Herr H. landet am 2. Oktober in strenger Einzelhaft

Im Frühjahr 2019 wurde Herr H. aus der JVA Straubing (Bayern) nach Freiburg verlegt. Zur Sicherungsverwahrung (SV) verurteilt wurde H., nachdem er in einer ostdeutschen Haftanstalt eine Geiselnahme begangen hatte. Seitdem wird er von JVA zu JVA weiter gereicht. Hier in der JVA Freiburg soll sich nun der Vollzugsleiter, Sozialamtmann G. von ihm bedroht fühlen, zumindest erzählt das so Herr H. Was war passiert?

 

Die Vorgeschichte

Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung war H. ursprünglich wegen Mordes zu einer zeitlich befristeten Haftstrafe in Hessen verurteilt worden. Seine hessische Mundart hat er bis heute nicht verloren. Jedenfalls soll er dann in subkulturelle Aktivitäten verstrickt gewesen sein und wurde aus „Sicherheitsgründen“ in ein anderes Bundesland verlegt, so gelangte er damals in den Osten der Republik, wo er sich jedoch völlig fehl am Platze fühlte. Wie er erzählte, habe er dort zwei Geiselnahmen in Gefängnissen begangen, ausschließlich mit dem Ziel, wieder „in den Westen“ verlegt zu werden. Für die letzte Geiselnahme wurde er neben der Freiheitsstrafe zusätzlich zur Unterbringung in der SV verurteilt. Er trat dann seine SV tatsächlich in Hessen an, war also letzten Endes doch wieder in seine Heimat verlegt worden. Freilich war dies nicht von langer Dauer, denn erst wurde er dann nach Bayern und zuletzt nun nach Baden-Württemberg verlegt. Warum genau, das wurde in den Gesprächen mit ihm nicht ganz klar.

 

Der Aufenthalt in Freiburg

In seiner ihm eigenen, durchaus dominant zu nennenden Art machte Herr H. von Anfang an keinen Hehl daraus, dass das hier in Freiburg eine „Drecksanstalt“ sei. Alles fing damit an, dass er einen Großteil seiner Sachen, die er in vorherigen Anstalten besitzen durfte, hier gar nicht erst ausgehändigt bekam. Tatsächlich rangiert die JVA Freiburg, was den Zellenbesitz angeht am untersten Ende im republikweiten Vergleich. Wo andernorts mondernste Spielkonsolen, USB-Sticks, Kaffeevollautomaten, Festplatten, Bastelutensilien für Holzarbeiten, Stereoanlagen mit vier externen Lautsprechern, ja sogar Computer in den SV-Zellen stehen, endet in Freiburg die Besitzmöglichkeit was moderne Technologie angeht bei einer X-Box 360 (die man für über 300 € bei einem Monopolisten kaufen muss, der sie zuvor technisch auf Wunsch der Anstalt modifiziert hat): Mit Müh und Not werden mittlerweile Stereoanlagen mit zwei externen Lautsprechern zugelassen, sowie einfache Kaffeemaschinen. Aber Computer in den Zellen, USB-Sticks, Festplatten, aktuelle Spielekonsolen und so weiter, all das ist hier in Freiburg verboten.

Damit war die Stimmung schon im Keller, als Herrn H. bei seinem Zugang die allermeisten Sachen vorenthalten wurden. Als er dann feststellte, dass die Bewegungsmöglichkeit in der SV-Einrichtung sich weitestgehend auf die eigene Station und partiell den Hof beschränkte, war der Ofen ganz aus. „Was für ein Drecksladen!“, so seine Kurzzusammenfassung, denn aus den bisherigen SV-Anstalten war er gewohnt, dass man sich in der ganzen Einrichtung frei bewegen konnte. Dass die Zellen zudem nur 14 m² groß waren, man ferner eine Dusche und kleine Küche auf der Station nutzen muss, während in Bayern die Zellen über 20 m² messen und zudem über eigene Dusche und Herd, also im Haftraum, verfügen, stimmte ihn auch nicht gemütlicher.

Seine Abneigung gegen Sexualtäter vereiste zu Anfang ein wenig die Atmosphäre auf der Station, zumindest bei jenen die hier wegen Sexualtaten einsitzen, denn aus seiner Abscheu vor diesen Tätern machte er keinen Hehl. Mit 59 Jahren war er nun im Blinddarm des Vollzugssystems angekommen, saß erst wenige Jahre in der SV und seine Chancen, entlassen zu werden, sie waren und sind für die nächsten fünf, zehn und mehr Jahre wohl verschwindend gering zu nennen.

Er freundete sich ein wenig mit Shorty an, jenem 41-jährigen jungen Mann mit ADHS, von dem ich gelegentlich schon berichtet habe. Sie spielten jeden Tag Schach, kochten nahezu täglich und waren sich einig in ihrer Abneigung gegenüber dem System Sicherungsverwahrung im allgemeinen und der Situation in Freiburg im besonderen.

 

Konflikte mit der Anstaltsleitung

Eben auch weil Herr H. über einen eigenen direkten Vergleich der Haftbedingungen mit anderen Haftanstalten verfügte, forderte er von der Anstaltsleitung in Freiburg eine Anpassung an jene Verhältnisse anderer Bundesländer, biss damit jedoch weitestgehend auf Granit. Der Grad der Unzufriedenheit wuchs spürbar Woche um Woche.

Mittlerweile richtete H. diverse Beschwerden an das Justizministerium und wurde daraufhin vom zuständigen Vollzugsleiter, Herrn G. zu den einzelnen Beschwerdepunkten persönlich befragt. Schon in den zurückliegenden Monaten hatten die beiden sich gelegentlich miteinander unterhalten und Herr G. bekam von ihm den Spitznamen „Der Schal“, weil der Vollzugsleiter oftmals einen bunten Schal um den Hals geschlungen trug. Es spitzten sich die Konflikte mit diesem immer weiter zu, denn bloßes schönes Reden über Probleme im Vollzugsalltag löst diese noch nicht auf.

Das letzte Gespräch zeigte massive Folgen!

 

Der 2. Oktober 2019

Er möge doch bitte mal mitkommen zum Bereichsdienstleiter, so wurde Herr H. eingeladen, dem Beamten zu folgen. Was das wohl bedeuten möge, rätselten die anderen Insassen im Freizeitraum der Station. Als plötzlich ein Vorhang vor den Sicherheitstüren der Station zugezogen wurde, war es offenkundig, Herr H. würde wohl abgeführt werden und damit keine Insassen das Geschehen würden beobachten können, eben jener Vorhang.

Wenige Tage zuvor soll Herr H. dem Vollzugsleiter gegenüber auftrumpfend erklärt haben, er wisse wo und wann dieser geboren sei. Es solle zudem mehrere Vollzugsbeamte geben, die ihn mit Informationen versorgen würden. Shorty war mit bei dem Gespräch dabei. Offenbar soll sich nun der Vollzugsleiter von Herr H. bedroht fühlen. Da Tage zuvor im Rahmen einer Razzia von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Strafhaft nach Drogen und Schmuggelware gesucht wurde und unter anderem eine Beamtin suspendiert worden sein soll, da sie in Verdacht steht, derartiges in die Anstalt geschmuggelt zu haben, mag man auch der Aussage von Herrn H., es gebe in der SV-Abteilung Bedienstete, die ihn mit Informationen versorgen würden, besonderes Gewicht beigemessen haben.

Im Falle Shortys reagierte die Anstalt übrigens auch noch. Shorty berichtete davon, der Anstalt erzählt zu haben, dass er über einen therapeutischen Abschlussbericht bezüglich des Vollzugsleiters verfüge, der selbst mal in Behandlung gewesen sein soll. Prompt wurde Shortys Zelle durchsucht und alles was nach Papieren aussah, selbst die Zeitungen, mitgenommen, gesondert eingelagert und dann Blatt für Blatt durchsucht. Gefunden wurde nichts.

Herr H. kam am Spätnachmittag des besagten 2. Oktober in die Absonderungssation der Strafhaftabteilung. Er habe, wie er mir in der folgenden Woche schrieb, alleine Hofgang, trage es aber locker, er sei schließlich Einzelhaft gewohnt. Einzelhaft bedeutet die getrennte Unterbringung von allen anderen Mitgefangenen, mensch befindet sich Tag und Nacht alleine in der Zelle, sieht man von der einen Stunde Hofgang ab, die einem gesetzlich zustehen.

 

Der weitere Verlauf

Zwischenzeitlich wurde die Zelle von Herrn H. durchsucht und geräumt. Er soll wohl, wie es heißt, in ein anderes Bundesland verlegt werden. Bei Shorty ging es auch noch weiter, fast ein bisschen lustig. Er hatte auf der Rückseite einer Fotokopie „Hausaufgaben“ für seine Einzeltherapie erledigt. Seine Therapeutin, Frau Dr. S., die therapeutische Leiterin der SV-Einrichtung soll dann, so erzählt es Shorty, messerscharf die Fotokopie als Röntgenaufnahme identifiziert haben. Hierzu befragt, habe er erklärt, es handele sich um die Aufnahme des Knies des Vollzugsleiters G.! Angesichts der Vorgeschichte war man nicht amüsiert, aber es klärte sich rasch auf, dass hier kein Kniegelenk zu sehen war sondern die etwas unscharfe Aufnahme einer Figur aus einem Computerspiel, welche Shorty als Vorlage für seine Tätigkeit in der Arbeitstherapie dient, wo er nämlich aus einem Holzblock eben diese Figur schnitzen soll.

 

Bewertung und Ausblick

Die Vollzugsbediensteten wissen um die intimsten Details der Insassen, aber wehe es wird dann gewissermaßen seitens der Insassen „zurückbeobachtet“. Ich selbst erfuhr gelegentlich auch schon irritierte Reaktionen von Bediensteten, wenn ich Gespräche mitprotokollierte, oder dann über Beobachtungen auf meinem Blog berichtete. Sowas sei zumindest ungehörig! Normal sei es schon gar nicht. In der Tat, es ist aus Sicht der Justiz „normal“, Insassen zu durchleuchten, aber die Durchleuchter selbst, sie wollen unerkannt im Schatten bleiben. Da gerät dann selbst die Information, der Vollzugsleiter gehe gerne angeln, fast zur Staatsaffäre, wie mir der Mitverwahrte W. berichtet. Er habe, schon vor längerem, Herrn G. einen schönen Feierabend und viel Spaß beim Angeln gewünscht. Daraufhin sei er von einem aufgeregt wirkenden Herrn G. befragt worden, wie er dazu komme, über solche Informationen über sein Privatleben zu verfügen.

Es ist spannend zu beobachten, wie wirklich belanglose Informationen zu einer massiven Reaktion führen, sollte sich herausstellen, dass es wirklich nur jenes Gespräch war zwischen G. und H. das zu der Anordnung der Einzelhaft führte.

Die Lebensbedingungen für Herrn H. haben sich massiv verschlechtert, daran ändert auch nichts die Tatsache, dass ihm die Isohaft vertraut ist und er sich gut mich sich selbst zu beschäftigen weiß. Er wird mutmaßlich in ein anderes Bundesland weitergereicht werden. Eine realistische Perspektive auf Freilassung hat er nicht, denn mit seinem Vorleben, der weiteren Ereignisse in den Haftanstalten und angesichts der Tatsache, dass er fast schon 60 Jahre alt ist, wo man altvertraute Gewohnheiten und Einstellungen noch viel schwerer aufgibt als in jüngeren Jahren, wird er wohl auf unabsehbare Dauer hinter Gittern weilen.

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-7910 Freiburg

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Die Vollzugsbeamten und ihr schmutziges Geschirr

Die Gefängniswelt hält an ihren Rändern auch kleine Episoden bereit, über die sich trefflich streiten lässt. Sind es nun Petitessen oder steckt mehr dahinter? Heute geht’s in die Niederungen des schmutzigen Essgeschirrs. In der Freiburger Sicherungsverwahrung war es nämlich üblich, dass die als Stationsreiniger tätigen Insassen den uniformierten Vollzugsbeamtinnen und –beamten das Geschirr reinigten. Nunmehr wurde es strikt verboten, am 10. Oktober gab es zudem eine Belehrung der entsprechenden Insassen durch den Bereichsdienstleiter. Bei Verstößen gegen das Verbot könne es offenbar disziplinarische Verfahren gegen die entsprechenden Insassen (!) geben, so wurde es mitgeteilt.

Das Schmutzgeschirr

Täglich viele Stunden bringen die Bediensteten in den Stationsbüros zu, trinken dort Kaffee, nehmen ihr Mittagessen ein oder verpflegen sich sonst wie. Einige Beschäftigte wuschen danach selbst ihr Geschirr. Wie meinte Herr W., er sei schon selber erwachsen, er brauche niemanden, der ihm seine Tasse ausspüle. Außerdem wisse er auch nie, was ein Insasse möglicherweise noch so mit der Tasse anstelle, zum Beispiel hineinspucke. In der Regel jedoch sammelte sich das Geschirr in einer Kiste an und wurde dem Stationsreiniger übergeben um es zu säubern. Es gab jene Verwahrte, die das eher murrend erledigten, aber es gab auch jene, die mit viel Liebe und Enthusiasmus dieser Arbeit nachgingen.

Die Intervention

Rechtlich erschien das Vorgehen problematisch, denn in der Stellenbeschreibung der Stationsreiniger ist diese Dienstleistung nicht vorgesehen, somit haben die Beschäftigten streng genommen eine Arbeitsleistung von Insassen in Anspruch genommen, ohne dafür entsprechend zu vergüten oder dem Land die Kosten zu erstatten. Es handelte sich also um eine kostenlos gewährte Dienstleistung. Eine sehr formale Herangehensweise, aber in einem Gefängnis soll ja eingeübt werden, sich künftig rechtstreu zu verhalten, also nicht mehr gegen Gesetze zu verstoßen.

Nun ist zudem den Beschäftigten im Justizvollzug jegliche geschäftliche Tätigkeit mit Insassen untersagt, dazu zählen einerseits die klassischen Rechtsgeschäfte wie Kauf, Miete, Leihe. Aber auch die Annahme von Geschenken. Wäscht ein Insasse das Geschirr eines Beamten oder einer Beamtin, so haben wir es mit einer Form einer unentgeltlich gewährten Zuwendung zu tun (ähnlich den bekannten Korruptionsverfahren, wo z.B. ein Gärtnereibetrieb einem Mitarbeiter einer Gemeinde, der über die Vergabe von entsprechenden Aufträgen zu entscheiden hatte, kostenlos den Garten pflegen ließ). Man bewegt sich hier also mindestens im Dunstkreis von Straftaten im Amt, als da wären Vorteilsannahme oder gar Bestechlichkeit.

Auf ein erstes Schreiben hin wurde die Praxis untersagt, wonach Inhaftierte den Bediensteten das Geschirr reinigen. Allerdings kam das im Alltag nicht wirklich an und blieb weitestgehend unbeachtet. Ein Beamter soll sogar ganz offen bekundet haben, so berichtete es ein Insasse, ihn interessiere diese Anweisung „einen Scheißdreck“. Nachdem ein anderer Insasse den Sachverhalt beim Anstaltsleiter vorgetragen haben soll, wurde am 10. Oktober unmissverständlich die entsprechende Anweisung erteilt. Wenn es auch etwas skurril anmutet, dass die Insassen es sind, denen man Disziplinarverfahren androht und nicht etwa den Beschäftigten, die ja die Dienstleistung einforderten. Aber vielleicht fand eine solche entsprechende Belehrung auch der Bediensteten tatsächlich statt, ob dem so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die kritische Beurteilung durch eine Psychologin

In einem Gespräch mit mir bekundete eine Anstaltspsychologin sinngemäß, es handele sich doch um eine völlig unverhältnismäßige Art des Umgangs, sich wegen so etwas überhaupt zu beschweren und damit wertvolle Ressourcen der Justiz in Anspruch zu nehmen, die anderweitig viel sinnvoller hätte eingesetzt werden können. Zudem würde nun die „Freiheit“ (Zitat) der Stationsreiniger eingeschränkt, die nämlich vielleicht sehr gerne den Beamtinnen und Beamten das Geschirr gewaschen hätten, was ja zu einem normalen Umgang gehöre und wir sollten schließlich auf ein normales Leben vorbereitet werden. Jetzt dürften sie es aber nicht mehr und damit sei dann deren Freiheit, das betonte die Psychologin wiederholt, eingeschränkt.

Sich über das Schmutzgeschirr der Bediensteten zu beschweren sei im übrigen ein Indiz für die Schwere der Persönlichkeitsstörung, denn kein normaler Mensch würde wegen solch einer Kleinigkeit irgendetwas schreiben. Mit Macht und Ausnützen einer Machtstellung habe die nun beendete Praxis nichts zu tun. Hier sei es nie um Macht gegangen.

Die kritische Beurteilung der Beurteilung der Psychologin

In dem Gespräch mit der Gefängnispsychologin hatte ich die Machtfrage in den Raum gestellt. Selbstverständlich kann sich der Insasse auch weigern, das Geschirr zu waschen, aber weil es die Bediensteten sind, die Vermerke über Wohlverhalten oder Fehlverhalten fertigen, die maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Haftalltag haben und sie es sind, die die Zellen durchsuchen, aber auch die sonstigen Lebensbedingungen zumindest mitentscheiden, sei „echte Freiwilligkeit“ nicht gegeben. So meine These. Es besteht nämlich ein eklatantes Machtgefälle zwischen den Insassen einer Haftanstalt einerseits und den dort tätigen Vollzugsbediensteten andererseits.

Das wollte die Psychologin so nicht gelten lassen, denn wir seien hier in einer (sozial)therapeutisch geführten Einrichtung, wo ganz normales Leben eingeübt werden solle, da gehe es doch gar nicht um Macht.

Was soll ich sagen, bei dem Vorgang selbst handelt es sich erstmal tatsächlich um eine Marginalie, jedoch steht er meines Erachtens pars pro toto für den Haftalltag.

Den Insassen soll eigentlich durch Bedienstete vermittelt werden, sie mögen sich künftig an Recht und Gesetz halten, zugleich werden jedoch Dienstleistungen eingefordert, deren Legalität zumindest zweifelhaft erscheint. Was auch durch die nun harsche Reaktion der Anstaltsleitung belegt wird. Denn hätte alles seine Richtigkeit, würde nun nicht mit Disziplinarverfahren gedroht werden. Wer darauf hinweist, dass zumindest zweifelhaft ist, dass sich die Beschäftigten kostenlos das Geschirr waschen lassen, der gilt dann als der eigentliche Störer (und als der in der Persönlichkeit gestörte), nicht etwa der die Dienstleistung einfordernde Bedienstete!

Und ja, in einer Wohngemeinschaft wäre das etwas gänzlich anderes, dort leben Menschen freiwillig zusammen und man wäscht sich auch gegenseitig das Geschirr ab (obwohl der Küchendienst in einem Großteil der WG’s immer wieder beliebter Kristallisationspunkt von Diskussionen und Streitigkeiten sein soll). Man unterstützt sich gegenseitig, isst miteinander, lebt miteinander. Deshalb ist es auch ganz selbstverständlich, dass sich Insassen gegenseitig das Geschirr waschen, zumal wenn sie eben noch zusammen gekocht und gegessen haben!

Betrachten wir aber die Beziehung zwischen den staatlichen Bediensteten und Insassen, so haben wir es mit einer psychologisch, rechtlich, sozial und ebenso machttheoretisch wie machtpraktisch völlig anders zu verortenden Lebenssituation, aber auch Klassenlage zu tun. Hier die Fiktion einzubringen, Insassen würden gerne und freiwillig jenen Beschäftigten, welche ihnen ihre Zellen, also ihren privaten Rückzugsraum durchsuchen, sie auf Anordnung auch fesseln, abends in die Zellen einschließen, das Geschirr waschen, lässt den Schluss zu, dass Facetten der Wirklichkeit auf bedenkliche Weise ausgeblendet werden.

Das Ende

Ich finde es traurig, sollte es tatsächlich Insassen geben, die aus lauter Sympathie für die jeweiligen Bediensteten „gerne“ deren Schmutzgeschirr tagtäglich gewaschen haben, denn dies fiele dann mutmaßlich in jenen Bereich, der als „Stockholm-Syndrom“ bekannt ist.

Der Haftalltag ist geprägt von vielen solcher „Marginalien“. Da wurden Bedienstete üppig bekocht (was in den letzten Jahren etwas reduziert wurde), mit Kuchen bedacht, aber auch handwerkliche Dienstleistungen erbracht. Alles immer gänzlich „freiwillig“. Das wird es auch weiterhin geben, eben weil hier Menschen leben und Menschen arbeiten.

Es sollte jedoch auch immer wieder auf solche Situationen hingewiesen werden. Wie man sieht, wird dies dann jedoch umgehend pathologisiert und diskreditiert, was ich für eine recht spannende Selbstauskunft des Systems „Justizvollzug“ halte.

In diesem Sinne: Immer schön das Geschirr sauber halten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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