Hier ein Radiobeitrag von Thomas, auch mit Kurzmeldungen aus der JVA
aus der Sendung vom 26.01.2020 „Ausbruch – die Antirepressionswelle“ mit Radio Dreyeckland.
https://www.freie-radios.net/99548
Hier ein Radiobeitrag von Thomas, auch mit Kurzmeldungen aus der JVA
aus der Sendung vom 26.01.2020 „Ausbruch – die Antirepressionswelle“ mit Radio Dreyeckland.
https://www.freie-radios.net/99548
Wie erst vor wenigen Tagen berichtet (https://de.indymedia.org/node/57689) war der für Dezember 2019 terminierte Prozess vor dem LG Karlsruhe auf Januar 2020 verschoben worden. Nun teilte das Landgericht eine weitere Verschiebung mit.
Der neue Termin: Dienstag, 24. März 2020, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 130, 1. OG, Hans-Thomas-Str. 7, Karlsruhe (Landgericht).
Der Termin wird öffentlich sein! Als Grund für die nun erfolgte Verlegung wurde mitgeteilt, dass der anwaltliche Vertreter des Landes, Rechtsanwalt Hannemann (https://rechts-undSteuerkanzlei.de) verhindert sei im Januar.
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de
Vor einigen Wochen berichtete ich darüber wie ein Mitinsasse in der Justizvollzugsanstalt Freiburg in Einzel- sprich Isolationshaft landete (https://de.indymedia.org/node/42318), weil er angeblich über persönliche Daten des Leiters der Sicherungsverwahrung verfüge. Ein Gericht hatte per Eilentscheid vorläufig außer Vollzug gesetzt. Davon hatte Herr H. jedoch dann garnichts.
Die Vorgeschichte
Herr H. sitzt seit über 20 Jahren in Haft und wurde, auch in Folge zweier Geiselnahmen von Gefängnis zu Gefängnis verlegt. Zuletzt kam er in die Freiburger Sicherungsverwahrung, wo es von Anfang an knirschte, denn für ihn stellten die vollzuglichen Gegebenheiten eine Zumutung dar. Er kannte die Haftbedingungen in anderen Bundesländern, darunter Bayern, und dot seien die Zellen wesentlich größer, es gebe viel bessere Bewegungs- und Sportmöglichkeiten. Kurz gesagt, die Justizvollzugsanstalt Freiburg sei, so Herr H. eine „Drecksanstalt“.
Mit dem Vollzugsleiter der Sicherungsverwahrung in Freiburg, dem Sozialpädagogen Thomas G. geriet er bald in Streit und schließlich soll er diesem gegenüber bekundet haben, er kenne dessen Geburtsort sowie das Geburtsdatum.
Die harsche Reaktion der Anstaltsleitung
Herr H. wurde daraufhin in Einzelhaft gesteckt, wie die unausgesetzte Absonderung von anderen Insassen technisch heißt, jedoch besser bekannt unter dem Begriff Isolationshaft. Plötzlich saß er im Iso-Trakt der Strafanstalt, seit jeher wird dieser Trakt „Gaza-Streifen“ genannt. Von dort meldete Herr H. sich in einigen Briefen per „Hauspost“ und berichtete von der Isolation, die er aber ganz gefasst ertrage, denn durch frühere Geiselnahmen im Strafvollzug waren ihm noch schlimmere Haftbedingungen vertraut.
Jedenfalls schrieb er umgehend einen Antrag an das zuständige Landgericht Freiburg und beantragte dort die Einzelhaft unverzüglich aufzuheben.
Der Gerichtsbeschluss vom 21.10.2019
Auf seinen Antrag vom 11.10.2019 ordnete das LG Freiburg (Az. 13 StVK 712/19) schon am 21. Oktober 2019 vorläufigen Rechtsschutz an. Die Absonderung, sie ist hiermit „bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorläufig ausgesetzt“, so der Richter. Die Details der Begründung finden sich in dem 7-seitigen Beschluss des Gerichts, der als PDF-Datei zusammen mit diesem Artikel online gestellt wird. Eigentlich muss einen solchen Beschluss eine Behörde sofort befolgen, es gibt für sie kein Rechtsmittel (anders als in anderen Rechtszweigen).
Herr H. wird nach Bayern verlegt
Wie mit Herr H. später aus Straubing (Bayern) schrieb, habe ihm ein Sicherheitsbeamter der Justizvollzugsanstalt Freiburg mündlich eröffnet, die Anstalt werde den Beschluss nicht befolgen. Stattdessen sei man am Folgetag erschienen um ihn per Einzeltransport, von Beamten der Abt. Sicherungsverwahrung, nach Straubing zu verlegen. Dort befinde er sich unverändert in Einzelhaft und wehre sich nun vor dem dortigen Gericht gegen die Maßnahme.
Was bleibt…..
Es bleib ein übler Nachgeschmack. Die Anstalt ordnet schärfste Sicherheits- und Isolationsmaßnahmen an, ein Gericht setzt die Vollstreckung der Isolation aus- und die Anstalt reagiert mit einer Verlegung des Insassen in eine andere Haftanstalt. Professor Dr. Feest (Universität Bremen) schuf, zusammen mit einem Richterkollegen, vor Jahrzehnten hierfür den Begriff der „Renitenz der Vollzugsbehörde“. Denn immer wieder machen Gefängnisse Schlagzeilen damit, dass sie Gerichtsentscheidungen ignorieren.
An die Insassen geht damit das Signal, dass sie sich soviel an Gerichte wenden können wie sie wollen, wenn es darauf ankommt, wird eine Entscheidung nicht zwingend befolgt werden. An die Gerichte wird die Botschaft gesandt, dass man in der Behörde schon immer noch selbst entscheide was Recht und Gesetz ist- und nicht etwa das Gericht.
Herr H. beabsichtigt das Land Baden-Württemberg für die ihm widerfahrene Behandlung auf Schmerzensgeld zu verklagen.
Thomas Meyer Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de
Hier das Interview aus der Radiosendung mit „wieviele sind hinter Gittern“ zum Prozess am 28.1. 2020 vor dem Landgericht Karlsruhe gegen das Land Baden-Württemberg wegen dem Telefonanbieter Telio:
https://www.freie-radios.net/99224
Ende Januar 2020 kommt es zu der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen des Verbots von linksunten. Auch aus Gefangenensicht ein bedeutender Prozess. Zum anderen sind das Verbot von linksunten und nun der Prozess ebenfalls Beleg für die zunehmende staatliche politischer Verfolgung linker, emanzipatorischer Projekte.
Verbot aus Gefangenensicht
Linksunten war Plattform für viele hunderte emanzipatorische Projekte und beteiligte Menschen. Ein Medium auf welchem emanzipatorische Initiativen und Aktionen dokumentiert wurden. Ein Medium gerade für marginalisierte Menschen und deren Kämpfe. Darunter auch Gefangene, die sonst kaum eine Chance haben gehört oder gelesen zu werden. Linksunten machte die dicken und ansonsten so undurchdringlichen Gefängnismauern ein stückweit transparent, in dem sie Stimmen aus den Knästen die Möglichkeit bot auf die Zustände hinter Gittern aufmerksam zu machen, oder über Gefangenenkämpfe zu berichten.
Ich selbst habe über viele Jahre auf linksunten über die Situation hinter Knastmauern berichtet; dank jener Menschen die meine Texte abtippten und bei linksunten online stellten (denn Knastzellen sind nach wie vor internetfreie Zonen). So konnte zumindest ein bisschen Licht in jene dunkle Ecken des Staatswesens gerichtet werden, in denen Menschen eingesperrt und verwahrt werden, mitunter bis zum Tod.
Im deutschsprachigen Raum war linksunten einmalig. KnastdirektorInnen genauso wie andere staatliche Institutionen scheuen ja Transparenz jeglicher Art. Was hinter Behördenmauern geschieht, das soll bitte schön geheim bleiben. Erst recht wenn es zu Übergriffen oder gar zu Todesfällen kommt. Hier führte deshalb die behördliche Anordnung linksunten zu zerschlagen und die BetreiberInnen mit Repression zu überziehen, zu einem erheblichen Verlust für all jene Menschen die für eine bessere Welt streiten und kämpfen. Die Staatsdiener und Staatsdienerinnen konnten sich die Hände reiben, würde doch ihr Handeln nun wieder weniger publik werden können.
Übrigens warteten jene vergebens, die nun auch die Stürmung und Zerschlagung von Medienhäusern wie der FAZ, der Süddeutschen Zeitung, dem FOCUS oder dem Spiegel erwarteten. Obwohl diese ja seit Jahrzehnten gewaltgeneigten Despoten ebenso, wie etablierten Regierungsmitgliedern ein Forum in ihren Magazinen und Tageszeitungen bieten, um deren militärischen Überfälle auf andere Staaten zu rechtfertigen. Die auch selbst aktiv durch Kommentare den ein oder anderen mörderischen Angriff und damit die jeweiligen vielen toten Männer, Frauen und Kinder billigten oder rechtfertigten. Die Doppelmoral ist mit Händen greifbar.
Staatliche Verfolgung emanzipatorischer Projekte
Der Angriff auf linksunten reiht sich nahtlos ein,in die zunehmende staatliche Hetze und Repression gegen linke und emanzipatorische Projekte und Aktionen. Das fängt an beim Entzug der eher bürgerlich zu nennenden Gemeinnützigkeit in Steuerfragen (und damit die Vernichtung, zumindest Gefährdung der ökonomischen Basis entsprechender Strukturen). Trotz aller öffentlich bekundeten Abscheu vor neonazistischen und faschistischen Strukturen werden jenen die sich zivilgesellschaftlich und aktiv gegen solche Strukturen wehren, in vielen Fällen dafür staatlich verfolgt, staatlich bespitzelt und auch von den Gerichten bestraft. Immer wieder wird seitens PolitikerInnen und staatliche VertreterInnen in den Raum geworfen, man wolle womöglich die Rote Hilfe e.V. verbieten. Und stellt sich damit in eine unselige geschichtliche Tradition.
Hierin reiht sich der Angriff auf linksunten ein. Wo schon die Verbreitung von Meldungen gewissermaßen zu einer Art Verbrechen stilisiert wird, wo jene Menschen welche die unzensierte Verbreitung von Artikeln und Berichten ermöglichen mit enthemmter Repression überzogen werden, zeigen die staatlichen Institutionen ihr wahres Gesicht. Es werden von den selben staatlichen AkteurInnen die den Angriff auf linksunten führen, durchaus berechtigte Reden geschwungen was die staatliche Verfolgung in anderen Regionen dieser Erde und die dortigen Zensurmaßnahmen anbelangt. Aber hierzulande sollen Menschen zum Verstummen gebracht werden, ihre Kämpfe sollen verschwiegen werden. Und wer ihnen dennoch eine Möglichkeit bietet sich zu äußern, der wird staatlich verfolgt.
Es wird nicht der letzte Angriff gewesen sein. Die Angriffe werden zunehmen!
Umso wichtiger ist es, jene solidarisch zu unterstützen die den Kopf hinhalten, die ins Fadenkreuz der Repressionsbehörden geraten. Heute sind es die BetreiberInnen von linksunten – morgen kann es jede und jeder von uns sein!
Freiheit für linksunten!
Solidarität mit den BetreiberInnen von linksunten!
Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
Das von Professor Feest (Universität Bremen) vor Jahren ins Leben
gerufene Strafvollzugsarchiv ist wieder online
(https://strafvollzugsarchiv.de/). Viele Jahre bot die Seite im
deutschsprachigen Raum einen fundierten Einblick in die Situation im
Strafvollzug, war dann aber eines Tages im Nichts· verschwunden, ist
aber jetzt wieder zugänglich.
Strafvollzugsarchiv.de
Aus dem Bereich der Kritischen Kriminologie herkommend, hatte der
zwischenzeitlich im Ruhestand befindliche Bremer Professor Feest sich
sein akademisches Leben lang einer kritischen Haltung zu Strafe und
Strafvollzug bewahrt, hatte an seinem Lehrstuhl erst ein Archiv in
Papierform und nachdem das Internet zum Medium der Wahl wurde, auch dort
entsprechende Informationen hinterlegt.
Nunmehr wird das Projekt des Strafvollzugsarchivs getragen von
Professorin Graebsch (FH Dortmund), weiterhin auch Professor Feest, aber
ebenso von zwei Rechtsanwält/innen und weiteren MitarbeiterInnen.
Anspruch des Strafvollzugsarchivs ist es, die Rechtswirklichkeit in
deutschen Gefängnissen zu dokumentieren, aber auch Gefangenen, sowie
Insass/innen der Maßregelvollzugsanstalten (also Sicherungsverwahrung
und Psychiatrie) ehrenamtlich und unentgeltlich schriftlich
Rechtsauskünfte zu erteilen und sind für diese Klientel dann
selbstredend auch postalisch erreichbar, den Internetzugang in den
Gefängnissen ist, bis auf singuläre Pilotprojekte, nicht vorhanden.
Das Manifest
Vor wenigen Wochen ist auf der Seite des Strafvollzugsarchivs ein
Manifest online gestellt und zwischenzeitlich auch schon in einigen
einschlägigen Fachzeitschriften abgedruckt worden, in welchem die
Unterzeichner/innen die Abschaffung der Gefängnisse fordern. Der Text
des Manifests findet sich auf der Seite des Strafvollzugsarchivs und es
ist eine weite Verbreitung, aber auch Mitunterzeichnung des Manifests
ausdrücklich gewünscht.
Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com/
https://www.freedom-for-thomas.de
– am Schluss des Beitrags ist der link zur audiodatei
Im Knast zu sitzen ist für niemanden angenehm, aber in den letzten Wochen eines Jahres wird vielfach die Stimmung besonders drückend. Die Tage werden kürzer und dunkler. Die Nächte werden länger und kälter.
Viele Gefangene verbringen ihre Tage noch öfter vor ihren Fernsehern als sonst. Was sollen sie auch anderes tun? In diesen Wochen vor dem Jahreswechsel regiert im Knast der Zelleneinschluss. Die Beamt:innen wollen Weihnachten feiern, also schließen sie die Insass:innen die meiste Zeit des Tages weg und überlassen sie dort sich selbst. Hier in Freiburg hat schon vor 2 Tagen, nämlich am 20.Dezember diese Phase begonnen und wird bis einschließlich 1. Januar dauern. Für jene in Untersuchungs- und in Strafhaft bedeutet dies: es gibt eine Stunde Spaziergang im Hof, dazu noch die Möglichkeit des Zellenumschlusses und vielleicht der eine oder andere kurze Zellenaufschluss um sich zu duschen oder Kollegen auf der Station zu einem Kaffee zu besuchen. Die Zeiten in denen Besucher:innen von außen zu Besuch kommen können sind ebenfalls reduziert.
Im Bereich der Sicherungsverwahrung, von wo ich aus euch heute berichte, ist es etwas anders. Sicherungsverwahrung, ein Relikt von 1933, damals von den Nationalsozialisten ins Strafrecht aufgenommen. Seitdem dürfen und werden Menschen die ihre Strafe längst verbüßt haben weiterhin eingesperrt. Eine Haft ohne Ende. Von Betroffenen als eine „Todesstrafe auf Raten“ beschrieben, denn die Seele verkümmert, sie verkrüppelt und irgendwann erlischt die Lebenskraft.Dieses Schicksal teilen die Betroffenen jedoch letztlich mit allen Inhaftierten, besonders mit den Langzeitgefangenen!
Hier also in der Sicherungsverwahrung, sind die Zellen nämlich von 8 Uhr morgens bis 22 Uhr abends auch über die Weihnachts- und Silvesterzeit offen. Aber das ist die Ausnahme im Vollzugswesen.
Ja sie sitzen also vor ihren Fernsehern und werden dort zugedröhnt mit einer pseudo-fröhlichen Weihnachtsstimmung auf allen Kanälen, und sie erfahren doch am eigenen Leib die Kälte der Gesellschaft. Sie schauen auf die toten Wände in ihren kleinen Zellen. Jenen Zellen, in welchen im laufe der über 100 Jahre Knastgeschichte hier in Freiburg, oftmals schon Menschen gestorben sind. Sie warten darauf, dass sie eines Tages wieder ausgespuckt werden vom Knastsystem. Zurück in die Gesellschaft. Oder sie warten darauf, dereinst selbst hinter Gittern zu sterben. Letzteres ist ein typisches Gefühl in der Sicherungsverwahrung, oder bei den Gefangenen welche eine lebenslange Strafe verbüßen.
Jenen die es anders nicht aushalten gehen zu den Knastärzten und lassen sich Psychopharmaka verschreiben. Oder sie besorgen sich auf dem Schwarzmarkt Drogen. Für Minuten und Stunden schießen sie sich ab. Sie wollen nur weg! Weg, in ein Land das nicht so voller Schmerz ist. Verkatert werden sie dann wieder aufwachen und die toten Zellenwände starren sie an. Und alles wird weitergehen wie zuvor.
Klar, damit teilen sie ein Schicksal mit jenen vielen tausend Menschen vor den Gefängnismauern, die einsam in ihren Wohnungen hocken. Aber der Unterschied zum Knast ist, dass hier die Isolation gesellschaftlich erzwungen wird.
Ist es nicht paradox? Menschen die in ihrer Sozialisation vielfach beschädigt worden sind, sie sollen dann durch Isolation und Eingesperrt- werden auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden.
Immer wieder wird nach der Abschaffung der Gefängnisse gerufen, von anarchistischer Seite konsequent seit jeher, immer mehr dringt der Ruf in die Gesellschaft ein. Auch wenn wir heute noch weit entfernt sind von einer Gesellschaft die keine Knäste mehr betreibt, so sind wir doch auf dem Weg dorthin. Niemand von uns dürfte eine solche Gesellschaft zu Lebzeiten noch erleben, aber es ist an uns, den kommenden Generationen diese Forderung mit auf ihren Weg zu geben.
Übrigens, nächstes Jahr will Freiburg sich bekanntermaßen selbst feiern. 900 Jahre Stadtjubiläum! Der Knast, obwohl er mitten im Herzen der Stadt steht, sollte ursprünglich gar nicht in den Feierlichkeiten vorkommen. Ein Totenhaus im wahrsten Wortsinne. Aber zuletzt besann man sich und nun gibt es ein Kunstprojekt. Gefangene wurden fotografiert, von vorne und von hinten. Auch ihre Zellen nahm man dabei auf. Alles mit deren Zustimmung. Die Aufnahmen ihrer Rücken werden an die Außenseiten der Mauern auf riesigen Plakaten zu sehen sein, während auf den Innenseiten der Mauern die Portraitaufnahmen prangen. Ferner wird das Projekt durch eine Buchpublikation ergänzt, auch mit Beiträgen von gefangenen Menschen.
Aber es gibt auch Vorfreude hier im Gefängnis. Nämlich auf den 31. Dezember. Auf die Demo vor dem Knast, die mittlerweile zu einer Tradition geworden ist. Die Musik die gespielt werden wird, die kämpferischen Rufe, die Redebeiträge, das kleine Feuerwerk. All das wird Leben und Stimmung in den Gefängnisalltag bringen.
Und es gibt die Vorfreude auf das nächste Jahr, getrieben von der vielfach nicht tot zu kriegenden Hoffnung, das es künftig anders und besser werden wird. So trostlos das Jahresende im Knast auch scheinen mag, hier gibt es nämlich trotz allem ein Leben wie sonst nirgendwo!
Herzliche, kämpferische und solidarische Grüße an alle Hörer:innen!
Ein ganz besonderer Gruß gilt noch jenen die in Isolationshaft sitzen, oder in der Psychiatrie. Zwei Orte die vielfach übersehen werden, wo jedoch das Leben mitunter noch vielfach härter ist, als im Normalvollzug.
Thomas Meyer -Falk
-Langzeitgefangener-
https://www.freie-radios.net/99093
Am 28. Januar 2020 wird das Landgericht Karlsruhe über eine Amtshaftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg öffentlich mündlich verhandeln.
Das heißt, alle interessierten Menschen können den Prozess besuchen. Die ursprünglich für den 10. Dezember 2019 terminierte Verhandlung wurde wegen Erkrankung einer Richterin verschoben.
Die Vorgeschichte
Telio GmbH bietet in zahlreichen Haftanstalten Deutschlands die Abwicklung der Telefonie an. Allerdings sind die Gebühren wohl denen der Telekom vergleichbar, die an den wenigen öffentlichen Telefonsprechern verlangt werden. 20 Cent pro Minute für ein Inlandsgespräch gehen auf die Dauer ziemlich an den Geldbeutel (aktuell werden 14 Cent verlangt). Wer also mal 30 Minuten mit vertrauten Menschen sprechen möchte, der hat danach 4,20 € weniger auf dem Konto, zuvor sogar stolze 6 €¹ Für zwei solcher Gespräche bekommen Menschen in Freiheit schon fast eine Flatrate für ihr Smartphone, inkl. SMS und unbegrenzten Ferngesprächen innerhalb Deutschlands. Gar nicht zu reden von den Tarifen die anfallen, wenn mensch jemanden auf einem Handy oder gar im Ausland anrufen möchte. Da sind dann ohne weiteres 60 Cent und je nach Land auch über ein Euro pro Minute fällig!
Die Zivilklage
Zwar müssen laut Gesetz die Insass/innen die Kosten für die Telefonie bezahlen, aber nicht nur ich stehe auf dem Standpunkt, dass alle ausscheidbaren Kosten, wie etwa für die ganze Sicherheitsinfrastruktur, welche die Haftanstalten gerne haben wollen, solle der Staat zahlen. Also für das Aufzeichnen der Telefonate, die Kontrolle wer wann wen anruft, und anderes mehr. Deshalb nahm ich das Land Baden-Württemberg auf Schadenersatz in Anspruch, denn nach Ansicht renommierter Jurist/innen, aber auch verschiedener Gerichte verletzten öffentliche Stellen die Amtspflichten, wenn sie einen Dienstleister beauftragen, der solche Tarife von Inhaftierten fordert.
Die mündliche Verhandlung
Meinem anwaltlichen Vertreter, Herrn Klaus Eschenburg aus Freiburg (https://www.dr-klaus-eschenburg.de), der mir vom Landgericht im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, wurde zwischenzeitlich die Ladung zur mündlichen Verhandlung zugestellt: Am Dienstag, 28.01.2020, 10:30 Uhr wird im Sitzungssaal 130 (1.OG) des Landgerichts Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 7 mündlich verhandelt (zum Aktenzeichen 2 O 489/14). Einen Vergleichsvorschlag lehnte das Land nach wie vor ausdrücklich ab.
Ausblick
Nachdem das OLG Frankfurt (15 U 181/17, Urteil vom 30.11.2018) dem Grunde nach einen Schadenersatzanspruch anerkannte, dort war Kläger ein Sicherungsverwahrter aus Butzbach, dürften die Erfolgsaussichten vorliegend nicht gering sein. Allerdings werden die wenigsten anderen Inhaftierten etwas davon haben, denn die Anforderungen an einen Amtshaftungsanspruch sind recht hoch, so wird u.a. verlangt, dass man zuvor auf anderem Wege Abhilfe versucht hat zu erlangen. Dazu zählt auch, sich vor der Strafvollstreckungskammer (dort können Gefangene gegen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt klagen) zu wehren.
Seit dem 10.12.2019 können wir Insassen der Justizvollzugsanstalt Freiburg über einen neuen Vertragspartner telefonieren (Firma Gerdes, https://www.gerdescom.de). Zumindest Ferngespräche sind günstiger, auch, das ist wichtig für die zahlreichen Gefangenen im Strafhaft- und U-Haftbereich mit Migrationshintergrund, Gespräche ins Ausland sind billiger. Ein Makel stellt die Taktung von 10 Minuten dar – wer nur mal kurz auf einen Anrufbeantworter spricht, ist eine Einheit los.
Die Möglichkeit, sich dann in der Sicherungsverwahrung anrufen zu lassen, soll laut eines Aushangs am Schwarzen Brett auch noch kommen, ein Datum freilich wird dort nicht genannt.
Ein SWR-Journalist hatte Interesse bekundet, mich bezüglich dieses Zivilprozesses in der Justizvollzugsanstalt aufzusuchen; wie mir Rechtsanwalt Dr. Eschenburg mitteilt, habe die Anstaltsleitung dies untersagt. Während die Anstaltsleitung sich in den Medien mehrfach hat löblich präsentieren lassen, ob der aus deren Sicht so grandiosen Haftbedingungen, ist nicht auszuschließen, dass man kritische Berichte durch solche Verbote zumindest zu erschweren beabsichtigt.
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justivollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg