Endlich alle Schleusen funktionstüchtig!

Noch vor Ostern ging auch die letzte der vier Schleusenanlagen in Betrieb, so dass nun alle Sicherungsverwahrten der vier SV-Stationen der Justizvollzugsanstalt Freiburg während der Hofzeiten jederzeit selbstständig in den Knasthof und zurück auf ihre Station gehen können, ohne dafür auf einen Beamten angewiesen zu sein.

Thomas Meyer-Falk

Einzelhofgang beendet – Schleuse funktioniert!

Nachdem die JVA Freiburg am 28. März den Einzelhofgang im Käfig ohne Begründung aufhob, wurde nun auch noch die Schleuse auf einer zweiten SV-Station in Betrieb genommen.

Seit dem 29. März können nun auch wir von Station 2 per Schleusensystem innerhalb der Hofzeiten in den Hof und zurück wie es uns beliebt.

Die noch verbleibenden zwei Stationen warten auf Inbetriebnahme.

Der Kampf um den Zugang zum Knasthof

Seit 2013 streiten die Sicherungsverwahrten der Justizvollzugsanstalt Freiburg um den ungehinderten Zugang zum Knasthof – eine schier never ending Story, die nun auf ihr Finale zuzulaufen scheint.

Die Rechtslage

Seit 2013 gelten in allem Bundesländern eigene Gesetze speziell für den Bereich der Sicherungsverwahrung, jener Haft nach der Haft. So soll eigentlich während die Zellen tagsüber, bis in die Abendstunden geöffnet sind, der Zugang zum Gefängnishof ungehindert möglich sein (§ 21 JVollzGB-5). Während die übrigen Bundesländer in der Lage sind dies in ihren SV-Anstalten zu bewerkstelligen, sträubte sich die Justizvollzugsanstalt Freiburg von Anfang an. Wobei ein wesentliches Argument immer die bauliche Situation war. Zwar sei alles engmaschig von Kameras überwacht, jedoch wolle man verhindern, dass sich Verwahrte einer Station zu Verwahrten auf anderen Stationen begeben können (nebenbei: genau das geschieht seit 2013 problemlos in vielen anderen SV-Anstalten der BRD). Deshalb sei es nicht möglich die Stationstüre zum Treppenhaus einfach geöffnet zu lassen, sondern Beamte müssten immer die Insassen bei Bedarf in den Hof geleiten und später zurück auf die Station.

Die 3-Minuten-Regel

War es zu Anfang noch möglich sich jederzeit in den Hof bringen und abholen zu lassen, ging die Justizvollzugsanstalt vor Jahren dazu über diese Möglichkeit radikal zu begrenzen. Es wurden einige wenige Zeiten festgesetzt zu denen eine „Zuführung in den Hof“ beansprucht werden konnte. Aber auch dieses von ihr selbst gesetzte Korsett hielt die Anstalt nicht ein, so dass das Landgericht Freiburg am 24.10.2018 entschied, dass dem Insassen lediglich zumutbar sei drei Minuten über die von der Anstalt selbst festgesetzten Zeiten zu warten, ist dann noch immer keine Hofzuführung erfolgt, sei dies rechtswidrig (13 StVK 189/18). Wenn zum Beispiel um 9:15 Uhr eigentlich die Hofzuführung möglich ist, aber -weil keine Bediensteten auf der Station sind- bis 9:18 Uhr (diese nicht erfolgt, ist dies rechtswidrig.

Ein bisschen kleinlich hört sich das an, aber es war die Anstalt selbst die den Zugang zum Hof radikal beschränkt hatte und nur noch zu den von·ihr selbst festgesetzten Zeiten zulassen wollte- obwohl eigentlich das Gesetz einen jederzeitigen Zugang vorsieht.

Das Verfahren 13 StVK 537/18 beim LG Freiburg

Im November 2018 war es mal wieder soweit, kein Beamter weit und breit; trotz schönsten Sonnenscheins konnte man nicht in den Hof. Also ging an das Landgericht eine Klage mit dem Inhalt festzustellen, dass die faktische Verweigerung des Zugangs zum Hof rechtswidrig gewesen sei.

Hierauf erwiderte immerhin „schon“ drei Monate später der zuständige Vollzugsleiter, der Sozialoberinspektor G. im Auftrage des·Anstaltsleiters. Er trug vor, dass zum Einen ich es unterlassen hätte schon morgens beim Zellenaufschluss (6:25 Uhr) den Beamten auf meinen Wunsch in den Hof gehen zu wollen hinzuweisen. Und zum· anderen hätte ich die vorhandene Zellenrufanlage nicht genutzt, obwohl mir dies zumutbar gewesen sei. Um letzteres zu belegen fügte Herr G. seinem Schriftsatz einen Ausdruck über alle an diesem Tag erfolgten Notrufe bei. ·Naja, was soll ich sagen. Die wenigsten Menschen werden morgens um kurz vor halb Sieben wissen, ob sie um 9:15 Uhr oder 10:15Uhr in den Hof gehen wollen. Solche Wünsche entstehen oftmals spontan. Was nun diese Zellenrufanlage angeht: in der Vergangenheit wurden Insassen disziplinarisch von der Anstalt verfolgt, weil sie es gewagt hatten, ihre Hofwünsche über diese Anlage anzumelden. Noch vor einigen Wochen bestätigte ausdrücklich eine Mitarbeiterin der Justizvollzugsanstalt, die Frau Psychologierätin W. gegenüber den Insassen, es sei verboten solche Wünsche per Zellenrufanlage anzumelden. Nur in echten Notfällen dürfe diese genutzt werden (z.B. bei Feuer, Schlägereien). Sogar der Anstaltsleiter selbst hat ausdrücklich die Anmeldung von Wünschen via Zellenrufanlage untersagt; Verstöße gegen Weisungen des Anstaltsleiters können mit Disziplinarmaßnahmen bestraft werden. Den Beschluss mit der Stellungnahme der JVA Freiburg befindet sich im Anhang als PDF.

Ich konnte nun auf diese Gedanken und Einfälle antworten und nun ist das Gericht am Zug.

Exkurs: Das Schleusensystem

Mittelfristig werden solche Probleme beim Hofzugang wohl der Vergangenheit angehören, denn wie eingangs erwähnt läuft alles auf das Finale zu. Auf den vier Stationen der SV-Anstalt in Freiburg wurde jeweils eine Schleuse eingerichtet. Mittels eines PIN-Codes soll man, so das System wirklich eines Tages funktionieren sollte, in die Schleuse gelangen. Immer nur ein Insasse soll die Schleuse betreten dürfen, um dies sicher zu stellen, wird durch Scanner, an der Decke der Raum gescannt. Danach muss man die Hand auf einen Handvenenscanner legen und gelangt so ins Treppenhaus. Von dort hinab die Treppe, an der Türe zum Hof einen Summer betätigt und dem Spaziergang im Hof· steht nichts mehr entgegen.

Leider funktioniert die Anlage nicht so wirklich, der Scanner konnte bislang nicht sicher erkennen ob wirklich nur ein einziger Insasse in der Schleuse steht. Was ist der Ausweg? Genau! Man baut eine Waage ein! Eine richtig kreative Idee. Ein Prototyp wurde in der Schleuse des 1. Stocks eingebaut. Dazu wurde der Stahlbetonboden in stundenlanger Arbeit aufgestemmt um die Waage ebenerdig verbauen zu können.

Das von mir angeschriebene SIEMENS-Unternehmen, das hier im Zusammenhang mit dem Einbau der Sicherheitsanlage tätig ist, wollte meine Fragen zu den Hintergründen warum die Scanner an der Decke den Raum nicht zuverlässig detektieren, nicht beantworten. Man nehme grundsätzlich zu Aufträgen keine Stellung, so die Reaktion von SIEMENS. Wenn eines Tages die Schleusen wirklich in Betrieb sein sollten, dann kann man zumindest ungehindert jederzeit in den Hof und zurück auf die Station.

Ausblick

Nicht wenige Insassen der Freiburger SV stören sich zunehmend daran, dass selbst um die grundlegendste Lebensgestaltung auch vor Gericht gestritten werden muss; um Dinge die in anderen SV-Anstalten zudem selbstverständlich sind, die auch das hiesige Landesgesetz eigentlich vorschreibt.

Entsprechend groß ist der Frust bei einigen der Bewohnern, der sich dann auch in Stationsversammlungen entlädt, so wie kürzlich, als sich Shorty, ein junger Mann der an ADHS leidet, über die miserable Ausstattung der Stationsküche mit billigsten Blechpfannen, die schon·hier an der Wand der Küche hingen als ich 2013 nach Freiburg kam, als Shorty sich also lautstark darüber beschwerte. Er schnappte sich die vier verbogenen Pfannen, kam damit in den Freizeitraum gelaufen und ließ, eine nach der anderen scheppernd auf die Couch fallen, so dass der anwesende Sozialarbeiter leicht irritiert drin blickte, und auch etwas verunsichert wirkte. Jetzt bleibt erstmal abzuwarten ob das Schleusensystem eines Tages tatsächlich in Betrieb gesetzt werden wird!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

Interview im nd „ob ich jemals freigelassen werde, weiß ich nicht“

hier das Interview mit der Zeitung „neues Deutschland“ mit Thomas

»Ob ich jemals freigelassen werde, weiß ich nicht«

Der Bankräuber Thomas Meyer-Falk gehört zu den über 500 Gefangenen in Sicherungsverwahrung, die ihre Strafe abgesessen haben und doch inhaftiert bleiben

Sie sind nach Ihrer Inhaftierung 1996 ein politisch aktiver Mensch geblieben. Was heißt es, sich hinter Gittern zu engagieren?

Ich versuche, in Gesprächen mit Mitgefangenen über ihre allzu oft sehr einseitige, verzerrte Sichtweise zu sprechen. Nicht unbedingt im Sinne eines Agitierens, denn das führt bloß zu Abwehr, sondern durch Hinterfragen ihrer jeweiligen Lebensanschauungen. Und ich versuche, auch ganz lebenspraktisch zu helfen, manchmal reicht da schon bloßes Zuhören. Viele von meinen Mitgefangenen tragen eine schwere Last mit sich herum, sind froh, wenn sie mal ganz offen reden können, ohne befürchten zu müssen, dass sich später davon etwas in ihren Akten finden wird. Oder ich helfe beim Formulieren von Eingaben, um die spärlichen Rechte, die die Gesellschaft uns Gefangenen gelassen hat, effektiver durchzusetzen.

Stoßen Sie dabei an Grenzen?

Mir werden relativ wenig Steine in den Weg gelegt. Aber das hängt auch von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Als ich vor Jahren in der JVA Bruchsal mit Mitgefangenen Unterschriften gegen die miserable Beheizung der Zellen sammelte, kam ein leitender Beamter empört zu mir und unterstellte, diese Unterschriftensammlung sei schon fast ein Versuch der Meuterei. Das war ein Vorstoß, selbst so bürgerliche Aktionen wie eine Unterschriftensammlung in den Schein des Unrechts zu rücken.

Wie verfolgen Sie aktuelle politische Debatten?

Für mich sind Nachrichten wesentlich für mein Dasein. Das körperliche Abgeschnittensein von der Welt auf der anderen Seite der Mauer wird verschärft durch das Verbot, Smartphones zu nutzen. Auch das Internet ist eine »verbotene Zone«. Und so ist man auf Papiererzeugnisse beschränkt – aber die immerhin kann man sich zuschicken lassen. Tageszeitungen, auch das »nd«, sind wichtige Informationsquellen, auch für viele andere Verwahrte. Mit Sorge verfolge ich deshalb die Berichte um ein etwaiges Zeitungssterben. Wenn es in ein paar Jahren keine gedruckten Tageszeitungen mehr geben sollte, wird das bedeuten, dass sich Gefangene noch viel mehr als heute schon auf Nachrichtensendungen im Fernsehen beschränkten müssen. Dies würde nicht nur einen erheblichen Verlust im Meinungsspektrum bedeuten, sondern auch Gefangenen Informationsquellen nehmen, die den Marginalisierten Gesicht und Stimme verleihen.

Wir erleben in Europa eine gesellschaftliche Verschiebung nach rechts. Zeigt sich die auch im Knast?

Diese Verschiebung spiegelt sich in mindestens zwei Richtungen auch im Gefängnis. Zum einen gibt’s zunehmend rassistische Äußerungen seitens der Insassen gegenüber Migrant*innen. Zum anderen äußern sich auch immer wieder JVA-Beamte unverhohlen fremdenfeindlich und feindselig: Migrant*innen seien angeblich besonders unhöflich, ja sogar aggressiv im Haftalltag. Solche Erfahrungen scheinen dann das Weltbild der Gefängnisbeamten nachhaltig zu prägen. Mein Eindruck ist, mit den Jahren ist das schlimmer geworden.

Mit der Sicherungsverwahrung soll künftigen gefährlichen Straftaten vorgebeugt werden. Wenn sie gerichtlich angeordnet wird, gibt es also die Vermutung, dass der Verurteilte erneut straffällig wird. Auf welcher Grundlage fällen Richterinnen und Richter solche Entscheidungen?

Das Thema Kriminalprognose ist recht schillernd. Aufgrund von Statistiken wird erst mal ein sogenanntes Basisrisiko ermittelt. Das heißt, wie haben Menschen in vergleichbarer Situation mit vergleichbaren biografischen Merkmalen gehandelt? Wer zum Beispiel aus zerrütteten Familienverhältnissen stammt, der hat schon das erste Negativkriterium erfüllt. Die Gutachten werden in der Regel von Psychiater*innen im Auftrag des Gerichts erstellt. Diese sprechen dafür mit den Insassen und beziehen das Strafurteil und diverse Berichte, die die Anstalten fertigen, mit in ihre Überlegungen ein.

Den Gutachten schließen sich die Gerichte meist ohne viel Widerspruch an. Wie sollten sie es auch anders halten? Die psychiatrische Fachkompetenz liegt nun mal bei den Psychiater*innen. Dabei sind deren Prognosen, was wiederum diverse Untersuchungen belegen, nicht zuverlässiger als die Wetterprognosen! Nach menschlichem Ermessen ist eine zuverlässige Prognose über Wochen, Monate oder gar Jahre hinaus nicht möglich. Selbst bekannte Forensiker, wie Professor Norbert Nedopil aus München, räumen unumwunden ein, dass mindestens 60 bis 70 Prozent der als »gefährlich« diagnostizierten Verwahrten keine Straftaten begehen würden, kämen sie in Freiheit. Sein Fazit lautet: »Das ist gesellschaftlich so gewollt.«

Sicherungsverwahrung ist eine Besonderheit im deutschen Strafrecht.

Die Sicherungsverwahrung oder SV, wie wir sie hier abkürzen, ist eine Maßregel, die die Nazis 1933 eingeführt hatten, das wird gerne vergessen oder verschwiegen. Es war übrigens Kurt Tucholsky, der noch in der Weimarer Republik in einem großen Artikel in der »Weltbühne« mutig gegen eine Einführung der SV anschrieb. In den 1950ern verbot das oberste Gericht der DDR die SV. Die Begründung war damals, die SV stelle »nationalsozialistischen Ungeist« dar. Selbstverständlich hatten die BRD-Juristen solche Bedenken nie. Bis heute nicht!

Was passiert mit haftunfähigen Gefangenen, deren Haft aufgrund ihres Gesundheitszustands ausgesetzt werden müsste?

Kurz gesagt, man verwahrt sie hier. Ihnen wird gesagt, es sei doch auch für sie »besser«, hier zu bleiben, wo sich Mitgefangene und Beamte kümmern. Als ich 2013 hier ankam, begegnete ich einem von einem Schlaganfall schwer gezeichneten älteren Mann, der nur in Trippelschritten gehen konnte. Wenn er sprach, war er kaum zu verstehen, wegen einer Lähmung im Gesicht. Es dauerte Jahre, bis er freikam. Einem anderen Insassen wurde ein Bein vollständig amputiert. Nun sollte man meinen, damit sei er ungefährlich, weil bettlägerig. Weit gefehlt: Die Anstalt stellte extra Personal für ihn ein, damit er nachts hätte regelmäßig gewendet werden können. Er überlebte allerdings den Transport vom Gefängniskrankenhaus in die Haftanstalt nur um einen einzigen Tag.

Was macht es mit einem Menschen, wenn er weiß: Hier komme ich vermutlich nie raus, hier werde ich sterben?

Mittlerweile kommen nicht mehr, so wie früher, alte Männer in die SV, die dem Ende ihres Lebens näher sind als ihrer Jugend. Im Gegenteil. Heute treffen hier junge Männer mit Ende 20, Anfang 30 ein. Die meisten unterschätzen dabei die Gnadenlosigkeit, mit der die Sicherungsverwahrung vollstreckt wird. Nun ist allerdings die Hoffnung nicht totzukriegen. Viele hoffen, dass sie es sein werden, die eines Tages frei kommen, dass sie selbst also die Ausnahme sein werden. Dabei erleben sie hier in der JVA jedoch, wie immer mehr Menschen um sie herum vor allem aus Altersgründen sterben. Das drückt die Stimmung im Alltag sehr. Verzweiflung, Wut, Trauer und Schmerz über die ausweglos scheinende Situation sind tagtäglich spürbar und mitunter brechen sich die Gefühle auch Bahn. Leider meistens recht destruktiv: Insassen verletzen sich selbst oder andere. Sicherlich ist keiner der Insassen in der SV »unschuldig«, aber wir alle hier haben unsere Strafen bis zum letzten Tag abgesessen! Dennoch werden wir hier allein aufgrund der Spekulation, künftige Straftaten könnten nicht ausgeschlossen werden, verwahrt. Seit 2013 gibt es zwar vermehrt therapeutische Angebote, aber an der Perspektivlosigkeit hat sich im Kern nichts geändert.

Und wie ergeht es Ihnen?

Ob ich selbst jemals freigelassen werde, das weiß ich auch nicht. Statistisch sterben mehr Insassen in Sicherungsverwahrung als freikommen. Ich setze mich deshalb auch mit der Frage meines eigenen Lebens in Haft und etwaigem Sterben auseinander, aber eher in abstrakter, philosophischer Weise. Das hilft mir zu leben und zu überleben, denn die Perspektivlosigkeit nagt an der Seele, auch an der meinigen. Andererseits halte ich nichts davon zu jammern, denn das würde am Status quo nichts ändern, schon gar nichts verbessern. Mir selbst ist eine gewisse Gelassenheit wichtig, die alte stoische Philosophie sprach von »atharaxia«, dem ruhigen Dahinfließen des Lebensstroms. Das ist meine Art, mit der relativen Perspektivlosigkeit umzugehen.

Interview
Thomas Meyer-Falk, geboren 1971, schreibt seit 20 Jahren über menschliche, soziale und politische Begebenheiten im Gefängnis. Er versteht sich als Redskin, Teil einer linken Strömung innerhalb der Skinheads. Wegen eines Bankraubs mit Geiselnahme, bei dem Geld für linke Projekte organisiert werden sollte, wurde er 1997 verurteilt. Seit sechs Jahren sitzt er in einer Abteilung der JVA Freiburg für Sicherungsverwahrung. Im Verlag Dialog-Edition sind seine Kolumnen und Essays »Notizen aus der Sicherungsverwahrung« (108 S., 10 Euro) erschienen. Niels Seibert hat den Gefangenen schriftlich interviewt.

Hier der Artikel im Original:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1116680.sicherungsverwahrung-ob-ich-jemals-freigelassen-werde-weiss-ich-nicht.html