Prozessbeginn im April gegen zwei Sicherungsverwahrte in Freiburg

Am 13.04.2021 beginnt vor dem Schwurgericht des Landgerichts Freiburg der Strafprozess gegen zwei Sicherungsverwahrte, welche im vergangenen Jahr zwei Mitinsassen verprügelt und zudem geplant haben sollen einen Insassen zu vergiften.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Freiburg wirft den beiden erst 36 und 37 Jahre alten Sicherungsverwahrten vor, in die Zelle eines Verwahrten eingedrungen und auf ihn eingeschlagen zu haben. Ein zweiter Insasse soll von einem der beiden Angeklagten anschließend angegriffen worden sein, als die Sicherheitsbeamten schon vor Ort waren.

Gravierender freilich ist der Anklagevorwurf der geplanten Ermordung eines Verwahrten. Hierzu soll in eine Tüte mit Tiefkühlgemüse Rattengift eingebracht worden sein, welches einer der Rattenfallen, die im Gefängnishof gestanden haben, entnommen worden sein soll. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen sagte darüber hinaus ein langjähriger Sicherungsverwahrter aus, ihm gegenüber habe zumindest einer der beiden nun angeklagten jungen Männer angekündigt,die Vergiftung zu planen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe des versuchten Mordes nachdrücklich.

Einer der Angeklagten wird vertreten von Rechtsanwalt Michael Volz (Karlsruhe).

Prozesstermine

Am 13. April 2021 beginnt vor dem Landgericht Freiburg nunmehr der Strafprozess. Fortsetzungstermine sind für den 14.04., 20.04., 21.04., 27.04. und 28.04. angesetzt. Den Vorsitz führt die Richterin am Landgericht Frau Dr. Kleine-Cosack. Geladen sind neben Kriminalbeamten, Biologen bzw. Chemikern auch einige Sicherungsverwahrte.

Zur Sicherungsverwahrung

Die SV wurde mit Gesetz vom 24.11.1933 von den Nationalsozialisten in das damalige Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen und gestattet seitdem dem Staat, Menschen auch nach Verbüßung ihrer eigentlichen Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit, somit auch bis zum Tod, in Haft zu halten. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar vor genau zehn Jahren (Urteil vom 04.05.2011) die Regelungen zur SV für verfassungswidrig erklärt, jedoch dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die Haftbedingungen verbessern könne. Aus Sicht von Politik und Gerichten sind die Gesetzgeber des Bundes und der 16 Bundesländer den verfassungsgerichtlichen Vorgaben im Jahr 2013 ausreichend nachgekommen; hingegen aus Sicht vieler Betroffener, wie auch deren anwaltlicher Vertreterinnen und Vertreter ist der Haftalltag nach wie vor von tiefer Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit gekennzeichnet. In vielen Fällen laufe die SV auf ein bloßes Warten auf das Sterben in Haft hinaus.

Thomas Meyer-Falk,
z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8
79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Grußwort zum 18. März

Solidarische und herzliche Grüße hier von Hinter den Mauern der JVA Freiburg!
Seit dem 18. März des letzten Jahres sind wieder viele Menschen in den Gefängnissen gestorben, es nimmt einfach kein Ende.
Auch nicht die Verhaftungen. Soviele Genossinnen und Genossen sind eingeknastet worden in den letzten Monaten.
In Schwäbisch-Gmünd sitzt Nicole, in Ostdeutschland Lina, in Stammheim Martin, um nur einige ganz wenige zu nennen.
Die staatlichen Angriffe auch auf die Infrastrukturen deuten auf eine Zuspitzung der Auseinandersetzungen hin.
Erst vor wenigen Tagen, am 25. Februar debattierte der Deutsche Bundestag über die freche Forderung der AfD, indymedia zu verbieten und die webseite komplett abzuschalten.
Auch wenn die übrigen Fraktionen den AfD-Antrag ablehnten, die CDU/CSU machte sehr deutlich, man arbeitet genau an solch einem Vorhaben.
Oder wie meinte AfD-Frontfrau Beatrix von Storch im Rahmen der Debatte – in der für sie eigenen Klarheit – als sie in den Saal schrie: „wir werden sie jagen!“.
So wie es die Justizbehörden letztlich ja schon tun, denn der Versuch, Menschen durch die Inhaftierung handlungsunfähig und mundtot zu machen, ist offensichtlich.
Und setzt sich beispielhaft fort, in Angriffen gegen Solistrukturen, wobei auch wie immer der § 129a und 129 b StGB. eine wichtige Rolle spielt, nämlich um die Szene auszuforschen.
Umso wichtiger sind die Rote Hilfe und der 18. März, um Zusammenhalt zu stiften, um sich zu begegnen, auch in Zeiten einer Pandemie. Um neue Verbindungen zu knüpfen, um Menschen in den Gefängnissen durch die körperliche Präsenz vor Ort zu zeigen, dass sie nicht vergessen sind. Um den Freundinnen und Freunden, sowie den Genossinnen und Genossen, die politisch aktiv sind und dabei sehr viel riskieren, ein Zeichen zu senden: Ihr werdet niemals vergessen werden, falls die Justiz euch doch eines Tages einknasten sollte!
Nicht zu unterschätzen ist aber auch das Signal an die Repressionsbehörden, ob an die Polizei, an die Verfassungsschutzbehörden, die Gerichte oder die Gefängnisse und deren Bediensteten: Dass wir uns nämlich nicht einschüchtern lassen werden, niemals, egal ob vor den Mauern und erst recht nicht hinter den Mauern!
Lasst uns die versteinerten Verhältnisse zusammen zum tanzen zwingen, für eine gerechte Welt streiten und für eine solche Welt auch kämpfen – für eine Welt, in der es eines Tages den 18. März hoffentlich nicht mehr geben braucht, er an vergangene Kämpfe erinnern mag, es aber keine Knäste mehr geben wird.
Freiheit für die Gefangenen!  

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Wann werden Gefangene gegen Corona geimpft?

Längere Zeit herrschte Unsicherheit darüber, wann Gefangene geimpft werden.
Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz legte das zuständige Ministerium nun offen, Inhaftierte seien erst in Gruppe 3 und dort an allerletzter Stelle zu finden.

Die Anfrage

Mit Schreiben vom 01.02.2021 beantragte ich nach dem IFG-Bund eine kostenlose Auskunft darüber, in welcher Prioritätengruppe inhaftierte Menschen zu finden seien.

Die Antwort vom 25.02.2021

Mit Schreiben vom 25. Februar antwortete mir das Bundesministerium für Gesundheit (AZ.: 53-01/007 538), dass Inhaftierte (nur) mit erhöhter Priorität zu impfen seien.
Sie würden § 4 Nr. 9 der Impfverordnung vom 08.02.2021 unterfallen, also zu den dort genannten „Personen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen“ zählen.

Bewertung

Kurz gesagt, Inhaftierte sind in Gruppe 3 einsortiert, so sie nicht auf Grund von Vorerkrankungen oder Alter in die erste oder zweite Gruppe fallen.
Und dort sind sie dann, gemeinsam mit all den anderen, die unter „prekären“ Bedingungen ihr Leben fristen, auf Wunsch zu impfen.

Es geht gar nicht darum, nun zu lamentieren, es versteht sich von selbst, dass Menschen, die schon sehr alt sind und damit im Infektionsfalle ein besonders hohes Sterberisiko tragen, als Erste geimpft werden.

Aber die besondere Situation in den Gefängnissen und anderen Gemeinschaftsunterkünften wie überhaupt von Menschen in „prekären Arbeits- und Lebensbedingungen“ bedeutet in der Regel zwangsläufig ein überdurchschnittliches Erkrankungsrisiko.
Schon durch die Klassenlage determiniert.

Interessanterweise hat die JVA Freiburg, wie es in anderen Haftanstalten aussieht, kann ich nicht beurteilen, noch nicht begonnen mit den verpflichtend vorgesehenen Aufklärungen und Impfberatungen (§ 1 Abs. 1 der genannten Verordnung).

Wie dann rund 600 Menschen ausführlich aufgeklärt werden sollen, wenn in einigen Monaten die Impfung erfolgen soll, erscheint nicht nachvollziehbar, weshalb nun der Landtag prüft, ob hier die Justizverwaltung dazu aufgefordert werden sollte, endlich tätig zu werden.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Ein Kommentar

Justizministerium Dresden lehnt Verlegung nach Sachsen ab

Im November 2019 hatte ich bei der JVA Freiburg meine Verlegung nach
Sachsen beantragt. Nach rund einem Jahr der Prüfung lehnte eine
Übernahme meiner Person der zuständige Ministerialrat E. im
Staatsministerium ab.



Die Vorgeschichte


Nunmehr bin ich fast 25 Jahre am Stück in Baden-Württemberg inhaftiert
und hatte deshalb eine Verlegung in ein anderes Bundesland beantragt.
Die Wahl fiel auf Sachsen, was familiäre und Beziehungen
freundschaftlicher Natur zum Hintergrund hatte. Da das ein bisschen
„wenig“ sein könnte, verwies ich darauf, nach 25 Jahren nunmehr ziemlich
viel „verbrannte Erde“ im Südwesten produziert zu haben und so einen
„Neuanfang“ starten könne. Eine Vorbereitung auf eine Freilassung sei
zudem in Sachsen ungleich besser möglich.



Die Justizvollzugsanstalt Freiburg stimmt zu


In Folge des Antrags kam es im November 2019 zu einem ersten Gespräch
mit dem Vollzugsleiter der SV-Abteilung und anschließend zu noch einem
weiteren Gespräch mit ihm und dem Gesamtanstaltsleiter. Beide befragten
mich nachdrücklich, ob es mir mit der Verlegung wirklich ernst sei. Als
ich dies bekräftigte, meinten sie, auch aus ihrer Sicht habe der Antrag
eine gute Basis und sie würden ihn unterstützen. Dem folgte dann auch
das Stuttgarter Justizministerium. Da es sich um eine
länderübergreifende Verlegung handeln würde, war die Zustimmung auch des
baden-württembergischen Justizministeriums nötig. Dies legte dann dem
sächsischen Staatsministerium für Justiz und für Demokratie den Vorgang,
mit der Bitte um Übernahme meiner Person in den dortigen Vollzug, vor.



Das sächsische Staatsministerium für Justiz lehnt ab


Mit Bescheid vom 10.02.2021, der mir nun Anfang März eröffnet wurde,
lehnte Ministerialrat E. aus Dresden den Antrag ab. Bei mir handele es
sich um eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeit, der sich einer
Therapie widersetze und auch alle anderen Maßnahmen der Resozialisierung
ablehne. Mir mangele es an „basaler sozialer Kompetenz“, ich sei von
„einem hohen Maß an Misstrauen, sogar gegenüber Menschen, die mir helfen
wollen“ geprägt. Ich agiere durch Beschwerden, um „psychologische Macht“
auszuüben. Da man aber in der JVA Bautzen schon drei sehr
beschwerdefreudige Insassen habe, bestünde die Gefahr einer „ungünstigen
Kumulation“ und „gegenseitigen Bestärkung in dem gegen das Justizsystem
als Unrechtssystem gerichteten Meinungsbildes“.

Daneben habe man jedoch auch keinerlei räumliche Kapazitäten für eine
Übernahme meiner Person, denn alleine 2021 stünden sechs sächsische
Insassen zum Antritt der SV an. Von 40 Plätzen für Sicherheitsverwahrung
in der Justizvollzugsanstalt Bautzen seien aktuell schon 38 belegt.



Weitere Schritte und Bewertung


Gegen den Bescheid des Ministeriums werde ich nun vor dem OLG Dresden
gerichtlich vorgehen. Über die Dauer dieses Verfahrens lässt sich
momentan noch nichts sagen.


Bezeichnend ist die einseitige, geradezu diffamierende wirkende
Darstellung meiner Person. Wenn dann das legitime Inanspruchnehmen der
Beschwerdemöglichkeiten umgedeutet wird in eine pathologische „Ausübung
von Macht“ sagt das mehr über diejenigen, die solche Zuschreibungen von
sich geben, als über die so skizzierte Person. Angelehnt an die
Definition von „Macht“ wie sie z.B. Max Weber formuliert hatte („Macht
bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen
Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese
Chance beruht“ zitiert nach J.P.Reemtsma, „Die Gewalt spricht nicht“,
S.11), ist es tatsächlich eine Machtfrage die Gefangene stellen, wenn
sie sich gegen Maßnahmen des Gefängnispersonals wehren, und sei es eben
vor Gericht. Allerdings wird dieses „sich-wehren“ vorliegend
pathologisiert.


Es bleibt abzuwarten, ob das OLG der Argumentation des
Staatsministeriums folgen wird. Auch was die Frage der räumlichen
Kapazitäten angeht, denn der Ministerialrat aus Dresden merkte noch an,
es gebe keinen „Tauschpartner“, also niemanden, den dann Sachsen nach
Freiburg schicken könnte, im Austausch mit mir. Laut dem Freiburger
Leiter der SV sei man davon überrascht, denn eigentlich gebe es sehr
wohl einen solchen „Tauschpartner“ und man habe dessen Übernahme schon
zugesichert.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com
Archiv: http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Radiointerview zum Verbot von linksunten

Hier das Interview mit Thomas von Radio Dreyeckland

https://rdl.de/person/thomas-meyer-falk

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg | Schreib einen Kommentar

Radiointerview zu Überwachung im Knast von heute

Hier das Interview von Thomas mit Ausbruch – die Antirepressionswelle:

https://www.freie-radios.net/107365

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Über einige Petitionen an den Landtag Baden-Württemberg


In allen Landtagen, sowie dem Bundestag gibt es sogenannte Petitionsausschüsse, welche sich mit Eingaben der BürgerInnen beschäftigen. Grundlage ist Artikel 17 Grundgesetz, das sogenannte Petitionsrecht. Im Folgenden soll es erst um eine Petition gegen den Polizeieinsatz anlässlich einer Corona-Demonstration in Freiburg gehen und in einem zweiten Teil um solche aus dem Bereich des baden-württembergischen Justizvollzug. Im Schlussteil möchte ich die Sinnhaftigkeit von Petitionen diskutieren.

I. Corona-Demonstration am 22.10.2020 in Freiburg

Wie die Badische Zeitung im Oktober 2020 berichtete, hatten sich am 22.10. hunderte GegnerInnen der Corona-Maßnahmen in der Altstadt von Freiburg eingefunden, wobei sie im Regelfall sich weder an den Mindestabstand noch an die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehalten hatten.
Die Polizei soll all dies hingenommen haben ohne einzuschreiten oder die Versammlung aufzulösen.

Wie der Landtag (Landtagsdrucksache 16/9745, dort: Ziffer 3) nach Einholung einer Stellungnahme des Innenministeriums mitteilt, sei dies rechtmäßig verlaufen. Insbesondere habe die Polizei Kontrollen durchgeführt, zur Einhaltung der Auflagen aufgerufen und sogar gegen einige wenige DemonstrantInnen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die detaillierten Ausführungen können auf der Webseite des Landtages (https://www.landtag-bw.de) nachgelesen werden.

II. Justizvollzug

Der Landtag hat sich mit ganz unterschiedlichen Fragen zu befassen. Sie reichen von der Kleidung, die ein Insasse bei der Ausführung in die Stadt tragen möchte (1.), den Einsatz von Auszubildenden im Bereich der Sicherungsverwahrung (2.), etwaige Zwangsversetzungen von Bediensteten (3.), oder einen möglichen Therapeutenwechsel (4.).

II.1.     Kleidung
    

Ich selbst trage seit einigen Jahren gerne sogenannte arabische Gewänder, freilich ohne einen etwaigen religiösen Hintergrund. Sie sind schlicht bequem und schlicht. Die Justizvollzugsanstalt Freiburg hatte mir vergangenes Jahr verboten, solche Gewänder bei den vier Mal im Jahr stattfindenden und von Bediensteten bewachten Spaziergängen in der Innenstadt zu tragen. Sollte ich auf das Tragen weiterhin bestehen, dürfe ich nur noch „in den Wald“ gehen.

Als ich deswegen eine Petition an den Landtag richtete, änderte die Anstalt ihre Entscheidung und gestattete weiterhin das Tragen der Gewänder auch bei Betreten der Innenstadt (Landtagsdrucksache 16/9427, dort: Ziffer 2).

II.2.    Einsatz von Azubis in der Sicherungsverwahrung

Immer wieder setzt die Anstalt auf den vier Stationen der SV-Anstalt Azubis des uniformierten Dienstes ein. Langjährige Beschäftigte kritisieren dies, aber auch Insassen. Denn im Alltag wirken die Azubis mitunter überfordert. Zum anderen sieht das Justizvollzugsgesetz eigentlich vor, dass in der SV nur erfahrene Bedienstete arbeiten dürfen, die zudem besonders geschult sind. Nicht zu vergessen, dass Justiz und Politik immer wieder betonen, in der SV säßen die „Gefährlichsten der Gefährlichen“, so dass es pittoresk anmutet, wenn dort Azubis zum Einsatz kommen.

Der Landtag stellt sich aber hinter die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt (Landtagsdrucksache 16/9740, dort: Ziffer 5). Der Einsatz der Azubis sei notwendig, denn die Alternative bestünde dann nur darin, dass man die Zellen erst gar nicht öffnet. Im Übrigen würden so die Azubis auch wertvolle Erfahrungen in einem Teilbereich des Justizvollzuges sammeln können.

II.3.    Zwangsversetzungen von Bediensteten

Immer wieder werden aus dem Bereich der SV langjährige Bedienstete wegversetzt in den Bereich der Strafhaft. Da viele Insassen kaum über Außenkontakte verfügen und dann im Verlauf der Jahre Bedienstete zu wichtigen Ansprechpartnern werden, bedeutet dies dann einen Beziehungsverlust. Mal davon abgesehen, dass im Alltag sich nicht wenige Bedienstete bei Insassen darüber beklagen, wie prekär ihr Arbeitsplatz sei, dass sie bei Ungehorsam gegenüber den Vorgesetzten, oder wenn sie zu oft krankgeschrieben seien, mit der Wegversetzung rechnen müssten.

Es macht auch von den Arbeitsbedingungen einen Unterschied, ob jemand auf einer Station der SV mit maximal 16 Insassen Dienst schiebt, oder im Bereich der Strafhaft mit doppelt oder drei Mal so vielen Menschen. Nicht zu vergessen, für die Arbeit in der SV gibt es eine eigene Stellenzulage!

Der Landtag stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass jede Versetzung erforderlich sei, und wer eben oftmals krank sei, der sei vielleicht schlicht überfordert von der anspruchsvollen Tätigkeit in der SV, so dass schon aus Gründen der Fürsorgepflicht für das Personal eine Versetzung angebracht sei (Landtagsdrucksache 16/9740, dort: Ziffer 3).

II.4    Therapeutenwechsel im Bereich SV

Auf den vier Stationen der SV sind drei männliche Therapeuten und eine weibliche Therapeutin tätig. Auffällig war, dass eine Therapeutin seit acht Jahren speziell mit zwei Insassen intensiv arbeitete und diesen dann auch erhebliche Therapiefortschritte attestierte, unterstützt von externen Gutachtern. Im Haftalltag fielen aber gerade diese beiden Vorzeigeklienten immer wieder durch ein Verhalten auf, das von wüsten Beleidigungen bis hin zu massiven Bedrohungen reichte. Also einem Verhalten, das zumindest aus Sicht von Laien, im Gegensatz zu den bescheinigten Fortschritten zu stehen schien. So dass beim Petitionsausschuss um Unterstützung für die Überlegung gesucht wurde, in Fällen sehr langer therapeutischer Beziehungen, zumal zu einer weiblichen Therapeutin, wenn die Klienten wegen zahlreichen Vergewaltigungen und in einem Fall auch wegen eines Tötungsdelikts zum Nachteil einer Frau einsitzen, intermittierend einen männlichen Therapeuten einzusetzen oder überhaupt den Therapeuten mal zu wechseln, um die beglaubigten „Fortschritte“ einem Realitätstest zu unterziehen.

Dem vermochte sich der Petitionsausschuss des Landtages nicht anzuschließen (Landtagsdrucksache 17/9740, dort: Ziffer 2), insbesondere sei nicht zu befürchten, dass bei langjähriger therapeutischer Beziehung „blinde Flecken“ entstünden, die zu Fehlbeurteilungen führen, denn die TherapeutInnen seien eingebettet in ein multidisziplinäres Team, und zudem kämen auch externe GutachterInnen zum Einsatz.

III. Zur Sinnhaftigkeit von Petitionen

In wenigen Fällen sind Petitionen erfolgreich, im Sinne einer Änderung der in der Petition beanstandeten Praxis. Aber immer wieder reagieren Verwaltungen dennoch, wenn plötzlich eine Petition eingereicht wird, und die Behörde ihr Vorgehen nicht nur gegenüber dem vorgesetzten Ministerium, sondern auch dem Landtag rechtfertigen muss (beispielhaft sei hier auf das oben geschilderte Beispiel der Bekleidung bei der Ausführung verwiesen).

Freilich verbleibt eine Petition zwangsläufig immer im engen Korsett der bestehenden Normen, denn es kann wenig anderes gerügt werden, als dass eine bestehende Praxis, aus Sicht der Beschwerdeführenden nicht den bestehenden Normen entspricht. Zwar kann auch angeregt werden, bestehende Gesetze oder Verwaltungsvorschriften zu ändern, aber diese Form von Kritik bleibt ebenfalls systemimmanent und letztlich ohne viel emanzipatorisches Potential.

Wenn wir die Perspektive von inhaftierten Menschen einnehmen, die zudem vielfach über wenig Unterstützung von außerhalb der Mauern erfahren, denen als Protestmöglichkeit neben Hungerstreik und Gewalt nur wenige Handlungsmöglichkeiten verbleiben, sich gegen aus ihrer Sicht als ungerecht oder unrechtmäßig empfundenen Zustände zu wehren, kann die Petition als niederschwellige Form der Kritik helfen, das Gefühl der eigenen Hilflosigkeit wenn schon nicht zu überwinden, so doch zumindest zu mindern.
          
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
Archiv: http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Datenschutz im Justizvollzug – ein Beispiel

Der Datenschutz, dem verfassungsrechtlich eigentlich eine hervorgehobene Bedeutung zukommen sollte, droht im Gefängnisalltag immer wieder unter die Räder zu kommen. Mitunter macht es auch den Anschein, als sei er zumindest einem Teil der Beschäftigten eher lästig. Wer sich als Insasse oder Insassin darauf beruft gilt schnell als Querulant/in.

Herr Schmitt bekommt eine Stellungsnahme

Der seit einem knappen Jahr in der JVA Freiburg in Sicherungsverwahrung (SV) sitzende Herr Schmitt (alle Namen geändert) bekam kürzlich von der ihn behandelnden Stationspsychologin Frau Hammer einen Entwurf einer von ihr verfassten Stellungnahme zugeleitet, welche diese anschließend an das Gericht senden wollte um über den bisherigen Vollzugsverlauf zu berichten. Irritiert war Schmitt darüber, dass er aus seiner Sicht als der beste Freund zweier Sexualtäter auf der Station dargestellt wurde. Mit den beiden sitzt er tatsächlich öfters zusammen; und sie kochen und essen auch gemeinsam. Kurzerhand hatte also Frau Hammer die beiden Insassen ihm gegenüber dadurch als Sexualtäter geoutet.

Dass Schmitt, er selbst ist nicht wegen Sexualtaten in der SV, mit mir fast täglich zusammensitzt kam gar nicht in der Stellungnahme vor und so fragte er sich, welches Bild da über ihn vermittelt werden sollte. Aber er sprach auch die beiden als Sexualtäter geouteten Mitinsassen an.

Erste empörte Reaktion

Walter, er ist Mitte 30, war schockiert darüber, dass Frau Hammer ungefragt einem anderen Insassen mitteilte, dass er Sexualtäter sei und fragte sich und auch sie, ob angesichts solch eines Vorgehens noch eine Vertrauensbasis bestehe. Frau Hammer rief ihn schließlich in seiner Zelle an und nach Walters Aussage, habe sie ihm gegenüber ihr Vorgehen bedauert. Aber im selben Gespräch sei sie auf einen anderen Insassen einer anderen Station zu sprechen gekommen. Über diesen habe sie ihm berichtet, er sei Teilnehmer im BPS, dem Behandlungsprogramm Sexualtäter, beides sei ihm bislang in dieser Form nicht bekannt gewesen, so Walter.

Wenn der Vorgang so zutreffen sollte, hat Frau Hammer sich also erst für einen Fehler entschuldigt, um dann gleich einen anderen Insassen zu outen.

Der Fortgang der Affäre

Ein Wochenende später führten wohl Walter und Frau Hammer ein persönliches Gespräch; als er davon zurückkehrte kam er auf mich zu und teilte mir mit, dass Frau Hammer diesmal meine Person erwähnte und mitgeteilt habe, ich würde ja mit ihr seit Jahren therapeutische Gespräche führen, so die Darstellung von Walter. Er lebt erst seit kurzem auf derselben Station wie ich und wirklich viel habe ich im Alltag nicht mit ihm zu tun, fand es aber bemerkenswert, was alles Frau Hammer für mitteilenswert erachtet.

Das Problem – die juristische Seite!

Was für Außenstehende wie eine Petitesse anmuten mag, führt schnell in den Kernbereich des Datenschutzes, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, wonach nämlich der Staat ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten eigentlich nur unter engen Voraussetzungen an Dritte weitergeben darf. Es gibt Sexualtäter die, vielleicht verständlicherweise, nicht wollen, dass allgemein bekannt wird, dass sie Sexualverbrechen begangen haben. Dass man dies dann unter Umständen einem Insassen, und dies sogar noch in Schriftform, mitteilt, der im selben Schriftsatz als hochgefährlich eingestuft wird, irritiert zumindest. Im baden-württembergischen Justizvollzug ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten umfänglich geregelt (§§ 27 ff JVollzGB-1; die Übermittlung von Daten wird dann in den §§ 34 ff näher ausgestaltet), jedoch scheint keiner der Erlaubnistatbestände vorzuliegen, der es Frau Hammer gestatten würde, Insassen darüber zu informieren, ob diese wegen Sexualtaten einsitzen, ob und wenn ja welche Therapieprogramme sie besuchen und ob und wenn ja wie oft sie mit ihr sprechen.

Wir hätten also einerseits, sollte sich im weiteren Verlauf des Verfahrens, aktuell liegt eine erste Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz, das Vorgehen von Frau Hammer bewahrheiten, mehrere Verstöße gegen den Datenschutz zum Nachteil verschiedener Insassen. Interessanterweise werden Insassen von gruppentherapeutischen Maßnahmen ausgeschlossen, wenn sie sich ihrerseits nicht an das Vertraulichkeitsgebot halten und Informationen die sie dort über andere Gruppenteilnehmer erhalten, nach außen tragen.

Das Problem – die psychologische Seite!

Andererseits fühlen sich jene Insassen die tatsächlich in einer engeren therapeutischen Beziehung zu und mit Frau Hammer, aber auch anderen Bediensteten der Anstalt, stehen unwohl und sind besorgt. Eine ernsthafte therapeutische Beziehung setzt Vertrauen auch in die Verschwiegenheit der Handelnden voraus, gerade weil eine Vielzahl der Insassen aus „broken-home“ Konstellationen stammt, sie es bislang oftmals nicht gelernt haben Vertrauen aufzubauen, könnte solch ein Vorgehen wie das von Frau Hammer, nachhaltig schädliche Folgen zeitigen. Sicherlich, man könnte den Insassen entgegen halten, sie sollen nicht so empfindlich sein, angesichts des Leids das sie anderen angetan haben. Aber das würde dann dennoch nicht ein mögliches Vorgehen wie das von Frau Hammer rechtfertigen. Und ganz pragmatisch gedacht ist es nun mal tatsächlich so, dass dort kein Vertrauen entstehen kann, wo Mensch jederzeit damit rechnen muss, dass ein/eine Therapeut/in Informationen sogar an andere Insassen weiterreicht.

Und täglich grüßt das Murmeltier

Nun hat sich das Personal der JVA Freiburg in den vergangenen Jahren immer wieder hervorgetan durch Verletzungen des Datenschutzes, beanstandet wurde das illegale Abrufen von Daten aus dem Dienstrechner, die illegale Weitergabe der dort abgerufenen Daten, die illegale Erhebung von Daten in Gegenwart anderer Insassen und anderes mehr.

Aus psychologisch-psychiatrischer Sicht wird dann ein konsequentes Vorgehen gegen solche Verstöße pathologisiert, als Versuch von Manipulation und unstatthafter Machtausübung. Frau Hammer ist der Ansicht, angenommene oder tatsächliche Verstöße sollten zwischen Insassen und Bediensteten besprochen und weniger in Form von Eingaben und Beschwerden verfolgt, die eigenen Gefühle thematisiert und analysiert werden. Das sei allemal hilfreicher und sozial kompetenter als der Beschwerdeweg.

Grundkenntnisse über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der dieser Rechtslage angepasste Praktiken und Beschwerdemöglichkeiten erscheinen also durchaus noch ausbaufähig. Letztlich steht das hier skizzierte Verhalten von Frau Hammer aber exemplarisch für den alltäglichen Umgang mit Daten im Justizvollzug.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Archiv: http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar