Raus aus dem Knast – endlich frei, was nun?

Wer meint, Gefangene würden in Deutschland gut auf ihre Freilassung vorbereitet, liegt nicht ganz daneben, jedoch ist eine adäquate Heranführung an das Leben in Freiheit keineswegs die Regel, wie ich anhand folgender beiden Beispiele exemplarisch darlegen möchte.



Freilassung aus der Sicherungsverwahrung


Nennen wir ihn der Anonymität halber Sebastian Müller; verurteilt am 06. März 1985 wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und versuchter Vergewaltigung in einem weiteren Fall. Fünf Jahre Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, so lautet das Urteil.


Im Juni 1989 war die Freiheitsstrafe verbüßt und Müller kam in die Sicherungsverwahrung. Nach der von Nationalsozialisten 1933 eingeführten Maßregel der SV, soll eine Person, von der die Begehung weiterer Straftaten droht, „unschädlich“ gemacht werden, durch Verwahrung in einem Gefängnis. Durfte zum Urteilszeitpunkt 1989 die Verwahrung maximal 10 Jahre dauern, änderte der Gesetzgeber 1998 diese Regelung und machte aus der befristeten Verwahrung eine lebenslänglich vollstreckbare.


Dies beanstandete 2009 der Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg, wo auch Sebastian Müller seit mehreren Jahren eine Klage anhängig hat, denn er wurde 1999, nach Verbüßung von 10 Jahren der Sicherungsverwahrung nicht entlassen.


Erst am 10.09.2010 entschied das OLG Karlsruhe (Az.: 2 Ws 290/10), er müsse sofort entlassen werden, denn die Streichung der Befristung der Unterbringung in der SV für Fälle wie ihn, die vor der Reform von 1998 verurteilt wurden, sei hier unbeachtlich. Folglich bestehe ein Vollstreckungshindernis, eine weitere Verwahrung sei unrechtmäßig.


Da diese Entscheidung absehbar war, erhielt er wenige Wochen vor der am 10.09.2010 erfolgten Freilassung einige wenige bewachte Ausführungen. Ansonsten erfolgte keinerlei Vorbereitung auf die Freiheit. Seit über 26 Jahren ununterbrochen in Haft, fand sich Sebastian plötzlich in einem Obdachlosenasyl wieder.


Seitens des Landgerichts Freiburg wurde ihm im Rahmen der sogenannten „Führungsaufsicht“ untersagt, Messer mit einer „Klingenlänge über 5 cm“, Gasdruckwaffen, Schlagstöcke zu besitzen. Mit einer Frau dürfe er auch nicht alleine in einem Auto sein. Wöchentlich 2-mal müsse er sich bei der Polizei melden, die Stadt verlassen dürfe er nicht ohne Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle.


Wie er berichtet, wird er zur Zeit von der Polizei rund-um-die-Uhr observiert, jeweils von einem Team von fünf Beamtinnen und Beamten. Die Badische Zeitung schrieb am 15. September 2010, dass nach Aussage des Polizeichefs die „psychische Belastung für die eingesetzten Beamten (…) hoch“ sei und man sie deswegen alle sechs Wochen austauschen werde.

Über die Belastung für Müller wurde nichts geschrieben.


Am Anfang nahm er die Überwachung pragmatisch: „Gut ist, dass ich meine Begleiter alles fragen kann. Am Freitag war auch eine junge Polizistin dabei, die mich in Haushaltsdingen beraten hatte“.


Man kann das Galgenhumor nennen, oder auch als Folge der Hospitalisierung nach fast dreißig Jahren Freiheitsentzug ansehen. Ohne menschlichen Anschluss, geraten die als Bewacher eingesetzten Polizisten zu den einzigen Ansprechpartnern.

Mittlerweile reagiert er, nun mit einigen Tagen Abstand zur erfolgten Entlassung und des Abflauens der ersten Euphorie, angesichts der Dauerüberwachung auch mit depressiver Verstimmung, da ihm durch die permanente Begleitung von Polizisten jegliche Möglichkeit genommen wird, Menschen kennen zu lernen. Man könnte mit guten Argumenten diese Polizeipräsenz als das Kainsmal des 21. Jahrhunderts bezeichnen, oder als moderne Variante des Brandmals ansehen, mit welchem im Mittelalter Vogelfreie und Ausgestoßene gezeichnet wurden.


Momentan macht er sich mit der für ihn neuen Technologie des Mobiltelefons vertraut, freut sich daran, einmal Pommes essen gehen zu können. Wenn es gut läuft, wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch in seinem Fall eine Verurteilung der Bundesrepublik aussprechen, so dass ihm für fast 12 Jahre unrechtmäßiger Freiheitsentziehung eine Entschädigung zugesprochen werden wird, die den Start in das Leben in Freiheit erleichtern kann.

In einem Vergleichsfall wurde die BRD verurteilt, an den Betroffenen 50.000 Euro zu zahlen.



Freilassung aus der Strafhaft


Im Mai 2010 wurde Mohamed Abu Dhess nach acht Jahren Freiheitsentzug ohne jede Vorbereitung auf das Leben in Freiheit in Köln auf die Straße gesetzt. Verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung saß er zudem viele Jahre in strenger Isolierhaft.


So wenig man ihn auf die Freiheit vorbereitet hatte, um so bemühter war und ist man, ihm das Leben nun zu erschweren. So darf er weder den Stadtteil Köln-Nippes ohne Erlaubnis des Ordnungsamtes und der Führungsaufsichtsstelle (also zweier Behörden!) verlassen, noch eine Telefonzelle benutzen, oder im Internet surfen. Nur ein Handy wurde ihm zugestanden, kaufen kann er sich jedoch keines, da er auf der UN und der EU-Terrorlisten-Liste aufgeführt ist. Er erhält von der Stadt nur Warengutscheine; wie er schreibt, fühle er sich wie ein „Penner“ behandelt.


Sein Rechtsanwalt (http://www.becker-dieckmann-rechtsanwaelte.de) klagt mittlerweile für ihn vor dem Verwaltungsgericht gegen die vielfältigen Schikanen.

So kann er in dem ihm zugewiesenen „Hotelzimmer“ weder Lebensmittel frisch halten, noch kühlen. Auch gibt es in dem Zimmer keine Kochgelegenheit. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war Hochsommer und in dem Zimmer herrschten Temperaturen von 35-40 Grad Celsius. Gegenüber dem Verwaltungsgericht führte sein Anwalt aus, dass sich der Kläger in der JVA menschenwürdiger behandelt gefühlt habe, als nun nach der Freilassung.


Zur Zeit lebt er menschlich fast völlig isoliert; so er doch einmal Besuch erhält, kam es vor, dass bei Stichproben durch die Polizei sich der Besucher ausweisen musste (und damit in einer Kontaktdatei von Polizei und Verfassungsschutz gelandet sein dürfte).


Eine Dame aus Weinheim, die ihn gelegentlich anruft, um ihm auf diesem Wege moralischen Beistand zu leisten, hat es mitunter schwer, zu ihm vorzudringen, da sich eine Mitarbeiterin des Hotels weigert, Herrn Abu Dhess ans Telefon zu holen.

Alles in allem eine desolate Situation.



Wirklich nur Einzelfälle?


Vielleicht mag es sich nach Ansicht mancher Leserin, manches Lesers um (zumal spektakuläre) Einzelfälle handeln. Hier hilft ein Blick in eine von der Justiz höchstselbst veröffentlichten Statistik. So gab die Landesregierung von Niedersachsen auf Anfrage der GRÜNEN zu, dass alleine in Niedersachsen im Jahre 2009 zwar 4605 Inhaftierte entlassen wurden, jedoch nur 1740 von ihnen innerhalb der letzten drei Monate vor ihrer Entlassung Lockerungen (wie Ausgang, Hafturlaub) zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit gewährt bekommen hatten (vgl. Landtagsdrucksache 16/2755, Seite 75; http://www.landtag-niedersachsen.de).

Über 60 % der Entlassenen erhielten folglich keine Vollzugslockerungen.


Eine Gesellschaft, die ihre Mitglieder erst aus ihrer Mitte ausschließt, um sie in einem Gefängnis über Jahre und Jahrzehnte wegzuschließen, hat auch die Pflicht, für eine Reintegration dieser Menschen zu sorgen. Die aktuellen Versuche von Massenmedien, Politikern und aufgestachelten Nachbarn (in deren Nähe manche Ex-Verwahrte Unterkunft fanden) die Probleme zu lösen, durch die Forderung, alle Betroffenen weiterhin, möglichst lebenslang wegzuschließen, helfen unter Umständen, von ganz anderen und viel problematischeren Themenfeldern (z.B. Angst vor Arbeitsplatzverlust) abzulenken, werden aber letztlich weder den Haftentlassenen gerecht, noch sind sie Ausdruck für so etwas wie Menschlichkeit!


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com



Telefonieren im Knast – Telio auf dem Vormarsch

Was die Firma Massak (http://www.massak.de) auf dem Gebiet der Versorgung von Inhaftierten mit Lebensmitteln und sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs sowie mit Kleidung ist, das ist die Firma Telio (http://www.telio.de) auf dem Feld der Telekommunikationsdienstleistung, sowie Fernsehempfang betreffend.

Ausgangslage – Telefon in Knästen?

Das Handy ist aus der Gegenwart nicht mehr weg zu denken; allerorten spazieren die Menschen mit dem Mobiltelefon am Ohr durch die Straßen. Was dabei vielen nicht bewusst ist, es gibt weiße Flecken in Deutschland: die Gefängnisse. Nicht nur, dass dort Handys strengstens verboten sind, es wird prinzipiell die Kommunikation via Telefon beschränkt (in Bayern sogar im Regelfall gänzlich unterbunden). Die Justiz verteidigt ihre Restriktionen mit dem Argument, es müsse verhindert werden, dass Gefangene kriminelle Aktivitäten oder Fluchtversuche vermittels des Telefons planen oder verabreden können.

Dessen ungeachtet haben sich in einer großen Zahl von Gefängnissen (wie auch forensischen Psychiatrien) trotz allem Möglichkeiten zu telefonieren durchgesetzt.

Beispiel: Bruchsal

In der mit über 400 Gefangenen belegten JVA Bruchsal (http://www.jva-bruchsal.com) können Inhaftierte seit einiger Zeit ihre Telefonate über die eingangs erwähnte Firma Telio Communications GmbH abwickeln. Zuerst beantragen sie bei der Anstalt die Genehmigung mit einer bestimmten Person telefonieren zu dürfen. Steht dem aus Sicht der JVA nichts entgegen, muss zuerst die Drittperson schriftlich zustimmen, dass die Gespräche ggf. aufgezeichnet und/oder überwacht werden. Anschließend schaltet ein Beamter die Nummer frei und der Gefangene kann, so er ein Guthaben bei Telio hat, nunmehr zu den Zellenöffnungszeiten an einem im Flur installierten Telefonapparat diese Nummer anwählen (jedoch keine anderen Nummern, ausschließlich jene, die ein Beamter zuvor eingespeist hat).

Telio – ein kleines Imperium

Wer sich mit Telio näher beschäftigt, stößt auf immer mehr Firmen: so gibt es unter anderem eine Telio AG, eine Telio Communications GmbH, eine Telio Shopping GmbH. 1998, so die Eigenauskunft auf der Firmenwebsite, sei die Geburtsstunde der Telio Communications GmbH gewesen, als nämlich dem Geschäftsführer der Telio AG von der „Geschäftsidee“ berichtet worden sei, „virtuelle Telefonkonten für Gefängnisinsassen zu entwickeln“ (http://www.finanzwirtschafter.de/1928-die-telio-ag-ermoglicht-telefonate-aus-dem-gefangnis/). Gab es zuvor in manchen Gefängnissen Telefonkarten, die dann auch als Zahlungsmittel eingesetzt wurden, sollte künftig alles über elektronische Konten, vornehmlich jene von Telio, abgewickelt werden. Von Hamburgs JVA Fuhlsbüttel aus startete dann die Expansion Telios, die mittlerweile 30 000 Gefangene zu ihren Kunden zähle und neben Deutschland auch in Spanien und den Niederlanden aktiv sei, folgt man den Angaben der Firma. Zu Beginn des Jahres 2007 wurden 70 Justizvollzugsanstalten in 13 der 16 deutschen Bundesländer und drei europäischen Staaten zu den Kunden gezählt (aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar).

Telios Firmenbilanzen

Wer sich die veröffentlichten Bilanzen der Firmen anschaut (kostenlos abrufbar über https://www.ebundesanzeiger.de), stellt verblüfft fest, dass die Telio Communications GmbH seit dem Geschäftsjahr 2005 keinerlei Jahresüberschuss ausweist. Dafür stiegen die Verbindlichkeiten von etwa 523.000 Euro im Jahr 2005 auf circa 779.000 Euro im Jahr 2008 (und betrugen zwischenzeitlich auch schon über 1 Million Euro). Der Wert der Sachanlagen stagniert seit Jahren, bzw. ging leicht zurück auf 537.000 Euro. Dafür verbleibt, ebenfalls seit 2005, Jahr für Jahr ein Gewinnvortrag von exakt 229.065,54 Euro im Unternehmen. Die Muttergesellschaft, die Telio AG, welche die Telio Communications GmbH beherrscht, steigerte ihren Bilanzgewinn von 71.650,87 Euro für 2005 auf nunmehr 197.839,53 Euro im Jahr 2008.

Telios Preispolitik

So wie ich schon an anderer Stelle über die aus Gefangenensicht doch sehr hohen Preise der Firma Massak Logistik GmbH berichtete (http://de.indymedia.org/2010/05/280395.shtml), kann aus meiner Sicht auch nicht viel Gutes über die Telefonpreise der Firma Telio geschrieben werden. Wer aktuell in Freiheit telefoniert, der muss mit Minutenpreisen von 0,45 Cent bis 2 Cent rechnen, je nachdem ob es sich um ein Orts- oder ein Ferngespräch handelt. Telio liebt Gleichbehandlung! Und so zahlen die Gefangenen (Stand: 01.09.2010) pro Takt immer 10 Cent, wobei für Ortsgespräche der Takt 60 Sekunden und für Ferngespräche 30 Sekunden beträgt. 20 Cent für eine Minute Ferngespräch ist der 10-fache Betrag dessen, was Telefonbetreiber in Freiheit von ihrer Kundschaft verlangen. Wer ins Ausland telefonieren möchte oder muss, für den wird es noch teurer. Sind in Freiheit Preise – je nach Staat – von 0,74 Cent bis zu 3 Cent üblich, zahlen Gefangene bei Telio 60 Cent/Minute für Gespräche ins europäische Ausland und bis zu 1,39 Euro/Minute, wenn nämlich das Gespräch nach Osteuropa gehen soll. Eine besondere Spezialität: man ruft jemanden an und niemand nimmt ab, dennoch werden Gebühren fällig! Telio ist es nämlich egal, ob ein Gespräch geführt wurde oder nicht; eine Praxis, die rechtlich zwar zulässig ist (denn sobald es in der Leitung „tutet“, steht eine Verbindung zwischen beiden Telefonpartnern), aber in Freiheit nicht praktiziert wird.

Telios Expansionspläne

Nunmehr möchte die Telio Communications GmbH auch Fernseher, Radio und CD/DVD-Spieler in den Gefängnissen privatisieren und bietet deshalb den Anstalten „Telio-Multio“ an, einen 22-Zoll-Farbmonitor, der über eine transparente Rückseite verfügt (um so für die Wärter leichter kontrollierbar zu sein) und über den auch CDs/DVDs abzuspielen sind. Mitgeliefert wird neben einem Radioprogramm-Bouquet auch das Fernsehprogramm. Selbst eine Festplatte kann eingebaut werden; in einer De-Luxe-Variante könnten Telefonate aus den Hafträumen über dieses Telio-Multio-Gerät geführt werden. Telio preist weitere Möglichkeiten in seinem Prospekt an: Internet („Chinesisches Internet“, so nennt das Telio wortwörtlich; d.h. es ist kein freier Zugang, sondern ein extrem zensierter denkbar), e-mail; „Multio-Apps“ (Schach, Sudoku, Terminplaner); Abwicklung des Antragswesens und des Einkaufs. Selbst an zukünftige Entwicklungen ist gedacht, namentlich an „Teleworking“ von der Haftzelle aus.

Ganz billig ist der Spaß freilich nicht. Es gibt zwar eine „Telio-Free“ genannte Variante für 0,00 Euro; dort finden sich dann drei Sender der ARD für TV und drei Radiosender. „Telio-Basic“ kostet jedoch schon 14, 95 Euro/Monat, für 35 TV-Programme und 30 Radiosender (auch wenn man im Telio-Bouquet vergeblich nach Qualitätssendern wie dem DLF, Phoenix, Bayern-Alpha suchen wird). Wer gerne als Migrant türkische oder russische Sender sehen oder hören möchte, wird mit jeweils 9,95 Euro bzw. 12,95 Euro zur Kasse gebeten.

Die Vertragsbedingungen verdienen es gleichfalls, näher betrachtet zu werden. Es versteht sich von selbst, dass Telio sich vorbehält jederzeit und ohne Ankündigung Sender aus den Senderpaketen zu streichen. Die Anstalten haben sich für 1 Jahr Probebetrieb und 9 Jahre Hauptvertragszeit zu verpflichten. Wobei Telio die Türe für eine Kündigung offen hält: sobald ein „wirtschaftlicher Betrieb für Telio nicht mehr möglich ist“ (§ 3 des Vertrags), darf Telio kündigen. Die Anstalten werden auf strengste Geheimhaltung verpflichtet „über den Inhalt und Aufbau der Geschäftsbeziehung und des Vertrags“ (§ 5 a.a.O.). Zudem müssen sie der Firma zur Seite stehen, sollte jemals ein Gefangener Telio verklagen; sie haben sodann „Telio mit allen erforderlichen Informationen (zu) versorgen, damit Telio (…) sich ggf. gegen Geltendmachung auch gerichtlich ausreichend wehren kann.“ (§ 8 a.a.O.).

Ausblick

Telio wird wohl denselben Weg wie Massak gehen und sich in immer mehr Anstalten ausbreiten. Man bietet den Gefängnisleitungen Rund-um-Sorglos-Pakete; und die Rechnung zahlen die Gefangenen mit ihren meist stagnierenden, wenn nicht gar sinkenden Löhnen, sofern sie nicht sowieso von lediglich 31,– Euro Taschengeld im Monat leben müssen, da auch hinter den Mauern die Arbeitslosigkeit grassiert. Wer davon dann alleine fast 15, — Euro bei Telio lassen muss, der weiß, was das Stündlein geschlagen hat.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z.3113, Schönbornstraße 32, D-76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas.de http://www.freedomforthomas.wordpress.com