Zivilklage wegen Telio GmbH/Prozess neu terminiert

Am 28. Januar 2020 wird das Landgericht Karlsruhe über eine Amtshaftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg öffentlich mündlich verhandeln.
Das heißt, alle interessierten Menschen können den Prozess besuchen. Die ursprünglich für den 10. Dezember 2019 terminierte Verhandlung wurde wegen Erkrankung einer Richterin verschoben.

 

Die Vorgeschichte

 

Telio GmbH bietet in zahlreichen Haftanstalten Deutschlands die Abwicklung der Telefonie an. Allerdings sind die Gebühren wohl denen der Telekom vergleichbar, die an den wenigen öffentlichen Telefonsprechern verlangt werden. 20 Cent pro Minute für ein Inlandsgespräch gehen auf die Dauer ziemlich an den Geldbeutel (aktuell werden 14 Cent verlangt). Wer also mal 30 Minuten mit vertrauten Menschen sprechen möchte, der hat danach 4,20 € weniger auf dem Konto, zuvor sogar stolze 6 €¹ Für zwei solcher Gespräche bekommen Menschen in Freiheit schon fast eine Flatrate für ihr Smartphone, inkl. SMS und unbegrenzten Ferngesprächen innerhalb Deutschlands. Gar nicht zu reden von den Tarifen die anfallen, wenn mensch jemanden auf einem Handy oder gar im Ausland anrufen möchte. Da sind dann ohne weiteres 60 Cent und je nach Land auch über ein Euro pro Minute fällig!

 

Die Zivilklage

 

Zwar müssen laut Gesetz die Insass/innen die Kosten für die Telefonie bezahlen, aber nicht nur ich stehe auf dem Standpunkt, dass alle ausscheidbaren Kosten, wie etwa für die ganze Sicherheitsinfrastruktur, welche die Haftanstalten gerne haben wollen, solle der Staat zahlen. Also für das Aufzeichnen der Telefonate, die Kontrolle wer wann wen anruft, und anderes mehr. Deshalb nahm ich das Land Baden-Württemberg auf Schadenersatz in Anspruch, denn nach Ansicht renommierter Jurist/innen, aber auch verschiedener Gerichte verletzten öffentliche Stellen die Amtspflichten, wenn sie einen Dienstleister beauftragen, der solche Tarife von Inhaftierten fordert.

 

Die mündliche Verhandlung

 

Meinem anwaltlichen Vertreter, Herrn Klaus Eschenburg aus Freiburg (https://www.dr-klaus-eschenburg.de), der mir vom Landgericht im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, wurde zwischenzeitlich die Ladung zur mündlichen Verhandlung zugestellt: Am Dienstag, 28.01.2020, 10:30 Uhr wird im Sitzungssaal 130 (1.OG) des Landgerichts Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 7  mündlich verhandelt (zum Aktenzeichen 2 O 489/14). Einen Vergleichsvorschlag lehnte das Land nach wie vor ausdrücklich ab.

 

Ausblick

 

Nachdem das OLG Frankfurt (15 U 181/17, Urteil vom 30.11.2018) dem Grunde nach einen Schadenersatzanspruch anerkannte, dort war Kläger ein Sicherungsverwahrter aus Butzbach, dürften die Erfolgsaussichten vorliegend nicht gering sein. Allerdings werden die wenigsten anderen Inhaftierten etwas davon haben, denn die Anforderungen an einen Amtshaftungsanspruch sind recht hoch, so wird u.a. verlangt, dass man zuvor auf anderem Wege Abhilfe versucht hat zu erlangen. Dazu zählt auch, sich vor der Strafvollstreckungskammer (dort können Gefangene gegen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt klagen) zu wehren.

Seit dem 10.12.2019 können wir Insassen der Justizvollzugsanstalt Freiburg über einen neuen Vertragspartner telefonieren (Firma Gerdes, https://www.gerdescom.de). Zumindest Ferngespräche sind günstiger, auch, das ist wichtig für die zahlreichen Gefangenen im Strafhaft- und U-Haftbereich mit Migrationshintergrund, Gespräche ins Ausland sind billiger. Ein Makel stellt die Taktung von 10 Minuten dar – wer nur mal kurz auf einen Anrufbeantworter spricht, ist eine Einheit los.
Die Möglichkeit, sich dann in der Sicherungsverwahrung anrufen zu lassen, soll laut eines Aushangs am Schwarzen Brett auch noch kommen, ein Datum freilich wird dort nicht genannt.
Ein SWR-Journalist hatte Interesse bekundet, mich bezüglich dieses Zivilprozesses in der Justizvollzugsanstalt aufzusuchen; wie mir Rechtsanwalt Dr. Eschenburg mitteilt, habe die Anstaltsleitung dies untersagt. Während die Anstaltsleitung sich in den Medien mehrfach hat löblich präsentieren lassen, ob der aus deren Sicht so grandiosen Haftbedingungen, ist nicht auszuschließen, dass man kritische Berichte durch solche Verbote zumindest zu erschweren beabsichtigt.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justivollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Grußwort für die Silvesterdemo 2019

Herzliche, kämpferische und laute Grüße hier aus dem Knast.

2019 geht zu Ende. Und so wie sich der Irrsinn vor den Mauern scheinbar immer schneller dreht, wird auch das Leben im Knast nicht besser.

Auch dieses Jahr sind Menschen in den Knästen gestorben!  Beziehungen sind kaputt gegangen!

Insassen und Insassinnen landeten im Bunker und in ihrer Verzweifelung schlugen sie über Stunden an Zellenwände. Seelisch gewachsen wird kaum jemand sein. Die Liebe zum Leben hat wohl auch so gut wie niemand für sich entdeckt. Wie auch!? In einem System, das auf Repression, Disziplinarmaßnahmen und Isolierung setzt!

Ja, es gibt sie auch, die sogenannte Behandlung. Wer mag, der kann sein Herz bei den Therapeutinnen und Therapeuten ausschütteln. Aber wenn ich mich hier so umschaue, wirklich weiter bringt es nur die Allerwenigsten.

Umso schöner, umso wichtiger, dass Ihr heute hier vor den Knastmauern steht!

Ihr setzt den Knastbediensteten und den kalten Mauern aus Stein und Stahlbeton und dem Stacheldraht ein kämpferisches Zeichen entgegen! Ein lebendiges Zeichen noch dazu! Ein Zeichen der Hoffnung für diejenigen, die hier mal Wochen, Monate oder gar Jahre leben müssen. Die Euch jetzt hören und vielleicht sogar über die Mauern hinweg sehen können. Ihr zeigt uns, dass wir weder vergessen, noch alleine sind. 

Hier aus Zelle 133 im südbadischen Freiburg, deshalb ebenso herzschlagende, wie kämpferische und lebendige Grüße zu euch vor der Knastmauer!

Auf ein besseres Jahr 2020! Für eine Gesellschaft ohne Knäste!   

Thomas Meyer-Falk

-Langzeitinsasse seit 1996-

 

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Nichts neues vom Bundeskriminalamt – der Fall Frank Magnitz

Januar 2019: ein Video aus Bremen macht überregional Schlagzeilen, denn es soll zeigen, wie der AfD Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz niedergeschlagen wird. Der Abgeordnete phantasierte sodann von einem „links-extremistisch“ motivierten Mordanschlag, durchgeführt mit einem massiven Schlagwerkzeug. Die Polizei griff das dankbar auf und seitdem ist der Fall als „Politisch motivierte Kriminalität – links -“ (PMK – links -) in den Polizeistatistiken und auch Verlautbarungen eingestuft, wiewohl es hierfür keinerlei Belege gibt, sieht man mal von den haltlosen Äußerungen des Abgeordneten und seiner AfD-KameradInnen ab. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Vorgang mehrfach an prominenter Stelle ebenfalls dankbar aufgegriffen.

 

Ein Schreiben des Bundesinnenministeriums (BMI)

Ich dachte mir, ich schaue mal was passieren wird, wenn ich via Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages einfordere, dass die ohne jede sachliche Anhaltspunkte erfolgte Einstufung des Vorfalls als „PMK – links“, nicht nur zurückgenommen werde, sondern zugleich verlange, dass genauso prominent seitens des BKA zu verlautbaren sei, dass es für diese Einstufung keinerlei Belege gebe. Denn es ist das BKA das den Schubservorgang in seinen Publikationen und auch auf seiner Internetseite als anschaulichen Beleg für die Zunahme durch die linke Szene ausgeübte Gewalt anführt und weiterhin behauptet, es handele sich um politisch motivierte Kriminalität aus dem linken Spektrum.

Ein Ministerialdirigent des BMI fand dann den Ausweg. Mit seinem Schreiben vom 22.10.2019 an den Petitionsausschuss teilte er mit, eine Rücknahme der Einstufung komme nicht in Betracht, denn das BKA sei für die Einstufung gar nicht verantwortlich. Die Zuordnung habe die Bremer Polizei eigenständig vorgenommen und solange es von dort keine Änderungsmitteilung gebe, habe man nichts zu veranlassen.

 

Bewertung

Es genügt also, wenn auf Zuruf eines AfD-Abgeordneten ein angeblich von Linken durchgeführter „Mordanschlag“ herbei halluziniert wird, damit die deutschen Polizeibehörden, ob im Land oder im Bund, sich ‚Seit an Seit‘ der AfD stellen und mit ihr gemein machen. Da hilft es auch nichts, dass sich schon kurz nach der Tat herausstellte, das Magnitz gelogen hatte. Er hatte den Schubser nämlich als Angriff mit einer Schlagwaffe dargestellt, obwohl auf dem Video einer Überwachungskamera deutlich zu sehen war, dass kein Schlagwerkzeug Verwendung gefunden hatte.

Vergleicht man dies nun mit Fällen, in welchen es tatsächlich Mordanschläge gibt, vornehmlich auf Migrantinnen oder Linke und die TäterInnen antisemitische oder rechtsextreme Parolen grölen, dann ist festzustellen, dass die bundesdeutschen Polizeibehörden davor zurückschrecken, sich ‚Seit an Seit‘ der Opfer zu stellen. Da werden Anschläge nur zögerlich, wenn überhaupt, als „politisch-rechts“ motiviert eingestuft.

Und so verbreiten die Polizeibehörden also weiterhin, und dies mit dem Segen von Bundetag und BMI, das Märchen, Magnitz sei Opfer „politisch motivierter Kriminalität – links“ geworden.

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

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Radiointerview zur Razzia vom 18.11.19

Hier ein Radiointerview der Sendung „wie viele sind hinter Gittern“ zur Razzia bei Thomas

https://www.freie-radios.net/98793

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Razzia in der JVA Freiburg – Intensivkontrolle im November

Am 18. November 2019, es war draußen noch dunkel, betraten drei Uniformierte meine Zelle in der JVA Freiburg und forderten mich auf mitzukommen. Ich dürfe nichts mitnehmen, es handele sich um eine „Intensivkontrolle“. Die drei Gefängnisbeamten eskortierten mich in den Keller der Anstalt, ich musste mich nackt ausziehen, nach dem Ankleiden ging es auf eine andere Station als zuvor.

 

 Das System der Intensivkontrollen

 

Im Knast geht es darum die BewohnerInnen unter Kontrolle zu halten, dies schließt die jederzeitige Durchsuchung der Körper der Menschen ebenso ein, wie der Räume in denen sie leben. Körper, wie Räume werden als Objekte behandelt, die letztlich Gefahrenräume oder Gefahrenherde darstellen. In Freiburg wird bei einer Intensivkontrolle die Zelle versiegelt, danach wird in akribischer Arbeit von den Gefängnisbeamten die Zelle leergeräumt und alles , wirklich alles genauesten durchsucht und durch den Röntgenapparat geschoben, um auch bloß nicht zu übersehen.

Wenn diese Arbeit getan ist, kommen die Elektriker und die Installateure. Sogar das WC wird dabei abgeschraubt! Zumindest hier in Freiburg ist das Standard.

 

Intensivkontrolle in meinen Fall

 

Nun fand ich mich plötzlich auf dem ersten Stock wieder, die Zellentüre blieb zwar offen, aber in der Zelle befanden sich nur die regulären Einrichtungsgegenstände. So ging ich erst einmal zum Kaffeeetrinken zu einem langjährigen Mitverwahrten, der nun schon ins 18. Jahr der Sicherungsverwahrung geht, von ihm stammt der Wahlspruch „Hier wird gestorben– nicht entlassen“, eine Feststellung, die der Leiter der Einrichtung Thomas G. als unwahr, als falsch bezeichnet, das sei eine ganz falsche Darstellung!

Wie dem auch sei, in der Zwischenzeit hatten die beiden Beamten, die meine Zelle kontrollierten „gut zu tun“. Sie waren rund drei Tage beschäftigt meine Zelle zu razzen und eben zu leeren. Dabei nahmen sie alle Bücher mit, sämtliche Poster, Briefe, Unterlagen, Kleider und so weiter. Am ersten Tag bekam ich zumindest meinen Kühlschrank und die Lebensmittel wieder, nachdem sie durchsucht und durchleuchtet worden waren. Sukzessive bekam ich in den Folgetagen ein paar Sachen zurück, nachdem die kontrolliert worden waren, aber eben nur einen Teil.

Es sei verfügt worden, ich dürfe nur „nach Rahmenverzeichnis“ meine Sachen erhalten. In der Anstalt gibt es eine Liste von Sachen, die man besitzen darf und wenn, wie viele (z.B. 20 Unterhosen) besitzt, was nicht auf der Liste stehe, bekäme ich diese nicht zurück. Nur wenn es dann, wann auch immer, eine „Sondergenehmigung“ geben sollte. Das führt zu skurrilen Auswüchsen. Selbst das Nudelsieb bekam ich nicht mehr, das der Knastshop Massak Logistik GmbH verkauft, denn zwar steht das Sieb auf dessen Einkaufsliste, aber nicht im „Rahmenverzeichnis“. Und die beiden als „Mr.100%“ bekannten Beamten, die die Aushändigung durchführten, verwiesen darauf, dass es nun mal verfügt worden sei, ihnen die Hände gebunden seien, ich solle doch einfach einen Antrag stellen, dann werde man diesen prüfen und wenn alles seine Richtigkeit habe, erhielte ich „bestimmt“ die Sachen irgendwann wieder ausgehändigt. Für die Unterlagen und Bücher seien sie jedoch nicht zuständig.

 

Die Rückkehr in Zelle 133 und Gespräche mit Vollzugsleiter G.

 

Am Freitag, 22.11.2019 zog ich wieder in meine alte Zelle um und kam in ein Chaos, wie halt ein Raum nach einer Razzia so aussieht! Über Stunden beschäftigte ich mich dann mit dem putzen und einräumen.

Am Nachmittag wurde ich zu Vollzugsleiter G. gerufen, dem ich in deutlichen Worten meinen Unmut über diesen Umgang vermittelte. Woraufhin der Vollzugsleiter die Gelegenheit ergriff seine Sichtweise ausführlich dazulegen. Weder sei er ohne Empathie und plötzlich kam er irgendwie auf den Spruch „Hier wird gestorben – nicht entlassen“ und empörte sich über diesen, da der ja mal so was von falsch sei. Viel Raum nahmen auch die Zeitprobleme ein, die seinen Dienstalltag prägen würden.

Als Insasse sitzt man jedenfalls da und denkt sich: „Will da gerade der Mensch, der für die Haftbedingungen wesentlich Verantwortung trägt, um Verständnis für sein schweres Los werben?!“

Ich solle nun erstmal eine Liste von Sachen schreiben, die ich nicht ausgehändigt bekommen hätte und dann werde man mal weitersehen; und wenn sie mir zustehen, so der Herr G., dann bekäme ich sie auch wieder, aber all das brauche Zeit (zu seinen Zeitproblemen hatte er sich ausführlich genug geäußert). Was für ein herzensgütiger Mensch, nicht wahr!? Als Insasse bestellt und kauft man etwas, bekommt es ausgehändigt. Eines Tages fällt der Anstalt ein, man müsse eine Razzia machen und nimmt den Insassen alles weg- aber die Gefangenen dürfen ja dann gnädigerweise die „Wiederaushändigung“ beantragen. Fast können einem die Tränen angesichts dieser Großherzigkeit kommen.

Am 26. November bekam ich dann einige Sachen von der Liste tatsächlich zurück (sogar das Nudelsieb; wenn nicht alles so nervig wäre, könnte man darüber lachen).

 

 Bewertung

 

Warum die Razzia? Das weiß ich auch nicht. Die Anstalt hat rechtlich jederzeit die Möglichkeit die Menschen und Zellen zu durchsuchen, sie muss das nicht mal begründen. Da alles was Buchstaben hat konfisziert wurde und nun von zwei hochdotierten Juristen der Anstalt persönlich durchgelesen und durchgesehen wird, kann man vermuten, sie hatten irgendwas Besonderes im Sinn. Es mag mit den Fällen von Shorty und Herrn H., über die kürzlich berichtete, zusammenhängen, oder auch andere Hintergründe haben.

Jedenfalls habe ich, da der weitere Vollzug in Baden-Württemberg sowieso nur auf ein Warten auf den Tod zulaufen würde, die Verlegung nach Bautzen beantragt, da in Sachsen enge Bezugspersonen leben. Besagter  Vollzugsleiter steht diesem Ansinnen nicht abgeneigt gegenüber. Allerdings dauert die Prüfung so einer Verlegung Monate.

Aber zurück zur Intensivkontrolle, an der sich nämlich der wirkliche Status der gefangenen Menschen festmachen lässt. Die Sonntagsreden von der Würde der Gefangenen, dem Behandlungsvollzug, dem „therapeutischen Klima“, das insbesondere die Knast-PsychologInnen im Munde führen, erweisen sich als das was sie sind, als potemkinsche Dörfer. Der gefangene Körper ist ein Gefahrenherd. Und Gefahrenherde, die bekämpft man.

Privat- und Intimsphäre sind in Knästen Fremdworte. Mitunter ist die Rede von den traumatischen Folgen von Einbrüchen, denn Menschen, denen Einbrecher die Wohnung durchwühlt haben, nächtelang nicht schlafen können, sich nicht mehr „sicher“ oder auch „beschmutzt“ fühlen, weil fremde Finger ihre Wäsche oder Korrespondenz durchwühlt haben. Für Gefangene ist dieses Alltag!

Aber gut, es gibt viel zu viele Orte, ob in Deutschland oder sonst wo auf der Welt, wo es für Gefangene um das nackte Überleben geht. Dort werden Menschen körperlich schwer gefoltert. Da verbrennen Menschen in Polizeirevieren. Allerdings sollte nicht das schrecklichste Szenario der Maßstab sein, Vorgänge in hiesigen Gefängnissen zu bewerten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Shorty wird mit Sicherungsmaßnahmen eingedeckt!

Vor ein paar Wochen berichtete ich über Herrn H. aus der JVA Freiburg, der in Einzelhaft landete. Jetzt hat es auch Shorty, einen Verwahrten Anfang 40 und an ADHS erkrankt, erwischt. Er wurde mit umfangreichen Sicherungsmaßnahmen eingedeckt und auf eine andere Station verlegt.

Die Vorgeschichte

Shorty und Herr H. saßen beide auf der Station 2 der Freiburger Sicherungsverwahranstalt, aus den ersten Jahren meiner Berichterstattung als „Todesstation“ bekannt, da hier mehrfach Insassen starben. Sie kochten täglich zusammen, spielten Schach und schauten im Gruppenraum zusammen fern. Beide waren, wie so viele Verwahrte, unzufrieden. Unzufrieden mit den Haftbedingungen, aber besonders mit der fehlenden Perspektive, denn in überschaubarer Zeit frei zu kommen ist für Shorty wie für Herrn H. nicht zu erwarten.

In einem Gespräch der beiden mit dem Vollzugsleiter Thomas G., er zeichnet primär verantwortlich für die Leitung der SV-Abteilung, kam es dann zur Konfrontation. Herr H. bekundete über personenbezogene Details des Vollzugsleiters zu verfügen, darunter Geburtsdatum und Geburtsort. Er fand sich dann alsbald in der Isolationsstation der Strafhaft wieder (https://de.indymedia.org/node/42318) und wurde zwischenzeitlich per Einzeltransport in die bayrische JVA Straubing verlegt.

Bei Shorty brauchte es noch einige Tage bis die Anstalt reagierte. Er setzte in Umlauf, er verfüge über einen Therapiebericht, betreffend den Vollzugsleiter. Dieser solle einmal selbst in Behandlung gewesen sein und er, Shorty, habe dazu einen Therapiebericht. Außerdem wisse er noch viel, viel mehr.

Die erste Reaktion der Anstalt

Man räumte daraufhin alles an Papier aus Shortys Zelle, da wohnte er noch auf Station 2. Nein, nicht alles Papier, das Klopapier, das beließ man ihm, aber ansonsten sämtliche Unterlagen, Akten, selbst Zeitungen nahm man mit und durchsuchte sie, immer auf der Suche nach irgendwelchen „geheimen“ oder „vertraulichen“ Daten. Shorty machte sich auch einen Spaß daraus, das Personal zu foppen. Da geriet ihm ein etwas verschwommener Ausdruck einer Phantasiefigur, nach deren Vorlage Shorty im Rahmen der Arbeitstherapie aus einem Holzklotz selbige nachschnitzt, zu einer „Röntgenaufnahme des Knies“ des Vollzugsleiters. Was auch wieder hektische Klärungsversuche seitens der Anstalt nach sich zog, bis man dann sicher war, diese Bilder zeigen keineswegs das Kniegelenk des Herrn Thomas G., sondern die in der Arbeitstherapie zu schnitzende Figur. Das Gelächter auf den Stationen über diese Episode war vernehmlich. Wenn man aber seitens der Anstalt etwas nicht leiden kann, dann Spott.

Der Fund angeblich brisanter Daten

In einem Kalender von Shorty stieß man seitens der Anstalt auf angeblich vertrauliche Daten, so die JVA. Nämlich Informationen über Fortbildungsveranstaltungen der Bediensteten. Ferner sei ein ausgedruckter E-Mail-Header gefunden worden, aus welchem sich der Verteiler der Anstalt ergebe, mithin auch die Vornamen der entsprechenden Bediensteten. Hierzu fand dann eine Anhörung Shortys statt. Allerdings machte dieser zur Herkunft der Daten keine Angaben. Was ihm dann auch negativ ausgelegt wurde.

Die Sicherungsverfügung vom 30.09.2019 und die Klage hiergegen

Die Anstalt ordnete am 30.09.2019 umfangreiche besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Shorty an. Zum einen müsse er von der Station 2 auf eine andere Station umziehen. In den Hof dürfe er nur noch alleine, und zwar morgens in aller Herrgottsfrühe, und dies auch nur eine einzige Stunde pro Tag. Ferner dürfe er tagsüber an Werktagen zwar vormittags in die Arbeitstherapie, allerdings ab 13 Uhr sei er in seiner Zelle wegzuschließen. Andere Stationen als die seinige dürfe er nicht mehr betreten, also auch keine Insassen mehr im Rahmen des „Stations-Umschlusses“ besuchen gehen. Zu diesen und weiteren Maßnahmen finden sich die Details in dem als PDF angefügten Beschlusses des Landgerichts Freiburg.

Am selben Tag noch wandte sich Shorty an das Landgericht Freiburg und beantragte Eilrechtsschutz. Ferner bat er die Aufhebung der Maßnahmen gerichtlicherseits anzuordnen. Zum einen seien diese nämlich nicht ausreichend begründet worden, zum anderen seien sie auch inhaltlich ungerechtfertigt, da kein Sachverhalt vorliege, der solche Einschränkungen auch nur ansatzweise rechtfertige.

Die Entscheidung des Gerichts und die Reaktion der Anstalt

Nur wenige Tage später entschied Richter Z. vom LG Freiburg (Az.: 13 StVK 738/19, Beschluss vom 12.11.2019), dass sämtliche von Shorty angefochtenen Maßnahmen „aufgehoben“ seien, d.h. er siegte in vollem Umfang. Die JVA müsse, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu entscheiden. Wie erwähnt, der Beschluss findet sich anonymisiert als PDF-Anhang zu diesem Artikel. Richter Z. rügte ins besonders, dass die erheblich in die Lebenssituation von Shorty eingreifenden Maßnahmen nicht nachvollziehbar begründet seien.

Shorty verlangte daraufhin sofort wieder wie ein ganz normaler Sicherungsverwahrter behandelt zu werden, also in den Hof zu dürfen, wann er wolle und andere Insassen auf deren Stationen besuchen zu dürfen. Aber es sollte anders kommen!

Am 15.11.2019 wollte der Bereichsdienstleiter Herr W. Shorty eine umfangreiche Verfügung der Anstaltsleitung eröffnen, denn die Anstalt hatte in Folge der Gerichtsentscheidung tatsächlich neu entschieden. Allerdings sollte Shorty mehrere eng bedruckte Seiten durchlesen, auf welchen fast dieselben, eigentlich aufgehobenen Maßnahmen erneut festgelegt wurden. Nunmehr jedoch ausführlich begründet. Lediglich die Zelleneinschlusszeit sei auf nunmehr 17:30 Uhr bestimmt worden, statt wie üblich 22 Uhr, so Shorty. Ansonsten bliebe es bei den schon zuvor angeordneten Einschränkungen.

Angesichts der ADHS-Erkrankung, an der Shorty leidet, war es ihm nicht möglich, den Inhalt des umfangreichen Textes der Begründung der Verfügung zu erfassen und schon gar nicht konnte er sich den umfangreichen Schriftsatz merken. Selbst ein Mensch ohne eine solche ADHS bedingte Einschränkung wäre dazu wohl eher nicht in der Lage gewesen. Herr W. habe, so Shorty, es ausdrücklich abgelehnt, ihm eine Kopie der Verfügung zu überlassen.

Mittlerweile, so Shorty, habe aber sein Vater sich telefonisch und per E-Mail beim Anstaltsleiter, ferner beim Justizministerium und auch bei Richter Z. vom Landgericht Freiburg darüber beschwert, wie sein Sohn in der Sicherungsverwahrung behandelt werde. Des weiteren will Shorty gegen die neue Verfügung ebenfalls vor Gericht ziehen, denn er beharrt darauf, dass ihm hier eklatantes Unrecht widerfahre.

Resümee

Hier wird nicht mit dem Florett gefochten, sondern mit dem Holzhammer. Während die Insassen für die Anstalt zu gläsernen Wesen mutieren, deren Regungen notiert und aktenmäßig erfasst, analysiert und bewertet werden, wird man als Insasse mit massiven Repressionen konfrontiert, sobald das Personal meint es werde seinerseits „ausgeforscht“. Da müssen dann auch banalste Informationen, wie ein E-Mail-Header für die Spekulation herhalten, dass damit „Bedienstete unter Druck“ gesetzt werden könnten. Wie man Bedienstete vermittels Kenntnis ihrer Vornahmen „unter Druck“ setzen können soll, das bleibt wohl ewigliches Geheimnis der talentierten und kreativen Köpfe der Anstaltsleitung, zumal sich das Personal hier im Alltag durchweg mit Vornamen anspricht, diese also allgemein bekannt sind.

Der gerichtliche Sieg von Shorty zeigte erstmal nur geringe Wirkung, vielleicht wird in einem zweiten gerichtlichen Verfahren der Anstalt dann deutlicher ihre Grenze aufgezeigt. Im Fall des eingangs erwähnten Herrn H. ist noch nachzutragen, dass dieser in einem Brief aus Straubing berichtete, er habe gegen die Einzelhaft, die in Freiburg angeordnet war, auch vor dem LG Freiburg geklagt. Er habe dort gewonnen. Nur sei als Konsequenz seines gerichtlichen Sieges die Verlegung nach Straubing erfolgt!

Shorty sagt, er selbst lasse sich jedenfalls nicht unterkriegen und der Umgang mit ihm bekräftige ihn vielmehr in seiner kritischen Haltung, denn während man von ihm verlange, er solle sich an Gesetze halten, erlebe er, dass wenn es um seine Rechte gehe, selbst gerichtliche Entscheidungen zu seinen Gunsten im Alltag wenig helfen würden.

Solange es an einer breiteren gesellschaftlichen Unterstützung von inhaftierten Menschen mangelt, wird sich dort nicht viel verbessern. Da kann das Bundesverfassungsgericht noch so oft betonen, dass im Bereich der Sicherungsverwahrung die Inhaftierten ein „Sonderopfer“ für die Gesellschaft erbrächten, weil sie nämlich lediglich aufgrund von Spekulationen weiterhin in Haft gehalten würden, ggf. bis zum Tod (erst vor wenigen Wochen starb ein weiterer Freiburger Sicherungsverwahrter).

Wie man an den Fällen von Herrn H. und Shorty anschaulich verfolgen kann, nützen gerichtliche Entscheidungen in der Praxis oftmals nicht allzu viel. Wehren sich aber Inhaftierte nicht mit legalistischen Mitteln, sondern mit „illegalen“, werden sie dann dafür verfolgt und bestraft. Im Grunde also eine paradoxe Situation: Egal ob sie vor Gericht ziehen oder sich anderer Mittel bedienen, am Ende läuft es auf dasselbe Ergebnis hinaus.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Polizei auf Suche, nach Brand eines Lastkraftwagens (LKW)

Vor einigen Monaten soll ein LKW der Firma Massak Logistik GmbH in Bayern verbrannt sein. Die Firma beliefert bundesweit Gefängnisse mit Waren des täglichen Bedarfs.

Kürzlich wurde ich von einem JVA-Beamten befragt, ob ich bereit wäre als Zeuge auszusagen, die Kripo Bamberg habe hier in der Anstalt angerufen. Ich verzichtete auf ein Gespräch. Nunmehr verschickte die Polizei, Abt. Staatsschutz wohl auch Briefe an Menschen in Dresden und Freiburg.

Offenbar reichte in meinem Fall schon der Umstand, dass ich kritisch über die Firma berichte, um ins Fadenkreuz der Polizei zu geraten. Bei drei Briefempfänger*innen reichte dann aus, dass die mich kennen.

Das finde ich spannend. Während Nazis mordend durchs Land ziehen können, Menschen bedrohen, zusammen schlagen, während in vielen Fällen sehr zurückhaltend ermittelt wird, scheint der Staatsschutz über genügend Ressourcen zu verfügen, wenn es darum geht, wegen eines möglichen verbrannten LKWs das große Besteck auszupacken. Bundesweite Ermittlungen!

Das ist er, der Rechtsstaats 2019!

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Radiointerview mit Thomas zu seiner Situation in der Sicherungsverwahrung

Ein Radiointerview mit „Wie viele sind hinter Gittern“ zur Situation von Thomas in der Sicherungsverwahrung

https://www.freie-radios.net/98251

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