
In einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung wird von Sofia Koller die strafrechtliche Aufarbeitung, der Strafvollzug sowie die Rückkehr in die Gesellschaft von sogenannten „islamistischen“ Verurteilten analysiert. Ausgangspunkt ist die Phase nach 2014, als sich zahlreiche Personen aus Deutschland dem sogenannten „Islamischen Staat“ anschlossen und später, teils freiwillig, teils durch staatliche Rückholaktionen, nach Deutschland zurückkehrten. Was lässt sich aus dieser Arbeit womöglich über die aktuelle Umgangsweise der Repressionsbehörden mit inhaftierten Antifaschist:innen ableiten, wo gibt es Überschneidungen?
Im Zentrum der Arbeit stehen vier Problemfelder:
- Risikobewertung und Sicherheitsmanagement,
- Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit,
- Übergangsmanagement und Bewährung,
- geschlechtsbezogene Besonderheiten, insbesondere bei Frauen und Kindern.
Die Studie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen Sicherheitslogik und dem gesetzlichen Resozialisierungsanspruch.
I. Sicherheitsdominanz und Risikobewertung: Der Vorrang der Gefahrenabwehr
Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die strukturelle Dominanz sicherheitsbehördlicher Perspektiven im Umgang mit verurteilten Rückkehrenden. Instrumente wie VERA-2R (hierzu vgl. „Risikoeinschätzung extremistischer Straftäter- Zwei Instrumente im Vergleich“ von Dr. Michail Logvinov) zur Einschätzung extremistischer Gewaltbereitschaft, intensive Führungsaufsicht, Kontaktverbote und Meldeauflagen prägen hierbei die Praxis.
Die Autorin stellt dies sachlich dar, problematisiert aber nur zurückhaltend die wissenschaftlichen und normativen Grundlagen dieser Instrumente. Risikobewertung erscheint als technokratisches Verfahren. Tatsächlich handelt es sich um hochgradig prognostische Zuschreibungen welche mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen.
Kritisch ist hierzu festzuhalten:
- Risikoinstrumente operieren mit Wahrscheinlichkeiten, nicht mit individueller Schuld.
- Sie tragen strukturell zur Überbewertung diffuser Gefahren bei.
- Sie stabilisieren eine sicherheitspolitische Logik, Abweichungen werden pathologisiert.
All diese Mechanismen lassen sich nahezu identisch auf sogenannte „linksextremistische“ Gefangene übertragen. Auch dort dominieren Gefahrenprognosen, Kontaktsperren, besondere Haftbedingungen und verlängerte Führungsaufsicht. Der Diskurs der „Deradikalisierung“ wird so zu einem allgemeinen Instrument politischer Disziplinierung.
Die Sonderbehandlung bestimmter Personengruppen im Strafvollzug gibt es seit jeher, technokratisiert sich jedoch zunehmend. Aus linker Perspektive stellt dies ein strukturelles Problem dar: Wenn Extremismus nicht primär als Tat, sondern als Gesinnung bearbeitet wird, verschiebt sich das Strafrecht vom Tatstrafrecht in Richtung Gesinnungsstrafrecht.
II. Distanzierungsarbeit und „vorgetäuschte Mitarbeit“: Misstrauen als Strukturprinzip
Die Studie benennt ein zentrales Dilemma: Behörden und Träger von „Deradikalisierungsprogrammen“ berichten von „vorgetäuschter Mitarbeit“ (a.a.O. S. 19 ff). Inhaftierte könnten folglich Distanzierungsprozesse strategisch simulieren, um Haftlockerungen oder frühere Entlassung zu erreichen.
Diese Beobachtung dürfte plausibel sein. Sie verweist zugleich auf ein strukturelles Haltung des Misstrauens. Denn wenn jede Kooperation potenziell als Täuschung gilt, wird Resozialisierung zur Bewährungsprobe unter Generalverdacht.
Das betrifft nicht nur islamistische Gefangene. In politischen Verfahren gegen linke Aktivist:innen wird ebenfalls häufig unterstellt, dass Distanzierung taktisch sei, so diese denn erfolgt. Politische Überzeugungen gelten dort wie hier als überdauernde Gefahrenquelle.
Die Studie beschreibt Distanzierungsarbeit als individualisierte Veränderungsleistung. Dabei bleibt unterbelichtet:
- Politische Radikalisierung ist nicht nur psychologischer Prozess, sondern sozial eingebettet.
- Deradikalisierungskonzepte neigen dazu, strukturelle Konflikte zu entpolitisieren.
- Die Grenze zwischen legitimer politischer Opposition und kriminalisiertem „Extremismus“ ist historisch verschiebbar.
Aus linker Perspektive erscheint problematisch, dass „kognitive Deradikalisierung“ (a.a.O. Seite 13) teilweise als Ziel definiert wird. Der Staat beansprucht damit implizit Deutungshoheit über legitime politische Weltanschauungen.
III. Übergangsmanagement, Bewährung und soziale Reintegration: Resozialisierung unter Vorbehalt
Ein weiteres wichtiges Ergebnis betrifft die Reintegration nach Haftentlassung. Die Studie beschreibt:
- komplexe Koordinationsprozesse zwischen JVA, Bewährungshilfe, Sicherheitsbehörden und Beratungsstellen,
- soziale Stigmatisierung als „IS-Rückkehrer:in“,
- hohe Anforderungen durch Auflagen und Weisungen.
Hier zeigt sich eine grundlegende Spannung: Während das Strafvollzugsrecht Resozialisierung zum Ziel erklärt, verlängert das System sicherheitsbehördlicher Maßnahmen faktisch den Ausnahmezustand weit über die Haft hinaus.
Fünfjährige Führungsaufsicht, engmaschige Meldepflichten, Kontaktverbote und Überwachung erzeugen soziale Prekarität. Arbeitsaufnahme, Wohnraumsuche und familiäre Stabilisierung werden dadurch erschwert.
Die Studie erkennt diese Problematik an, bleibt jedoch im Rahmen pragmatischer Optimierungsvorschläge. Aus einer solidarischen Perspektive sollte hingegen gelten:
- Sicherheitspolitische Dauerüberwachung untergräbt Resozialisierung.
- Stigmatisierung ist nicht nur gesellschaftliches, sondern institutionell produziertes Phänomen.
- Repression kann Radikalisierungsnarrative verstärken.
Diese Mechanismen sind bei linken Gefangenen strukturell identisch: Auch hier wirken Stigmatisierung, Berufsverbote, Überwachung und polizeiliche Gefährderansprachen langfristig fort. Das Problem ist nicht ideologiespezifisch, sondern systemisch.
IV. Geschlechtsspezifische Aspekte: Ambivalenzen zwischen Schutz und Paternalismus
Ein eigenständiger Schwerpunkt liegt auf Frauen und Kindern. Die Studie beschreibt:
- geringe Erfahrung der Behörden im Umgang mit weiblichen Rückkehrerinnen,
- besondere Traumabelastungen,
- Konflikte zwischen Mutterrolle und extremistischer Ideologie,
- Herausforderungen bei der Bewertung von Gefährlichkeit.
Positiv hervorzuheben ist die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt- und Traumaerfahrungen (a.a.O. S. 21). Gleichzeitig bleibt die Analyse in Teilen ambivalent: Frauen erscheinen teilweise als defizitäre Akteurinnen. Entweder als manipulierte Opfer oder als besonders schwer einschätzbare Sicherheitsrisiken.
Kritisch ist deshalb zu fragen:
- Werden weibliche politische Handlungsfähigkeit und ideologische Überzeugung ausreichend ernst genommen?
- Oder reproduziert die Analyse lediglich paternalistische Zuschreibungen?
Und auch hier gilt: Geschlechtsspezifische Zuschreibungen finden sich ebenso im Umgang mit linken Aktivistinnen. Etwa wenn politische Motivation psychologisiert oder als Beziehungsabhängigkeit interpretiert wird.
Kritisches Resümee
Die Studie von Sofia Koller unternimmt eine systematische Bestandsaufnahme der Praxis im Umgang mit islamistischen Rückkehrenden. Sie dokumentiert institutionelle Lernprozesse, benennt Koordinationsprobleme und formuliert pragmatische Handlungsempfehlungen.
Ihre Stärke liegt deshalb in der Zusammenstellung praktischer Erfahrungen. Ihre Schwäche liegt in der begrenzten normativen Reflexion der sicherheitspolitische Grundannahmen, innerhalb derer sie argumentiert.
Aus linker Perspektive scheinen drei Punkte besonders kritisch:
- Die Normalisierung von Gesinnungsbearbeitung
Deradikalisierung als staatlich definierte kognitive Korrektur („ kognitive Distanzierung von extremistischen Ideologien „, a.a.O., S. 11) verschiebt die Grenze zwischen Strafrecht und politischer Weltanschauung. - Die Dominanz des Sicherheitsdiskurses
Resozialisierung bleibt nachgeordnet gegenüber Gefahrenabwehr, verbundenmit langfristigen Grundrechtseinschränkungen. - Die Übertragbarkeit auf andere politische Spektren
Die beschriebenen Mechanismen sind nicht auf Islamismus beschränkt. Sie werden ebenso gegen linke, antifaschistische Akteur:innen angewandt.
Gerade erscheint die Studie relevant: Sie zeigt exemplarisch, wie moderne Sicherheitsstaatlichkeit funktioniert . Koordiniert, datenfixiert und rein risikoorientiert.
Die zentrale Frage lautet daher nicht nur, wie im Titel der Arbeit formuliert: „Und dann?“
Sondern: in welcher Gesellschaft leben wir, wenn politische Abweichung primär als Sicherheitsrisiko behandelt wird?
Rezension von:
„Verurteilt für terroristische Mitgliedschaft im Ausland – und dann?“
von Sofia Koller
(Hrsg. Friedrich-Ebert-Stiftung, Juli 2024)
Kostenlos als PDF hier abrufbar.