Beschwerde gegen Staatsschutz Bamberg ohne Erfolg!

Wie im Juli 2020 berichtet, ist die Kriminalpolizei Bamberg seit 2019 auf Informationssuche (https://freedomforthomas.wordpress.com/2020/07/11/staatsschutz-bamberg-auf-informationssuche-im-juli-2020/), nachdem bei der Firma Massak Logistik GmbH LKWs brannten. Als ich ins Visier der FahnderInnen geriet, beschwerte ich mich beim Landesbeauftragten für Datenschutz. Dieser hat nun die Beschwerde aus datenschutzrechtlicher Sicht für unbegründet erachtet.

Die Vorgeschichte

Die Firma Massak Logistik GmbH ist ein Zulieferdienst für Haftanstalten. Die Geschäftsführer betreiben neben dieser Firma auch noch weitere Unternehmen (so in Bamberg EDEKA-Filialen). Im Gefängniskontext beliefert die Firma seit vielen Jahren den Großteil der InsassInnen in bundesdeutschen Gefängnissen mit Lebensmitteln und sonstigen Waren aus dem Non-Food-Bereich (darunter auch Kleidung, CDs, Elektronik). Immer wieder berichtete ich in den vergangenen Jahren über Recherchen zu der Firma, aber auch über die Kritik von InsassInnen an der Preisgestaltung. Denn je nach Artikel liegen die Preise auch schon deutlich über jenen, welche in Geschäften vor den Mauern verlangt werden; wobei die Inhaftierten besonders ärgerlich darüber sind, wenn sie in EDEKA-Prospekten sehen, was EDEKA-Filialen für Preise verlangt und sie selbst dann höhere Preise zahlen müssen.

Am 12. Mai 2019 kam es dann offenbar zu einem Brandanschlag auf LKWs der Firma Massak Logistik GmbH.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen

Mindestens seit Mai 2019 ermittelt deshalb die örtlich zuständige Kriminalpolizei im bayrischen Bamberg. Als dann rund ein Jahr später der Staatsschutz bei Frau H., einer Freundin aus Bayern, unter Hinweis auf eben dieses Geschehen um die Firma Massak bei ihr vorbei schaute und meine an sie gerichteten Briefe mitnahm, beschwerte ich mich beim Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de/).

Anschließend ließ sich folgendes zu den polizeilichen Ermittlungen rekonstruieren:

Ein Bekennerschreiben zu dem Brandanschlag hätte nach Ansicht der Polizei „Ähnlichkeiten“ zu einer mir zugeordneten Homepage aufgewiesen. Zudem sei in der Zeitschrift „Zündlumpen“ vom 18.05.2019 auf den Anschlag und die Solidarität mit anarchistischen Gefangenen hingewiesen worden.

Sodann sei es am 19.08.2019 zu einem Brandanschlag in Sachsen auf Baustellenfahrzeuge für den Neubau der JVA Zwickau gekommen. In einem am 21.08.2019 auf indymedia.org publizierten Bekennerschreiben hätte sich dann ein „Autonomes Kommando Thomas Meyer-Falk“ hierzu näher verhalten. Später sei es zu weiteren Anschlägen auf die Fahrzeuge der Firmen VSTR GmbH, sowie Hatschek Bau GmbH gekommen, welche ebenfalls am Gefängnisneubau in Zwickau mitwirkten.

Am 09.05.2020 schließlich hätte sich ein Brandanschlag auf dem Gelände der Bundespolizei Bamberg ereignet, der „starke Ähnlichkeiten zu den Anschlägen zu Lasten der Firma Massa aufgewiesen“ habe, so eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Oberfranken, welche der Landesbeauftragte für Datenschutz zitiert.

Über ein Auskunftsersuchen der Generalstaatsanwaltschaft München habe dann der Staatsschutz bei der JVA Freiburg eine „Besuchs- und Telefonliste“ erhoben und sei auf diese Weise auf besagte Frau H. gestoßen, die mich schon besucht und mit mir telefoniert habe.

Die Beschwerde beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz

Am 08.07.2020 bat ich den Datenschutzbeauftragten aus datenschutzrechtlicher Perspektive das Vorgehen der Kriminalpolizei zu prüfen, insbesondere was die Erhebung von Besuchs- und Telefondaten bei der JVA angehe, die Sicherstellung der Korrespondenz bei Frau H., sowie den Umstand, dass die Staatsschutzbeamten mich Frau H. gegenüber als Linksextremisten bezeichnet hätten.

Mit Bescheid vom 26.11.2020 kommt der sachbearbeitende Oberregierungsrat zu dem Ergebnis, dass meine Beschwerde vollumfänglich unbegründet sei und erläutert dies ausführlich. Wer die Details nachlesen mag, der Bescheid ist als PDF angefügt (lediglich den Namen der Freundin aus Bayern und den des Sachbearbeiters vom Datenschutzbeauftragten habe ich geschwärzt).

Bilanz

Auch wenn die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten nicht überraschend kommt, so bietet der Bescheid doch einen interessanten Einblick in die Ermittlungstätigkeit des Staatsschutzes der Kripo Bamberg. Was mich selbst angeht, so berührt mich das Vorgehen des Staatsschutzes eher wenig, denn mir ist es seit meiner Verhaftung 1996 vertraut, vom Staat und dessen Bediensteten umfassend ausgespäht zu werden. So wurde bspw. bis 2007 nahezu jeder meiner ein- und ausgehenden Briefe genauestens von einem/einer Jurist/in in der JVA Bruchsal gelesen. So etwas senkt mit den Jahren den eigenen Empörungsgrad. Noch heute tönt bei meinen Telefonaten der Ansagetext, dass „dieses Telefonat mitgehört und aufgezeichnet werden“ könne. Glücklicherweise ist Frau H. seelisch robust und hat den Polizeibesuch und die „Belehrung“ wer ich aus polizeilicher Sicht sei, gut verkraftet.

Über diese persönliche Befindlichkeit hinausgehend kann allerdings gefragt werden, wo in einem Staat die Würde des Menschen ganz lebenspraktisch bleibt, wenn er oder sie de facto über keinerlei Privatsphäre verfügt, die frei wäre von staatlicher Repression. Wenn die Polizei private Korrespondenz einfordert, auch wenn vorliegend Frau H. dann, um eine förmliche Beschlagnahme und vielleicht eine Durchsuchung ihres Hauses zu vermeiden, diese „freiwillig“ herausgab.

Andere Menschen hätten vielleicht den Kontakt zu solch einem Gefangenen (wie mir) abgebrochen. Aber es muss sich gar nicht um einen Zusammenhang mit Gefangenen handeln: Es reicht schon ein Polizeibesuch, in dessen Verlauf dann vor dem/der Nachbar/in „gewarnt“, d.h. informiert wird, um je nach Umfeld soziale Ächtung zu bewirken.

In den letzten Wochen und Monaten nimmt die staatliche Repression bundesweit zu. Ob Razzien oder auch Festnahmen (medial von der konservativ-bürgerlichen Presse beifallheischend begleitet). Umso wichtiger erscheint es mir, sich nicht beeindrucken und schon gar nicht einschüchtern zu lassen!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Datei: PDF iconBescheid Eingabe betreffend Ermittlungsmassnahmen.pdf

Rechtsstreit um Besuch in Corona-Zeiten

Seit Beginn der Corona-Pandemie müssen auch Gefangene um ihre Besuche kämpfen. Zwar wurde in vielen Haftanstalten Skype eingeführt, dies ersetzt aber nicht die persönliche Begegnung. Nun hat in einem der ersten Fälle ein Gericht entschieden.

Die Vorgeschichte

P. und J. aus Freiburg wollten mich in der JVA besuchen und wurden noch vor Corona auch von der Anstalt zugelassen. Aber es kam vor Beginn der Pandemie nicht zu einem Erstbesuch, sodass sich im Juli 2020 der Vollzugsleiter der Sicherheitsverwahrung auf den Standpunkt stellte, es handele sich nicht um „enge Bezugspersonen“.
Zum Besuch dürften aber lediglich Angehörige oder aber eben „enge Bezugspersonen“ eingelassen werden. Es spiele auch keine Rolle, dass P. und J. zuvor als Besucher_innen schon genehmigt worden seien. Angesichts der weiter grassierenden Pandemie könne nur so das Ansteckungsrisiko minimiert werden.

Entscheidung des Gerichts

Das von mir angerufene Landgericht Freiburg (Az.: 13 StVK 316/20) entschied am 23.11.2020, dass die Voraussetzungen für ein Besuchsverbot nicht dargelegt worden seien. Es fehle an jeglichen Darlegungen, auf welchen Anknüpfungstatsachen denn die Einschätzungen über ein erhöhtes Infektionsrisiko konkret beruhen würden. Auch zur Frage, ob es sich nun um „enge Bezugspersonen“ handele, sei seitens der Anstalt nichts relevantes dargelegt worden. Der Beschluss ist als PDF am Ende des Artikels angefügt.

Bewertung

In einem ersten Schritt wurde die JVA lediglich verpflichtet mich neu zu bescheiden, es wurde also noch nicht entschieden, dass beide Personen zwingend eingelassen werden müssen. Allerdings zeigt der Beschluss erfreulicherweise, dass sich eine Haftanstalt nicht alles erlauben darf, um Sozialkontakte zu unterbinden, wiewohl sich die JVA damit verteidigte, sie setze ja nur um, was ihr das Stuttgarter Justizministerium vorgebe.

Deshalb macht der Beschluss auch deutlich, wie scheinbar bedenkenlos Bedienstete vor Ort, und wie nun nun durch das Gericht bescheinigt wurde, unter Verstoß gegen das Gesetz agieren.

Der Beschluss gilt letztlich nicht nur für den Bereich der Sicherheitsverwahrung, sonder ebenso für U-Haft, Strafhaft und Insassen forensischer Psychiatrien. Zwar ist es ein Beschluss einer unteren Instanz, die Argumentation dürfte jedoch von keinem Obergericht beanstandet werden.

Nun bleibt abzuwarten, ob sich die JVA oder das Ministerium als renitent erweisen (zur Renitenz der Vollzugsbehörden hat der renommierte Bremer Professor Feest schon vor Jahrzehnten publiziert), oder aber einen Besuch endlich zulassen!

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
79104 Freiburg
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https://freedomforthomas.wordpress.com/beschluss_tmf_27-11-2020/

Corona-Fall in JVA Freiburg

Am 04.12.2020 erfolgte gegen 17:30 Uhr der Generaleinschluss aller Insassen der JVA Freiburg. Gegen 19:30 Uhr erfolgte über die Sprechanlage eine Information dahingehend, dass ein Insasse positiv auf Corona getestet worden sei. Die Anstaltsärzte hätten mit umfangreichen Testungen begonnen. Einstweilen blieben alle Hafträume verschlossen, die Versorgung erfolge nur über die Luke in den Haftraumtüren.

Daraufhin fingen dutzende Insassen aus Protest gegen die Zellentüren und Fenstergitter zu schlagen.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com
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