Radiointerview zum Verbot von linksunten

Hier das Interview mit Thomas von Radio Dreyeckland

https://rdl.de/person/thomas-meyer-falk

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Radiointerview zu Überwachung im Knast von heute

Hier das Interview von Thomas mit Ausbruch – die Antirepressionswelle:

https://www.freie-radios.net/107365

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Über einige Petitionen an den Landtag Baden-Württemberg


In allen Landtagen, sowie dem Bundestag gibt es sogenannte Petitionsausschüsse, welche sich mit Eingaben der BürgerInnen beschäftigen. Grundlage ist Artikel 17 Grundgesetz, das sogenannte Petitionsrecht. Im Folgenden soll es erst um eine Petition gegen den Polizeieinsatz anlässlich einer Corona-Demonstration in Freiburg gehen und in einem zweiten Teil um solche aus dem Bereich des baden-württembergischen Justizvollzug. Im Schlussteil möchte ich die Sinnhaftigkeit von Petitionen diskutieren.

I. Corona-Demonstration am 22.10.2020 in Freiburg

Wie die Badische Zeitung im Oktober 2020 berichtete, hatten sich am 22.10. hunderte GegnerInnen der Corona-Maßnahmen in der Altstadt von Freiburg eingefunden, wobei sie im Regelfall sich weder an den Mindestabstand noch an die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehalten hatten.
Die Polizei soll all dies hingenommen haben ohne einzuschreiten oder die Versammlung aufzulösen.

Wie der Landtag (Landtagsdrucksache 16/9745, dort: Ziffer 3) nach Einholung einer Stellungnahme des Innenministeriums mitteilt, sei dies rechtmäßig verlaufen. Insbesondere habe die Polizei Kontrollen durchgeführt, zur Einhaltung der Auflagen aufgerufen und sogar gegen einige wenige DemonstrantInnen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die detaillierten Ausführungen können auf der Webseite des Landtages (https://www.landtag-bw.de) nachgelesen werden.

II. Justizvollzug

Der Landtag hat sich mit ganz unterschiedlichen Fragen zu befassen. Sie reichen von der Kleidung, die ein Insasse bei der Ausführung in die Stadt tragen möchte (1.), den Einsatz von Auszubildenden im Bereich der Sicherungsverwahrung (2.), etwaige Zwangsversetzungen von Bediensteten (3.), oder einen möglichen Therapeutenwechsel (4.).

II.1.     Kleidung
    

Ich selbst trage seit einigen Jahren gerne sogenannte arabische Gewänder, freilich ohne einen etwaigen religiösen Hintergrund. Sie sind schlicht bequem und schlicht. Die Justizvollzugsanstalt Freiburg hatte mir vergangenes Jahr verboten, solche Gewänder bei den vier Mal im Jahr stattfindenden und von Bediensteten bewachten Spaziergängen in der Innenstadt zu tragen. Sollte ich auf das Tragen weiterhin bestehen, dürfe ich nur noch „in den Wald“ gehen.

Als ich deswegen eine Petition an den Landtag richtete, änderte die Anstalt ihre Entscheidung und gestattete weiterhin das Tragen der Gewänder auch bei Betreten der Innenstadt (Landtagsdrucksache 16/9427, dort: Ziffer 2).

II.2.    Einsatz von Azubis in der Sicherungsverwahrung

Immer wieder setzt die Anstalt auf den vier Stationen der SV-Anstalt Azubis des uniformierten Dienstes ein. Langjährige Beschäftigte kritisieren dies, aber auch Insassen. Denn im Alltag wirken die Azubis mitunter überfordert. Zum anderen sieht das Justizvollzugsgesetz eigentlich vor, dass in der SV nur erfahrene Bedienstete arbeiten dürfen, die zudem besonders geschult sind. Nicht zu vergessen, dass Justiz und Politik immer wieder betonen, in der SV säßen die „Gefährlichsten der Gefährlichen“, so dass es pittoresk anmutet, wenn dort Azubis zum Einsatz kommen.

Der Landtag stellt sich aber hinter die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt (Landtagsdrucksache 16/9740, dort: Ziffer 5). Der Einsatz der Azubis sei notwendig, denn die Alternative bestünde dann nur darin, dass man die Zellen erst gar nicht öffnet. Im Übrigen würden so die Azubis auch wertvolle Erfahrungen in einem Teilbereich des Justizvollzuges sammeln können.

II.3.    Zwangsversetzungen von Bediensteten

Immer wieder werden aus dem Bereich der SV langjährige Bedienstete wegversetzt in den Bereich der Strafhaft. Da viele Insassen kaum über Außenkontakte verfügen und dann im Verlauf der Jahre Bedienstete zu wichtigen Ansprechpartnern werden, bedeutet dies dann einen Beziehungsverlust. Mal davon abgesehen, dass im Alltag sich nicht wenige Bedienstete bei Insassen darüber beklagen, wie prekär ihr Arbeitsplatz sei, dass sie bei Ungehorsam gegenüber den Vorgesetzten, oder wenn sie zu oft krankgeschrieben seien, mit der Wegversetzung rechnen müssten.

Es macht auch von den Arbeitsbedingungen einen Unterschied, ob jemand auf einer Station der SV mit maximal 16 Insassen Dienst schiebt, oder im Bereich der Strafhaft mit doppelt oder drei Mal so vielen Menschen. Nicht zu vergessen, für die Arbeit in der SV gibt es eine eigene Stellenzulage!

Der Landtag stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass jede Versetzung erforderlich sei, und wer eben oftmals krank sei, der sei vielleicht schlicht überfordert von der anspruchsvollen Tätigkeit in der SV, so dass schon aus Gründen der Fürsorgepflicht für das Personal eine Versetzung angebracht sei (Landtagsdrucksache 16/9740, dort: Ziffer 3).

II.4    Therapeutenwechsel im Bereich SV

Auf den vier Stationen der SV sind drei männliche Therapeuten und eine weibliche Therapeutin tätig. Auffällig war, dass eine Therapeutin seit acht Jahren speziell mit zwei Insassen intensiv arbeitete und diesen dann auch erhebliche Therapiefortschritte attestierte, unterstützt von externen Gutachtern. Im Haftalltag fielen aber gerade diese beiden Vorzeigeklienten immer wieder durch ein Verhalten auf, das von wüsten Beleidigungen bis hin zu massiven Bedrohungen reichte. Also einem Verhalten, das zumindest aus Sicht von Laien, im Gegensatz zu den bescheinigten Fortschritten zu stehen schien. So dass beim Petitionsausschuss um Unterstützung für die Überlegung gesucht wurde, in Fällen sehr langer therapeutischer Beziehungen, zumal zu einer weiblichen Therapeutin, wenn die Klienten wegen zahlreichen Vergewaltigungen und in einem Fall auch wegen eines Tötungsdelikts zum Nachteil einer Frau einsitzen, intermittierend einen männlichen Therapeuten einzusetzen oder überhaupt den Therapeuten mal zu wechseln, um die beglaubigten „Fortschritte“ einem Realitätstest zu unterziehen.

Dem vermochte sich der Petitionsausschuss des Landtages nicht anzuschließen (Landtagsdrucksache 17/9740, dort: Ziffer 2), insbesondere sei nicht zu befürchten, dass bei langjähriger therapeutischer Beziehung „blinde Flecken“ entstünden, die zu Fehlbeurteilungen führen, denn die TherapeutInnen seien eingebettet in ein multidisziplinäres Team, und zudem kämen auch externe GutachterInnen zum Einsatz.

III. Zur Sinnhaftigkeit von Petitionen

In wenigen Fällen sind Petitionen erfolgreich, im Sinne einer Änderung der in der Petition beanstandeten Praxis. Aber immer wieder reagieren Verwaltungen dennoch, wenn plötzlich eine Petition eingereicht wird, und die Behörde ihr Vorgehen nicht nur gegenüber dem vorgesetzten Ministerium, sondern auch dem Landtag rechtfertigen muss (beispielhaft sei hier auf das oben geschilderte Beispiel der Bekleidung bei der Ausführung verwiesen).

Freilich verbleibt eine Petition zwangsläufig immer im engen Korsett der bestehenden Normen, denn es kann wenig anderes gerügt werden, als dass eine bestehende Praxis, aus Sicht der Beschwerdeführenden nicht den bestehenden Normen entspricht. Zwar kann auch angeregt werden, bestehende Gesetze oder Verwaltungsvorschriften zu ändern, aber diese Form von Kritik bleibt ebenfalls systemimmanent und letztlich ohne viel emanzipatorisches Potential.

Wenn wir die Perspektive von inhaftierten Menschen einnehmen, die zudem vielfach über wenig Unterstützung von außerhalb der Mauern erfahren, denen als Protestmöglichkeit neben Hungerstreik und Gewalt nur wenige Handlungsmöglichkeiten verbleiben, sich gegen aus ihrer Sicht als ungerecht oder unrechtmäßig empfundenen Zustände zu wehren, kann die Petition als niederschwellige Form der Kritik helfen, das Gefühl der eigenen Hilflosigkeit wenn schon nicht zu überwinden, so doch zumindest zu mindern.
          
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Datenschutz im Justizvollzug – ein Beispiel

Der Datenschutz, dem verfassungsrechtlich eigentlich eine hervorgehobene Bedeutung zukommen sollte, droht im Gefängnisalltag immer wieder unter die Räder zu kommen. Mitunter macht es auch den Anschein, als sei er zumindest einem Teil der Beschäftigten eher lästig. Wer sich als Insasse oder Insassin darauf beruft gilt schnell als Querulant/in.

Herr Schmitt bekommt eine Stellungsnahme

Der seit einem knappen Jahr in der JVA Freiburg in Sicherungsverwahrung (SV) sitzende Herr Schmitt (alle Namen geändert) bekam kürzlich von der ihn behandelnden Stationspsychologin Frau Hammer einen Entwurf einer von ihr verfassten Stellungnahme zugeleitet, welche diese anschließend an das Gericht senden wollte um über den bisherigen Vollzugsverlauf zu berichten. Irritiert war Schmitt darüber, dass er aus seiner Sicht als der beste Freund zweier Sexualtäter auf der Station dargestellt wurde. Mit den beiden sitzt er tatsächlich öfters zusammen; und sie kochen und essen auch gemeinsam. Kurzerhand hatte also Frau Hammer die beiden Insassen ihm gegenüber dadurch als Sexualtäter geoutet.

Dass Schmitt, er selbst ist nicht wegen Sexualtaten in der SV, mit mir fast täglich zusammensitzt kam gar nicht in der Stellungnahme vor und so fragte er sich, welches Bild da über ihn vermittelt werden sollte. Aber er sprach auch die beiden als Sexualtäter geouteten Mitinsassen an.

Erste empörte Reaktion

Walter, er ist Mitte 30, war schockiert darüber, dass Frau Hammer ungefragt einem anderen Insassen mitteilte, dass er Sexualtäter sei und fragte sich und auch sie, ob angesichts solch eines Vorgehens noch eine Vertrauensbasis bestehe. Frau Hammer rief ihn schließlich in seiner Zelle an und nach Walters Aussage, habe sie ihm gegenüber ihr Vorgehen bedauert. Aber im selben Gespräch sei sie auf einen anderen Insassen einer anderen Station zu sprechen gekommen. Über diesen habe sie ihm berichtet, er sei Teilnehmer im BPS, dem Behandlungsprogramm Sexualtäter, beides sei ihm bislang in dieser Form nicht bekannt gewesen, so Walter.

Wenn der Vorgang so zutreffen sollte, hat Frau Hammer sich also erst für einen Fehler entschuldigt, um dann gleich einen anderen Insassen zu outen.

Der Fortgang der Affäre

Ein Wochenende später führten wohl Walter und Frau Hammer ein persönliches Gespräch; als er davon zurückkehrte kam er auf mich zu und teilte mir mit, dass Frau Hammer diesmal meine Person erwähnte und mitgeteilt habe, ich würde ja mit ihr seit Jahren therapeutische Gespräche führen, so die Darstellung von Walter. Er lebt erst seit kurzem auf derselben Station wie ich und wirklich viel habe ich im Alltag nicht mit ihm zu tun, fand es aber bemerkenswert, was alles Frau Hammer für mitteilenswert erachtet.

Das Problem – die juristische Seite!

Was für Außenstehende wie eine Petitesse anmuten mag, führt schnell in den Kernbereich des Datenschutzes, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, wonach nämlich der Staat ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten eigentlich nur unter engen Voraussetzungen an Dritte weitergeben darf. Es gibt Sexualtäter die, vielleicht verständlicherweise, nicht wollen, dass allgemein bekannt wird, dass sie Sexualverbrechen begangen haben. Dass man dies dann unter Umständen einem Insassen, und dies sogar noch in Schriftform, mitteilt, der im selben Schriftsatz als hochgefährlich eingestuft wird, irritiert zumindest. Im baden-württembergischen Justizvollzug ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten umfänglich geregelt (§§ 27 ff JVollzGB-1; die Übermittlung von Daten wird dann in den §§ 34 ff näher ausgestaltet), jedoch scheint keiner der Erlaubnistatbestände vorzuliegen, der es Frau Hammer gestatten würde, Insassen darüber zu informieren, ob diese wegen Sexualtaten einsitzen, ob und wenn ja welche Therapieprogramme sie besuchen und ob und wenn ja wie oft sie mit ihr sprechen.

Wir hätten also einerseits, sollte sich im weiteren Verlauf des Verfahrens, aktuell liegt eine erste Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz, das Vorgehen von Frau Hammer bewahrheiten, mehrere Verstöße gegen den Datenschutz zum Nachteil verschiedener Insassen. Interessanterweise werden Insassen von gruppentherapeutischen Maßnahmen ausgeschlossen, wenn sie sich ihrerseits nicht an das Vertraulichkeitsgebot halten und Informationen die sie dort über andere Gruppenteilnehmer erhalten, nach außen tragen.

Das Problem – die psychologische Seite!

Andererseits fühlen sich jene Insassen die tatsächlich in einer engeren therapeutischen Beziehung zu und mit Frau Hammer, aber auch anderen Bediensteten der Anstalt, stehen unwohl und sind besorgt. Eine ernsthafte therapeutische Beziehung setzt Vertrauen auch in die Verschwiegenheit der Handelnden voraus, gerade weil eine Vielzahl der Insassen aus „broken-home“ Konstellationen stammt, sie es bislang oftmals nicht gelernt haben Vertrauen aufzubauen, könnte solch ein Vorgehen wie das von Frau Hammer, nachhaltig schädliche Folgen zeitigen. Sicherlich, man könnte den Insassen entgegen halten, sie sollen nicht so empfindlich sein, angesichts des Leids das sie anderen angetan haben. Aber das würde dann dennoch nicht ein mögliches Vorgehen wie das von Frau Hammer rechtfertigen. Und ganz pragmatisch gedacht ist es nun mal tatsächlich so, dass dort kein Vertrauen entstehen kann, wo Mensch jederzeit damit rechnen muss, dass ein/eine Therapeut/in Informationen sogar an andere Insassen weiterreicht.

Und täglich grüßt das Murmeltier

Nun hat sich das Personal der JVA Freiburg in den vergangenen Jahren immer wieder hervorgetan durch Verletzungen des Datenschutzes, beanstandet wurde das illegale Abrufen von Daten aus dem Dienstrechner, die illegale Weitergabe der dort abgerufenen Daten, die illegale Erhebung von Daten in Gegenwart anderer Insassen und anderes mehr.

Aus psychologisch-psychiatrischer Sicht wird dann ein konsequentes Vorgehen gegen solche Verstöße pathologisiert, als Versuch von Manipulation und unstatthafter Machtausübung. Frau Hammer ist der Ansicht, angenommene oder tatsächliche Verstöße sollten zwischen Insassen und Bediensteten besprochen und weniger in Form von Eingaben und Beschwerden verfolgt, die eigenen Gefühle thematisiert und analysiert werden. Das sei allemal hilfreicher und sozial kompetenter als der Beschwerdeweg.

Grundkenntnisse über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der dieser Rechtslage angepasste Praktiken und Beschwerdemöglichkeiten erscheinen also durchaus noch ausbaufähig. Letztlich steht das hier skizzierte Verhalten von Frau Hammer aber exemplarisch für den alltäglichen Umgang mit Daten im Justizvollzug.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Shorty gewinnt vor Gericht – mal wieder!

Das Jahr 2021 ist noch jung, doch schon ereilte Shorty der erste Gerichtsbeschluss. Mal wieder hat er sich, zumindest vorläufig, vor Gericht durchgesetzt.

Wer ist Shorty?

Geboren 1978, sitzt er seit einem halben Jahrzehnt in Freiburg in Sicherungsverwahrung. Immer wieder berichte ich über seine bisweilen sehr kreativen Einfälle, die den Haftalltag abwechslungsreich gestalten (zuletzt über Shorty und die Armbrustaffäre), auch wenn er mitunter der Anstalt dadurch Gelegenheit gibt, ihn abzustrafen.
So sitzt er seit rund drei Monaten in Isohaft, nachdem bei ihm eine kleine, selbstgebastelte Armbrust gefunden wurde. Für ihn, der an ADHS leidet, eine ganz besonders bedrückende Situation.

Immer wieder hat er sich aber erfolgreich gegen Maßnahmen der JVA vor Gericht gewehrt. Ob es auch in folgendem Fall für ihn erfolgreich ausgehen wird, das ist noch offen.

Die Vorgeschichte

Am 10.06.2020 disziplinierte ihn die Haftanstalt, weil er mehrfach aus dem Fenster seiner Zelle geschrien haben soll, er wolle sein Ritalin. Ferner habe er Mitgefangene dadurch versucht aufzuwiegeln, dass er zu ihnen gesagt habe, sie mögen nicht zum Anstaltsarzt gehen, da die „euch hier alle umbringen in dem KZ“. Letztere Aussage bestritt Shorty. Seine Rufe aus dem Fenster räumte er ein. Anlass sei gewesen, dass die zuständige Vollzugsbeamtin, Frau P. sich geweigert habe, ihn in den Sanitätsraum zu bringen, wo er sein allmorgendliches Ritalin bekommen sollte, weil er zu spät bei ihr vorgesprochen habe. Denn hier in der JVA müssen Insassen, die bestimmte Medikamente erhalten, zu deren Einnahme dem Sanitätsdienst „zugeführt“ werden, wie das im Bürokratendeutsch heißt. Dies übernehmen die Stationsbediensteten, wie zum Beispiel Frau P.. Als sie dann meinte, sie bringe ihn jetzt nicht mehr zum Sanitätsdienst habe er sich nicht mehr weiter zu helfen gewusst, als aus dem Zellenfenster zu schreien, er wolle sein Medikament.

Der erste Gerichtsbeschluss – Landgericht Freiburg

Da die genannte Bedienstete den ganzen Vorgang der Behördenleitung meldete, wurde Shorty disziplinarisch verfolgt, insbesondere habe er das geordnete Zusammenleben gestört. Hiergegen wandte er sich an das Landgericht Freiburg, welches mit Beschluss vom 11.08.2020 (Az.: 13 StVK 247/20) seinen Antrag abwies. Er sei zurecht von der Anstalt für sein Verhalten bestraft worden.

Der zweite Gerichtsbeschluss – Oberlandesgericht Karlsruhe

Shorty fühlte sich weiterhin zu Unrecht von der Anstalt bedrängt und zog in die zweite Instanz. Zum OLG Karlsruhe nämlich. Dieses entschied nun am 12.01.2021 (Az.: 2 Ws 231/20), unter Vorsitz von Frau Richterin am OLG Beese, dass der Beschluss des Landgerichts inhaltlich unzureichend sei. Er entspreche nicht den Mindestanforderungen, welche an einen solchen Beschluss zu stellen seien. Zudem sei zu vermuten, dass sich das Landgericht nicht darüber bewusst gewesen zu sein scheine, dass es sich eine „eigene Überzeugung“ zu bilden habe und nicht einfach nur die Sachverhaltsdarstellung der Anstalt wiederzugeben habe. So hätte sie, weil Shorty die Aussage mit dem KZ bestritt, diesem Bestreiten näher nachgehen müssen.

Ausblick

Nun wird sich das Landgericht Freiburg in einem zweiten Anlauf dieser Sache anzunehmen haben. Wie das Verfahren ausgehen wird, ist offen, denn in der Vollzugspraxis erleben Inhaftierte allzu häufig, ähnlich wie die Opfer von Polizeigewalt, dass den Beamtinnen und Beamten in vollem Umfange geglaubt wird, wie sollen sie auch das Gegenteil beweisen können!? Wie wichtig die Versorgung von Shorty mit seinem Medikament Ritalin ist, hatte das OLG vor einiger Zeit selbst festgestellt, denn die Justizvollzugsanstalt hatte Shorty nach einem angeblichen Betrugsversuch – er soll versucht haben, die Einnahme nur vorzutäuschen, um die Pille dann aus dem Raum zu schmuggeln – radikal das Medikament abgesetzt. Hiergegen zog er seinerzeit vor Gericht. Auch damals verlor er vor dem Landgericht Freiburg und obsiegte erst vor dem OLG. Nach dem Sieg vor dem OLG sollte es allerdings noch Monate dauern, bis die JVA ihn wieder medikamentös versorgte.

Offen scheint nun im vorliegenden Fall auch zu sein, inwieweit sich eigentlich die JVA-Beamtin (oder Sanitätspersonal) dienst- bzw. strafrechtlich zu verantworten hätte, da sie die erforderliche Zuführung Shortys 2020 ausdrücklich (und unstreitig) ablehnte, weil er zu spät bei ihr um die Zuführung gebeten habe. Schließlich ging es nicht um eine Bagatelle, sondern die Einnahme eines von einem Arzt verordneten Medikaments. Warum hat die Beamtin Shorty nicht in dessen Haftraum rechtzeitig aufgesucht und abgeholt, um ihn zum Sanitätsdienst zu bringen!? Weshalb hat nicht der diensthabende Sanitäter rechtzeitig telefonisch bei der Stationsbeamtin nach dem Verbleib von Shorty gefragt? Vielleicht wird das Landgericht auch diesen Fragen nachgehen, denn selbst wenn die entsprechende Aussage,  die Shorty zur Last gelegt wird, vom Gericht bestätigt werden sollte, wäre all das relevant für die Frage, ob denn eine disziplinarische Ahndung überhaupt angemessen wäre.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Corona-Winter in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg

Nicht nur vor den Mauern wird es winterlich und kalt, auch in den Gefängnissen der Republik, wobei auch dort jedes Bundesland macht, was es möchte, für sinnvoll oder rechtlich vertretbar hält.

Besuche durch Freund_Innen, Familie, Bekannte

In Freiburgs JVA wurden zum 24.12.2020 sämtliche Besuche ausgesetzt, es wurde vollständig auf Skype umgestiegen. Offenbar beruht dies auf einer Weisung des Justizministeriums Stuttgart für alle Haftanstalten des Landes Baden-Württemberg.

Aus anderen Bundesländern wird berichtet, es sei nach wie vor ein Besuch vor Ort möglich. Es versteht sich von selbst, dass die Skype-„Besuche“ genauso streng reglementiert sind wie normale Besuche, sie also eines schriftlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bedürfen. Gewährt wird zudem nur ein absolutes Minimum, für den Bereich der Strafhaft sind das 60min/Monat (für SV: 10 Stunden). Wer finanzielle Unterstützung genießt durch Menschen außerhalb der Anstalt, kann sich Geld einzahlen lassen, als monetäre Kompensation für das Besuchsverbot, welche freilich den Staat gar nichts kostet.

Ausführungen und sonstige Lockerungen

Vollzugslockerungen, einschließlich bewachter Spaziergänge außerhalb der Anstaltsmauern,ruhen gleichfalls. Sodass die inhaftierten Menschen nun seit Monaten vollständig auf die Gefängnisumgebung beschränkt sind, wobei das letztlich keine neue Erfahrung für sie darstellt. Ohne Vollzugslockerungen tun sich Gerichte aber schwer Menschen „vorzeitig“ aus der Haft zu entlassen, sodass die Corona-Pandemie letztlich eine Haftzeitverlängerung in nicht wenigen Fällen bewirken dürfte.

Arbeitsplätze Sicherungsverwahrung

Seit Ende 2020 dürfen Sicherungsverwahrte bis auf weiteres nicht mehr in den Anstaltsbetrieben zusammen mit Strafgefangenen arbeiten. So sollen mögliche Infektionen innerhalb der Anstalt mir Sars-Cov-2 begrenzt werden. Ersatzweise wurde ein Montagebetrieb ausschließlich für den SV-Bereich bereit gestellt, sodass wer dort arbeiten möchte, dies darf.

Therapiemaßnahmen

Still ruht der See, nichts anderes gilt für die ganzen therapeutischen Gruppenmaßnahmen. Allerdings werden im Bereich der Sicherungsverwahrung zumindest teilweise neue Wege gegangen. Da die Zellen über Haftraumtelefonie verfügen, d.h. in den Zellen hängt ein Telefon, können die Gefängnispsycholog_Innen und ebenso die Mitarbeitenden des Sozialdienstes die Verwahrten auf deren Wunsch hin oder bei Rückfragen auch anrufen (nicht jedoch die Insassen ihrerseits die Bediensteten). Darüber hinaus finden therapeutische Einzelgespräche nur in einem sehr reduzierten Umfang statt, da diese im Trennscheibenraum durchgeführt werden.

 Auch hier gilt das zu den Vollzugslockerungen schon festgestellte. Ohne umfängliche Therapieteilnahme reduziert sich die Chance auf Freilassung und so wird auch hier eine Folge der Pandemie de facto eine Haftverlängerung sein.

Täglicher Wahnsinn

Es scheint als würde das Nervenkostüm mancher Bediensteter dünner werden. Immer wieder tönt es schon morgens beim Zellenaufschluss über den Flur: „So ein Scheiß, wieder muss ich heute hier zum Dienst kommen.“ Andere empören sich darüber, dass sie nun für ihren Autoparkplatz vor der Anstalt bezahlen sollen, wieder andere beschweren sich darüber, dass sie seit neustem höchstselbst Akten vom SV-Trakt in den Strafhafttrakt tragen müssen, etwas das zuvor ein extra für solche Aufgaben eingestellter Beamter zu verrichten hatte. Ganz unverblümt kündigte ein sichtlich wütender Bediensteter Obstruktion an: er werde den Teufel tun und sich vor diese „Riesenwand“ an Aktenfächern im Aktenverteilraum stellen und mühsam nach jeden Fächern suchen, in welche die Akten einzulegen seien. Auf gut Glück werde er „ein paar Akten hier hinein und ein paar Akten dort hinein“ legen, sollen sich um die Feinarbeit andere kümmern. Letztlich werden das dann die Insassen ausbaden müssen, wenn nämlich deren Anträge nicht an zuständige Stellen gelangen sollten, wird es ganz schnell im Getriebe haken.

Aber auch Insassen nehmen sich gegenseitig in Visier. Da schrieb ein Sicherungsverwahrter einen anonymen Brief an die Anstalt und beschuldigte den Stationsreiniger der Station 2, er habe während seiner Arbeitszeit im Gefängnishof gesessen und Pizza gegessen! Skandal! Es ist fast ein bisschen wie im Kindergarten. Dem Betreffenden war der Gang in den Hof vom Stationsbeamten ausdrücklich erlaubt gewesen.

Zwei andere Insassen brachen ein Schachtgitter im Hof auf und einer der beiden stieg hinunter; nicht, dass es dort in Richtung Freiheit gehen würde. Es soll ihnen wohl etwas in den Schacht gefallen sein, was sie wiederholen wollten. Da jedoch alles mit Kameras überwacht wird, bekamen sie anschließend ziemlich Ärger mit dem Vollzugsleiter Thomas G. und spazieren nun seit Wochen alleine, bewacht von einem Beamten, ihre Hofrunden.

Ausblick

Wann Gefangene geimpft werden sollen, darüber gibt es bislang keine verlässlichen Auskünfte. Zumindest wird mal wieder, wie schon letztes Jahr, auf die Erhebung der Stromkosten für die eigenen Elektrogeräte verzichtet und die Mietkosten für Fernseher ausgesetzt. Für Gefangene, die mit 50 € oder 100 € im Monat auskommen müssen, bedeutet das eine erkleckliche Entlastung, denn es kommen schnell an die 10 € zusammen alleine für Stromkosten und Antennenmiete, wer zudem einen Mietfernseher hat, der spart noch mehr. Auch wurden endlich für Insassen, die über 60 Jahre alt sind oder zu Risikogruppen gehören FFP-2 Masken kostenlos ausgegeben, anstatt sie weiterhin auf die aus Knastbettlaken gefertigten Mund-Nase-Schutzmasken zu verweisen.

Bei allen Belastungen durch die Anti-Corona-Maßnahmen soll aber nicht unterschlagen werden, dass zumindest an Freiburgs Haftanstalt bislang der Kelch eines größeren Ausbruchs vorbeigegangen ist.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Radiogespräch zu Pandemie – Isolationsmassnahmen im Knast

Radiosendung, Gespräch mit Thomas und „Wie viele sind hinter Gittern“ – Ausgabe Januar 2021.

In der südbadischen Haftanstalt Freiburg herrschte Corona-Alarm, nachdem ein Insasse positiv auf das Virus getestet worden war. Nach fünf Tagen endeten die Isolationsmaßnahmen weitestgehend.

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Silvesterdemo 2020 in Freiburg aus Insassensicht

Am 30.12.2020 saßen wir in einer Zelle des Freiburger SV-Traktes und
hörten ab 18 Uhr der Liveübertragung auf RDL (https://rdl.de/) von der
Anti-Knastdemo zu.

Die Radioübertragung

Wie schon in Vorankündigungen mitgeteilt wurde, fand die Silvesterdemo
dieses Jahr pandemiebedingt am 30. Dezember statt. Da der SV-Trakt
akustisch etwas ungünstig liegt, waren wir hier froh, über das Radio die
Musik und vor allem die kämpferischen Redebeiträge hören zu können. Die
Insassen die hier mithörten waren begeistert, nicht nur von den
Inhalten, sondern auch darüber, dass wieder Menschen kamen die für eine
Welt ohne Gefängnisse streiten!

Ihre erste Demonstration

Sie ist schon Mitte 70 und wohnt in einer Umlandgemeinde, aber am 30.
Dezember war sie auf ihrer allerersten Demonstration. Wie sie mir
später am Telefon erzählte war sie erst verunsichert, weil sie rund 10
Polizeiautos zählte. Sie habe dann an einem Auto gegen die Scheibe
geklopft und ein Polizist habe gesagt, die Demos in Freiburg verliefen
immer recht friedlich, sie möge aber weiter ihren Mund-Nasenschutz tragen
und den Abstand einhalten. Später kam sie noch mit Demonstrant_innen ins
Gespräch. Sehr bewegte sie das laute Rufen aus den Zellenfenstern, das
sie als Ausdruck von Schmerz wahrnahm.

Der Schmerz!? Die Wut – und auch die Freude!

Wenn menschliche Körper über Wochen, Monate, Jahre und sogar Jahrzehnte
eingesperrt werden in die Verliese dieses verrottenden Systems, staut
sich nicht nur Schmerz, sondern auch Wut an.
Schmerz über das Abgeschnitten sein von Familien, Freundinnen und
Freunden, dem Leben vor den Mauern. Wut über die alltägliche Behandlung
im Knast, Wut über die Zustände, Wut auf jene die diese Zustände
herbeiführen und zulassen. Aber es gibt auch die Freude darüber, dass
dann Menschen vor den Knast ziehen und lautstark, unüberhörbar eine Welt
ohne Gefängnisse einfordern und denen die hinter den Mauern in ihren
Kerkerzellen sitzen, ihre Solidarität bekunden und Mut machen.

Epilog

Mir bleibt heute nur, auch im Namen der mithörenden anderen Gefangenen,
herzlich jene zu grüßen die sich am 30. Dezember hier eingefunden
hatten, aber auch noch am 31. das ein oder andere Feuerwerk zündeten,
dem Orga-Team zu danken, gleiches gilt für RDL, die solidarisch die
Übertragung ermöglichten und allen ein kämpferisches, gesundes Jahr 2021
zu wünschen! Wieder ein Jahr näher, einer Welt ohne Knäste!

Thomas Meyer-Falk
z.Zt JVA (SV)
Hermann-Heder-Str. 8
D.79104 Freiburg
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