Nachdem das Landgericht Freiburg am 12. Juli 2023 meine Entlassung beschlossen und hiergegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben hat, liegen die Akten seit dem 28. Juli dem OLG Karlsruhe vor.
Der weitere Verfahrensgang
In den folgenden zwei Wochen wechselten die Staatsanwaltschaft (StA), die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) und mein Verteidiger aus Düsseldorf mehrfach Schriftsätze. Wobei die Begründung von StA und GStA nicht über die immer wiederholte Behauptung hinaus reichte, ich sei deshalb weiterhin gefährlich, weil dies früher Sachverständige behauptet hätten und die gegenteiligen Ergebnisse von Frau Dr. Z. aus dem vergangenen und von Herrn Dr. R. und Frau Diplompsychologin M. aus diesem Jahr deshalb „anzuzweifeln“ seien.
Die objektivste Behörde der Welt: die Staatsanwaltschaft
Man höre und staune: Die StA hatte nicht nur zu meinem Nachteil Beschwerde eingelegt – sie hat dies auch zu meinen Gunsten getan. Das Landgericht hatte im Zuge der Entlassungsentscheidung unter anderem die Auflage erteilt, dass ich monatlich einmal bei der Polizeidirektion Süd in Freiburg vorzusprechen hätte, nämlich bei Koordinator KURS. Letzteres ist ein Akronym und steht für „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualtätern“. Da ich kein Sexualtäter sei, so die StA, handele es sich um eine „gesetzeswidrige Weisung“. Mir sei hingegen die Auflage zu erteilen, mich einmal im Monat beim für meinen künftigen Wohnsitz zuständigen Revier Nord zu melden. KURS sei zwar auch für Ex-Gefangene zuständig, die keine Sexualtäter seien, aber nur dann wenn die elektronische Fußfessel angeordnet worden wäre. Diese sei in meinem Fall aber nicht Gegenstand der gerichtlichen Weisungen.
Am 10. August 2023 hat daraufhin das LG Freiburg seinen eigenen Weisungsbeschluss vom 12. Juli 2023 geändert und die Vorstellungsweisung vollständig gestrichen – ich müsse zu keiner Polizeistation! Das LG folgte der Argumentation der StA: Da ich kein Sexualtäter, und auch die elektronische Fußfessel nicht angezeigt sei, bestehe kein Raum mich zu verpflichten, bei KURS vorstellig zu werden. Mich zu einem anderen Revier zu schicken, so das Gericht weiter, biete allerdings keinen „Mehrwert“ hinsichtlich der Resozialisierung, da ich sowieso monatlich zur Bewährungshelferin und einer Therapeutin gehen müsse. Deshalb sei die entsprechende Weisung ersatzlos zu streichen.
Ausblick
Mein Verteidiger hat mehrfach versucht, das OLG telefonisch zu erreichen, entweder war niemand da, die/der den Anruf entgegennahm, oder es war zumindest die Geschäftsstelle besetzt, aber die Richter*innen waren im homeoffice oder aus sonstigen Gründen nicht anwesend. Es bleibt weiterhin spannend und nicht abschätzbar, wann das OLG über die Frage der Entlassung entscheiden wird. Freund*innen haben letzten Monat einen Solibrief veröffentlicht (https://www.anarchistischefoderation.de/offener-brief-aufforderung-zur-entlassung-des-sicherungsverwahrten-thomas-meyer-falk/) und es ist zu hoffen, dass das OLG nun in überschaubarer Zeit die Beschwerde der StA zurückweisen wird.
Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de
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