Radiobeitrag bei rdl zu „Klassenjustiz in Südbaden“

Hier (Beitrag) berichte ich in einem Gespräch auf Radio Dreyeckland über einen Strafprozess vor dem Amtsgerichr Freiburg gegen einen Inhaftieren, dem mehrfache Beleidigung von Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt zur Last gelegt und am Ende zu 500 € Geldstrafe verurteilt wurde.

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Klassenjustiz in Südbaden- über einen „Einzelfall“ der kein solcher ist.

Die neue Woche begann für Uwe E., der aus der Strafhaft mit Hand- und Fußketten in den Gerichtssaal gebracht wurde, recht früh. Montagmorgen um 9:15 Uhr begann sein Prozess. Das Amtsgericht (AG) Freiburg hatte ihm einen Strafbefehl über 750 € zugeschickt, den er nicht akzeptierte, weshalb am 09.10.2023 im Sitzungssal IX darüber öfffentlich verhandelt wurde. Mehrfach soll er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Knastbeamt*innen beleidigt, einen von ihnen als Nazi bezeichnet und diesem gegenüber den Hitlergruß gezeigt haben.

Der Prozessbeginn

Erschienen waren an diesem Morgen für die Staatsanwaltschaft ein junger Rechtsreferendar, für die Verteidigung Rechtsanwalt Nicolai Erschig. Den Vorsitz führte die u.a. aus dem Hagermann-Prozess bekannte Richterin Julia Rajczak.

Der Sitzungsvertreter der Freiburger Staatsanwaltschaft verlas die Vorwürfe: E. soll in 14 Fällen Bedienstete der Haftanstalt u.a. als „Wichser“, „Pisser“, „Arschlöcher“ bezeichnet, ihnen auch mal den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Auch den Anstaltsarzt Dr. Teichmann habe er als „Arschloch“ bezeichnet.

In der Szene ist der aus dem Umland stammende Mittfünfziger nicht unbekannt, früher war er mit der Band „Scheiße“ unterwegs und arbeitete in einem Kinder- und Jugendtheater. Jetzt sitzt er seit August 2021 in Haft. Mehrfach wurde Uwe in den letzten 30 Jahren zu Geldstrafen wegen Beleidigung und zuletzt dann auch zu kürzeren Haftstrafen wegen Diebstahl und Sachbeschädigung verurteilt. Aktuell ist seine Entlassung für 2025 geplant, wobei ein großer Teil der Haftzeit aus der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen bestehen wird, die er nicht bezahlen kann.

Eingangsstatement des Angeklagten

Darauf nimmt der gelernte Veranstaltungstechniker auch in seinem kämpferischen Eingangsstatement Bezug und fragt die Richterin ob ihr bekannt sei, dass es Stimmen gebe die die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe fordern. Müsse er die geforderte Geldstrafe von 750 € absitzen entstünden dem Staat 15.000 € an Haftkosten für seine Einsperrung. Er sei Punkrocker, habe viele Jahre in der Technik eines Freiburger Kinder- und Jugendtheaters gearbeitet, aber er sei noch viel länger Alkoholiker und auch Drogenkonsument. Die Haftsituation, zumal während der Zeit der Coronapandemie, sei besonders belastend gewesen, der Haftalltag geprägt von Gewalt unter den Inhaftierten, aber er sei auch von Bediensteten der JVA Freiburg geschlagen worden, und dies nicht nur einmal. Schwer zu ertragen sei auch, dass die Anstaltspsychologin S., die er dann beleidigt haben soll, ihn, als er Hilfe gesucht habe bei ihr, diese verweigert hätte, ebenso wie der Anstaltsarzt, der ihm ein blaues Auge, das er nach einer Mißhandlung durch Beamte erlitten habe, nicht dokumentieren habe wollen.

Wegsperren, so schloss E. sein Eingangsstatement, helfe nichts, der Vollzugsalltag sei von „Asozialisierung, nicht von Resozialisierung“ geprägt, es finde lediglich ein „Verwahrvollzug“ statt: „niemand wird gebessert“.

Die Zeugenvernehmungen- lauter JVA Bedienstete

In den folgenden Stunden werden zehn Bedienstete, neun Stationsbeamt*innen und der Anstaltsarzt, als Zeug*innen vernommen. Jeder einzelne Fall der angeblichen Beleidigung wird aufgedröselt und versucht die konkrete Situation vorstellbar zu machen. Einige der Äußerungen räumt E. selbst ein und bei drei der Bediensteten entschuldigt er sich auch, die dann ihrerseits ausdrücklich betonen, sie hätten kein Strafverfolgungsinteresse, oder hätten sich gar nicht beleidigt gefühlt. So, als E. einen Vollzugsbeamten als „Fräulein“ bezeichnet haben soll. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger diskutierten über die Frage, ob es sich hier um eine geschlechtsspezifische Beleidigung gehandelt habe, und ob sich ein Mensch der sich selbst nicht beleidigt gefühlt hat, dennoch dadurch -in strafrechtlichem Sinne- beleidigt worden sein kann. Das „Strafverfolgungsinteresse“ wird im Verlauf der Verhandlung auch nochmal diskutiert, denn eigentlich ist Beleidigung ein Antragsdelikt, d.h. sich geschädigt fühlende Personen müssen explizit einen Strafantrag stellen, jedoch gibt es auch -wie hier- die Möglichkeit, dass ein*e Dienstvorgesetzte*r Strafantrag stellt. Im Falle von E. hatte jeweils ein Mitarbeiter der Anstaltsleitung Strafantrag gestellt, so dass es später lediglich strafmildernd, aber nicht strafbefreiend wirken wird, dass einige der Bediensteten kein eigenes Strafverfolgungsinteresse äusserten.

Die neun als Zeug*innen teilweise in Uniform erschienenen Vollzugsbeamt*innen, konnten sich teilweise garnicht mehr an die Vorfälle erinnern, welche sich überwiegend im Jahr 2022 ereignet haben sollen. Deutlich wurde jeweils die enorme Anspannung im Vollzugsalltag, unter der die Inhaftierten stehen, seinerzeit noch durch die Coronamaßnahen verstärkt. Immer wieder wurde E. zudem in den „Bunker“ gesteckt. Er beschrieb diesen als einen leeren gekachelten Raum, mit einem Loch im Boden als WC, er habe die Kleidung vom Leib geschnitten bekommen und sei vom Personal als er dorthin verbracht wurde auch geschlagen worden.

Für alle angeklagten Vorfälle sei er zudem schon vollzugsintern hart sanktioniert worden, durch die Unterbringung auf einer Sicherheitsstation, durch Einzelhaft, durch Arrest, durch Einkaufsverbot, Entzug des TV-Geräts, Freizeitsperre und ähnliches.

Als kurz nach 11 Uhr der Zeuge Dr. Teichmann auftritt, gerät dessen Vernehmung recht kurz, denn er fragt wie es um seine ärztliche Schweigepflicht stehe, von der ihn E. auch nicht entbindet. Nach einem kurzen Rechtsgespräch zwischen Richterin, Verteidiger und Vertreter der StA wird der Zeuge entlassen. So dass letztlich nicht weiter thematisiert wird, ob der Zeuge es tatsächlich unterlassen hat ein blaues Auge zu dokumentieren. Der Fall wird im Verlauf der Sitzung eingestellt.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Es ist schon 12 Uhr vorbei, da beginnt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer und wird am Ende eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten fordern, welche allerdings zur Bewährung auszusetzen sei. Pro aus Sicht der StA erwiesener Beleidigung seien 6 Wochen Haft angemessen, in einem Fall, als E. einen Beamten als „Nazi“ bezeichnet und diesem gegenüber den Hitlergruß gezeigt habe sollten es 15 Wochen Freiheitsstrafe sein. Zwar sei die Stressituation in Haft strafmildernd zu berücksichtigen, jedoch fordere die Situation in Haft „besondere Disziplin von den Gefangenen“, ,gerade „in einer JVA (dürfe man sich nicht) dazu hinreißen lassen“ Bedienstete zu beleidigen. Vielmehr sei es „Pflicht der Gefangenen sich im Griff zu behalten“, so der Rechtsreferendar. In zwei Fällen sei E. aber auch freizusprechen, da die Beleidigungen nicht sicher hätten nachgewiesen werden können.

Plädoyer des Verteidigers von Uwe. E. und dessen Schlusswort

Der Verteidiger beginnt sein Abschlussplädoyer mit einer generellen Kritik: es sei bedenklich, wenn man für einfache Beleidigungsdelikte Freiheitsstrafen verhänge. Schließlich hätte die StA selbst, die ja den hier nun verhandelten Strafbefehl selbst so beantragt hatte, nur eine Geldstrafe für erforderlich erhalten, jetzt aber plötzlich beantrage sie eine Freiheitsstrafe. Er betont die zahlreichen strafmildernden Faktoren: E. habe sich entschuldigt, einige der Beamten hätten gar kein eigenes Strafverfolgungsinteresse, zudem sei er Suchtkrank. Zudem seien die Verhältnisse im Strafvollzug kritikwürdig. Was die Ersatzfreiheitsstrafen angehe, so fordere auch der Deutsche Anwaltsverein deren Abschaffung, man habe es hier mit einer „Armen/Reichen-Rechtssprechung“ zu tun: (Lebens-)Zeit und Geld seien nicht dasselbe! Für die verhandelten Vorwürfe fordere er eine milde Strafe unter 150 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe sei nicht angemessen. Zumal sein Mandant schon vollzugsintern bestraft worden sei. In zwei Fällen möge das Gericht E. freisprechen, hier schließe er sich dem Antrag der StA an.

In seinem Schlusswort verweist E. auf sein Eingangsstatement. Jetzt, so kurz vor dem Urteil, beginne das typische „Justizlotto“.

Das Urteil: 500 € Geldstrafe

Nach kurzer Unterbrechung verkündet gegen 13:15 Uhr die Richterin das Urteil: es wird eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen je 5 €, also von 500 €, verhängt. In zwei Fällen wird E. freigesprochen. Es gebe viele zu Gunsten von E. sprechenden Umstände. Teilweise sei er geständig gewesen, habe sich entschuldigt, sei in der Haft schon intern bestraft worden. Auch habe die Pandemie die Haftsituation zusätzlich verschärft.

Verschärfend seien die einschlägigen Vorstrafen wegen Beleidigung zu werten und die Bezeichnung eines Beamten als „Nazi“.

Um kurz vor halb zwei endet die Verhandlung. Die Sonne scheint, E. werden wieder Handschellen angelegt, die Fußketten waren ihm während der ganzen Verhandlung nicht abgenommen worden. In einer kurzen Prozesspause drehte er sich einmal in Richtung des unvergitterten Fensters und schaute hinaus- ins Freie. Zwei Gerichtswachtmeister führen ihn jetzt, wo die Verhandlung geschlossen ist, aus dem Raum, die stählernen Fußketten klirren. Verteidiger und Richterin sprechen noch kurz über eine Verhandlung in anderer Sache, bevor auch sie den Saal verlassen. Ich war der einzige Zuschauer während des gesamten Prozesses.

Thomas Meyer-Falk

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Telefongespräch mit „wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen“

über die Knastzeit und die ersten Eindrücke und Erfahrungen von und mit draußen und künftige Vorhaben.

https://www.freie-radios.net/124494

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Gefangenenzeitung lichtblick berichtet über Internet im Berliner Vollzug

Vor einigen Wochen erschien die neue Ausgabe der Berliner Gefangenenzeitung lichtblick. In ihrer ersten Ausgabe nach der im August 2022 erfolgten Razzia in den Redaktionsräumen in der JVA Tegel, berichten sie neben anderen vollzuglichen Themen auch über das „Haftraummediensystem“ (HaMSy) welches sukzessive im Berliner Justizvollzug eingeführt wird.

 HaMSy- was ist das?

Gefängnisse sind (noch) weitestgehend internetfreie Räume, allerdings dürfen Gefangene bundesweit zumindest Telefongespräche führen. Immer mehr Haftanstalten gehen dazu über, in den Hafträumen Telefone installieren zu lassen, wobei durch eine umfassende Sicherheitsinfrastruktur die Anstalten jederzeit die Kontrolle darüber haben wer wann und mit wem telefoniert. Zudem können die Gespräche jederzeit überwacht und aufgezeichnet werden.

 HaMSy geht einen Schritt weiter: in einem (aus Gründen der „Anstaltssicherheit“ durchsichtigen) Gehäuse wird ein mit berührungsempfindlichem Display versehener Monitor in den Zellen aufgestellt, der neben der Nutzung als Radio und TV auch Telefonie ermöglicht. Ferner können damit Videotelefonate geführt werden. Ausserdem soll das Antragswesen innerhalb der Anstalt digitalisiert werden, so dass künftig keine gesonderten schriftlichen Anträge abzugeben sein werden, sondern Formulare nur noch am Monitor ausgefüllt werden. Auch ein paar elektronische Spiele werden (kostenpflichtig) angeboten.

Was kostet das alles?

Wie der lichtblick (https://www.lichtblick-redaktion.de/aktuelle-ausgabe), unter Berufung auf eine Kleine Anfrage eines CDU-Abgeordnete berichtet, kostet die Nutzung des Geräts für jene die fernsehen wollen 13,95 € im Monat. Die Nutzung der e-mail Funktion weitere 1,96 €. Eine Tastatur und Maus muss mensch selbst kaufen, wofür einmalig 49,90 € anfallen, für den Kopfhörer stattliche 80 €. Für Telefonate werden zwischen zwei und drei Cent in der Minute aufgerufen. Wer spielen möchte, hat einen Euro im Monat pro Spiel zu zahlen, im Angebot sind neben „Backgammon“ auch „Minesweeper“ und sinnigerweise „Angry Bird“.

Das Land Berlin nimmt rund 3 Millionen Euro in die Hand um die Hafträume in den verschiedenen Haftanstalten technisch entsprechend aufzurüsten (in der Antwort des Senats zur Kleinen Anfrage des CDU-Abgeordneten können die Details nachgelesen werden: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14245.pdf).

Kritik des lichtblick

Kritisch thematisiert wird der Umstand, dass durch die Verpflichtende Ausstattung der Zellen mit HaMSy die entsprechenden privaten Geräte aus den Zellen entnommen werden, wogegen, so der lichtblick, auch schon gerichtliche Klagen anhängig seien. Die Rundumüberwachung wird ebenfalls kritisiert, denn die Anstalt hat Zugriff auf alle gespeicherten Daten der Insass*innen. Die Kostenfrage wird auch nicht übersehen, dann 20 Cent für eine Minute Videotelefonie ist, erst recht wenn man die Finanzlage der Inass*innen bedenkt, nicht gerade günstig.

Positive Aspekte laut lichtblick

Immer wieder berichten Insass*innen davon, dass von ihnen gestellte Anträge im Dschungel der Bürokratie verloren gingen. Das ist würde nun in Zukunft wohl weniger werden, denn eine (vorsätzliche oder fahrlässige) Löschung würde elektronische Spuren nach sich ziehen. In einer kostenlosen Basisvariante, so der lichtblick, würde es zudem einen Zugang auf die Onlinebücherei der Zentral- und Landesbibliotheken geben, dies sei zu begrüßen.

Ausblick

Die Digitalisierung macht auch vor den Gefängnissen nicht halt, auch wenn die Umsetzung dort dann mit erheblichen zeitlichen und technischen Verzögerungen ankommt. Dass die Umstellung auf digitale Verwaltungsprozesse Menschen zurückzulassen droht gilt für Gefängnisse um so mehr, denn dort begegnen wir besonders vielen Menschen die mit dem Lesen und Schreiben Schwierigkeiten haben und dann noch eine Scheu vor elektronischen Geräte mitbringen. Dass die auf Totalüberwachung ausgerichtete Infrastruktur hochproblematisch ist, versteht sich von selbst. Die bei Einführung der panoptischen Bauweise von Gefängnissen gewollte totale Kontrolle der gefangenen Körper (immer noch sehr instruktiv hierzu Foucault, „Überwachen und Strafen“), ausgeführt von den Uniformierten, wird nun partiell ausgelagert an eine elektronische Überwachung, die jedoch, da sie sich auf die gedanklichen Inhalte erstreckt, sogar tiefer und weiter geht, als in der Anfangszeit der Gefängnisse.

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How The Wind Rustles And The Acorns Fall: A Few Days Of Freedom!

text online: https://brightonabc.org.uk/news.html#55

On 29.08.2023, after almost 27 years of imprisonment, I was released from the high-security area of Freiburg prison with two hours notice. How does a person feel in such a situation? I would like to report on this after the first 14 days.

On 29.08.2023: The release!

At 8 a.m. I was still sitting in the visiting area of the prison with the probation officer, who might be responsible for me in the future, and we puzzled over when and if a release would take place. At 2 p.m. the time had come – I was discharged and on my way to my new place to live.

I should have been overflowing with happiness, but my focus was on the speedy handling of the move and my first official visits. Already around 3 p.m. I was at the job center and then at the health insurance company. The evening became long, ended after midnight. I got to know people in the new living environment, talked to friends on the phone and immediately started texting. The world of the 21st century had integrated me in a short time: thanks to the local group of the Rote Hilfe e.V. from Freiburg, my smartphone and laptop were ready. It felt surreal to sit on the tram and talk on the phone – just hours before I had sat in a cell with a corded phone and was only allowed to call numbers approved by the prison, and the conversations would be monitored and recorded, as it was always said in an announcement text before calls.

At 8 p.m., for the first time in 27 years, I sat together in a circle of people who voluntarily live together, who had voluntarily taken me in, and where I voluntarily went. It felt just as surreal, but really good.

The first night

The rustling of the leaves, the chirping of the crickets and the falling and hitting of the acorns on the roof, something that the residents here experience every day, was for me after 27 years each an event in itself, the stars above me, the sky. There are rarely trees in prison, the stars are outshone by the bright spotlights of the security infrastructure, everything has to be illuminated and illuminated down to the last detail. The night was short, only about 2 or 3 hours of restless sleep.

The following days

This is not meant to be an account of individual experiences that are banal and commonplace for the readership. But many more phone calls followed for me, my first beautiful personal encounters in freedom, without the usual security apparatus of a prison, excursions to the local Schloßberg or even to the nearby Münstertal. At the same time, the smartphone almost grew on my hand because calls came, appointments had to be coordinated – so that I was suddenly more on the move in a week than in the prison in several weeks. The phone calls with friends were and still are particularly good, because the sensory overload was quite pronounced.

Effect of long deprivation of liberty

Imprisonment in general, especially for a long time, has a detrimental effect on the soul and body, as a rule, people break and break over time. Resisting this takes a lot of strength and success is much better with the help of solidarity from outside. Often, even contact with the world outside the walls can give a person the determination that he might not otherwise have to persevere. The neurological-biological side should not be underestimated either: people’s brains get used to an unparalleled lack of stimulation in years and decades. Always the same walls, colours, paths, smells, people and sounds.

The „dismissal shock“ is particularly pronounced after decades, because so much has changed, dealing with it adequately is a challenge that in turn drains the strength. There is new money (the euro), new technology (smartphone), you don’t just pass by offices today, but have to make an appointment via the Internet or telephone, and much more. Quite a few fail because of this. I am fortunate enough to be accompanied in a very friendly and supportive manner, to an extent that probably not many ex-prisoners are allowed to experience.

Thanks to so many people

I thank the people who have accompanied me, some of them for more than two decades, who have allowed me to walk the path with them and who have walked the path with me.

I would also like to thank the organisations that showed solidarity. The Rote Hilfe e.V. (so called: Red Aid), groups of abc (especially abc Brighton), gefangenen info ( „captured info“), the DreckSack (a Literary Magazine from Berlin). I would also like to thank those who have sent me reading material, letters, books over many, many years and who have also supported me financially.

And my special thanks go to those who typed my articles over and over again, because without their help I would have been doomed to be mute, because in prison I had no access to the Internet. This thanks includes those who have translated my axes and edited translations.

The coming weeks and months

There will be more meetings, events, at some point the attempt to gain a foothold at Radio Dreyeckland (www.rdl.de/) as an intern and Volunteer service, maybe even a visit to the cinema, finding my way into a life that will often remain just a dream for the thousands of prisoners in the FRG and millions worldwide. I keep hearing the rustling of the leaves and the falling of the acorns!

Finally in freedom!

For a world without cages and prisons!

Thomas Meyer-Falk
-Freiburg (Germany)-

www.freedomforthomas.wordpress.com

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Der FAB-Behandlungsvertrag

Kürzlich berichtete ich über die Probleme mit der Forensischen Ambulanz. Hier nun der von mir kritisierte Vertragstext.

Da ich das erste mal selbst Bilder poste bitte ich um Nachsicht, sollten die Aufnahmen auf dem Kopf stehen.

Der Vertrag muss zwingend unterschrieben werden, sonst lehnt die FAB Gespräche ab- und wie der Fall belegt, wenn man Kritik so anbringt, dass sie der Leitung der FAB missfällt, dann fliegt man auch raus.

Ich bin sozial gut integriert, aber was passiert vielleicht bei und mit anderen Ex-Gefangenen?

Thomas Meyer-Falk

Bilder: 

 

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Wie war die erste Woche – Interview mit rdl

Im Interview mit rdl berichtet Thomas endlich live und nicht nur am Telefon, wie es ihm nach einer Woche in Freiheit geht und wie schwierig es war hier draussen Briefkästen zu finden…

https://rdl.de/beitrag/thomas-meyer-falk-ist-frei

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Erfahrungsbericht mit der Forensischen Ambulanz Karlsruhe

Um das Jahr 2008 wurden sogenannte Forensische Ambulanzen (FAB) eingeführt Diese sollen ehemalige Inhaftierte oder aus dem Maßregelvollzug entlassene Menschen in der wiedergewonnenen Freiheit begleiten und auch überwachen. Dabei kommen neben Sozialarbeitenden auch Psycholog*innen zum Einsatz, welche dann therapeutische Gespräche führen. Bis zu fünf Jahren kann der Besuch einer FAB zur Auflage gemacht werden. Ich selbst habe nun einen kleinen Einblick als Betroffener gewinnen können. Die FAB in Karlsruhe hat mich vor wenigen Tagen als Klienten abgelehnt.

Wer ist die FAB in Baden-Württemberg

Die FAB in Baden-Württemberg wird getragen von BIOS e.V., der Behandlungsinitiative Opferschutz, gegründet unter anderem von OLG-Richter Klaus Böhm, vor nunmehr über 15 Jahren. BIOS betreut nicht nur ehemalige Insass*innen, sondern, der Name deutet es an, begleitet auch Tatopfer, allerdings sind die beiden Bereiche intern voneinander getrennt. Ihren Sitz haben BIOS, bzw. die baden-würtembergische FAB in Karlsruhe (https://www.bios-bw.com). Finanziell getragen wird der Verein von Spenden und Zuwendungen d.h. durch die Zuweisung von Geldauflagen seitens der Staatsanwaltschaften oder Gerichte. Die therapeutische Begleitung von Entlassenen trägt im Regelfall jedoch die Staatskasse.

Beginn meiner Erfahrungen

Vor einigen Monaten, ich saß noch in der Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg,

wurde mir mitgeteilt, dass im Falle einer Entlassung ich um eine sogenannte „Vorstellungsweisung“ nicht herum käme. In Fällen in welchen jemand aus der SV entlassen und in dessen Fall die SV „für erledigt“ erklärt wird, ordnen die Gerichte einen umfassenden Katalog an Führungsaufsichtsmaßnahmen an. Selbiges gilt auch für alle jene Inhaftierte die ihre Strafen voll verbüßen mussten. Darunter gibt es Auflagen wie z.B. Meldepflichten bei der Polizei, bei der Bewährungshilfe, Alkoholverbote, der Verbot des Besitzes von bestimmten Gegenständen (insbesondere Waffen, Messer), die Pflicht bestimmte Orte/Straßen/Plätze nicht zu betreten (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__68b.html ). Diese „Führungsaufsicht“ kann bis zu einer Dauer von fünf Jahren ab Entlasstag ausgesprochen werden.

Unter anderem kann angeordnet werden, dass er/sie sich bei der FAB regelmäßig vorstellt. Ein Verstoß gegen eine solche Weisung ist strafbewehrt (vgl. § 145 a StGB: Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren). Zusätzlich gibt es sogenannte „Therapieweisungen“: dort kann auferlegt werden sich nicht nur „vorzustellen“, also kurz bei der FAB „Hallo“ zu sagen und dann wieder zu gehen, sondern sich auf Gespräche einzulassen. Diese Therapieweisung ist insofern „freiwillig“, als keine strafrechtliche Verfolgung erfolgen darf, wenn man dieser nicht nachkommt, allerdings könnte die Dauer der Führungsaufsicht unter bestimmten Umständen über die Dauer von 5 Jahren hinaus verlängert werden.

Da es nicht ganz verkehrt sein könnte mit einer psychologisch versierten Person die möglichen Belastungen nach einer eventuell plötzlichen Freilassung nach 27 Jahren besprechen zu können, stimmte ich einer ersten Kontaktaufnahme noch in der Haftanstalt zu.

Die erste Kontaktaufnahme zu der FAB: in Haft

Zu Besuch kam Frau Dr. K. Im Zweitgespräch legte sie mir einen Behandlungsvertrag vor. Diesen müsse ich unterzeichnen, tue ich dies nicht, würde man Gespräche ablehnen. Da mir der Tonfall des Vertragstextes und erst Recht das Thema Datenschutz und Schweigepflichtentbindung aufstießen, unterschrieb ich unter dem Vorbehalt die Sache nachträglich prüfen zu lassen. Wo lag mein „Problem“ mit dem Text?

Die Betroffenen müssen die FAB von ihrer Schweigepflicht gegenüber Ärzt*innen, Anwält*innen und anderen Personen entbinden, zugleich stimmt man der Verwendung der Daten in der Forschung und zu Zwecken der Publikation zu, wenn auch diese nur in anonymisierter Form einfließen würden. Wer die Unterschrift verweigert oder später widerruft, der/die wird nicht behandelt. Das gilt für die probatorischen Sitzungen in Haft wie für die Zeit nach der Entlassung gleichermaßen.

Laut Frau K sei ich der erste Klient, der sich an alledem störe. Durchgelesen habe vor mir den Text eigentlich auch kaum jemand. Als wir über den Inhalt diskutierten kam schnell der Hinweis, dass ich im Leben in Freiheit meine Schwierigkeiten haben würde, wenn ich z.B. ein Bankkonto bräuchte, denn Banken würden mit mir sicher nicht in einen Dialog über ihre Datenschutzerklärungen treten.

Meine Eingaben

Ich schrieb dann zum einen an den Landesbeauftragten für Datenschutz, da es mir nicht so recht nachvollziehbar erschien, warum die FAB, welche einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, und die behördenintern (z.B. gegenüber Gericht und Bewährungshilfe) sowie gesetzlich von der Schweigepflicht entbunden ist, noch darüber hinaus, ultimativ von den Betroffenen eine viel weitergehende Schweigepflichtentbindung einfordert. Die Verquickung mit dem Therapieangebot erschien und erscheint mir sehr fragwürdig, ob diese Kritik auch von dort geteilt wird ist noch offen.

Zum anderen wandte ich mich an den Landtag: da die FAB vom Staat (mit)finanziert wird, sollte es doch eine staatliche Aufsicht geben. Ich machte geltend, dass es rechtlich und moralisch fragwürdig sein könnte, von Menschen in einer Zwangslage gewissermaßen ultimativ diese Unterschrift einzufordern. Zwangslage deshalb, weil die dann Entlassenen gerichtlich verpflichtet werden dort zu erscheinen, die Auflagen zu erfüllen: tun sie dies nicht droht bei ehemaligen Sicherungsverwahrten strafrechtliche Verfolgung (§ 145 a StGB), oder wer den Strafrest auf Bewährung ausgesetzt bekam, der/dem droht der Widerruf der Bewährungsaussetzung.

Eine freie Wahl hätten die Betroffenen offenbar nicht, so meine Argumentation.

Ein Fragekatalog sorgt bei der FAB für Unmut

Ferner schickte ich einen Fragekatalog an die FAB/BIOS, da ich über diese Institution recherchierte und gerne deren Haltung zu einigen Punkten in Erfahrung gebracht hätte: warum halten sie diesen Vertrag, so wie sie ihn verwenden, für zulässig, welche Einnahmen aus der Forschung generieren sie unter Verwendung von Daten von Proband*innen, welche Veröffentlichungen hat es gegeben? Die FAB/BIOS reagierten bis dato nicht. Allerdings teilte mir die erwähnte Therapeutin der FAB, noch während der letzten Wochen in der JVA mit, dass die Anfrage für ziemliche Aufregung gesorgt hätte, man bei mir in der Zentrale meine, offenbar viel genauer hinschauen zu müssen, wenn ich solche (dreisten?) Anfragen schon aus der Haft heraus stellen würde.

Der Ausschluss meiner Person von der FAB

Am Tag meiner „Blitzentlassung“, es war der 29.08.2023, gerade war mir die freudige Nachricht der sofortigen Freilassung mitgeteilt worden, kam die Stationspsychologin der SV auf mich zu und meinte ich solle mit ihr ins Büro kommen, sie hätte eine Nachricht für mich: die FAB lasse wissen, die Therapieweisung könne ich nicht wahrnehmen, der Grund seien vermutlich meine Eingaben an Landtag und Petitionsausschuss.

Wenige Tage später erreichte mich dann auch ein Brief der FAB, darin teilte man mir mit, selbst die Vorstellungsweisung werde man nicht umsetzen, man wolle nichts mit mir zu tun haben, ich solle davon Abstand nehmen zu versuchen, der für mich unter Strafandrohung gültige Vorstellungsweisung durch Kontaktaufnahme mit dem Freiburger FAB-Büro, nachzukommen. Aber immerhin, man gab mir die besten Wünsche „für Ihren weiteren Lebensweg“ mit auf den Weg; und der Brief schloss mit den Worten „Ihre Forensische Ambulanz Baden“.

Bewertung

Die Eingaben an den Landtag und den Beauftragten für Datenschutz, das nur der Vollständigkeit halber, waren in einem sachlichen, aber verbindlichen Ton gehalten, auch mit der Psychologin der FAB gab es vorbereitende und sinnvolle Gespräche. Spannenderweise gab sie selbst zu, dass man schon im Kolleg*innenkreise, und das längst bevor ich mit meinen Schreiben aktiv geworden sei, an dem Tonfall des Vertrags hätte Verbesserungen in Angriff nehmen wollen.

Fachlich ist die Entscheidung der Leitung der FAB mindestens als „eigenwillig“ und „speziell“ zu charakterisieren. Wenn sie ihren eigenen Auftrag, und die Aufgabe für die sie vom Land finanziell unterhalten wird, ernst nehmen sollte, fragt man sich, als Betroffener, aber auch Außenstehende tun dies, worin konkret die Rückfallprohylaxe bestehen mag, einem Menschen der nach rund 27 Jahren von heute auf morgen entlassen wird, die therapeutische Begleitung zu entziehen. Wie es dann mit Menschen weitergehen würde, welche nicht in ein so freundliches, enges, solidarisches Umfeld eingebunden sind wie ich selbst, dies sich vorzustellen überlasse ich jeder/jedem selbst.

Thomas Meyer-Falk

https://www.freedomforthomas.wordpress.com

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