Höchstes Gericht zwingt JVA Kaisheim zur Substitution

Mit einer seiner seltenen einstweiligen Anordnungen, zwingt das Bundesverfassungsgericht, nunmehr die bayrische Justiz dazu, einen schwer drogenabhängigen Insassen der JVA Kaisheim angemessen vorläufig zu substituieren.

Die Vorgeschichte des Falls

Seit 2022 befand sich der Gefangene in Bayern im Strafvollzug und obwohl er offenbar seit 17 Jahren mit Polamidon substituiert wurde, ließen das verantwortliche Personal des ärztlichen Dienstes der JVA Kaisheim die Substitution „ausschleichen“, was dann mit erheblichen Schmerzen für den Betroffenen verbunden war, sowie mit depressive Schüben.

Er wollte das nicht hinnehmen und mit Hilfe der Dortmunder Professorin Dr. Graebsch setzte er sich vor Gericht zur Wehr. Sie beantragte im Wege eines Eilverfahrens die JVA zu verpflichten, ihren Mandanten weiter zu substituieren.

Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg

Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 wies das Landgericht Augsburg den Antrag ab, legte dabei den Eilantrag auf sehr eigenwillige Art aus, manche/r mag sich an die alten Fernsehserie des „Königlich Bayrischen Amtsgerichts“ erinnert fühlen, angesichts der sehr freihändigen Art des Umgangs mit Recht und Gesetz.

Das Gericht führte aus, dass laut JVA ernsthafte Zweifel vorlägen, ob die Substitutionsbehandlung die richtige Therapieform für den Gefangenen sei, da bei diesem keine Motivation zu erkennen wäre, seine Sucht zu bekämpfen beziehungsweise an der Verbesserung der Situation mitzuwirken. Der Erfolg einer Substitutionsbehandlung erscheine zudem angesichts des Konsums von illegalen Drogen sogar während der Haft fraglich. Soweit der Insasse vortrage, Schmerzen zu haben, stelle eine Substitution keine geeignete Methode zur Bekämpfung der Schmerzen dar. Ihm angebotene Schmerztabletten habe er zudem nicht in Anspruch genommen. Dem schloss sich das Landgericht an.

Exkurs: Bayern verletzt Artikel 3 EMRK

Völlig neu dürfte der bayrischen Justiz, allen voran gerade der JVA Kaisheim, das berechtigte Verlangen nach einer Substitution nicht sein. Wurde doch am 01.09.2016 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Weigerung des ärztlichen Dienstes den damaligen Beschwerdeführer zu substituieren, das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verletze. Der betroffene Insasse saß in eben jener JVA Kaisheim ein, in der auch der heute Betroffene seine Strafe absitzen muss. Der Entscheid des Menschenrechtsgerichtshofs war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht sich im April 2013 geweigert hatte, auf Verfassungsbeschwerde die bayrische Praxis zu korrigieren.

Diesmal interveniert das Bundesverfassungsgericht

Zumindest das Bundesverfassungsgericht scheint, in Gegensatz zur bayrischen Justiz, dazu gelernt zu haben: denn mit einstweiliger Anordnung vom 05.12.2023 (Az. 2 BvR 1661/23) hat das Verfassungsgericht die JVA Kaisheim verpflichtet, den betreffenden Gefangenen vorläufig zu substituieren. In seiner 13 Seiten umfassenden Begründung lässt das Bundesverfassungsgericht, obwohl es in einem Eilverfahren nur um eine summarische Prüfung geht, erkennen, dass das Landgericht Augsburg schwerwiegende verfassungsrechtliche Fehler begangen hat, als es das Ansinnen des Gefangenen ablehnte. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, wie auch der Anspruch auf rechtliches Gehör könnten verletzt worden sein, so das Bundesverfassungsgericht.

Fast lapidar heißt es gegen Ende des Beschlusses: „Angesichts der potentiellen Betroffenheit des Rechtsguts Leben im Falle des Ausbleibens einer einstweiligen Anordnung überwiegt das Interesse des Beschwerdeführers, vor der Haftentlassung substituiert zu werden:“

Bewertung

Dem Einsatz seiner Rechtsanwältin aus Dortmund hat der Gefangene zu verdanken, dass er nun substituiert wird. Was passiert mit Inhaftierten die nicht auf solch eine Unterstützung setzen können? Sind vielleicht schon ehemalige Gefangene gestorben, weil ihnen zuvor die Substitution in den Gefängnissen versagt wurde? Die Vorgehensweise der ärztlichen Dienstes könnte auch strafrechtlich relevant sein, denn die Verweigerung der hier nun vom Bundesverfassungsgericht als zwingend geboten erscheinenden Substitution könnte eine Körperverletzung im Amt (durch Unterlassen) darstellen.

Die Resistenz, oder muss man sagen: Renitenz der (bayrischen) Justiz, die sich nicht schrecken lässt von Entscheidungen aus Straßburg, die überrascht jene die die Verhältnisse kennen, nicht. Vermutlich wird auch die aktuelle Karlsruher Intervention zwar für ein wenig Einzelfallgerechtigkeit sorgen, was für den Betroffenen schon lebensrettend sein kann, aber strukturell wenig verändern. Zynisch, aus Sicht von Betroffenen, mutet es an, wenn die JVA ihren Internetauftritt bewirbt mit „Justiz ist für die Menschen da“.

(Anmerkung: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde zuerst auf der Webseite des Strafvollzugsarchivs veröffentlicht.)

Prozessauftakt zur Rondenbarg-Demo: Interview mit einem Strafverteidiger

Logo Gemeinsamer Widerstand

In Hamburg begann am 18.01.2024 ein Strafprozess gegen sechs Angeklagte. Sie sind im sogenannten Rondenbarg-Komplex angeklagt. Ein politisches Verfahren, das schon 2017 in Gang gesetzt wurde. Den Angeklagten wird Schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, nachdem sie 2017 im Zuge der G20 Proteste an der Rondenbarg-Demonstration teilgenommen hatten.

Über die Details und Hintergründe sprach ich vor wenigen Tagen im Rahmen meiner Arbeit bei Radio Dreyeckland, mit Rechtsanwalt von Klinggräff, einem der Strafverteidiger*innen.

Wer mehr über die politischen und rechtlichen Hintergründe sowie den Prozess lesen möchte, findet unter gemeinschaftlich.noblogs.org weitere Informationen.

AfD Politiker Florian Jäger von Volks-verhetzung freigesprochen

Das Bayrische Oberste Landesgericht stellt sich an die Seite des AfD Politikers Florian Jäger und spricht diese vom Vorwurf der Volksverhetzung frei!

Die Vorgeschichte

AfD-Politiker Jäger, der auch mal kurzzeitig im Bundestag saß, hatte 2021 auf seinem facebook-Konto ein Video veröffentlicht, in welchem er „Propaganda“ gegen Menschen kritisierte, die sich nicht mit mRNA-Präparaten gegen Covid-19 behandeln lassen wollten. Im Rahmen seines Postings stellte er die Novemberpogrome von 1938 der Corona-Impfkampagne gegenüber. Amtsgericht und Landgericht in München verurteilten ihn wegen Volksverhetzung, da Florian Jäger mit seinem Posting aussage, der Umgang mit  Ungeimpften sei vergleichbar mit den Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung 1938 bei den Novemberpogromen. Urteil: 90 Tagessätze zu je 60 Euro.

Anwaltlich vertreten ließ sich Jäger, von Frank Miksch, einen langjährigen NPD-Funktionär, der an Neonazi-Kundgebungen teilnimmt.

Erfolgreiche Revision vor dem Bayrischen Obersten Landesgericht

Mit Beschluss vom Beschluss vom 15.01.2024 (Az. 207 StRR 440/23) hoben die Richter*innen des Bayrischen Obersten Landesgerichts die Entscheidungen der Vorinstanz auf und sprachen Florian Jäger frei. Lassen wir die Richter*innen selbst zu Wort kommen. Zitat aus dem Beschluss:

„ Der Sinngehalt der inkriminierten Äußerung des Angeklagten ist – anders als das Landgericht meint – keineswegs zwingend dahingehend auszulegen, dass der Umgang mit Ungeimpften vergleichbar sei mit den Maßnahmen, denen die jüdische Bevölkerung in Deutschland bereits bei den Novemberprogrammen 1938 ausgesetzt war (…); eine derartige Aussage würde den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB allerdings grundsätzlich erfüllen (…) . Es liegt nach dem Gesamt-zusammenhang des Beitrages vielmehr mindestens genauso nahe, dass der Angeklagte damit zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und „Sündenböcke“ gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien. Dafür spricht bereits, dass der Angeklagte die Verfolgung der Juden nicht negiert oder relativiert, sondern darauf verweist, dass die Juden an der damaligen wirtschaftlichen Situation im Reich genauso wenig schuld gewesen seien wie die Ungeimpften an der Pandemie. Die Politik sei vielmehr damals wie heute auf der Suche nach Schuldigen, gegen die sich der Volkszorn richten solle (…). In dieser letztgenannten Deutung wäre die Äußerung des Angeklagten offensichtlich vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.“

Und damit ist der Kriminalfall geschlossen, Rechtsmittel gegen diesen Beschluss des BayObLG gibt es keine.

Bewertung und Ausblick

Während der Prozess der Faschisierung in großen Teilen der Gesellschaft und Politik voranschreitet, zugleich zehntausende Menschen auf die Straßen gehen um hiergegen zu protestieren, arbeiten in den Gerichtsstuben Richter*innen daran, die Grenzen des Sagbaren weiter zu verschieben. Nicht, dass irgendwem geholfen wäre, wenn jemand wie Jäger 5.400 € für seinen facebook-Post hätte bezahlen müssen, dass irgendetwas „besser“ geworden wäre. Aber diese Strafsache zeigt exemplarisch, wie sehr schon jetzt AfD-Politiker*innen auf den Beistand in höchsten Gerichten rechnen dürfen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, kritisierte das Urteil deutlich: »Wenn sogar ein deutsches Gericht hier nicht die Verharmlosung der Schoah erkennt, sehe ich wirklich schwarz«.

Wer in Bayern hingegen eine Hose trägt, die im Gesäßbereich großflächig mit dem Aufdruck ACAB bedruckt ist, darf nicht mit soviel Verständnis und Interpretationsbereitschaft durch OLG-Richter*innen rechnen. Im Gegenteil: eine Verurteilung zu 3.000 € Geldstrafe wegen Beleidigung fiel Gefallen beim
4. Strafsenat des OLG München (erst das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass hier die Meinungsfreiheit verletzt worden sei).

Freiburger Gefängnis verschärft Bedingungen für Kurzzeit-„Ausflüge“

Auch im Bereich der Sicherungsverwahrung kam es nun zu Verschärfungen hinsichtlich der sogenannten „Ausführungen“, wenn also Insassen für ein paar Stunden bewacht die Anstalt verlassen dürfen um mal einzukaufen oder wandern zu gehen.

Bisherige Praxis

Bislang mussten die Freiburger Sicherungsverwahrten auf einem Formular grob umreißen was sie gerne tun möchten, wenn sie von 8:30-14:00 Uhr die Anstalt bewacht verlassen. Vier Mal im Jahr wird ihnen diese vom Gesetz zugestanden: Essen gehen, spazieren, einkaufen. Manche gingen dann erstmal etwas frühstücken, danach durch mehrere Geschäfte, Mittag essen und zuletzt nochmal in Läden- egal ob sie etwas kaufen,  oder einfach nur bummeln wollten. Wer lieber eine Wanderung oder Fahrradtour machte, konnte auch dies- und ging dann danach vielleicht noch einkaufen.

Neuregelung seit Anfang Januar 2024

Der Leiter der JVA Freiburg ordnete an, dass nunmehr nur noch ein Geschäft aufgesucht werden dürfe, wenn man im Rahmen der Ausführung auch wünsche Essen zu gehen. Wer in zwei Geschäfte wolle, dürfe das nur, wenn er auf das Essen gehen verzichte. Fahrradtouren entfallen vorerst vollständig. Wer wandern wolle, dürfe dies noch, könne dann jedoch nicht einkaufen gehen. Und einkaufen dürfe man auch nur für 2 ½ Stunden, d.h. hier würden keine Ausführungen mehr von 8:30-14:00 Uhr genehmigt, die gelte nicht nur für künftig zu beantragende, sondern auch für längst genehmigte und terminierte Ausführungen.

Der Anstaltsleiter begründete auf seinem Aushang die Maßnahmen nicht.

Hintergründe der Verschärfungen

Vergangenes Jahr gelang es einem Insassen der JVA Bruchsal sowie einem der JVA Mannheim erfolgreich, sich dem Strafvollzug zu entziehen. Der eine flüchtete im Rahmen einer Ausführung an einen See, der andere im Rahmen einer Ausführung zu einem Arzttermin. Presse, wie die BILD oder der Südwestrundfunk und im Landtag vertretene Parteien, wie die SPD. nahmen dies zum Anlass für oftmals polemische Kritik; eine Rednerin empörte sich im Landtag, dass es Gefangene gebe, die dürften sogar auf einen Weihnachtsmarkt.

Landesjustizministerin Marion Gentges von der CDU nahm dies zum Anlass für eine Neuregelung der Gestaltung der Ausführungen- und das ist das Ergebnis. Dies betrifft alle Vollzugsarten, also U-Haft, Strafhaft, Sicherungsverwahrung, sowie den Jugendvollzug.

Einordnung

Die Verschärfungen reihen sich ein, in eines auch im Straf- und Justizvollzug spürbaren Rollback. Mühsam gerichtlich erstrittene oder sonstwie erkämpfte kleine „Freiheiten“ werden beschnitten oder gänzlich gestrichen. Hafterfahrene Menschen werden weiter stigmatisiert. Eine der wenigen Freuden im tristen Vollzugsalltag wird beschnitten, nur weil die Ministerin nicht willens ist, ihre eigene Vollzugspolitik offensiv zu verteidigen. Jetzt müssen die Betroffenen versuchen vor Gerichten die Verschärfungen zu bekämpfen.

Silvester 2023: Lautstarke und kämpferische Demo vor der JVA Freiburg

Am 31.12.2023 fand vor den Mauern der Freiburger Haftanstalt eine lautstarke und kämpferische Demonstration statt. Es gab mehrere Redebeiträge. Musikalisch begleitet wurde die Demonstration durch drei Künstler*innen welche live performten. Zudem übertrug Radio Dreyeckland die Demo von 18 Uhr bis 20 Uhr live im Radio und im Internet.

Der Beginn der Demo gegen 18 Uhr

Ein Polizeisprecher stellte fest, dass es sich hier um eine nicht angemeldete Versammlung handele, und erteilte dann mündlich Auflagen: es dürfe kein Feuerwerk über die Mauer der JVA hinweg gefeuert werden oder aus der Versammlung heraus, zudem dürfe keine vollständige Vermummung erfolgen. Der Wortbeitrag des Polizisten wurde von dem Demoteilnehmenden lautstark entsprechend kommentiert. Die Polizei war reichlich erschienen, zahlreiche Wannen, Streifenwagen und behelmte Polizeikräfte waren zu sehen.

Zu Beginn der Demonstration gab es eine Rede der Veranstalter*innen in der auf die zunehmenden Repressionen im vergangenen Jahr eingegangen wurde, auch was die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands betrifft, beispielsweise im Zusammenhang mit der europaweiten Fahndung durch ungarische Behörden wegen der Aktionen gegen den Nazi-Aufmarsch in Budapest. Grüße gingen dann an alle in diesem Zusammenhang Verfolgten und auch an Maja, eine erst kürzlich festgenommene Person, die zur Zeit in Untersuchungshaft sitzt und der eine Auslieferung nach Ungarn droht.

Anschließend durfte ich selbst sprechen. Es war das erste Mal, dass ich an der Silvesterdemo vor der JVA Freiburg selbst aktiv teilnehmen konnte, statt sie hinter den Mauern verfolgen zu müssen. Ich erzählte davon, wie sehr es mich bewege heute hier stehen zu dürfen mit all den anderen zusammen, und dass wir alle hier stünden, um gemeinsam für eine Welt ohne Knäste zu kämpfen.

Damit nicht nur die Menschen vor den Mauern, sondern auch dahinter alles gut hören konnten, war auch dieses Jahr eine mobile Lautsprechereinrichtung am Start. Eine wunderbare selbstgebaute Fahrradkonstruktion aus zwei Rädern, mit einem kleinen Dach, im Anhänger ein Generator für die Stromversorgung der Lautsprecheranlage.

Nach mehreren live performten Songs der drei Künstler*innen zog die Demo los.

Die Demo setzt sich in Bewegung

Auf Transparenten vor und an den Seiten der Demo hieß es unter anderem „Knäste zu Baulücken“ oder „Feuer und Flamme der Repression“. Immer wieder wurde „Fehlen die Gefangenen“ skandiert oder auch der Ruf „Jin, Jiyan, Azadi“ (Frauen, Leben, Freiheit). Und selbstverständlich flogen Raketen in den Himmel und über die Knastmauern, von wo laute Rufe und das Schlagen gegen die Gitterstäbe zu hören waren.

Bei einem ersten Zwischenstopp, nachdem die Teilnehmenden an der Knastpforte der Sicherungsverwahrung vorbei gezogen waren, von wo aus zwei Schließer, hinter dem dicken Panzerglas der Pforte stehend, ihrerseits die Demo zu fotografieren schienen, wurden weitere Redebeiträge gehalten und live performt.

Nicht wenige Teilnehmende waren überrascht, als eine Vertreterin von „Palästina spricht“ eine längere Rede hielt.

Die Polizei stoppt die Demo und riegelt die Straße ab

Bevor der Haupteingang der JVA Freiburg erreicht werden konnte, riegelte die Polizei die Straße ab, mit ihren Helmen auf dem Kopf wirkten sie durchaus bedrohlich. Per Megafon wurde mitgeteilt, dass die Demo nicht weiter ziehen dürfe und es zu unterlassen sei, Raketen über die Mauer zu schießen.

Ein Teilnehmer der Demo im Jahr zuvor sagte mir, dass es geradezu entspannt laufe im Vergleich zu 2022, denn auch wenn die Polizei martialisch auftrete und wirke, sei deren Stimmung nicht ansatzweise so aggressiv wie im Jahr davor.

Zum Abschluss gab es weitere Reden, so sprach ein Student über seine Knast- und Gesellschaftskritik  und die Notwendigkeit der Abschaffung von Gefängnissen. Nicht, dass es keinerlei Reaktionen der sozialen Gemeinschaft geben solle, aber Knast sei keine Lösung.

Verabschiedet wurden die Teilnehmenden mit mehreren Musikstücken, wieder live performt. Es machte richtig gute Stimmung, drei Künstler*innen zu sehen und zu hören, die mit so viel Energie und stimmlicher Kraft ihre Texte vortrugen!

Gegen 20 Uhr wurde die Versammlung mit lauten Rufen „Es fehlen die Gefangenen“ beendet.

Ausblick

Ziemlich sicher wird es Ende 2024 wieder eine Silvesterdemo geben, so wie es sie auch in anderen Städten gegeben hat. Der Kampf um die Abschaffung der Gefängnisse ist ein Langzeitprojekt, auch weil es einer grundlegenden gesellschaftlichen Veränderung bedarf. Aber es ist wichtig, auch wenn es vielleicht seltsam ritualisiert anmuten mag, immer und immer wieder daran zu erinnern: Knäste waren noch nie eine Lösung, sie sind es nicht und sie werden es niemals sein.

Mein ganz persönlicher Dank gilt den Organsiator*innen, den Künstler*innen die live auftraten, Radio Dreyeckland für die Übertragung und auch dem Fotografen JR Photography.