Pressemitteilung zum Düsseldorfer §129b Verfahren

Pressemitteilung zum Düsseldorfer §129b Verfahren
Termin 3.August 12 Uhr am OLG Düsseldorf, Kapellweg 36
Zu Lehrstunden in Sachen Klassenjustiz und institutionalisiertem
Rassismus entwickelt sich das Verfahren nach Paragraph 129b StGB vor dem
2. Strafsenat am OLG Düsseldorf. Verhandelt wird dort seit dem 15.1.2009
gegen Faruk Ereren, der sich nach dem Militärputsch in der Türkei am 12.
September 1980 zum aktiven Widerstand entschloss, deshalb war er dort
langjährig in Haft, wurde gefoltert, unter anderem wurden
Scheinhinrichtungen an ihm vollzogen.
Hier in Deutschland wirft man ihm Mitgliedschaft in führender Position
in der verbotenen Volksbefreiungsfront/partei (DHKP-C) vor. Interessant
in diesem Zusammenhang: Ursprünglich ging das Verbot der Partei von dem
als rechtstreu bekannten Innenminister Kanther (CDU) aus. Am 13. August
1998 hatte Innenminister Kanther(CDU) die Revolutionäre
Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) in Deutschland verboten. Und im
zweiten §129 b Prozess in Stuttgart gab es bereits einige Skandale.
Dort war im Herbst Serdar Bayraktutan, Leiter der Abteilung DHKP-C in
der Istanbuler Antiterroreinheit, nach Stuttgart vorgeladen worden, um
dort seine Erkenntnisse über die Organisation vorzutragen. Die Anwälte
der Angeklagten stellten jedoch fest, daß gegen Bayraktutan ein
Gerichtsverfahren eröffnet wurde. Der Vorwurf: Er soll gefoltert haben.
Daraufhin beendete das Gericht die Vernehmung Bayraktutans, um dessen
Dienststelle zu kontaktieren.
Auch in Düsseldorf läuft nicht alles nach Maß, es gab Übergriffe auf
Prozessbeobachter, türkisches Beweismaterial beruhend auf Folteraussagen
wurde akzeptiert.
Während in Düsseldorf BKA Zeugen vorgeben wichtige Tatsachen nicht zu
kennen, werden türkische Linke als Zeugen vor Gericht genötigt jedes
einzelne Detail, und sei es auch 20 Jahre her, genau dazulegen.
Am letzten Verhandlungstag im Monat Juni brachte dies der Zeuge des BKA
– ein Kriminalhauptkommissar- auf den Punkt: Ein Schwerpunkt der §129 b
Verfahren seien die „Personenbeweise“ aus türkischen Gerichtsurteilen
und diese stützen sich auf „Aussagen des Beschuldigten“ in der Türkei.
In diesem Zusammenhang sprach er wortwörtlich von „so genannten
Missständen in türkischen Gefängnissen“. Der BKA Beamte berücksichtigte
die Tatsache nicht, daß die Türkei regelmäßig wegen ihrer
Informationsgewinnung durch Folter vom Europäischen Gerichtshof
verurteilt wird.
Sich genau erinnern musste allerdings der Zeuge Nuri E. am Vortag. Die
Bundesanwaltschaft wollte detaillierte Angaben welche Bücher und
Broschüren die DHKP-C vor einem Jahrzehnt bei ihren Schulungen einsetzte
– unter anderem wurde der Zeuge Nuri E. auch nach den Herausgebern
befragt. Über eine Stunde lang dauerte die diesbezügliche Befragung
durch den Staatsanwalt der BAW auch nach der“DHKP-C Bibliothek“.
Schwierig für Nuri E. ist in diesem Fall seine Behinderung: Während der
Haft in der Türkei wurde Nuri E. regelmäßig gefoltert, infolge dessen
ist Nuri E. erblindet. Einige Tage später, am 2.Juli, musste Nuri E.
dann bereits zum fünften Mal als Zeuge aussagen. Bei einer für den
Prozess um Faruk Ereren völlig unrelevanten Frage machte er von seinem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst der
Strafverfolgung auszusetzen. Des Weiteren wies er drauf hin, dass in den
fünf Prozesstagen nur selten Fragen zum eigentlichen Verfahren kamen.
Doch der Richtersenat drohte nach vorhergegangenem Antrag der
Bundesanwaltschaft, mit einem Ordnungsgeld von 1000 Euro und 1 Monat
Beugehaft, weil man die Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung nicht
anerkannte. Doch dies stieß beim Zeugen verständlicherweise auf
Unverständnis. Er wiederholte seine Bedenken und berief sich erneut auf
sein Recht auf Aussageverweigerung. Nach zwei viertelstündigen
Beratungen des Richtersenats verkündete dieser, dass die Verweigerung
widerrechtlich sei und verhängte 500 Euro Bußgeld und bis zu drei Monate
Beugehaft. Besonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter des
2.Strafsenates für Nuri E. sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel
um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet. Nuri E. wurde noch im
Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst bis zum nächsten
Prozesstermin, der aufgrund einer sog. „Sommerpause“ des OLG erst für
den 3. August angesetzt ist, in Haft.
Der Prozess beginnt: 12 Uhr am OLG Düsseldorf, Kapellweg 36.
Es wird dringend um die Anwesenheit der Presse gebeten, damit
Öffentlichkeit gewährleistet ist!


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert