Es ist Mord!

In den letzten Monaten wird wieder intensiver über das Sterben im Mittelmeer berichtet und diskutiert, auch deshalb, weil deutsche Schiffe bzw. Kapitäninnen und Kapitäne von der italienischen Justiz verfolgt werden. Von den Titelseiten der Presse schreien uns ihre Gesichter entgegen, machen uns, die wir im Trockenen sitzen, auch ein schlechtes Gewissen. Das rege Spendenaufkommen nach Aufrufen u.a. von Jan Böhmermann kann als Indiz gelten, gewissermaßen die moderne Form des Ablasses.

Meine Frage ist nun, gibt es einen moralisch qualitativen Unterschied zwischen Morden des NSU oder wie kürzlich an dem Kasseler Regierungspräsidenten einerseits und dem Sterbenlassen der Geflüchteten im Mittelmeer, das die EU – Regierungen und deren Mitglieder zu verantworten haben, andererseits?

Friedrich Engels schrieb in seiner Schrift gegen die sozialen Auswirkungen des Kapitalismus davon, dass wir von Totschlag oder Mord sprächen, wenn ein Einzelner einem Anderen körperlichen Schaden zufüge, der zu dessen Tod führe, um dann zu betonen, es sei jedoch ebenso Mord, wenn die Gesellschaft hunderten oder tausenden Menschen Lebensbedingungen und Verhältnissen aussetze, die deren Tod bedingen („Die Lage der arbeitenden Klasse in England“). In diesen Fällen handele es sich um versteckten, heimtückischen Mord, so Engels in seiner Analyse.

Es scheint auf den ersten Blick sehr hart, im Unterlassen der Rettung von Geflüchteten Mord sehen zu wollen, denn Sterbenlassen moralisch genauso zu bewerten wie aktives Töten schreckt erstmal ab. Wir haben Regeln wie jene „Du sollst nicht töten“, aber eine solche wie „Du musst jedes Leben retten, das Du zumutbarerweise retten kannst“ erzeugt ein Gefühl der Überforderung.

Dies wird auch von jenen geltend gemacht, die sich gegen die Rettung und Aufnahme von Geflüchteten aussprechen: Es würde die europäischen Gesellschaften „überfordern“, all diese Menschen zu retten und hernach zu versorgen. So wird versucht, sich ein gutes Gewissen zu heucheln, denn wo die eigene Überforderung geltend gemacht wird, scheint es nur noch eine vernünftige Lösung zu geben: Nichtstun!

Emotional lässt viele das Sterben im Mittelmeer kalt, da die Opfer in der Regel gesichts- und namenlos sterben; es berührt offenbar viel mehr, wenn, wie nun im Fall des Kasseler Regierungspräsidenten, ein „Einheimischer“ ermordet wird. Aber moralisch besteht kein Unterschied zwischen dem Jemanden-aktiv-in-den-Kopf-Schießen und dem Ertrinkenlassen von Menschen im Mittelmeer.

Denn die europäischen Staaten wären ohne weiteres in der Lage, im Grunde jede und jeden vor dem Ertrinken zu retten.

Wer an einem Teich vorbei geht und sieht, ein Kind ist am Ertrinken, springt spontan in den Teich ohne Rücksicht auf die eigene Kleidung, Gesundheit oder was auch immer und will das Kind retten. Und wer sich dieser Rettungspflicht entzöge, der würde der gesellschaftlichen Verachtung verfallen, von den strafrechtlichen Folgen ganz zu schweigen. Aber nur weil das Mittelmeer einige hundert Kilometer entfernt ist, haben die Menschen dort nicht weniger Recht auf Leben und Rettung.

Insofern tragen die Mitglieder der Regierungen der EU Verantwortung für jedes einzelne ertrunkene Kind, für jede ertrunkene Frau und jeden dort ertrunkenen Mann im Mittelmeer. Unsere eigene Verantwortung ist aber auch berührt, denn solange wir solche Regierungen unterstützen, sie z.B. wählen oder ihnen ihr Verhalten durchgehen lassen, sind auch wir nicht frei von Mitverantwortung am Tod eines jeden einzelnen Menschen, der im Mittelmeer umkommt.

Die Spendenzahlungen sind einerseits wichtig, um jene, die mutig in das Mittelmeer reisen, um dort die Rettungspflicht zu erfüllen finanziell abzusichern und im Falle der juristischen Verfolgung angemessen verteidigen zu können, aber andererseits vermögen sie die eigene Verantwortlichkeit nicht wirklich zu beseitigen, solange wir nämlich weiterhin die Regierungen ungestört in ihrem Nichtstun fortfahren lassen.

Und deshalb: Ja, es ist Mord, die Geflüchteten im Mittelmeer sterben zu lassen!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Der alltägliche Vollzugswahnsinn in der Freiburger Sicherungsverwahrung

Immer wieder gibt es Gelegenheit über den Vollzugsalltag in einer Haftanstalt zu berichten, mal sonderbar, mal skurril und in selteneren Fällen ist sogar irgendwas „wahnsinnig gut“. Und so soll es heute um die Intensivbetreuung eines Insassen im Rahmen eines Grillfestes gehen (1.), die fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen (2.), die Zellenrazzien-Problematik (3.) und den Schulbesuch (4.).

 

  1. Intensivbetreuung bei Grillfest

Eigentlich findet in der SV-Anstalt (SV = Sicherungsverwahrung) jedes Jahr im Juli ein Grillfest statt, zu welchem Angehörige und BetreuerInnen eingeladen werden konnten. Die Verwahrten und deren BesucherInnen, sowie das Personal saßen sodann im Knasthof auf Bierbänken zusammen und es wurde rund zwei Stunden gegrillt.

Nicht so 2019–da im Strafhaftbereich das dortige Sommerfest aus Personalgründen abgesagt wurde, sei auch in der SV kein Grillfest möglich, zumal auch hier Personalmangel herrsche, so die Anstalt.

Dennoch wurde am 03.Juli gegrillt. Der Stationspsychologe G.schleppte eigenhändig den Kugelgrill in den Hof, gefolgt von Sozialarbeiterin A., dem Stationsbeamten Obersekretär D. und immerhin einem Insassen. Wir, die wir am anderen Ende des Hofes saßen, eine kleine Runde von acht Männern, beobachteten das Schauspiel aus der Distanz etwas amüsiert.

Auf einem kleinen Wägelchen wurde das Grillgut angefahren, ein zweiter Insasse kam hinzu, eine Salatschüssel im Arm. Oh, also immerhin zwei Insassen die grillen würden !? Nein, der Salatträger ging zurück auf seine Station. Zurück blieb jener eine Insasse.

Augenscheinlich recht kompetent und erfahren brachte Psychologe G. den Grill zur Weißglut und betätigte sich als Grillmeister. Fast zwei Stunden saßen der Stationsbeamte, die Sozialarbeiterin sowie der Psychologe mit dem Sicherungsverwahrten an einem Tisch und verköstigten mit viel Appetit das Grillgut. Aus einem Zellenfenster wurde dies sporadisch eher hämisch als wohlwollend kommentiert und wir, die wir am anderen Ende des Hofes saßen, fanden es ganz lustig, wie sich hier eine ganze Schar von Beschäftigten um einen einzigen Verwahrten bemühte.

Ob es für eine soziale Kompetenz des Personals spricht, die anderen Insassen im Hof nicht zu dem doch eher spärlich besuchten eigenen „Grillfest“ einzuladen, das mag jede/r für sich selbst entscheiden.

 

  1. Fehlende Betreuung auf einer der SV-Stationen

Nachdem der auf der Station 5/2 tätige Sozialarbeiter R. fast fluchtartig nach nur wenigen Monaten Dienst in der JVA kündigte und selbst der von zwei Insassen mit Kaffee und Kuchen organisierten Abschiedsfeier fern blieb, ging die Stationspsychologin W. erstmal zwei Wochen in Urlaub. Für die Station standen also weder ein eigener Sozialdienst, noch ein psychologischer Dienst unmittelbar zur Verfügung. Zwar gab es wohl eine Vertretungsregelung, aber über diese konnten selbst die Stationsbeamten nicht zuverlässig informieren, so denn überhaupt ein Stationsbeamter im Büro anwesend war. Das heißt, welche anderen Psychologinnen, bzw. SozialarbeiterInnen der anderen Stationen vertretungsweise tätig werden sollten, das blieb völlig undurchsichtig.

Nun kam es zu einem Vorfall der ein ganz eigenes Licht auf die Praxis der Anstalt wirft. Ein Insasse, manchen ist vielleicht noch die ‚Klorollen-Affaire‘ von vor wenigen Wochen erinnerlich, wollte den Gruppenraum erneut aus seiner Sicht attraktiver gestalten und hängte zwei Poster an die Wand. Die Poster zeigten jeweils eine unbekleidete Frau in sexistischer Pose.

Ein wegen Sexualtaten inhaftierter anderer Verwahrter erblickte die Motive und eilte sofort in das Beamtenbüro um empört Meldung zu erstatten. Der Beamte bequemte sich anschließend in den Gruppenraum, nahm die Bilder in Augenschein und informierte seinen Vorgesetzten. Es dauerte keine 10 Minuten, wirklich keine 10 Minuten, da eilten geschwinden Schritts Frau Dr. Silvia S., ihres Zeichens therapeutische Leiterin der SV-Anstalt, ihr Adlatus, der Vollzugsleiter Herr Thomas G. und deren Knappe, der stellvertretende Bereichsdienstleiter M. herbei. Mit regem Interesse besichtigten die drei den Fall, nahmen die Bilder ausführlich in den Blick, bevor dann die Poster abgenommen wurden. Die drei wackeren Gestalten verließen sodann die Station ebenso zügigen Schritts wie sie zuvor betreten hatten.

Was hat das nun zu tun mit der fehlenden Betreuung ?! Es war auffällig, dass trotz der erwähnten Vertreterregelung sich an keinem einzigen Tag in den erwähnten zwei Wochen irgendein Psychologe oder eine der anderen SozialarbeiterInnen auf der Station sehen ließ um mal nach dem rechten zu schauen oder mit den Verwahrten versuchte ins Gespräch zu kommen. Als es aber darum ging die beiden Nacktbilder zu inspizieren, da bot die Anstalt binnen weniger Minuten eine ganze Kommission auf, und wenn es darum geht die Dienstzeit mit gemütlichem Grillen zu verbringen, dann nehmen sich auch mal drei gut bezahlte Beschäftigte zwei Stunden Zeit um mit einem einzigen Verwahrten Steaks und Würstchen zu verspeisen.

 

  1. Die Zellenrazzien-Problematik

Die Hafträume in den Gefängnissen sind regelmäßig Objekt genauer Inspektionen, gilt es doch nach verbotenen Gegenständen, Waffen, Fluchtwerkzeugen und Drogen zu fahnden. Auch in der SV werden die Zellen regelmäßig gerazzt. Kürzlich traf es Shorty, den jungen Mann mit ADHS. Als man bei einer angeordneten Leibesvisitation einen USB-Stick fand war ‚Alarm‘ in der Hütte. Die Zelle wurde versiegelt, um dann einige Tage später intensiv kontrolliert zu werden. Zwei Beamte in Polizei-Tatortoveralls (das ist kein Scherz, die Overalls trugen auf dem Rücken die Aufschrift POLIZEI), nämlich der Bereichsdienstleiter W. persönlich und der stellvertretende Stationsleiter T. durchsuchten über Stunden die Zelle. Alles wurde in Kartons und Kisten verpackt, um dann andernorts noch genauer inspiziert zu werden. Die Overalls trugen sie, weil sie in der eher rustikal zu nennen ‚Ordnung‘ von Shorty vor etwaigen Staub geschützt sein sollten, zumal sich wohl auch bei einer ersten groben Sichtung der Zelle einige Tage zuvor, eine Blechschüssel fand, in der Essensreste wieder zum Leben erwachten. Die Schüssel wurde damals eilig aus Shortys Zelle getragen und in ein Büro gebracht – um anschließend jedoch wieder zurück in den Haftraum verbracht zu werden. Warum auch immer.

Anfang Juli fanden dann Zellenbegehungen auch bei den anderen Verwahrten statt, alles wurde fotografiert, bei manchen wurden Gewürze entnommen, einem Verwahrten wurde sein kleiner Salzstreuer weggenommen, denn der sei aus Glas und das sei hier verboten.

Welche weiteren Folgen zu erwarten sind, das bleibt abzuwarten. Shorty musste übrigens in eine andere Zelle umziehen, denn die seine war ja versiegelt. Es dauerte Tage bis er zumindest eine Grundausstattung an Geschirr und Leibwäsche hatte; hätte ihm nicht ein Mitverwahrter eine Unterhose geborgt, seitens der Justizvollzugsanstalt hätte er lange warten dürfen bis sich jemand bemüht hätte um ihn zu versorgen (zum Beispiel mit Anstaltswäsche).

Jedenfalls gibt es so etwas wie Privatsphäre oder einen geschützten Rückzugsraum in Gefängnissen nicht; jederzeit darf die Zelle vom Personal betreten, vollständig durchsucht und auch fotografiert werden. Dies nur so als Gedanke für jene die immer noch glauben, Gefängnisse seien doch im Grunde Hotels. Im Bereich der SV kommt aber hinzu, dass alle ihre Strafen längst verbüßt haben, das Leben soll dort zwingend dem in Freiheit angeglichen werden. Nur ist es dort wohl eher unüblich, das wildfremde Menschen die Wohnungen durchstöbern und fotografieren – so zumindest mein Wissensstand.

 

  1. Schulbesuch

So,nach all dem destruktiven ‚Vollzugswahnsinn‘ nun zum Abschluss etwas konstruktiveres; seit einigen Wochen besuche ich erneut den Abitur-Kurs den die Justizvollzugsanstalt anbietet. Schulisch spielt die Freiburger Anstalt nämlich gewissermaßen in der Spitzenklasse, sie bietet vom Alphabetisierungs- und Integrationskurs, über Hauptschule, Realschule und Abitur bis hin zum Fernstudium alles an, daneben auch noch handwerkliche Ausbildungen. In diesem Umfang in einer einzigen Anstalt hat das tatsächlich Ausnahmecharakter.

Den Abikurs den ich nun besuche besteht aus sieben Schülern, fast alle noch unter dreißig Jahren jung, da bin ich mit meinen fast 50 fast schon der Opa. Die externen Lehrkräfte unterrichten ansonsten an örtlichen Gymnasien und kommen für ihr jeweiliges Fach jeweils in die Haftanstalt. Besonders sagt mir die multikulturelle Ausrichtung der Klasse zu. Bezüge zum Kosovo, aber auch Kenia – und sogar zu Schwaben und Bayern. Der Vollzugsunterricht bedeutet bis zu acht Schulstunden jeden Tag, fünf Tage die Woche, wie an einer ganz normalen Schule. Und 2020 soll dann die Teilnahme an den Abiturprüfungen erfolgen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Grußwort für „Fridays for Future“ in Aachen und „Ende Gelände“

20.06.19

soliSoligrüße aus einem Knast in Süddeutschland

Herzliche und solidarische Grüße aus Freiburgs Gefängnis. Eure Kämpfe für eine lebenswerte Zukunft werden auch hier im Knast wahrgenommen und verfolgt.

Euer Mut, Eure Lebendigkeit, Euer Widerstandsgeist senden den zerstörerischen Strukturen, Unternehmen und der zerstörerischen Politik ein kämpferisches Signal.

Ein Signal, dass es so nicht mehr weitergehen kann! Nicht mehr so weitergehen darf! Nicht mehr so weitergehen wird!

Nun bin ich mit 50 schon ein alter Sack und sitze momentan im Knast. Aber ich möchte Euch dennoch von dieser Stelle aus kämpferische Grüße senden und Euch Mut machen, sich nicht von der staatlichen Repression einschüchtern zu lassen und weiter für Eure und uns aller Zukunft entschlossen zu kämpfen!

Herzlichst

Thomas Meyer-Falk

-Langzeitgefangener seit 1996-

https://freedomforthomas.wordpress.com