Silvester 2013 in Freiburgs Knast

Am 31.12.2013 fanden in Deutschland diverse kämpferische Demonstrationen vor Knästen statt, so unter anderem auch in Freiburg.

Silvester auf Station 2

Seit meiner Einlieferung in die JVA Freiburg wohne ich auf „Station 2“ (  https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068), die als die Therapie-Verweigerer-Station gilt. So war es auch nur konsequent von der Anstaltsleitung, uns von Station 2 schon um 22.10 Uhr wegzuschließen, während die weiteren drei SV-Abteilungen bis 0.30 Uhr das neue Jahr feiern durften. Viel los war auf Station 2 nicht; einige der 14 Verwahrten ließen sich schon freiwillig früher einschließen, andere auf Grund von Sicherungsmaßnahmen wurden – wie jeden Tag – gleich um 17.30 Uhr in ihre Zellen gesperrt.

 

Demonstration ab 18 Uhr

Zu viert konnten wir ab 18 Uhr auf Radio Dreyeckland (dem örtlichen nicht-kommerziellen Radiosender  https://rdl.de/) live die Anti-Knast-Demo, zu der sechs Freiburger Gruppen aufgerufen hatten (  https://linksunten.indymedia.org/de/node/100724), verfolgen. Deshalb auch von dieser Stelle aus herzlichste Grüße und ein Danke an die OrganisatorInnen, AktivistInnen, die Menschen von Radio Dreyeckland und an all jene, die sich der Forderung nach einer Gesellschaft ohne Knäste anschließen, oder zumindest offen dafür sind, sich die Argumente anzuhören.

In kämpferischen Redebeiträgen und Rufen wurde hier am 31.12. ein Zeichen gesetzt. Auch in den Folgetagen wurde dann unter den Verwahrten und Strafgefangenen über die Demonstration gesprochen und diskutiert. Selbst unter den WärterInnen war die Demo Thema, denn solche Aufmerksamkeit zugunsten von Verwahrten und Gefangenen gibt es sonst kaum.

Durch die Bauweise der SV-Anstalt war es leider nicht möglich, sich bemerkbar zu machen, oder quasi „live“ der Demo zuzuhören, denn der Schall verhallt in dem Hinterhof, bzw. dringt erst gar nicht wirklich bin in die Zellen. Umso schöner war es, via Radio Dreyeckland zuhören zu können.

Anders verhielt es sich im Strafhaftteil, denn dort konnten Gefangene aus den oberen Stockwerken die DemonstrantInnen selbst sehen.

Einschluss am 31.12.2013

Der uns Verwahrte um kurz nach 22 Uhr einschließende Uniformierte, Obersekretär P., wünschte jedem „Einen guten Rutsch“ und bekam, ganz zu recht, vielfach entweder keine Reaktion oder eine abfällige Bemerkung, denn sich von jemandem, der einen gerade wegschließt, wünschen lassen zu müssen, man möge gut ins neue Jahr starten, ist entweder gedankenlos oder schlicht zynisch.

Neujahrsmorgen

Obersekretär L. öffnete nach 8 Uhr die Zellen und nun musste man sich „ein gutes Neues Jahr“ wünschen lassen. An einem Ort, an welchem im 21. Jahrhundert ein uraltes Gesetz, von den Nationalsozialisten am 24.11.1933 ins Strafgesetzbuch geschrieben, ich rede hier von der Sicherungsverwahrung, vollstreckt wird, kann es ein neues Jahr geben – aber niemals ein „gutes Jahr“. Später konnte man Herrn L. zuhören, wie er sich telefonisch bei einem Arbeitskollegen beschwerte, er habe gar keine Zeit mehr für sein Familienleben, da er laufend außerplanmäßig zu Dienstschichten eingeteilt bzw. umverteilt werde – und er so geduldig sei, das mit sich machen zu lassen. Eine Stunde später wurde L. von der Station 2 abgezogen, um einen Sicherungsverwahrten ins Krankenhaus zu eskortieren.

Sicherungsverwahrung oder Pflegeheim?

Folgt man den öffentlichen Aussagen von Richtern und Politikern, sitzen in der SV die „Gefährlichsten der Gefährlichen“; schaut man aber in die Zellen, trifft man vielleicht auf alte und kranke Männer.

Der von Obersekretär L. eskortierte Verwahrte ist schwer an Diabetes erkrankt, bekam in der Vergangenheit schon Zehen amputiert; nun, nachdem weitere Zehen schwarz wurden, musste er am 01. Januar unverzüglich in ein Krankenhaus verbracht werden. Wir haben einen Verwahrten im Rollstuhl („Contergan-Geschädigt“), einen mit den überdeutlich bemerkbaren Folgen eines Schlaganfalls. Von den diversen Verwahrten mit extremem Übergewicht (140/150/180 kg) gar nicht zu reden, inkl. künstlichem Blasenausgang und ähnlichen „Nettigkeiten“ mehr.

Stellenweise ähnelt, auch im Jahr 2014, die hiesige SV-Anstalt mehr einem Pflegeheim als einem Ort, an welchem sich die Sicherheit Deutschlands angeblich entscheidet, weil hier die gefährlichsten „Kriminellen“ Deutschlands gefangen gehalten werden.

So wird es im neuen Jahr wahrscheinlicher sein, hier drinnen zu sterben und deshalb „entlassen“ zu werden (rechtlich gesehen gilt auch der Tod als „Entlassung“), als lebendig auf zwei Beinen in Freiheit zu gelangen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Carmen ist untergetaucht

Nachdem Carmen F. im November 2013 aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen wurde (http://de.indymedia.org/2013/11/350580.shtml) ist sie nunmehr „untergetaucht“.

Wer ist Carmen F.?

Die heute 47-jährige Carmen saß rund 14 Jahre in Haft, davon die letzten fast 10 Jahre in strenger Isolationshaft (Was ist Iso-Haft? Vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/100078). Und die letzten vier Jahre in nachträglich verhängter Sicherungsverwahrung. Verurteilt wurde sie ursprünglich wegen Brandstiftung an Firmengebäuden.

Die plötzliche Freilassung

Die baden-württembergische Justiz bereitete Carmen in keinster Weise auf ihre Freilassung vor, etwas, das ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed (http://www.kanzlei-ahmed.de) auch gegenüber der Presse rügte. Von heute auf morgen wurde Carmen nicht nur aus der Iso-Haft entlassen, sondern faktisch auf die Straße gesetzt. Denn obwohl das Landgericht ihre Freilassung verfügte, mithin eine Entlassung in greifbare Nähe rückte, unternahm die JVA Schwäbisch-Gmünd nichts, Carmen darauf vorzubereiten.
So wurde sie an einem kalten Novembertag mit ihrer in den Jahren angesammelten persönlichen Habe auf die Straße gesetzt.

Freiheit – was nun?

Eigentlich hatte ihr Bruder angeboten, dass sie in seinem Haus die Dachwohnung beziehen könne; als es dann darum ging, die Zusage einzulösen, wollte er letztlich doch nicht, so dass Carmen vorübergehend in einer Pension einquartiert wurde. Das Landgericht hatte ein enges Korsett an Auflage verfügt: sie darf kein Feuerzeug und keine Zündhölzer bei sich führen, muss von 22 bis 6 Uhr im Haus bleiben und vieles mehr. Und sie muss eine elektronische Fußfessel tragen, die stets ihren Aufenthaltsort an eine Zentrale in Hessen, von wo aus alle elektronischen Fußfesseln, die bundesweit im Einsatz sind, überwacht werden, meldet.

Ein Sicherungsverwahrter im niedersächsischen Rosdorf und ich selbst gehörten zu ihren wenigen Sozialkontakten; mit Peter W., jenem Verwahrten in Rosdorf, telefonierte sie täglich und mir schrieb sie mehrfach.

Sie erzählte ganz offen, wie sehr die Freiheit sie fordere, wie überfordernd auch die Produktvielfalt im Supermarkt sei und wie sehr sie der „Hausarrest“ in den Nächten belaste, wo sie doch eigentlich lieber draußen in der Natur sei, anstatt im Zimmer zu hocken.

Die Konfrontation mit der Polizei

Carmen lebte in der Nähe des Bodensees, in der Provinz eines kleinen Städtchens. Mehrfach klingelte nachts die Polizei an der Pension, denn die Zentrale Überwachungsstelle für die elektronische Aufenthaltsüberwachung schlug Alarm. Angeblich habe sich Carmen unerlaubt zwischen 22 und 6 Uhr außerhalb des Hotels aufgehalten. Dabei soll es dann, so Carmen, zu unerfreulichen Szenen mit der Polizei gekommen sein, die in einer Anzeige, u.a. wegen Beleidigung mündeten.

Sie beteuerte stets, es müsse sich um einen technischen Defekt an der Fußfessel handeln. Justiz und Gericht bestehen aber darauf, alles sei technisch in Ordnung, und Carmen trage die Schuld für die Alarme, man gehe davon aus, dass sie gegen ihre strengen Auflagen verstoße. Der zuständige Richter, so Carmen in einem Brief, habe sie strengstens verwarnt und eine zeitnahe strafrechtliche Verfolgung angekündigt, wenn sie nicht endlich kooperiere.

Exkurs: Folgen bei Verstoß gegen Führungsaufsicht

Frau F. unterliegt dem Regime der Führungsaufsicht; damit können ehemalige Gefangene und Verwahrte, auch wenn alle Strafen abgesessen und die Sicherungsverwahrung für erledigt erklärt worden ist, weiterhin staatlicher Überwachung unterstellt werden.
Die grausame Pointe dabei ist, alle Verletzungen der Auflagen können mit Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren geahndet werden (vgl. § 145 a StGB). Ansonsten also völlig legales Verhalten, wie der Konsum von Alkohol, ist dann strafbewehrt, wenn einem bspw. ein Alkoholverbot im Rahmen der Führungsaufsicht auferlegt wurde. Carmen musste eine elektronische Fußfessel tragen und deren Funktionsfähigkeit gewährleisten, z.B. deren Akku stets aufgeladen halten. Ein Verstoß hiergegen kann weitere Haft nach sich ziehen. Und es kann sogar die Sicherungsverwahrung verhängt werden (vgl. § 66 Absatz 1 Nr.1 Buchstabe c StGB).

Es ist also nicht etwa notwendig, dass jemand wie Carmen erneut etwas anzündet, es reicht aus, gegen die Auflagen zu verstoßen, um nicht nur zu einer Freiheitsstrafe, sondern sogar zur Sicherungsverwahrung (was ist SV? vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/98982) verurteilt zu werden.

Carmen taucht unter

Immer mal wieder tauchen Aktivisten ab (so zum Beispiel ein Red-Skin aus Stuttgart, der RASH-Aktivist Smily, vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/95977). Aber auch unpolitische Menschen, wie aktuell Carmen.
Wie sie berichtet, habe sie „jetzt (ihre) 7 Sachen gepackt und werde mich unerlaubt entfernen“. Sie fährt fort: „Hab das Gefühl auf der Stelle zu treten, jeden Tag das gleiche zu tun und nicht mehr dazu zu gehören. (…) Hoffe, dass ich irgendwann für mich erkenne und weiß wie es weitergehen soll.“

Sie wolle endlich (Schreibweise wie im Original): „l-e-b-e-n, jeden Tag, als wäre es mein letzter!“

Allerdings rechnet sie damit, früher oder später verhaftet zu werden, denn sie kündigt an, sich in diesem Falle wieder aus einer Haftanstalt bei mir zu melden.

Ausblick

Auch wenn in diesem Moment die Herzen vieler Verwahrter für Carmen schlagen und auch darüber hinaus sie gute Wünsche von Menschen begleiten, die von ihrem Schicksal erfahren haben, so muss doch damit gerechnet werden, dass sie über kurz oder lang festgenommen werden wird. Denn ohne ein solidarisches Umfeld, ohne große finanzielle Reserven ist es, zumal nach 14 Jahren Haft und damit des abgeschnitten Seins von der Entwicklung „draußen“, eine große Herausforderung zu überleben, ohne der Polizei in die Fänge zu geraten.

Aber Carmens Entscheidung ist umso mutiger und konsequent! Sie entzieht sich der Drangsalierung, so erlebte sie die Bevormundung durch Polizei und Co., und lebt, wie es ihr gefällt.
Frei und ungebunden!

Lauf‘ Carmen! Lauf‘!

Denn die Freiheit wird einem nicht gegeben, man muss sie sich nehmen!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Repression durch Große Koalition

In den mehrere Monate dauernden Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD im Bund wurde auch beschlossen die „Therapieunterbringung“, sowie die polizeiliche Dauerüberwachung auszubauen.

 

Therapieunterbringung

 

Unter Ziffer 5.1. des Koalitionsvertrages (auf S. 145 vgl. http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag136.pdf) heißt es, man wolle „zum Schutz der Bevölkerung vor höchstgefährlichen, psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern“ die Möglichkeit der nachträglichen Therapieunterbringung schaffen.

Das bisher gültige ThUG (Therapieunterbringungsgesetz) wurde im Eilverfahren als Antwort auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschaffen. Der EGMR stellte fest, die BRD habe die Menschenrechtskonvention verletzt, als sie zum einen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung einführte, aber auch, als sie zum anderen rückwirkend die bis dato auf 10 Jahre begrenzte (erste) Unterbringung in der SV faktisch auf „lebenslang“ verlängerte (http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/inpol/oS1yFmwNM0.shtml).

In Folge der Urteile aus Strasbourg kamen dutzende Verwahrte auf freien Fuß. Um angesichts der Medien, die einige der Entlassenen auf Schritt und Tritt verfolgten, so dass der Mob vor deren Wohnungen aufzog (exemplarisch die Vorgänge in Insel, http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/knast/UjQ0YawFxF.shtml), solche Freilassungen künftig zu vereiteln, wurde vom Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches die weitere Inhaftierung ermöglicht, sofern auf Grund eines Urteils des EGMR feststeht, dass die bisherige Inhaftierung menschenrechtswidrig ist.

Da im Zuge einer Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung zumindest teilweise die nachträgliche SV abgeschafft wurde, will nun der Gesetzgeber das ThUG ausweiten, und damit die vom EGMR für menschenrechtswidrig erklärte nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung unter neuem Namen wieder einführen.

Hiergegen formiert sich Widerstand aus der Fachwelt (http://www.strafvollzugsarchiv.de/index.php?action=archiv_beitrag&thema_id=4&beitrag_id=667&gelesen=667). 39 ProfessorInnen, AnwältInnen [auch Richter und ein Staatsanwalt], SozialarbeiterInnen und ein Pfarrer lehnen mit Nachdruck diese Pläne ab. In ihrem Offenen Brief vom 30. November 2013 bringen sie ihre zehn zentralen Kritikpunkte vor: die Pläne der Koalition seien unter anderem evident menschenrechtswidrig, es sei auch gar nicht möglich, zuverlässig zu entscheiden, wer tatsächlich „gefährlich“ und wer „ungefährlich“ sei. Die nachträgliche Unterbringung würde durch die Haft bedingte psychische Schäden durch weitere Freiheitsentziehung bestrafen, das Klima in den Gefängnissen würde sich (weiter) verschlechtern. Außerdem würden psychisch Kranke stigmatisiert, da hier ein Missbrauch der Psychiatrie erfolge, da psychische Krankheit mit Gefährlichkeit gleichgesetzt werde.

Polizeiliche Dauerüberwachung

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Die längerfristige Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten stellen wir auf eine gesetzliche Grundlage“.

Durch die schon oben erwähnte Freilassung zahlreicher Sicherungsverwahrter sahen sich einige Landeskriminalämter und Ortspolizeibehörden veranlasst, einige der Ex-Verwahrten rund-um-die-Uhr von jeweils bis zu fünf PolizistInnen bewachen zu lassen, auf Schritt und Tritt. Die damit einhergehenden psychischen Belastungen habe ich anderer Stelle näher skizziert (http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/inpol/XrYJVVf1Ob.shtml). Nach einer von dem Betroffenen selbst erkämpften Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120227_1bvr002212.html) erklärte schließlich das Verwaltungsgericht Freiburg diese Form der Dauerüberwachung für rechtswidrig (http://de.indymedia.org/2013/03/342060.shtml).

Denn das BVerfG hatte eine gesetzliche Grundlage für diese intensiv in die Grundrechtsposition eines Menschen eingreifende Dauerbewachung gefordert und nur für eine Übergangszeit die Generalklauseln in den Polizeigesetzen für (noch) ausreichend angesehen.

D.h. die „GroKo“ in Berlin möchte nunmehr die 24-Stunden-Bewachung von freien BürgerInnen legalisieren. Als einziger Rückzugsraum bleibt einem/einer Betroffenen nur das eigene Zimmer. Sobald man sich dann außerhalb des Raumes aufhält, folgen die PolizeibeamtInnen einem auf Schritt und Tritt, teilweise fast auf Tuchfühlung, ggf. über Jahre (wie in dem oben beschriebenen Fall, in dem dann erst das VG dem Spuk ein Ende setzte). Wie ein Mensch, auf diese Weise stigmatisiert, sich wieder in Freiheit einleben können soll, bleibt Geheimnis der Koalition.

Bewertung

Für Gefangene und Verwahrte bedeutet die Koalitionsvereinbarung weitere Unsicherheit und weitere Verschärfungen ihrer Lebensbedingungen. Die Freiheit jemals wiederzuerlangen, wenn man einmal als „gefährlich“ abgestempelt ist, und das geht leichter, als Viele sich vorstellen können, wird immer unwahrscheinlicher. Den Gefängnisleitungen wird mit einer Einführung einer nachträglich zu verhängenden Therapieunterbringung, welche, dies nur am Rande, nach einer Gesetzesreform in den Sicherungsverwahrungsanstalten vollstreckt wird, ein praktisches Zuchtmittel an die Hand gegeben: sie können damit drohen, bei unliebsamem Verhalten für eine entsprechende Antragstellung zu sorgen, mit der potentiellen Gefahr lebenslanger Freiheitsentziehung.

Strafgefangene, die bereit sind, sich innerhalb des Vollzuges einer Therapie zu unterziehen, werden es sich drei Mal überlegen, ob sie sich gegenüber TherapeutInnen öffnen, denn diese sind verpflichtet alle prognoserelevanten Informationen weiterzugeben, so dass die therapeutisch gewonnenen Informationen letztlich auch zur Verhängung der nachträglichen Therapieunterbringung führen können, nämlich dann, wenn diese für eine „psychische Störung“ und „Gefährlichkeit“ sprechen.

Rechtsanwältin Anette Scharfenberg (http://anwaltsbuero-im-hegarhaus.de) aus Südbaden und Fachanwältin für Strafrecht beklagte, der Gesetzgeber gebe einfach keine Ruhe und die Pläne der Koalition würden auf alle Fälle nichts Gutes bedeuten.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Silvesterdemo und Veranstaltungen in Freiburg!

Unter „Soli-Aktionen“ ist der link zur Silvesterdemo und verschiedenen Veranstaltungen in Freiburg im Dezember 2013

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Nikolaus-Affäre im Knast von Freiburg

Wer kennt ich nicht, diesen Brauch, am Vorabend des Nikolaustages einen Schuh vor die Türe zu stellen, und am nächsten Morgen ist er mit Leckereien befüllt.

Diesem Kinderbrauch getreu, versuchte die JVA Freiburg, in Gestalt eines Sozialarbeiters, den Vollzug der Sicherungsverwahrten (zur Vollzugswirklichkeit an den übrigen 364 Tagen des Jahres vgl.: http://de.indymedia.org/2013/09/348487.shtml) kindgerecht zu gestalten.

 

Der Nikolaus-Morgen 2013

Vor Aufschluss der Zellen, um kurz vor 7 Uhr wurde neben jede der rund 50 Zellentüren ein Schoko-Nikolaus deponiert.
Vor jeder Türe? Ja! Nur die Bewohner der Station 2 (zu deren speziellen Charakter vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068) fanden dann nichts „Süßes“ vor ihrer Türe, denn Obersekretär D., diensthabender uniformierter Beamter am Nikolaustag, sammelte fleißig alle Nikoläuse ein und brauchte sie ins Büro seines Vorgesetzten, wie er uns später am Vormittag erläuterte.

Obersekretär D. rechtfertigt sich

Er finde solch eine Nikolaus-Aktion niveaulos und gänzlich unpassend; ein Mal im Jahr Schokolade zu verteilen, um ein bisschen gute Stimmung zu simulieren, sei nicht angemessen. Ihm sei egal, ob er dafür gemaßregelt werde; seit 13 Jahren sei er nicht befördert worden, aber er entscheide, wie und was er für richtig erachte – trage dann aber auch die Konsequenzen: so habe seine „Einsammel-Aktion“ zu heftigen internen Diskussionen geführt.

Nikolaus-Affäre erster Teil (Bruchsal)

Der Nikolaustag scheint Vollzugsbedienstete allerorten zu Höchstleistungen zu motivieren, denn „Teil 1“ der Affäre spielte sich vor Jahren in Bruchsal ab. Die dortige Oberregierungsrätin G., mittlerweile im Mutterschutz, wähnte die Anstaltssicherheit bedroht, weil ich in einem Brief an eine Freundin beklagte, der Nikolaus habe mich am 06.12. wohl vergessen. Denn trotz am Fenster deponierter Knastschuhe hätte ich am Morgen des 06.12. weder die erhoffte Säge, noch eine Strickleiter vorgefunden. Diese eigentlich ersichtlich ironisch und flapsig gemeinte Äußerung, so Frau G., dokumentiere meinen ungebeugten Flucht- und Ausbruchswillen. Erst ein altgedienter Landgerichts-Richter gebot ihr Einhalt und ordnete Monate später an, die gefertigten Fotokopien des privaten Schriftwechsels mit jener Freundin zu vernichten.

Würdigung der Freiburger Niko-Affäre Teil 2

Die „Nikolaus-Affäre Teil 2“ nun in Freiburg ist auch sehr „speziell“: zum einen ist es inhaltlich fragwürdig, angesichts der dokumentierten Missstände im Vollzugsalltag, die mittlerweile sogar das Anti-Folterkomitee des Europarates beschäftigen (https://freedomforthomas.wordpress.com/2013/11/28/anti-folterkomitee-besucht-knast/knast), quasi heile Welt zu spielen und Süßigkeiten vor der Zellentüre zu deponieren.
Zum anderen ist es bezeichnend, wenn dann Obersekretär D. meint, er entscheide, dass das Verteilen der Nikoläuse Unsinn sei, weshalb er sie einsammeln dürfe. Hier entmündigt er (erneut) die Verwahrten, bewegt sich also letztlich auf demselben Niveau wie jene, die er mit diesem Vorgehen, nach eigener Aussage, kritisieren möchte.

Man darf auf Nikolaus 2014 schon sehr gespannt sein.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Carmen F. aus SV entlassen

Die heute 47 jährige Carmen saß seit rund 14 Jahren in Haft; davon die letzten vier in (nachträglicher) Sicherungsverwahrung. Diese Woche kam sie frei.

Was ist SV

Vor genau 80 Jahren, mit Gesetz vom 24.11.1933, führten die Nazis den SV-Paragrafen ein. Seitdem kann der Staat Menschen auch dann weiterhin im Gefängnis festhalten, wenn die Strafe längst abgesessen ist. In Freiburg sitzt „Lilo“ seit 15 Jahren in SV, sein Kollege J. seit über 10 – um nur zwei Beispiele zu nennen. An Frauen wird SV nur selten vollstreckt; aktuell sitzen noch zwei in Frankfurt/a.M. im Gefängnis.

Der Fall Carmen F.

An ihrem Fall lässt sich gut erkennen, wie wichtig gute anwaltliche Vertretung sein kann. 2009 hätte sie ihre Strafen verbüßt gehabt, aber schon 2008 ordnete ein Gericht nachträglich die SV an. – Etwas das gegen die Menschenrechte verstößt, wie 2009 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied.
Ihr Fall kam bislang nicht vor dieses Gericht, denn ihr damaliger Pflichtverteidiger riet von einer Klage ab, da sowas aussichtslos sei. Im SPIEGEL ließ er sich sogar, wie Carmen mir berichtete, ohne ihre Zustimmung einzuholen, dahingehend zitieren, seine Mandantin wolle nicht raus, habe sich „auf ein Leben hinter Gittern eingerichtet“.

Nach einem empfohlenen Anwaltswechsel dauerte es rund ein Jahr, bis nun Carmen F. auf erfolgreiche Intervention des auf SV spezialisierten Münchner Verteidigers Dr. Ahmed (http://www.kanzlei-ahmed.de) hin frei kam.

Die SV im Fall Carmen F.

Verurteilt wegen Brandstiftung an Firmengebäuden und Raubes, kam Carmen in die baden-württembergische JVA Schwäbisch-Gmünd. Dort fügte sie sich weder dem Personal, noch Mitgefangenen. Die Südwest Presse schrieb zugespitzt „Furie in Einzelhaft“ (http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Sicherungsverwahrung-Furie-in-Einzelhaft;art4306,2255546), denn Carmen soll andere gebissen und gekratzt haben.
Das unangepasste Verhalten in Verbindung mit einer unengagierten anwaltlichen Vertretung reichte aus, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der nachträglichen SV Erfolg hatte.

Die Isolationshaft

Erst in einer üblichen engen Knastzelle, seit Sommer 2013 in einer extra für sie erbauten 20m²-Zelle (mit Dusche, Herd und zwei Fenster), die das Land sich über 100.000 Euro kosten ließ, fristete sie seit Jahren alleine ihr Leben. Als 2010 das Anti-Folter-Komitee des Europarates die JVA Schwäbisch-Gmünd besuchte, gab die Anstaltsleitung an, dass Carmen als „besondere Vergünstigung“ trotz Isolationshaft Papier und Stifte erhalte, um malen zu können.
Glücklicherweise verfügt Carmen über eine stabile Psyche; in unserem Schriftwechsel wirkte sie stets voll orientiert, humorvoll und kritikfähig.
Etwas was ihr psychiatrische Gutachter rundweg absprachen; einige vom Gericht in den letzten Jahren beauftragte „Sachverständige“ plädierten dafür, sie in die Psychiatrie zu stecken und ihren Widerstand gegen jegliche Psychotherapie zu brechen, nämlich durch zwangsweise Vergabe von Psychopharmaka. Ausschließlich „zum Wohle von Frau F.“.
Dieser Plan scheiterte, weil das Bundesverfassungsgericht peu a peu die Landesregelungen in Deutschland zur Zwangsmedikation für verfassungswidrig erklärte (http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/inpol/dGLGS9MLuP.shtml) Aber das OLG Stuttgart stellte noch vor Monaten in den Raum, dass sobald neue Gesetze die Zwangsvergabe erlaubten, Carmen F. damit rechnen müsse, verlegt zu werden – vom Knast in die Psychiatrie.

Die Entlassung

Ende November 2013, es war frostig kalt, traf die Entscheidung in Schwäbisch-Gmünd ein. Keine Psychiatrie, keine weitere Isolationshaft, erst recht keine Folter durch Zwangsmedikation – sondern sofortige Freilassung. Von jetzt auf gleich, ohne irgendeine Vorbereitung, setzte man Carmen F. auf die Straße.
Allerdings mit umfangreichen Auflagen: elektronische Fußfessel, nachts muss sie zuhause (sie wohnt bei einem Verwandten) bleiben, Feuerzeug oder Streichhölzer darf sie nicht bei sich führen.
Land- wie Oberlandesgericht kamen – endlich – zu der Einsicht, dass von Carmen F. gerade keine hochgradige Gefahr zur Begehung schwerster Gewalttaten ausgehe.
Es darf vermutet werden: ohne den kompetenten und engagierten Beistand ihres neuen Anwaltes dürfte sie sich nun nicht in Freiheit neu orientieren, sondern säße, vollgepumpt mit Psychopharmaka, in der Psychiatrie. Denn das Land Baden-Württemberg hat, unter Führung der GRÜNEN, zwischenzeitlich eilig die Zwangsvergabe von Psychopharmaka gesetzlich neu geregelt.
Fast auf den Tag genau 80 Jahre nach Verabschiedung des SV-Gesetzes durch die Nationalsozialisten, wurde Carmen F. aus der SV in die Freiheit entlassen.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.)
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Anti-Folterkomitee besucht Knast

Am 26.11.2013 und 27.11.2013 besuchte eine Abordnung des Anti-Folterkomitees des Europarates die JVA Freiburg.

 

Was ist das Anti-Folterkomitee?

 

Das Committee for the Prevention of Torture (CPT; vgl. http://www.cpt.coe.int) ist eine Einrichtung des Europarates, dem nicht nur die Staaten der EU angehören, sondern auch viele der osteuropäischen Länder, wie Russland, die Ukraine und weitere Staaten. Diese CPT soll durch Besuche in Gefängnissen, Polizeistationen und anderen der Freiheitsentziehung dienenden Einrichtungen prüfen, ob dort Inhaftierte gefoltert, oder unmenschlich oder erniedrigend behandelt werden.

 

Wer ist Mitglied des CPT?

 

Die Mitglieder des CPT, die am 26.11. und 27.11.2013 die JVA Freiburg besuchten, sind Frauen und Männer aus verschiedenen Staaten des Europarates, u.a. kamen sie aus Norwegen, darunter Rechtsanwälte und Ärzte.

 

Der Besuch in der JVA Freiburg

 

Mit wohl ein Grund für den Besuch in der JVA Freiburg dürften die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte seit 2009 zu den Haftbedingungen im Bereich der Sicherungsverwahrung gewesen sein. Die Mitglieder des CPT versuchten sich einen Einblick in das Leben der Freiburger Sicherungsverwahrten zu verschaffen.

 

Sie besuchten die Verwahrten in ihren Hafträumen und führten mit vielen von ihnen Einzelgespräche, aber auch Gruppengespräche. So wurde auf der „Station 2“ (zum Charakter dieser SV-Station vgl. https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068) im Gruppenraum mit mehreren Verwahrten ein gemeinsames Gespräch geführt. Anwesend waren ein Psychiater aus Norwegen und dessen Übersetzerin, sowie mehrere Verwahrte.

 

Diese schilderten die absolute Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit ihres Haftalltages.

 

Sehr interessiert hörte der Arzt sich auch die Schilderungen über zwei Mitverwahrte, Herrn K. und Herrn F. an, die aus Verwahrtensicht vollständig sich selbst überlassen werden, in ihren Zellen verwahrlosen und so verzweifelt sind, dass sie stundenlange Selbstgespräche führen. Auch Herrn H.s Bericht, wonach er vor einiger Zeit für rund vier Monate in Isolationshaft gelandet sei, weil er nach dem Tod eines Mitverwahrten Anstaltsmitarbeiter beschuldigt habe, durch die Vollziehung der SV faktisch eine Todesstrafe auf Raten zu vollstrecken, wurde mit Besorgnis zur Kenntnis genommen.

 

Informiert wurde das CPT auch über die unzureichende personelle Ausstattung und das Fehlen jeglicher „Außenorientierung“, so dass ein Großteil der Verwahrten faktisch auf den eigenen Tod hinter Gittern warte.

 

Wer wollte, hatte zuvor oder danach die Möglichkeit, auch alleine mit den VertreterInnen des CPT zu sprechen.

 

Wie geht es nun weiter?

 

Die Wirkmacht des CPT darf nicht überschätzt werden, primär ist es ein politisches Instrument ohne echte Befugnisse. Das CPT wirkt mehr durch seine Worte und Berichte. D.h., das CPT wird einen Besuchsbericht abgeben. Danach bekommt die Bundesregierung in Berlin Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Hierzu wird die Regierung eine Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg einholen. Im Verlaufe des Jahres 2015, also in über einem Jahr, kann man dann den Besuchsbericht und die Erwiderung Deutschlands nachlesen. Möglicherweise wird sich in einigen angesprochenen Punkten ein klein wenig etwas verändern, ein großer Schnitt ist freilich nicht zu erwarten. Jedoch dürfte sich die Freiburger Anstalt einige für das Personal unangenehme Fragen gefallen lassen. Und es gibt wenig, was Knastbeamte mehr scheuen, als das Licht der Öffentlichkeit. Nur so lange sie selbst die Meinungshoheit haben und Besuchergruppen oder Journalisten zügig durchs Haus schleusen können, allenfalls mit Vorzeigeverwahrten sprechen lassen, fühlen sie sich sicher.

 

An diesen zwei Tagen mussten sie darauf verzichten, potemkinsche Fassaden zu präsentieren, denn die Mitglieder des CPT achteten darauf, mit den Betroffenen alleine, d.h. ohne Bewachung durch das Personal zu sprechen.

 

Allerdings brachte es schon am 26.11.2013 ein Beamter des uniformierten Dienstes die wohl bei nicht wenigen Beamten verbreitete Auffassung auf den Punkt: “Was soll denn dieser Scheiß!?“, hier werde ein unglaublicher „Aufwand“ für die Sicherungsverwahrten betrieben, dass sei doch „ein Scheiß“.

 

So kann man den Besuch einer internationalen Kommission auch „würdigen“; aber der Beamte brachte ganz gut auf den Punkt, wie er und seine KollegInnen zu den Verwahrten stehen.

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

 

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Isolations-Haft in Bayern

In den letzten Wochen machte der Fall des Raimund M. Schlagzeilen, da er seit 2012 in bayrischen Gefängnissen in strenger Isolationshaft gehalten wurde.

 

Was ist Isolationshaft?

 

Hier sitzt man nicht nur in einer Einzelzelle, etwas, das viele Inhaftierte schätzen, da sie nicht auf 7 m² mit offener Klo-Schüssel im Zelleneck mit einem Mitgefangenen eingepfercht werden, sondern sie verbringen Tag und Nacht alleine. Einziger Kontakt besteht zu Wärtern, die das Essen bringen oder einen in den Hof eskortieren, um dort die einem zustehende Hofrunde (alleine) zu verbringen. Man ist also ganz auf sich alleine zurück geworfen, ohne menschliche Ansprache. Dazu kommt, dass im Rahmen der dann meist umfangreichen Sonderhaftbedingungen die Zellen besonders kärglich ausgestaltet sind. Der Besitz eigener Sachen ist vollständig oder zumindest weitestgehend verboten: Bspw. Nur ein, zwei Bücher, kein Fernseher, kein Radio (es sei denn, in der Zellenwand ist ein Zellenradio eingelassen, so wie z.b. im Isotrakt der JVA Straubing).

 

Selbst nach der eher restriktiven Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kann eine länger dauernde Isolationshaft Folter darstellen, und damit Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verletzen.

 

Der Fall Raimund M.

 

Herr M. und dessen Bruder Rudi R. werden beschuldigt, im Oktober 2011 in Augsburg einen Polizisten erschossen zu haben. Nach der Festnahme Ende 2011 gerieten Rudi R. und Raimund M. in den Verdacht, im Wege einer Geiselnahme fliehen zu wollen, denn ein Insasse behauptete, von solchen Plänen erfahren zu haben.

 

Darauf hin wurden die schon bestehenden scharfen Haftbedingungen weiter verschärft und strengste Isolationshaft angeordnet.

 

Für Herrn M. besonders belastend, da er schwer an Parkinson erkrankt ist.

 

Die Haftbedingungen für ihn waren zu brutal, dass er mittlerweile als verhandlungsunfähig beurteilt und das Verfahren vorläufig eingestellt wurde. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 14.11.2013 („Krank durch Einzelhaft“), Raimund M. habe „optische und akustische Halluzinationen“, er durchleide eine „schwergradige depressive Episode mit psychotischen Phänomenen“. M. leide an permanenter Ermüdung und massiven Schlafstörungen.

 

Alles Symptome, die seit spätestens den 70’er Jahren als Folgen von Isolationshaft bekannt sind. Im Falle von Raimund M. wurden sie vom Sachverständigen Ralph-Michael Schulte dem Gericht vorgetragen. Der Sachverständige bemängelte, dass der schon im September vorgelegte „10-Punkte-Plan“ zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage des Angeklagten nur teilweise umgesetzt worden sei.

 

Symptomatisch für die Renitenz der Justizverwaltung: Anstatt der ärztlich vorgeschlagenen kognitiven Therapie wurde dem an Demenz, Depressionen und Parkinson leidenden Angeklagten von der Haftanstalt ein Buch „Gehirn-Jogging“ übergeben. Die erforderliche Ergänzung der Ernährung durch eine angepasste Gefängniskost, insbesondere was Proteine anbelangt, besteht laut Süddeutscher Zeitung vom 16.11.2013 in einem zusätzlichen Apfel und einem halben Liter Milch pro Tag; was nach fachlicher Ansicht des Neurologen Schulte nicht ausreichend sei.

 

Deshalb wurde am 19.11.2013 das Verfahren gegen Raimund M. abgetrennt und vorläufig eingestellt. Jedoch kam er nicht auf freien Fuß, da man nun in der JVA Stadelheim (München) mit therapeutischen Maßnahmen versuchen will, Herrn M. wieder soweit zu stabilisieren, dass er verhandlungsfähig wird.

 

Selbst der anwaltliche Vertreter der Witwe des toten Polizisten hält den Vorgang und die Isolationshaft für einen „Skandal“, wenn auch aus anderen Gründen als die Verteidigung des Angeklagten.

 

Weitere Fälle

 

Aktuell sitzt in Straubing im Isolationstrakt Herr D.; ihn lernte ich vor einiger Zeit in der JVA Bruchsal persönlich kennen. Ihm wird zur Last gelegt, zu den führenden Köpfen der „russischen Subkultur“ in den Gefängnissen zu gehören und wird alle paar Monate von JVA zu JVA verlegt. Erst nach Kempten, nun nach Straubing. Er verbringt nun Tag und Nacht alleine im Sicherheitstrakt der JVA Straubing.

 

In der bayrischen JVA gibt es mehrere solcher Trakte, extra einmal erbaut für RAF-Gefangene. Bestehend aus zwei Zellen, dazwischen eine Dusch-Zelle und jeweils zwei Räume für die persönlichen Dinge der Iso-Gefangenen. Neben der Zellentüre gibt es noch eine Schallschutztüre, die verhindern soll, sollten zwei Gefangene den Trakt belegen, sie sich durch Rufen durch den Spalt an der Zellentüre zu verständigen. Hermetische Isolierung. Ein Holzbrett an der Wand als Tischersatz und zwei Bretter als Sitzgelegenheit, dazu ein an die Wand festgeschraubtes Bett. Als Regal für die wenigen Habseligkeiten dienen in die Wand geschlagene Ablageflächen.

 

Ich hatte 1998 selbst das zweifelhafte Vergnügen, diesen Trakt persönlich kennen zu lernen.

 

Wie Herr D. berichtet, werden ihm eigentlich ärztlich erforderliche und in den vorherigen Anstalten auch gewährte Maßnahmen verweigert, eben weil er in Isolation sitze und man dort „sowas“ nicht umsetzen könne.

 

D. beruft sich auf eine Entscheidung des LG Gießen von 2007, als man ihm bescheinigte, es gebe gerade keine Anhaltspunkte dafür, dass er in die „Subkultur“ verwickelt sei. Nur neigen Haftanstalten nicht dazu, gerichtliche Feststellungen, zumal wenn sie günstig sind für Gefangene, zu beachten. Außerdem gibt es – leider – immer genügend „Zuträger“, alias Spitzel unter der Insassenschaft, die jederzeit bereit sind, alles und jedes zu behaupten, in der Hoffnung, dadurch Privilegien zu erhalten.

 

Aber Isohaft ist kein original bayrisches Phänomen; auch in anderen Bundesländern sitzen Menschen in Isolation; so im baden-württembergischen Schwäbisch-Gmünd. In der dortigen Frauen-Haftanstalt sitzt seit mehreren Jahren Carmen F. in Einzelhaft (http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Sicherungsverwahrung-Furie-in-Einzelhaft;art4306,2255546).

 

Jedoch kann sie nun mit Entlassung, nicht nur aus der Isolation, sondern sogar aus der Haft rechnen. Denn sie sitzt seit 2009 in Sicherungsverwahrung, und zwar wurde diese nachträglich angeordnet. Etwas, das eigentlich nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unzulässig ist. Nach einem Anwaltswechsel, mittlerweile vertritt sie der renommierte Münchner Anwalt Ahmed (www.kanzlei-ahmed.de), u.a. spezialisiert auf das Recht der Sicherungsverwahrung, ordnete das Landgericht Ellwangen ihre Freilassung an. Die die Staatsanwaltschaft jedoch in Beschwerde ging, liegt die Sache nun beim Oberlandesgericht Stuttgart zur weiteren Prüfung.

 

Über den rund 18 Jahre in Isohaft gehaltenen Peter W. (http://de.indymedia.org/2013/06/346415.shtml) hatte ich mehrfach berichtet; zwischenzeitlich befindet er sich seit einigen Monaten nicht mehr in strenger Isolierung, sondern im Sicherheitstrakt der JVA Rosdorf, wo er Sicherungsverwahrung verbüßt und zumindest die Gelegenheit hat, andere Sicherungsverwahrte zu sprechen.

 

Auch in Freiburg, wo ich zur Zeit einsitze, gibt es immer Gefangene und Verwahrte, die in Einzelhaft gehalten werden. Für den Isolationstrakt im 3. Flügel fand man den treffenden Spitznamen „Gaza-Streifen“. Es gibt einen etwas „gelockerten“ Bereich, dieser ist am Eingang des Flügels, und den hochgesicherten Trakt, hinter einer Panzerglasscheibe. Dort wird dann besonders streng, teilweise über Jahre die Isolationshaft vollstreckt. Selbst die wenigen Meter zur Knastdusche legt man dort gefesselt zurück.

 

Ausblick und Bewertung

 

Offizielle Stellen weisen stets und ausnahmslos jegliche Kritik zurück, so auch im Falle von Raimund M. Die Justizverwaltung habe stets alles richtig gemacht.

 

Selbstkritik ist diesen Personen wesensfremd. Es gab immer Isolationshaft und es wird sie, trotz aller Kritik aus der Fachwelt und auch politischer Kritik daran, immer geben. Ist sie doch ein recht praktisches Machtinstrument; wie ein Damoklesschwert hängt das Wissen um die Isotrakte über den Köpfen der Inhaftierten. Sie können sich nie sicher sein, nicht doch vielleicht dort eines Tages auf Jahre in einem der Trakte zu verschwinden. Genügend „Gründe“ wird die jeweilige Anstalt immer finden, denn dort sind kreative Köpfe tätig.

 

So haben diese Trakte also eine disziplinierende Funktion im Haftalltag. Menschen über viele Jahre, im Fall von Peter W. sogar 18 Jahre zu isolieren, spricht für sich, für die Einstellung des Personals gegenüber den Gefangenen und auch der Gesellschaft gegenüber diesen Menschen. Denn breite Proteste, wie noch in den 70’er oder 80’er Jahren gibt es heute nicht mehr.

 

Selbst schuld“ heißt es heute; „er/sie wird es schon verdient haben“. Außerdem sind es doch „eh alles VerbrecherInnen“.

 

Das ist die vorherrschende Einstellung, die es den Knastleitungen dann noch leichter macht, Menschen über Jahre zu isolieren, denn sie können sich sicher und geborgen fühlen vor gesellschaftlicher Kritik.

 

Links zum Fall von Raimund M.:

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburger-polizistenmord-angeklagter-kommt-in-neurologische-klinik-1.1824421

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburger-polizistenmord-parkinson-verhindert-urteil-1.1822544

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburger-polizistenmord-zu-krank-fuer-den-prozess-1.1819963

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburger-polizistenmord-krank-durch-einzelhaft-1.1818013

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburger-polizistenmord-sprachstoerungen-und-depression-1.1783594

 

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

http://www.freedom-for-thomas.de

 

 

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