JVA Freiburg und ihre Quarantänestation

Seit ein paar Tagen müssen zwei aus dem Offenen Vollzug abgelöste Sicherungsverwahrte auf der zur angeblichen Quarantänestation umgewidmeten Sicherheitsstation der Sicherungsverwahrung (SV) in Quarantäne zubringen.
Allerdings scheint die Quarantänestation nach wie vor beliebte Abkürzungsstrecke auch für das Personal.

 

Die Quarantänestation

Neuzugänge in einer JVA werden bundesweit seit Beginn der Pandemie vorsorglich bis zu 14 Tage in Quarantäne gesteckt, da man so verhindern möchte, dass diese den Sars-Virus einschleppen.
In der SV Freiburg wurde ein kleiner Sicherheitstrakt auf der Station 5/2 (sarkastisch seit 2013 auch die „Todesstation“ genannt, ob der vielen Todesfälle dort) in eine Quarantänestation umgewidmet.
Dort leben die beiden Verwahrten nun, haben täglich stundenweise Zellenaufschluss, um sich auf den wenigen Metern Flur bewegen und auch duschen gehen zu können.
Ein Luftaustausch findet dort faktisch kaum statt, im Gegenteil.
Die Luft heizt sich auf und ist zum Schneiden dick.

 

Die gern genommene Abkürzung

Für das Personal, das auf derselben Ebene seine Büros hat, ist es bequem, auch weiterhin durch die Quarantänestation zu laufen , denn andernfalls müsste man einen kleinen Umweg über eine andere Station gehen.
Der Leiter der SV, Thomas G., vertritt nach Rücksprache mit dem Anstaltsarzt die Ansicht, es sei völlig unbedenklich, so zu verfahren.

 

Das Problem der Aerosole

In den letzten Wochen wird vermehrt über die Gefahren berichtet, die von Aerosolen ausgeht, die sich stundenlang in der Luft halten und auch den einfachen Mund-Nasenschutz durchdringen können.
Deshalb gibt es bei einigen Bewohnern, die teilweise gesundheitlich stark vorbelastet sind durch Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere Risikofaktoren, durchaus Bedenken, was die laxe Vorgehensweise angeht.
Ob zudem die Ansicht des Leiters der SV mit den aktuellen Forschungsergebnissen in Einklang steht, das prüfen zur Zeit das Gesundheitsamt des Landratsamtes Freiburg und die Medizinalreferentin im Justizministerium zu Stuttgart.
Denn je öfter das Personal die Quarantänestation als Abkürzungsweg verwendet, umso größer die Gefahr der Ansteckung, sollte einer der Verwahrten infiziert sein.
Manche fragen sich, wie ernst die Anstalt das Recht auf Leben der Insassen denn wirklich nimmt.
Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

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Das Verbrechen schlägt zu: Gestohlener Joghurt im Knast!

Nach so manch dramatischen Ereignissen in der Freiburger Sicherungsverwahrung, darunter ein mögliches Giftattentat, heute etwas aus der humoristischen Rubrik.

Der noch zu den jüngeren Insassen der SV zählende Fritzi (Name geändert) sah seine Chance gekommen, nachdem einige Joghurts herrenlos auf der Station herum standen. Flugs nahm er sie an sich und machte sich von dannen. Blöd nur, der Flur ist von Kameras überwacht und so nahm das Elend seinen Lauf: Zuerst räumte er dann auch sein Verbrechen ein und sicherte zu, Schadenersatz zu leisten.

Nur um kurz danach davon nichts mehr wissen zu wollen, so dass der Vorgang auf den Tisch seiner Magnifizenz wanderte, Vollzugsleiter Thomas G. persönlich. Ein Mann mit Abitur und Studienabschluss, der sich über den Vorgang beugte, mündliche Anhörungen durchführte und am Ende landet nun die Sache tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft.

Sie wird nun von allen Seiten ermitteln dürfen! Ob sie, oder die Haftanstalt dazu eine eigene Sonderkommission Joghurt gründen werden, das muss heute noch offen bleiben.

Selbstredend wird nun gefühlt jeder zweite Insasse gefragt, ob er wohl wisse, wo man auf dem Schwarzmarkt gestohlene Joghurts los werden könne. Fritzi hingegen sitzt eher bedröppelt im Hof und lässt den Spott über sich ergehen.

Tja, wer braucht schon die ARD mit ihrer TATORT-Reihe, wenn hier das Verbrechen vor Ort seine Umtriebe feiert.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com

Medizinische Versorgung hinter Gittern

Vor wenigen Tagen berichtete die taz ( ‚Krank im Knast‘ ) über die vielfach desolate medizinische Versorgung von Gefangenen. Seitens des Vereins ‚Demokratischer Ärztinnen und Ärzte‘ gab es zudem einen ebenso sachkundigen wie forderungsreichen Aufruf.

 

Vorweg- Erfahrung aus der JVA Freiburg

 

Neben Ernährung, Besuchs-, Freizeit- und Arbeitsangeboten, sowie dem jeweiligen Knastkaufmann und dessen Preispolitik, entzünden sich ansonsten die meisten Konflikte an der jeweiligen medizinischen Versorgung. Auch in Freiburgs Haftanstalt verhält es sich da nicht anders. Ein ebenso unvollständiger, wie kurzer Einblick:

 

  1. Streit um medizinisches Cannabis

 

Über mehrere Jahre stritt Shorty (https://freedomforthomas.wordpress.com/2019/02/03/renitenz-der-jva-freiburg-im-umgang-mit-einem-kranken/) mit der JVA Freiburg über die Versorgung mit medizinischem Cannabis. Drei Mal beanstandete das zuständige Gericht jeweilige Ablehnungsbescheidungen der Haftanstalt als völlig unzureichend.

Auch danach gelang es ihm nicht die Versorgung durchzusetzen; aber der zweijährige Prozessmarathon verdeutlichte, wie oberflächlich medizinische Fragestellungen durch die Anstalt geprüft wurden.

 

  1. Streit um ADHS-Medikament

 

Wie der Zufall so spielt war auch hier Shorty der Kläger. Seit Jahren erhielt er ein Ritalin-Präparat wegen seiner ADHS-Erkrankung. Im August 2018 soll er versucht haben das Medikament anstatt einzunehmen, in seiner Hand zu verstecken. Die Anstalt reagierte auf diesen Täuschungsversuch mit einem Totalentzug der Medizin. Während das Landgericht Freiburg dies billigte, sah das von Shorty angerufene Oberlandgericht Karlsruhe schwerwiegende rechtliche Verstöße (zu dem Fall vgl. ‚OLG rügt Verweigerung eines ADHS-Medikaments‘

https://freedomforthomas.wordpress.com/2019/03/11/olg-ruegt-verweigerung-eines-adhs-medikaments/). Selbst nach dem erfolgreich erkämpften Beschluss sollte es noch Monate dauern, bis die JVA die medizinische Versorgung wieder aufnahm.

 

  1. Methadon-Substitution

 

Im Bereich Sicherungsverwahrung werden mehrere Drogenabhängige mit Methadon substituiert. Werktags nehmen sie gegen 07:40 Uhr ihr Methadon im Sanitäts-Raum ein. Aus (angeblich) organisatorischen Gründen wird es ihnen wochenends und feiertags erst zur Mittagszeit gegen 12:45 Uhr ausgegeben, was bei fast allen jeweils am Samstag zu Entzugserscheinungen führt, denn der Methadonspiegel sinkt nach 24 Stunden ab. Die fünf Stunden ‚Wartezeit‘ (statt 07:45 Uhr erst 12:45 Uhr) belastet sie jede Woche aufs Neue. Der Arzt, so die Aussage der Betroffenen, spiele die Entzugssymptome als pure Einbildung herunter.

 

  1. Das rapide Absetzen von Medikamenten

 

Vor ein paar Monaten kam W. aus der JVA Bruchsal in Freiburg an; Mitte 40, den ersten Herzinfarkt schon hinter sich. Methadonsubstituiert, dazu viele weitere Medikamente. Eines davon setzte der Anstaltsarzt ohne Vorwarnung und ohne es langsam ausschleichen zu lassen ab. Angeblich würde die gemeinsame Einnahme die Sterblichkeit erhöhen – Bedenken die der vorherige Anstaltsarzt nicht hegte. Prompt erlitt W. kurze Zeit später einen Schlaganfall und auch einen epileptischen Anfall. Nach Tagen im Krankenhaus kam er zurück auf die Station, die linke Körperseite noch ziemlich taub. Es musste dann erst die aus anderem Zusammenhang vielleicht noch bekannte Anstaltspsychologin W. auf die Idee kommen, dass zumindest eine rudimentäre physiotherapeutische Hilfe angezeigt wäre: sie übergab ihm einen kleinen Plastikbären, den sollte er feste kneten, damit die noch teilweise gelähmte linke Hand wieder zum Leben erwachen möge.

 

Aber darauf will ich garnicht hinaus. Der behandelnde Arzt der Uni-Klinik, immerhin ein  Universitätsprofessor hatte sofort wieder das zuvor abgesetzte Medikament verordnet und im ärztlichen Bericht explizit vermerkt, dass wenn es erneut überhaupt abgesetzt werden sollte, dann nur schleichend. Tja, der Anstaltsarzt sah es wieder mal anders! Er setzte es einfach so ab. Rechtlich war und ist er nicht verpflichtet sich an Empfehlungen eines Universitätsprofessors zu halten.

 

Der taz-Bericht

 

Am 01.08.2020 berichtete die taz in ihrer Wochenendausgabe (https://taz.de/Gesundheitsversorgung-in-Gefaengnissen/!5699817/)  über fehlendes Geld, Personal und fehlende Medikamente in deutschen Gefängnissen, mit all den dramatischen Folgen für die Betroffenen, bis hin zu Todesfällen.

Zu Wort kommen neben Rechtsanwalt Thomas Galli, der mittlerweile zu den Gefängniskritikern zählt (zuvor war er lange Zeit als Gefängnisdirektor tätig) auch die Dortmunder Professorin Graebsch. Sie hatte einen Insassen vor dem Amtsgericht Augsburg verteidigt, der es gewagt hatte den Anstaltsarzt wegen unterlassener Hilfeleistung anzuzeigen, da dieser eine Hepatitis-C-Behandlung verweigert habe. Ermittelt wurde nicht gegen den Arzt der JVA, sondern den Insassen. Angeklagt wurde dann folgerichtig auch nicht etwa der Knastdoktor, sondern der vorlaute Insasse: wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung. Die Professorin konnte für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken.

 

Auch ein ehemaliger Insasse darf seine Erlebnisse schildern, wie ihm nämlich nachweislich in der JVA Gablingen (grob fahrlässig) völlig falsche Medikamente gegeben wurden und er als Notfall in die Uni-Klinik eingeliefert werden musste.

 

Der Aufruf des vdää

 

Der vor kurzem publizierte Aufruf (https://www.vdaeae.de/images/vdaeae-Medizinische_Versorgung_Inhaftierter_Juni2020.pdf) des ‚Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte fordert einen grundlegenden Wandel in der medizinischen Versorgung gefangener Menschen. Das umfangreiche Dokument kann nur wärmstens zur Lektüre empfohlen werden. Es bemängelt die medizinische Versorgungslage in den Gefängnissen ebenso, wie den restriktiven Umgang mit Substitution/Spritzenvergabe und viele Punkte mehr.

 

Ausblick

 

Inhaftierte haben in der Regel einen weitaus höheren medizinischen Versorgungsbedarf als die Durchschnittsbevölkerung, Sie entstammen prekären Lebensverhältnissen, pflegen einen ebensolchen Lebensstil, und es dürfte mittlerweile bekannt sein, dass Armut und allgemein schlechterer Gesundheitsstatus miteinander korrelieren. Sicherlich, immer wieder wird auch sehr gute Arbeit geleistet, es werden Leben gerettet, zuvor kränklich in einer Anstalt eintreffende Menschen aufgepäppelt; das darf aber nicht dazu führen die offensichtlichen und schweren Defizite im Alltag zu übersehen. Nicht jeder hat die Energie, so wie Shorty, sich in jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu stürzen, nicht jede/r hat das Glück, wie der bayrische Insasse, durch eine kompetente Verteidigerin vor Strafverfolgung am Ende doch noch geschützt zu werden!

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

Hermann-Herder-Str.8, D-79104 Freiburg

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Terrorismusverdacht wegen Massaks verbrannter LKW´s?

Wie im November 2019 berichtet, verbrannten einige LKW´s der Massak Logistik GmbH (Bayern). Die Firma beliefert über 100 Gefängnisse, bzw. deren InassInnen mit Waren des täglichen Bedarfs.
Seit Jahren wird immer wieder kritisch über die Firma berichtet.
Nun teilte Oberstaatsanwalt L. von der Generalstaatsanwaltschaft München mit, man ermittele gegen Unbekannt. Das Verfahren führe die die Terrorismuseinheit ZET Bayern, angesiedelt bei der Generalstaatsanwaltschaft (unter Az.: 501 UJs 19/19 links)
Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

 

Klares NEIN! zum Polizeigesetz – Demo gegen neue Polizeigesetze am 5.7. in Freiburg

Wer nichts zu verbergen habe, so lautet ein Argument, brauche nichts zu
befürchten. Ob vor der Polizei. Ob vor dem Verfassungsschutz. Auch die
Reform des Polizeigesetzes betreffe doch niemals unschuldige Menschen.

So lauten die Märchen. Wer heute hier am 5. Juli auf der Demo vor Ort
ist, ist schon im Visier von Polizei und von Verfassungsschutz. Landet
vielleicht in irgendwelchen Datenbanken. In Datenbanken aus denen sich
dann auch gerne mal Polizeikräfte privat bedienen.

Jetzt in diesen Zeiten werden die Grundlagen dafür geschaffen, um in
künftigen Jahren, streng nach Gesetz Menschen zu verfolgen und
einzusperren. Sobald sich die Verhältnisse weiter zuspitzen, kann sich
der Staat auf die heute geschaffenen Gesetze beziehen. Aber nicht nur
das. Vielleicht will jemand der heute hier ist in zwei, drei, fünf
Jahren in einer Firma arbeiten, die besonderen Sicherheitsanforderungen
unterliegt. Ob das dann möglich sein wird? Mit entsprechenden Einträgen
in den staatlichen Datenbanken wohl eher nicht.

Schon heute hat die Polizei ein Übermaß an Möglichkeiten. Da soll, da
darf keine Quentchen mehr dazu kommen!

Solidarische Grüße aus der Justizvollzugsanstalt

Thomas Meyer-Falk