Monatsarchive: Februar 2015

Sicherungsverwahrung und Rückfall

Nach Ansicht des Gesetzgebers soll Sicherungsverwahrung die Gesellschaft vor ‚gefährlichen Rückfalltätern‘ schützen; durch deren Verwahrung, bzw. dann Behandlung während des Freiheitsentzugs, so die Vorstellung, werden schwerwiegende neuerliche Straftaten vermieden, zumindest jedoch in geringerem Umfange begangen, als wenn es die SV … Weiterlesen

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