Rechtsstaat im April 2003

Vielen von uns sind sicherlich noch die Bilder des Bahnunglücks von 1998 in Erinnerung, als ein ICE bei Eschede verunglückte und 101 Todesopfer und unzählige Verletzte forderte.
Die Ermittlungen ergaben, dass Verantwortliche der Deutschen Bahn AG ICE ? Reifen einsetzten die nicht ausreichend getestet und zudem schlecht gewartet waren.
Es grenzte schon an ein Wunder, dass überhaupt Anklage erhoben wurde; jedoch war der Druck der Öffentlichkeit und der Opfer (noch) so groß, dass die Staatsanwaltschaft nicht umhin kam, Verantwortliche der Bahn AG mehr oder weniger widerwillig anzuklagen (Landgericht Lüneburg).
Lassen wir unseren Blick kurz schweifen zu einem vollkommen anderen ?Strafrechtsfall?. Mitte April 2003 nahm ein Obdachloser in Heilbronn aus einem Supermarkt zwei Flaschen Wein (Gesamtwert: 8,49 Euro) mit sich, ohne zu bezahlen. Dies geschah früh um 8 Uhr ? schon um 11 Uhr des gleichen Tages ward er zu 6 Wochen Freiheitsstrafe OHNE Bewährung verurteilt, denn er wurde geschnappt und im beschleunigten Verfahren abgeurteilt! Natürlich ohne anwaltlichen Beistand, ohne Zeugen die vielleicht auf seine desolate Lage hätten näher aufmerksam machen können, schließlich ist er mittellos und arm.
Zurück zu dem Verfahren gegen Bahn ? Mitarbeiter.
Die Chefs der Bahn übten massiven Druck aus, ließen wäschekörbeweise Gutachten erstellen, die Angeklagten bekamen (auf Bahn ? Kosten) die renomiertesten Anwälte beigeordnet die Deutschland zu bieten hat. Und prompt schlug das Gericht, unter Vorsitz von Richter DÖLP nun vor, man würde das Verfahren wegen ?geringer Schuld? gegen Zahlung eines (lächerlichen) Betrages von 10.000 Euro einstellen. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten scheinen einverstanden zu sein. Für 101 Tote verantwortlich zu sein als ?geringe Schuld? zu bezeichnen , ist nun doch bemerkenswert.
Sinnigerweise gewährt das deutsche Rechtssystem den als Nebenklägern auftretenden Opfern keinerlei Recht, gegen diesen Deal Widerspruch zu erheben.
Wir haben, wie diese zwei Beispiele anschaulich illustrieren, in Deutschland eine eindeutige Zwei ? Klassenjustiz!
Eine anwaltliche Vertreterin der Nebenklage sprach davon, dass man nur genügend Geld für Gutachter aufbringen müsse, schon werde das Verfahren eingestellt.
Dieser selbsternannte Rechtsstaat gewährt gerade nicht unabhängig und unparteiisch Recht; dies bekommen zum Beispiel seit Jahren auch die in Berlin vor Gericht stehenden angeblichen Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) zu spüren (vgl. http://www.freilassung.de) . Und hierher, dass heißt in den Bereich der Repressionsjustiz gehört auch die Tatsache, dass bei Neonaziaufmärschen diese von der Polizei geschützt werden und wenn überhaupt nur vereinzelt mal ein Nazi verhaftet wird, wohingegen regelmäßig die antifaschistischen GegendemonstrantInnen geknüppelt, gejagt und eingeknastet werden.
Wer sein/ihr Vertrauen in diesen Rechtsstaat und diese Justiz setzt, der/die hat verloren.

Mai 2003 Thomas Meyer – Falk

Über die Empörung anlässlich des Todes eines US-Bürgers

Am Freitag, den 18. Juni 2004 töteten dem Al-Qaida-Netzwerk zugerechnete Personen in Saudi Arabien einen US-Bürger; sie köpften ihn, nahmen diesen Vorgang vermittels Videokamera auf und stellten ihn als Videoclip ins Internet.

Prompt schäumte das US-Establishment, allen voran Kreuzfahrer G.W. Bush jr., der davon sprach, dass diese „ruchlose Tat den wahren Charakter des Bösen“ offenbare und man weiter gegen Terrorismus Krieg führen werde und müsse. Nun, ich möchte mich hier nicht mit den intellektuellen Fähigkeiten Bush’s befassen und seinem Gedanken vom „wahren Charakter des Bösen“ (was immer das sein mag), ich will vielmehr fragen, woher diese Empörung über den eingangs erwähnten Vorfall, auch in Westeuropa – denn die Herren Schröder, Fischer und Konsorten äußerten ebenfalls Abscheu, Trauer, Entsetzen – kommt und mit welchem Recht die Eliten sich echauffieren?!

Keiner derer, die sich vor Kameras und Mikrofonen äußerten, hatten einen irgendwie gearteten persönlichen Bezug zu dem Geköpften (von dessen Angehörigen mal abgesehen). Dennoch schienen sie emotional sehr beteiligt (ob sie es tatsächlich auch waren, sei dahingestellt), sprachen von einem „sinnlosen und unschuldigen Opfer“.

Wenn wir den Berichten über den getöteten US-Bürger glauben wollen, so wartete er seit Jahren Kampfhubschrauber – ganz so „unschuldig“ schien er also nicht gewesen zu sein, vielmehr spricht einiges dafür, ihn als aktiven Kriegsteilnehmer einzustufen, selbst wenn er formal kein Soldat gewesen sein sollte, denn ohne Wartungspersonal wäre heutzutage kein Kampfhubschrauber allzu lange im Dienst. Nahezu täglich erreichen uns Informationen aus dem Nahen Osten, dass wieder einmal die „Koalitionsstreitkräfte“, unter Führung der USA, ZivilistInnen getötet haben, selbstredend immerzu nur „versehentlich“. Von Kampfhubschraubern bombardierte Hochzeitsgesellschaften, bombardierte Flüchtlingskonvois (auch eine „Spezialität? der USA, wenn wir an den Kosovo 1999 denken), von den täglich erschossenen Menschen ganz zu schweigen.

Die Distanz zu diesen Todesopfern dürfte ebenso groß sein, wie zu dem oben erwähnten Amerikaner, aber kein Politiker, keine Politikerin, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, protestiert auch nur halb so engagiert angesichts deren Sterben. Und folglich spricht vieles dafür, dass die Empörung schlicht und ergreifend Show für das Publikum ist, mit der Absicht, es einerseits aufzuhetzen und es zum anderen auf die Fortführung des Krieges im (und meiner Ansicht nach gegen den) Nahen Osten einzuschwören und so Proteste zu minimieren.

Wäre der Mann Iraker gewesen, hätte ein US-Soldat ihn erschossen, wo wäre der internationale Aufschrei gewesen? Die Macht der Bilder ist enorm, andererseits ist das, was dem US-Amerikaner „angetan“ wurde, keineswegs – wie Bush behauptete – „barbarisch“, denn der oberste Repräsentant eines Staates, der jährlich Dutzende Menschen auf elektrischen Stühlen Platz nehmen, sie durch Todescocktails totspritzen oder aber erhängen lässt, und der darüber hinaus persönlich zig Hinrichtungsbefehle unterzeichnete als Gouverneur von Texas, der hat jegliche moralische Legitimation verloren, über derartiges zu urteilen. Das Köpfen mag blutiger wirken als das klinisch Reine in-den-Tod-spritzen in einem gekachelten Raum (die Hinrichtungsbeamten in den USA, dies nur nebenbei, versäumen es nicht, vor Einführen der Nadeln, durch die der Todescocktail gespritzt werden wird, die Armbeuge des Todeskandidaten zu desinfizieren), am Tod ändert dies nichts.

Ich sitze hier in einer Zelle und habe überlegt, weshalb mich die Hinrichtung des Wartungsingenieurs nicht ansatzweise empört oder schockiert. Dass ich etwa besonders abgestumpft wäre, glaube ich nicht, denn die alltäglichen Nachrichten über z.B. die Tötung von irakischen Frauen, Kindern und Männern bewegen mich sehr, ebenso die menschenverachtenden Folterungen durch das US-Militär. Die getötete irakische Frau, der getötete afghanische Mann, die getöteten Kinder, sie hatten keine Wahl – der, der Kampfhubschrauber flugtüchtig gehalten hat, er hatte eine Wahl! Er hätte sich nicht diesem Metier zu widmen brauchen!

Kindersoldaten

Kinder
Soldaten
träumen vom morgen

Kinder
Soldaten
töten in Kriegen

Kinder
Soldaten
marschieren durchs Land

Kinder
Soldaten
hört wie sie schrei’n

Kinder
Soldaten
liegen im Feld
mit off’nen
leeren Augen

Ruh’n in Frieden

 

01.08.2003 Thomas Meyer – Falk

Neun tote Kinder in Afghanistan – ein Zwischenruf

Zwei Zeitungsmeldungen am 8. Dezember 2003, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten: Auf der einen Seite der Bericht über „Maxima, 32, hochschwangere Frau des niederländischen Kronprinzen“, die zur Entbindung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Auf der anderen Seite die Schlagzeile „USA-Angriff: Neun Kinder tot“. US-Soldaten hatten in Afghanistan in ihrem angeblichen Kampf gegen Terrorismus neun kleine Kinder tot gebombt, was ihnen – wie eiligst ein Botschafter versicherte – selbstredend „sehr leid“ tue.

Über das Baby von Maxima wird im Verlaufe der nächsten Jahre in Zeitungen und Zeitschriften weltweit berichtet werden, Photos werden um die Welt gehen: Das Kind nach der Geburt, das Mädchen beim 1., 2. 3….. Geburtstag, wir alle kennen die einschlägigen Berichte aus so genannten „Prominenten-Familien“ und Königshäusern.

Aber wer wird über das von den US-Soldaten vernichtete Leben der neun afghanischen Kinder berichten? Wer wird uns davon erzählen, wann und wo sie geboren wurden, wie ihr Leben verlief – bis es von den US-Besatzern ausgelöscht wurde? Wir werden wohl nicht einmal ihr genaues Alter erfahren, denn sie standen nicht im Rampenlicht wie die niederländische Prinzessin Maxima und deren High-Society-Kind.

Die Menschenverachtung und der Zynismus, der hinter der modernen Medienmaschinerie steckt, ist der eine Teil der Verantwortlichkeit für diese offenkundige Diskrepanz, denn warum sollte das Leben eines Königssohnes berichtenswerter sein, als das eines armen Kindes aus einem besetzten Land? Der andere Teil hat mit der Kundschaft der Zeitungen und Zeitschriften zu tun, die all diese Blätter, die über Promi-Kinder berichten, kauft; durch ihren Kauf fördern sie die weitere Berichterstattung.

Mich ganz persönlich würde das Leben dieser neun Kinder interessieren und das ihrer Eltern und übrigen Verwandten. Aber wir werden von ihnen wohl leider nichts mehr erfahren. Bush jr. wird wegen ihnen nicht schlechter schlafen, in seiner pseudo-religiösen Art wird er sie vielleicht in sein Gebet einschließen, aber selbst das darf bezweifelt werden. Was sind schon diese toten Kinder, im Angesicht des „Kriegs gegen den internationalen Terrorismus“?!

Deutschland zahlt irakischen Wiederaufbau mit !

Noch während die US-Aggression im Irak im vollen Gange ist, werden die ersten Pfründe verteilt. So schreibt die US-Regierung Aufträge im Wert von 900 Mio Dollar aus, mit der Maßgabe, dass aus Sicherheitsgründen nur US-Firmen sich für diese, dem „Wiederaufbau“
des Iraks dienenden Aufträge, bewerben dürfen.

Und in der deutschen Hauptstadt Berlin arbeitet der Genosse der Bosse, Regierungschef Schröder, daran, dass er seinem engen Verbündeten Bush Milliarden Euro aus den Taschen der Unter- und Mittelschicht über den Teich schieben kann. So vehement Schröder behauptet, er sei gegen den Irak-Krieg, so energisch arbeitet er hinter den Kulissen daran, dass der Aufbau dessen was die USA zusammenbombte, Arbeiterinnen und Arbeiter aus Deutschland bezahlen, um sich so bei Bush einzuschmeicheln!

Wie soll das gehen? Nun, zum 1.4.2004 wird voraussichtlich die Mehrwertsteuer von 16% auf 18% erhöht. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird letztlich vom Verbraucher bezahlt, deshalb treffen Erhöhungen in diesem Bereich die Unter- und Mittelschicht existenziell, wachsen doch die Löhne oder Sozialleistungen (z.b. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld) mitnichten im gleichen Maße. Ihnen bleibt also nur der Konsumverzicht, was im Bereich dieser unteren und mittleren Einkommen an die Substanz geht. Nicht, dass die geschundenen Menschen im Irak nicht unserer aller Solidarität und Hilfe bedürfen und hierauf auch einen ethisch-moralischen Anspruch haben. Schließlich unterstützt Deutschland aktiv die US-Aggressoren (z.b. durch Überflugrechte u.v.m.).
Es geht darum aufzuzeigen was Schröder und Konsorten gerne vertuschen, wer nämlich letztlich dafür finanziell büßen muß, dass Schröder sich Lieb-Kind machen möchte bei Bush.

In der Konsequenz bedeutet Schröders Verhalten, dass sich die USA nicht nur mit deutscher Beihilfe die Ölquellen des Iraks einverleibt, sondern durch deutsche Steuergelder die US-Wirtschaft fördern lässt: Aufträge werden am Ende zu 90-95% an US oder britische Firmen gehen, deren Rechnungen bezahlt Europa, damit auch Deutschland!
Und Bushs Regierung sorgt dafür; so schusterte sie schon jetzt dem HALLIBURTON-Konzern in Texas den Auftrag zu! Bis zur Präsidentschaftswahl im Jahr 2000, war der Chef dieser Firma Dick Cheney, heutiger US-Vizepräsident.


Wer gegen diese Politik, oder auch gegen den US-Krieg persönlich protestieren will, der erreicht das Bundeskanzleramt unter : 01888/4000 oder 030/4000
Per Telefax unter: 030/4000 2357;
Die US-Botschaft in Berlin erreicht man per Telefon: 030/83050 Telefax: 030/2386290.
Und Mr. Bushs „Weißes Haus“ in Washington D.C. ist von Deutschland aus telefonisch zu erreichen unter: 001-202-456-1414 !

Kanzler Schröder kein Mörder? Staatsanwalt ermittelt nicht wegen Irak-Krieg!

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich die deutsche Bundesregierung – trotz gegenteiliger Beteuerungen – an den US-Aggressionen gegen den Irak beteiligt, z.B. durch Gewährung von Überflugrechten, für die ihre Mordfracht tragenden B 52-Bomber.

Nachdem sich der Generalbundesanwalt strikt weigert, gegen Kanzler SCHRÖDER wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges zu ermitteln, erstattete ich vorsorglich Strafanzeige wegen des Verdachts der Beteiligung an Mord gegen SCHRÖDER bei der Staatsanwaltschaft in Berlin. Jeder „gewöhnliche“ Gehilfe eines „gewöhnlichen“ Mörders würde verfolgt werden, nicht so bei SCHRÖDER!

Staatsanwalt EISENBACH (Staatsanwaltschaft Berlin, Az 74 Js 62/03) entschied am 4. April 2003, keine Ermittlungen aufzunehmen, da der Bundeskanzler schließlich „wiederholt (den) Willen geäußert (habe), sich an einem militärischen Schlag gegen den Irak nicht zu beteiligen“. Außerdem stelle die Gewährung von Überflugrechten die „Erfüllung von Bündnispflichten“ dar und sei ebenfalls „eine bloße Nichtverhinderung von Angriffshandlungen“.

Eine ebenso interessante wie auch gewagte, jedoch typische Argumentation, geht es doch darum, ein Mitglied der deutschen Regierung vor strafgerichtlicher Verfolgung zu schützen.

Noch in keinem Fall „gewöhnlicher“ Kriminalität weigerte sich eine deutsche Staatsanwaltschaft zu ermitteln, nur weil der/die Tatverdächtige – hartnäckig – leugnete (es sei beispielhaft an den Fall von Frau Monika BÖTTCHER, geborene WEIMAR erinnert, die vom Landgericht Frankfurt/a.M. wegen Mordes an ihren 2 Kindern verurteilt wurde und bis heute die Tat bestreitet).

Und was die angeblich „bloße Nichtverhinderung von Angriffshandlungen“ angeht, so sind in Deutschland Strafurteile wegen Mordes z.B. gegen Mütter ergangen, die ihre Kinder haben verhungern und verdursten lassen, obwohl doch der Tatbeitrag der Mütter „lediglich“ darin bestand, zu verhindern, dass die Kinder angemessen ernährt wurden.

Ja, diese Vergleiche hinken, sie sollen jedoch deutlich machen, dass hier ohne weiteres zumindest die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (nach Beantragung der Aufhebung der parlamentarischen Immunität SCHRÖDERS) möglich gewesen wäre!

Soviel heute als Lehrstück praktizierter Rechts-staatlichkeit!

 

01.04.2003 Thomas Meyer – Falk

Rechtliche Schritte gegen Deutschland im Irak-Krieg

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich bekanntermaßen an dem völkerrechtswidrigen Angriff der USA und ihrer Alliierten gegen den Irak, in dem sie den USA gestattet den deutschen Luftraum zu nutzen und in dem sie US-Armeeeinrichtungen durch deutsche SoldatInnen und den Bundesgrenzschutz schützen lässt. Hiergegen kann auch juristisch vorgegangen werden.

Der Generalbundesanwalt Nehm weigert sich, obwohl dies seine Aufgabe wäre, die Aufhebung der Immunität des Bundeskanzlers und Abgeordneten Schröder sowie des Bundesverteidigungsministers und Abgeordneten Struck zu beantragen um formell gegen sie wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen und Angriffskrieg, sowie Beteiligung an Mord, gefährlicher und schwerer Körperverletzung, u.ä. zu ermitteln. Von einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls ganz zu schweigen. Deshalb habe ich am 20. März 2003 den Generalbundesanwalt Nehm wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt. Es steht der Verdacht im Raum das Nehm absichtlich und wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass Schröder und Struck bestraft werden (strafbar gemäß §258 Strafgesetzbuch). In Deutschland gilt das Legalitätsprinzip, d.h. Nehm wäre verpflichtet zu ermitteln, bzw. zuvor die Aufhebung der Immunität von Schröder und Struck zu beantragen.

Darüber hinaus habe ich am 21. März 2003 beim Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstr. 7, D – 10557 Berlin) Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, der Bundesrepublik Deutschland vorläufig zu untersagen, die US-Armeeeinrichtungen zu schützen, sowie zu untersagen, dass die BRD den USA die Nutzung des deutschen Luftraums zu militärischen Zwecken gestattet. Natürlich ist es mehr als fraglich ob der Antrag überhaupt zulässig ist, wird hier doch juristisches Neuland betreten. Grundlage des Antrages ist zum einen die Berufung auf Artikel 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 Grundgesetz. Danach kann ein jeder in dessen Rechte der Staat eingreift, deutsche Gerichte anrufen. Da die Präambel des Grundgesetzes davon spricht, dass das „Deutsche Volk“ in einem vereinten Europa „dem Frieden der Welt zu dienen“ habe, muss es möglich sein, einem Staatsbürger dieses Landes zu gestatten, gegen die Beteiligung der deutschen Regierung an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu klagen, da gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz die BRD ein demokratischer Rechtsstaat ist. Als zweites Argument für die Zulässigkeit des Antrages wurde auf Art. 20 Abs. 4 GG verwiesen, wonach „alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Widerstand ist sodann gegen „jeden, der es unternimmt“ die demokratische rechtsstaatliche Ordnung zu beseitigen. Und was ist die Beteiligung an einem Angriffskrieg anderes als ein solcher Versuch? Da das Grundgesetz jedoch verlangt vor Inanspruchnahme des Widerstandsrechts „andere Abhilfe“ zu versuchen, muss hierunter – konsequenterweise – auch der Antrag an ein deutsches Gericht verstanden werden!

Es wird niemanden wundern, wenn am Ende diese juristischen Schritte erfolglos bleiben, aber dann bleibt zumindest immer noch die deutliche Erkenntnis, dass auch die deutsche Justiz nichts aus der deutschen Beteiligung an Angriffskriegen in der Vergangenheit gelernt hat!

 

Hau ab, Mensch — eine Rezension

Wenn Nelson Mandela davon sprach, das Gefängnis beraube den Menschen
nicht nur seiner Freiheit, sondern suche auch ihm die Identität zu
nehmen, dann legt das hier zu besprechende Buch von Xose‘ Tarrio, der
2005 in Spanien starb, Zeugnis davon ab, wie Gefangene ihre Identität
verteidigen und trotz unmenschlicher, trotz erniedrigender Behandlung
und Folter ihr Mensch sein bewahren.

Zehn Jahre brauchte es, bis das im Original in Spanien („Huye, hombre,
huye. Diario de un preso FIES“) 1997 erschienene bibliografische Buch
von Xose‘ nun in deutscher Übersetzung vorliegt: „Hau ab, Mensch!“.

Auf über 300 Seiten berichtet Xose‘ von den einzelnen Gefängnissen, in
denen er im Verlaufe vieler Jahre festgehalten, geschlagen, in
Handschellen gelegt wurde. Dies ist der äußere Rahmen und ist schon
lesenswert genug, wird doch die zerstörerische Wirkung der Institution
Gefängnis deutlich. Ebenso faszinierend und ungleich mehr von Bedeutung
ist jedoch die innere Entwicklung Xose‘ Tarrios zu verfolgen. Er, der
mit 19 Jahren eine anderthalbjährige Strafe antreten soll und am Ende
ein Strafmaß von 71 (!) Jahren vor sich hat, als er 2004 ins Koma fällt
und Anfang 2005 stirbt.

Geprägt von vielen Jahren in Heimen und Erziehungsanstalten, ist er
gewohnt, sich gegen die Umstände, auf die er im Gefängnis trifft,
aufzulehnen — und landet unversehens in Isolationshaft.
Das Buch erzählt, orientiert an den einzelnen Gefängnissen, in die er
verlegt wird, die Entwicklung hin zu einem anarchistischen Menschen,
voller Wut ebenso, wie voller Liebe. Es erzählt von Solidarität unter
den Inhaftierten und ihren Aufständen — aber auch von der Enttäuschung
durch Verrat.

Auf Xose’s Schilderungen passt gut der Satz des Anarchisten Erich
Mühsam: „Trotz allem Mensch sein, wär’s auch mit dem Messer!“.
Wo immer er die Möglichkeit hatte, las Xose’s Bücher über Politik,
Literatur, Philosophie und diskutierte mit seinen Leidensgenossen über
das, was sie gelesen hatten. Je mehr sich der innere Horizont
erweiterte, umso mehr revoltierten er und die anderen Gefangenen gegen
die Mauern und die unmenschlichen Haftbedingungen.

Eine Übersetzung ist stets ein Wagnis, aber dem Übersetzer ist es
exzellent gelungen, die bilderreiche und kraftstrotzende Sprache Xose‘
Tarrios in das Deutsche zu übertragen.

Eingerahmt wird das Buch von einem Vorwort Gabriel Pombo da Silvas und
einem Anhang mit einem Interview, das im Juni 2005 mit den Müttern von
Xose‘ und Gabriel geführt wurde. Gabriel, selbst spanischer Anarchist,
verbüßt zurzeit eine lange Haftstrafe in Aachen. Er lässt sich auch dort
nicht mundtot machen und setzt den Kampf für eine Gesellschaft ohne
Knäste ebenso fort, wie die Mutter Xose’s. Gerade der Umstand, dass am
Ende die Mütter der beiden Gefangenen zu Wort kommen (wo hört man denn
sonst, dass sich Mütter von Inhaftierten öffentlich äußern?) trägt zum
Gelingen dieses empfehlenswerten Buchs bei.

Bibliografische Angaben:
Xose‘ Tarrio, „Hau ab, Mensch!“, 408 Seiten
ohne ISBN, zu beziehen über:
Buchladen König Kurt
c/o AZ Conni e.V.
Rudolf-Leonhard-Str. 39
D-01097 Dresden
Tel. 0351 — 81 15 110, email: Koenig-Kurt@free.de,
www.free.de/Koenig-Kurt
Preis: 10 Euro, zzgl. Versandkosten

flyer.jpg