe gegen einen Vater von fünf Kindern, endet. Doch Richter Klein vom Freiburger Amtsgericht brachte dieses juristische Kunststück kurz nach Weihnachten fertig.

Die Vorgeschichte

Es waren mehrere Prozesstage gegen den Untersuchungshaft sitzenden Peter Müller (Name geändert) ins Land gegangen, als am 27.12.2023 der letzte Prozesstag folgen sollte. Im Rahmen der Beweisaufnahme kamen frühere Strafurteile zur Verlesung. Danach habe Herr Müller in seinem 48-jährigen Leben mittlerweile um die sieben Jahre in Gefängnissen zugebracht, in der Regel wegen Betrugs oder ähnlicher Delikte. Der letzte Prozesstermin war unterbrochen worden auch um Verständigungsverhandlungen über ein mögliches Strafmaß im Falle eines Geständnisse zu führen. Denn aktuell wurden ihm diverse neue Betrugstaten zur Last gelegt. Er habe sich mehrfach in Hotels eingemietet, einmal wurde es auch eine Doppelhaushälfte- ohne jeweils zu bezahlen, oder wenn, dann nur teilweise.

Einem seiner Betrugsopfer, Herr G., habe er einen Barkredit von über 30.000 € abgeschwatzt und geraten, dieser solle davon nichts seiner, Herrn G.s, Partnerin erzählen. Die Beziehung von G. und dessen Frau sei, als dann doch alles herauskam, darüber zerbrochen. Ein anderes Mal habe Herr Müller Waren über e-bay verkauft ohne zu liefern, und in einem anderen Fall: bestellt ohne zu bezahlen. Einer Firma die Trauringe verkaufe, habe er um zwei Ringe im Wert von fast 5.000 € betrogen. Der Gesamtschaden belief sich am Ende auf rund 70.000 €.

Die Zäsurwirkung eines Urteils

Vom Landgericht Freiburg war Herr Müller im Mai 2022 zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Allerdings hatte er danach weitere Betrugsdelikte begangen, so dass das Urteil von Mai 2022 eine „Zäsur“ darstellt. Für die Taten die er danach begangen hatte muss eine eigene Gesamtstrafe gebildet werden. Und für Taten vor dem landgerichtlichen Urteil, die erst jetzt zur Verhandlung kamen, musste auch eine eigene Gesamtstrafe gefunden werden. Das Gericht konnte aus rechtlichen Gründen nicht alle Taten, die der Angeklagte im Rahmen einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung einräumte, zusammenfassen und eine einzige Gesamtfreiheitsstrafe verhängen.

Die Gutachterin

Mit der Begutachtung von Herrn Müller war die im Zentrum für Psychiatrie tätige Diplompsychologin M. beauftragt. Vier mal habe sie ihn in der JVA Freiburg besucht um mit ihm zu sprechen. Die sehr erfahrene Gutachterin, sie ist schon 71 Jahre alt, konnte keine Persönlichkeitsstörung feststellen, allerdings sprach sie von dissozialen, narzisstischen und histrionischen Akzentuierungen. Der Angeklagte benötige eine langjährige Therapie, am besten zwei einzeltherapeutische Sitzungen pro Woche und noch ergänzend eine Gruppentherapie.

Die Plädoyers

Da es eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten gab, es wurden zwei getrennte Gesamtstrafen vereinbart von in der Summe von mindestens 5 Jahren vier Monate und maximal 6 Jahren zehn Monate für den Fall eines Geständnisses, hielten sich die Plädoyers von Erstem Staatsanwalt Schmid und Verteidiger Rechtsanwalt Wagner zeitlich in Grenzen. Der Staatsanwalt stellte die zahlreichen Vorstrafen heraus, betonte jedoch zugleich, dass die Taten auch schon länger zurückliegen würden, die nun zu erwartende Strafe angesichts des eher überschaubaren finanziellen Schadens, schon sehr hoch und belastend ausfallen würde.

Rechtsanwalt Matthias Wagner (Freiburg) stellte, wenig überraschend, die besonderen Härten für seinen Mandanten heraus, dankte jedoch zuerst dem Staatsanwalt für dessen sachlichen Vortrag, der ohne jeden Verfolgungseifer ausgekommen sei. Die beiden kennen sich schon seit Jahrzehnten, wie der Rechtsanwalt in einer Prozesspause berichtete, und begegnten sich immer wieder im Rahmen von Prozessen. Wenn ein Gericht Ulli Hoeneß, so der Verteidiger in seinem Schlusswort, für einen Steuerschaden von 6 Millionen Euro mit 3 Jahren und sechs Monaten Haft bestraft , werde besonders deutlich wie wichtig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei, denn vorliegend sei lediglich ein Schaden von um die 70.000 € zu beklagen .

Das Urteil

Der Vorsitzende Richter Klein orientierte sich bei seinem Urteil an dem vereinbarten Minimum der Verfahrensabsprache und verhängte zwei Gesamtfreiheitsstrafen die in Summe dazu führen, dass Herr Müller für 5 Jahre und vier Monate in Haft wird bleiben müssen. Für seinen knapp 2-jährigen Sohn, seine Freundin und ihn selbst eine große Belastung, eine lange Zeit! Etwas ungewöhnlich war, dass im Anschluss an die Urteilsbegründung sich noch ein Dialog zwischen dem Vorsitzenden Richter und Herrn Müller entspann. Richter Klein redete dem nunmehr Verurteilten nachdrücklich ins Gewissen und verwies darauf, dass es „auch wegen Betrugs die Sicherungsverwahrung“ geben könne. Wenn Müller also weiterhin Betrugstaten begehe, werde er irgendwann in der Sicherungsverwahrung enden. Rechtlich ist das falsch. Für Betrug kann schon seit einer Gesetzesreform von 2010 keine Sicherungsverwahrung verhängt werden und so rätselte der einzige Zuschauer im Saal, der war, wie so oft, ich selbst, was der Richter damit beabsichtigte.

Als die Sitzung geschlossen wurde, standen die beiden Gerichtswachtmeister auf, legten Herrn Müller Handschellen an und führten ihn aus dem Saal- zurück auf den Weg ins Freiburger Gefängnis.