Jobcenter Freiburg lenkt ein

Telefonisch wurde mir am 27.12.2023 von einer Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle des Jobcenters Freiburg mitgeteilt, ich würde nun doch weiterhin volles Bürgergeld erhalten. Acht Tage zuvor hatte eine andere Beschäftigte des Jobcenters noch ganz anders entschieden und mein Leben auf den Kopf gestellt. 

Vorgeschichte 

Kurz vor Weihnachten berichtete ich davon, dass eine Mitarbeiterin der Leistungsabteilung mir unter dem Datum vom 19.12.2023 drei Briefe zugeschickt habe. In einen hob sie den Bewilligungsbescheid über die Zahlung von Bürgergeld und Miete von September 2023 vollumfänglich auf. Im einem zweiten Schreiben bewilligte sie sodann ab dem 01.01.2024 erheblich geringere Leistungen, da sie unterstellte, ich würde bei Radio Dreyeckland 520 € im Monat verdienen. Im dritten Brief schließlich forderte sie mich zur Mitwirkung auf, ich möge Unterlagen vorlegen. 

Meine Eingaben 

Eine lange Haftzeit vermittelt den Insass*innen zumindest etwas Erfahrung im Umgang mit Behörden, deren Strukturen und auch den Beschäftigten. Ich nahm die Schriftsätze des Jobcenters zum Anlass mich entsprechend zu beschweren: neben dem förmlichen Widerspruch, erhob ich Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, schrieb auch dem Leiter des Jobcenters, Herrn Geschägzsführer Tobias Wilde. Da ich zudem zu 80% schwerbehindert bin, und dieser Aspekt wahrscheinlich unbeachtet geblieben war, ging auch eine Eingabe an die Landesbeauftragte für die Belange Schwerbehinderter. An die Zentrale in Nürnberg gingen gleichfalls e-mails. Da ich den Vertrag als Bundesfreiwilligendienstleistender dem Jobcenter zuvor schon zwei Mal zugeleitet hatte, kam die Entscheidung der Sachbearbeiterin vor Weihnachten recht überraschend, zumal es zuvor keine Aufforderung dahingehend gab, ich möge noch irgendetwas vorlegen. Im Gegenteil: ich hatte mich schon Wochen zuvor beim zuständigen Vermittler des Jobcenters telefonisch gemeldet und angefragt ob noch weitere Unterlagen benötigt würden, was dieser verneinte. 

Jobcenter revidiert Aufhebungs- und Kürzungsbescheide 

Da ich für Radio Dreyeckland u.a. auch über Prozesse berichtete, saß ich am 27.12.2023 mit ausgeschaltetem Handy in einer öffentlichen Verhandlung. Als ich nach Verhandlungsende mein Smartphone einschaltete, waren dort zehn „entgangene Anrufe“ verzeichnet; man hatte offenbar seitens des Jobcenters versucht mich telefonisch zu erreichen. Ich rief zurück und erfuhr von einer sehr freundlichen und gut gelaunten Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle, der Aufhebungsbescheid werde nun seinerseits aufgehoben. Für Januar 2024 würde ich den vollen Bürgergeldbetrag erhalten und das Geld vermutlich noch diese Woche auf dem Konto eingehen. Ich bräuchte mir auch für die Zukunft keine Sorgen machen, das Taschengeld das Radio Dreyeckland zahle, werde künftig nicht angerechnet: es beträgt schließlich nur 180 €- und keine 520 €, wie zuvor Sachbearbeiterin A. unterstellte.  

Ende gut- alles gut? 

Für mich war es ein etwas unruhiges erstes Weihnachten nach so langer Zeit in Haft. Das Jobcenter Freiburg hat tatsächlich in überraschend schnellem Tempo reagiert um die Fehlentscheidungen vom 19.12.2023 zu korrigieren, so dass ich (hoffentlich) vorerst beruhigt ins neue Jahr werde starten können. Aber wie verhält es sich mit Menschen die nicht über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die nicht wissen wie sie sich rechtlich entsprechend zur Wehr setzen können? Oder die sich in wesentlich größeren Städten einer noch viel größeren Behörde gegenüber sehen, als hier im dann letztlich doch eher überschaubaren Freiburg!? Sind es systemische Mängel die zu solchen Entscheidungen führen, wie jenen vom 19.12.2023? Gibt es Zielvorgaben die einzuhalten sind, d.h. müssen so und so vielen Menschen Leistungen entzogen werden? Viele Fragen, mal schauen ob das Jobcenter im neuen Jahr auf einige davon Antworten geben wird.

Amtsgericht Freiburg verhängt über 5 Jahre Haft wegen Betrugs

Es ist recht ungewöhnlich, dass in einem amtsgerichtlichen Verfahren, zumal noch vor einem Einzelrichter, ein Urteil mit fünf Jahren und vier Monaten Gefängnisstrafe gegen einen Vater von fünf Kindern, endet. Doch Richter Klein vom Freiburger Amtsgericht brachte dieses juristische Kunststück kurz nach Weihnachten fertig.

Die Vorgeschichte

Es waren mehrere Prozesstage gegen den Untersuchungshaft sitzenden Peter Müller (Name geändert) ins Land gegangen, als am 27.12.2023 der letzte Prozesstag folgen sollte. Im Rahmen der Beweisaufnahme kamen frühere Strafurteile zur Verlesung. Danach habe Herr Müller in seinem 48-jährigen Leben mittlerweile um die sieben Jahre in Gefängnissen zugebracht, in der Regel wegen Betrugs oder ähnlicher Delikte. Der letzte Prozesstermin war unterbrochen worden auch um Verständigungsverhandlungen über ein mögliches Strafmaß im Falle eines Geständnisse zu führen. Denn aktuell wurden ihm diverse neue Betrugstaten zur Last gelegt. Er habe sich mehrfach in Hotels eingemietet, einmal wurde es auch eine Doppelhaushälfte- ohne jeweils zu bezahlen, oder wenn, dann nur teilweise.

Einem seiner Betrugsopfer, Herr G., habe er einen Barkredit von über 30.000 € abgeschwatzt und geraten, dieser solle davon nichts seiner, Herrn G.s, Partnerin erzählen. Die Beziehung von G. und dessen Frau sei, als dann doch alles herauskam, darüber zerbrochen. Ein anderes Mal habe Herr Müller Waren über e-bay verkauft ohne zu liefern, und in einem anderen Fall: bestellt ohne zu bezahlen. Einer Firma die Trauringe verkaufe, habe er um zwei Ringe im Wert von fast 5.000 € betrogen. Der Gesamtschaden belief sich am Ende auf rund 70.000 €.

Die Zäsurwirkung eines Urteils

Vom Landgericht Freiburg war Herr Müller im Mai 2022 zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Allerdings hatte er danach weitere Betrugsdelikte begangen, so dass das Urteil von Mai 2022 eine „Zäsur“ darstellt. Für die Taten die er danach begangen hatte muss eine eigene Gesamtstrafe gebildet werden. Und für Taten vor dem landgerichtlichen Urteil, die erst jetzt zur Verhandlung kamen, musste auch eine eigene Gesamtstrafe gefunden werden. Das Gericht konnte aus rechtlichen Gründen nicht alle Taten, die der Angeklagte im Rahmen einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung einräumte, zusammenfassen und eine einzige Gesamtfreiheitsstrafe verhängen.

Die Gutachterin

Mit der Begutachtung von Herrn Müller war die im Zentrum für Psychiatrie tätige Diplompsychologin M. beauftragt. Vier mal habe sie ihn in der JVA Freiburg besucht um mit ihm zu sprechen. Die sehr erfahrene Gutachterin, sie ist schon 71 Jahre alt, konnte keine Persönlichkeitsstörung feststellen, allerdings sprach sie von dissozialen, narzisstischen und histrionischen Akzentuierungen. Der Angeklagte benötige eine langjährige Therapie, am besten zwei einzeltherapeutische Sitzungen pro Woche und noch ergänzend eine Gruppentherapie.

Die Plädoyers

Da es eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten gab, es wurden zwei getrennte Gesamtstrafen vereinbart von in der Summe von mindestens 5 Jahren vier Monate und maximal 6 Jahren zehn Monate für den Fall eines Geständnisses, hielten sich die Plädoyers von Erstem Staatsanwalt Schmid und Verteidiger Rechtsanwalt Wagner zeitlich in Grenzen. Der Staatsanwalt stellte die zahlreichen Vorstrafen heraus, betonte jedoch zugleich, dass die Taten auch schon länger zurückliegen würden, die nun zu erwartende Strafe angesichts des eher überschaubaren finanziellen Schadens, schon sehr hoch und belastend ausfallen würde.

Rechtsanwalt Matthias Wagner (Freiburg) stellte, wenig überraschend, die besonderen Härten für seinen Mandanten heraus, dankte jedoch zuerst dem Staatsanwalt für dessen sachlichen Vortrag, der ohne jeden Verfolgungseifer ausgekommen sei. Die beiden kennen sich schon seit Jahrzehnten, wie der Rechtsanwalt in einer Prozesspause berichtete, und begegnten sich immer wieder im Rahmen von Prozessen. Wenn ein Gericht Ulli Hoeneß, so der Verteidiger in seinem Schlusswort, für einen Steuerschaden von 6 Millionen Euro mit 3 Jahren und sechs Monaten Haft bestraft , werde besonders deutlich wie wichtig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei, denn vorliegend sei lediglich ein Schaden von um die 70.000 € zu beklagen .

Das Urteil

Der Vorsitzende Richter Klein orientierte sich bei seinem Urteil an dem vereinbarten Minimum der Verfahrensabsprache und verhängte zwei Gesamtfreiheitsstrafen die in Summe dazu führen, dass Herr Müller für 5 Jahre und vier Monate in Haft wird bleiben müssen. Für seinen knapp 2-jährigen Sohn, seine Freundin und ihn selbst eine große Belastung, eine lange Zeit! Etwas ungewöhnlich war, dass im Anschluss an die Urteilsbegründung sich noch ein Dialog zwischen dem Vorsitzenden Richter und Herrn Müller entspann. Richter Klein redete dem nunmehr Verurteilten nachdrücklich ins Gewissen und verwies darauf, dass es „auch wegen Betrugs die Sicherungsverwahrung“ geben könne. Wenn Müller also weiterhin Betrugstaten begehe, werde er irgendwann in der Sicherungsverwahrung enden. Rechtlich ist das falsch. Für Betrug kann schon seit einer Gesetzesreform von 2010 keine Sicherungsverwahrung verhängt werden und so rätselte der einzige Zuschauer im Saal, der war, wie so oft, ich selbst, was der Richter damit beabsichtigte.

Als die Sitzung geschlossen wurde, standen die beiden Gerichtswachtmeister auf, legten Herrn Müller Handschellen an und führten ihn aus dem Saal- zurück auf den Weg ins Freiburger Gefängnis.

Jobcenter Freiburg stellt mein Leben auf den Kopf

Am 22.12.2023 erreichte mich ein Konvolut von drei Schreiben des Jobcenters Freiburg. Seit meiner Freilassung, nach fast 27 Jahren Gefängnis, bin ich nun Teil der Jobcenter-Maschinerie. Noch keine vier Monate „Kunde“ erreichte mich zwei Tage vor Weihnachten ein Aufhebungsbescheid. Zum 01.01.2024 werde man die bislang gewährten Leistungen aufheben, sprich einstellen. Warum? Weil ich angeblich Einkünfte durch Arbeit erzielen würde.

Bisherige Erfahrungen mit dem Jobcenter Freiburg

Da ich bis zum 29.08.2023 inhaftiert war, konnte oder musste ich keine Erfahrungen mit Jobcentern sammeln. Als sich jedoch eine mögliche Freilassung aus der Haft am Horizont abzeichnete, schickte ich vorsorglich einen Bürgergeld-Antrag an das Freiburger Jobcenter, um den Entscheidungsprozess einzuleiten. Kurz vor der möglichen Freilassung teilte das Jobcenter mit, man werde jetzt den Antrag ablehnen, denn ich sei ja nach wie vor in Haft und man sei nicht Willens die Akte noch ein paar Wochen unbearbeitet liegen zu lassen.

Am 29.08.2023 traf ein Telefax des Oberlandesgerichts ein, ich sei unverzüglich auf freien Fuß zu setzen: kaum gegen 13 Uhr entlassen, stand ich gegen 15 Uhr schon im Jobcenter am „Service-Schalter“. Es kam dann in den Folgewochen zu einigen kleineren Diskussionen und Differenzen, jedoch konnten diese geklärt werden und ich erhielt Bürgergeld und Mietübernahme in voller Höhe.

Freiburger Jobcenter verschickt Aufhebungsbescheid

Mit Bescheid vom 19.12.2023, zugegangen am 22.12.2023, hob nun die Sachbearbeiterin Frau A. mit Wirkung zum 01.01.2024 alle Leistungen auf und teilte mit, ich sei dann auch nicht mehr krankenversichert. Grund für die Aufhebung sei, dass ich ja nun Einkommen durch Arbeit erzielen würde.

Aber was war da noch in der Post? Immerhin kamen ja drei Briefe von Frau A. Im zweiten Brief teilte sie mit, ab dem 01.01.2024 werde man nun doch vorläufig Leistungen bewilligen, aber erheblich reduziert, denn man gehe davon aus, ich würde 520 € verdienen. Und im dritten Brief wurde ich aufgefordert meinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, insbesondere Nachweise über Taschengeld vorzulegen.

Das ominöse Einkommen von 520 €

Frau A. hatte offenbar einfach mal geschätzt was denn wohl ein Bundesfreiwilligen-dienstleistender bei Radio Dreyeckland verdient: 520 €! Woher sie diese Betrag hat? Niemand weiß es- außer sicherlich Frau A. Tatsache ist, ab dem 31.12.2023 werde ich für zwei Jahre einen Bundesfreiwilligendienst bei Radio Dreyeckland absolvieren. Den Vertrag hatte ich, nachdem er vom zuständigen Bundesamt genehmigt wurde, dem Jobcenter zugemailt. Laut Vertrag erhalte ich ab dem 31.12.2023 monatlich
180 € Taschengeld (und dieses ist laut Sozialgesetzbuch II anrechnungsfrei, darf also auf das Bürgergeld nicht angerechnet werden). Um sicher zu gehen, dass soweit alles in Ordnung ist, rief ich einige Tage nachdem ich den Vertrag ans Jobcenter gemailt hatte, den zuständigen Vermittler an, Herrn R. Er gab auf Frage an, dass alles seine Richtigkeit habe und von mir nichts mehr weiter zu veranlassen sei.

Um so überraschter war ich, als die Sachbearbeiterin A. kurz vor Weihnachten mein Leben auf den Kopf stellte und mich in wirtschaftliche Existenznot stürzte, durch ihre Entscheidung, ohne vorherige Rücksprache, mein Einkommen auf
520 € zu schätzen. Erschwerend kommt in meinem Fall zu der langen Haftzeit hinzu, dass ich schwerbehindert bin, mit einem Grad der Behinderung von 80%.

Die weiteren Schritte

Die erwähnte Haftzeit war allerdings auch eine Art von lebenspraktischer Schulung im Umgang mit (renitenten) Behörden und deren Mitarbeitenden. Also legte ich Widerspruch gegen die belastenden Bescheide ein. Ob ich zudem nach den Feiertagen bei Gericht Eilrechtsschutz gegen die belastenden Bescheide beantragen werde, wird von der Reaktion des Jobcenters in den kommenden Tagen abhängen.

Zudem beschwerte ich mich beim Büro der Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frau Andrea Nahles. Dort wird ein zentrales Beschwerdemanagement für Eingaben betrieben, welche direkt an die Vorsitzende gerichtet sind. Auch der Freiburger Geschäftsführer des Jobcenters, Tobias Wilde, bekam elektronische Post. Ferner sprach ich Mitarbeitenden des Jobcenters höflich auf deren dienstliche Mailboxen und forderte sie auf, noch in der letzten Dezemberwoche den Fall zu klären, damit zum 01.01.2024 der volle Bürgergeldbetrag und auch die Mietzahlung erfolgen werden.

Einordnung des Vorgehens des Jobcenters Freiburg

Es wird immer wieder in der Presse darüber berichtet, mit welch sozialer Kälte, Härte, ja mit welcher Brutalität, Jobcenter gegen bedürftige Bürger*innen vorgehen. Mit welcher Rücksichtslosigkeit, Menschen in prekären Lebenslagen in das wirtschaftliche Nichts gestoßen werden. Nun zahlt in meinem Fall ab dem 01.01.2024, wenn auch erheblich reduziert, das Jobcenter erstmal vorläufig weiter, und ich lande nicht auf der Straße. Aber es gibt viel zu viele Fälle in denen es nicht so läuft, wo ganze Familien plötzlich ohne Geld da stehen. Wo Menschen getroffen werden, welche nicht in der Lage sind, sich adäquat rechtlich zur Wehr zu setzen, gegen solch ein Vorgehen eines Jobcenters. Viel zu viele Menschen, welche nicht die Möglichkeit haben, den Fall publik zu machen.

In § 1 des SGB II heißt es: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“.

Hohle, leere Worte- für zu viele Menschen.

Antifa-Proteste gegen Naziaufmarsch in Budapest: Ein Kommentar zu der Festnahme von Maja*

Vor wenigen Tagen, am 11. Dezember 2023, wurde Maja, eine von den Behörden gesuchte Person, in Berlin durch eine Zugriffseinheit der Polizei brutal festgenommen. Maja wurde dabei durch eine Glastüre geworfen und zog sich Schnitte sowie Schürfwunden zu.

Glaubt man dem Bericht der auf der Seite der Tagesschau zu lesen war, wird Maja  in Ungarn wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gesucht. Maja soll gemeinsam mit weiteren Personen aus dem antifaschistischen Spektrum im Februar 2023 mehrere Teilnehmende der rechtsextremen Veranstaltung „Tag der Ehre“ in Budapest, einem SS-Gedenkmarsch, angegriffen haben. Dabei sollen teilweise Hämmer und Schlagstöcke eingesetzt worden und mehrere Personen verletzt worden sein. Unmittelbar nach der Verhaftung am 11. Dezemner fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei Angehörigen der betroffenen Person in Jena statt.

Seitdem überschlägt sich die rechte Presse, von BILD, über Spiegel, Seit an Seit mit der Jungen Freiheit und feiern einen sogenannten „Erfolg“ gegen angebliche Linksextremist*innen.

Gegen Maja lagen ein deutscher Haftbefehl sowie ein europäischer aus Ungarn vor. Im Laufe 12. Dezember wurde Maja am Amtsgericht Dresden einem Ermittlungsrichter vorgeführt und in die Untersuchungshaft geschickt. In den kommenden Wochen soll darüber entschieden werden, ob das Verfahren gegen Maja in Deutschland geführt oder es eine Auslieferung an die ungarischen Behörden geben wird. Eine Auslieferung an das faschistisch geprägte Ungarn hätte nicht nur Haftstrafen im zweistelligen Bereich und unmenschliche Haftbedingungen zur Folge, sondern auch eine Inhaftierung weit weg von zuhause, welche die solidarische Begleitung des Prozesses sowie der Haft erschweren würde.

Auf der Soli-Seite www.basc.news wird berichtet, dass in Mailand die Verhandlung zur Auslieferung des italienischen Genossen Gabriele erneut verschoben wurde. Auch er wird im Zusammenhang mit den Aktionen gegen die Neonazis in Ungarn gesucht. Der zuständige Richter beschloss, der ungarischen Regierung Fragen zu den Haftbedingungen zu stellen und Garantien für den Ablauf des Verfahrens und die Unabhängigkeit der Justiz zu erbitten. Die nächste Anhörung in diesem Zusammenhang wird am 16. Januar 2024 stattfinden.

In den kommenden Wochen ist es wichtig, so der Aufruf auf www.basc.news eine breitere Öffentlichkeit hier in Deutschland für die Folgen einer Auslieferung nach Ungarn zu schaffen. Aber auch um Gabriele, Maja und jene die von Hetze und polizeilicher Verfolgung bedroht sind, spüren zu lassen: sie sind nicht alleine und Solidarität macht vor Gefängnismauern keinen Halt.

Es gab schon eine erste Solidemo vor dem Dresdner Knast wo Maja in Untersuchungshaft sitzt. Für die kommenden Tage wird zu weiteren Soliaktionen aufgerufen. Für Maja, für Gabriele, und weitere Betroffene, wie Tobi und Ilaria. Genauso aber für jene, die bislang nicht in den Fängen der ungarischen, deutschen oder Repressionsbehörden anderer Staaten gelandet sind.

Antifaschismus zu kriminalisieren, zu verfolgen, die Betreffenden einzuknasten, wegzusperren, das ist eine langgeübte Praxis der wir uns entgegenstellen müssen! Immer öfter kommen wieder Faschist*innen in Regierungsämter und niemand braucht eine Glaskugel um absehen zu können, was das dann aktuell und in der Zukunft für Aktivist*innen bedeuten wird.

Antifaschismus ist kein Verbrechen. Die Verfolgung muss beendet werden. Sofort! Und eine Auslieferung nach Ungarn darf schon garnicht erfolgen. Die deutschen Behörden agieren hier als der lange Arm Orbans. Stellen wir uns solidarisch an die Seite der Verfolgten!

Aktuelle Infos findet Ihr auf www.basc.news und auf deren Twitterkanal basc.

Den Kommentar findet sich auch als Audio auf der Seite von Radio Dreyeckland.

Freiburger Knast verbietet Barfußlaufen!

amtliche Information JVA Freiburg: Barfußlaufen verboten

Wie aus der JVA Freiburg berichtet wird, hat nun Bereichsdienstleiter W. per Aushang am 20.09.2023 informiert, daß das Barfußlaufen in „sämtlichen Gemeinschaftsbereichen“ verboten sei, und zwar aus „hygienischen Gründen“. Ausserhalb der Zellen, die dort euphemistisch „Zimmer“ genannt werden, habe man Schuhe zu tragen.

Meine eigene Barfußzeit in der JVA Freiburg

So um das Jahr 2014 fing ich an, in der JVA Freiburg keine Schuhe mehr zu tragen. Am Anfang war das für mich (und andere) etwas gewöhnungsbedürftig, aber im Verlaufe der Jahre genoss ich immer mehr dieses Stückchen Freiheit in einem ansonsten sehr von Regeln durchsetzten Haftalltag. Nach einigen Wochen sprach mich seinerzeit der damalige Bereichsdienstleiter P. an. Er bat darum, daß ich künftig doch wieder Schuhe tragen möge, die Hygiene und so. Auf meine Frage hin, ob es sich hierbei um eine Bitte seinerseits oder eine formale Weisung handele, gegen welche ich vor Gericht klagen würde, antwortete P., es handele sich lediglich um eine Bitte seinerseits. Und diese lehnte ich ab.

Danach versuchte Oberpsychologierätin W. (vergeblich) ihr Glück: ob ich denn, wenn ich zum Gespräch in ihr Büro käme, zumindest dann Schuhe tragen könnte. Nachdem sie drei oder vier Mal ohne damit Erfolg zu haben, gefragt hatte, war das Thema für die folgenden Jahre erledigt. Immer mal wieder ließen sich auch andere Insassen davon animieren, dass ich konsequent ohne Schuhe unterwegs war, es selbst zu probieren. Manchmal entstanden auch Gespräche darüber warum ich keine Schuhe trage, wie sich das so anfühle, ob mir nicht kalt sei.

Ein offizielles Verbot wurde bis zu meiner Freilassung aus der JVA am 29.08.2023 nie erlassen.

Das Verbot vom 20.09.2023

Bereichsdienstleiter Erster Amtsinspektor W., Nachfolger von P., informierte im September, daß nun doch das Barfußlaufen untersagt sei- gnädigerweise dürfe man in der Zelle („Zimmer“) und sogar im Hofarreal, ohne Schuhe spazieren gehen oder sich aufhalten! Es wurden nicht näher erläuterte „hygienische Gründe“ angeführt, fastso, als ob die Schuhsohlen der zu tragenden Schuhe besonders keimfrei wären.

Überlegen wir mal was wir mit den Händen alles anfassen, und uns danach ins Gesicht: Schmutz, Viren, Bakterien überall. Aber Füße gelten offenbar als besonderes schmutzig und eklig, sie müssen eingeschnürt und versteckt werden. Na klar, die Fußsohlen werden schmutzig, wenn wir keine Schuhe tragen, aber mensch kann sich Füße ja dann auch waschen, so wie wir es mit den Händen auch tun. Der gefürchtete Fußpilz, der verbreitet sich übrigens gerne in feucht-warmer Umgebung, also dem Duschbereich und nicht auf dem (trockenen) Flurboden einer Haftanstalt. Wohlweislich hat also Erste Amstinspektor W. klugerweise davon Abstand genommen, die vorgeblichen „hygienischen Gründe“ näher zu konkretisieren, oder gar wissenschaftlich zu belegen.

Was kann uns das Verbot über die JVA Freiburg sagen?

Wieder wurde den Inhaftierten ein kleines Stückchen Freiheit genommen. Zu den unzähligen (oft sehr kleinteiligen und kleinlichen) Regeln ist eine neue hinzugefügt worden. Der Entfaltungsraum für die Sicherungsverwahrten ist noch enger geschnürt worden. Dies ist die typische Entwicklung in den letzten Jahren. Die Schrauben werden weiter angezogen, Umdrehung für Umdrehung. Im Kern handelt sich bei dem Verbot um einen weiteren Beleg für die nekrophilen Orientierung und Ordnung einer Haftanstalt. Wobei wir hier von der Persönlichkeitsstruktur der Beschäftigten sprechen: sie leben den Inhaftierten vor, wie man mittels Zwang, Kontrolle, Überwachung, Disziplinierung und Strafe, Macht über andere ausübt. Dabei müssen die Maßnahmen die getroffen werden, sachlich garnicht begründet werden, möglicherweise sollen sie das garnicht, denn gerade erst durch das Fehlen einer sachlichen Begründung, erweist sich die Totalität der Macht.

Fundraising für Buch „Lass uns über Knast sprechen“

Das Kollektiv „Friends of criminals“ sprach in den letzten zwei Jahren mit unterschiedlichen Menschen aus der linken und linksradikalen Strömung, die schon einmal im Knast gesessen haben.

Die Gespräche wurden verschriftlich und sollen nun als Buch herausgegeben werden. Wie es im Fundraising-Text heißt: „In „Lass uns über Knast sprechen“ kommen 12 Menschen zu Wort, die sitzen mussten. Sie schildern ihre Eindrücke aus der Knastzeit, ebenso von der Zeit danach, gehen auf die emotionalen Auswirkungen ein und geben Menschen, die potentiell auch sitzen müssen, praktische und emotionale Tipps, um die Knastzeit etwas leichter zu gestalten.“

3.000 € werden für die Realisierung dieses Projekts gebraucht und im Rahmen des Crowdfunding gesammelt.

Ein, wie ich finde, wichtiges Projekt, denn zwar gibt es immer wieder einzelne Erfahrungsbericht ehemaliger Inhaftierter, aber hier in dem Buchprojekt versammeln und entfalten sich die Erlebniswelten von 12 Menschen, d.h. die Vielfalt der Perspektiven ist breit gefächert.

Abgesehen davon droht viel zu vielen politischen Aktivist*innen eine Inhaftierung, so daß es hilfreich sein kann sich schon im Vorfeld zumindest auf solch einem Weg gedanklich mit der Situation Knast zu beschäftigen, welche Probleme auftauchen können, aber auch welche Möglichkeiten es gibt innerlich stark zu bleiben und aufgehoben zu sein in einem solidarischen Umfeld.

Wer zur Verwirklichung dieses Projekts beitragen kann, findet hier die Details!