Gefangene schuften für den Krieg

In Deutschland sind Gefangene verpflichtet zu arbeiten, sofern die zugewiesene Arbeit von ihnen körperlich geleistet werden kann. Rechtlich handelt es sich hierbei um Zwangsarbeit, wie das Grundgesetz (Artikel 12 Absatz 3) in erfreulicher Klarheit feststellt; manche arbeiten auch für den Krieg.

Schuften für die Rüstung

Die im 19. Jahrhundert erbaute Justizvollzugsanstalt Straubing (Bayern) verpflichtet schon seit langer Zeit Teile der Insassenschaft für die Firma MTU (http://www.mtu.de) zu arbeiten. MTU ist aktiv an der Rüstungsproduktion beteiligt und liefert Triebwerke für – wie es wörtlich heißt – „Luftfahrtgeräte der Bundeswehr“, insbesondere auch den Eurofighter.

Hieran beteiligt sind, wie gesagt, auch Gefangene der JVA Straubing
(http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/JVA_Straubing/), wo nötig, müssen die Gefangenen dann auch an Wochenenden „Sonderschichten“ (so Felix Wadewitz, „Recht und billig“ in impulse, März 2012, S. 82) fahren und erhalten pro Arbeitstag einen Lohn „zwischen 8,51 Euro und 14,18 Euro“ (a.a.O., S. 83).

Der Betrieb von MTU in der Haftanstalt ist ganz offiziell als „Luftfahrtbetrieb für Luftgeräte der Bundeswehr“ zugelassen. Durch ihre erzwungene Mitarbeit sind also auch Gefangene eingebunden in kriegerische Konflikte.

Proteste hiergegen?

Wie Betroffene aus der JVA Straubing berichten, sind die Arbeiter dort überwiegend „stolz“ auf ihre „verantwortungsvolle“ Tätigkeit, d.h. es existiert nicht ansatzweise ein Problembewusstsein. Hierzu mag auch beitragen, dass die Anstaltsleitung hart gegen Gefangene vorgeht, die offensiv die Arbeit verweigern: die Palette der Restriktionen reicht hin bis zur zeitweisen Isolierung der Betreffenden (z.B. durch „Arrest“, der bis zu vier Wochen dauern kann).

Aktuelle Diskussion um IKEA

Nach einem schwedischen Fernsehbericht wird nun auch in Deutschland (wieder) über die Rolle des bekannten Möbelhauses IKEA diskutiert; denn IKEA hatte zu DDR-Zeiten Aufträge in die DDR vergeben und dort mussten Gefangene unter unwürdigen Bedingungen IKEA-Produkte herstellen.

Auch wenn es sich verbietet, die materiellen Haftbedingungen, die in der DDR vorherrschten, mit jenen heute in Verbindung zu bringen, so kann dennoch hinterfragt werden, welche systemischen Gemeinsamkeiten bestehen und weshalb heute zwar Kritik an der Ausbeutung der DDR-Gefangenen geübt, jedoch die Praxis in BRD-Gefängnissen nicht ansatzweise kritisch reflektiert und erst recht nicht zur Diskussion gestellt wird.

Wo kann gegen die Beteiligung der Gefangenen an der Rüstungsproduktion Protest eingelegt werden?

Richtige Ansprechpartner sind sicherlich der Vorstandsvorsitzende von MTU Herr Egon W. Behle Adressse von MTU: Dachauer Straße 665 D-80995 München, E-Mail:
info@mtu.de; Kontaktformular für E-Anfragen:
http://www.mtu.de/de/globals/contact/index.html),

auch der Leiter der JVA Straubing
Herr Matthias Konopka (poststelle@jva-sr.bayern.de;
matthias.konopka@jva-sr.bayern.de)
der, dies nur am Rande, wenn er sich mal vor Ort in den Produktionsstätten von MTU ein Bild verschaffen möchte, nach Aussagen von Augenzeugen von einem Kordon Sicherheitsbeamter umgeben ist und Anweisung erteilen lässt, dass sich „kein Inhaftierter näher als auf 10 Meter“ nähern dürfe.
Aber auch die politisch verantwortliche Justizministerin
Frau Beate Merk (e-mail: beate.merk@stmjv.bayern.de)
ist richtige Adressatin von Protesten.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com

17 Jahre Isohaft – und kein Ende!?

Wirklich gute Nachrichten gibt es selten aus Haftanstalten zu berichten; und auch heute verhält es sich nicht anders. Seit mittlerweile fast genau 17 Jahren sitzt ein Gefangener in Einzelhaft, sprich in Isolation. Über die Situation von Peter Wegener (z. Zt. JVA Sehnde,

http://www.jva-se.niedersachsen.de) soll an dieser Stelle die Rede sein.

 

Was heißt hier Einzelhaft / Isolation?

 

Wenn von Einzelhaft gesprochen wird, ist damit nicht etwa lediglich die Unterbringung in einem Einzelhaftraum gemeint, bei zeitgleich erhaltenem Kontakt zu Mitgefangenen während der Arbeit und Freizeit, sondern die „unausgesetzte Absonderung eines Gefangenen“ (§ 82 Nds-Justizvollzugsgesetz) von anderen Gefangenen und dem regulären Haftalltag. Das bedeutet: keinerlei Kontakt zu Mitgefangenen, sieht man vom Briefwechsel ab, keine gemeinschaftlichen Freizeitveranstaltungen, kein gemeinsamer Sport, keine gemeinsame Arbeit. Die einem zustehende tägliche Stunde Aufenthalt im Gefängnishof ist auch alleine zu absolvieren.

Hinzu kommen noch erhebliche Restriktionen, was den persönlichen Besitz anbetrifft: keinerlei private Kleidungsstücke, vor Verlassen der Zelle, bzw. der Sicherheitsstation nackt ausziehen und dann zuvor durchsuchte andere Knastwäsche anziehen. Das selbe Prozedere vor Rückkehr in die Zelle: nackt ausziehen und wieder andere Knastkleidung anziehen. Wenn es also sein muss, mehrfach am Tag. Private Gegenstände in der Zelle sind auf ein absolutes Minimum reduziert; in Sehnde geben sich die Sicherheitsbeamten sogar die Mühe festzulegen, dass keine Kugelschreiber mit Mechanik, also lediglich Einwegkulis genutzt werden dürfen und Bücher nur in einem „Umfang“ von ½ Meter zugelassen sind (d.h. die Buchrücken dürfen addiert nicht mehr als 50 cm breit sein). Selbstverständlich wird jeder ein- und ausgehende Brief genau gelesen; Besuche finden in einem Trennscheibenraum statt, d.h. die Besuchsperson sitzt, wie man es aus US-Filmen kennt, hinter Panzerglas und es sitzt ein Wärter dabei.

 

Peter Wegeners Situation

 

Unter diesem strengst möglichen Haftregime sitzt Peter nun seit 1995 in einem deutschen Gefängnis. Berichtet wurde über ihn schon 2010 in einem Buch von Kai Schlieter („Knastreport – Das Leben der Weggesperrten“), der bei der taz arbeitet. Im Internet kann, wer möchte, etwas über die Vorgeschichte dieser Isolationshaft erfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Strüdinger), dort wird unter seinem Namen Peter Strüdinger ausführlich der Lebenslauf, geprägt von Heim- und Knastaufenthalten, dargestellt. Auch in der Psychiatrie saß er schon. Zu einer Zeit, als es dort noch wesentlich brutaler zuging als heutzutage.

 

Die JVA Sehnde weigert sich beharrlich, die lang dauernde Isolationshaft zu beenden; vielmehr verlangt der für Peter zuständige Abteilungsleiter Farbowski, zuletzt mit Schreiben vom 16. April 2012, er – Wegener – möge doch endlich „einer Ergänzungsbegutachtung durch Herrn Prof. Dr. Kröber“ zustimmen,

 

Was heißt „Begutachtung“?

 

Strafprozesse und Strafvollzug sind in weiten Teilen von psychiatrischen Gutachten geprägt, denn wo immer eine Prognose über künftiges Verhalten zu treffen ist, ziehen Gerichte und Anstalten Psychiater, bzw. Psychologen hinzu. Im Zentrum steht meist die Frage, ob ein/eine Gefangene/r eine bestimmte Vollzugslockerung (z.B. Hafturlaub), oder die Haftentlassung dazu nutzen wird, erneut Straftaten zu begehen. Im Falle Wegeners setzt die niedersächsische Justizverwaltung darauf, durch einen Psychiater heraus finden zu lassen, ob eine Aufhebung der Isolationshaft und Integrierung in den „Normalvollzug“ ohne Sicherheitsrisiken möglich ist.

Peter soll also vor einem Psychiater sein Seelenleben ausbreiten, nur um die Chance zu erhalten, vielleicht aus der Einzelhaft heraus zu kommen, um dann in den normalen Knasttrakt überstellt zu werden.

 

Gutachter Professor Kröber

 

Kröber ist Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie an der Charite in Berlin und gilt zwar einerseits als Koryphäe auf seinem Gebiet, jedoch auch als sehr „justiznah“. Entsprechend weigerte Peter sich, sich von Kröber untersuchen zu lassen und schlug andere Sachverständige vor.

Darauf hin beauftragte die niedersächsische Justiz dennoch Kröber, einfach auf Grund des Akteninhalts eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben. In seinem über 60 Seiten umfassenden „Gutachten“ kam Kröber zu dem Ergebnis, eine Alternative zur Unterbringung in Isolationshaft sei nicht erkennbar. Die Weigerung, mit ihm, dem Sachverständigen zu sprechen oder auch mit dem Anstaltspsychologen, sei negativ zu werten, da Wegener so vereitle, das „noch bestehende Risikopotential“ auszuleuchten. Zwingende „Mindestvoraussetzung für eine Veränderung der aktuellen Situation“ sei, dass Peter sich bereit erkläre, „an einer Sachaufklärung (…) aber auch den subjektiven Erwartungen mitzuwirken“.

 

Gutachter Wentzel

 

Da für Anfang 2012 bei Peter der Antritt der Sicherungsverwahrung anstand, beauftragte das Landgericht einen Gutachter zu prüfen, ob eine Freilassung denkbar sei. Mit dem vom Gericht ausgewählten Gutachter Dr. Wentzel, einem Facharzt für Psychiatrie, erklärte sich Wegener bereit zu sprechen. Dieser kam zu einem ganz erstaunlichen Ergebnis, was die Isolationshaft betrifft. Denn deren Fortdauer hält der Facharzt für nicht angebracht und empfiehlt eine sofortige Verlegung in den Normalvollzug. Danach und nach einer Therapie könne man durchaus eine bedingte Entlassung, sprich eine Freilassung auf Bewährung erwägen.

 

Reaktion der JVA vom 16.04.2012

 

Durch dieses Gutachten des Dr. Wentzel von Ende 2011 schien die JVA in Zugzwang zu kommen, musste sie nun doch die Fortdauer der nun bald 17 Jahre dauernden Isolationshaft rechtfertigen. Juristen sind findig, wie man weiß; und so greinte der zuständige Abteilungsleiter der JVA Sehnde, der Gutachter Wentzel habe sich „ohne den Auftrag erhalten zu haben“ zu einem Thema (der Isohaft) geäußert, zu dem man schließlich die kompetente Äußerung des renommierten Professors aus Berlin vorliegen habe, deshalb bleibe es bei der Isolationshaft.

Seinen Brief an Peter Wegener vom 16.04.2012 schloss der Abteilungsleiter mit den Worten: „Ich bedauere, Ihnen gegenwärtig keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können“.

 

Wie geht es weiter?

 

Vor 17 Jahren hat Peter eine Geiselnahme in der JVA Celle begangen – vor 17 Jahren, und noch heute wird er daran fest gekettet, darauf reduziert und einbetoniert in seiner Isolationszelle. Mittlerweile weigert er sich zu arbeiten (bislang hatte er die Möglichkeit der „Zellenarbeit“ genutzt) und in den Knasthof zu gehen, denn wie er schreibt, es verletze seine Würde und demütige ihn, wenn er sich jedes mal nackt ausziehen müsse, er fühle sich wie ein Tier behandelt.

Im Fall seines Kompagnons Günter Finneisen, mit welchem er 1995 die Geiselnahme beging, stellte die Kriminologin Frommel fest, nach dem auch dieser 15 Jahre in Isolation gehalten wurde, dass es sich hier um Folter handele.

Es steht zu hoffen, dass im Falle Peter Wegeners, der zudem mit einer HIV-Infektion zu kämpfen hat, eine kritische Öffentlichkeit die Justiz dazu wird bewegen können, die Isolationshaft endlich zu beenden: 17 Jahre, nach dem sie angeordnet wurde.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

– selbst von 1996 bis 2007 in Isolationshaft gehalten worden –

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com

Knastarbeit in den Medien

In deutschen Gefängnissen herrscht Arbeitszwang, sprich die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten sind verpflichtet eine ihnen zugewiesene Arbeit auszuüben, sofern sie „zu deren Verrichtung (… auf Grund ihres…) körperlichen Zustandes in der Lage“ sind (§ 41 Strafvollzugsgesetz).

Mediale Rezeption

Immer mal wieder finden sich in Zeitungen und Zeitschriften Berichte über Gefängnisarbeit; exemplarisch soll im Folgenden über je einen Artikel im „Staatsanzeiger“ ( http://www.staatsanzeiger.de), sowie im sehr wirtschaftsnahen Monatsmagazin „impulse“ ( http://www.impulse.de) berichtet werden.

Staatsanzeiger

Diese Wochenzeitung berichtet überwiegend über die politischen Entwicklungen in Baden-Württemberg, insbesondere die Tätigkeit der Landesregierung und des Landesparlaments in Stuttgart, ist zugleich amtliches Veröffentlichungsorgan für Bekanntmachungen.
Am 30.03.2012 wurde in der Rubrik „Service für den Mittelstand“ über die „Produktion in Gefängnissen“ informiert. Die Schlagzeile deutet schon die Richtung an: „Mittelständler profitieren von guter Arbeit der Häftlinge“. Dargestellt wird, wie sich Haftanstalten im Land „als Alternative zu Osteuropa und Asien“ positionieren würden. Informiert wird über die äußerst günstigen Arbeitskosten, weshalb Gefängnisse auch als „China in Deutschland“ gelten würden.
Bei Gefangenenlöhnen zwischen 8,51 Euro und 14,13 Euro (pro Tag!) würden sich nicht nur „Produktionsspitzen ausgesprochen günstig abfedern“ lassen, sondern laut des Unternehmensberaters Roland Kölsch (MSO Consulting) seien die Produkte „oft besser als im Billigausland“. Und der Werksleiter der Firma MTU (diese stellt u.a. für den Eurofighter in der JVA Straubing Triebwerksteile her) darf sich in dem Artikel davon beeindruckt zeigen, „mit welcher Begeisterung hier (im Gefängnis) für 1,80 Euro die Stunde gearbeitet“ werde.

impulse

Nach eigenen Worten ist die Monatszeitschrift ein Blatt, das sich insbesondere an den Mittelstand und Unternehmenslenker wendet.
In der März-Ausgabe (03/2012) wird auf acht Seiten und unter der Überschrift „Recht und billig“ über Gefangenenarbeit berichtet. Sinnigerweise vom selben Autor des schon oben erwähnten Artikels, Felix Wadewitz. Erneut wird die Firma MTU in den Mittelpunkt gerückt; so sei der Standort in der JVA Straubing sogar als „Luftfahrtbetrieb für Luftfahrtgeräte der Bundeswehr“ zugelassen und „an der Eurofighter-Produktion beteiligt“.
Amtsrat Zettl (JVA Straubing) darf verkünden, dass man sich nicht mehr „hinter unseren hohen Mauern verstecke“, sondern in die Offensive gehe, um die JVA zur „Topadresse für die Wirtschaft“ zu machen.
Alleine in dessen Anstalt werden, laut dem impulse-Beitrag, 7 Millionen Euro Umsatz im Jahr geschafft, in ganz Bayern waren es 45 Millionen Euro.

Berichtet wird auch aus anderen Gefängnissen, so von einer Stieber GmbH, die in der JVA Schwalmstadt Pokale (Wochenproduktion 10 000 Stück) zusammenschrauben lasse. Der Geschäftsführer Axel Stieber zeigt sich enthusiastisch.
Oder in der JVA Freiburg: die Firma Faller, die Modellmotoren zuvor im Ausland hatte bauen lassen, holte die Produktion zurück nach Deutschland und vergibt Aufträge nun in die JVA. Firmengesellschafter Horst Neidhard äußert sich sehr zufrieden über die Zusammenarbeit mit dem Gefängnis.
Aber auch BMW findet sich hinter Gefängnismauern, oder die Firma Foeldeak, ein Hersteller von Sportmatten.

Bewertung der Berichterstattung

Die beiden Artikel von Wadewitz im Staatsanzeiger und in impulse sind insofern exemplarisch oder auch symptomatisch für die überwiegende Mehrzahl der Berichte, weil sie vollkommen unreflektiert das Loblied auf die Zwangsarbeit singen. Ich verwende hier diesen Begriff der Zwangsarbeit ganz bewusst, da er sich so auch in Artikel 12 Grundgesetz findet. Nicht einmal ansatzweise wird thematisiert, was es heißt, wenn die Arbeitskraft der Inhaftierten ebenso scham- wie bedenkenlos selbst von Firmen in Anspruch genommen wird, die eine bedenkliche Geschichte in Bezug auf Zwangsarbeit aufzuweisen haben (wie BMW).

Die Niedriglöhne werden in den Mittelpunkt gerückt, ohne kritisch zu hinterfragen, wie es sein kann, dass hier der Staat sich faktisch als Sklavenhalter betätigt, auch für die Rüstungsindustrie!

Anekdotisch und wohl auch zur Belustigung der LeserInnenschaft wird jedesmal auch auf Projekte wie aus der JVA Hamburg (Santa Fu) hingewiesen, die mit eigenen Marken aufwarten, z.B. Kochbüchern („Huhn in Handschellen“) und Spielen („Memory Santa Fu“), oder Berlin (eingetragene Marke: „Haeftling“, Produkte u.a. Knasthemden und –hosen, die dann in Geschäften in Berlin gekauft werden kann), und auch Sachsen, welches sich mit schwarz-weiß gestreiften „Räuchermännchen; Modell „Gefangener“, in den Wettbewerb stürzt.

Was es jedoch heißt, wenn Menschen mitunter viele Jahre zu Niedriglöhnen ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, und dann nicht einmal ein Cent in die Rentenkasse geflossen ist, denn in die Rentenversicherung wird nichts eingezahlt, mit ein Grund, weshalb die Arbeitskraft so billig vermarktet werden kann, wird nicht beleuchtet.
Auch was es bedeutet, wenn Gefangene Jahr um Jahr erleben müssen, wie man ihnen verdeutlicht: „Deine Arbeitskraft ist nichts wert“ kommt nicht vor.

Ausblick

Die Ausbeutung der Ressource „Gefangene“ dürfte in Zukunft weiter zunehmen, zumal auch die Haftanstalten mit immer mehr Selbstbewusstsein auftreten und „ihre“ Inhaftierten auf dem Markt präsentieren (so betreibt Bayern mit  http://www.jva.de laut Berichten eine der professionellsten Plattformen zur Präsentation der Knastbetriebe).

Da die Inhaftierten formaljuristisch keine ArbeiterInnen oder „ArbeitnehmerInnen“ sind, dürfen sie auch nicht streiken (ein „wilder Streik“ könnte sogar als Gefangenenmeuterei strafbar sein), die Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist fraglich. Und wenn sich Einzelne weigern dem Arbeitszwang nachzukommen, können die Haftanstalten sie mit Repressalien konfrontieren: Disziplinarmaßnahmen und Auferlegung der Haftkosten.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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