Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein billigt Entzug des kleinen Waffenscheins bei linkem Aktivisten!
Mit Urteil vom 20.2.2025 wies das Gericht eine Klage des Betroffenen, dem der kleine Waffenschein entzogen wurde, weil er an der Demo ‚Welcome to Hell‘ teilgenommen habe, zurück und fabulierte wie folgt:
„Das mangelnde Potential für gewaltfreie Konfliktlösungen trägt die Prognose einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen. Eine aggressive Grundhaltung genügt, die die Taten anderer eher begünstigt als verhindert. Denn hierin zeigt sich die Bereitschaft zur Konfliktlösung mit Gewalt und damit der Mangel, Konflikte friedlich zu lösen.“
Aber das Gericht wurde noch kreativer und feindseliger:
„Der Senat ist davon überzeugt, dass jeder Teilnehmer des damaligen Schwarzen Blocks Gewalt aus den Reihen des Blocks gebilligt und über die bloße Billigung hinaus alleine durch seine Anwesenheit Beistand zu Gewalthandlungen geleistet hat. Denn mit jedem einzelnen Teilnehmer ist die physische und psychologische Stärke des Kollektivs gestiegen und hat die von diesem ausgehende Gefahr bis hin zu einer gewaltsamen Entladung und einem Zusammenstoß mit Ordnungskräften potenziert. Gleichzeitig hat jeder zusätzliche Teilnehmer eine zusätzliche Anonymisierung des Einzelnen und eine erschwerte Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung durch die Staatsgewalt bedeutet. Mithin hat jeden Teilnehmer im Schwarzen Block eine kausale Mitverantwortung für die von diesem ausgehenden Gewalthandlungen getroffen.“
Das Urteil kann hier nachgelesen werden:
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