Telefonisch wurde mir am 27.12.2023 von einer Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle des Jobcenters Freiburg mitgeteilt, ich würde nun doch weiterhin volles Bürgergeld erhalten. Acht Tage zuvor hatte eine andere Beschäftigte des Jobcenters noch ganz anders entschieden und mein Leben auf den Kopf gestellt.
Vorgeschichte
Kurz vor Weihnachten berichtete ich davon, dass eine Mitarbeiterin der Leistungsabteilung mir unter dem Datum vom 19.12.2023 drei Briefe zugeschickt habe. In einen hob sie den Bewilligungsbescheid über die Zahlung von Bürgergeld und Miete von September 2023 vollumfänglich auf. Im einem zweiten Schreiben bewilligte sie sodann ab dem 01.01.2024 erheblich geringere Leistungen, da sie unterstellte, ich würde bei Radio Dreyeckland 520 € im Monat verdienen. Im dritten Brief schließlich forderte sie mich zur Mitwirkung auf, ich möge Unterlagen vorlegen.
Meine Eingaben
Eine lange Haftzeit vermittelt den Insass*innen zumindest etwas Erfahrung im Umgang mit Behörden, deren Strukturen und auch den Beschäftigten. Ich nahm die Schriftsätze des Jobcenters zum Anlass mich entsprechend zu beschweren: neben dem förmlichen Widerspruch, erhob ich Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, schrieb auch dem Leiter des Jobcenters, Herrn Geschägzsführer Tobias Wilde. Da ich zudem zu 80% schwerbehindert bin, und dieser Aspekt wahrscheinlich unbeachtet geblieben war, ging auch eine Eingabe an die Landesbeauftragte für die Belange Schwerbehinderter. An die Zentrale in Nürnberg gingen gleichfalls e-mails. Da ich den Vertrag als Bundesfreiwilligendienstleistender dem Jobcenter zuvor schon zwei Mal zugeleitet hatte, kam die Entscheidung der Sachbearbeiterin vor Weihnachten recht überraschend, zumal es zuvor keine Aufforderung dahingehend gab, ich möge noch irgendetwas vorlegen. Im Gegenteil: ich hatte mich schon Wochen zuvor beim zuständigen Vermittler des Jobcenters telefonisch gemeldet und angefragt ob noch weitere Unterlagen benötigt würden, was dieser verneinte.
Jobcenter revidiert Aufhebungs- und Kürzungsbescheide
Da ich für Radio Dreyeckland u.a. auch über Prozesse berichtete, saß ich am 27.12.2023 mit ausgeschaltetem Handy in einer öffentlichen Verhandlung. Als ich nach Verhandlungsende mein Smartphone einschaltete, waren dort zehn „entgangene Anrufe“ verzeichnet; man hatte offenbar seitens des Jobcenters versucht mich telefonisch zu erreichen. Ich rief zurück und erfuhr von einer sehr freundlichen und gut gelaunten Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle, der Aufhebungsbescheid werde nun seinerseits aufgehoben. Für Januar 2024 würde ich den vollen Bürgergeldbetrag erhalten und das Geld vermutlich noch diese Woche auf dem Konto eingehen. Ich bräuchte mir auch für die Zukunft keine Sorgen machen, das Taschengeld das Radio Dreyeckland zahle, werde künftig nicht angerechnet: es beträgt schließlich nur 180 €- und keine 520 €, wie zuvor Sachbearbeiterin A. unterstellte.
Ende gut- alles gut?
Für mich war es ein etwas unruhiges erstes Weihnachten nach so langer Zeit in Haft. Das Jobcenter Freiburg hat tatsächlich in überraschend schnellem Tempo reagiert um die Fehlentscheidungen vom 19.12.2023 zu korrigieren, so dass ich (hoffentlich) vorerst beruhigt ins neue Jahr werde starten können. Aber wie verhält es sich mit Menschen die nicht über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die nicht wissen wie sie sich rechtlich entsprechend zur Wehr setzen können? Oder die sich in wesentlich größeren Städten einer noch viel größeren Behörde gegenüber sehen, als hier im dann letztlich doch eher überschaubaren Freiburg!? Sind es systemische Mängel die zu solchen Entscheidungen führen, wie jenen vom 19.12.2023? Gibt es Zielvorgaben die einzuhalten sind, d.h. müssen so und so vielen Menschen Leistungen entzogen werden? Viele Fragen, mal schauen ob das Jobcenter im neuen Jahr auf einige davon Antworten geben wird.
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