JVA Freiburg und die Kuchentransport-Affäre

Am 21.März 2019 hat mir der Vollzugsleiter der Freiburger Sicherungsverwahrung, der Sozialoberinspektor G. mündlich eröffnet, dass ich bis auf weiteres Hofgang in einem Sonderhofbereich der Strafhaft machen müsse.

Die Vorgeschichte

Gut 15 Jahre ist es her, da saß ich in Bruchsaal in Isohaft und ein albanischer Mitgefangener der sah wie ich weggebunkert war ließ mir einen Weihnachtsstollen über die Stationsbeamten zukommen. Irgendwann trafen wir uns in Freiburg in der Sicherungsverwahrung wieder. Am 20.März feierte er Abschied, denn am Folgetag sollte er in die JVA Hamburg verlegt werden. Da man hier in der SV-Anstalt nicht einfach so jederzeit in den Hof gehen kann (obwohl das Gesetz eigentlich seit 2013 die freie ungehinderte Zugangsmöglichkeit vorsieht), ließ er mir zum Abschied in einem Stoffbeutel ein Stück Kuchen in den Hof hinunter, wo ich gerade die Sonne genoss.

Frau Dr. S. greift ein und durch

Plötzlich öffnete sich im 2.Stock ein Fenster und eine Hand greift durch die Gitterstäbe, dann die Stimme: „Was ist das hier?“. Frau Dr. S. , die therapeutische Leiterin der Einrichtung, hatte die Schnur mit der Tasche gesehen und schaut in den Beutel. Ich sagte ihr, das sei Kuchen für mich; sie ließ den Beutel los und so konnte ich im Hof den Kuchen in Empfang nehmen.

Allerdings, das erfuhr ich am nächsten Tag, setzte sie sich alsbald an den Computer und tippte eine „Disziplinarmeldung“, in welchem sie den Vorgang schilderte. Schon am Spätnachmittag kam der zuständige (uniformierte) Bereichsdienstleiter W. zu mir an die Zelle und meinte, ich dürfe ab sofort nicht mehr in den Hof der Sicherungsverwahrung, bis der „Vorfall“ geklärt sei.

Sozialoberinspektor G. wird tätig

Am 21.März kam es dann zu einem Gespräch mit Herr G.; er las mir die „Disziplinarmeldung“ von Frau Dr. S. vor und meinte, das Pendeln werde als ein schwerwiegender Eingriff in die Anstaltsordnung bewertet. Bis das alles abschließend geklärt sei, dürfe ich den SV-Hof nicht mehr betreten, sondern müsse in einem käfigartigen Hof der Strafhaft, unter Bewachung eines Vollzugsbeamten, meine Runden drehen. Da der andere Verwahrte nach Hamburg verlegt wurde, bleibt abzuwarten wie lange dieser Klärungsprozess dauert.

Bewertung

Ich bin ja nicht zimperlich im Austeilen, d.h. ich gelte aus Sicht der Justiz als „beschwerdefreudig“ und nun meint der Sozialarbeiter G. er habe einen Ansatzpunkt gefunden um auch mal repressiv tätig zu werden. Rechtlich handelt sich bei der Sicherungsmaßnahme zwar um eine Präventivmaßnahme, aber defacto wirkt sie repressiv, denn anstatt nun bei schönstem Sonnenschein im SV-Hof zu sitzen muss ich auf der Station bleiben und bekomme nur eine Stunde Spaziergang in dem doch recht schattigen und kahlen Käfighof zugestanden. Aber auch das ist mal eine Erfahrung die man machen muss. Inhaltlich ist die Maßnahme widersprüchlich, denn hätte der Verwahrte gewartet bis zur regulären Hofzugangszeit und hätte mir dann den Kuchen persönlich in den Hof getragen, wäre das kein Problem gewesen.

Die Heiterkeit bei Mitverwahrten ist groß, denn keiner versteht was das nun soll. Aber auch ein Vollzugsleiter braucht wahrscheinlich gelegentlich seine kleinen Erfolgserlebnisse die ihm dann schöne Träume verschaffen. Was meinte Foucault (‚Überwachen und Strafen‘) eben genau über SozialarbeiterInnen im Gefängnis ?! Es seien die kleinen Funktionäre der moralischen Orthopädie. Wo der Scharfrichter als Anatom des Leidens aus der Geschichte heraus getreten sei, sei an dessen Stelle der Techniker getreten, der nicht mehr auf den Leib direkt los gehe, sondern auf die Seele der Gefangenen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Grußwort für die Demonstration am 18. März vor der JVA Burg

Das Geheimnis menschlichen Lebens liegt nicht darin, einfach nur zu leben! Sondern jeder Mensch sollte für etwas leben. Die heutige Demonstration hier vor dem Knast in Burg ist ein lebendiges Zeichen. Ein Zeichen dafür, dass es Menschen gibt die bereit sind, sich der kunstvollen elendsverpackungs-Politik des Staates entgegen zu stellen. Für ein Leben in Freiheit und sozialen Gemeinschaft, anstatt in der Isoliertheit kleiner Zellen. Auch dafür steht der 18.März!

Knäste waren und sind Orte an denen Leiden ausbewahrt wird. Noch so tolle Verschönerungsmaßnahmen, Neubauten oder Bilder an den kahlen Wänden mögen daran irgendetwas zu ändern. Sie sind Endlagerstätten für von der Gesellschaft ausgesonderte Menschen. Aber trotz allem eben auch Menchen. Die Knäste mögen heute besser vorzeigbar geworden sein, aber es handelt sich um nicht mehr als bloße kosmetische Verbesserungen. Die Not hinter den Gittern ist heute so groß wie eh und je.

Die dicken, hohon Knastmauern auch die JVA Burg sind jene versteinerten Verhältnisse von denen Marx schrieb. Und wir müssen diese Verhältnisse zum tanzen zwingen!

Ich sitze selbst seit fast 23 Jahren ununterbrochen hinter Gittern. Eine Freilassung ist nicht in greifbarer Nähe, aber was mich durchhalten lässt, was mich all die Jahre und Jahrzehnter aushalten lässt, das ist zum einen, das für etwas leben. Nämlich für die Idee einer befreiten Gesellschaft und den Weg dorthin. Zum anderen aber ganz wesentlich, weil ich mich eingebunden fühle in solidarische, freundschaftliche Beziehungen.

Die Solidarität, die ihr hier heute durch Eure Anwesenheit vor diesen Mauern den Menchen, die hinter diesen Mauern ihr Dasein fristen zeigt, ist der erste Schritt hin zu einer Gesellschaft die Knäste abschaffen wird. Und diese Wirkung geht nicht nur in Richtung Gefangene, sondern auch ins Herz jener Gesellschaft, die die Menschen aussondert.

Darum herzliche und solidarische Grüße an Euch alle!

Für eine freie Gesellschaft! Für eine Gesellschaft ohne Knäste!

Thmoas Meyer-Falk

zur Zeit inhaftiert in dr JVA Freiburg

„Living Voices“ aus Veringenstadt waren zu Gast im Gefängnis

Mitte Februar fand in der Anstaltskirche der JVA Freiburg erfreulicherweise wieder einmal ein Konzert statt. Diesmal traten „Living Voices“ aus Veringenstadt auf.

„Living Voices“ in der Gefängniskirche

Der aus rund dreißig Mitgliedern bestehende Gospelchor„Living Voices“, (https://gospelchor.weebly.com) mehrheitlich Frauen, und unterstützt von Schlagzeug, Bass sowie Piano bot einen Querschnitt seines Repertoires. Nun sind Konzerte in einem Gefängnis seltene Ereignisse für die Insassen ebenso, wie für die Auftretenden. So brauchte es ein bisschen bis der Funke vom Ensemble zum Publikum von rund fünfzig Insassen übersprang. Aber als es dann soweit war wurde mitgeklatscht und jeder Song mit Applaus belohnt.

Wer den Auftritt sehen wollte musste freilich erst an dem evangelischen Gottesdienst teilnehmen denn das eigentlich als eigenständiges Konzert für 13 Uhr geplante Konzert wurde erst vorverlegt auf den Vormittag und teilweise in die Messe integriert, dort unterstützte der Chor die sonst eher spärlich klingenden Stimmen bei den Kirchenliedern nachdrücklich. ln direktem Anschluss an den Gottesdienst des evangelischen Anstaltspfarrers Philipp, präsentierte der Gospelchor aus dem nördlich vom Bodensee gelegenen Veringenstadt, mit einer enormen Lebendigkeit und Frische insgesamt 14 Songs aus seinem Programm. Zu hören waren neben Gospelstücken unter anderem aber auch „Hold me now“ oder„Circle of life“ also populäre Titel, die keine reine Gospels sind. Und wo noch anfänglich gar nicht oder nur schüchtern seitens der Gefangenen mit geklatscht wurde, brach dann doch bald das Eis und das gefangene Publikum tat seinerseits sein bestes um im Takt mit zu klatschen.

Gerade der Gospel lebt von der Kommunikation mit dem Publikum und der Rückkopplung von diesem. Schön war, dass viele der Ensemblemitglieder*innen jeweils auch einen eigenen Solopart in den jeweiligen Stücken übernahmen. Von zarten Stimmen, bis zur raumfüllenden, wuchtigen Gospelstimme war alles dabei.

Nach dem letzen Stück, hier war das Publikum auch gefordert mitzusingen, waren manche im Chor sichtlich gerührt und die stehenden Ovationen waren lebendiger Beleg dafür, dass das Gospelkonzert sehr gut aufgenommen wurde und auf viel Resonanz stieß.

Konzerte im Knast

Gefangene Menschen können, wen wird es überraschen, nicht am normalen kulturellen Leben teilnehmen. Sie sind darauf angewiesen, dass Menschen sich die Mühe und auf den Weg machen um in die Haftanstalt zu kommén. „Living Voices“ feierte 2018 sein 25-jähriges Jubiläum und hatte die Idee einmal etwas nicht Alltägliches zu machen, so kam die Idee eines Auftritts in einer Justizvollzugsanstalt auf. Nun ist gerade der Gospel eng mit Religiosität und Hoffnung verknüpft. Aus dem Spiritual der Sklaven in Amerika entstanden, bringt er eine Körperlichkeit, eine Rhythmik mit, die Menschen auf seine ganz eigene Weise anspricht, bewegt, mitreißt. Auch jene, die – wie ich selbst -nicht religiös sind, können sich auf diese Musik einlassen, denn die Idee der Hoffnung (diese liebenswerte Närrin) bewegt jeden Menschen, egal wohin das Leben ihn/sie führte.

Ein solches Konzert an den Besuch des Gottesdienstes zu binden mag organisatorischen Belangen der Haftanstalt geschuldet sein, war jedoch ein kleiner Wermutstropfen. Wer den Gottesdienst nicht besuchen wollte, der hatte nämlich keine Chance den Auftritt zu erleben. Jedenfalls sind Konzerte wie dieses immer ein Versuch, die Mauern zwischen „drinnen“ und „draußen“ für kurze Zeit ein wenig transparenter zu machen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Donautal Geflügelspezialitäten vor Bundesverwaltungsgericht

Vor mittlerweile bald fünf Jahren hatte ich beim Landratsamt Straubing nach Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße der Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG gefragt. Jetzt ist die Sache in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekommen.

Der Antrag auf Informationszugang nach VIG

Das Verbraucherinformationsgesetz(VIG)gestattet es allen Menschen bei den zuständigen Behörde sich über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße von Lebensmittel herstellende und auch verarbeitende Firmen zu erkundigen. Ich hatte das damals, nachdem viel über die Firma Wiesenhof in der Presse berichtet wurde auch getan. Denn im Knastshop war ein Salami-Produkt Wiesenhofs erhältlich. Und seit ich 2013 in der Sicherungsverwahrung angekommen bin, kann ich vor den Mauern selbst einkaufen gehen, weiß also ganz gerne was ich da kaufe.

Das mittlerweile als Donautal Geflügelspezialitäten Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG firmierende Unternehmen hat in Bogen eine Betriebsstätte, wo es „Geflügel schlachtet und verarbeitet“ (Urt. des VG Regensburg, Az. RN 5 K 14.1110 vom 09.07.2015), weshalb ich beim zuständigen Landratsamt Straubing Antrag auf Zugang zu Informationen, soweit vorhanden, über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße stellte.

Die Behörde gab meinem Antrag mit Bescheid vom 05.06.2014 statt. Aber bis heute liegen mir die Informationen nicht vor!

Der Klagemarathon der Firma Donautal Geflügelspezialitäten

Die Firma macht von ihrem guten Recht Gebrauch den Bescheid des Landratsamtes vor den Gerichten anzufechten; im Laufe der Jahre zog sich der Rechtsstreit über Regensburg, dem dortigen Verwaltungsgericht (VG), nach München, zum Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), um nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig angelangt zu sein.

Das VG und der VGH hatten die Klage, bzw. die Berufung der Firma, die sehr engagiert von der Dinklagener Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner vertreten wird, abgewiesen.

Das VIG sei in der hier interessierenden Vorschrift unverhältnismäßig, da sie erhebliche Eingriffe in die Rechte der Unternehmen ermögliche; die Norm sei zudem zu unbestimmt. Es bestünden Bedenken im Hinblick auf das Rechtsstaatsgebot, zudem würden europarechtliche Vorschriften dem  Auskunftsanspruch entgegenstehen.

Neben diesen jeweils sehr umfangreich ausgeführten verfassungs- wie europarechtlichen Bedenken gegen das VIG, war der Firma, vertreten durch die erwähnte Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner, auch meine konkrete Person immer einige Bemerkungen wert.
So würde ich Behörden lediglich mit Anfragen beschäftigen wollen, ferner sei ich kein „Endverbraucher“ denn als Inhaftierter könne ich die Firmenprodukte gar nicht verwenden. Zudem sei ich mit der Tierrechtsorganisation PeTA e.V. im Bunde, würde deren „Kampagne gegen Wiesenhof“ unterstützen. Auch hätte ich mich an einer Kampagne gegen Wiesenhof beteiligt durch herabsetzende Berichte auf meiner Internetseite. Alles in allem sei mein Antrag auf Informationszugang rechtsmissbräuchlich. Weder VG, noch VGH hielten diesen wie auch den sonstigen Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner für überzeugend, weshalb die Klage und im Anschluss auch die Berufung abgewiesen wurden.

Revision vor dem BVerwG

Nachdem Donautal Geflügelspezialitäten also auch vor dem VGH gescheitert war, beantragte man 2017 die Zulassung der Revision beim BVerwG in Leipzig. Diesem Antrag gab das Bundesverwaltungsgericht statt und ließ die Revision zu (Az.7 C 29.17).

Ich selbst hatte dann 2018 Prozesskostenhilfe beantragt, da vor dem BVerwG Anwaltszwang besteht. Der Antrag wurde seitens des Gerichts bewilligt und mir wurde Rechtsanwalt Dr. Roman Götze (https//www.goetze.net) aus Leipzig beigeordnet (Az. 7 PKH 3.18), der über ausgewiesene Expertise im Bereich des Informationszugangsrechts (hier: Umweltinformationsgesetz) verfügt.

Prozesstermin vor dem BVerwG am 29 August 2019

Für Donnerstag, 29 August 2019, 10:30 Uhr hat nunmehr das BVerwG (Simonsplatz 1, Leipzig, Sitzungssaal VI, 2.Obergeschoss, Zimmer 2.034) zur öffentlichen Verhandlung Termin bestimmt.

Wie gesagt, der Termin ist öffentlich. Da wichtige Rechtsfragen zu klären sind, neben den verfassungs- sowie europarechtlichen Fragen, auch, wer denn nun konkret Verbraucher/in und somit berechtigt ist einen Antrag auf Informationszugang zu stellen, dürfte die anstehende Entscheidung über den Einzelfall hinaus von Interesse sein.

Ausblick

Das VIG soll Verbraucher/innen in die Lage versetzen sich über mögliche lebensmittelrechtliche Verstöße zu informieren um dann eine entsprechende Kaufentscheidung treffen zu können. Das vorliegende verfahren zeigt, wie mühselig sich der Informationszugang gestalten kann. Auch wenn mir selbst keine Kosten entstanden sind, denn es ist ja die Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG die sich mit allen juristischen zulässigen Mitteln durch die Instanzen klagt, könnte ich mir vorstellen, dass Durchschnittsverbraucher/innen irgendwann das Interesse verlieren. Und selbst wenn die Revision abgewiesen werden sollte, hätte ich ja nur Anspruch auf Zugang zu jenen Informationen die 2014 dem Landratsamt vorlagen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt.Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8,79104 Freiburg
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Besuchsverbot für Marco Camenisch in JVA Freiburg

Am 12.3.2019 eröffnete mir der zuständige Jurist der 
Justizvollzugsanstalt Freiburg, Dr. K. mündlich, dass meinem 
Antrag von Januar 2019 auf Zulassung von Marco Camenisch als 
Besucher nicht stattgegeben werde. 


Die Gründe 

Zur Begründung verwies der „Staatsanwalt“ (so seine 
offizielle Amtsbezeichnung) darauf, dass Besuche meine 
Resozialisierung gefährden, sowie die Sicherheit der Anstalt 
tangieren. Über Wikipedia habe man recherchiert, dass Marco 
Camenisch ein Ökoterrorist sei, der auch schon Gewalt gegen 
Gefängnisbeamte ausgeübt habe und ausgebrochen sei. Zudem sei 
zu befürchten, dass er mir sicherheitsrelevante Informationen 
über eine Schleusenanlage der Justizvollzugsanstalt Freiburg 
übermitteln könne, was hilfreich für einen eventuellen 
Ausbruch sein könne. 
Hintergrund hierfür ist, dass ich bei SIEMENS im Rahmen einer 
Recherche nach Details zu einem Auftrag hier in der 
Haftanstalt fragte. Denn Siemens baut hier auf den vier 
SV- Stationen ein Schleusensystem ein durch das die 
Verwahrten künftig (eines Tages) selbstständig in den 
Knasthof gelangen können sollen, also ohne, dass Beamte sie 
in den Hof schließen müssen. Meine Anfrage hat Siemens der 
Justizvollzugsanstalt zugeleitet und stuft einige Fragen als 
sicherheitstechnisch als sehr bedenklich ein. 


Die weiteren Schritte 

Das Besuchsverbot ist nun Gegenstand eines Verfahrens beim 
Landgericht Freiburg. Was meine Anfrage bei Siemens mit Marco 
Camenisch zu tun haben soll, das ist mir nicht erklärlich. 
Jedenfalls scheint sich die bundesdeutsche Justiz als 
verlängerter Arm der Schweizer Justiz zu begreifen. Marco 
soll auch hier gebrandmarkt werden, dafür spricht auch die 
Wortwahl des Dr. K. wenn er Marco Camenisch als 
„Ökoterroristen“ bezeichnet. 

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich berichten. 



Thomas Meyer—Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), 
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg 

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Lesung am 27. März 2019 in Freiburg

Am Mittwoch, 27.3.2019 findet in der KTS in Freiburg ab 20:15 eine Lesung statt.

Der ea liest in der KTS aus meinem kürzlich erschienen Buch „Notizen aus der Sicherungsverwahrung“ (Verlag Dialog Edition, Duisburg). Laut Ankündigung gibt es nach der Lesung die Möglichkeit, sich über Knast auszutauschen und Gefangenen Briefe zu schreiben.

Ich selbst werde – situationsbedingt – nicht vor Ort sein können, freue mich aber wenn Menschen kommen und durch die Lesung einen kleinen Einblick in die Welt hinter Gefängnismauern bekommen.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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OLG rügt Verweigerung eines ADHS-Medikaments

Immer mal wieder habe ich über Shortys Kampf um Cannabis berichtet; jetzt hat er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen gerichtlichen Erfolg gegen die Justizvollzugsanstalt Freiburg errungen, die ihm nämlich kurz und bündig im August 2018 sein Medikament gegen sein ADHS entzogen hatte.

 

Die Vorgeschichte

Shorty ist 41 Jahre und seit 2014 sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Freiburg in Sicherungsverwahrung. Da bei ihm ADHS diagnostiziert wurde, bekam er Medikinet verordnet. Am 11.8.2018 kam es zu einem, wie es die JVA nennt, „Täuschungsversuch“.

Täglich zwei Mal wurde Shorty in das Krankenrevier vorgeführt, um dort in Anwesenheit eines Sanitäters das Medikament einzunehmen; schon lange hatte er von fehlendem Hungergefühl berichtet und erheblich abgenommen. Offenbar eine Nebenwirkung des Medikaments (weshalb Shorty in anderen Verfahren seit Jahren um die Versorgung mit medizinischem Cannabis kämpft und schon drei Mal vor Gericht gegen die JVA Freiburg, die sich seinem Wunsch konsequent verweigert, obsiegte). Diesmal behielt er die Tablette in der Hand anstatt sie zu schlucken. Der zur Bewachung eingesetzte Stationsbeamte L. wies den anwesenden Beamten des vollzugseigenen Sanitätsdienstes H. darauf hin, dass Shorty augenscheinlich die Tablette nicht geschluckt habe. Was sich dann als zutreffend erwies.

Der Hinweis von Shorty, er habe die Tablette später schlucken wollen, weil er endlich mal essen wolle und das könne er nicht, wenn er die Tablette jetzt schlucken müsse, er hätte sie selbstverständlich später eingenommen, interessierte die JVA nicht.

 

Der Entzug des Medikaments und die erste gerichtliche Klage

Am 15.8.2018 teilte die Anstalt Shorty mit, ihm werde die Versorgung mit dem Medikament auf Grund dieses „Täuschungsversuchs“ entzogen. Hiergegen klagte er dann vor dem Landgericht Freiburg.

Dieses entschied nach Anhörung der Anstalt, dass alles rechtmäßig verlaufen sei, denn die regelmäßige Verabreichung eines Medikaments sei eine ärztliche Entscheidung, die nur in engen Grenzen gerichtlich überprüfbar sei. Durch den „Täuschungsversuch“, den Shorty eingeräumt hatte, habe er sich als „nicht verlässlich erwiesen“ (Beschluss 4.12.2018, Az.: 13 StVK 343/18).

 

Das Oberlandesgericht rügte Landgericht und Vollzugsanstalt

Gegen den Beschluss des Landgerichts zog Shorty mit der Rechtsbeschwerde (§ 116 StrVollzG) vor das Oberlandesgericht Karlsruhe. In einem wegweisenden Beschluss vom 25.2.2019 (Az.: 2 Ws 25/19) zerpflücken auf sieben Seiten der Vorsitzende und die beiden Beisitzerinnen des 2. Strafsenats die Entscheidung der JVA Freiburg und des Landgerichts Freiburg.

Der Senat bemängelt schon die Darstellung der Entscheidungsgründe des Landgerichts, d.h. einfachste handwerkliche Fehler werden dem Landgericht vorgehalten. Aber auch inhaltlich beanstandet der Senat die Entscheidungen. Zwar träfe es zu, dass Sicherungsverwahrte keine freie Arztwahl hätten, aber hieraus folge eine besondere Pflicht für die Gerichte, Maßnahmen in diesem Bereich sorgfältig zu prüfen. Auch wenn in erster Linie dem Anstaltsarzt die Beantwortung von Fragen der Wahl der richtigen Behandlungsmethode und des medizinisch Erforderlichen obliegen würden, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb wegen eines „Täuschungsversuchs“ die medizinische Versorgung mit einem zuvor für notwendig erachteten Medikament eingestellt werde.

Der Senat verpflichtete die Anstalt, neu zu entscheiden. Für interessierte Leserinnen und Leser hier der Hinweis, dass auf der Internetseite des OLG Karlsruhe die Entscheidung in ein paar Wochen anonymisiert veröffentlicht werden wird.

 

Ausblick

Warum überhaupt ein „Täuschungsversuch“? Weil die Haftanstalt nur zu zwei von ihr zuvor genau festgelegten Zeitpunkten die Einnahme des Medikaments zugelassen hat. Es gibt hier morgens um 8 Uhr und mittags um 13 Uhr die sogenannte „Sani-Sprechstunde“ und dort muss man die verordneten Medikamente, die nicht im Haftraum aufbewahrt werden dürfen, einnehmen; es gibt keinerlei Flexibilität. Man muss sich das mal vor Augen führen, seit August 2018 wird Shorty die eigentlich für notwendig gehaltene medikamentöse Versorgung verweigert. Erst vor dem Oberlandesgericht, also nach einem sechs Monate dauernden Rechtsstreit erzielte er diesen Erfolg.

Wie hier mit Menschen umgegangen wird, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4.5.2011, in NJW 2011, 1933 ff) ein – Zitat – „Sonderopfer“ für die Gesellschaft erbringen, weil ihnen nämlich aus rein präventiven Gründen die Freiheit entzogen wird, das ist schon frappierend. Weder aus der JVA Freiburg, noch aus den übrigen Haftanstalten, die die Sicherungsverwahrung vollstrecken, ist besseres zu berichten – und letztlich gilt das auch für Knäste an sich.

Der gefangene Mensch, sein Körper, ist dem Personal der jeweiligen Haftanstalt ausgeliefert: der Körper wird vermessen, eingesperrt, kontrolliert und diszipliniert. So erfreulich dann im Einzelfall auch ist, wenn ein Senat eines Gerichts der unteren Instanz und der Vollzugsanstalt attestieren, es nicht so genau genommen zu haben mit „Recht und Gesetz“, substantiell ändern wird das nichts. Wird der Anstaltsarzt Dr. S., der die medikamentöse Versorgung absetzte zur Rechenschaft gezogen werden? Muss der Jurist der Anstalt oder der Richter des Landgerichts, die die Entscheidung rechtfertigten, mit Konsequenzen rechnen? Nein, und nochmals nein.

Das ist der Vollzugsalltag 2019!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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