Sommer 2020: Knastsozialarbeiter geht – Corona kommt!

Wie vor wenigen Tagen gemeldet, sind seit dem 8. Juli 2020 mehrere Insassen der JVA in Quarantäne (1.). Zudem verlässt nach etwas mehr als einem Jahr Sozialarbeiter B. die Anstalt (2.).

1.) Corona-Quarantäne in der JVA Freiburg

Am 8. Juli 2020 wurden fünf Sicherungsverwahrte abgeführt und in dem ehemaligen alten U-Haftgefängnis der JVA in die dort extra kürzlich errichtete Quarantäne-Abteilung gesperrt. Neben ihnen traf es auch einige wenige andere Gefangene. Am nächsten Tag folgten weitere drei Sicherungsverwahrte, sowie eine kleinere zweistellige Zahl an Strafgefangenen, welche jedoch in ihren Zellen bleiben durften. Nur die drei Sicherungsverwahrten, sie wurden in der Sicherungsabteilung der SV-Anstalt eingesperrt. Hintergrund ist eine offenbar bestätigte Infektion eines Werkbetrieb-Meisters, und alle mit ihm tätigen Insassen wurden vorsorglich isoliert.

– Kritik der Insassen –

Kritikwürdig fanden Insassen der SV, wie mit ihnen umgegangen wurde, denn man steckte sie in leere Zellen, in denen nur Bett, Tisch, Stuhl, Schrank und WC stand. Erst nach eindrücklichen Interventionen, einer rief sogar extra seinen Anwalt an, wurde ihnen ein Teil ihrer Sachen aus den regulären Zellen geholt und gebracht. Desinfektionsmittel für Inhaftierte gibt es nach wie vor nicht. Die aus Bettlaken hergestellten Mund-Nase-Schutzmasken werden von Bediensteten oftmals als Halstuch missverstanden.

Und Therapiesitzungen finden nach wie vor in engen, kleinen und stickigen Büros statt (erst vor wenigen Tagen wurde berichtet, dass gerade solche Situationen das Infektionsrisiko erhöhen, sollte einer der Beteiligten VirusträgerIn sein).

– Unruhe unter den Insassen –

Gerade weil viele Insassen an einschlägigen Vorerkrankungen leiden (einer der Quarantäne-Betroffenen ist 46, hat aber schon Schlaganfall und Herzinfarkt hinter sich), sind diese besonders besorgt um Ihre Gesundheit und ihr Leben. Auch wenn der Leiter der SV-Anstalt, Thomas G., beteuert, die Anstalt habe keinerlei Interesse an einem Coronaausbruch, muten viele der Maßnahmen eher improvisiert an.

2.) Sozialdienst-Mitarbeiter B. verlässt JVA Freiburg

Seit knapp einem Jahr war B. in der JVA tätig (zu seinem Einstieg vgl. https://freedomforthomas.wordpress.com/2019/08/28/shorty-bekommt-sicherungsmassnahmen/). Der sechste Sozialarbeiter auf der liebevoll-sarkastisch als „Todesstation“ bezeichneten Station 5/2, in immerhin sieben Jahren! Auch wenn der Alltag nicht immer frei war von Konflikten, kam es doch gelegentlich zu dem ein oder anderen spannenden Gespräch, denn B. hatte seine Bachelor-Arbeit über Trauerprozesse geschrieben. Ein Thema, das vor wie hinter den Mauern mehr Beachtung verdienen würde.

Warum er geht ist offen, die Zeche zahlen erst mal die Insassen, da nun erst ein/e neue/r Sozialarbeiter/in gefunden und eingearbeitet werden muss. Dies trifft besonders jene Insassen, die nicht über Außenkontakte verfügen, wo also der Sozialdienst so etwas wie einen Anker im Haftalltag darstellt.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Staatsschutz Bamberg auf Informationssuche im Juli 2020

Wie im November 2019 berichtet (https://de.indymedia.org/node/44474), ist die bayrische Polizei auf Informationssuche in Sachen LKW-Brand bei der Firma Massak Logistik GmbH.

Polizeiliche Vernehmung in Nordostbayern

Am 07.07.2020 bekam ich den Anruf einer Freundin aus Bayern. Die Polizei stehe bei ihr in der Wohnung und wolle nun meine an sie gerichteten Briefe mitnehmen.

Wie sie mir später erzählte, sei sie am Vortag von der Bamberger Kriminalpolizei, Abt. Staatsschutz, angerufen worden. Am 7.Juli sei dann eine rund 45min Vernehmung erfolgt, wo sie durch die Kriminalpolizisten B. und M. über den Kontakt zu mir befragt worden sei.

So ganz deutlich wurde nicht, ob es ausschließlich um die bei dem Händler, der bundesweit Inhaftierte mit Waren des täglichen Bedarfs beliefert, verbrannten LKWs ging, oder auch um die bei der Bundespolizei in Brand geratenen Kraftfahrzeuge.

Die Kontaktschuld?

Der bayrischen Polizei genügt schon die Tatsache, dass jemand auf der von der Justizvollzugsanstalt geführten Telefonliste steht, um doch recht massive Schritte einzuleiten. Gerade im Bereich „Staatsschutz“ ist das nichts, was neu wäre.

Die Freundin ist dem bürgerlichen Umfeld zuzurechnen, und erfreulicherweise hat sie sich nicht aus dem Staub gemacht und den Kontakt beendet, sondern sieht – bei aller Aufgeregtheit darüber, wenn plötzlich die Polizei vorbei schaut – den Vorfall auch eher sportlich. Dennoch ist die Verunsicherung vorhanden.

Bezeichnend ist, dass einige kritische Berichte über die Firma schon ausreichen, um in den Fokus des Staatsschutzes zu geraten!

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Corona in der JVA Freiburg?

Am Mittwoch, den 8.Juli 2020, wurden in der JVA Freiburg 5 Sicherungsverwahrte sowie mehrere Gefangene auf die Quarantänestation verlegt. Hintergrund ist die mögliche Infektion mit Corona seitens eines Werkbeamten.
Nach bisher vorliegenden Informationen soll die Quarantäne der Infektierten 14 Tage andauern.
Die Verunsicherung unter den Inhaftierten ist verständlicherweise nun erheblich gestiegen.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

Ein kleiner Sieg vor Gericht – und doch verloren…

Nachdem zwei Mittdreißiger am 26. März 2020 zwei Sicherungsverwahrte in der JVA Freiburg verprügelt hatten, kamen sie in Isohaft. Einer der beiden erzielte einen Etappensieg bei Gericht.

Der 26. März 2020

So um die Mittagszeit drangen die Herren K. und R. in die Zelle eines Mitverwahrten ein, schlossen die Zellentüre hinter sich und dann hörte man diesen nur noch vor Schmerzen schreien. Ein anderer Insasse versuchte das Personal zu alarmieren. Als dieses vor Ort ankam, gelang es Herrn R. offenbar noch in die Zelle eines wegen pädokrimineller Taten einsitzenden anderen Verwahrten zu stürmen und diesen niederzustrecken.

Die Folgen

Nach kurzer Versorgung durch den Sanitäter, kamen beide Opfer zurück auf die Station, hatten aber in den Folgewochen einige Arzttermine, der eine wegen der Gefahr, dass sein Auge und der andere, dass sein Ohr Schaden genommen haben könnten. Die zwei jungen Täter wiederum landeten in strenger Einzelhaft.

Zwischenzeitlich wurden sie in andere Anstalten verlegt, der eine nach Offenburg, der andere nach Stuttgart-Stammheim.

Die Klage von Herrn K.

Mit Schreiben vom 29.3.2020 beantragte Herr K. beim Landgericht Freiburg die vorläufige Außervollzugssetzung der Unterbringung im Strafhaftbereich. Warum dies? Herr K. sitzt seit mehreren Jahren in der Sicherungsverwahrung und eigentlich dürfen Verwahrte nur unter sehr engen Voraussetzungen mit Strafgefangenen im selben Haus untergebracht werden. Hierauf verwies Herr K. In der Anlage zu diesem Artikel findet sich der im folgenden erwähnte Beschluss des Landgerichts zum Nachlesen.

Die Gerichtsentscheidung

Am 20.04.2020 (Az. 13 StVK 137/20) entschied das LG Freiburg im Wege des Eilrechtsschutzes, dass diese Unterbringung im Strafhaftbereich vorläufig außer Vollzug gesetzt werde, denn der Status als Sicherungsverwahrter rechtfertige allenfalls eine nur wenige Tage dauernde Unterbringung im Strafhaftbereich, der Zeitraum dürfe jedoch keinesfalls zwei Wochen überschreiten!

Die Reaktion der JVA Freiburg

Wurde Herr K. dann umgehend in den Bereich der Sicherungsverwahrung zurückverlegt? Nein, man schickte ihn einfach nach Stuttgart-Stammheim, so dass der Beschluss völlig ins Leere lief, denn der Beschluss bindet nur die JVA Freiburg. Zwischenzeitlich freilich wurde Untersuchungshaft angeordnet, da zu der Schlägerei noch der Verdacht hinzutrat, forciert durch Aussagen von Insassen, die Herren K. und R. hätten einen Giftanschlag auf einen Verwahrten durchgeführt, zumindest aber geplant. So der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Freiburg.

Ausblick

Für die beiden jungen Sicherungsverwahrten sind die Aussichten unerfreulich, denn schon der erste körperliche Übergriff könnte für eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe Anlass geben; sollte zudem der Verdacht, man habe einen Giftanschlag geplant, durch eine Hauptverhandlung nachgewiesen werden können, dürften die Folgen noch härter sein. Der Ermittlungsrichter stellt nämlich den Verdacht des versuchten Mordes in den Raum.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

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Gericht setzt Disziplinierung Shortys ausser Vollzug!

Mal wieder hat Shorty, über den ich von Zeit zu Zeit berichte, einen Etappensieg vor Gericht erzielt. Das Landgericht Freiburg setzte in einem Eilverfahren die Disziplinarmaßnahme der Anstalt außer Vollzug.

Die Vorgeschichte

Der 42-jährige Shorty befindet sich nun schon mehrere Jahre in der Freiburger Sicherungsverwahrungs-Anstalt. Immer wieder wehrt er sich mit Erfolg gegen Maßnahmen der Anstalt, so wie beispielsweise den rechtswidrigen Entzug seines Medikaments gegen ADHS, worüber ich an anderer Stelle schon näher geschrieben habe.

Diesmal war im Grunde auch die Medikation der Auslöser. Werktags muss er gegen 7:45 Uhr zum Sanitäter in dessen Büro, um das Ritalin einzunehmen. Am 5. Juni soll er diesen Termin verpasst haben, weshalb die Stationsleiterin, Frau Hauptsekretärin P. mitgeteilt haben soll, er bekäme das Medikament deshalb nicht, da dies die Abläufe in der Sanitätsabteilung nicht vorsehen.
Nach Darstellung der Anstalt habe er danach begonnen, alle 10 Minuten aus dem Zellenfenster zu rufen „ich will mein Ritalin“ und zu der Beamtin habe er gesagt, wenn sie ihre Arbeit nicht auf die Reihe bekomme, möge sie ihr berufliches Glück im Jugendvollzug suchen oder nach Hause gehen. Anderen Untergebrachten, die zum Arzt gebracht werden sollten, habe er gesagt, sie sollten das nicht, man werde hier nur umgebracht.

Shortys Klage

Da die Anstalt wegen des Vorfalls für die Dauer von 15 Tagen als Disziplinarmaßnahme den Zelleneinschluss vormittags von 8 bis 11 Uhr verfügte, klagte Shorty vor dem LG Freiburg.

Seine Darstellung unterschied sich substantiell von der der Anstalt. Er sei pflichtgemäß um 7:50 Uhr vor dem Büro der Beamtin gestanden, wo ihn die Beamtin bis 8:05 Uhr habe warten lassen, um dann aus dem Büro zu stürmen und ihn anzuschreien. Er werde nun sein Medikament erst um 13 Uhr erhalten; auch der Hinweis, es sei für ihn gesundheitlich von großer Wichtigkeit, das Medikament pünktlich einzunehmen, habe sie nicht umzustimmen vermocht.

Da er wegen des Zelleneinschlusses kaum noch an der Arbeitstherapie teilnehmen könne, denn die findet u.a. von 8 bis 11 Uhr statt, und schon bedingt durch die Corona-Maßnahmen (wie das Besuchsverbot) besonders getroffen sei, möge die Maßnahme vorläufig, d.h. bis zur Entscheidung im Hauptverfahren außer Vollzug gesetzt werden.

Der Beschluss vom 22.06.2020

Mit dem Beschluss (Az. 13 StVK 246/20) kam die Kammer des Landgerichts dem Eilantrag vollumfänglich nach. Es sei mitnichten ausgeschlossen, dass er im Hauptverfahren gewinnen werde. Würde man also jetzt nicht die weitere Vollziehung aussetzen, wäre bis zu einer entsprechenden Entscheidung die Disziplinarmaßnahme vollständig verbüßt und der effektive Rechtsschutz wäre verwehrt.

Ausblick

Ob Shorty auch das Hauptverfahren gewinnen wird, bleibt abzuwarten, aber erneut zeigt sich, wie rigide die Anstalt vorzugehen in der Lage ist, selbst wenn jemand wie Shorty doch völlig zu Recht auf seine Not nachdrücklich hinweist. Da der Flur von Kameras überwacht wird, kann das Gericht ohne weiteres prüfen, ab welchem Zeitpunkt Shorty vor dem Büro wartete. Da das Büro zudem verglast ist, könnte Frau P. nicht sagen, sie hätte ihn nicht gesehen, sollte er dort gestanden haben.

Vor ein paar Monaten erschien in der Zeitschrift der evangelischen Gefangenenseelsorge (https://www.gefaengnisseelsorge.de) ein bemerkenswerter Aufsatz eines Gefängnisseelsorgers. Tillmanns schreibt dort (Ausgabe Nr. 9 – April 2020, Seite 42 ff) über das „Sterben ohne Tod“ in der Sicherungsverwahrung. Er bemängelt die nachdrücklichen Ohnmachtserfahrungen, denen die Sicherungsverwahrten ausgesetzt seien, ohne eine wirkliche Perspektive, jemals wieder auf freien Fuß zu kommen. Wie dies gerade auf die noch etwas jüngeren Verwahrten wirkt und zu welchen dysfunktionalen Reaktionen dies führt, habe ich kürzlich schon näher skizziert.

Nicht anders verhält es sich hier.

Was sind schon 15 Tage weniger Zellenaufschluss – für einen lange Zeit in Haft sitzenden Menschen ist dies kaum ein Mückenstich. Aber solche Mückenstiche gibt es täglich, gerne auch mehrfach, Woche um Woche, Monat um Monat, Jahr für Jahr. Dass das nicht die produktivsten Kräfte in den Menschen weckt, sollte eigentlich offensichtlich sein ….

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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JVA Freiburg: Nur äußerst restriktive Zulassung von Besuchen

Seit nunmehr 100 Tagen dürfen sich in Baden-Württemberg Gefängnis-Insassinnen und -Insassen nicht mehr besuchen lassen. Ab dem 29.Juni 2020 werden nun wieder Besuchspersonen eingelassen – jedoch nur Angehörige!

Das totale Besuchsverbot

Seit über drei Monaten wird den Inhaftierten (aber auch all deren Angehörigen und FreundInnen) ein totales Besuchsverbot zugemutet. Der durch die Inhaftierung bedingte hohe Stresspegel wird dadurch zusätzlich erhöht und hier in der JVA Freiburg nahm in den letzten Wochen der Unmut immer mehr zu. Die Ausweitung von Telefonzeiten half nur bedingt, denn Beziehungen leben existenziell vom unmittelbaren Gegenüber. Selbst als dann Skype eingeführt wurde (eine technische Revolution für die Justiz: man mag es kaum glauben, aber selbst in CSU-Bayern können bspw. Sicherheitsverwahrte schon seit 2015 skypen), galt dies im Regelfall nur für Angehörige und beschränkte sich auf 30 min/Monat, was zuletzt auf 60 min/Monat erhöht wurde.

Weniger als die Hälfte hatte vor einigen Wochen dieses Angebot genutzt, denn vielfach fehlt es an der technischen Infrastruktur bei den Angehörigen.

Besuche ab dem 29.Juni 2020

Per Auszug wurde am 23.06.2020 informiert, dass Besuche wieder möglich sein sollen – ab dem 29.06.2020. Etwas kryptisch wurde aber in Fettdruck auf „§11 Abs. 1 StGB“ verwiesen – ein Glückspilz wer das Strafgesetzbuch kennt, denn dieses kleine, aber in der Wirkung recht fiese Verweis bedeutet nichts anderes, als dass der Großteil der BesucherInnen ausgeschlossen bleibt. Nur Angehörige dürfen die Anstalt zu Besuchszwecken betreten – nun ja, immerhin. Besser als die bisherige Praxis. Aber im Ergebnis werden viele Inhaftierte unfreiwillig weiter auf Besuche verzichten müssen, denn sie haben keine Angehörigen (mehr) die sie besuchen. Und der Freundeskreis, den sie sich vielleicht aufgebaut haben, der ist – wie erwähnt – vom Zutritt zur JVA ausgeschlossen.

Klage gegen diese Restriktion

Mit Schriftsatz vom 23.06.2020 habe ich nun beim Landgericht Freiburg, der 13. Strafvollstreckungskammer, die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Beschränkung beantragt. Da ich selbst seit 1996 inhaftiert (und seit 2013 in Sicherheitsverwahrung befindlich) bin, verwies ich auf die sozial desintegrierende Wirkung, wenn Menschen über lange Zeiträume von Freundinnen und Freunden ferngehalten werden. In einer Nebenbemerkung verwies ich auf die Genese der Sicherheitsverwahrung: eingeführt mit Gesetz vom 24.11.1933, d.h. von den Nationalsozialisten. Das damalige Menschenbild erscheint bis heute zumindest partiell fortzuwirken, aber das wäre dann ein anderes Thema.

Nun bleibt abzuwarten, ob angesichts der in Freiburg sehr, sehr geringen Fallzahlen an Corona-Neuinfektionen (in der JVA soweit ersichtlich sogar gar keine Fälle) das Gericht die Maßnahme der Anstalt aufheben wird.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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