Hetzjagd in Insel (Sachsen-Anhalt)

Über eine Parlamentsdebatte In Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2009 ( http://de.indymedia.org/2010/01/270543.shtml) kamen in Deutschland einige wenige Sicherungsverwahrte (wie z.B. ein Einbrecher, der in Bruchsal saß, vgl.  http://de.indymedia.org/2010/08/288316.shtml) auf freien Fuß, darunter auch Sexualtäter (exeplarisch vgl.  http://de.indymedia.org/2010/09/290997.shtml). Insbesondere deren Freilassung stieß auf meist überragendes Interesse der Boulevardpresse und führte in manchen Fällen zu einer regelrechten Menschenjagd.
Am Beispiel von zwei in Stendal (Sachsen-Anhalt) – Ortsteil Insel – lebenden ehemaligen Sicherungsverwahrten möchte ich dies näher beleuchten.

Zur Vorgeschichte Im Oktober 2010 wurden zwei wegen mehrfacher Vergewaltigung vorbestrafte und hiernach über 10 Jahre in Sicherungsverwahrung gehaltene Verurteilte aus der JVA Freiburg (Baden-Württemberg) entlassen. Wegen der noch angenommenen hohen Gefährlichkeit der Beiden, wurden sie permanent von der Polizei, zeitweise zusammen mit bis zu 11 Beamten und Begleitfahrzeugen (vgl. „Die Rheinpfalz“, 29.09.2011, „Gefangen in der Freiheit“) überwacht. Da ihnen niemand eine Wohnung vermieten wollte, lebten sie in einer Zelle des „Offenen Vollzugs“, also einer gelockerten Abteilung der JVA Freiburg. Ein ihnen bekannter Tierarzt, Edgar von Cramm, der einen Wellensittich der EX-Verwahrten behandelt hatte, als dieser noch in Sicherungsverwahrung saß, hatte in Insel, einem Ortsteil von Stendal, ein Haus geerbt.Wie er der „Rheinpfalz“ (a.a.o.) berichtete, sei er „Christ (und) wollte etwas Gutes tun“. Er gab den beiden Männern die Chance dort einen Neuanfang zu starten, nachdem sich nämlich durch neu eingeholte Gutachten herausstellte, dass von Beiden keine konkrete Gefahr für andere ausging. Demgemäß wurde auch die Polizeiüberwachung beendet.

Umzug nach Insel (Sachsen-Anhalt)

Etwa Mitte Juli 2011 zogen die beiden Männer um, in das renovierungsbedürftige Haus von Cramms nach Insel. Mutmaßlich durch eine Indiskretion der örtlichen Agentur für Arbeit, wo einer der beiden vorstellig wurde, um Hartz 4 und entsprechende Zuschüsse zu beantragen, wurde der Bevölkerung bekannt, dass dort nun zwei wegen mehrfacher Vergewaltigung Vorbestrafte mitten unter ihnen lebten.

Erste Demonstrationen

Der Ortsbürgermeister von Bismarck (CDU) führte seitdem Demonstrationen vor dem Wohnhaus der Beiden an; wie die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im magdeburger Landtag (vgl. Drucksache 6/457 vom 04.10.2011), Professorin Dr. Dalbert, berichtet, kooperiere der Ortsbürgermeister dabei „mit organisierten Neonazis“. Jeweils Montags, Mittwochs und Freitags um halb Sieben, so „Die Rheinpfalz“, demonstrierten nun EinwohnerInnen, sowie auswärtige DemonstrantInnen lautstark vor dem Haus der beiden Männer. Den Lärm, den die Protestler dabei veranstalten beschreibt einer der Betroffenen als „unerträglich“; weshalb der Rechtsanwalt der Ex-Verwahrten, Ekkehard Kiesewetter, Strafanzeige gegen die Demonstranten erstattet hat.

Parlamentsdebatte im Magdeburger Landtag

Es ist noch nicht oft vorgekommen, dass sich ein Parlament in Deutschland mit der aktuellen Lebenssituation zweier ehemaliger Sicherungsverwahrter in einer Debatte beschäftigt hat.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Drucksache 6/457), „Verantwortung des Staates für ehemalige Sicherungsverwahrte gewährleisten – Friedliche Lösung in Insel erreichen“, fand am Donnerstag, dem 06.10.2011 eine aktuelle Debatte zu dem Thema statt.

In einer stellenweise hitzig und emotional geführten Diskussion waren sich die Rednerinnen und Redner von Grüne, Linke, CDU und SPD zumindest darüber einig, dass es auch für ehemalige Sicherungsverwahrte das Recht geben müsse, wieder in die Gesellschaft aufgenommen zu werden. Während die VertreterInnen von Grüne, SPD und Linke teils sehr vehement das Verhalten der Menschen in Insel sowie das des dortigen Ortsbürgermeisters von Bismarck, der die Neonazis ausdrücklich als Gäste seiner Demonstrationen willkommen geheißen hatte, kritisierten, standen bei den Vertretern der CDU die Sicherungsinteressen der Bevölkerung im Mittelpunkt.
Der Abgeordnete Borgwart (CDU) wollte zwar den Menschengerichtshof nicht kritisieren, wie er sagt, jedoch müsse „man an dieser Stelle auch erwähnen dürfen“, dass dessen Entscheidung „nur sehr schwer vermittelbar“ sei, wenn dann plötzlich „nach wie vor gefährliche Straftäter sehendes Auges auf die Menschheit (…) losgelassen“ würden.
Den aus meiner Sicht differenziertesten Redebeitrag trug die Abgeordnete von Angern (LINKE) bei, die nämlich ausführlich die gesamtgesellschaftliche Dimension in Blick nahm und verdeutlichte, dass es einerseits Pflicht des Staates sei, „Menschen vor Straftaten zu schützen“, jedoch gleichrangig daneben auch das Recht „ehemaliger Straftäter“ stehe, auf „Schutz ihrer Grundrechte sowie auf Resozialisierung“. Sie betonte, sowohl die beiden Männer in Insel, „als auch alle anderen in Haft befindlichen Straftäter (seien) Teil unserer Gesellschaft“.
Wenn auch nicht gleichermaßen engagiert, aber so doch in die selbe Richtung zielend äußerten sich die VertreterInnen der SPD. So war es Dr. Brachmann (SPD), der den Innenminister Stahlknecht dafür kritisierte, dass dieser noch am Vorabend der Debatte im Rahmen eines Treffens mit den beiden ehemaligen Sicherungsverwahrten, sowie Vertretern der Kirche, den Ex – Gefangenen eine Erklärung abgerungen habe, wonach die beiden Männer nun „schriftlich ihre Bereitschaft erklärt (hätten) wegzuziehen“, sprich Insel zu verlassen. Diesen „Sieg der Straße“ habe der Innenminister mitzuverantworten. Hier habe man „dem Gemeinwesen (…) einen Bärendienst erwiesen“.

Der Abgeordnete Herbst (Grüne) wies darauf hin, dass in Insel Neonazis mit Spruchbändern wie „Problemlösung statt Problemverlagerung“ demonstriert hätten und ganz offenkundig sei, „was das bedeutet“ und forderte, dass „wir gemeinsam die richtigen Lehren aus den Geschehnissen in Insel ziehen“. Nach Abschluss der Debatte nahm der Landtag einstimmig eine Erklärung an.

Entschließung des Landtags

Die eben erwähnte Erklärung, respektive Entschließung (Drucksache 6/462) betont einerseits, dass die Fraktionen des Landtages „die Ängste der Nachbarn ernst“ nehmen würden, appelliert jedoch „Haftentlassene die Chance zur Resozialisierung zu geben und sie in die Gesellschaft aufzunehmen“.
Deutlich wird verurteilt, dass „rechtsextreme Kräfte die Probleme vor Ort für ihre politischen Ziele instrumentalisieren“. Denn die „Vertreibung von Menschen zu fordern“, könne kein Ziel einer verantwortlichen Politik sein.

Aktuelle Situation

Im November 2011 fand im Landtag eine weitere Debatte zu der Situation der beiden Ex-Verwahrten statt. Die BürgerInnen in Insel drohten zudem ganz offen damit, die zur Zeit nicht stattfindenden Demonstrationen wieder aufzunehmen, sollten die Beiden nicht endlich „verschwinden“. Nach Auskunft der Landesregierung ist es jedoch schwierig eine Örtlichkeit zu finden, die die Betroffenen aufnimmt. Offene Kritik musste sich Insels Ortsbürgermeister von Bismarck (CDU) von seinen eigenen Parteikollegen anhören, da er Neonazis erlaubte sich in Demonstrationen vor dem Wohnhaus der beiden Betroffenen, einzureihen.

Kritischer Ausblick

Nicht nur ehemalige Sicherungsverwahrte sind mitunter dem Mob der Straße ausgeliefert; in der Debatte im Landtag wurde auch auf den Fall Karl D. (vgl. auch DER SPIEGEL, 40/2011, S.56 ff, „Kein Helmut, kein Karl“) verwiesen, der aus der Strafhaft entlassen, bei seinem Bruder Helmut in Randerath (bei Aachen) leben wollte und von dort vertrieben wurde, so dass er heute, da er anderweitig keine Unterkunft findet, in einer Abteilung einer Haftanstalt lebt.
Appelle, wie die des Landtages vom 06. Oktober 2011 hört man als Gefangener gerne, nur glauben nicht viele an deren Wirkmacht. Täglich werden in Deutschland Inhaftierte entlassen und deren Rückkehr gestaltet sich wesentlich einfacher als in Fällen, in welchen Hysterie geschürt und Ängste der Bevölkerung ausgebeutet werden, zum eigenen politischen Nutzen, oder zur Steigerung von Auflage (BILD), bzw. der Einschaltquote (RTL und Co). Gerade im Fall von Sexualdelikten geht eine reale Gefahr viel weniger von entlassenen Sicherungsverwahrten, als vom Vater, dem Onkel, oder dem „guten Bekannten“ von Nebenan aus.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA-Z. 3113
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Strafvollzugsarchiv vor dem Aus

Vor nunmehr 34 Jahren wurde an der Universität Bremen, von dem damals zum Hochschullehrer berufenen Dr. Johannes Feest das „Strafvollzugsarchiv“ ( http://www.strafvollzugsarchiv.de/) gegründet. Zum 31.12.2011 muss es seine Pforten schließen, da die Universität den bislang genutzten Raum für andere Zwecke einfordert.
Was ist das „Strafvollzugsarchiv“? In einem Vortrag von 2004 bezeichnete Professor Feest das SVA als ein „Archiv für Recht und Rechtswirklichkeit in Gefängnissen“. Es besteht heute aus über 2500 Büchern und Broschüren zum Gefängniswesen, 1800 Aufsätzen und Forschungsberichten, über 3000 Gerichtsentscheidungen, vielen tausend Briefen von Inhaftierten, zahlreichen Gefangenenzeitungen, sowie Fachzeitschriften. Zudem Materialien zur Geschichte des Alternativkommentars zum Strafvollzugsgesetz. Über viele Jahre konnte ein Gefangener der JVA Hamburg, Denis Pécic nicht nur an dem genannten Kommentar, sondern auch am Aufbau des SVA mitarbeiten. Und wie Professor Feest berichtet, nahm unter dessen Einfluss die Korrespondenz mit Gefangenen immer mehr zu.
Noch heute treffen an die 50 Briefe jeden Monat in Bremen ein und Gefangene bitten bei Professor Feest um Rat bei strafvollzugsrechtlichen Fragestellungen.

Das SVA entwickelte im Verlauf der Jahrzehnte zahlreiche Informationsblätter zu wichtigen und immer wiederkehrenden Rechtsfragen; diese wurden dann an die zahlreichen Gefangenenzeitschriften zum Abdruck gesandt. Eine Auswahl wichtiger Informationen findet sich auch in einer Broschüre der AIDS-Hilfe („Positiv was nun“, enthält nicht nur Informationen zu HIV, sondern gleichfalls zu zahlreichen rechtlichen Themen, die im Gefängnis relevant sind).

SVA als „Institution“

Kaum ein inhaftierter Mensch in Deutschland, der noch nicht von Professor Feest und dem SVA gehört hätte, zumal wenn er / sie sich beginnt mit dem Strafvollzugsrecht zu beschäftigen. Ich selbst habe auch schon einige Jahre Kontakt zu Professor Feest und bedauere es sehr, dass nun das SVA sein Büro räumen muss. Denn auch wenn die Internetpräsenz bestehen bleiben soll, so Professor Feest in einer Verlautbarung, gibt es doch viele Gefangene, die diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme nicht werden nutzen können.
SVA wie der Alternativkommentar haben über viele Jahrzehnte eine kritische Reflexion des Strafvollzugs gewährleistet. Heraus zu greifen ist nur eines von unzähligen Beispielen: die Publikation über die „Renitenz der Vollzugsbehörde“. Schon Ende der 80er wies Professor Feest nach, dass sich in einer nicht unwesentlichen Zahl von Fällen, Anstaltsleitungen schlicht weigerten Gerichtsentscheidungen, die Inhaftierte erstritten, zu befolgen. In einer Publikation von 2009 konnte Professor Feest (zusammen mit Richter am OLG Lesting) nachweisen, dass sich an dem damaligen Befund nichts wesentlichen geändert hat, dass es nach wie vor an einem wirksamen Rechtsschutz mangele („Contempt of Court – Zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbehörden“, in „Festschrift für Ulrich Eisenberg zum 70. Geburtstag“).

Diese kritische und intensive Begleitung des (nicht nur) bundesdeutschen Strafvollzugs über mehr als drei Jahrzehnte, hat das SVA selbst zu einer Institution werden lassen – und auch zu einem Hoffnungsträger für viele Inhaftierte, die sonst kaum die Chance haben sich in Rechtsfragen adäquat zu informieren.

Wie geht es weiter ohne das SVA?

Neben der Frage der Räumlichkeiten, scheiterte offenbar die Fortführung eines Büros auch an finanziellen Fragen, denn die Universität fühlte sich nicht zuständig, unter seinen KollegInnen fand sich ferner niemand, der das Projekt hätte fortführen wollen und alleine, unter gelegentlicher Beteiligung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, konnte Professor Feest das SVA nicht weiter führen.
Damit geht ein Verlust einher für eine kritische Begleitung des deutschen Strafvollzugs; in einer Zeit des Umbruchs, immer schärferer strafrechtlicher Bestimmungen, wichtiger Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, Verlagerung der Zuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder, fehlt es nun an einer universitären Begleitung vom Gewicht eines SVA.

Selbst wenn die Internetpräsenz bestehen bleibt, was sehr zu hoffen ist, und auch via e-Mail Anfragen beantwortet werden, hinterlässt doch die Schließung des SVA eine Lücke, die bei realistischer Betrachtungsweise, bis auf Weiteres nicht geschlossen werden kann.

Auch wenn Herrn Professor Feest sein Ruhestand, nach einem bewegten Berufsleben von Herzen zu gönnen ist, er wurde, dies darf an dieser Stelle verraten werden, im November 72 Jahre, so ist es doch bezeichnend, vielleicht auch beschämend für die universitäre Landschaft in Deutschland, dass sich an der Universität Bremen niemand bereit fand, die Fortführung des SVA zu gewährleisten und auch an keiner anderen Universität ein vergleichbares Projekt erkennbar ist.
Zumindest das Archivprojekt des SVA lebt weiter, wenn auch fürderhin an der Fachhochschule Dortmund.

Kritischer Ausblick

An Stimmen, welche Verschärfungen im Strafvollzug fordern, herrscht kein Mangel; das SVA und mit ihm Professor Feest, boten jenen Stimmen contra – und sie werden fehlen. Wie schon oben angesprochen, befindet sich die Situation im Strafvollzug, auch bedingt durch den Einzug der Ökonomisierung in den Vollzugsalltag, im Umbruch. Finanzielle Überlegungen spielen eine immer gewichtigere Rolle. Ähnlich bedeutend ist die zunehmende Psychiatrisierung von Gefangenen: Therapie und Gutachter gelten als Wundermittel.
Hier wäre eine kritische Begleitung auch seitens Forschung und Lehre unabdingbar. Zweifelsohne gibt es punktuell immer wieder Professoren / Professorinnen und wissenschaftliche Assistenten / innen, die sich kritisch mit dem Strafvollzug beschäftigen. Der durch Jahrzehnte kontinuierlicher Beschäftigung mit der Thematik gewachsene Sachverstand, gebündelt im SVA wird jedoch ohne Not dem Verfall preis gegeben. Ähnliches erneut aufzubauen würde erneut Jahre benötigen, jedoch steht zu befürchten, dass es erst gar nicht zu solch einem Versuch kommen wird.

Thomas Meyer-Falk
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Freilassung auf Schwäbisch

In Zeiten, in welchen plötzlich Milliarden bei einer „Bad Bank“ auftauchen („55,5 Milliarden-Fund“), fragen sich vielleicht manche, ob man zumindest bei der Justiz in der Lage ist, einigermaßen korrekt zu rechnen. Auch wenn laut Eigenwerbung der Landesregierung die Baden-Württemberger „alles können außer Hochdeutsch sprechen“, stehen zumindest die Rechenkünste der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zweifel.
Zur Vorgeschichte

Der immer etwas verwegen aussehende Michael K. saß seit circa zwei Jahren in der JVA Bruchsal ( http://www.jva-bruchsal.de/), wo er mehrere Freiheitsstrafen, u.a. auch eine angeblich „fällig“ gewordene Bewährungsstrafe, verbüßen musste. Zuletzt wurde er verurteilt, weil er einen Apotheker „erpresst“ haben soll, ihn mit morphinhaltigen Tabletten zu versorgen (Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz), hinzu kam noch „Fahren ohne Führerschein“. Angesichts einer schon älteren Beinverletzung (die Polizei hatte ihn vor Jahren angeschossen), die immer wieder zu starken Beschwerden führte, bis hin zur Gefahr der Amputation des Beines, bekam K. mehrmals am Tag von der Haftanstalt morphinhaltige Medikamente. Er hatte Kontakt zu ein paar Mitgefangenen, lebte aber ansonsten zurückgezogen in seiner Zelle.

Antrag auf Freilassung 2010

Schon 2010 bemühte sich Michael K. um eine Haftentlassung. Diesem Wunsch traten JVA und Staatsanwaltschaft in ihren jeweiligen Stellungnahmen entgegen und das Verfahren schien in Vergessenheit geraten zu sein. Wie beim Landgericht Karlsruhe nicht unüblich, staubten die Akten lange Zeit vor sich hin. Zumindest alle paar Monate jedoch schien Richterin am Landgericht H. in den Aktenstapel zu blicken und bat dann wiederholt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage man Michael K. überhaupt in Haft halte. Im Spätherbst 2011 nahm die Sache dann Fahrt auf, und am 10.11.2011 wurde K. ein Beschluss der besagten Richterin zugestellt. Diese hatte am 03.11.2011 entschieden, sie sehe sich nicht in der Lage über den Antrag auf Entlassung zur Bewährung zu befinden, da derzeit „keine Rechtsgrundlage“ für eine Freiheitsentziehung bestehe.

Mangels eigener sachlicher Zuständigkeit, so Richterin H., könne sie jedoch nicht die – eigentlich gebotene – sofortige Haftentlassung anordnen, hierum habe sich Herr K. selbst zu bemühen.

Mit Hilfe eines Mitgefangenen richtete K dann noch Briefe an Landgericht und Staatsanwaltschaft und forderte seine sofortige Haftentlassung.

Was war geschehen?

Offenkundig hatte irgendwer, mutmaßlich bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Übersicht verloren. Man ging davon aus, für einen angeblich erfolgten Bewährungswiderruf, den er zur Zeit verbüßte, läge eine (zwingend erforderliche) richterliche Entscheidung vor. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein, so dass die Freiheitsentziehung letztlich rechtswidrig war, dies wahrscheinlich schon seit rund 400 Tagen.

Freilassung am 11.11.2011

Am Freitag, dem 11.11. feierten zahlreiche Närrinnen und Narren quer durch Deutschland den Beginn der „5. Jahreszeit“, so auch in Baden-Württemberg. Jedoch war es kein Faschingsscherz, als Amtsinspektor S. gegen 11.45 Uhr bei Herrn K. erschien und diesen aufforderte, er möge umgehend seine Habe zusammenpacken, denn er – K. – werde nun entlassen.

Zwischenepisode: Entlassungsuntersuchung durch Dr. M.

Bevor K. freilich beginnen konnte zu packen, musste er noch rasch zur vorgeschriebenen „Entlassungsuntersuchung“ durch den Gefängnisarzt Dr. med. M. (kritisch zu M. vgl.  http://de.indymedia.org/2011/09/316069.shtml). Wie mir K. hernach berichtete, fühlte er sich von Dr. M. allein gelassen. Denn wie weiter oben schon erwähnt, ist K. auf die Einnahme von Medikamenten zwingend angewiesen, jedoch weigerte sich laut K. der Anstaltsarzt, die für die nächsten drei Tage (bis zum darauffolgenden Montag, schließlich war es schon Freitag, 12 Uhr) notwendigen Medikamente mitzugeben. Dies sei nicht seine, des Arztes, Aufgabe, außerdem könne sich K. noch bei der Notaufnahme eines Krankenhauses vorstellen, diese würde ihm „sicher“ helfen.

Entsprechend weigerte sich K. zu unterschreiben, dass er keine Regressionsforderungen gegen die Justiz geltend machen werde.

Nach der Rückkehr vom Arzt in den Zellentrakt, blieb nur noch wenig Zeit, sich von ein paar Bekannten zu verabschieden. Wie es unter Gefangenen üblich ist, ließ er fast alles, was er in seinem Haftraum hatte, in der Anstalt zurück, damit es die zurückbleibenden Gefangenen unter sich aufteilen könnten.

Erste Schritte nach der Freilassung

Wie mir K. Minuten vor seiner Entlassung erzählte, sei er „ziemlich durch den Wind“; er habe zwar mit „irgendwas“ gerechnet, allerdings frühestens in ein oder zwei Wochen. Jedenfalls werde er nun „erstmal mit dem Taxi zum Bahnhof fahren“; dort wolle der in einer Kneipe „das erste Bier seit Jahren“ trinken, um dann mit dem ÖPNV zu seiner schon betagten Mutter zu fahren, die in der Nähe von Stuttgart lebt.

Was lernen wir aus dem Fall „Michael K.“?

Nicht nur Banker verrechnen sich, auch Staatsanwälte ganz offenbar, wenn sie einen Menschen hunderte Tage einsperren ohne Rechtsgrundlage hierfür. Aber Scherz beiseite: immer wieder ist in Fachzeitschriften von einem „Übergangsmanagement“ die Rede, also die Gestaltung und Begleitung des Übergangs von der Haft in die Freiheit.

Dass die Justiz auf Fälle wie die von K. nicht vorbereitet ist, hat die Anstalt deutlich dokumentiert; dabei ist es kein singuläres Geschehen, wie schon mein Bericht über die gleichermaßen spontan erfolgte Haftentlassung Ralf Schülers belegt ( http://de.indymedia.org/2010/08/288316.shtml). Ein Gefangener erlebt es dann als zynisch, wenn ihm angesonnen wird, er möge sich (ohne Krankenversicherung! Denn Gefangene sind, entgegen landläufig verbreiteter Ansicht, nicht KV-versichert) doch bei einer Notaufnahme eines Krankenhauses um die lebensnotwendigen Medikamente bemühen, bis er dann versichert ist und einen Arzt aufsuchen kann.

Könnte K. nicht zu seiner schon betagten Mutter fahren, um dort für die ersten Tage Unterschlupf zu finden, er säße auf der Straße; denn die „Verantwortlichkeiten“ der Haftanstalt enden am Knasttor. Berücksichtigt man, dass K. nach Ansicht des Gerichts offenbar schon lange Zeit illegal in Haft gehalten wurde, erweist sich das Vorgehen als doppelt dreist.

Zumindest dokumentiert der Fall Michael K.s die Diskrepanz zwischen grauer Theorie und dem wirklichen Leben!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
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Knast und Statistik 2011

Das Statistische Bundesamt mit Sitz in Wiesbaden ( http://www.destatis.de/ ) gibt mehr oder minder regelmäßig umfangreiche Statistiken zu ganz unterschiedlichen Lebensbereichen in Deutschland heraus; so auch für den großen Bereich der „Rechtspflege“ und hierunter eingeordnet Zahlen zu und über Gefangene in der BRD.

A.) Bestand der Gefangenen am Stichtag 31. März 2011

Für tatsächlich inhaftierte 71.200 Gefangene und Sicherungsverwahrte standen insgesamt 77.669 Haftplätze zur Verfügung. Zieht man von den knapp 71.000 jene ab, welche in Untersuchungshaft gehalten werden, also noch nicht verurteilt sind und auf ihren Prozess warten (10.864), so verbleiben 58.568 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte, sowie 1.768 in „sonstiger Freiheitsentziehung“ (z.B. Beugehaft, Erzwingungshaft) befindliche Personen.
Hier ist nun bemerkenswert die Entwicklung der Zahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten im Verlauf der Jahre. Nach einem Hoch im Jahr 2007, als 64.700 gezählt wurden und 2010 immerhin noch 60.693, ist die Zahl weiter moderat zurückgegangen.

B.) Bestand der Sicherungsverwahrten am Stichtag 31. März 2011

Betrachtet man freilich die Zahl der Verwahrten (was ist Sicherungsverwahrung? s. http://de.indymedia.org/2010/12/297065.shtml), so wurden 487 gezählt, was zwar einen Rückgang im Vergleich zu 2010 bedeutet, als noch 536 in Verwahrung gehalten wurden, jedoch ist sie nach wie vor dramatisch hoch im Vergleich zu 1995 (183 Verwahrte) oder auch zu 2000 (219 Verwahrte).

C.) Offener Vollzug am Stichtag 31. März 2011

Wiewohl Gefangene eigentlich im Offenen Vollzug unterzubringen sind, soweit keine „Flucht- oder Mißbrauchsgefahr“, sprich die Begehung neuer Straftaten zu erwarten ist, saßen in den insgesamt 15 Anstalten des Offenen Vollzugs, die es in Deutschland gibt (zum Vergleich: Es gibt 156 Anstalten des „Geschlossenen Vollzugs“), nur 9.503 Inhaftierte, die so die Chance bekamen, durch eine Arbeit in Freiheit und regelmäßiges Verlassen der Anstalt ihre Wiedereingliederung voran zu treiben. Im Offenen Vollzug können in der Regel die Gefangenen tagsüber die JVA verlassen, um in Freiheit zu arbeiten und sind nur nachts und an den Wochenenden im Gefängnis.
Schaut man die Zahl der Sicherungsverwahrten, welche im Offenen Vollzug untergebracht sind an, so waren von den insgesamt 487 Verwahrten lediglich 9 im Offenen Vollzug!

D.) Dauer der Haftstrafen

Betrachten wir die Dauer der Freiheitsstrafen seit 1965, so stellen wir fest, dass kontinuierlich immer höhere und längere Strafen ausgesprochen werden, zumindest soweit es sich an den tatsächlich in Haft sitzenden Menschen ablesen lässt. Saßen 1965 nur 966 Menschen eine lebenslange Strafe ab, so waren es 2010 schon 2.048. Aber auch bei Strafen von bis einschließlich 9 Monaten Dauer stieg bspw. die Zahl der Gefangenen von 14.238 (im Jahr 1995) auf 19.959 (im Jahr 2010).
Nicht anders verhält es sich bei den Strafen, die zwischen dieser Spannbreite (9 Monate und „Lebenslang“) liegen.

E.) Entlassung „auf Bewährung“

Hier lässt die Statistik des Bundesamtes nur Aussagen für den Monat März 2011 zu, in wie weit eine Hochrechnung auf das Gesamtjahr zulässig ist, muss dahin gestellt bleiben. Insgesamt 1.283 Inhaftierte wurden „auf Bewährung“, also vor Vollverbüßung der Strafe entlassen. Dem stehen jedoch 4.853 Entlassungen nach Vollverbüßung gegenüber; sprich, lediglich 20,9 % der Entlassenen wurden vor Haftende frei gelassen. Dies deckt sich mit den Erfahrungen, die eine Vielzahl von Inhaftierten tagtäglich machen (müssen).

F.) Frauen in Haft

Alle bisher genannten Zahlen bezogen sich auf die Gesamtheit der Gefangenen, also Männer und Frauen. Jedoch differenziert das Statistische Bundesamt in seinen Veröffentlichungen auch zwischen den Geschlechtern.
So waren am 31. März 2011 von den 71.200 Inhaftierten 3.949 (d.h. 5,55 %) Frauen, in Sicherungsverwahrung saßen davon 3 (dies entspricht einem Anteil von 0,62 % an der Gesamtzahl von Sicherungsverwahrten von 487).
Im Offenen Vollzug saßen 601 Frauen (6,32 % der dort einsitzenden Gefangenen). Betrachtet man Männer und Frauen im Vergleich, so haben letztere eine minimal größere Chance, im Offenen Vollzug untergebracht zu werden als Männer (15,22 % der Frauen und 13,24 % der Männer waren in dieser Vollzugsform registriert).
Hinsichtlich einer Freilassung auf Bewährung wiederum scheinen die Männer leicht vorne zu liegen, da der Anteil „vorzeitig“ aus der Haft entlassener Frauen bei 18,93 % (110 Frauen bei insgesamt 581 Freilassungen) geringer ist, als der der Männer, 21,12 % (1.173 Männer bei 5.555 Freilassungen).

G.) Regionale Unterschiede

Je nach Bundesland besteht eine höhere oder eben geringere Wahrscheinlichkeit, im „Offenen Vollzug“ untergebracht zu werden. Wobei sich die Unterschiede kaum mit einer signifikanten Abweichung in der gemutmaßten „Gefährlichkeit“ der jeweiligen Insassinnen und Insassen erklären lassen dürfte.
NRW bringt immerhin 26 % seiner Strafgefangenen im Offenen Vollzug unter, Berlin sogar über 30 %; in Baden-Württemberg sind es dann schon lediglich knapp 16 %, in Bayern – wenige wird das überraschen – nur 6,9 %. Auch Hessen spielt in der „Bayern-Liga“, mit einer Quote von 9,6 %.
Wer in Sicherungsverwahrung sitzt, scheint gut daran zu tun, nach Baden-Württemberg zu kommen, denn dort sitzen 5 der bundesweit 9 im Offenen Vollzug (die übrigen 4 verteilen sich; zwei in Rheinland-Pfalz und zwei in Niedersachsen); wobei keine der drei weiblichen Sicherungsverwahrten in den Genuss dieser Unterbringungsform kommt.
Nicht anders die Verteilung, wenn man sich anschaut, wie es um die Haftentlassung bestellt ist. Bei 6.136 Haftentlassungen im März 2011 bundesweit (Vollverbüßung und „Bewährungsfreilassung“ zusammen), entfielen knapp 20 % der Vollverbüßungs-Entlassungen auf NRW, 11 % auf Bayern und 6,3 % auf Baden-Württemberg, sowie 5,7 % auf Sachsen. Man muss selbstverständlich berücksichtigen, dass ein großes Bundesland wie NRW wesentlich mehr Gefangene hat als zum Beispiel Sachsen. Setzt man die jeweiligen Entlassungszahlen in Beziehung zur Durchschnittsbelegung eines Bundeslandes, so wurden im März 2011 in Baden-Württemberg 5,2 % nach Vollverbüßung entlassen und 3,2 % „vorzeitig“ auf Bewährung. In Bayern 5,8 % Vollverbüßung und nur 1,9 % „vorzeitig“.
Berlin wiederum verzeichnet eine Vollverbüßerquote von 10,3 % und eine Bewährungsquote von 1,1 %. Gemessen an der Durchschnittsbelegung müssen also Gefangene in Berlin doppelt so häufig damit rechnen, bis zum letzten Tag einzusitzen als in Baden-Württemberg. Wer in NRW sitzt, hat eine gleichfalls geringere Wahrscheinlichkeit, auf Bewährung entlassen zu werden als im Vergleich zu Baden-Württemberg, denn nur 1,5 % der NRW-Gefangenen wurden „vorzeitig“ entlassen.

H.) Unterbringung in der Psychiatrie

Noch ein abschließendes Wort zu den Zahlen in der forensischen Psychiatrie (§ 63 StGB wegen Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit; § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt bei Suchtthematik). Die Zahl der dort Untergebrachten ist im Jahr 2010 auf einem Höchststand von 9.590 Personen (darunter 668 Frauen) angelangt. Anfang der 90er Jahre betrug die Anzahl der dort eingewiesenen Menschen nur 3.649 (für 1990) und Ende der 90er 5.495 (darunter 268 Frauen). Auch deshalb protestieren regelmäßig Psychiater und deren Fachverbände gegen die immer mehr ansteigende Zahl von Einweisungen in die Psychiatrie seitens der Strafgerichte. Selbst Rentner findet man in der Forensik. Für 2010 teilt das Statistische Bundesamt 108 Personen mit, die nach § 63 StGB einsitzen (davon 3 Frauen) und 70 Jahre oder älter sind. Bezieht man die 60jährigen und älteren ein, so sind es schon 304 Untergebrachte (davon 27 Frauen).

I.) Zusammenfassung

Trotz sinkender Gesamtzahl der Inhaftierten steigt die jeweils zu verbüßende Haftdauer; ferner gibt es erhebliche regionale Unterschied, was die Form der Unterbringung (Offener vs. Geschlossener Vollzug), aber auch der Chance, „vorzeitig“ aus der Haft entlassen zu werden. Hier macht sich dann besonders deutlich, welchen Einfluss die jeweilige Landesregierung auf die Vollzugsgestaltung, aber auch auf die Auswahl der Richterinnen und Richter, die über eine Entlassung auf Bewährung zu entscheiden haben, nimmt. Es hängt also keineswegs ausschließlich vom Verhalten und der „Mitwirkungsbereitschaft“ der jeweiligen Inhaftierten ab, wo sie einsitzen (im geschlossenen oder offenen Vollzug) und wie lange, sondern auch und gerade in welchem Bundesland.

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Vergebliche Hoffnung für SVler

Immer wieder ist davon die Rede, die Sicherungsverwahrung treffe die „Gefährlichsten der Gefährlichen“. Als nun im Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht die wesentlichen Regelungen zur SV als verfassungswidrig verwarf ( http://de.indymedia.org/2011/05/307207.shtml), keimte bei all diesen „Gefährlichen“ Hoffnung auf, die SV entweder nicht antreten zu müssen oder aus ihr entlassen zu werden.

Für einige wenige Verwahrte oder von SV bedrohte Gefangene öffnen sich tatsächlich die Tore. Exemplarisch sei auf den Fall eines Einbrechers aus Bayern verwiesen (a.). Für die Mehrzahl der Betroffenen dürfte sich, folgt man den ersten einschlägigen Gerichtsentscheidungen seit dem Urteil des BVerfG, wenig ändern (b.).

a.) Einbrecher und vergleichbare Konstellationen

Am 22. Juni 2011 hatte das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 2 Ws 286/11, vgl. NStZ 2011, S. 640-641) über den Fall eines im Jahre 2004 verurteilten Einbrechers zu entscheiden. Wegen 19 Fällen des vollendeten und 8 Fällen des versuchten Diebstahls (Tatbeute: 6902 Euro; verursachter Sachschaden im Zuge der Einbrüche: 13.940 Euro) wurde dieser zu acht Jahren Gefängnis und, da nach Ansicht des LG München „für die Allgemeinheit gefährlich“, zu Sicherungsverwahrung verurteilt.
Das OLG entschied, dass die „Unterbringung (in der SV) für erledigt“ zu erklären sei, da zum 01.01.2011 eine Reform in Kraft getreten war, nach welcher nur noch bei – im Wesentlichen – Sexual- und Gewalttaten eine Verhängung der SV möglich sein soll (wobei es jedoch auch nach neuer Gesetzeslage die SV in darüber hinausgehenden Fällen , wie §§129 a/b StGB, besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, schwere Brandstiftung, geben wird). Das Landgericht wollte die SV (noch) nicht für erledigt erklären, da erst das Haftende 2014 abzuwarten sei. Dem trat das OLG entgegen, da ansonsten der weitere Haftverlauf drohe beeinträchtigt zu werden.

Für Diebe, Einbrecher, Betrüger wird es wohl keine SV mehr geben, zumindest nach der geltenden Rechtslage. Wobei der Bundestag durch nichts gehindert wäre, auch für diese Deliktgruppen die SV später wieder einmal einzuführen, denn aus verfassungsrechtlichen Gründen hat bislang das BVerfG in solchen Fällen die SV nie beanstandet (gleichfalls unbeanstandet blieben entsprechende Urteile auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte).
Nicht betroffen von der neuen Rechtslage, dies der Vollständigkeit halber, sind wegen Drogenbesitzes und Drogenhandels Verurteilte; sobald bei diesen die Grenze zur „nicht geringen Menge“ überschritten ist, darf nach wie vor die Anordnung der SV erfolgen (in Bruchsal sitzen aktuell mehrere Betroffene ein; einem von diesen wurde lediglich Handel mit Haschisch zur Last gelegt. Sein SV-Antritt würde erfolgen, wenn er fast 70 Jahre alt sein wird, sollte nicht noch in der Zwischenzeit ein Gericht ein Einsehen haben).

b.) Restriktive Rechtssprechung nach Urteil des BVerfG von Mai 2011

Eine der ersten Entscheidungen erging wenige Tage nach dem Urteil des BVerfG. Das OLG Köln (Az. 2 Ws 261/11) befand am 18. Mai 2011 über die Fortdauer der Unterbringung in der SV im Falle eines heute knapp 50jährigen Mannes. Seit 2002 in Sicherungsverwahrung sitzend, weil er 1996 wegen Körperverletzung und Erpressung zu 7 Jahren Freiheitsstrafe, nebst Unterbringung in der SV verurteilt worden war (vgl. NStZ–RR 2011, S. 334-335). Seit 1978, im Alter von 14 Jahren, trat der Verwahrte immer wieder mit Körperverletzungen in Erscheinung, häufig nach Alkoholkonsum. Laut OLG habe er im Laufe der Jahre durch „gezielt gegen das Gesicht der Geschädigten geführte Fausthiebe“ die Körperverletzungen begangen.
Eine Freilassung lehnte, auch in Anbetracht des Urteils des BVerfG, das Oberlandesgericht ab, da der beschwerdeführende Verwahrte sogar während der Haft „aufgefallen“ sei. Und zwar durch „Alkoholkonsum“, sowie mit „verbalem und tätlichem Verhalten“. So habe dieser „zuletzt (…) in der JVA Aachen eine Packung Eier wütend in Richtung eines Bediensteten geworfen“. Auch aus diesem Verhalten zog der OLG-Senat den Schluss, dass von dem Betroffenen „unverändert schwere Gewalttaten drohen, würde er in Freiheit entlassen.“
Wenn nun schon Eierwürfe „in Richtung“ eines Wärters als Indiz für die Erwartung „schwerer Gewalttaten“ herhalten müssen, kann man sich unschwer vorstellen, wie schwierig es wird, entlassen zu werden.

Und auch das BVerfG macht nach seinem spektakulären Urteil vom 04. Mai 2011 nicht wirklich Hoffnung, denn in einem Beschluss vom 15.9.2011 (Az.: 2 BvR 1516/11 abrufbar unter  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110915_2bvr151611.shtml) erläutert es, welche Anforderungen verfassungsrechtlicher Art an das Vorliegen einer „psychischen Störung“ zu stellen seien, welche für eine Fortdauer der SV bei „Altfällen“ (also jene, die vor 1998 verurteilt wurden und nun 10 Jahre oder länger in SV einsitzen) verlangt wird. Es sei keinesfalls erforderlich, dass ein Verwahrter an einer „im klinischen Sinne behandelbaren psychischen Krankheit“ leide; eine „psychische Störung“ decke ein sehr „breites Spektrum von Erscheinungsformen ab, von denen nur ein Teil (…) als psychische Erkrankung gewertet werden“ müsse. Ausreichend sei eine „spezifische Störung der Persönlichkeit, des Verhaltens“.

Hieran gemessen dürfte man Sicherungsverwahrte, welche nicht an solch einer „psychischen Störung“ leiden, mit der Lupe suchen müssen, denn nach teils jahrzehntelangen Haftaufenthalten bleiben „Störungen“ nicht aus. So wird letztlich einer Willkür Tür und Tor geöffnet. Eierwürfe dienen als Beleg für die Gefahr künftiger „schwerer Gewalttaten“ und eine „Störung der Persönlichkeit oder des Verhaltens“ reicht aus als Rechtfertigung für eine potentiell lebenslange Freiheitsentziehung, auch wenn diese dann „Sicherungsverwahrung“ heißt (oder wie auch immer sonst, denn die Bundesregierung erwägt den historisch belasteten Begriff der Sicherungsverwahrung, eingeführt 1933, zu ersetzen durch „Sicherungshaft“).

Zugleich wird in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, es bestehe ein innerer Zusammenhang zwischen „psychischer Störung“ und der Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualtaten; was dann die schon heute existierende Diskriminierung von Menschen mit seelischen, bzw. psychischen „Störungen“ vertiefen dürfte.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
 http://www.freedom-for-thomas.de
 http://www.freedomforthomas.wordpress.com

!Freedom Now!

If you fight against the state, if you fight for a better world, fight for freedom, there is a chance that you will get thrown to the cage – that is the place where I stay. For over 15 years now. In the infernal regions, kept in isolation for security reasons, for more than 10 years. I was arrested in 1996, and only released into the general prison population in 2007.

In October 1996 I was arrested after a bank robbery to raise money for left-wing projects – legal and illegal ones. I was convicted to 11 and a ½ years and P.D. (Preventive Detention, based on a Nazi-law from 1933 which permits the state to keep me in custody for a life-time, as long as they believe that I am a “threat to public safety”). Because I fought back strong they kept me in isolation for more than 10 years; I have spent the last 4 years in the general prison population, but I refuse to cooperate with the state nor accept forced labour. So a 2009 parole court found no reason to release me. In 2013 my sentence will be completed and I will get transferred to another maximum security prison for the P.D. In fact the P.D. should have began in 2008, but I have had a few more trials in the last decade for “insulting judges / politicians and prison staff”; for that I got another 5 and a ½ years (not a joke!).

No person was killed by me, no one was injured (for the hostages in the bank there was trauma, we should not close one’s eyes to that, but that was more than 15 years ago now); I don’t know how long the state will keep me in it’s cages but there is no way for me to “co-operate” with them. Nor with the prison staff, nor with the courts, nor with psychologists or anyone else from the state.

I am sure there is little chance that the courts will set me free in the next 5 or more years; but if people outside show the Governor that there is a strong movement and support, he may throw me out of the cage.

So I would really appreciate it if you could write letters and e-mails to:

Ministerpräsident (Title of the governor in Germany)
Mr. Kretschmann
Staatsministerium
Richard Wagner Str.15
D-70184 Stuttgart
Germany

Fax: 0049-711-2153-340
Phone: 0049-711-21530
E-mail: poststelle@stm.bwl.de

and request him to give me liberty!

In the struggle!

Thomas Meyer-Falk
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