Die „Geständnisse“ im Stammheimer §129bVerfahren

Am Montag, den 20. Juli 2009 wurde das in Stuttgart-Stammheim laufende
§129b-Verfahren gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas, Devrim Güler,
Hasan Subasi und Ahmet Düzgün Yüksel in zwei Prozesse aufgetrennt. Die
öffentlichen Berichte, dass diese Abtrennung auf „Geständnissen“ seitens
der Angeklagten beruhen würde, verschleiern den gesamten Verlauf dieses
politisch hoch brisanten Prozesses, da die Farce und die Brutalität
dieses Verfahrens nicht zum Ausdruck kommen; geschweige denn – bewusst
politisch motiviert oder durch fragwürdig durchgeführte jounalistische
Recherchearbeit – verschwiegen werden.

Zum Hintergrund ist zu sagen:
Seit dem 17. März 2008 läuft das Verfahren gegen die fünf Migranten,
denen auf Basis des 2002 eingeführten §129b die „Mitgliedschaft in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen wird. Vorgeworfen
wird ihnen konkret die Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre
Volksbefreiungspartei/Front), welche in der Türkei auch bewaffnet für
eine sozialistische Revolution kämpft. Die Anklagepunkte beziehen sich
auf das Sammeln von Spendengeldern, auf die Organisation von Picknicks
und Veranstaltungen, wie auch auf die Organisation von einem
Waffentransport. Basis der Anklage sind neben Akten und Aussagen aus der
Türkei die Aussagen des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram. Dieser
arbeitete sowohl für den türkischen Geheimdienst (MIT) als auch für den
deutschen Verfassungsschutz und wurde bereits dafür verurteilt. Darüber
hinaus leidet er unter Schizophrenie, was die Qualität seiner Aussagen
erheblich beeinflusst.

Was ereignete sich aktuell?
Am 20. Juli erfolgte nun die Abtrennung des Prozesses in zwei
§129b-Verfahren. Hintergrund waren die Einlassungen von drei der
Angeklagten: dem herzkranken Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan
Subasi, die sie auf Basis ausgehandelter Urteile gemacht haben. Devrim
Güler und Ahmet Düzgün Yüksel machten keine Einlassungen, das Verfahren
gegen sie läuft deswegen getrennt weiter.

Wie in einigen Medien lanciert aber wurde, sollen „Geständnisse“ den
Grund für die Abtrennung der Verfahren der drei Angeklagten darstellen.
Entgegengesetzt zu den gebrachten Meldungen belasten die Angeklagten in
den bereits angesprochenen Einlassungen niemanden und distanzieren sich
nicht von der kriminalisierten Organisation.

Der Fall von Mustafa Atalay schildert die Situation und den Beweisstand
des Verfahrens eindrücklich und soll exemplarisch dafür dienen, uns die
Umstände zu verdeutlichen: Mustafa Atalay, der über 15 Jahre in der
Türkei bereits im Gefängnis saß und dort schwer gefoltert worden war,
wurde im November 2006 nur zwei Wochen nach einer schwierigen
Herzoperation aus einer Reha-Klinik heraus verhaftet und befindet sich
seitdem in Einzel-Untersuchungshaft unter Isolationsbedingungen. Durch
seinen angeschlagenen Gesundheitszustand, der bereits vor der Haft
kritisch war und sich während dessen stetig verschlechterte, sowie dem
Umstand geschuldet, dass der Senat sein Leben durch die dreimalige
Ablehnung des Antrags auf Haftunfähigkeit und der fehlenden nötigen
medizinischen Versorgung aufs Spiel setzte und weiterhin setzt, ließ man
ihm – trotz der Tatsache, dass keine Beweise existieren – keine andere
Wahl als die ausgehandelten Bedingungen zu akzeptieren. In seiner
Einlassung bekannte er sich dazu „Sozialist zu sein und das Programm der
DHKP-C zu kennen“ – wie es wohl auch die Generalbundesanwältin
Becker-Klein kennen wird. Dafür soll er nun eine Strafe von fünf Jahren
bekommen.

Ilhan Demirtas soll eine Strafe von dreieinhalb Jahren bekommen und
Hasan Subasi soll mit zwei Jahren und 11 Monaten bestraft werden.
Der Umstand, dass die Angeklagten einen Großteil ihrer Strafe bereits
abgeleistet haben, bedeutet dass Ilhan Demirtas und Hasan Subasi am Tag
der Urteilsverkündung freigelassen werden und dass Mustafa Atalay im
November aus der Haft entlassen wird und die Reststrafe zur Bewährung
ausgesetzt wird.

Zu diesen Absprachen kam es durch die seit Dezember 2008 stattfindenden
Gespräche zwischen Bundesanwaltschaft, Senat und Verteidigung, in denen
eine Abkürzung des Verfahrens erwirkt werden sollte.
Juristisch bedeutet das, dass mit einer Abtrennung der Verfahren, die
eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens darstellen, ein wichtiger
Schritt in Richtung der Etablierung des §129b getan ist. Falls das
Urteil dann auch in der Revision bestätigt werden würde, wäre der
Paragraph durch.

Wir bringen an dieser Stelle erneut unseren Protest gegen die deutschen
Anti-Terror-Gesetze §§129, 129a und 129b zum Ausdruck. Politisches
Engagement in Form des Kampfes für soziale Gerechtigkeit und des
Widerstandes gegen imperialistische Kriege, Ausbeuitung und
Unterdrückung sind kein Verbrechen, sondern legitim und notwendig.

Weg mit den §§129!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Komitee gegen §§129
www.no129.info
23.07.2009


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