Justizministerium Dresden lehnt Verlegung nach Sachsen ab

Im November 2019 hatte ich bei der JVA Freiburg meine Verlegung nach
Sachsen beantragt. Nach rund einem Jahr der Prüfung lehnte eine
Übernahme meiner Person der zuständige Ministerialrat E. im
Staatsministerium ab.



Die Vorgeschichte


Nunmehr bin ich fast 25 Jahre am Stück in Baden-Württemberg inhaftiert
und hatte deshalb eine Verlegung in ein anderes Bundesland beantragt.
Die Wahl fiel auf Sachsen, was familiäre und Beziehungen
freundschaftlicher Natur zum Hintergrund hatte. Da das ein bisschen
„wenig“ sein könnte, verwies ich darauf, nach 25 Jahren nunmehr ziemlich
viel „verbrannte Erde“ im Südwesten produziert zu haben und so einen
„Neuanfang“ starten könne. Eine Vorbereitung auf eine Freilassung sei
zudem in Sachsen ungleich besser möglich.



Die Justizvollzugsanstalt Freiburg stimmt zu


In Folge des Antrags kam es im November 2019 zu einem ersten Gespräch
mit dem Vollzugsleiter der SV-Abteilung und anschließend zu noch einem
weiteren Gespräch mit ihm und dem Gesamtanstaltsleiter. Beide befragten
mich nachdrücklich, ob es mir mit der Verlegung wirklich ernst sei. Als
ich dies bekräftigte, meinten sie, auch aus ihrer Sicht habe der Antrag
eine gute Basis und sie würden ihn unterstützen. Dem folgte dann auch
das Stuttgarter Justizministerium. Da es sich um eine
länderübergreifende Verlegung handeln würde, war die Zustimmung auch des
baden-württembergischen Justizministeriums nötig. Dies legte dann dem
sächsischen Staatsministerium für Justiz und für Demokratie den Vorgang,
mit der Bitte um Übernahme meiner Person in den dortigen Vollzug, vor.



Das sächsische Staatsministerium für Justiz lehnt ab


Mit Bescheid vom 10.02.2021, der mir nun Anfang März eröffnet wurde,
lehnte Ministerialrat E. aus Dresden den Antrag ab. Bei mir handele es
sich um eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeit, der sich einer
Therapie widersetze und auch alle anderen Maßnahmen der Resozialisierung
ablehne. Mir mangele es an „basaler sozialer Kompetenz“, ich sei von
„einem hohen Maß an Misstrauen, sogar gegenüber Menschen, die mir helfen
wollen“ geprägt. Ich agiere durch Beschwerden, um „psychologische Macht“
auszuüben. Da man aber in der JVA Bautzen schon drei sehr
beschwerdefreudige Insassen habe, bestünde die Gefahr einer „ungünstigen
Kumulation“ und „gegenseitigen Bestärkung in dem gegen das Justizsystem
als Unrechtssystem gerichteten Meinungsbildes“.

Daneben habe man jedoch auch keinerlei räumliche Kapazitäten für eine
Übernahme meiner Person, denn alleine 2021 stünden sechs sächsische
Insassen zum Antritt der SV an. Von 40 Plätzen für Sicherheitsverwahrung
in der Justizvollzugsanstalt Bautzen seien aktuell schon 38 belegt.



Weitere Schritte und Bewertung


Gegen den Bescheid des Ministeriums werde ich nun vor dem OLG Dresden
gerichtlich vorgehen. Über die Dauer dieses Verfahrens lässt sich
momentan noch nichts sagen.


Bezeichnend ist die einseitige, geradezu diffamierende wirkende
Darstellung meiner Person. Wenn dann das legitime Inanspruchnehmen der
Beschwerdemöglichkeiten umgedeutet wird in eine pathologische „Ausübung
von Macht“ sagt das mehr über diejenigen, die solche Zuschreibungen von
sich geben, als über die so skizzierte Person. Angelehnt an die
Definition von „Macht“ wie sie z.B. Max Weber formuliert hatte („Macht
bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen
Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese
Chance beruht“ zitiert nach J.P.Reemtsma, „Die Gewalt spricht nicht“,
S.11), ist es tatsächlich eine Machtfrage die Gefangene stellen, wenn
sie sich gegen Maßnahmen des Gefängnispersonals wehren, und sei es eben
vor Gericht. Allerdings wird dieses „sich-wehren“ vorliegend
pathologisiert.


Es bleibt abzuwarten, ob das OLG der Argumentation des
Staatsministeriums folgen wird. Auch was die Frage der räumlichen
Kapazitäten angeht, denn der Ministerialrat aus Dresden merkte noch an,
es gebe keinen „Tauschpartner“, also niemanden, den dann Sachsen nach
Freiburg schicken könnte, im Austausch mit mir. Laut dem Freiburger
Leiter der SV sei man davon überrascht, denn eigentlich gebe es sehr
wohl einen solchen „Tauschpartner“ und man habe dessen Übernahme schon
zugesichert.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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