Wie die JVA Freiburg sich einen Vollzugsplan denkt!

Im bundesdeutschen Strafvollzug gibt es seit Jahrzehnten sogenannte „Vollzugspläne“ (VP), in welchen die Entwicklung von InsassInnen festgehalten und die nächsten Schritte geplant werden. Wie sieht das mal ganz konkret in einem Einzelfall aus?

Durchführung und Teilnehmende der VP-Konferenzen

Im Bereich der Sicherungsverwahrung finden alle sechs Monate sogenannte VPK statt. In meinem Fall trafen sich am 27.01.2022 unter Vorsitz des Sozialarbeiters S., der Anstaltspsychologe M., der Stationsbeamte S. und Herrn V., ein Mitarbeiter des Vollzuglichen Arbeitswesens. Ich selbst hätte teilnehmen können, verzichtete jedoch darauf. In der Regel sitzt man dann zusammen und diskutiert die zurückliegenden Entwicklungen und die Aussichten für die kommenden Monate. Bedingt durch die Pandemie wurden die Konferenzen weitestgehend auf Videoformat umgestellt.

Der Aufbau eines VP

Auf immerhin 14 Seiten werden die Anträge der InsassInnen dargestellt, ebenso psychiatrische Diagnosen, indizierte Behandlungsprogramme, erforderliche Maßnahmen zur Förderung der Behandlungsmotivation, Arbeitszuweisung, Maßnahmen zur Gestaltung der Freizeit, zur Ordnung der finanziellen Verhältnisse und schließlich „Vollzugsöffnende Maßnahmen“, wie Ausführungen, Ausgänge, Urlaub.

So wird unter „Allgemeine Angaben“ zum Beispiel textbausteinartig dargestellt, welche Angebote pandemiebedingt nicht gemacht werden konnten (z.B. reguläre Besuche, Ausführungen, Freizeitgruppen). Erwähnt wird auch, dass ich mich angepasst verhalten würde, „lockere Kontakte“ zu Mituntergebrachten pflegte und regelmäßig in den Hof ginge. Gegenüber dem Personal würde ich mich „interessiert und distanziert höflich“ geben. Die Stationsküche würde ich „zum Zubereiten von Mahlzeiten“ nutzen und im Gemeinschaftsraum Zeitung lesen. Zudem würde ich mich immer wieder schriftlich beschweren.

Psychiatrisch liege eine „dissoziale und narzisstische Persönlichkeitsstörung“ vor. Es sei die Teilnahme am Behandlungsprogramm Gewalttäter ebenso indiziert, wie an Kunst- und Bewegungstherapie, auch sei eine Einzelpsychotherapie erforderlich. Angeraten sei auch die Absolvierung des „Sozialen Kompetenztrainings“, da mir selbst „basale soziale Kompetenzen“ fehlen würden.

Hinsichtlich der beantragten Verlegung nach Bautzen (Sachsen) wird dargestellt, dass aktuell auf eine Neubescheidung durch das sächsische Justizministerium gewartet werde, nachdem ich gegen die 2021 von dort erklärte Ablehnung meiner Übernahme erfolgreich vor dem OLG Dresden geklagt hatte.

Mangels „Einblick in (meine) Kontakte“ könne die Anstalt nicht einschätzen „inwiefern die einzelnen Kontakte für (mich) wichtig sind und förderlich sein könnten“.

Vollzugsöffnende Maßnahmen

Die umfangreichsten Erwägungen finden sich in diesem Unterpunkt. Zuvörderst wird festgehalten, dass mir die vier vom Gesetz vorgesehenen bewachten Ausführungen weiterhin zustünden – aber mehr auch nicht. Insbesondere komme eine pauschale Erhöhung der Anzahl der Ausführungen ebenso wenig in Betracht, wie eine von mir beantragte Verlegung in den Offenen Vollzug.

Zu der Zahl der Ausführungen: trotz der langen Haftstrafe (ich hatte vor Antritt der SV immerhin 16 Jahre 9 Monate Freiheitsstrafe abgesessen) und nun fast neun Jahre in SV könne bei meinen Ausführungen „immer wieder festgestellt werden, dass er sich seine Lebenstüchtigkeit bislang durchaus bewahren konnte. Er regelt seine Angelegenheiten selbstständig sowie strukturiert und ohne Auffälligkeiten“.

Was die Verlegung in den Offenen Vollzug betrifft: es bestehe Fluchtgefahr, da nach wie vor keine Entlassperspektive vorliege. Die „gepflegten Außenkontakte sind bezüglich der sozialen Integrationsfähigkeit als nichtaussagekräftig zu beurteilen, da sie größtenteils aus der Distanz gepflegt werden“. Zudem würde ich „dem Behandlungsteam bislang keinen Einblick in wichtige Kontakte“ gewähren. Zudem habe man einen Blogeintrag vom 01.01.2014 (!) gefunden, dort hätte ich mich zum-Untertauchen der damals aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassenen Carmen F. eingelassen. Ich hätte dort geschrieben, dass einem die Freiheit nicht gegeben werde, sondern man sie sich nehmen müsse.

Dies belege, so die Konferenzteilnehmer, den Verdacht der Fluchtgefahr auf frappierende Weise. Zum einen, weil sich der Text nach wie vor auf dem Blog finde, weshalb man davon ausgehen müsse, dass ich die dort zum Ausdruck kommende Haltung nach wie vor vertreten würde, zum anderen gebe es immer wieder Solidaritätsbekundungen u.a. im Rahmen von Kundgebungen vor der JVA nebst finanziellen Zuwendungen, weshalb in Verbindung mit der nicht vorhandenen Entlassperspektive von einem „natürlichen Anreiz zur Flucht“ ausgegangen werden müsse.

Außerdem bestehe Missbrauchsgefahr, da ich mich nicht auf eine Therapie einlassen würde und zudem der Anstalt keine „authentischen Einblicke in (die) innere Gedankenwelt (…) gewähren“ würde, weshalb eine „ausreichende Abschätzung der Gefährlichkeit weiterhin nicht möglich“ sei. Die „hermetische Abriegelung der inneren Gedankenwelt“, nebst der „demonstrierten Höflichkeit und Freundlichkeit“ dürften dabei keinesfalls als „Anzeichen gewertet werden, dass er keine aggressiven Wünsche mehr habe“. Es sei daher zu befürchten, dass ich weiterführende Vollzugslockerungen „zur Begehung von Straftaten missbrauchen“ würde.

Ausblick

Geht es nach diesem vollzuglichen Dokument, werde ich wohl weiterhin die Welt primär durch die Gitterstäbe der Gefängniszelle sehen. Es fällt ins Auge, dass prosoziales Verhalten im Grunde gar nicht thematisiert wird, denn solange es das Vollzugspersonal nicht dokumentiert, gilt es als nicht vorhanden. Wenn man aber gar nicht mehr umhin kommt sozial adäquates Verhalten zu konstatieren, wird dieses tendenziell negativ bewertet. Einerseits wird behauptet keine Aussagen über die innere Erlebniswelt und Einstellung treffen zu können, weil der Proband seine innere Gedankenwelt hermetisch abriegele, um dann andererseits fröhlich vor sich hin zu spekulieren über etwaige Flucht- und Missbrauchsgefahren, und dies unter Rückgriff auf Solidaritätsveranstaltungen, sowie einen Artikel von vor acht Jahren zum kurzfristigen Untertauchen von Carmen. Letztlich ergeht es aber nicht nur Sicherungsverwahrten so, sondern auch vielen Gefangenen in Strafhaft, insofern steht die Praxis der. Freiburger Haftanstalt pars pro toto für jene der Vollzugsanstalten bundesweit.

Thomas Meyer-Falk

z. Zt. JVA (SV),

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

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Sicherungsverwahrung – Haft ohne Horizont

Seit 2013 berichte ich aus dem Alltag der im südbadischen gelegenen Abteilung Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg.

Was mir von Anfang an auffiel war die bei vielen Insassen mit Händen zu greifende Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. Zwar herrschte zu Anfang noch eine gewisse Aufbruchsstimmung in Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2011, welches den Gesetzgeber aufforderte, die Sicherungsverwahrung neu auszurichten.

Nach wenigen Jahren waren Eifer und Bemühungen staatlicherseits merklich zurückgegangen, und zuletzt hat die Pandemie das ihrige zu einem Quasi-Stillstand beigetragen. Wie viele Insassen meinen, zu einer immer offener zur Schau getragenen Verwahrung, anstatt möglichst zügig eine Entlassreife zu ermöglichen.

Auch wenn der Aufsatz des damals noch in der JVA Werl (NRW) tätigen evangelischen Anstaltsseelsorgers Tillmanns schon 2021 erscheinen ist (https://gefaengnisseelsorge.net/haft-ohne-horizont-sterben-in-sicherungsverwahrung), möchte ich ihn allen Interessierten zur Lektüre empfehlen, denn dort kommt mal nicht ein Insasse zu Wort, sondern ein Mitarbeiter der Anstalt schildert seine Wahrnehmung der Vollzugswirklichkeit in der SV. Letztlich bestätigt er umfassend die von Betroffenen geltend gemachten Haftumstände, sowie die tiefgreifende Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit.

Wenn wir annehmen wollen, das Hoffnung Menschen weit macht statt sie zu verengen, wenn wir weiterhin zugestehen, dass Hoffnung als Bedingung jedes Handelns zu begreifen ist, da es voraussetzt, etwas ausrichten zu können, erweisen sich die Abteilungen für Sicherungsverwahrung als Orte der Hoffnungslosigkeit und Wartesaale auf den Tod.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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„Gerechtigkeit“ a la Knast: mickrige Einkommen – dafür aber üppige Telefontarife!

Kürzlich berichtete eine Wochenzeitung, die als Beilage zur taz erscheint, über die finanzielle Situation hinter Gittern (1.) und dazu passend veröffentlichte die Firma Gerdes Communications GmbH vor ein paar Tagen die aktuellen Tarife für die Knasttelefone (2.).

  1. Arbeiten hinter Gittern

    Am 05.01.2022 erschien in der Kontextwochenzeitung der Artikel „Arbeiten hinter Gittern: Spitzengehalt 2,47 Euro“ von Thomas Rahmann
    (https://www.kontextwochenzeitung.de/wirtschaft/562/spitzengehalt-247-euro-7934.html), in welchem die strukturellen, aber insbesondere auch pandemiebedingten finanziellen Probleme für Inhaftierte herausgearbeitet wurden, dabei erwies sich die Situation in baden-württembergischen Gefängnissen im Ländervergleich als besonders schäbig. Wer sich den Artikel von Rahmann durchliest und dann in Beziehung zu den gleich noch zu schildernden Telefonkosten setzt, weiß, wohin die spärlichen Einkünfte der Inhaftierten unter anderem fließen.

  2. Telefontarife der Firma Gerdes Communications GmbH im Justizvollzug

    Mit Ausnahme Bayerns haben Gefangene weitestgehend ein Anrecht auf Telefonie, bzw. ermöglichen die Haftanstalten die Nutzung von Telefonanlagen von Dienstleistern, welche die Justizverwaltungen entsprechend beauftragt haben.

    In Baden-Württemberg ist seit einigen Jahren die Firma Gerdes Communications GmbH (https://gerdescom.de) aktiv und informierte vor wenigen Tagen über ihre aktuellen Tarife. Abgerechnet wird jeweils im 10-Minutentakt. Wer also nur einen Anrufbeantworter erreicht und 2 Minuten telefoniert, zahl genauso viel, als hätte sie/er 10 Minuten gesprochen.

    Für Ortsgespräche innerhalb der BRD fallen 0,21 € an, für Ferngespräche schon 0,31 €. Erheblich billiger sind da Telefonate innerhalb Europas: hier fallen 0,0105 € für 10 Minuten an, es sei denn, jemand muss nach Osteuropa telefonieren, hierfür will die Firma 0,0525 €. Menschen, die in die übrige Welt anrufen, sie werden mit 0,1050 € zur Kasse gebeten. Soweit so schlecht, denn wer die Centbeträge kennt, die vor den Mauern für Orts-/ und Ferngespräche verlangt werden, findet die Preise, die von den Inhaftierten durch die Firma Gerdes Communications Gmbh abverlangt werden, möglicherweise doch, sagen wir mal „ambitioniert“.

    Mittlerweile verfügen viele Menschen aber nicht mehr über Festnetzanschlüsse und bei den genannten Tarifen handelt es sich um jene, die auf solchen Anschlüssen auflaufen. Wer hingegen Mobiltelefone anrufen möchte oder muss, hat erheblich mehr zu bezahlen. So fallen innerhalb der BRD bei Anrufen auf Mobiltelefonen 0,63 € pro 10 Minuten an. Wer außerhalb der bundesdeutschen Grenzen ein Gerät anwählt zahlt 5,25 €. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schreibfehler. In Worten: Fünf Euro und fünfundzwanzig Cent für 10 Minuten. Wer nur einen AB erreicht, ist also dafür auch sogleich 5,25 € los. Diese Preisgestaltung bringt alle jene Inhaftierten, die mit Angehörigen und FreundInnen im Ausland in Kontakt bleiben möchten, nicht nur um den Großteil ihrer bescheidenen Einkünfte, sondern auch fast um den Verstand.

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA (SV)

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Buchbesprechung – Willkommen in der Schweiz? Ein Erzählband von A.M.Güvenli

Anthropologische Wesensmerkmale auszumachen ist ein schwieriges Unterfangen, aber der Mensch als soziales Wesen bedarf Beziehungen in existentieller Weise.
Als Ungeborenes im Mutterleib ist es geborgen, nach der Geburt ist der Mensch nur in einem sozialen Kontext körperlich und erst recht seelisch überlebensfähig.
Bezogenheit auf andere Menschen erscheint also zumindest als ein Wesensmerkmal (auch wenn es der Mensch nicht exklusiv inne hat).
Wie ergeht es Menschen, die das Land, in welchem sie geboren wurden, verlassen, um in einem Staat Fuß zu fassen, zumal in einem oft so engem wie dem der Schweiz?

Vor kurzem erschien dort im „Verlag auf dem Ruffel“ das Buch von Asiye Müjgan Güvenli:
„Wie ich mich (nicht) integrierte – Flüchtigkeitsfehler“.
Es ist das zweite in deutscher Sprache erschienene Buch der 1957 in der Türkei geborenen Autorin.
In ihrem ersten Buch, „Gelächter, das die Mauern überwindet“, erzählte sie in kleinen Geschichten aus dem Gefängnisleben in der Türkei.
Mit dem nun publizierten Erzählband tauchen wir ein in den schweizerischen Lebensalltag der Autorin, wobei die teils sehr persönlichen Erlebnisse, von denen Güvenli berichtet, sich ohne weiteres auch in Deutschland oder Österreich genau so zugetragen haben könnten.
Teils berichtet sie eigene Erlebnisse, teils die von Bekannten, wie sie im Vorwort erläutert.

Wie es sich anfühlt als „fremd“ klassifiziert zu werden, wird in jeder der fast 30 Erzählungen schmerzlich spürbar.
Die ewige Frage nach dem „Wo kommen Sie her?“ (S. 15 ff) verbunden mit dem Hinweis „Sie sprechen aber gut deutsch“, wobei, so die Autorin, nie jemand sage, sie würde es sehr gut sprechen – immer nur „gut“.

Die LeserInnen sind mit dabei, wenn eine Schweizerin eine Mitbewohnerin sucht und stillschweigend unterstellt, diese sei sicherlich Muslima, schließlich kommt sie doch aus der Türkei, deshalb „halal“-Produkte einkauft und peinlich berührt zu sein scheint, als sich die neue Mitbewohnerin als Atheistin zu erkennen gibt – und zwar eine, die auch Schweinefleisch esse.
Nur um ihr dann zu erklären, wie man einen Holzlöffel korrekt nutze und was es mit dem Dampfkochtopf auf sich habe, denn so etwas werde man in der Türkei ja kaum kennen (S. 37 ff).

Wir erfahren, was passieren kann, wenn eine „Ärztin aus der dritten Welt“, die in einem Suchtzentrum arbeitet, sich erdreistet, statt arabischen Spezialitäten zum Frühstück für die Teamsitzung einfach nur Chips, Obst und Cake mitzubringen (S. 63).
Und auch der berüchtigte Topos von „Wir sind hier nicht in Afrika, sondern in Europa“ (S. 79 ff) begegnet uns.
Alles sehr dichte Geschichten und, ich komme darauf zurück, schmerzhaft zu lesen.

In einem Nachwort apostrophiert der Ethnologe und Judaist Jaeggi den Erzählband als ein „humoristisches Plädoyer für eine rebellische Integration“.
Sicherlich gibt es unterschiedliche Auffassungen von Humor, aber „humoristisch“ fühlte sich die Lektüre nicht an.
Verglichen mit dem eingangs erwähnten ersten Buch Güvenlis, in welchem sie auch eigene Gefängniserlebnisse verarbeitet und dort die Kraft des Lachens herausgearbeitet hatte, mit welcher die inhaftierten Frauen in der Türkei auf die Brutalität des Militärs und jener der Gefängnisbediensteten im Kollektiv und mit Solidarität antworteten, empfinde ich ihr neues Buch als schmerzbeladener.
Gerade, weil ihr und denjenigen, deren Geschichten sie erzählt, in der Schweiz nicht mit offener physischer Gewalt begegnet wurde, sondern mit dem Gestus der angeblich aufgeklärten, sich selbst oftmals als links und progressiv verstehenden „Einheimischen“, nicht selten auch dem „gut gemeintem“ Interesse.
Dabei aber rassistische Sterotype perpetuierend, daherkommend als „Flüchtigkeitsfehler“, wie auch der Untertitel des Buches lautet.
Diese kommen, wie sie Güvenli schildert, oftmals im Gewande dessen einher, was wir heute als „Mikroaggression“ bezeichnen.
Diesen über Jahre und Jahrzehnte ausgesetzt zu sein, als Mieterin, als Arbeitskollegin, Bekannte, Freundin, Mitfahrende im Zug oder im Bus, an jedem nur denkbaren Ort, wo Menschen einander begegnen, kann sodann tiefer wirken, tiefer verletzen, als es offen feindselige Brutalität seitens Gefängnispersonals vermag.
All das ändert aber nichts an den ständigen Bemühungen, doch irgendwie „dazu zu gehören“ und trotz allem die eigene Identität zu beschützen und an bestimmten Punkten auch die Integration zu verweigern.


Bibliografische Angaben zu dem rezensierten Buch:

Autorin: Asiye Müjgan Güvenli
Titel: „Wie ich mich (nicht) integrierte – Flüchtigkeitsfehler“
Seiten: 99
Verlag: Verlag auf dem Ruffel (Schweiz)
ISBN: 978-3-933847-63-8
Preis: 25 CHF


Rezensent:

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV)
Hermann-Herder- Straße 8
D-79104 Freiburg
Deutschland
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Neue Corona-Einschränkungen im Justizvollzug

Mit Wirkung zum 10.01.2022 werden im baden-württembergischen Justizvollzug wieder massive Einschränkungen wirksam, unter Hinweis auf die sich ausbreitende Omikran-Variante.


Verfügung des Leiters der JVA Freiburg


Mit Aushang vom 04.01.2021 teilte der Anstaltsleiter mit, dass zum einen Besuche wieder ausgesetzt werden (mit Ausnahme von jenen von Anwältinnen und Anwälten), als Ersatz würden Skype-“Besuche“ ermöglicht, die Arbeitsbetriebe dürften nur noch unabdingbar notwendige und dringende Aufträge abarbeiten, würden also auch ein stückweit oder teilweise ganz heruntergefahren, angeleitete Freizeit- und Sportgruppen entfallen gänzlich. Der Schulbetrieb (die Anstalt bietet im Normalbetrieb vom Alphabetisierungskurs bis zum Studium alles an) würde, mit Ausnahme des laufenden Abiturkurses, eingestellt.

Empfohlen wird bei Verlassen des Haftraumes einen Mund-Naseschutz zu tragen, die Versorgung mit OP-Masken und auch jenen nach FFP-2 Standards erfolgt kostenlos über das Stationsbüro.

Wegen der zu erwartenden erheblichen finanziellen Einbussen der arbeitenden Insassen werde für Januar 2022 von der Erhebung der Stromkosten und Miete des Antennenanschlusses abgesehen, die Miete für das TV-Gerät werde ausgesetzt, ob dies auch für Folgemonate gilt bleibt abzuwarten. Wir reden hier dann durchaus von Beträgen von circa 15€ bis 20€ im Monat. Bei einem monatlich verfügbaren Knastlohn von um die 100€ (sogenannten Hausgeld) oder einem, bei Arbeitslosigkeit gezahlten Taschengeld von um die 45€ fällt der Betrag durchaus ins Gewicht. Auch wenn die baden-württembergische Lösung noch weit entfernt ist von anderen Bundesländern, welche z.B. einen coronabedingten Zuschuss aktiv bezahlen (wie z.B. Hessen).


Bewertung


Auch wenn ein Großteil der Insassen in Freiburg geiimpft sein dürfte (seit dem 16.12.2021 sogar „geboostert“) gibt es weiterhin Menschen die im Falle einer Infektion mit einem nicht nur milden, sondern schweren Verlauf rechnen müssen, nicht nur aufgrund des Alters, sondern auch wegen Vorerkrankungen. Dennoch ist gerade der Einschnitt bei den Besuchen erheblich und belastet viele Insass:innen schwer, ob in Freiburg oder in anderen Haftanstalten, denn ein Gespräch via Video ersetzt nicht die physische Gegenwart des Anderen. Hinsichtlich der finanziellen Belastung der Insass:innen ist die baden-württembergische Linie noch ausgesprochen ausbaufähig. Denn zwar darf mensch sich einen höhreren Betrag als sonst üblich von außerhalb der Anstalt auf das Knastkonto einzahlen lassen, bekanntermaßen kommt aber der Großteil der Menschen in Haft aus prekären sozialen Verhältnissen, so dass es bei einem Erlass von Stromkosten und einem Aussetzen der Mietgebühren nicht bleiben darf.


Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV),
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Radiointerview zur Bilanz 25 Jahre Haft und Verlegung nach Sachsen

Hier das Interview mit „wie viele sind hinter Gittern“

https://www.freie-radios.net/113339

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Andreas Krebs‘ Buch in JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index

Vor wenigen Wochen landete das Buch des Langzeitgefangenen Andreas Krebs, der zur Zeit in Italien im Gefängnis sitzt, in der schwäbischen JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index, nachdem die stellvetretende Anstaltsleiterin Z. das Buch gelesen hatte.

Das Buch von Andreas Krebs

In seiner Autobiografie „Der Taifun- Erinnerungen eines Rebellen“ berichtet Krebs über seine langjährigen Hafterfahrungen in einer klaren Sprache, welche nicht nur die aus seiner Sicht bestehenden Zustände in deutschen Gefängnissen klar anspricht.
Mit dem Buch versucht Krebs, seine Erfahrungen zum einen zu verarbeiten, aber auch einem breiteren Publikum einen ungeschminkten Einblick in den Haftalltag zu geben.

Die Anhalteverfügung

Am 18.08.2021 verfügte die stellvertretende Anstaltsleiterin der Frauenhaftanstalt Schwäbisch-Gmünd, dass der Sicherheitsverwahrten F. das Buch nicht ausgehändigt werde, da der Besitz die Sicherheit und Ordnung sowie die Resozialisierung von Frau F. gefährden würde.
Die Juristin mokiert sich zum einen über die Sprache, wenn namentlich von der Justiz als „Drecksystem“, von „Bullen“ oder von Richtern als „Heuchlern“ (nur am Rande: die Gefängnisjuristin unterzeichnete ihre Verfügung mit „Richterin am Amtsgericht“) die Rede ist.
Dann bemängelt sie, dass Suizid als Ausweg für Langzeitgefangene als ein gangbarer Weg dargestellt werde. Krebs beschreibe zudem Fluchtgedanken und Gewaltphantasien gegenüber JVA-Personal. Ferner berichte er über menschenunwürdige, erniedrigende Haftbedingungen sowie gewaltsame Übergriffe seitens des Vollzugpersonals auf ihn.
Die Sprache des Buches sei „allgemein sehr verrohend und hetzend“ und seien Ausdruck einer „Feindseligkeit des Autors gegen den Staat und seine Institutionen“.

Das Buch sei deshalb geeignet, eine „massive Oppositionshaltung gegenüber dem Vollzug und den Bediensteten der Anstalt hervorzurufen oder ggf. zu verstärken“.
Ein milderes Mittel, wie eine Schwärzung entsprechender Passagen, sei nicht ausreichend.

Bewertung

Die juristische Bewertung mancher Passagen ist eine Sache und da liegt die Amtsrichterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, sicher auf der Linie mancher Landes- und Oberlandesgerichte, was sehr schmerzhaft auch das Autor:innen- und Herausgeber:innenkollektiv des Ratgebers „Wege durch den Knast“ in den letzten Jahren erfahren musste, wo auch manche Gefängnisleitung das Buch auf den Index verbotener Literatur setzte. Eigentlich sollte man aber 2021 meinen, dass wenn selbst die römisch-katholische Kirche ihren Index verbotener Bücher entrümpelt und aufgibt, deutsche Knastleitungen nicht ein neues System von verbotener Literatur etablieren.

Insofern ist dem Verbot inhaltlich vehement zu widersprechen. Die Juristin macht zum Beispiel nicht geltend, dass die Schilderungen von Andreas Krebs hinsichtlich der Übergriffe unwahr seien oder sonst in irgendeinem Punkt falsch.
Wer in den letzten 30 Jahren aufmerksam die Berichte des „Antifolterkomitees“ des Europarates oder die Besuchsberichte der „Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe“ zu bundesdeutschen Gefängnissen gelesen hat, dem wird vieles, was Krebs beschreibt an unwürdigen Haftbedingungen und Übergriffen, dort ebenfalls begegnen.

Suizidgedanken oder der Hinweis, dass dies ein gangbarer Weg für Langzeitgefangene sei, können aber schlechterdings die Sicherheit und Ordnung und auch nicht das Vollzugpersonal gefährden, denn das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit in einem Urteil die autonome Selbstbestimmung des Einzelnen, was die freiwillige Beendigung des eigenen Lebens betrifft, gewissermaßen zu einem Grundrecht erklärt und betont, es komme dem Staat nicht zu, die Gründe, die zum Suizid motivieren, zu bewerten; an diese Rechtsprechung hat die Richterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, augenscheinlich nicht gedacht.

Aus den Zeilen der Verfügung strömt der Muff längst vergangener Jahrzehnte und im Grunde ist es doch paradox: ausführlich mit Zitaten wird die angeblich vollzugsfeindliche Tendenz des Buches belegt und die hierauf fußende Verfügung der Betroffenden ausgehändigt, womit sie über jene Zitate, die doch so bedenklich sein sollen, direkt informiert wird.

Nach meiner Erfahrung sind es dann solche Handlungen der Haftanstalten, die erst recht den Widerstandsgeist von Inhaftierten wecken und viel weniger die inkriminierten Bücher. Denn um nochmal auf „Die Wege durch den Knast“ zurück zu kommen, es ist aus keiner Anstalt bekannt geworden, in denen das Buch zugänglich ist, sogar mancherorts in Knastbüchereien, dass es dort zu Aufständen oder Übergriffen gekommen wäre – und das gleiche gilt auch für das Buch von Krebs.
Insofern baut hier die Anstaltsleitung eifrig an einem potjemkinschen Dorf, wenn sie dem Buch solch eine hohe potentielle Gefährlichkeit attestiert.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsabstalt (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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Antiknast- und Jahresend-Demo vor JVA Freiburg 2021 – aus Gefangenensicht

Am 30.12.2021 konnten wir Gefangene in der JVA Freiburg, so wie schon in den vergangenen Jahren die Anti-Knast und Silvester-Demo vor den Anstaltsmauern hören und wer seine Zellen in dem obersten Stockwerk hatte, der konnte wohl auch was sehen. Zudem waren die Raketen für alle zu sehen und zu hören.

Am 30.12.2021 konnten wir Gefangene in der JVA Freiburg, so wie schon in den vergangenen Jahren die Anti-Knast und Silvester-Demo vor den Anstaltsmauern hören und wer seine Zellen in dem obersten Stockwerk hatte, der konnte wohl auch was sehen. Zudem waren die Raketen für alle zu sehen und zu hören.

Die Radioübertragung

Erfreulicherweise hat es RDL (https://www.rdl.de/) ermöglicht von ca. 18:15 Uhr bis 19:00 Uhr die Demo mit professionellen Equipment zu übertragen, so dass u.a. auch für die Gefangenen welche keinen Blick auf die Straße hatten, die Redebeiträge, Grüße und die super Musik zu hören waren, oder für all jene die per Livestream zugeschaltet waren. Hier in der Sicherungsverwahrung, in der ich lebe, saßen wir in einem der Freizeiträume und hörten die Übertragung zusammen. Immer wieder erstaunt es Gefangene, dass es wirklich Menschen gibt die die Freiheit von Gefangenen und die Abschaffung von Gefängnissen fordern!

Einziger Wermutstropfen war, dass RDL die Übertragung aus „programmtechnischen Gründen“ ziemlich abrupt um 19 Uhr beendete.

Das die Wegstrecke live kommentiert wurde kam bei den Zuhörenden im Gefängnis gut an und vermittelte ihnen das Gefühl irgendwie Teil der Demo zu sein. Die Idee, Grüße an die Gefangenen ausrichten zu können, wie auch die Livekommentierung, werden hoffentlich beibehalten werden bei künftigen Demos.

Dank und Ausblick

An all jene die sich vor den Mauern versammelt haben, an die Organisator*innen der Demo, und jene Menschen die die Übertragung vor Ort ermöglicht haben, wie auch an RDL und den Studiomoderator, ein herzliches Danke! hier von hinter den Betonmauern. Es ist aus Gefangenensicht nicht „selbstverständlich“, dass sich Jahr um Jahr all die Menschen zusammenfinden um dann eine so kämpferische, lautstarke Brücke über die Mauern zu spannen. Gelten Gefangene doch gemeinhin als Aussenseiter*innen, was übrigens viel zu oft auch deren Angehörigen mit einschließt, die von einem Großteil der Gesellschaft ebenfalls ausgeschlossen werden. Aber dann zu hören, zu sehen und ganz körperlich zu spüren, dass es Menschen gibt die anders denken, handeln und fühlen, die ihre Wut über das bestehende (Gefängnis)System lautstark vor die Mauern tragen, das gibt Mut und Kraft all den Menschen die hinter Stahlbeton- und Steinmauern in ihren Zellen festgehalten werden.

Mit herzschlagenden Grüßen hier aus Freiburgs Haftanstalt!

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
79104 Freiburgs
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