Gewalt in den Knästen 2012

Wenn von Gefängnissen die Rede ist, schwingt meist eine von Gewalt geprägte Empfindung mit. So mag es dann wenig überraschend sein, wenn der ehemalige niedersächsische Justizminister und im Hauptberuf Kriminologie lehrende Professor Christian Pfeiffer, zusammen mit Steffen Bieneck, Mitte August 2012 eine Studie über „Viktimisierungserfahrungen im Justizvollzug“ (abrufbar unter
http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/fob119.pdf) veröffentlicht, die von einem hohen Maß an Gewalterfahrungen beredtes Zeugnis gibt.

Über die Studie

Als „Forschungsbericht Nr. 119“ beschreiben Bieneck und Pfeiffer auf 35 Seiten die Ergebnisse einer in fünf Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen) im Zeitraum April 2011 bis Mai 2012 durchgeführten Studie. Befragt wurden 6.384 Gefangene (bzw. diese nahmen an der Studie teil, denn insgesamt wurden an 11.911 Inhaftierte Fragebögen verteilt, jedoch nur knapp die Hälfte gab dann auch die Fragebögen ausgefüllt zurück).

Über 25% der erwachsenen Männer, 25% der Frauen und sogar fast 50% der Jugendlichen berichteten, in den letzten vier Wochen des Erhebungszeitraums Opfer körperlicher Übergriffe seitens anderer Gefangener geworden zu sein. Sexuelle Gewalterfahrungen berichteten 4,5% der Männer, 3,6% der Frauen und 7,1% der Jugendlichen.
Opfer „indirekter Viktimisierung“, wie die Autoren der Studie das Verbreiten von Gerüchten, bzw. das sich über die Betroffenen lustig Machen bezeichnen, berichteten über 50% der Männer, 63% der Frauen und 57% der Jugendlichen. Direkt durch verbale Gewalt angegangen wurden nach der Studie jeweils knapp 40% der erwachsenen Frauen und Männer, bzw. 54% der jugendlichen Inhaftierten.

Folgen der Gewalt

Die meisten der Gefangenen, die Opfererfahrungen berichten, beklagen als unmittelbare Folge ein Gefühl der Hilflosigkeit, gefolgt von Zorn, Depression und Schlafstörungen. Berichtet werden jedoch auch blaue Flecken, Blutungen, offene Wunden, Knochenbrüche und innere Verletzungen.

Während Jugendliche überwiegend darauf verzichten, Vorfälle zur Anzeige – sei es der Polizei oder auch nur der Anstalt – zu bringen (57,5% berichteten, von einer Meldung Abstand genommen zu haben), wurde bei den erwachsenen Männern in 53,7% und bei den Frauen in 60% der Fälle der Vorfall angezeigt.

Wer sein schlimmstes Erlebnis nicht anzeigte, gab überwiegend an, dies deshalb nicht getan zu haben, „weil man das im Gefängnis nicht“ mache, gefolgt von der Angabe, nicht als Verräter gelten zu wollen oder Angst vor weiteren Übergriffen gehabt zu haben.

Mediale Rezeption der Studie

Schon am Tag des Erscheinens der Studie berichtete die Wochenzeitung „Die Zeit“ in ihrem „Dossier“ (http://www.zeit.de/2012/34/DOS-Gefaengnisse-Deutschland-Gewalt) vom 16.08.2012 unter der Schlagzeile „Die Schlechterungsanstalt“ ausführlich über die Studie aus Hannover. Auch die meisten überregionalen, wie auch viele lokale Zeitungen griffen die Studie auf.
Die ZEIT breitete auf drei Seiten die ungeschminkte Realität des aktuellen Justizvollzugs aus; erwähnte den Foltermord in der Jugendstrafanstalt Siegburg (am 11. November 2006 ermordeten dreiGefangene ihren Zellenkollegen), berichtete von sexuellem Missbrauch unter Gefangenen, Schlägereien wegen Streit um Drogengeschäfte. Nicht fehlen durfte auch die „Russland-Deutsche Subkultur“, die als lebender Leichnam durch die Köpfe und Behördenflure seit vielen Jahren zu geistern pflegt: danach hätten „Russland-Deutsche“ Gefangene viele Knäste in Deutschland „im Griff“, würden sich nur nach den Geboten der „Diebe im Gesetz“ (aus Sowjetzeiten stammende Regeln dortiger Lager) richten und den „heiligen Abschtschjak“ (eine Art Sozialkasse) finanziell unterstützen, und dies nur unter Zwang und auch Anwendung von Gewalt.

Kritische Bewertung

Manche ZeitungsleserInnen dürfte ein ebenso grausiges wie wohliges Schaudern überkommen haben, als sie von der Gewaltstudie lasen. „Es geschieht den Verbrechern doch recht. Sie waren es, die die Gesetze gebrochen, die Regeln verletzt haben, sollen sie sich doch untereinander selbst zerfleischen; was beschweren die sich denn jetzt, wenn sie
beleidigt oder geschlagen werden, dazu noch von Ihresgleichen. Alles Pack!“, so oder so ähnlich dürften nicht wenige gedacht haben.

Andere mögen vielleicht Mitgefühl empfinden; denn auch Täter können zu Opfern werden.
Zumal die Studie ausdrücklich feststellt, dass jene Inhaftierten, die schon in ihrer Kindheit physische Gewalt erleben mussten, später häufiger selbst (erneut) Opfer von Übergriffen im Gefängnis wurden.

Ein wesentliches Manko der Studie ist freilich, dass nicht nach Gewaltausübung durch Bedienstete gefragt wurde; denn auch wenn körperliche Übergriffe von Beamten auf Gefangene möglicherweise weniger häufig geschehen mögen als unter den Gefangenen, so erleben sicher nicht wenige Gefangene durch Vollzugsbedienstete zumindest das, was die Autoren „indirekte, verbale oder psychische Viktimisierung“ nennen. Opfererfahrungen, die gleichermaßen zu Zorn, Hilflosigkeit, Depression, Schlafstörungen oder dem Gefühl der Erniedrigung führen. Hier stricken die Autoren der Studie an dem Bild der stets guten und fürsorglichen Staatsbediensteten, das einem Realitäts-Check kaum standhalten würde.
Zugleich blenden sie damit wesentliche Ursachen für Gewalt innerhalb der Subkultur der Inhaftierten aus, denn diese sehen ja alltäglich, wie die Beamten mit ihnen selbst umgehen. Das ist gewiss nicht die alleinige Ursache für Gewalt unter Gefangenen, dennoch sollte sie nicht unerwähnt bleiben.

Ob nun in dem ZEIT-Dossier oder in anderen Berichten, stets wird die erwähnte „Subkultur“ als Wurzel, wenn schon nicht allen, so doch vielen Übels identifiziert. Dabei wird dann übersehen, dass es sich um einen „sekundären Anpassungsmechanismus“ handelt, wie die Professoren Feest und Bung (AK-Strafvollzugsgesetz, 6.A., § 3 Rz.16) schreiben, der in einer totalen Institution wie dem Gefängnis die Funktion hat, den schädlichen Folgen der Institutionalisierung entgegenzuwirken. Und ferner, dass die dann unter den Gefangenen ausgeübte Gewalt „institutionelle Ursachen“ haben kann und Teil einer Selbstbehauptungsstrategie darstellt.

Eine solche (selbstkritische) Sicht der Dinge ist freilich kaum von Vollzugspraktikern zu erwarten; erst recht nicht, wenn eine bayerische Justizministerin Merk (die ZEIT, a.a.O., S.14) mit den Worten zitiert wird: „Das System Strafvollzug funktioniert“. Das Gefängnis, so Merk weiter, mache Häftlinge zu brauchbareren Menschen. „Es wäre traurig, wenn ich daran nicht glauben würde – und unsere praktischen Erfahrungen geben mir recht“, lobpreist Merk sich und den bayerischen Vollzug.

Nach der Verhaftung und auch noch während des Strafprozesses interessiert sich die Öffentlichkeit (auch) für die „TäterInnen“; aber sobald sie in die Strafanstalt eingeliefert sind, erlischt jegliches Interesse. Dabei würde dann Aufmerksamkeit besonders Not tun, denn Gewalt braucht den Schutz des geschlossenen Raums, des Verschweigens und des Wegschauens. Aber dort, wo hingesehen, auf Menschen geachtet wird, selbst wenn diese zuvor Verachtenswertes getan haben mögen, geht Gewalt zurück.

Thomas Meyer-Falk, c/o. JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Verhütung von Folter in BRD?

Seit dem 1. Mai 2009 hat die in Wiesbaden angesiedelte Bundesstelle zur Verhütung von Folter ihre Arbeit aufgenommen – und seit September 2010 die entsprechende Länderkommission.

Über die Hintergründe dieser Einrichtung, sowie deren ersten Jahresbericht soll im folgenden informiert werden.

 

Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

 

Schon am 18.12.2002 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) eine Ergänzung zur Antifolterkonvention. Danach sollte auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten jeweils eine Stelle geschaffen werden, die Orte, an welchen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden, oder aber Freiheitsentziehung ausgesetzt sind (das reicht vom Polizeirevier, über Psychiatrien, typischerweise Gefängnisse, aber auch Alten- und Pflegeheime, sofern dort „freiheitsentziehende Maßnahmen“, wie Fixierungen durchgeführt werden) besucht und prüft, ob an diesen Orten die Betroffenen Folter oder aber unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt sind.

 

Erst 2006 unterzeichnete die BRD das Fakultativprotokoll vom 18.12.2002 – und wieder erst zwei Jahre später stimmte der Bundestag zu, so dass erst mit dem 03.01.2009 die Vorgaben für Deutschland verbindlich wurden.

 

Leiter der Bundesstelle ist Dr. Lange-Lehngut, ehemaliger langjähriger Leiter der JVA Tegel (Berlin); die vier ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Länderkommission wurden im Juni 2010 gewählt: Staatssekretär a.D. Geiger, eine Frau Schöner, Herr Rieß (Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart), sowie ein Uniprofessor aus Marburg, Prof. Rössner.

 

Aufgaben und Befugnisse der Nationalen Stelle

 

Primäre Aufgabe der Stelle ist es, „Orte der Freiheitsentziehung“ aufzusuchen und dort festgestellte Mißstände zu benennen und den Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bzw. ihnen Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Ausdrücklich nicht, und darauf weist das Sekretariat beharrlich bei Schriftverkehr hin, befugt sei man, Einzelpersonen zu helfen oder ihre Beschwerden zu überprüfen. Dessen ungeachtet werden konkrete Einzelfallschilderungen mitunter zum Anlass für Anfragen bei der jeweiligen Anstaltsleitung genommen.

Die Gefängnisse und anderen Einrichtungen sind eigentlich gehalten, Schriftwechsel ihrer Insassen mit der Nationalen Stelle nicht zu überwachen, jedoch nicht immer ist dies dem Personal bewusst und Briefe werden geöffnet.

 

Finanzielle Ausstattung der Nationalen Stelle

 

Wer weiß, dass auf Bundesebene 360 „Gewahrsamseinrichtungen“ (z.B. von Bundeswehr, Zoll, Bundespolizei, insbesondere auch auf den Flughäfen) existieren und auf Länderebene 186 eigenständige Justizvollzugsanstalten, 9 Abschiebehafteinrichtungen, 1.430 Polizeireviere, 245 Psychiatrien (Krankenhäuser), 81 forensische Psychiatrien (für den Maßregelvollzug), 16 geschlossene Einrichtungen der Jugendfürsorge und nahezu 11.000 Altenpflegeheime, wird sich vielleicht wundern, wenn er/sie hört, dass der Nationalen Stelle lediglich 300.000 Euro im Jahr zur Verfügung stehen (100.000 für die „Bundesstelle“, die in Wahrheit nur aus dem Vorsitzenden Lange-Lehngut besteht, sowie 200.000 Euro für die aus vier Personen bestehende Länderkommission).

Zum Vergleich: Frankreich finanziert 16 hauptamtliche, sprich voll bezahlte Kontrolleure und 16 Kontrolleure in Teilzeit und gibt ca. 3,3 Millionen Euro pro Jahr aus. Die im Vergleich zu Deutschland erheblich kleinere Schweiz verfügt über 12 Kontrolleure und lässt sich die Stelle ca. 300.000 Euro im Jahr kosten.

 

Deshalb beklagt die Nationale Stelle in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht, die unzureichende finanzielle Ausstattung hindere sie, ihrer Aufgabe in dem gesetzlich bestimmten Umfang nach zu kommen.

 

Jahresbericht 2010/2011

 

In dem 121 Seiten umfassenden Jahresbericht stellt die Nationale Stelle die rechtlichen Hintergründe ihrer Arbeit, sowie durchgeführten Besuche in Gewahrsamseinrichtungen vor.

 

Die Länderkommission konnte lediglich 18 Einrichtungen besuchen (um auch nur einmal jedes Gefängnis zu besuchen, bräuchte die Kommission folglich 10 Jahre, hätte dann aber noch keines der 1.430 Polizeireviere, keine Psychiatrie und kein Altenheim besucht).

 

Beispiele der Bundesstelle

 

Allgemein bemängelt Lange-Lehngut, dass insbesondere in Polizeidienststellen, aber auch bei der Bundeswehr in Gewahrsam genommene Menschen nicht unverzüglich und umfassend über ihre Rechte informiert würden. Gerügt wird auch, dass die Privat- und Intimsphäre der Betroffenen nicht gewahrt werde, wenn z.B. auf der Bundespolizeiinspektion des Flughafens München durch die Weitwinkelspione auch Toilettengänge beobachtet werden können. Ein Punkt der in weiteren Besuchen, z.B. in Düsseldorf, Kehl und Hamburg beanstandet wurde. Selbiges galt für fehlende Matratzen. Ferner forderte der Vorsitzende der Bundesstelle, dass bei der Fixierung von Betroffenen in der Zelle keine Polizeihandschellen zur Anwendung gebracht werden und stets eine Sitzwache vor Ort sein müsse, bis die Fixierung beendet werden könne.

 

Beispiele der Länderkommission

 

Besucht wurden 7 Gefängnisse, vier Polizeireviere, zwei Psychiatrien und eine Abschiebehaftanstalt. Durchgängig beanstandet wurde bei der Videoüberwachung von Zellen, dass die Überwachungsmonitore nicht den Intimbereich, oder die Toiletten verpixelt darstellen würden.

In Rosdorfs Vollzugsanstalt war die Kommission im Oktober 2010 und rügte anschließend, dass ein psychisch angeblich „auffälliger“ Gefangener, anstatt adäquat therapeutisch behandelt zu werden, seit Monaten in einer videoüberwachten Zelle in Isolationshaft gehalten wurde. Die Situation von Inhaftierten in Isolationshaft rügte man auch in Dresden und verlangte statt einer nur quartalsweise erfolgten Prüfung der „Notwendigkeit“ der Einzelhaft eine monatliche Prüfung.

 

Dass in den meisten der besuchten Einrichtungen in den Gemeinschaftsduschen keine Trennwände eingebaut sind, rügte die Kommission ausdauernd. Die zuständigen Behörden reagierten mitunter einsichtig (Dresden will Trennwände nachrüsten lassen, gleichfalls Chemnitz), aber auch zynisch (Berlin ließ wissen, auch in Schwimmbädern gebe es schließlich keine Trennwände).

 

Überregionale Beachtung in der Berichterstattung fand der „unhygienische und ekelerregende Zustand“ von Isolierzellen in Berlins Jugendstrafanstalt. Das Land ließ wissen, man habe im Juni 2011 die JVA angewiesen, die „erforderlichen Instandsetzungen“ durch zu führen.

 

Sofern Fixierungen notwendig wären, so die Kommission, dürften keine normalen Polizeihandschellen verwandt werden, es müsse zu Gurtsystemen gegriffen werden, inkl. Sitzwache vor Ort, um die Zahl der Fixierungen so gering als nur möglich zu halten.

 

In der forensischen Psychiatrie in Lippstadt beanstandete man die Überbelegung, die dadurch bedingte extreme räumliche Enge, fehlende Therapeuten, unzureichende Therapieräume, häufigen Therapeutenwechsel und nur eine geringe Therapiefrequenz. Beanstandet wurde auch, dass ein Anwalt, der seinen dort gefangen gehaltenen Mandanten besuchen wollte, diesen nur durch die Luke in der Zellentüre zu sehen bekam. Der Klient durfte in der Isolationszelle nur eine Unterhose tragen. Ein Gespräch im Besuchszimmer habe die Klinikleitung verweigert.

 

Bewertung des Berichts und der Nationalen Stelle

 

Das Positive vorweg: In Randbereichen konnte die Nationale Stelle etwas bewirken. Hier wurden Zellen frisch gestrichen, dort Matratzen in Zellen gelegt, wo vorher nur ein Betonklotz als Nachtlager diente. Das war es dann aber auch schon.

 

Ob die Besetzung der Nationalen Stelle mit ausgesprochen staats- und justizhörigen Ex-Beamten, oder gar noch amtierenden Richtern, oder die absolut unzureichende finanzielle Ausstattung, dies alles zeigt, wie wenig ernst der Schutz von in Gewahrsam genommenen Menschen in Deutschland genommen wird. Um nicht zu viel Kritik zu provozieren, überträgt man die Kontrollen jenen, die zuvor selbst Knäste geführt haben (und gerade zu Lange-Lehnguts Zeiten als Knastdirektor kam es in Tegel regelmäßig zu Übergriffen) und um sich noch besser seitens Politik und Justiz abzusichern, stattet man diese „Kontrolleure“ auch noch finanziell minderwertig aus.

 

Dass die Kontrolleure nicht von geschlagenen und delirierenden (zu dem Fall eines todkranken HIV-positiven Gefangenen vgl. meinen Beitrag http://linksunten.indymedia.org/node/58237) Gefangenen berichten, wundert nicht, sie bekamen sie nicht zu Gesicht und wahrscheinlich wollten sie sie auch nicht zu Gesicht bekommen.

Folter verhütet wird so gewiss nicht!

 

Wenn also viele der in dem Jahresbericht angesprochenen Punkte wie Petitessen anmuten, liegt das daran, dass Deutschlands Politik das UN-Übereinkommen schlicht nicht ernst nimmt.

Diese These mögen noch zwei Details untermauern: Zum einen wurde das Sekretariat, mithin auch der offizielle Sitz der Nationalen Stelle im Gebäude und Büro des „Kriminologischen Dienstes“ (http://www.krimz.de), der eng mit BKD, den Landeskriminalämtern und den sonstigen Repressionsbehörden kooperiert, angesiedelt. Zum anderen nutzte die Nationale Stelle das Instrument der Zwangsarbeit von Gefangenen (zur Kritik an der Arbeitspflicht für Gefangene vgl. auch: http://de.indymedia.org/2003/06/55784.shtml ) um ihren Jahresbericht 2010/2011 in der Druckerei der JVA Heimsheim (http://www.jva-heimsheim.de) drucken und in der anstaltseigenen Buchbinderei binden zu lassen.

 

Die Jahresberichte der Nationalen Stelle können im Internet abgerufen werden unter:

http://www.antifolterstelle.de

(unter der Rubrik „Jahresberichte“)

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

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