Andreas Krebs‘ Buch in JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index

Vor wenigen Wochen landete das Buch des Langzeitgefangenen Andreas Krebs, der zur Zeit in Italien im Gefängnis sitzt, in der schwäbischen JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index, nachdem die stellvetretende Anstaltsleiterin Z. das Buch gelesen hatte.

Das Buch von Andreas Krebs

In seiner Autobiografie „Der Taifun- Erinnerungen eines Rebellen“ berichtet Krebs über seine langjährigen Hafterfahrungen in einer klaren Sprache, welche nicht nur die aus seiner Sicht bestehenden Zustände in deutschen Gefängnissen klar anspricht.

Mit dem Buch versucht Krebs, seine Erfahrungen zum einen zu verarbeiten, aber auch einem breiteren Publikum einen ungeschminkten Einblick in den Haftalltag zu geben.

Die Anhalteverfügung

Am 18.08.2021 verfügte die stellvertretende Anstaltsleiterin der Frauenhaftanstalt Schwäbisch-Gmünd, dass der Sicherheitsverwahrten F. das Buch nicht ausgehändigt werde, da der Besitz die Sicherheit und Ordnung sowie die Resozialisierung von Frau F. gefährden würde.

Die Juristin mokiert sich zum einen über die Sprache, wenn namentlich von der Justiz als „Drecksystem“, von „Bullen“ oder von Richtern als „Heuchlern“ (nur am Rande: die Gefängnisjuristin unterzeichnete ihre Verfügung mit „Richterin am Amtsgericht“) die Rede ist.

Dann bemängelt sie, dass Suizid als Ausweg für Langzeitgefangene als ein gangbarer Weg dargestellt werde. Krebs beschreibe zudem Fluchtgedanken und Gewaltphantasien gegenüber JVA-Personal. Ferner berichte er über menschenunwürdige, erniedrigende Haftbedingungen sowie gewaltsame Übergriffe seitens des Vollzugpersonals auf ihn.

Die Sprache des Buches sei „allgemein sehr verrohend und hetzend“ und seien Ausdruck einer „Feindseligkeit des Autors gegen den Staat und seine Institutionen“.

Das Buch sei deshalb geeignet, eine „massive Oppositionshaltung gegenüber dem Vollzug und den Bediensteten der Anstalt hervorzurufen oder ggf. zu verstärken“.

Ein milderes Mittel, wie eine Schwärzung entsprechender Passagen, sei nicht ausreichend.

Bewertung

Die juristische Bewertung mancher Passagen ist eine Sache und da liegt die Amtsrichterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, sicher auf der Linie mancher Landes- und Oberlandesgerichte, was sehr schmerzhaft auch das Autor:innen- und Herausgeber:innenkollektiv des Ratgebers „Wege durch den Knast“ in den letzten Jahren erfahren musste, wo auch manche Gefängnisleitung das Buch auf den Index verbotener Literatur setzte. Eigentlich sollte man aber 2021 meinen, dass wenn selbst die römisch-katholische Kirche ihren Index verbotener Bücher entrümpelt und aufgibt, deutsche Knastleitungen nicht ein neues System von verbotener Literatur etablieren.

Insofern ist dem Verbot inhaltlich vehement zu widersprechen. Die Juristin macht zum Beispiel nicht geltend, dass die Schilderungen von Andreas Krebs hinsichtlich der Übergriffe unwahr seien oder sonst in irgendeinem Punkt falsch.

Wer in den letzten 30 Jahren aufmerksam die Berichte des „Antifolterkomitees“ des Europarates oder die Besuchsberichte der „Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe“ zu bundesdeutschen Gefängnissen gelesen hat, dem wird vieles, was Krebs beschreibt an unwürdigen Haftbedingungen und Übergriffen, dort ebenfalls begegnen.

Suizidgedanken oder der Hinweis, dass dies ein gangbarer Weg für Langzeitgefangene sei, können aber schlechterdings die Sicherheit und Ordnung und auch nicht das Vollzugpersonal gefährden, denn das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit in einem Urteil die autonome Selbstbestimmung des Einzelnen, was die freiwillige Beendigung des eigenen Lebens betrifft, gewissermaßen zu einem Grundrecht erklärt und betont, es komme dem Staat nicht zu, die Gründe, die zum Suizid motivieren, zu bewerten; an diese Rechtsprechung hat die Richterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, augenscheinlich nicht gedacht.

Aus den Zeilen der Verfügung strömt der Muff längst vergangener Jahrzehnte und im Grunde ist es doch paradox: ausführlich mit Zitaten wird die angeblich vollzugsfeindliche Tendenz des Buches belegt und die hierauf fußende Verfügung der Betroffenen ausgehändigt, womit sie über jene Zitate, die doch so bedenklich sein sollen, direkt informiert wird.

Nach meiner Erfahrung sind es dann solche Handlungen der Haftanstalten, die erst recht den Widerstandsgeist von Inhaftierten wecken und viel weniger die inkriminierten Bücher. Denn um nochmal auf „Die Wege durch den Knast“ zurück zu kommen, es ist aus keiner Anstalt bekannt geworden, in denen das Buch zugänglich ist, sogar mancherorts in Knastbüchereien, dass es dort zu Aufständen oder Übergriffen gekommen wäre – und das gleiche gilt auch für das Buch von Krebs.

Insofern baut hier die Anstaltsleitung eifrig an einem potjemkinschen Dorf, wenn sie dem Buch solch eine hohe potentielle Gefährlichkeit attestiert.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsabstalt (SV)

Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Archiv: http://www.freedom-for-thomas.de

Knastshop Massak Logistik GmbH in der Diskussion

Am 01.09.2021 sendete die ARD in ihrem Magazin „Plusminus“ einen längeren Beitrag über die prekäre Lebenslage von Inhaftierten in Deutschland, neben der zu geringen Entlohnung und fehlenden Rentenbeiträge ging es auch um den Gefängnisladenbetreiber Massak Logistik GmbH. Ein Link zu dem ARD-Beitrag findet sich am Ende des Artikels.

Massak Logistik GmbH

Die Firma beliefert seit vielen Jahren den Großteil aller Gefängnisse in der BRD mit allem was die Inhaftierten dort für Geld kaufen dürfen: Lebensmittel und die ganze Palette des non-food Bereichs also über Kleidung, Elektroartikel bis hin zu Büchern und vielem mehr. Seit jeher ist die Preispolitik ein Gegenstand reger Diskussionen unter Gefangenen, da diese die Preise in vielen Fällen als zu hoch erleben, im Vergleich zu dem Einzelhandel vor den Gefängnismauern.

Der ARD-Bericht in „Plusminus“ am 01.09.2021

Der Redaktion lag die Preisliste der Firma Massak Logistik GmbH vor, welche im Mai 2021 in der Justizvollzugsanstalt Werl galt. Eine Stichprobe von 20 Artikeln, so die Redaktion, habe ergeben, dass in 17 Fällen die Firma höhere Preise verlange, nur in drei Fällen seien die Preise gleich oder geringer als in Läden vor den Mauern. Wir reden hier von Preisunterschieden von 10%, 20% und mehr.

Hinsichtlich der Preise von Elektrogeräten kam ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm zur Sprache der vorgebe, dass die Anstalten Sorge tragen müssten, dass die Preise maximal 20% über denen von Online-Shops liegen. Die Preise, welche die Firma Massak Logistik GmbH für die von der Redaktion vorgestellten Elektrogeräte verlange, lägen aber bis zu 50% höher, überschritten also die Vorgabe des OLG Hamm. Wobei sich diese Vorgabe ja nicht an den Händler, sondern an die Haftanstalten richtet, die nämlich nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die ökonomischen Belange der Insass*innen zwingend berücksichtigen müssen, bei der Auswahl von Gefängnisladen-Betreibenden.

Einer der Geschäftsführer der Firma, Herr Werner Massak, kam in dem ARD-Beitrag zu Wort und verwies darauf, dass durch die logistischen Vorgaben der Haftanstalten die Preise höher sein müssten, zumal ein Großteil des Umsatzes Tabak und Kaffee ausmache, wo die Margen sehr gering ausfielen.

Die möglichen Folgen

Für finanzielle Schäden der Insass*innen, durch eine möglicherweise fehlerhafte Auswahl von Firmen die diese beliefern, haften letztlich die jeweiligen Bundesländer, da hier eine Amtspflichtverletzung der handelnden Beamt*innen vorliegen könnte. Ich selbst hatte das Land Baden-Württemberg vor einigen Jahres verklagt wegen der, auch aus Sicht der Gerichte, zu hohen Tarife für Gefangenentelefonie. Am Ende verglichen sich das Land und ich nach Zahlung eines Geldbetrags, sodass zumindest ein Teil des finanziellen Schadens ausgeglichen wurde. Ähnlich könnte es vorliegend laufen. Gefangene müssten gegen die jeweiligen Haftanstalten vor Gericht ziehen und die Verpflichtung der Haftanstalt, eine günstigere Firma zu beauftragen erreichen. Damit könnte dann zu Zivilgerichten gegangen werden um das jeweilige Bundesland auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Freilich ist das mit erheblichen Kostenrisiken für die Insass*innen verbunden, denn sollte ein Gericht ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragen um die Preisstruktur der Firma Massak Logistik GmbH zu untersuchen, würde dies mehrere Tausend Euro kosten – sollte der/die Gefangene das Verfahren verlieren, müsste er/sie dies bezahlen.

Es bleibt abzuwarten ob sich im Verlauf der nächsten Jahre etwas an der Gesamtsituation ändern wird, denn wie der ARD Beitrag herausgearbeitet hat, werden Inhaftierte mehrfach benachteiligt: sie verdienen nur geringe Beträge für ihre oftmals sehr hohen Arbeitsleistungen, in die Rentenversicherung wird rein gar nichts eingezahlt und für die Waren des täglichen Bedarfs müssen sie von ihren kargen Einkünften zu hohen Preisen bei dem von der Haftanstalt zwingend vorgegebenen Unternehmen, im Regelfall also die Firma Massak Logistik GmbH, einkaufen.

Link zu der Sendung: https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/haeftlingsarbeit-ausbeutung-durch-vater-staat/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy8yNTUzNWZjOS05MWZlLTQ0M2ItYjliZi00MDM2MjUxMTBiM2E/

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)

Hermann-Herder-Str.8

D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de