Justiz-Frühling 2022: von Verhandlungen und weiteren Neuigkeiten!

Heute berichte ich über die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen von Strafgefangenen gegen die niedrige Entlohnung von Arbeit hinter Gittern (1.),
sowie über aktuelle Veränderungen im Freiburger Vollzug im Hinblick auf die Corona-Pandemie (2.).

  1. Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

In fast allen Bundesländern müssen Strafgefangene arbeiten. Zwar ist Zwangsarbeit verboten, aber in Artikel 12 Absatz 3 Grundgesetz heißt es ausdrücklich, dass „Zwangsarbeit bei gerichtliche angeordneter Freiheitsentziehung“ zulässig sei.

Streitig ist seit Jahrzehnten die Entlohnung der Gefangenenarbeit. Das BVerfG
beanstandete im Jahr 1998 die bis dato gewährten 5% (!) des Durchschnitts-
Verdienstes aller Arbeiterinnen und Angestellten (vgl. § 18 SGB IV) als zu gering. Die im Jahre 2001 erfolgte Erhöhung auf 9 % des Durchschnittsverdienstes ließ das BVerfG als gerade noch verfassungsrechtlich vertretbar durch. Nun, über 20 Jahre später, nahm sich das Karlsruher Gericht am 27. und 28. April 2022 zwei Tage Zeit um über Klagen aus NRW und Bayern zu verhandeln.

In der Verhandlung zeichnete sich laut Medienberichten (u.a. im DLF, taz, SZ)ab, dass die aktuellen Gefangenenentlohnung nicht nur von Inhaftierten, sondern auch Sozialverbänden, und -nachvollziehbarerweise- der Gefangenengewerkschaft (GG/BO) kritisch betrachtet wird, weil bei Stundenlöhnen zwischen 1,37 € und 2,30 € den Arbeitenden nicht wirklich der Wert von Arbeit vermittelt werde.

Die Justizministerien wiederum legten dar, dass die Gefangenen zum einen
kostenfreie Kost und Logis genießen würden, ferner sei die Gefangenenarbeit
Instrument der „Resozialisierung“, es stünde also nicht die Erzielung von Einkünften im Mittelpunkt, sondern das Einüben einer Tagesstruktur, von sozialer Kompetenz. Ferner seien die Anstaltsbetriebe nicht mehr konkurrenzfähig, müsste die Entlohnung angehoben werden.

Auch die Frage der Einbeziehung in die Rentenversicherung war Gegenstand der mündlichen Verhandlung, denn jede Lücke im Rentenverlauf wirkt sich heute
vielleicht noch mehr als früher, verheerend auf die Alterseinkünfte aus, so dass fast regelhaft Gefangene von Altersarmut bedroht sind, erst recht, wenn sie längere Zeit hinter Gittern haben verbringen müssen.

Da der Strafvollzug seit rund 15 Jahren reine Ländersache ist, dürfe es
geraume Zeit dauern, selbst wenn die klagenden Gefangenen obsiegen sollten, bis alle Inhaftierten in der BRD eine spürbare Lohnerhöhung auf ihrem Knastkonto bemerken, denn erst muss jedes Landesgesetz geändert werden. Es steht zu vermuten, dass die Bundesländer dies erst auf konkrete Beanstandung durch das BVerfG tun werden. Beispielhaft kann auf die Zwangsmedikation in den forensischen Psychiatrien verwiesen werden: während das BVerfG vor einigen Jahren schon entsprechende Länderregelungen beanstandet hatte, weigerte man sich in Baden-Württemberg strikt diese Rechtssprechung auch auf das eigene Bundeslandanzuwenden. Erst nach einer erfolgreichen Klage eines Patienten aus Baden-Württemberg gab die Landesregierung nach. Ähnlich würde es wohl bei der Gefangenenentlohnung laufen.

  1. Veränderungen in der JVA Freiburg im Hinblick auf die Corona-Pandemie

Seit Dezember 2021 finden hier keine Ausführungen und auch keine
Begleitausgänge statt. Erstere werden von Bediensteten des uniformierten Dienstes bewacht, letztere von AnstaltspsychologInnen oder Sozialarbeiterlnnen begleitet.
Auch viele anderen Aktivitäten sind ausgesetzt: beispielsweise
Stationsversammlungen, gemeinsame Sommer-/Winterfeste, Nutzung der
gefängniseigenen Sporthalle. Ferner fielen Besuche monatelang aus. Mittlerweile sind Besuche wieder möglich, wenn auch nur unter dauerhaftem Tragen von FFP-2 Masken. Und ab dem 09. Mai 2022 werden, so eine Verlautbarung des Anstaltsleiters Herrn Völkel, auch wieder Ausführungen und Begleitausgänge stattfinden, allerdings,so die Anstalt, müssten so viele Ausführungen nachgeholt werden, dass jeweils nur 2 1/2 Stunden gewährt werden könnten.

Besuche sind für den Haftalltag ein ganz zentraler Baustein, nicht nur, weil die
entsprechenden familiären und freundschaftlichen Beziehungen so besser gepflegt werden, können, sondern weil Haft immer auch Zwangsgemeinschaft bedeutet, und es psychisch entlastet, endlich wieder Menschen sehen zu können, die man mag und schätzt. Nichts anderes gilt für Ausführungen. Diese ermöglichen nicht nur, ganz lebenspraktisch, einkaufen zu gehen und sich zu günstigeren Preisen versorgen zu können, als sie der Gefängniskaufmann (Firma Massak Logistik GmbH) fordert, sondern befreiter durch- und aufatmen zu können, weil man zumindest mal ein paar Stunden außerhalb der Gefängnismauern verbringen darf, wenn auch nur in Begleitung von Personal.

Freilich kommen neben den Sicherungsverwahrten, die einen gesetzlichen Anspruch auf vier (!) Ausführungen pro Jahr haben, wesentlich weniger Strafgefangene, welche die Mehrzahl der Freiburger Insassenschaft stellen, in den Genuss solcher Ausführungen, denn für letztere fehle es, so die Anstalt, an Personal. Meist sind es „Langstrafer“, Z.B. jene welche eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, die aus dem geschlossen Vollzug heraus solche „Lockerungen“ erhalten.

Jene Sicherungsverwahrten die vor der Pandemie im Bereich der
Strafhaftbetriebe arbeiteten dürfen allerdings auch bis auf weiteres nicht an ihre
Arbeitsstätten zurück kehren, da es im Strafhaftbau seit einiger Zeit zu diversen
Infektionen mit dem Corona-Virus gekommen ist.

Mit diesem Arbeitsausfall ist auch ein entsprechender Einkommensverlust verbunden, denn das Land Baden-Württemberg kompensiert diesen nicht (zu der unterschiedlichen Praxis der Bundesländer vgl. meinen Beitrag von April 2022 „Die prekäre finanzielle Situation von Gefangenen während der Pandemie“). Abgesehen davon, hängen die betroffenen Verwahrten immer unzufriedener auf den engen Stationen herum und wissen vielfach nichts mit sich anzufangen. So dass zumindest die Aufnahme der Ausführungen etwas Entlastung verspricht.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Radiointerview mit „wie viele sind hinter Gittern“

Radiointerview mit Thomas, u.a. zur prekären finanziellen Situation von Gefangenen während der Pandemie, zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ausbeutung arbeitender
Gefangener in den Knästen sowie warum er sich auch immer wieder zu
Themen wie den 1.Mai oder Gefangenenkämpfe wie in der Türkei äußert.
https://www.freie-radios.net/115423

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Die prekäre finanzielle Situation von Gefangenen während der Pandemie

Durch die Pandemie waren in finanzieller Hinsicht insbesondere die mittleren und unteren Einkommensschichten existentiell getroffen, das gilt für Inhaftierte in besonderem Maße. Zwischenzeitlich haben sich alle 16 Landtage mit dieser Problematik beschäftigt.

Der Anlass

Nachdem der Bundestag für Hartz-4 Beziehende einen einmaligen Pandemiezuschuss geplant hatte (Sozialschutz-Paket III im Zusammenhang mit dem SGB XII), bat ich den Petitionsausschuss des Bundestages, sich dafür einzusetzen, dass auch alle Inhaftierten in den Gefängnissen einen solchen Zuschuss erhalten sollten. Auch diese hätten, z. B. durch die hohen Preissteigerungen beim Gefängniskaufmann Massak Logistik GmbH, finanzielle Mehraufwendungen zu tragen. Der Petitionsausschuss des Bundestages hielt sich nicht für zuständig, da der Strafvollzug reine Ländersache sei. Er überwies die Eingabe deshalb an alle 16 Länderparlamente.

Die Reaktion der 16 Landesparlamente

Kein einziger Landtag war bereit, der Petition zu entsprechen, allerdings stellte sich heraus, dass die jeweiligen Landesjustizbehörden sehr unterschiedlich mit den finanziellen Belastungen der Inhaftierten umgegangen sind.

Exemplarisch möchte ich dies an den folgenden Antworten deutlich machen:

  1. Hessisches Ministerium für Justiz Mit Post vom 22.06.2021 nahm das Justizministerium zur Petition (02602/20) Stellung und stellte heraus, dass im April 2020 allen Gefangenen einmalig 20 € gutgeschrieben worden seien und danach dann monatlich 40 € an ehemals arbeitende Gefangene, die ihren Job verloren haben, zusätzlich zum Taschengeld erhielten (zuvor Nichtarbeitende: 20 €/Monat), bei Sicherungsverwahrten betrugen die Zahlungen 80 € für ehemals arbeitende Insassen und 40 € für Nichtarbeitende. Ferner seien für die Dauer von 2 Monaten Kosten für den TV-Empfang erlassen worden.
  2. Bayrisches Staatsministerium der Justiz Auf rund 7 Seiten nahm ein Oberregierungsrat Dr. W. aus dem Bayrischen Staatsministerium der Justiz Stellung. Alleine 2020 habe man 280.000 € an sogenannten „Ausgleichsbeträgen“ geleistet, d.h. all jene Insass_innen, welche pandemiebedingt ihre Arbeit verloren, hätten 3/7 der letzten Einkünfte gutgeschrieben erhalten, um einkaufen zu können. Für rund 860.000 € habe man zudem seit Ende März 2020 sichergestellt, dass alle Insass_innen kostenfrei fernsehen könnten. Für weitere 155.000 € seien zusätzliche Geldmittel alleine für 2020 für „Verpflegungszulagen“ verausgabt worden.
  3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Mit Schreiben vom 17.06.2021 (Az. 224/21) lehnte die Bürgerschaft das Ansinnen ab, da nach Mitteilung des Senats „kein Bedürfnis für die Zahlung eines solchen Zuschusses“ bestehe. Zudem habe die Hamburger Justiz, z.B. durch die Möglichkeit der Nutzung von Handys, Maßnahmen getroffen, um „die Auswirkungen der Pandemie für die Inhaftierten zu reduzieren“. Alles in allem erscheine die Zahlung eines Zuschusses „nicht angezeigt“.
  4. Sächsischer Landtag Die im Dresdner Landtag anhängige Petition (07/01099/2) wurde mit Schreiben vom 05.01.2022 zurückgewiesen, da dort alle gefangenen Menschen „eine existenzsichernde Grundversorgung in Form von Unterbringung, Kleidung sowie Verpflegung“ erhielten und soweit sie nicht arbeiten dürften, das obligatorische Taschengeld (rund 40 € im Monat) erhalten, um sich „ihren Bedarf an Konsumgütern durch Teilnahme am Anstaltseinkauf“ zu decken.
  5. Landtag von Nordrhein-Westfalen Der Landtag teilte am 10.09.2021 mit, dass einerseits Untersuchungsgefangene Anspruch auf den besagten Zuschuss hätten, nicht aber Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte. Allerdings zahle das Land NRW eine „Billigkeitsentschädigung“ an all jene Inhaftierte von 50 % der zuvor erzielten Einkünfte, die pandemiebedingt nicht arbeiten könnten. Darüber hinaus seien keine Hilfen geboten, da die Gefangenen und Untergebrachten eine Vollversorgung erhalten würden.
  6. Landtag von Baden-Württemberg Unter dem Datum vom 08.10.2022 (Az. Petition 16/05444) wies auch der Landtag in Stuttgart die Idee zurück, da die Inhaftierten schließlich durch die Anstalten „eine existenzsichernde Grundversorgung in Form von Unterbringung, Kleidung sowie Verpflegung“ erhielten. Zudem habe das Land mehrfach auf die Zahlung von Stromkostenbeteiligungen verzichtet, sowie die Mietkosten für Fernseher übernommen, ferner dürften seit Pandemiebeginn die Insass_innen zusätzliche Gelder von Dritten eingezahlt erhalten und für den Einkauf verwenden.

Zu dem Aspekt der teuren Lebensmittelpreise, insbesondere den die Mehrzahl der Gefängnisse in Deutschland beliefernden Firma Massak Logistik GmbH verhielten sich auch einige der Landtage, bzw. Justizbehörden. Es sei hier nur die Reaktion aus Sachsen-Anhalt zitiert, die letztlich den Grundtenor aller anderen Bundesländer wiedergibt: Man dürfte die Preise von Discountern nicht mit jenen von Massak Logistik GmbH vergleichen. Es sei „regelmäßig schwer, den Gefangenen zu vermitteln, dass sie nicht Lebensmittel, sondern eine Dienstleistung einkaufen. Zum Preis der einzelnen Produkte entstehen darüber hinaus Kosten für die Verwaltung, Transportkosten, Personalkosten für die Kommissionierung, Verpackung und Verteilung“.
Das hätte der Geschäftsführer Werner Massak nicht besser formulieren können. Die Preispolitik der Firma ist seit Jahren immer wieder Gegenstand kritischer Berichterstattung.

Ausblick

Die Spannbreite der finanziellen Entlastungen reicht von monatlichen Zuschüssen über die Möglichkeit, sich durch Dritte Gelder zuwenden zu lassen (was allerdings entsprechend solvente Angehörige oder Freund_innen voraussetzt, d.h. hier privatisierte Baden-Württemberg die Situation kurzerhand), bis hin zu keiner gesonderten Kompensation. Wir reden immerhin von einer Gruppe von um die 60 – 70.000 Menschen. Jedes Bundesland ist frei in seiner Entscheidung, wie es mit der Situation in den Haftanstalten umgeht, was im bundesweiten Vergleich zu erheblichen Benachteiligungen alleine aufgrund des Umstandes führt, dass Gefangene in einem bestimmten Bundesland einsitzen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-SV-Abtlg., Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Archiv: http://www.freedom-for-thomas.de

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Der 1. Mai ist auch 2022 und darüber hinaus ein wichtiger Kampftag!

Wir müssen alle Verhältnisse umwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, eingeknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist, so schrieb Karl Marx vor rund 177 Jahren.

Der gegenwärtige ökonomische Niedergang der „Working Class“ ist vielfach beschrieben und belegt. Noch immer sind die allermeisten von uns geknechtet. Emiedrigt!

Und werden verächtlich gemacht! Um so wichtiger erscheint es mir, diese Verhältnisse nicht ohne Widerspruch hinzunehmen.

Ich selbst sitze nun schon einige Jahre in Gefängnissen Süddeutschlands, und auch dort verschlechtert sich die Lebenssituation zusehends. Wenn der Spitzenlohn in Gefängnissen bei rund 2 Euro und 50 Cent in der Stunde liegt, lassen sich keine Reichtümer anhäufen.

Und Corona hat die Situation noch weiter verschlechtert, so wie bei Millionen Menschen vor den Gefängnismauern, ob in Deutschland oder jenseits der Grenzen.

Stattdessen werden diese Millionen Menschen zurückgeworfen auf eine schier atemlose Existenz, in der es im wesentlichen nur darum geht das eigene physische Überleben zu sichern. In den hiesigen Gefängnissen wiederum ist zwar das nackte Überleben in aller Regel gesichert, denn es gibt zu Essen und ein Bett, aber die Menschen sitzen abgeschottet von der Welt in ihren Zellen, über Jahre, oder Jahrzehnte. Erst im Dezember vergangenen Jahres wurde aus der südbadischen JVA Bruchsal ein Insasse nach sage und schreibe 59 Jahren und 11 Monaten Haft entlassen!

Der 1. Mai ist ein solidarischer Kampftag, der die Menschen an Kämpfe des 19. und des 20. Jahrhunderts erinnert. Der uns aber zugleich Ansporn sein soll, uns von den Ketten zu emanzipieren! Das können wir nur selbst!

Mutig und entschlossen zusammenstehen, keinen Schritt zu weichen, sondern vorwärts zu gehen! Dafür steht der 1. Mai.

In diesem Sinne: Herzschlagende Grüße aus Freiburg!

Thomas Meyer-Falk

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Solidarität mit Sibel Balaç und Gökhan Yildirim!

  • Erklärung in englischer Übersetzung im Anschluss

Sich auch im Gefängnis nicht brechen zu lassen, auch dort ihre eigene politische und soziale Identität zu wahren, dafür treten Sibel und Gökhan, aber viele andere Genossinnen und Genossen ein.

Auch als Gefangene an jene Menschen zu denken, die außerhalb von Gefängnismauern unter unmenschlichen und unterdrückerischen Bedingungen leben müssen, sich an deren Seite zu stellen, dafür stehen stellvertretend Sibel und Gökhan.

Trotz ihrer eigenen harten und schwierigen Lebenssituation sind Sibel und Gökhan solidarisch mit den Menschen. Beide kämpfen weiterhin, auch mit Härte gegen sich selbst, für eine bessere, eine freiere Welt. In der deutschen Sprache leitet sich „Freiheit“ sprachgeschichtlich von „bei Freunden sein; hegen, pflegen“ ab. Das weist auch den Weg, den wir alle gemeinsam zu gehen haben, denn erst eine Welt in der wirklich alle Menschen miteinander „befreundet“ sind, können alle auch „frei“ sein. Es ist ein steiniger, ein schmerzvoller und entbehrungsreicher Weg. Darauf weist uns auch der Kampf von Sibel und Gökhan hin. Aber wir müssen ihn gehen, sonst werden künftige Generationen auf uns zurück schauen und sich abwenden vor Zorn und Scham.

Herzschlagende und solidarische Grüße aus Freiburg!

Thomas Meyer-Falk

JVA c/o Sicherungsverwahrung

Hermann Herder Str.8

79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Anmerkung:

Die Gefangenen Sibel Balaç und Gökhan Yildirim befinden sich seit dem 19. bzw. seit dem 25.Dezember im Todesfasten.

Beide kämpfen gegen die Unterdrückung der Bevölkerung und der politischen Gefangenen in der Türkei.

Am 16.April werden Gefangene in Europa aufgefordert, für in einen Tag z.B in einen

Solidaritätshungerstreik zu treten.

Weitere Infos: http://political-prisoners.net

Thomas befindet sich seit 1996 im Knast und seit 2013 in Sicherungsverwahrung.

Text in englisch:
https://anti-imperialistfront.org/2022/04/16/thomas-mayer-falk-message-solidarity-with-sibel-balac-and-gokhan-yildirim/

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Radiobeiträge bei Ausbruch – die Antirepressionswelle

aktuelle Meldungen aus der JVA Freiburg und ein Beitrag zu Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Anstalt für Gefangene

https://rdl.de/beitrag/rechtschutz-f-r-gefangene-im-knast

https://rdl.de/beitrag/zur-anstehenden-sicherungsverwahrungspr-fung-und-dem-k-rzlich-abgelehnten

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar

Radiointerview zum 18. März und anderen Themen

Hier das Radiointerview mit „Wieviele sind hinter Gittern“ zu:

Bilanz zu Sicherungsverwahrung, den erhöhten Telefonkosten im Knast und zum 18. März, den Tag für die Freiheit für alle politischen Gefangenen.

https://www.freie-radios.net/114392

Veröffentlicht unter Uncategorized | Schreibe einen Kommentar

Knast-Sonderausgabe des ‘DreckSack‘

Nunmehr im 13. Jahrgang erscheint in Berlin der ‘DreckSack‘, die, laut Untertitel, `Lesbare Zeitschrift für Literatur´, in der zeitgenössische Autorinnen und Autoren Kurzgeschichten und Gedichte dem Lesepublikum vorstellen. Die meist fünf mal im Jahr erscheinende Zeitschrift ist nun mit Heft 2/2022 eine `Sondernummer Knast´ ein Wagnis eingegangen: wird die LeserInnenschaft dies goutieren?

Auf 20 Seiten

Florian Günther, der Herausgeber des ‘DreckSack‘ hatte zuletzt 2020 eine Sonderausgabe, damals zum 100. Geburtstag von Charles Bukowski, publiziert, welche beim Publikum hervorragend ankam.

Diesmal werden auf 20 Seiten Einblicke in die dunklen Ecken dieser Gesellschaft gewährt, ohne jedoch in Betroffenheit abzusaufen. So kommt Professor Dr. Feest, Nestor der Strafvollzugsforschung in Deutschland und über die Grenzen hinaus in einem Interview ebenso zu Wort, wie ein Berliner Bulle (so nennt er sich selbst), oder ein Professor der Polizeihochschule Brandenburg. Feest zeigt all die schädlichen Folgen von Haft auf und verweist auf das ‘Manifest zur Abschaffung von Strafanstalten und anderen Gefängnissen‘. Sein Kollege aus Brandenburg, Prof. Alleweldt, früher bei amnesty international aktiv, arbeitet menschenrechtlichen Perspektiven der von den Nationalsozialisten 1933 eingeführten Sicherungsverwahrung heraus. Diese Perspektive wird ergänzt um einen Text von 1928! Als sich nämlich Kurt Tucholsky gegen die schon damals diskutierte Einführung der SV aussprach (mit vielen zeitlos aktuellen Seitenhieben auf die SPD).

Ich heisse Carmen

Drei Seiten lang, wenn es um Knast geht dürfen und sollen Stimmen aus den Gefängnissen nicht fehlen, nimmt uns die 55-jährige, zur Zeit in Schwäbisch-Gmünd in SV sitzende Carmen mit in ihr Leben, ihre Welt. Sie erzählt aus ihrer Kindheit und Jugend, vor allem über das schier endlos anmutende Leben in Haft und nun auch in der SV, als eine von nur zwei Frauen bundesweit die in der SV sitzen.

Stimmen aus dem Frauenvollzug sind rar; um so wichtiger erscheint mir dieser Text von ihr.

Knast als Volksuniversität

Es findet sich ferner ein Auszug aus der Autobiografie des Berliner Haschrebellen und 2.Juni Gründungsmitglieds Norbert Kröcher, der 1977 im Knast gelandet war und sich 2016 erschossen hatte. Es wird deutlich wie um die eigene Würde im Knast gekämpft wurde, werden musste und heute noch muss.

Die Photos

Wesentlicher Bestandteil des ‘DreckSack‘ sind die wunderbaren, mitunter auch irritierenden, verstörenden Fotografien zeitgenössischer Fotografinnen und Fotografen. Dieses Mal sind es Aufnahmen von Dietmar Bührer, die er zwischen 1990 und 2005 in der JVA Berlin-Tegel fertigte und die, wenn leere Flure abgelichtet werden, die Leere und Trostlosigkeit illustrieren. Erst wenn die Zellen zu sehen sind, wird, auch wenn nirgend Menschen abgebildet sind, das Leben zumindest ahnbar.

Resümee

Dieser Sonderausgabe ist zu wünschen, dass sie in der vertrauten LeserInnenschaft und darüber hinaus Anklang finden wird, denn sie gibt einen authentischen Einblick in die Gegenwart des bundesdeutschen Vollzugs, in theoretischer und in praktischer Hinsicht. Wer sich fragt, wo bleiben denn die Tatopfer? Mit ‘Ewa‘, einem Gedicht des Herausgebers, wird einer ermordeten Berliner Künstlerin gedacht, die Erinnerung an sie wach gehalten!

Bezugsquelle

Edition Lükk Nösens

https://www.edition-luekk-noesens.de

Preis: 4,50 Euro zzgl. Porto

ISSN: 2195-4410 (zur Bestellung im Buchhandel)

Rezensent:

Thomas Meyer-Falk, Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Transparenzhinweis:

Der Rezensent kommt im ‘DreckSack‘ regelmäßig im Rahmen einer Kolumne zu Wort. In der Sonderausgabe in Form eines Interviews “26 Jahre und kein Ende in Sicht“.

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreibe einen Kommentar