Therapie in der Sicherungsverwahrung

Aus Sicht der Gerichte können Sicherungsverwahrte erst dann damit rechnen frei zu kommen, wenn sie eine langjährige Therapie absolviert haben.
An dieser Stelle soll die aktuelle Situation in diesem Bereich näher beleuchtet werden.
Sicherungsverwahrung

Von den Nationalsozialisten mit dem “Gewohnheitsverbrechergesetz“ vom 24.11.1933 eingeführt, erlaubt es der Justiz, Menschen auch dann weiterhin in Haft zu halten, wenn diese ihre Strafe längst verbüßt haben. Bis 1998 musste die SV nach spätestens zehn Jahren beendet werden; seit einer Gesetzesänderung der damaligen CDU/FDP-Koalition kann aber die SV lebenslang vollstreckt werden.

Persönlichkeits“störungen“

Nach aktuellen Untersuchungen (vgl. Prof. Kury in ‚Behandlung gefährlicher Straftäter-Grundlagen, Konzepte, Ergebnisse‘, S.57) muss davon ausgegangen werden, dass rund 60 Prozent der Inhaftierten eine Persönlichkeitsstörung aufweisen. Nach der verbreiteten Definition der WHO (Weltgesundheitsorganisation) wird unter einer Persönlichkeitsstörung ein “tief verwurzeltes, anhaltendes Verhaltensmuster“ verstanden, welches “sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen“ äußert. Es geht um „abnorme Verhaltensmuster“ die meistens mit deutlichen Einschränkungen der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit verbunden sind (vgl.Prof.Venzlaff/Prof.Pfäfflin,“Persönlichkeitsstörungen“ in: „Psychatrische Gutachten“, 4.Auflage: S.248 ff). Viele haben schon von Borderline gehört, oder der paranoiden PS. Im Bereich der Gefängnisse wird dann vielfach die antisoziale/dissoziale PS diagnostiziert.

Einfluss der „Störung“ auf Straffälligkeit

In aller Regel wird unterstellt, dass die Persönlichkeitsstörung wesentlichen Einfluss auf die Straffälligkeit gehabt hat, bzw. künftig weiterhin haben wird. Wenn man also diese „Störung“ erfolgreich behandelt, so die Vorstellung, reduziert sich auch das Risiko erneuter Straffälligkeit. An dieser Vorstellung gibt es – zu Recht – nachhaltige Kritik; jedoch gebe ich hier nur den herrschenden Meinungsstand wieder. Wird sich, was der Fall ist, fast ausschliesslich auf die Persönlichkeit des Inhaftierten konzentriert, geraten all jene Faktoren, die die Straffälligkeit zumindest begünstigt, vielleicht aber sogar verursacht haben, gänzlich aus dem Blick; d.h. Kriminalität wird individualisiert,anstatt als eingebettet in die komplexen gesellschaftlichen Zusammenhänge wahrgenommen zu werden.

Therapieprogramme

Wie auch in psychosomatischen oder psychatrischen Kliniken üblich, wird mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen versucht, auf die KlientInnen einzuwirken:Einzel-, wie Gruppentherapie, mal- und musiktherapeutische Sitzungen, soziales Kompetenztraining, Entspannungstechniken (wie autogenes Training), angeleitete Freizeitgruppen, gemeinsames Kochen und Essen. Beleuchtet und bearbeitet werden das Gesprächsverhalten, Selbst-und Fremdwahrnehmung, Stressmanagment, Kontakt- und Kommunikationsverhalten, Risikosituationen (die in der Vergangenheit zu Straftaten führten), die Opfer-Empathie soll gestärkt werden (ein erster Schritt das
Verfassen eines „Opferbriefes“, d.h. eines Briefes an das/die Opfer; wobei der Brief nicht tatsächlich abgeschickt wird, sondern dann in Gruppen- und Einzelgesprächen analysiert wird).
All das geht aber nicht, wie heute im Rahmen von stationären Klinikaufenthalten in Freiheit üblich, binnen weniger Wochen; sondern die Therapieprogramme erstrecken sich über -meist- viele Jahre.

Erfolgsuntersuchungen

Wie erfolgreich sind nun solche hochkomplexen Interventionen?
Rückfalluntersuchungen weisen eine hohe Zahl an erneuter Straffälligkeit im Allgemeinen nach. Rückfallzahlen von bis zu 80 Prozent werden genannt (Mushoff, “Strafe-Maßregel-Sicherungsverwahrung“, Seite 157). Das betrifft jedoch (lediglich) die Gesamtschau; d.h. wenn man alle aus der Haft entlassenen Inhaftierten betrachtet, egal ob Erwachsene oder Jugendliche, “Kurzstrafer“ oder Menschen die nach langer Haft frei gekommen waren.

Betrachtet man lediglich jene Gruppen von Gefangenen die eine Sozialtheraphie erhalten haben, die also in ihrer Haftzeit therapeutisch behandelt wurden, gibt es zumindest einen geringen Effekt. In einer Studie wurde festgestellt, dass die Teilnehmer einer solchen Therapie um insgesamt 8 Prozent weniger rückfällig wurden (Mushoff, a.a.O. Seite 511). Nach einer Metaanalyse (d.h. es wurden verschieden Untersuchungen zu diesem Thema ihrerseits untersucht und zusammengefasst) ergab sich, dass sozialtherapeutische Maßnahmen wirksam sind, zumindest im Vergleich zu einem bloßem Verwahrvollzug (vgl.Prof. Egg u.a. in “Behandlung gefährlicher Straftäter“, Seite 321 ff); wobei die Effekte am deutlichsten sind, während der ersten Zeit nach der Haftentlassung. Nach etwa vier oder fünf Jahren gibt es dann keinen feststellbaren Unterschied zwischen jenen Ex-Gefangenen die Therapie erhalten haben und jenen die keine erhielten.

Kritik und Ausblick

Folgt man den weit verbreiteten Vorurteilen über Inhaftierte, speziell den Sicherungsverwahrten, bringt “Therapie“ am Ende nichts. Am deutlichsten positioniert sich zur Zeit die vormalige Leiterin der ‚Sozialtherapeutischen Abteilung‘ in der JVA Straubing (Bayern) Dipl.- Psychologin Susanne Preusker. Sie wurde vor einigen Jahren von einem wegen Sexualmordes einsitzenden, zu lebenslanger Haft verurteilten Patienten als Geisel genommen und vergewaltigt. Seitdem vertritt Preusker pointiert (u.a.im FOKUS, in Talkshows und Büchern) die Forderung “Lasst sie niemals frei!“. Ihrer Ansicht nach sei der Therapieoptimismus völlig übertrieben; gerade Sicherungsverwahrte seien nur durch dauerhaftes Wegsperren zu entschärfen. Diese These hat sie kürzlich auch zum Gegenstand eines Romans gemacht und gibt dort tiefe Einblicke in die Denkstrukturen von GefängnispsychologInnen (‚Die Verwahrten‘, erschienen im Krimythos-Verlag, ISBN 978-3-943160-08-6).

Im Ausgangspunkt ist Preusker und ihren MitstreiterInnen sogar recht zu geben: die Therapiewütigkeit und Therapiehörigkeit ist völlig überzogen. Die Wirksamkeit von Therapien auch eher dürftig. Nur rechtfertigt dies gerade nicht, die Betroffenen ihr Leben lang weg zu schließen, denn es gibt genügend Belege dafür,dass gerade die spezielle Gruppe der angeblich so extrem gefährlichen Sicherungsverwahrten, bei nüchterner Betrachtung viel weniger “gefährlich“ ist. So belegt eine 2010 publizierte Studie (Michael Alex, ‚Nachträgliche Sicherungsverwahrung – ein rechtspolitisches und kriminalpolitisches Debakel‘), dass von 77 als extrem gefährlich eingestuften Insassen – man hatte für sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt, die aus verschiedensten, meist rechtlichen Gründen frei gelassen werden mussten – 50 während des Untersuchungszeitraums nicht straffällig wurden. Zehn wurden zu Geldstrafen verurteilt, fünf zu Strafen mit Bewährung und lediglich 12 zu Haftstrafen ohne Bewährung (u.a. wegen Betrug, Drogenbesitz). Von diesen 12 Verurteilten, wurden allerdings drei wegen ihrer neuen Taten dann zu Sicherungsverwahrung verurteilt. Trotzdem bedeutet das: die Mehrheit wurde gerade nicht straffällig, und das obwohl Haftanstalten und in aller Regel auch diverse Gutachter eine sehr hohe Rückfallgefahr für jeden Einzelnen prognostiziert hatten.

Die therapeutischen Maßnahmen mögen sicherlich in Einzelfällen für Verwahrte (oder auch Gefangene) sinnvolle Erkenntnisgewinne zur Folge; mehrheitlich handelt es sich jedoch, bei nüchterner Betrachtung, um bloße “Beschäftigung“,etwas zynisch formuliert, “Bespaßung“ der Verwahrten, um die Freilassung versagen zu können, da es immer noch dieses oder jenes “aufzuarbeiten“ gilt. Indem man aber die Weggeschlossenen kontinuierlich in diversen Maßnahmen beschäftigt, haben sie zu tun, sind leicht zu führen (denn sie wissen: ohne die Teilnahme sinkt die sowieso schon geringe Wahrscheinlichkeit entlassen zu werden, fast gegen Null) und bekommt seitens der Justiz immer wieder neues Material, auf welches dann ungünstige Sozialprognosen gestützt werden können. Denn eine Schweigepflicht wie man sie in Freiheit als selbstverständlich ansieht, gibt es im Vollzugsbereich nur sehr, sehr marginal. In der Therapie gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht nur weiter gegeben werden, wenn sie z.B. prognostisch relevant sind; sie müssen zwingend weiter gegeben werden.

Würde man die heute ca. 500 Sicherungsvewahrten frei lassen, wäre zu erwarten, dass über 250 von ihnen gar nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten werden, denn in aller Regel handelt es sich um lebensältere, oftmals auch körperlich kranke Verwahrte, die nach Jahrzehnten der Inhaftierung,die noch verbleibenden Jahre bis zu ihrem Tod, in Ruhe in Freiheit leben wollen.
Von den 500 Verwahrten würden rund 75 Straftaten begehen, die sie neuerlich in ein Gefängnis führen, jedoch mehrheitlich wegen Bagatelldelikten. Aber von rund 20 Ex-Verwahrten müsste man, statistisch gesehen, erwarten, dass sie erneut so schwer rückfällig würden, dass erneut Sicherungsverwahrung verhängt werden müsste. Diese 20 bestimmen letztlich die Diskussion und führen mit dazu, dass hunderte Menschen über Jahre und Jahrzehnte, unter Umständen bis zu ihrem Tod, eingesperrt bleiben.

Und noch gar nicht wurde betrachtet, ob nicht diese Zahl von 20 schweren Rückfällen erheblich dadurch gemindert werden könnte, dass man sie nach der Entlassung adäquat betreut und sie nicht weitestgehend sich selbst überlässt (so wie Ende 2013 Frau F., vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/102741 ); d.h. durch das Unterlassen von angemessener Betreuung und Begleitung faktisch Rückfälle fördert.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV-Abt.), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
 https://freedomforthomas.wordpress.com
 http://www.freedom-for-thomas.de

Privatsphäre bei JVA-Besuch

Für Inhaftierte zählen Besuche seitens FreundInnen und Familie zu den wichtigsten Ereignissen, denn die Bindungen in die Freiheit sind essentiell für eine später erfolgreiche Wiedereingliederung. Es gibt Anstalten, die in akzeptabler Weise Privatsphäre bei den Besuchen gewährleisten; so finden in der in Baden-Württemberg gelegenen JVA Bruchsal diese Begegnungen in „Einzelbesuchsräumen“ statt, d.h. die Gefangenen sind alleine mit ihrem Besuch (hinter einer Spiegelglasscheibe sitzend überwachen Beamte das Geschehen optisch).

 

 

Die JVA Freiburg allerdings musste sich erst von einem Gericht buchstabieren lassen, dass auch Sicherungsverwahrte „einen Anspruch darauf (haben), bei (ihren) Besuchen ein Minimum an Privatsphäre“ zu genießen (Landgericht Freiburg, 13 StVK 358/13, Beschluss vom 14.01.2014).

 

Denn die Anstaltsleitung vertrat, auch vor Gericht, nachdrücklich die Ansicht, ein Verwahrter habe keinen solchen Anspruch, ihm sei zuzumuten, seine BesucherInnen in Gesellschaft anderer Verwahrter und deren Besuchergruppen zu empfangen.

 

 

Dem erteilte das Gericht eine eindeutige Absage und urteilte, die Besuchsmodalitäten der JVA Freiburg seien „rechtswidrig“.

 

 

Im Grunde ist es ärgerlich, wenn Gefangene oder Verwahrte sich Selbstverständlichkeiten gerichtlich erstreiten müssen. So ist ein Besuch in einem Gefängnis mitnichten z.B. mit einer Begegnung in einem Cafe vergleichbar, wo man auch nicht alleine im Raum zu sitzen pflegt.

 

 

Bedauerlicherweise ist in vielen Haftanstalten der Republik die nun vom Landgericht beanstandete Praxis Alltag (und gilt in Freiburg auch weiterhin für den Strafhaftbereich, da das Gericht von einem Sicherungsverwahrten angerufen worden war und der Beschluss nur inter pares bindet).

 

 

Aktuell liegen dem Landgericht Freiburg dutzende weitere Anträge auf gerichtliche Entscheidung (§§ 109 ff StrVollzGes) gegen Maßnahmen im Bereich der Sicherungsverwahrung vor. Die zuständige Kammer ist pensenmäßig so spärlich ausgestattet, dass noch heute Verfahren von 2011 anhängig sind. Effektiver Rechtsschutz sieht anders aus.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

 

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

http://www.freedom-for-thomas.de

 

 

2 Tote in 2 Tagen in Freiburgs Knast

Nicht umsonst wird die Sicherungsverwahrung im Gefängnisjargon „Totenstation“ genannt: am 19.01.2014 starb dort Mario. Und am Tag zuvor starb in der Jugendabteilung, in einem Anbau zur SV-Anstalt, ein Jugendlicher durch Suizid.

Der Abend des 19.01.2014

Noch wenige Stunden zuvor spielten D., Mario und ich Skat im Gruppenraum der Station 2. Als ich später, um auf dem Gemeinschaftsfernseher „defacto“ (HR) anzusehen, wieder in den Raum kam, lag Mario etwas schräg auf der Couch, aber da er dort manchmal schlief, dachte ich mir nichts weiter, setzte mich in mein gewohntes Eck der Couch, streckte mich aus und zappte durch die Programme. Nebenbei hörte ich, wie der Dienst
habende Beamte, Obersekretär D. (manchen vielleicht noch aus der „Nikolaus-Affäre“ bekannt, http://de.indymedia.org/2013/12/350805.shtml) lautstark ein Privattelefonat führte und über Kindertische und bunte Kinderstühle debattierte. Er schaute sich vom Dienstrechner aus im Internet surfend solche an und dirigierte sein Gegenpart am Telefon
durch die Internetseite. Als D. gegen 18.30 Uhr Dienstende hatte, schaute er nur beiläufig in den Gruppenraum, grüßte und entschwand.

Ich saß weiter neben Mario. Bis dann S. in den Raum kam; er war früher mal Bestatter von Beruf. Da der Humor im Gefängnis oftmals recht herb und schwarz ist, unkte ich, dass Mario ja einen recht stabilen Schlaf habe, ihn nichts zu stören scheine. Aus Spaß starrten wir dann auf Marios Brust, um zu sehen, ob sie sich bewegt. Aber aus Spaß wurde schnell Ernst, denn es bewegte sich nichts. S. schaute, ob er Atem spürte. Danach tasteten wir nach einem Puls und stupsten Mario an. Keine Reaktion. Der mittlerweile Dienst tuende Beamte, Obersekretär L. wurde angesprochen, und ziemlich aufgewühlt und aufgeregt schrie er in sein Funkgerät, dass sofort ein „Sani kommen“ möge. S. kommentierte das
trocken mit: „Dem hilft kein Sani mehr!“ Binnen weniger Sekunden waren diverse WärterInnen vor Ort und alle auf Station 2 wurden weggeschlossen.

Man konnte dann durch das Fenster noch das Piepsen eines Defibrilators hören – aber alle Mühen waren vergeblich. Die Aufregung von Obersekretär L. dürfte auch damit zu tun gehabt haben, dass er bei Dienstantritt auch in den Gruppenraum schaute (wie zuvor sein Kollege D.) und ebenso freundlich grüßte, dabei gleichfalls den scheinbar schlafenden Mario auf der Couch sah. Wie man jetzt weiß, war er da aber schon tot.

Wer war Mario?

Beliebt war er nicht. Obwohl man über Tote nichts Schlechtes sagen soll, so muss man dennoch nicht lügen. Er hatte eine sehr direkte, manchmal auch böse Art, anderen Menschen Wahrheiten direkt ins Gesicht zu sagen. Selbst wegen eines Sexualdelikts in Sicherungsverwahrung, sportlich, Anfang 50, die „BILD-Zeitung“ der SV-Anstalt. Noch Anfang 2013 kam er in Isolationshaft, denn in Zelle 135 (in der ich jetzt diese Zeilen
schreibe) starb damals ein Mitverwahrter und Mario nahm das zum Anlass für mutige und lautstarke Auftritte im Gefängnishof: bezeichnete die Beamten als Mörder. Zitierte Menschenrechtsdeklarationen. Nach Ansicht der Anstalt hetzte er damit andere Verwahrte auf. Für 2014 prophezeite Mario mindestens 5 weitere Tote.

Eine makabere Pointe, die da das Leben schrieb: Mario, der selbst Wärtern vorhersagte, dass er sie alle überleben werde, zumal er sich so gesund ernähre und lebe, starb als erster.

Ein wenig kokettierte Mario immer damit, dass er den Großteil seines Taschengeldes an die Kindernothilfe und auch sein Tatopfer überwies, dass jedoch die Justiz diesen „Täter-Opfer-Ausgleich“ nicht ernst nehme. Wenn er jedoch etwas übrig hatte, teilte er das immer, insbesondere mit jenen, die noch weniger hatten als er.

Neben seiner für alle Seiten durchaus nervigen Art, hatte er insoweit eine soziale Ader. In den Abendstunden des 19.01.2014 tönten erste Rufe über den Hof der SV: Mörder!Mörder!“ in Bezug auf die Justiz. An anderer Stelle schrieb ich
(http://de.indymedia.org/2014/01/351313.shtml), es sei wahrscheinlicher, dass die Verwahrten hier drinnen stürben, anstatt lebend die Anstalt zu verlassen.

Das Sterben in der SV hat nie aufgehört, mit Mario ist ein weiterer Verwahrter im Knast gestorben. Sein Tod wird zum Menetekel, insbesondere für jene, die jetzt schon gesundheitlich sehr angeschlagen sind: Verwahrte mit extremem Übergewicht, Herzinfarkten, Schlaganfällen, Beinamputationen, denn Mario war sportlich, energiegeladen und jeden Tag im Hof unterwegs. Oftmals als einziger von rund 50 Verwahrten.

Suizid im Jugendbau

Noch Stunden vor seinem eigenen Tod sprach mich Mario in der ihm eigenen drängenden Art auf einen Suizid an. Am Samstag habe sich im Jugendbau, der nur ein paar Gangtüren von der SV entfernt ist, ein Jugendlicher umgebracht, ob ich denn darüber nicht berichten wolle. Er werde mir weitere Informationen besorgen.
Nähere Informationen konnte Mario nicht mehr einholen.

Interessant mag noch sein, dass bis 2012 im jetzigen SV-Bau die jugendlichen Gefangenen einsaßen. Man verlegte sie in den Altbau, in enge, schäbige abgewohnte Zellen. Die Fenster hoch droben, nur kaltes Wasser in der Zelle, das WC im Zelleneck. Keine anständigen Schulungs- oder Freizeiträume. Zuvor, in der jetzt von der Sicherungsverwahrung belegten Abteilung, hatten sie fließend warmes Wasser in der Zelle, das WC war baulich abgetrennt, die Fenster schön groß und auf Hüfthöhe. Sie
litten sehr, als man sie in den Altbau verlegte, nur ein paar Verbindungstüren weiter.

Sinnigerweise teilen sich noch heute Jugendliche und Sicherungsverwahrung die Sozialarbeiterin B., denn zu 50% Stellenanteil ist diese im Jugendbau aktiv und zu 50% in der SV.

Ausblick

Hauptsekretär H., träge dreinblickend, beschied mich um kurz nach 20 Uhr, am Sonntag, also einige Zeit nach Auffinden der Leiche von Mario, durch eine kleine Luke in der Zellentüre, ich möge mich „überraschen lassen“, ob heute nochmal die Zelle aufgehe oder nicht. Die Zelle ging tatsächlich gegen 21 Uhr kurz auf, aber nur weil zwei Kripo-Beamte
wissen wollten, wie sich die Auffindesituation gestaltet hatte.

Das Jahr ist noch jung: ein Verwahrter, E., liegt im Vollzugskrankenhaus nach einer Herz-OP. K. liegt auch dort, nämlich auf dem Hohenasperg bei Stuttgart, weil ihm ein Unterschenkel amputiert werden musste. Dann starb am 18.01. jener Jugendliche durch Suizid und nun am 19.01.2014 Mario H., augenscheinlich eines natürlichen Todes.

Das „Totenhaus“ Sicherungsverwahrung macht seinem Namen auf makabere Weise „Ehre“.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

 

Carmen wieder in Haft

Erst vor wenigen Tagen berichtete ich von Carmen, die ihre elektronische Fußfessel durchtrennte und dann untertauchte (http://de.indymedia.org/2013/12/351140.shtml). Am 30.12.2013 wurde sie nun verhaftet.

Vorgeschichte

Nach rund 14 Jahren Gefängnis, davon die letzten fast 10 Jahre in Isolationshaft, wurde sie am 27.11.2013 von heute auf morgen auf die Straße gesetzt (http://de.indymedia.org/2013/11/350580.shtml) und faktisch sich selbst überlassen, allerdings staatlicherseits durch zahllose Beschränkungen unter Druck gesetzt. So musste sie eine elektronische Fußfessel tragen, die jederzeit ihren Aufenthaltsort an eine Zentrale übermittelte, außerdem durfte sie nachts nicht die Wohnung verlassen.

Carmen taucht unter

Mitte Dezember hatte sie die Faxen dicke, denn sie wollte sich nicht weiter, wie sie es empfand, von der Justiz und der Polizei drangsalieren lassen. Sie durchtrennte die Fußfessel und tauchte unter.
Wie sie schrieb, wolle sie einfach nur „l-e-b-e-n“.

Carmen wird verhaftet

Leider währte die Freiheit dann nicht einmal bis zu Silvester; denn wie der SWR und auch die Lokalpresse (http://www.schwaebische.de/region/oberschwaben/ravensburg/rund-um-ravensburg_artikel,-Fluechtige-Straftaeterin-hatte-nicht-nur-den-Supermarkt-in-Baienfurt-angezuendet-_arid,5561413.html) berichteten, wurde sie unter dem Verdacht einen Supermarkt angezündet zu haben, vorläufig festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.

Bewertung und Ausblick

Wer nun nur darauf schaut, dass Carmen angeblich einen Supermarkt angezündet haben soll, verkennt, dass es die Justiz war, die sie über viele Jahre in Isolation sperrte, nur um sie dann auszuspucken und auf die Straße zu setzen. Wie soll ein Mensch sich nach so langer Haft, dazu in Isolation, in eine Gesellschaft einfinden, die er/sie dann völlig verändert vorfindet, ohne nennenswerte Begleitung und Unterstützung (wobei an dieser Stelle auch zu erwähnen ist, dass ihr Verteidiger Herr Dr. Ahmed, München, sein Bestes getan hat, sie aus der Ferne zu begleiten und Hilfestellung zu geben). Dafür durch ein starres Korsett von Schikanen eingeschränkt in der Lebensführung und Lebensqualität.

Haft ist nicht geeignet Menschen die Liebe zum Leben und zur Freiheit einzubläuen; Haft beseitigt keine Probleme – sie schafft vielmehr neue Probleme.

Für Carmen sind die Aussichten wenig erbaulich. Sollte sie 2014 tatsächlich verurteilt werden, so droht ihr eine mehrjährige Haftstrafe und möglicherweise die – erneute – Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, oder in der forensischen Psychiatrie. Es ist zu hoffen, dass ihr Anwalt (http://www.kanzlei-ahmed.de) auch in diesem Verfahren an ihrer Seite stehen und auf die enormen Versäumnisse und zumindest ethisch-moralische Mitverantwortlichkeit staatlicher Bediensteter für die nunmehrige Situation hinweisen wird.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Silvester 2013 in Freiburgs Knast

Am 31.12.2013 fanden in Deutschland diverse kämpferische Demonstrationen vor Knästen statt, so unter anderem auch in Freiburg.

Silvester auf Station 2

Seit meiner Einlieferung in die JVA Freiburg wohne ich auf „Station 2“ (  https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068), die als die Therapie-Verweigerer-Station gilt. So war es auch nur konsequent von der Anstaltsleitung, uns von Station 2 schon um 22.10 Uhr wegzuschließen, während die weiteren drei SV-Abteilungen bis 0.30 Uhr das neue Jahr feiern durften. Viel los war auf Station 2 nicht; einige der 14 Verwahrten ließen sich schon freiwillig früher einschließen, andere auf Grund von Sicherungsmaßnahmen wurden – wie jeden Tag – gleich um 17.30 Uhr in ihre Zellen gesperrt.

 

Demonstration ab 18 Uhr

Zu viert konnten wir ab 18 Uhr auf Radio Dreyeckland (dem örtlichen nicht-kommerziellen Radiosender  https://rdl.de/) live die Anti-Knast-Demo, zu der sechs Freiburger Gruppen aufgerufen hatten (  https://linksunten.indymedia.org/de/node/100724), verfolgen. Deshalb auch von dieser Stelle aus herzlichste Grüße und ein Danke an die OrganisatorInnen, AktivistInnen, die Menschen von Radio Dreyeckland und an all jene, die sich der Forderung nach einer Gesellschaft ohne Knäste anschließen, oder zumindest offen dafür sind, sich die Argumente anzuhören.

In kämpferischen Redebeiträgen und Rufen wurde hier am 31.12. ein Zeichen gesetzt. Auch in den Folgetagen wurde dann unter den Verwahrten und Strafgefangenen über die Demonstration gesprochen und diskutiert. Selbst unter den WärterInnen war die Demo Thema, denn solche Aufmerksamkeit zugunsten von Verwahrten und Gefangenen gibt es sonst kaum.

Durch die Bauweise der SV-Anstalt war es leider nicht möglich, sich bemerkbar zu machen, oder quasi „live“ der Demo zuzuhören, denn der Schall verhallt in dem Hinterhof, bzw. dringt erst gar nicht wirklich bin in die Zellen. Umso schöner war es, via Radio Dreyeckland zuhören zu können.

Anders verhielt es sich im Strafhaftteil, denn dort konnten Gefangene aus den oberen Stockwerken die DemonstrantInnen selbst sehen.

Einschluss am 31.12.2013

Der uns Verwahrte um kurz nach 22 Uhr einschließende Uniformierte, Obersekretär P., wünschte jedem „Einen guten Rutsch“ und bekam, ganz zu recht, vielfach entweder keine Reaktion oder eine abfällige Bemerkung, denn sich von jemandem, der einen gerade wegschließt, wünschen lassen zu müssen, man möge gut ins neue Jahr starten, ist entweder gedankenlos oder schlicht zynisch.

Neujahrsmorgen

Obersekretär L. öffnete nach 8 Uhr die Zellen und nun musste man sich „ein gutes Neues Jahr“ wünschen lassen. An einem Ort, an welchem im 21. Jahrhundert ein uraltes Gesetz, von den Nationalsozialisten am 24.11.1933 ins Strafgesetzbuch geschrieben, ich rede hier von der Sicherungsverwahrung, vollstreckt wird, kann es ein neues Jahr geben – aber niemals ein „gutes Jahr“. Später konnte man Herrn L. zuhören, wie er sich telefonisch bei einem Arbeitskollegen beschwerte, er habe gar keine Zeit mehr für sein Familienleben, da er laufend außerplanmäßig zu Dienstschichten eingeteilt bzw. umverteilt werde – und er so geduldig sei, das mit sich machen zu lassen. Eine Stunde später wurde L. von der Station 2 abgezogen, um einen Sicherungsverwahrten ins Krankenhaus zu eskortieren.

Sicherungsverwahrung oder Pflegeheim?

Folgt man den öffentlichen Aussagen von Richtern und Politikern, sitzen in der SV die „Gefährlichsten der Gefährlichen“; schaut man aber in die Zellen, trifft man vielleicht auf alte und kranke Männer.

Der von Obersekretär L. eskortierte Verwahrte ist schwer an Diabetes erkrankt, bekam in der Vergangenheit schon Zehen amputiert; nun, nachdem weitere Zehen schwarz wurden, musste er am 01. Januar unverzüglich in ein Krankenhaus verbracht werden. Wir haben einen Verwahrten im Rollstuhl („Contergan-Geschädigt“), einen mit den überdeutlich bemerkbaren Folgen eines Schlaganfalls. Von den diversen Verwahrten mit extremem Übergewicht (140/150/180 kg) gar nicht zu reden, inkl. künstlichem Blasenausgang und ähnlichen „Nettigkeiten“ mehr.

Stellenweise ähnelt, auch im Jahr 2014, die hiesige SV-Anstalt mehr einem Pflegeheim als einem Ort, an welchem sich die Sicherheit Deutschlands angeblich entscheidet, weil hier die gefährlichsten „Kriminellen“ Deutschlands gefangen gehalten werden.

So wird es im neuen Jahr wahrscheinlicher sein, hier drinnen zu sterben und deshalb „entlassen“ zu werden (rechtlich gesehen gilt auch der Tod als „Entlassung“), als lebendig auf zwei Beinen in Freiheit zu gelangen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Carmen ist untergetaucht

Nachdem Carmen F. im November 2013 aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen wurde (http://de.indymedia.org/2013/11/350580.shtml) ist sie nunmehr „untergetaucht“.

Wer ist Carmen F.?

Die heute 47-jährige Carmen saß rund 14 Jahre in Haft, davon die letzten fast 10 Jahre in strenger Isolationshaft (Was ist Iso-Haft? Vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/100078). Und die letzten vier Jahre in nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung. Verurteilt wurde sie ursprünglich wegen Brandstiftung an Firmengebäuden.

Die plötzliche Freilassung

Die baden-württembergische Justiz bereitete Carmen in keinster Weise auf ihre Freilassung vor, etwas, das ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed (http://www.kanzlei-ahmed.de) auch gegenüber der Presse rügte. Von heute auf morgen wurde Carmen nicht nur aus der Iso-Haft entlassen, sondern faktisch auf die Straße gesetzt. Denn obwohl das Landgericht ihre Freilassung verfügte, mithin eine Entlassung in greifbare Nähe rückte, unternahm die JVA Schwäbisch-Gmünd nichts, Carmen darauf vorzubereiten.
So wurde sie an einem kalten Novembertag mit ihrer in den Jahren angesammelten persönlichen Habe auf die Straße gesetzt.

Freiheit – was nun?

Eigentlich hatte ihr Bruder angeboten, dass sie in seinem Haus die Dachwohnung beziehen könne; als es dann darum ging, die Zusage einzulösen, wollte er letztlich doch nicht, so dass Carmen vorübergehend in einer Pension einquartiert wurde. Das Landgericht hatte ein enges Korsett an Auflage verfügt: sie darf kein Feuerzeug und keine Zündhölzer bei sich führen, muss von 22 bis 6 Uhr im Haus bleiben und vieles mehr. Und sie muss eine elektronische Fußfessel tragen, die stets ihren Aufenthaltsort an eine Zentrale in Hessen, von wo aus alle elektronischen Fußfesseln, die bundesweit im Einsatz sind, überwacht werden, meldet.

Ein Sicherungsverwahrter im niedersächsischen Rosdorf und ich selbst gehörten zu ihren wenigen Sozialkontakten; mit Peter W., jenem Verwahrten in Rosdorf, telefonierte sie täglich und mir schrieb sie mehrfach.

Sie erzählte ganz offen, wie sehr die Freiheit sie fordere, wie überfordernd auch die Produktvielfalt im Supermarkt sei und wie sehr sie der „Hausarrest“ in den Nächten belaste, wo sie doch eigentlich lieber draußen in der Natur sei, anstatt im Zimmer zu hocken.

Die Konfrontation mit der Polizei

Carmen lebte in der Nähe des Bodensees, in der Provinz eines kleinen Städtchens. Mehrfach klingelte nachts die Polizei an der Pension, denn die Zentrale Überwachungsstelle für die elektronische Aufenthaltsüberwachung schlug Alarm. Angeblich habe sich Carmen unerlaubt zwischen 22 und 6 Uhr außerhalb des Hotels aufgehalten. Dabei soll es dann, so Carmen, zu unerfreulichen Szenen mit der Polizei gekommen sein, die in einer Anzeige, u.a. wegen Beleidigung mündeten.

Sie beteuerte stets, es müsse sich um einen technischen Defekt an der Fußfessel handeln. Justiz und Gericht bestehen aber darauf, alles sei technisch in Ordnung, und Carmen trage die Schuld für die Alarme, man gehe davon aus, dass sie gegen ihre strengen Auflagen verstoße. Der zuständige Richter, so Carmen in einem Brief, habe sie strengstens verwarnt und eine zeitnahe strafrechtliche Verfolgung angekündigt, wenn sie nicht endlich kooperiere.

Exkurs: Folgen bei Verstoß gegen Führungsaufsicht

Frau F. unterliegt dem Regime der Führungsaufsicht; damit können ehemalige Gefangene und Verwahrte, auch wenn alle Strafen abgesessen und die Sicherungsverwahrung für erledigt erklärt worden ist, weiterhin staatlicher Überwachung unterstellt werden.
Die grausame Pointe dabei ist, alle Verletzungen der Auflagen können mit Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren geahndet werden (vgl. § 145 a StGB). Ansonsten also völlig legales Verhalten, wie der Konsum von Alkohol, ist dann strafbewehrt, wenn einem bspw. ein Alkoholverbot im Rahmen der Führungsaufsicht auferlegt wurde. Carmen musste eine elektronische Fußfessel tragen und deren Funktionsfähigkeit gewährleisten, z.B. deren Akku stets aufgeladen halten. Ein Verstoß hiergegen kann weitere Haft nach sich ziehen. Und es kann sogar die Sicherungsverwahrung verhängt werden (vgl. § 66 Absatz 1 Nr.1 Buchstabe c StGB).

Es ist also nicht etwa notwendig, dass jemand wie Carmen erneut etwas anzündet, es reicht aus, gegen die Auflagen zu verstoßen, um nicht nur zu einer Freiheitsstrafe, sondern sogar zur Sicherungsverwahrung (was ist SV? vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/98982) verurteilt zu werden.

Carmen taucht unter

Immer mal wieder tauchen Aktivisten ab (so zum Beispiel ein Red-Skin aus Stuttgart, der RASH-Aktivist Smily, vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/95977). Aber auch unpolitische Menschen, wie aktuell Carmen.
Wie sie berichtet, habe sie „jetzt (ihre) 7 Sachen gepackt und werde mich unerlaubt entfernen“. Sie fährt fort: „Hab das Gefühl auf der Stelle zu treten, jeden Tag das gleiche zu tun und nicht mehr dazu zu gehören. (…) Hoffe, dass ich irgendwann für mich erkenne und weiß wie es weitergehen soll.“

Sie wolle endlich (Schreibweise wie im Original): „l-e-b-e-n, jeden Tag, als wäre es mein letzter!“

Allerdings rechnet sie damit, früher oder später verhaftet zu werden, denn sie kündigt an, sich in diesem Falle wieder aus einer Haftanstalt bei mir zu melden.

Ausblick

Auch wenn in diesem Moment die Herzen vieler Verwahrter für Carmen schlagen und auch darüber hinaus sie gute Wünsche von Menschen begleiten, die von ihrem Schicksal erfahren haben, so muss doch damit gerechnet werden, dass sie über kurz oder lang festgenommen werden wird. Denn ohne ein solidarisches Umfeld, ohne große finanzielle Reserven ist es, zumal nach 14 Jahren Haft und damit des abgeschnitten Seins von der Entwicklung „draußen“, eine große Herausforderung zu überleben, ohne der Polizei in die Fänge zu geraten.

Aber Carmens Entscheidung ist umso mutiger und konsequent! Sie entzieht sich der Drangsalierung, so erlebte sie die Bevormundung durch Polizei und Co., und lebt, wie es ihr gefällt.
Frei und ungebunden!

Lauf‘ Carmen! Lauf‘!

Denn die Freiheit wird einem nicht gegeben, man muss sie sich nehmen!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Repression durch Große Koalition

In den mehrere Monate dauernden Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD im Bund wurde auch beschlossen die „Therapieunterbringung“, sowie die polizeiliche Dauerüberwachung auszubauen.

 

Therapieunterbringung

 

Unter Ziffer 5.1. des Koalitionsvertrages (auf S. 145 vgl. http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag136.pdf) heißt es, man wolle „zum Schutz der Bevölkerung vor höchstgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern“ die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung schaffen.

Das bisher gültige ThUG (Therapieunterbringungsgesetz) wurde im Eilverfahren als Antwort auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschaffen. Der EGMR stellte fest, die BRD habe die Menschenrechtskonvention verletzt, als sie zum einen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung einführte, aber auch, als sie zum anderen rückwirkend die bis dato auf 10 Jahre begrenzte (erste) Unterbringung in der SV faktisch auf „lebenslang“ verlängerte (http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/inpol/oS1yFmwNM0.shtml).

In Folge der Urteile aus Strasbourg kamen dutzende Verwahrte auf freien Fuß. Um angesichts der Medien, die einige der Entlassenen auf Schritt und Tritt verfolgten, so dass der Mob vor deren Wohnungen aufzog (exemplarisch die Vorgänge in Insel, http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/knast/UjQ0YawFxF.shtml), solche Freilassungen künftig zu vereiteln, wurde vom Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches die weitere Inhaftierung ermöglicht, sofern auf Grund eines Urteils des EGMR feststeht, dass die bisherige Inhaftierung menschenrechtswidrig ist.

Da im Zuge einer Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung zumindest teilweise die nachträgliche SV abgeschafft wurde, will nun der Gesetzgeber das ThUG ausweiten, und damit die vom EGMR für menschenrechtswidrig erklärte nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung unter neuem Namen wieder einführen.

Hiergegen formiert sich Widerstand aus der Fachwelt (http://www.strafvollzugsarchiv.de/index.php?action=archiv_beitrag&thema_id=4&beitrag_id=667&gelesen=667). 39 ProfessorInnen, AnwältInnen [auch Richter und ein Staatsanwalt], SozialarbeiterInnen und ein Pfarrer lehnen mit Nachdruck diese Pläne ab. In ihrem Offenen Brief vom 30. November 2013 bringen sie ihre zehn zentralen Kritikpunkte vor: die Pläne der Koalition seien unter anderem evident menschenrechtswidrig, es sei auch gar nicht möglich, zuverlässig zu entscheiden, wer tatsächlich „gefährlich“ und wer „ungefährlich“ sei. Die nachträgliche Unterbringung würde durch die Haft bedingte psychische Schäden durch weitere Freiheitsentziehung bestrafen, das Klima in den Gefängnissen würde sich (weiter) verschlechtern. Außerdem würden psychisch Kranke stigmatisiert, da hier ein Missbrauch der Psychiatrie erfolge, da psychische Krankheit mit Gefährlichkeit gleichgesetzt werde.

Polizeiliche Dauerüberwachung

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Die längerfristige Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten stellen wir auf eine gesetzliche Grundlage“.

Durch die schon oben erwähnte Freilassung zahlreicher Sicherungsverwahrter sahen sich einige Landeskriminalämter und Ortspolizeibehörden veranlasst, einige der Ex-Verwahrten rund-um-die-Uhr von jeweils bis zu fünf PolizistInnen bewachen zu lassen, auf Schritt und Tritt. Die damit einhergehenden psychischen Belastungen habe ich anderer Stelle näher skizziert (http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/inpol/XrYJVVf1Ob.shtml). Nach einer von dem Betroffenen selbst erkämpften Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120227_1bvr002212.html) erklärte schließlich das Verwaltungsgericht Freiburg diese Form der Dauerüberwachung für rechtswidrig (http://de.indymedia.org/2013/03/342060.shtml).

Denn das BVerfG hatte eine gesetzliche Grundlage für diese intensiv in die Grundrechtsposition eines Menschen eingreifende Dauerbewachung gefordert und nur für eine Übergangszeit die Generalklauseln in den Polizeigesetzen für (noch) ausreichend angesehen.

D.h. die „GroKo“ in Berlin möchte nunmehr die 24-Stunden-Bewachung von freien BürgerInnen legalisieren. Als einziger Rückzugsraum bleibt einem/einer Betroffenen nur das eigene Zimmer. Sobald man sich dann außerhalb des Raumes aufhält, folgen die PolizeibeamtInnen einem auf Schritt und Tritt, teilweise fast auf Tuchfühlung, ggf. über Jahre (wie in dem oben beschriebenen Fall, in dem dann erst das VG dem Spuk ein Ende setzte). Wie ein Mensch, auf diese Weise stigmatisiert, sich wieder in Freiheit einleben können soll, bleibt Geheimnis der Koalition.

Bewertung

Für Gefangene und Verwahrte bedeutet die Koalitionsvereinbarung weitere Unsicherheit und weitere Verschärfungen ihrer Lebensbedingungen. Die Freiheit jemals wiederzuerlangen, wenn man einmal als „gefährlich“ abgestempelt ist, und das geht leichter, als Viele sich vorstellen können, wird immer unwahrscheinlicher. Den Gefängnisleitungen wird mit einer Einführung einer nachträglich zu verhängenden Therapieunterbringung, welche, dies nur am Rande, nach einer Gesetzesreform in den Sicherungsverwahrungsanstalten vollstreckt wird, ein praktisches Zuchtmittel an die Hand gegeben: sie können damit drohen, bei unliebsamem Verhalten für eine entsprechende Antragstellung zu sorgen, mit der potentiellen Gefahr lebenslanger Freiheitsentziehung.

Strafgefangene, die bereit sind, sich innerhalb des Vollzuges einer Therapie zu unterziehen, werden es sich drei Mal überlegen, ob sie sich gegenüber TherapeutInnen öffnen, denn diese sind verpflichtet alle prognoserelevanten Informationen weiterzugeben, so dass die therapeutisch gewonnenen Informationen letztlich auch zur Verhängung der nachträglichen Therapieunterbringung führen können, nämlich dann, wenn diese für eine „psychische Störung“ und „Gefährlichkeit“ sprechen.

Rechtsanwältin Anette Scharfenberg (http://anwaltsbuero-im-hegarhaus.de) aus Südbaden und Fachanwältin für Strafrecht beklagte, der Gesetzgeber gebe einfach keine Ruhe und die Pläne der Koalition würden auf alle Fälle nichts Gutes bedeuten.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de