Freilassung von Meyer-Falk?

Vor bald 12 Jahren wurde ich von der Polizei verhaftet und 1997 zu 11 Jahren 6 Monaten Haft, sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. In drei weiteren Prozessen kamen insgesamt fünf Jahre drei Monate hinzu, da sich diverse Politiker und Juristen im Staatsdienst von mir beleidigt und wahlweise bedroht oder genötigt fühlten.

Zwei Drittel der Strafen waren im November 2007 verbüsst; deshalb beantragte ich im Vorfeld meine Freilassung aus der Haft. Denn gem. § 57 Strafgesetzbuch ist eine Entlassung nach 2/3 der Haftzeit möglich, sofern dies „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ zu verantworten ist, sprich es darf keine weitere Straffälligkeit zu erwarten sein (faktisch erfolgt nur in ca. 30 % der Fälle solch eine vorzeitige Freilassung).

Bedingt durch Überlastung der Richter, Krankheit des Vorsitzenden Richters Kleinheinz und einen Verteidigerwechsel, zog sich das Verfahren hin.

Die Vollzugsanstalt Bruchsal, in Gestalt von Frau Oberregierungsrätin Göbel, nahm mehrfach Stellung: Eine vorzeitige Entlassung könne ihrer Ansicht nach nicht befürwortet werden.
Ursächlich sei, dass ich keine „echte Empathie mit den Opfern (meiner) Taten“ zum Ausdruck bringe, vielmehr den objektiven Tatbestand in Frage stelle, wenn ich schreibe, Politiker/Richter hätten sich von mir bedroht g e f ü h l t.
Gespräche mit Sonder-/Fachdienster der Anstalt würde ich ablehnen. Zwar sei ich im „Umgang mit den Bediensteten der JVA (…) deutlich zurückhaltender geworden“ (bezogen auf meine „Beschwerdefreudigkeit“), jedoch ermöglichte ich nach wie vor, so die Anstalt in ihrer jüngsten Stellungnahme, dem Personal keinen „tieferen Zugang zu (meinem) persönlichen Erleben und Empfinden“.

Mit Verfügung vom 18. April 2008 ordnete das Gericht nunmehr die Einholung eines kriminalprognostischen Gutachtens an. Bestellt wurde Prof. Dr. Foerster (Universität Tübingen) zum Sachverständigen. Da ich ab Juni 2008 in der Anstaltsschule einen Lehrgang besuche (für den jeder Teilnehmer 500 Euro bezahlen muss), bat ich den Gutachter, erst nach Abschluss des Kurses die Untersuchung durchzuführen. Diesem Wunsch trug dieser Rechnung und kündigte an, im November oder Dezember zu erscheinen.
Mit der JVA Bruchsal streite ich mich jedoch noch herum, wo die Begutachtung durchgeführt werden soll; Frau Göbel wünscht eine Verlegung nach Tübingen, da sich so evtl. wertvolle Erkenntnisse darüber ergeben könnten, wie ich unter veränderten Örtlichkeiten reagiere. Ich selbst ließ wissen, die Exploration abzulehnen, sollte man mich nach Tübingen in die dortige Anstalt überstellen.

Dies hat damit zu tun, dass man als so genannter „Transportgefangener“ in aller Regel in einer relativ unsauberen, kahlen Transportzelle zwei/drei Wochen ausharren muss. Besuche/Telefonate sind gar nicht oder kaum möglich, Freizeitangebote tendieren gegen null; ganz abgesehen davon, dass schon die Form des Transports in den großen Gefangenentransportbussen, auch nach Ansicht einiger Juristen menschenunwürdig ist.

Die allermeisten Gefangenen machen das Spiel der Justiz mit, steigen brav in den Bus und sitzen dann artig in den Transportzellen; nur um hinterher wütend davon zu berichten, wie übel die Bedingungen dort gewesen wären und man doch „eigentlich“ etwas dagegen tun müsse.

Mein Verteidiger hat deshalb dem Gericht mitgeteilt, entweder die Exploration finde in Bruchsal statt, oder gar nicht. Ich selbst ergänzte noch, der Anstalt stehe es frei, mein Verhalten unter veränderter Örtlichkeit zu testen, in dem man mich in den offenen Verzug verlege (was diese freilich ablehnt).

Realistischerweise muss festgestellt werden, eine vorzeitige Entlassung ist nicht zu erwarten. Kein Gutachter wird einem Gefangenen nach bald 11 Jahren in Isolationshaft (denn bis Mai 2007 saß ich in Einzelhaft) eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein straffreies Leben bescheinigen. Aber ohne eine solche positive Prognose erfolgt keine Freilassung.

Und dann ist da auch noch die Frage nach den (eigenen) Prinzipien! Ich bin unverändert der Ansicht, mir steht meine Freiheit zu – ohne Bedingungen irgendwelcher staatlichen Stellen. Und was ich nach der Haft machen werde, ist meine Sache und kein Gericht, kein Gefängnisjurist hat zu beurteilen, ob das was ich machen werde, mit den Gesetzen dieses Staates in Einklang steht oder vielleicht auch nicht. Will ich meine Bewegungsfreiheit um den Preis der moralischen Korrumpierbarkeit rückgewinnen, in dem ich mich auf die mal mehr, mal weniger subtilen Spiele dieses Staates einlasse? Wozu nämlich an erster Stelle die Unterwerfung gehört!

Und an diesem Punkt sage ich einfach uns schlicht: „Nein!“. Nein, das möchte und werde ich nicht, selbst wenn das bedeutet, dass die Anstalt ihre Tore freiwillig weiterhin nicht für mich öffnen wird. War es Mao, der schrieb, im Kampfe mit dem Feind sei jede Lüge erlaubt? Soll ich mich also, wie so viele Gefangene, an die Sozialarbeiterin, die Psychologin, die Abteilungsjuristin, die Richter und den Gutachter ranwanzen, ihnen schöne Augen machen und einreden, was für ein guter, angepasster Mensch ich nun geworden sei?
Und auch an diesem Punkt sage ich einfach und schlicht: „Nein!“.

Das hat nichts damit zu tun „Märtyrer“ spielen zu wollen, sondern es widert mich geradezu körperlich an, mich verbiegen zu müssen. Mir tun all jene Gefangene leid, die sich auf die Spielchen der Justiz vorne herum einlassen und hinten herum schimpfen und fluchen. Ist mir meine Freiheit wichtig? Ja!
Ja, mir ist meine Freiheit wichtig; aber mir ist auch der Weg dorthin wichtig.

News aus dem Knast

Hier folgen ein paar Informationsschnipsel rund um den Bereich Strafvollzug. Erst geht es um die CDU-Grünen-Koalition in Hamburg (1.), dann um das spannende Thema Justizvollzugsmobilverhinderungsgesetz (2.) und zuletzt um das (leidige) Thema „Lebensmitteleinkauf“ in der JVA Bruchsal (3.).

1.) Koalition in Hamburg

Nach Zustimmung durch die entsprechenden Parteigremien von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gibt es in Hamburg nun nicht nur eine schwarz/grüne Koalition sondern auch einen grünen Justizminister (vgl. Koalitionsvertrag vom 17.04.2008, Ziff. XI), bzw. Senator wie er in Hamburg genannt wird.

In dem Koalitionsvertrag wird in Punkt VII (Inneres und Justiz) auf den Bereich Strafvollzug eingegangen. Zuvörderst will man das zur Zeit geltendes Landesgesetz für den Strafvollzug das für Jugend- wie für Erwachsenenstrafvollzug gilt, in zwei verschiedene Gesetze aufspalten; wobei sich für den Bereich des Jugendstrafvollzuges das Gesetz an den Regelungen in Schleswig Holstein orientieren soll.

Es soll ferner eine sozialtherapeutische Anstalt geben, die organisatorisch und räumlich von der JVA Santa Fu getrennt wird (es gab lautstarke Proteste, als vor wenigen Jahren die eigenständige sozialtherapeutische Anstalt in Hamburg geschlossen und als Abteilung in die Santa Fu verlegt wurde. Des weiteren sollen die Einschlusszeiten in den Hafträumen der Gefängnisse so geregelt werden, dass die Gefangenen Angebote für Straffällige (z.b. Drogenhilfe) überhaupt wahrnehmen können.

Ebenso soll die Entlassungsvor – und nachbereitung intensiviert werden.

Es bleibt abzuwarten ob der zu Zeiten der Opposition sehr forsche und vollzugskritische Till Steffens (nun neuer Justizsenator http://de.wikipedia.org/wiki/Till_Steffen) den Strafvollzug liberalisiert. Als Gefangener erinnert man sich jedoch eher mit Grauen an die Rot/Grüne – Koalition im Bund: noch Monate vor dem Regierungswechsel 1998 verlangten die GRÜNEN im Bundestag (in Opposition sitzend) die Abschaffung der Sicherheitsverwahrung, nur um dann kaum an der Regierung, die SV sogar auszuweiten.

2.) Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetzt (JVollMVG)

Diesen tollen Namen gab die Landesregierung von Baden Württemberg (Wahlspruch: Wir können alles außer Hochdeutsch) einem Gesetz, mit welchem Mobilfunkverkehr auf dem Gelände von Knästen verhindert werden soll. Bislang sind „Mobi Finder“ im Einsatz, damit können Handys (deren Besitz prinzipiell verboten ist) wenn sie in Betrieb sind, ggf. aufgespürt werden. Dies ist den Angestellten jedoch zu zeit- und personalaufwendig. Mittels zweier Techniken will man nun Abhilfe schaffen. Zum einen mit einem Gerät, welches Handy veranlasst (auch und gerade dann wenn sie nicht in Betrieb sind) detektierbare Signale auszusenden um sie so aufzuspüren zu können.

Zwar, so wird dem Gesetzesentwurf (Landtagsdrucksache 14/2599 vom 10.04.2008, S.6 Ziff.3

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2599_d.pdf) eingeräumt, gebe es ein solches Gerät noch nicht, jedoch sei nach Angaben „einschlägig tätiger Fachfirmen“ eine technische Umsetzung möglich (http://www.mobifinder.de/).

Und zum anderen sollen Störsender zum Einsatz kommen, welche es verhindern, dass die Handys ein reguläres Netz empfangen. Die Regierung hält es für technisch möglich, durch „exaktes Einmessen der installierten Anlagen“ (a.a.O., Seite 8 ) zu verhindern, dass Handy – Netze außerhalb der Anstaltsmauern beeinträchtigt würden.

Der Schwäbischen Post vom 5 April 2008 („ Kein Anschluss hinter Gittern“ http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/suedwestumschau/3223802/artikel.php?SWAID=b5f6cc60af28b32f19ed772970e8a477) konnte entnommen werden, dass sich die Kosten für die technischen Geräte auf „einige 100.000 Euro pro Gefängnis“ belaufen werden.

Vielleicht wäre es sinnvoller, die Gelder für Maßnahmen der Resozialisierung zu verwenden, anstatt für technische Spielereien.

Weiterführende links zum Thema

http://www.welt.de/welt_print/article1361339/Handy-Strsender_in_Gefngnissen_geplant.html

http://www.heise.de/newsticker/NRW-will-neun-Millionen-Euro-fuer-Handy-Stoersender-in-Gefaengnissen-ausgeben–/meldung/101295

http://www.presseportal.de/pm/55903/1090791/westdeutsche_allgemeine_zeitung

http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1218804/index.html?ROOT=1153239

3.) Lebensmittelkauf in Bruchsaler Gefängnis

Wie schon an anderer Stelle berichtet, herrscht einige Unzufriedenheit unter den Gefangenen über die Preise die uns die Firma Massak Logistik GmbH (http://www.massak.de/) für Lebensmittel und andere Artikel des täglichen Bedarfs berechnet.

Nun konnte, laut Aussage des (ehemaligen) Mitglieds der Gefangenenvertretung Uwe K. ein erster Kompromiss mit dem Inhaber der Firma, Herr Massak vereinbart werden. Es wird erwogen der Gefangenenvertretung zu ermöglichen 20 Artikel (ohne Tabakwaren) zu bestimmen, für welche dann günstigere Preise, in Absprache mit der Gefangenenvertretung, gelten sollen. Zudem wollte Herr Massak beim nächsten Einkaufstag jedem Insassen ein Eis spendieren.

Leider hat sich die Gefangenenvertretung am 25. April 2008 selbst erst einmal „atomisiert“:

Nach diversen internen Streitigkeiten, die auch durch ein „Krisentreffen“ beim Anstaltsleiter offenbar nicht beseitigt werden konnten, beschloss die GV ihre Selbstauflösung.

Der erste Schritt von Herrn Massak auf die Gefangenen zu, hat ein positives Echo gefunden und es bleibt abzuwarten ob den Worten auch Taten folgen.

Und an dieser Stelle von mir ein dankeschön- nämlich an jene die in Resonanz auf meinen Aufruf vor einigen Wochen, u.a. Herrn Massak geschrieben haben. Denn laut Uwe K. habe Herr Massak in seinem letzten Gespräch mit der GV geäußert, er hoffe nach diesem Entgegenkommen auf ein Abflauen der Protestmails.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA-Z. 3113, Schönbornstrasse 32, D-76646 Bruchsal

Homepage : http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/index.shtml

Blog : http://freedomforthomas.wordpress.com/