Das Justizministerium und der Hungerstreik

Wie die Interessenvertretung Inhaftierter (IVI) berichtete, haben sich Anfang August 2008 über 500 Gefangene an einem Hungerstreik gegen die Haftsituation in Deutschland beteiligt. Eine mediale Rezeption fand nur in wenigen Zeitungen, darunter taz (Ausgabe Hamburg, 08.08.2008) Junge Welt (04.08.2008), sowie Neues Deutschland (15.08.2008) statt.

Unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen fragte ich Justizministerium in Düsseldorf an, welche Informationen über diesen Hungerstreik dort vorliegen würden.

Mit Bescheid vom 04.09.2008 teilte man mit (Az. 1451 E – Z.5/04): „Nach Kenntnis der Fachabteilung ist in Nordrhein-Westfalen kein Gefangener dem Aufruf (zum Hungerstreik, Anmerkung Meyer-Falk) gefolgt.“

Angefügt waren dem Bescheid eine Kopie eines Ausdruckes des Aufrufs, den das Ministerium der Webseite  http://de.indymedia.org/2008/07/223322.shtml entnommen hatte. Wobei die Ablichtung oben rechts die Handzeichen der Ministeriumsmitarbeiter enthielt, welche den Aufruf zur Kenntnis nahmen. Außerdem fügte das Ministerium die Kopie einer Solidaritätskarte bei, die das Haus im Rahmen des Hungerstreiks erreichte. Hierzu teilte das Justizministerium noch ergänzend mit: „Eine solche standardisierte Solidaritätsbekundung ist (…) insgesamt sechsmal eingegangen.“.

Wird hier der Protest von Gefangenen bewusst heruntergespielt, oder wieviele Gefangene haben sich wirklich an der Aktion zumindest in Nordrhein-Westfalen beteiligt? Will das Ministerium überhaupt wissen wer und wieviele sich beteiligt haben? Denn die sehr feinsinnig zu argumentieren verstehenden Juristen schreiben schließlich, dass sich „nach Kenntnis der Fachabteilung“ kein einziger Gefangener in NRW beteiligt habe, was nicht ausschließt, dass sich sehr wohl welche beteiligten.

Kritisch bleibt sicher anzumerken, dass die Forderungen die die IVI in ihrem Aufruf stellt, recht lieblos zusammengeschustert erscheinen; da steht etwas wahllos die Anprangerung der Postzensur und Haftkosten, neben der Isolationshaft und der Sicherungsverwahrung. Und angesichts des wochenlangen Vorlaufs dann in der taz (Hamburg, 08.08.2008) lesen zu müssen, der Rechtsanwalt von Nadine Tribian (u.a. auf Hinweis auf ihre Lage wurde die Aktion von Peter Scherzl von der IVI initiiert) wisse nicht ob sie überhaupt an dem Hungerstreik teilnehme, verwundert dann doch ein wenig.

Trotz allem bleibt die Losung: Abschaffung aller Knäste!

„Suizid in Frauengefängnis…“

Über das Sterben in (deutschen) Gefängnissen ist in den Medien nicht oft die Rede. So ging auch der Tod von Heide L. am 22. Juni 2008 an der Öffentlichkeit vorbei.

Im August 2007 verurteilte das Landgericht München die linke Aktivistin zu drei Jahren und neun Monaten Haft (http://www.net-tribune.de/article/300807-96.php), weil sie 2006 und 2007 in Fernzügen, sowie S- und U-Bahnen Bombenattrappen deponierte um auf diese Weise gegen die Politik der USA zu protestieren.

Auf diese Weise habe sie beispielsweise auf das Leid der Menschen im Nahen Osten vor den US – Bombern hinweisen wollen (http://www.sueddeutsche.de/artikel/504/103401/print.html), wie die Süddeutsche Zeitung am 26.02.2007 berichtete).

Durch die strafrechtliche Verurteilung sah sie sich auch mit Schadensersatzforderungen der Polizei und der Deutschen Bahn in Höhe von etwa 300.000 Euro konfrontiert. Einbezogen in das Urteil des Landgerichts wurde auch eine Strafe für das anbringen von „antiamerikanischen und antiisraelischen“ (so die net- tribune, a.a.O) Graffitis.

Bemerkenswert an der Berichterstattung war der latent psychiatrisierende Tonfall der Journaille, als wäre eine radikale Kritik an der US – Politik eine psychische Krankheit.

Wie Anarchist Black Cross (Berlin) nun informierte, kam Heide mit dem Eingesperrt – sein, den alltäglichen kleineren und größeren Schikanen nicht mehr zurecht (Gefangenen – Info, Nr. 339 vom 22.07.2008, www.political-prisoners.net).

„Sich selbst treu zu bleiben in einer Welt, die alles daran setzt, dass man wird wie alle anderen, ist der härteste aller Kämpfe, und er ist nie zu Ende“ (E.E. Cummings).

Heides Kampf für eine Welt ohne Kriege ist nicht zu Ende !

Nachtrag: wie Natalja aus der JVA Aichbach berichtete, gab es einen Gottesdienst in der Gefängniskappelle für Heide. Die die sie kannten und schätzten unter ihren Mitgefangenen weinten um sie.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstrasse 32,

D- 76646 Bruchsal,

Homepage : http://freedom-for-thomas.de

Blog: http://freedomforthomas.wordpress.com

Knast und Resozialisierung – weshalb Resozialisierung scheitern muss

Als 1976 der Deutsche Bundestag das Strafvollzugsgesetz verabschiedete, bestimmte er in dessen § 2 als Aufgabe des Freiheitsentzuges, die Befähigung der Gefangenen, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Dieser als „Resozialisierungsvollzug“ bezeichnete Strafvollzug versteht unter „sozialer Verantwortung“ eine Haltung, in der straffreie Lebensführung am ehesten erwartet werden kann (Böhm in Kommentar zum StrVollzG, Hrsg. Schwind/Böhm, 4.A. § 2 Rz. 13) Hilfreich sei zwar „Angst vor Strafe“, so Böhm (a.a.O.), jedoch könne man diesen Begriff auch so deuten, dass ihr die Erkenntnis zu Grunde liege, wonach die rechtlichen Regeln dem „gedeihlichen Zusammenleben in der staatlichen Gemeinschaft dienen“.

Wie sehen nun die Rückfallzahlen in Deutschland, unter Berücksichtigung des erwähnten „Resozialisierungsvollzuges“ aus ? Zum Stichtag 31.03.2006 (Stat. Bundesamt, http://www.destatis.de; Tabelle 4 „Strafvollzug“ der Fachserie 10 Reihe 1 „Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege“) waren 65% der Gefangenen vorbestraft.

Von diesen wiederum hatten 64,7% als schwerste Vorstrafe eine Freiheitsstrafe.

Wer einmal in Haft sitzt wird also nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dorthin zurück kehren (mancher kennt Falladas Satz „Wer einmal aus dem Blecknapf frisst, das Wiederkommen nicht vergisst“), er /sie hat auch nur geringe Chancen vor Ende seiner Haft auf Bewährung frei zu kommen (nur ca. 30% der Gefangenen kommen vor Vollbüßung der Strafe frei; vgl. Tröndle/Fischer, StGB-Kommentar, 54.A., § 57 Rz. 1).

Scheinbar fördert die Knastzeit weder Angst vor weiter Haft, noch die „Einsicht“, dass die Befolgung von Gesetzen einem „gedeihlichen Zusammenleben“ förderlich sein soll. Was könnte eine Erklärung hierfür sein ?

Meiner Ansicht nach hängt vieles mit dem Anti – Aufklärerischen Zustand unserer (Kapitalistischen) Gesellschaftsordnung zusammen. Verkörperte die Aufklärung in ihrem Kern den Anspruch auf Mündigkeit des Individuums oder um es mit Kant zu sagen: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“ (selbstverschuldet, weil der Einzelne zu faul oder zu feige ist zum Selber –Denken; unmündig, weil man sich seines Verstandes nicht ohne Leitung eines anderen bedienen kann), so würde Resozialisierung in aufklärerischem Sinne bedeuten, die Gefangenen anzuleiten, aus dieser selbstverschuldeten Unmündigkeit heraus zu treten. Freilich setze dies ein Gegenüber voraus, nämlich auf Seiten der Justiz, welches ebenso fähig wie willens ist, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Allzu einfach wäre es, den Inhaftierten die (alleinige) Verantwortung für ihr Schicksal aufzubürden, denn der Strafvollzug in einem kapitalistischen Gefüge zielt gerade nicht auf Veränderung der leidmachenden Verhältnisse (die die Gefangenen in den Knast führten), sondern auf individuelle Lösungen: Ziel ist es geglättetes, reibungsloses Funktionieren des Individuums (hierzu vgl. Böhme in „Die Relevanz der Freudschen Psychoanalyse“ in Cee-Ieh- der Conne Island newsflyer, Mai 2008 (Nr. 154), S. 30-39;

http://www.conne-island.de).

Aber selbst an diesem Ziel scheitert, wie die hohe Zahl der Rückfälle belegt, die Gefängnisadministration.

Innerhalb des Vollzuges gelingt es (überraschender Weise ?) dem Justizpersonal das letztgenannte Ziel weitesgehend zu verwirklichen; die Mehrzahl der Gefangenen fügt sich reibungslos in den Haftalltag ein und kritisiert Mitgefangene die sich Opposition stellen.

Aber auf freien Fuß gesetzt dauert es of nicht lange und der/die Ex – Gefangenen steht wieder vor Gericht, denn eine Befreiung des Subjektes hat nicht stattgefunden. Und sie wird auch nicht stattfinden, solange sich nicht die gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse geändert haben.

Thomas Meyer- Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstrasse 32, D- 76646 Bruchsal

Freilassung von Meyer-Falk?

Vor bald 12 Jahren wurde ich von der Polizei verhaftet und 1997 zu 11 Jahren 6 Monaten Haft, sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. In drei weiteren Prozessen kamen insgesamt fünf Jahre drei Monate hinzu, da sich diverse Politiker und Juristen im Staatsdienst von mir beleidigt und wahlweise bedroht oder genötigt fühlten.

Zwei Drittel der Strafen waren im November 2007 verbüsst; deshalb beantragte ich im Vorfeld meine Freilassung aus der Haft. Denn gem. § 57 Strafgesetzbuch ist eine Entlassung nach 2/3 der Haftzeit möglich, sofern dies „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ zu verantworten ist, sprich es darf keine weitere Straffälligkeit zu erwarten sein (faktisch erfolgt nur in ca. 30 % der Fälle solch eine vorzeitige Freilassung).

Bedingt durch Überlastung der Richter, Krankheit des Vorsitzenden Richters Kleinheinz und einen Verteidigerwechsel, zog sich das Verfahren hin.

Die Vollzugsanstalt Bruchsal, in Gestalt von Frau Oberregierungsrätin Göbel, nahm mehrfach Stellung: Eine vorzeitige Entlassung könne ihrer Ansicht nach nicht befürwortet werden.
Ursächlich sei, dass ich keine „echte Empathie mit den Opfern (meiner) Taten“ zum Ausdruck bringe, vielmehr den objektiven Tatbestand in Frage stelle, wenn ich schreibe, Politiker/Richter hätten sich von mir bedroht g e f ü h l t.
Gespräche mit Sonder-/Fachdienster der Anstalt würde ich ablehnen. Zwar sei ich im „Umgang mit den Bediensteten der JVA (…) deutlich zurückhaltender geworden“ (bezogen auf meine „Beschwerdefreudigkeit“), jedoch ermöglichte ich nach wie vor, so die Anstalt in ihrer jüngsten Stellungnahme, dem Personal keinen „tieferen Zugang zu (meinem) persönlichen Erleben und Empfinden“.

Mit Verfügung vom 18. April 2008 ordnete das Gericht nunmehr die Einholung eines kriminalprognostischen Gutachtens an. Bestellt wurde Prof. Dr. Foerster (Universität Tübingen) zum Sachverständigen. Da ich ab Juni 2008 in der Anstaltsschule einen Lehrgang besuche (für den jeder Teilnehmer 500 Euro bezahlen muss), bat ich den Gutachter, erst nach Abschluss des Kurses die Untersuchung durchzuführen. Diesem Wunsch trug dieser Rechnung und kündigte an, im November oder Dezember zu erscheinen.
Mit der JVA Bruchsal streite ich mich jedoch noch herum, wo die Begutachtung durchgeführt werden soll; Frau Göbel wünscht eine Verlegung nach Tübingen, da sich so evtl. wertvolle Erkenntnisse darüber ergeben könnten, wie ich unter veränderten Örtlichkeiten reagiere. Ich selbst ließ wissen, die Exploration abzulehnen, sollte man mich nach Tübingen in die dortige Anstalt überstellen.

Dies hat damit zu tun, dass man als so genannter „Transportgefangener“ in aller Regel in einer relativ unsauberen, kahlen Transportzelle zwei/drei Wochen ausharren muss. Besuche/Telefonate sind gar nicht oder kaum möglich, Freizeitangebote tendieren gegen null; ganz abgesehen davon, dass schon die Form des Transports in den großen Gefangenentransportbussen, auch nach Ansicht einiger Juristen menschenunwürdig ist.

Die allermeisten Gefangenen machen das Spiel der Justiz mit, steigen brav in den Bus und sitzen dann artig in den Transportzellen; nur um hinterher wütend davon zu berichten, wie übel die Bedingungen dort gewesen wären und man doch „eigentlich“ etwas dagegen tun müsse.

Mein Verteidiger hat deshalb dem Gericht mitgeteilt, entweder die Exploration finde in Bruchsal statt, oder gar nicht. Ich selbst ergänzte noch, der Anstalt stehe es frei, mein Verhalten unter veränderter Örtlichkeit zu testen, in dem man mich in den offenen Verzug verlege (was diese freilich ablehnt).

Realistischerweise muss festgestellt werden, eine vorzeitige Entlassung ist nicht zu erwarten. Kein Gutachter wird einem Gefangenen nach bald 11 Jahren in Isolationshaft (denn bis Mai 2007 saß ich in Einzelhaft) eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein straffreies Leben bescheinigen. Aber ohne eine solche positive Prognose erfolgt keine Freilassung.

Und dann ist da auch noch die Frage nach den (eigenen) Prinzipien! Ich bin unverändert der Ansicht, mir steht meine Freiheit zu – ohne Bedingungen irgendwelcher staatlichen Stellen. Und was ich nach der Haft machen werde, ist meine Sache und kein Gericht, kein Gefängnisjurist hat zu beurteilen, ob das was ich machen werde, mit den Gesetzen dieses Staates in Einklang steht oder vielleicht auch nicht. Will ich meine Bewegungsfreiheit um den Preis der moralischen Korrumpierbarkeit rückgewinnen, in dem ich mich auf die mal mehr, mal weniger subtilen Spiele dieses Staates einlasse? Wozu nämlich an erster Stelle die Unterwerfung gehört!

Und an diesem Punkt sage ich einfach uns schlicht: „Nein!“. Nein, das möchte und werde ich nicht, selbst wenn das bedeutet, dass die Anstalt ihre Tore freiwillig weiterhin nicht für mich öffnen wird. War es Mao, der schrieb, im Kampfe mit dem Feind sei jede Lüge erlaubt? Soll ich mich also, wie so viele Gefangene, an die Sozialarbeiterin, die Psychologin, die Abteilungsjuristin, die Richter und den Gutachter ranwanzen, ihnen schöne Augen machen und einreden, was für ein guter, angepasster Mensch ich nun geworden sei?
Und auch an diesem Punkt sage ich einfach und schlicht: „Nein!“.

Das hat nichts damit zu tun „Märtyrer“ spielen zu wollen, sondern es widert mich geradezu körperlich an, mich verbiegen zu müssen. Mir tun all jene Gefangene leid, die sich auf die Spielchen der Justiz vorne herum einlassen und hinten herum schimpfen und fluchen. Ist mir meine Freiheit wichtig? Ja!
Ja, mir ist meine Freiheit wichtig; aber mir ist auch der Weg dorthin wichtig.

News aus dem Knast

Hier folgen ein paar Informationsschnipsel rund um den Bereich Strafvollzug. Erst geht es um die CDU-Grünen-Koalition in Hamburg (1.), dann um das spannende Thema Justizvollzugsmobilverhinderungsgesetz (2.) und zuletzt um das (leidige) Thema „Lebensmitteleinkauf“ in der JVA Bruchsal (3.).

1.) Koalition in Hamburg

Nach Zustimmung durch die entsprechenden Parteigremien von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gibt es in Hamburg nun nicht nur eine schwarz/grüne Koalition sondern auch einen grünen Justizminister (vgl. Koalitionsvertrag vom 17.04.2008, Ziff. XI), bzw. Senator wie er in Hamburg genannt wird.

In dem Koalitionsvertrag wird in Punkt VII (Inneres und Justiz) auf den Bereich Strafvollzug eingegangen. Zuvörderst will man das zur Zeit geltendes Landesgesetz für den Strafvollzug das für Jugend- wie für Erwachsenenstrafvollzug gilt, in zwei verschiedene Gesetze aufspalten; wobei sich für den Bereich des Jugendstrafvollzuges das Gesetz an den Regelungen in Schleswig Holstein orientieren soll.

Es soll ferner eine sozialtherapeutische Anstalt geben, die organisatorisch und räumlich von der JVA Santa Fu getrennt wird (es gab lautstarke Proteste, als vor wenigen Jahren die eigenständige sozialtherapeutische Anstalt in Hamburg geschlossen und als Abteilung in die Santa Fu verlegt wurde. Des weiteren sollen die Einschlusszeiten in den Hafträumen der Gefängnisse so geregelt werden, dass die Gefangenen Angebote für Straffällige (z.b. Drogenhilfe) überhaupt wahrnehmen können.

Ebenso soll die Entlassungsvor – und nachbereitung intensiviert werden.

Es bleibt abzuwarten ob der zu Zeiten der Opposition sehr forsche und vollzugskritische Till Steffens (nun neuer Justizsenator http://de.wikipedia.org/wiki/Till_Steffen) den Strafvollzug liberalisiert. Als Gefangener erinnert man sich jedoch eher mit Grauen an die Rot/Grüne – Koalition im Bund: noch Monate vor dem Regierungswechsel 1998 verlangten die GRÜNEN im Bundestag (in Opposition sitzend) die Abschaffung der Sicherheitsverwahrung, nur um dann kaum an der Regierung, die SV sogar auszuweiten.

2.) Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetzt (JVollMVG)

Diesen tollen Namen gab die Landesregierung von Baden Württemberg (Wahlspruch: Wir können alles außer Hochdeutsch) einem Gesetz, mit welchem Mobilfunkverkehr auf dem Gelände von Knästen verhindert werden soll. Bislang sind „Mobi Finder“ im Einsatz, damit können Handys (deren Besitz prinzipiell verboten ist) wenn sie in Betrieb sind, ggf. aufgespürt werden. Dies ist den Angestellten jedoch zu zeit- und personalaufwendig. Mittels zweier Techniken will man nun Abhilfe schaffen. Zum einen mit einem Gerät, welches Handy veranlasst (auch und gerade dann wenn sie nicht in Betrieb sind) detektierbare Signale auszusenden um sie so aufzuspüren zu können.

Zwar, so wird dem Gesetzesentwurf (Landtagsdrucksache 14/2599 vom 10.04.2008, S.6 Ziff.3

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2599_d.pdf) eingeräumt, gebe es ein solches Gerät noch nicht, jedoch sei nach Angaben „einschlägig tätiger Fachfirmen“ eine technische Umsetzung möglich (http://www.mobifinder.de/).

Und zum anderen sollen Störsender zum Einsatz kommen, welche es verhindern, dass die Handys ein reguläres Netz empfangen. Die Regierung hält es für technisch möglich, durch „exaktes Einmessen der installierten Anlagen“ (a.a.O., Seite 8 ) zu verhindern, dass Handy – Netze außerhalb der Anstaltsmauern beeinträchtigt würden.

Der Schwäbischen Post vom 5 April 2008 („ Kein Anschluss hinter Gittern“ http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/suedwestumschau/3223802/artikel.php?SWAID=b5f6cc60af28b32f19ed772970e8a477) konnte entnommen werden, dass sich die Kosten für die technischen Geräte auf „einige 100.000 Euro pro Gefängnis“ belaufen werden.

Vielleicht wäre es sinnvoller, die Gelder für Maßnahmen der Resozialisierung zu verwenden, anstatt für technische Spielereien.

Weiterführende links zum Thema

http://www.welt.de/welt_print/article1361339/Handy-Strsender_in_Gefngnissen_geplant.html

http://www.heise.de/newsticker/NRW-will-neun-Millionen-Euro-fuer-Handy-Stoersender-in-Gefaengnissen-ausgeben–/meldung/101295

http://www.presseportal.de/pm/55903/1090791/westdeutsche_allgemeine_zeitung

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1218804/index.html?ROOT=1153239

3.) Lebensmittelkauf in Bruchsaler Gefängnis

Wie schon an anderer Stelle berichtet, herrscht einige Unzufriedenheit unter den Gefangenen über die Preise die uns die Firma Massak Logistik GmbH (http://www.massak.de/) für Lebensmittel und andere Artikel des täglichen Bedarfs berechnet.

Nun konnte, laut Aussage des (ehemaligen) Mitglieds der Gefangenenvertretung Uwe K. ein erster Kompromiss mit dem Inhaber der Firma, Herr Massak vereinbart werden. Es wird erwogen der Gefangenenvertretung zu ermöglichen 20 Artikel (ohne Tabakwaren) zu bestimmen, für welche dann günstigere Preise, in Absprache mit der Gefangenenvertretung, gelten sollen. Zudem wollte Herr Massak beim nächsten Einkaufstag jedem Insassen ein Eis spendieren.

Leider hat sich die Gefangenenvertretung am 25. April 2008 selbst erst einmal „atomisiert“:

Nach diversen internen Streitigkeiten, die auch durch ein „Krisentreffen“ beim Anstaltsleiter offenbar nicht beseitigt werden konnten, beschloss die GV ihre Selbstauflösung.

Der erste Schritt von Herrn Massak auf die Gefangenen zu, hat ein positives Echo gefunden und es bleibt abzuwarten ob den Worten auch Taten folgen.

Und an dieser Stelle von mir ein dankeschön- nämlich an jene die in Resonanz auf meinen Aufruf vor einigen Wochen, u.a. Herrn Massak geschrieben haben. Denn laut Uwe K. habe Herr Massak in seinem letzten Gespräch mit der GV geäußert, er hoffe nach diesem Entgegenkommen auf ein Abflauen der Protestmails.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstrasse 32, D-76646 Bruchsal

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Knastshop Massak – Teil 2

Vor einigen Wochen berichtete ich unter der Überschrift „Kapitalismus im Knast“ ( http://www.de.indymedia.org/2008/03/210045.shtml) über die Firma Massak Logistik GmbH ( http://www.massak.de), die in mittlerweile 40 Gefängnissen die Gefangenen mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln beliefert. Zwei Mal pro Monat können Gefangene in Thüringen, Bayern, Sachsen und auch Baden-Württemberg bei genannter Firma ihr Geld ausgeben.

Allerdings missfällt den Insassen die Preisgestaltung, egal ob in Bruchsal oder beispielsweise in der Frauenhaftanstalt in München.

In einem persönlichen Gespräch teilte mir Herr Massak, Gesellschafter der o.g. GmbH am 3. April mit, er fühle sich durch meinen Artikel „Kapitalismus im Knast“ sehr beleidigt und gekränkt, ob mir denn der Begriff „soziale Marktwirtschaft“ nichts sage. Er spende alljährlich für Sommerfeste in den Anstalten, sehe sich aber durch mein Auftreten veranlasst, in Bruchsal gegebenenfalls nichts zu spenden.

Es ist nicht überliefert, warum der Jahresüberschuss der Firma Massak Logistik GmbH von 2005 auf 2006 um 30.000 Euro gesunken ist (über http://www.bundesanzeiger.de können die Bilanzen kostenfrei abgerufen werden), es mag mit den großzügigen Spenden zu tun haben ?!
Aber es liegt auf der Hand, dass die Kunden – sprich die Gefangenen – solche spendierten Feste letztlich selbst zahlen, nämlich durch die von ihnen als überhöht empfundenen Preise.

Herr Massak hielt noch für mitteilenswert, dass ich ab sofort soviel gegen ihn unternehmen könne, wie ich wolle, da er mit einem Anwalt einen Pauschalvertrag geschlossen habe.

Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens erhielt ich mittlerweile eine Kopie des Vertrages zwischen Justizvollzugsanstalt Bruchsal und seiner Firma. Dort ist u.a. vereinbart worden, dass Massak mittelfristig die Gefangenen auch mit Backwaren und Obst versorgen und alle Katalogbestellungen übernehmen soll. Er darf also sein Monopol weiter ausbauen. Können wir jetzt noch ein Mal pro Woche Obst bei einem örtlichen Gemüse-/Obsthändler ordern, wird es dieses dann (in eingeschränkter Auswahl, dafür aber möglicherweise zu höheren Preisen) nur noch alle zwei/drei Wochen geben.
Ein weiterer Rückschritt.

Da diverse Gefangene die Preissteigerungen und das Preisniveau des Herrn Massak für problematisch halten, hatte ein Gefangener hier in der JVA Bruchsal auf dem PC in seinem Ausbildungsbetrieb einen Protestbrief als Vorlage verfasst. Dort heisst es u.a.: „Die Preise sind unverhältnismäßig hoch (…). Kann sich dieser Einkäufer nicht bereit erklären, faire und marktübliche Preise zu verlangen (…). Ich bitte um schnelle Problemlösung“.

Am 17. April 2008 wurde der Gefangene E. für das Verfassen und Vervielfältigen dieses Protestbriefes zum einen im Betrieb abgemahnt, da er den PC zu ausbildungsfremden Zwecken mißbraucht habe. Im Wiederholungsfalle werde man ihn aus dem Betrieb entlassen.
Zum anderen wurde er disziplinarisch belangt, u.a. mit 50 Euro Hausgeldsperre (die 50 Euro werden ihm also nicht zum Einkauf von Nahrungsmitteln etc. belassen, sondern „gesperrt“, und er erhält sie erst in einigen Jahren bei seiner Entlassung).
Der Ausbildungsbetrieb wurde zudem von Sicherheitspersonal durchsucht.

Ob es strategisch besonders klug war, der Anstalt eine solche Angriffsfläche zu bieten, in dem man das Schreiben auf ihrem Rechner und ihrem Drucker herstellte, mag dahingestellt sein, besonders souverän erscheint die Reaktion der JVA indessen nicht. Gefangene sollen (vgl. § 2 Abs. 1 StVollzG) befähigt werden, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“. Zu „sozialer Verantwortung“ zählt gewiß auch, sich gegen als unrecht empfundene Verhältnisse schriftlich zu äußern.
Bedauerlicherweise führte die Protestbriefaktion daneben auch noch zu unnötigen Streitereien in der Gefangenenvertretung, die in gegenseitigen Mißtrauensanträgen gipfelte.
Eigentlich sollten wir Gefangene an einem Strang ziehen und zwar auf derselben Seite, nur dann können wir etwas bewegen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

„UN Sanktionsliste – ein Einzelfall?“

Hätte es die „Terrorismusliste“ schon zu RAF – Zeiten gegeben, die sowieso schon situationsbedingt reduzierten Lebensbedingungen wären noch schlechter gewesen.
Heute im 21. Jahrhundert trifft das Institut der Sanktionslisten vornehmlich angeblich islamistische Terroristen und Organisationen, aber auch Befreiungsbewegungen, welche von den jeweiligen Regierungen via UN – Sicherheitsrat auf einer „Blacklist“ landen und damit auch automatisch auf jener der Europäischen Union.

Aktuell betroffen ist beispielsweise immer noch Mohamed Abu Dhees, der in der JVA Köln einsitzt. Vom OLG Düsseldorf 2005 auf Grund von Telefonüberwachungen und einem Kronzeugen zu acht Jahren Haft verurteilt, sitzt er unverändert unter Sonderhaftbedingungen im Gefängnis. Arbeit erhält er nicht, aber auch kein Taschengeld und keinen Einkauf. Seine Anwälte aus Bonn (http://www.becher-dieckmann-rechtsanwaelte.de) forderten nun die Anstaltleitung mit Schriftsatz vom 17. März 2008 auf, endlich die Haftsituation zu lockern oder eine rechtsmittelfähige Entscheidung zu erlassen.
Wer auf der Sanktionsliste gelandet ist, dessen Vermögen ist eingefroren und er darf von niemandem Geld annehmen und niemand darf ihm Geldzuwendungen gewähren. Verstöße hiergegen sind gemäß Außenwirtschaftsgesetz ein Verbrechen und können mit langjährigen Strafe geahndet werden. In Hamburg führte man ein Strafverfahren gegen eine Ehefrau eines von solchen Sanktionen betroffenen Menschen, da sie ihm materielle Hilfe zum Überleben geleistet habe.

Was soll Herr Dhess wohl mit circa 30 Euro Taschengeld im Monat anfangen? Ist man etwa besorgt er könne damit einen Aufstand finanzieren der die Mauern des Gefängnisses zum Einsturz bringt? Selbst diese minimale Taschengeld wird ihm verweigert – jeder andere Inhaftierte erhält diesen Mindestbetrag.

Das Post mitunter mehrere Wochen braucht bis sie den Empfänger erreicht gehört übrigens auch zu den Sonderhaftbedingungen.

Einem saudischen Staatsangehörigen ist mittlerweile der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof beigesprungen und fordert die entsprechende Verordnung für nichtig zu erklären, soweit der Kläger hievon betroffen ist (AZ. C-402/05 P; Schlussantrag vom 16.01.2008).
Und der Vorsitzende des Europarats geißelt die Sanktionsliste als menschenrechtswidrig, da die Bedingungen unter denen man auf dieser lande völlig undurchsichtige wären.
Eine Eintragung komme dem „sozialen Tod“ gleich.

Thomas Meyer – Falk,
c/o JVA – Z. 3113,
Schönbornstrasse 32
D- 76646 Bruchsal

RAF-Gefangene : zur möglichen Freilassung von Klar und Mohnhaupt

MIn den letzten Tagen und Wochen überschlagen sich die Zeitungsberichte, aber auch Funk und Fernsehen in der Berichterstattung über eine mögliche Freilassung von Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar (RAF)., beide in Haft seit 1982, mithin-fast-25 Jahre.

Die Kommentatoren in taz, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung, junge Welt stehen einer Entlassung durchweg positiv gegenüber, befürworten eine Gnadenentscheidung für Christian Klar, sowie einen Bewährungsbeschluss des OLG Stuttgart für Brigitte Mohnhaupt
(letzterer ist in greifbarer Nähe, da am 22 Januar 2007 die Generalbundesanwaltschaft höchst selbst eine Entlassung von Frau Mohnhaupt beantragte).

Etwas skurril mutet jedoch der taz – Kommentar auf Seite 1 vom 22.01.2007 an, wo die RAF Gefangenen ultimativ aufgefordert wurden, sich zu entschuldigen. Als Leser fragt man sich : wofür ? Für ihren Kampf ? Für die Wahl ihrer Mittel ? Für die Toten ?
Es ist nicht bekannt, dass sich je ein Staatsdiener für all die Toten die im Rahmen der Polizeifahndungsaktionen in den 70´ern, 80´ern und 90´ern getötet wurden entschuldigt hätte, ganz zu schweigen davon saß keiner dieser Todesschützen jemals in Haft.

Die hier von einer sich selbst als politisch links einordnenden Tageszeitung verlangte Unterwerfungsgeste wäre, selbst wenn sie erfolgte, wenig sinnvoll.
Über Christian Klar berichtete der SWR- Rechtsexperte Michael Reissenberger in einem Interview (23.01.2007), er- Klar- habe „intern“ Reue gezeigt und seine Taten bedauert.
Ob dies nun zutrifft oder nicht mag dahinstehen, denn es hindert die Witwe Schleyers, sich unter eifriger Zuhilfenahme des Intellektuellenblattes „BILD“ die Verwahrung des
„Mörder meines Mannes“ bis zum Tod zu fordern. Und auch ein Politiker aus der Provinz (bad.württ. Justizminister GOLL, FDP) fordert via Frankfurter Rundschau vom 19.01.2007 man möge Klar nicht vor 2007 entlassen, da es schwer erträglich sei würde dieser zum
30. Jahrestag des „heißen Herbstes“ als Redner oder im Fernsehen auftreten.

So erfreulich eine baldige Freilassung der beiden auch ist, und viele der tausenden Mitgefangenen in Deutschland werden sich mit ihm freuen, kommt bei einigen Gefangenen
(wenig überraschend) ein Neidgefühl auf : „ warum die und nicht auch ich ?“.
Die Entlassung von zwei der letzten vier inhaftierten RAF – Gefangenen sollte meiner Ansicht nach , gerade im politisch linken Spektrum nicht dazu führen das Aktionsfeld Knast aus dem Blick zu verlieren. Immer noch sitzen über 80.000 Menschen alleine in Deutschland hinter Gittern !
Und viele der „Lebenslänglichen“ (über 2000) (also jener Inhaftierten mit Lebenslanger Freiheitsstrafe ) aber auch der anderen Gefangenen haben keine sozialen Kontakte, geschweige denn politische Fürsprecher wie Ex – Innenminister Baum und Ex- Außen/Justizminister Kinkel die in Richtung Klar und Mohnhaupt davon sprachen, 24 Jahre Haft seien genug der Sühne.

Eine Anti-Knastbewegung ist heute, angesichts der militärischen und polizeilichen Aufrüstung in den westlichen Staaten deshalb geradezu lebensnotwendig. Nicht nur für jene die schon aktuell in Haft sitzen, sondern auch gerade für jene die in den kommenden Kämpfen das Unglück haben werden hinter Gittern zu landen.

Freiheit – jetzt !

Thomas Meyer – Falk,
c/o JVA – Z. 3117,
Schönbornstrasse 32,
76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de

Der taz Kommentar : http://www.taz.de/pt/2007/01/22/a0204.1/text

Pm des OLG Stuttgart : http://www.olgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1204197/index.html?ROOT=1182029

SWR Kommentar Reissenberger : http://www.inforadio.de/static/dyn2sta_article/218/166218_article.shtml

Mai 2007 Thomas Meyer – Falk