Freiburgs JVA hebt Telefonverbot auf

Am 16.7.2015 ordnete die JVA Freiburg gegen mich ein Telefonverbot an (Hintergründe: http://community.beck.de/gruppen/forum/freiburger-jva-reagiert-mit-verlegung-und-sanktionen).

Hiergegen protestierten FreundInnen und GenossInnen (https://linksunten.indymedia.org/de/node/149053) und es wurde aufgerufen, bei der JVA Freiburg eine Aufhebung des Telefonverbots zu verlangen.

Zwischenzeitlich zeigte der Protest Erfolg! Am Nachmittag des 28.7.2015 wurde das Telefonsystem wieder frei geschaltet. Ich freue mich sehr über die solidarische Unterstützung und danke all jenen, die den Aufruf unterstützten.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com

Freiburger JVA reagiert mit Verlegung und Sanktionen

Wie zuletzt berichtet, befand sich noch ein Sicherungsverwahrter in der JVA Freiburg im Hungerstreik und sollte nun beim Amtsgericht unter Betreuung (früher: Entmündigung genannt) gestellt werden https://linksunten.indymedia.org/de/node/148453 .

Am 16.07.2015 überschlugen sich die Ereignisse.

Zugriff um 6:30 Uhr

Während alle Verwahrten noch in den Zellen eingeschlossen waren, betrat ein Kommando von Beamten die Zelle des Herrn H. auf der Station 2; er wurde aufgefordert mitzukommen und rief dann laut um Hilfe und keuchte, dass er keine Luft bekomme (da er sich, laut einem Beamten der später Auskunft gab, ‚passiv‘ gewehrt habe, sei Herr H.fixiert worden).

Sodann wurde er in einen bereit stehenden Gefängnistransporter gepackt und in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg (Bei Stuttgart) verlegt, da er zuletzt nur noch 59,5 kg (bei 178 m) wog.

Sperrung des Telefonkontos

Sicherungsverwahrte haben einen Rechtsanspruch auf das Führen von Telefonaten, jedoch wurde mein eigener Zugang zu dem System am Vormittag des 16.07.2015 ‚aus Sicherheitsgründen‘ gesperrt. Laut Herrn Amtsinspektor H. lautet der Vorwurf, ich hätte, nach Abtransport des Mitverwahrten, mit dessen Telefonzugangsdaten dessen Account genutzt und bei dessen Verteidigerin Frau Rechtsanwältin Gröbmayr und dem SWR angerufen.

Dazu muss man wissen, dass die JVA nur personenbezogenen Nummern frei gibt, d.h. man muss sich im Vorfeld, mitunter Tage im Voraus, Nummern ‚genehmigen‘ lassen und nur diese können angerufen werden. Das heißt, bis auf weiteres bin ich vom Telefonverkehr abgeschnitten – wie lange, das will hier niemand sagen. Tage, Wochen, Monate, Jahre !?

Wie geht es weiter ?

Angesichts der gesundheitlichen kritischen Situation des Herrn H., zumal dieser im Vorfeld ankündigte, sollte man ihn zwangsweise verlegen, werde er auch sofort in den Durststreik treten, würde akute Hilfe Not tun. Die Mitverwahrten sind empört, wobei es aber auch jene gibt, die sagen: „Das hat er nun davon“, die also wenig solidarisch sind.

Herr H. setzte sehr auf die Medien, jedoch hat zuletzt die Badische Zeitung auf seinen Leserbrief nicht reagiert und ob der SWR sich des Falls annimmt und erneut berichtet, auch das steht in den Sternen.

Der Fall zeigt, wie einfach es sich die Justizverwaltung machen kann, wenn es an konkreter, handfester Begleitung eines Hungerstreiks durch Außenstehende mangelt. Was man in der Situation des im letzten Herbst in der JVA Bruchsal verhungerten Herrn Rasmane Koala ‚versäumte‘, wird jetzt durch Übereifer versucht wett zu machen.

 Das dieses Vorgehen andere Verwahrte auch abschrecken soll dürfte zumindest eine nicht unerwünschte Nebenwirkung sein.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Hungerstreik geht weiter – Droht Entmündigung?

Wie vor wenigen Tagen berichtet, befinden sich seit dem 03.Juli 2015 zwei Sicherungsverwahrte in einem unbefristeten Hungerstreik https://linksunten.indymedia.org/de/node/147996. Nun fordert die Justiz die Entmündigung eines Beteiligten.

Neueste Entwicklung

Herr P. hat am 15.07.2015 seinen Hungerstreik abgebrochen, da die gesundheitliche Situation für ihn nicht mehr tragbar war. Er wurde daraufhin in eine andere Station der Anstalt verlegt.

Bei Herrn H. (1,78 m, 59,5 kg) geht die Justiz neue Wege; man versucht ihn zu entmündigen (§ 1896 BGB). Am 15.07.2015 wurde ihm ein entsprechendes Schreiben des Amtsgerichts Freiburg, Az: 137 XVII 702/15 der Richterin P. zugestellt.

Die Anwältin von Herrn H., Frau Gröbmayr (Freiburg) kontaktierte zwischenzeitlich den Landesjustizminister.

Herr H. fordert weiterhin als Voraussetzung für die Beendigung des Hungerstreiks ein Gespräch mit einer Delegation des JM, des LG Freiburg im Kreise von Mitinsassen und ihm selbst.

Auf keinem seiner Mitverwahrten macht Herr H. den Eindruck, als bedürfe er einer Betreuung und Entmündigung.

Es ist skandalös, wie hier auf Protest gegen die Haftbedingungen reagiert wird.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

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Bundestag unterstützt schnellere Drogentherapien

Am 7. Mai 2015 hat der Bundestag beschlossen eine Petition zur Änderung der Strafprozessordnung zu unterstützen (BT-Drucksache 18/4698), mit der es künftig wieder drogenabhängigen Gefangenen ermöglicht werden soll, so bald als möglich eine Therapie zu beginnen.

Rechtslage bis zur BGH-Entscheidung 2010

§35 Betäubungsmittelgesetz ermöglicht es Verurteilten, deren Taten in Verbindung stehen mit einer Betäubungsmittelabhängigkeit, die Strafe „zurückstellen“ zu lassen um eine (stationäre) Therapie durchzuführen. Ist diese erfolgreich beendet, wird die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Nicht selten kommen mehrere Verurteilungen zusammen und dann kann es auch passieren, daß eine oder mehrere Strafen nicht in Zusammenhang mit der Drogensucht stehen. Bis zu einer Entscheidung des BGH (vgl. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/10/5-ar-22-10.pdf) war es üblich, daß jene Strafen, welche „nicht zurückstellungsfähig“ waren, quasi vorweg und bis zum jeweils letzten Tag vollstreckt wurden, um im Anschluß die zurückstellungsfähigen Strafen nicht verbüßen zu müssen, sondern in eine Therapie gehen zu können.

Beispiel

Eine Verurteilte hatte zwei Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr in Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit zu verbüßen, sowie eine weitere von einem Jahr, die in keinem Konnex zur Drogenabhängigkeit stand. Auf formlosen Antrag einigten sich die ggf. verschiedenen Vollstreckungsbehörden dann, das eine Jahr vorweg zu vollstrecken, auch wenn die Strafe eigentlich nach StPO und Strafvollstreckungsordnung erst an zweiter oder dritter Stelle der Reihenfolge zur Vollstreckung angestanden wäre.

So konnte die Verurteilte nach einem Jahr ihre Therapie antreten, also die Haftanstalt verlassen und in eine Klinik wechseln.

BGH-Entscheidung von 2010

Die erwähnte BGH-Entscheidung untersagte diese Praxis, denn nach Ansicht des BGH verstieß die formlose Änderung der Vollstreckungsreihenfolge gegen den Wortlaut des § 454 b Absatz 2 StPO.

Die Folge

In dem erwähnten Beispiel würde dies dazu führen, daß erst alle Strafen bis zur Hälfte zu verbüßen wären. Muss, aus vollstreckungsrechtlichen Gründen, die „nicht rückstellfähige“ Strafe zudem als letzte verbüßt werden, kommt praktisch keine Möglichkeit in Betracht in den Genuß des § 35 BtMG zu kommen, da ja erst die anderen Strafen (voll) verbüßt werden müssen.

Ganz praktisch bedeutete also die Entscheidung des BGH, das Aus für viele dringend auf Therapie angewiesene inhaftierte Frauen und Männer. Anstatt zeitnah eine externe Drogentherapie beginnen zu können, werden sie seitdem in den Gefängnissen eingesperrt, ohne adäquat behandelt zu werden.

Die Petition

Im Jahr 2011 forderte ich in einer Petition den Bundestag auf, die entsprechende gesetzliche Regelung in der StPO zu ändern, damit künftig wieder therapiebedürftige Drogenabhängige alsbald die ihnen zustehende Therapie beginnen könnten. Nach immerhin vier Jahre dauerndem Beratungsprozess entschied nun der Bundestag das Anliegen zu unterstützen (vgl. die PDF-Datei im Anhang).

Resümee

Es ist ärgerlich und auch bedrückend, wie formalistisch seitens des BGH eine gut geübte Praxis auf dem Rücken von behandlungsbedürftigen Inhaftierten beendet wurde – nicht weniger ärgerlich ist es, daß schon ein halbes Jahrzehnt ins Land gegangen ist, ohne daß – trotz erkennbaren Handlungsbedarfs – sich etwas getan hätte. In der Fachliteratur wurde die Entscheidung des BGH deutlich kritisiert.

Es steht zu hoffen, daß nun alsbald eine gesetzliche Änderung erfolgen wird.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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https://linksunten.indymedia.org/de/system/files/data/2015/07/1349695057.pdf

Neues zum Freiburger Hungerstreik

Wie vor wenigen Tagen berichtet, befinden sich seit dem 03.Juli 2015 zwei Sicherungsverwahrte in einem unbefristeten Hungerstreik. (https://freedomforthomas.wordpress.com/2015/07/04/pressemitteilung-erneuter-hungerstreik-hs-in-sicherungsverwahrung-sv)

Die Forderungen

Herr H., der schon 2014 mit einem Hungerstreik Schlagzeilen machte (https://freedomforthomas.wordpress.com/2014/11/08/hungerstreik-in-jva-freiburg-beendet/)und gegen die Haftbedingungen in der Freiburger Sicherungsverwahrung protestierte, sowie Herr P., fordern, dass VertreterInnen des Justizministeriums, sowie des Landgerichts Freiburg in der JVA erscheinen, um zusammen mit anderen Mitverwahrten die desolate Situation in der SV-Anstalt zu erörtern.

Sie kritisieren das Fehlen jeglicher Aussenorientierung. Was heißt das? Während in anderen SV-Anstalten z.B. therapeutisch kooperative Insassen motiviert werden durch zusätzliche Ausführungen, d.h. Unter Bewachung gehen sie in die Innenstadt einkaufen (so z.B. JVA Schwalmstad), gibt es in der Freiburger SV keinerlei Anreiz- oder Motivationssystem.

Ferner fehle es an einer realistischen Entlassungsperspektive für die allermeisten Insassen, obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 04.Mai 2011 gefordert habe, die Anstalten müssten zwingend alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um möglichst rasche ‚Entlassreife‘ herzustellen.

Aufmerksam machen wollen sie auch auf den bloßen Verwahrcharakter; so starb erst am 11.11.2014 ein Mitverwahrter, dessen Tod dann zu umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart(http://community.beck.de/gruppen/forum/todesermittlungen-in-sicherungsverwahrung), sowie einer Anfrage der CDU-Landtagsfraktion(Drucksache15/6867, abrufbar unter (http:www.landtag-bw.de/), führte. Weitere Verwahrte vegitierten hier vor sich hin: der eine kote und nässe sich fast täglich ein, ein anderer lebe in einer meist total vermüllten Zelle. Beiden Verwahrten müsste ein anderer Verwahrter deshalb, manchmal täglich, die Zelle putzen und teilte ihnen die Wäsche zu.

Zwanzig weitere Sicherungsverwahrte haben in einer ‚Solidaritätserklärung‘ sich der Kritik der beiden Hungerstreikenden angeschlossen und die Unterschriftenliste an Herrn Dr. Lasotta (Mitglied des Landtags) gesandt und ihn gebeten sich einzuschaĺten.

Selbst Sicherungsverwahrte die lediglich wegen Betäubungsmittelstraftaten verurteilt wurden, würden keine echte Perspektive bekommen: so habe im Fall des Herrn D. das Landgericht Freiburg schon vor fünf Monaten empfohlen, Herr D. solle Arbeit zugeteilt werden, damit er einen regelmäßigen Tagesablauf erlerne und nach einigen Monaten könne man erwägen ihn in eine andere JVA zu verlegen, wo er an einer Diamorphin-Substitution (Heroin-Ersatzstoff) teilnehmen und hernach eventuell entlassen werden könne. Noch heute wartet Herr D. auf die Chance arbeiten zu können!

Wenn also, so die beiden Protestierenden und viele weiter Untergebrachten, selbst jemanden mit einem Delikt wie diesem, keine echte Chance erhalte, dann gelte dies um so mehr für die hier sonst inhaftierten Gewalt- und insbesondere die Sexualtäter. Wie wohl jeder seine Strafe abgesessen habe, werde man wie ein Strafgefangener behandelt, mit maximalen Sicherungsmaßnahmen – erst recht seit vor wenigen Wochen der ehemalige Chef der Isolations-/Sicherheitsabteilung der Strafhaft, Herr Amtsinspektor H. in die SV-Anstalt versetzt wurde und umgehend mit intensiven Zellenkontrollen und weiteren Maßnahmen von sich reden machte.

Für Versuche der Kontaktaufnahme verwies Herr H. auf seine Freiburger Rechtsanwältin Frau Gröbmayr.

Die Reaktion der Haftanstalt

Zuerst probierte es man mit ignorieren, dann wurden Dokumentationsmappen Station angelegt: es wird von dem uniformierten Dienst schriftlich jeden Tag dokumentiert, wann Nahrung angeboten und abgelehnt wurde. Am 07.Juli 2015 mussten die beiden dann zum Arzt, wo sie ihm eine Patientenverfügung übergaben. Insbesondere Herr H. betont, er wolle sich unter keinen Umständen zwangsernähren und zwangsbehandeln lassen. Dies dokumentierte dann der Anstaltsarzt Herr S. In den Akten.

Am Mittwoch den 08.Juli 2015 fanden auf den vier Stationen der SV-Anstalt Sondersitzungen mit der therapeutischen Leiterin Frau Dr. S., dem Vollzugsleiter Herr Dipl-Sozialpädagogen G., besagtem Amtsinspektor H., dessen Vertreter und weiteren Vollzugsbeamten, einer Sozialarbeiterin, sowie einem weiteren Psychologen Herrn Dipl-Psych. M., statt.

Mehrere Stunden befragten diese die Verwahrten. Auf der Station auf der die Hungerstreikenden leben, wurde allerdings vor Beginn des Gesprächs der Untergebrachte Herr J. weggeschlossen, denn laut Frau Dr. S. Habe dieser sie in der Vergangenheit u.a. als „Frau Mengele“ bezeichnet und damit schwer beleidigt.

Das dann folgende eineinhalbstündige Gespräch verlief in relativ gesittetem Rahmen. Offenbar zu ruhig,denn am Folgetag gab es die Rückmeldung, dass als Resümee bei der Anstaltsleitung nach allen Gesprächen angekommen sei, dass doch soweit alles einigermaßen in Ordnung sei, es gäbe keine ungute Stimmung und die vorgetragenen Beschwerdepunkte beträfen im wesentlichen Randbereiche.

Es war übrigens direkte Folge des Hungerstreiks, dass es solche Konferenzen gab. In all den Jahren die nun diese SV-Anstalt existiert, gab es ein derartiges Gespräch mit allen Verwahrten noch nie.

Beiläufig wurde dann noch mitgeteilt, dass das für den 15.Juli 2015 geplante Grillfest im Hof der SV-Anstalt abgesagt, zumindest verschoben sei, denn es sei „ethisch nicht vertretbar“ (O-Ton Anstaltspsychologe M.) im Hof zu grillen, während zwei Verwahrte hungerten.

Ein Beamter des uniformierten Dienstes stellte jedoch die Vermutung in den Raum, in Wahrheit habe man verhindern wollen, dass angesichts der aufgeheizten Stimmung 40 oder 50 Verwahrte zeitgleich in den Hof kämen, dazu noch all die ehrenamtlichen BetreuerInnen die als Gäste eingeladen waren.

Die Presse

Einer der beiden Hungerstreikenden hatte sich die Telefonnummer eines SWR-Journalisten ‚genehmigen‘ lassen (auch einer der Kritikpunkte: Verwahrte dürfen sich weder anrufen lassen, noch beliebige Nummern anrufen. Man muss sich im Vorfeld schriftlich um die Freischaltung einer bestimmten Nummer bemühen) und gab dann am 09.Juli 2015 telefonisch ein Interview.

Der SWR berichtete sodann über deren Hungerstreik(http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/suedbaden/justizvollzugsanstalt-freiburg-zwei-insassen-verweigern-essen/-/id=1552/did=15812896/n).

Am 09.07.2015 (http://www.badische-zeitung.de/freiburg/jva-freiburg-sicherungsverwahrte-im-hungerstreik–107474479.html) berichtete die Badische Zeitung über den Hungerstreik; ließ dort aber sehr ausführlich einen Sprecher des Justizministeriums zu Wort kommen, der unterstellte, die beiden hätten ja die Möglichkeit gewissermaßen heimlich zu Essen.

Im übrigen seien der JVA und dem Justizministerium keine Forderungen der Protestierenden bekannt; dies könnte auf eine fehlende Kommunikation hindeuten, denn Herr H. hatte sich u.a. an Frau Ministerialdirektorin Gallner im Ministerium brieflich gewandt und dort die Forderungen deutlich beschrieben.

Da der Gewichtsverlust der Hungerstreikenden regelmäßig kontrolliert wird, kann man auch problemlos die Ehrlichkeit der Hungerstreikenden belegen; und so mag man die Ausführungen des Pressesprechers des Ministeriums unter Desinformation verbuchen.

Ausblick

Der Mitverwahrte H. wiegt bei 1,78 cm nur noch 61,7 kg; und er äußert den festen Willen „diesmal“ es durchzuziehen, bis sich jemand von der Aufsichtsbehörde hier einfinde.

Erst vor wenigen Wochen machte die JVA Bruchsal Schlagzeilen, weil – mal wieder – ein Gefangener starb. Dann wurde vor wenigen Tagen die ehemalige Anstaltsärztin von der Staatsanwaltschaft wegen des Hungertodes eines Isolationsgefangenen angeklagt, so dass man vermuten könnte, der Hausspitze des Justizministeriums, dem SPD-Justizminister Stickelberger, sei nicht sonderlich an einem neuen Todesfall gelegen, der nämlich den Fokus der Öffentlichkeit in verstärktem Maße auf die desolate, hoffnungslose Situation in der SV-Anstalt lenken würde: Todesfälle 2013 und 2014. 2015 starb dann ein ehemaliger Verwahrter nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung. Einem Verwahrten musste ein ganzes Bein amputiert werden, einem anderen der Unterschenkel.

Diese Stimmung von Krankheit, Verfall, Siechtum und Tod beherrscht das Empfinden vieler der Verwahrten; insbesondere derer die keine Chance haben in absehbarer Zeit lebend entlassen zu werden.

Nicht umsonst werden Sicherungsverwahranstalten ‚Totenhäuser‘ genannt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Pressemitteilung – Erneuter Hungerstreik (HS) in Sicherungsverwahrung (SV)!

Nachdem schon 2014 Herr H. in der JVA Freiburg gegen die Haftbedingungen
in einen HS getreten war, haben er und Herr P sich am 03.07.2015
entschlossen erneut in den unbefristeten HS zu treten. Sie protestieren
damit gegen die Haftsituation in der SV:

– Keine Außenorientierung des Alltags
– Keinerlei Perspektive in überschaubarer Zeit frei zu kommen
– Problematischer Umgang der JVA mit Angehörigen
– Scheinbare Allmacht des Vollugsleiters Herrn G.
– Sicherheitsverschärfungen, nachdem hochrangiger Sicherheitsbeamter in SV-Anstalt versetzt wurde

Die JVA reagierte bislang lediglich mit der Dokumentation der Verweigerung der Nahrung

Erst im Herbst 2014 verhungerte in der JVA Bruchsal ein Gefangener! Aber auch in der Freiburger SV ist der Alltag geprägt von Tod und Siechtum: Verwahrte sterben, koten sich ein, bekommen Gliedmaße amputiert.

Die Protestierenden fordern ein Gespräch mit Vertretern des Justizministeriums und zwar in einem größeren Kreis; d.h. unter Beteiligung anderer Verwahrter, so wie den zuständigen Richtern des
Landgerichts Freiburg.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abt.), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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