Freiburgs Knast vor Gericht

Sicherlich ist es nicht widerspruchsfrei, als Anarchist die Gerichte eines Staates zu bemühen, um so gegen Maßnahmen einer Knastleitung vorzugehen. Trotzdem greife ich seit dem 08. Juli 2013 zu diesem Mittel und möchte einige der zurzeit knapp 30 Gerichtsverfahren vorstellen.

Kurze Einführung in „Strafvollzugsrecht“

 

Im Gegensatz zu anderen Staaten ist – zumindest in der Theorie – der Rechtsschutz in Deutschland für Gefangene recht ausgefeilt. Sie können alle Maßnahmen der Vollzugsanstalten (für die forensischen Psychiatrien gilt das gleichermaßen) vor den bei den Landgerichten gebildeten Strafvollstreckungskammern anfechten. Bescheidet das Gericht den Antrag abschlägig, kann Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden; wobei dort nur eine Prüfung auf Rechtsfehler stattfindet (vergleichbar mit der Revision in Strafsachen). Anschließend kann mensch auch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Erfolgsquoten allerdings, und hier kommen wir zur Praxis, der klagenden Gefangenen, Sicherungsverwahrten und InsassInnen der Psychiatrien sind denkbar gering, was sicherlich nicht daran liegt, dass ihre Klagen unberechtigt wären. Allerdings gelten bei Gerichten die Strafvollstreckungskammern oftmals als „Abschiebebahnhof“ für sonst nicht einsetzbare RichterInnen oder als Durchgangsstation für BerufsanfängerInnen. Zudem sind die dort tätigen RichterInnen meist noch in „normalen“ Strafkammern tätig. Beispielsweise ist Richterin M. vom LG Freiburg nur mit einem Stellenanteil von 0,25 ihrer Arbeitskraft in der StVK tätig und ansonsten in einer Strafkammer, die Strafprozesse verhandelt. Das führt dann dazu, dass Gefangene, die sich vor Gericht wehren, Monate oder Jahre auf Antwort warten (müssen) und deshalb oft vorher aufgeben. Kürzlich obsiegte der Mitverwahrte K. in einem Verfahren, welches er 2010 anstrengte: die JVA Freiburg hatte ihm seinerzeit aus seiner Sicht unberechtigt Taschengeld verweigert. Fast auf den Tag genau drei Jahre, nachdem er deswegen an das Gericht schrieb, kam der Beschluss, mit welchem das Taschengeld-Verbot für rechtswidrig erklärt wurde.

Daneben bieten die einschlägigen Gesetze (Bundes-Strafvollzugsgesetz, die entsprechenden Ländergesetze, wie auch die Gesetze zur Sicherungsverwahrung) den Anstalten so viele Spielräume, denn in der Regel sind nur die Pflichten der InsassInnen verbindlich ausgestaltet, deren Rechte jedoch weitestgehend in das Ermessen der Bediensteten gestellt, dass schon hieran viele der Anträge vor Gericht scheitern (müssen). Im Zweifelsfall wird die Kammer des Gerichts zu Gunsten der Haftanstalt oder psychiatrischen Anstalt entscheiden.

In der Literatur wird von einer „Erfolgsquote“ der Gefangenen vor Gericht von unter 10% ausgegangen.

Einzelfälle am Beispiel der JVA Freiburg (Sicherungsverwahrung)

a.) Hofgang

Das (baden-württembergische) Justizvollzugsgesetzbuch-5, welches den Vollzug der Sicherungsverwahrung regelt, schreibt vor, dass die Verwahrten sich tagsüber frei bewegen dürfen innerhalb der SV-Anstalt, inklusive des Hofes. Einzige Ausnahmen: wenn es die Sicherheit erfordert, oder schädlicher Einfluss auf andere Verwahrte zu besorgen ist, kann dieses Recht beschränkt werden. In der Praxis der JVA wird aus der Ausnahme die Regel. Wochenends kann man nur 3 ½ Stunden in den Hof (und das auch nur zu speziell festgesetzten Zeiten) und werktags weniger als 6 Stunden; wobei man in den Abendstunden gar nicht raus gelassen wird, in den Hochsicherheits-Hof.

Wer möchte, kann die Argumentation der Anstalt im Original nachlesen (PDF-Datei auf im Anhang).

In anderen SV-Anstalten Deutschlands ist die freie Bewegungsmöglichkeit überhaupt kein Problem; hier in Freiburg wehrt sich die Anstalt mit Verve dagegen. Sie behauptet, bei freier Bewegung innerhalb der JVA und des Hofes könnten andere Verwahrte „drangsaliert“ oder geschädigt werden. Und in den Abendstunden sei gar eine Flucht möglich, da man nicht mehr zweifelsfrei erkennen könne, wer zu fliehen versuche. Hier mag es interessant sein, die Originalverfügung von Oberregierungsrat R. selbst nachzulesen (in o.g. PDF-Datei, dort S. 18), der noch erwähnenswert findet, dass „in der Nacht alle Katzen grau“ wären.

Aus Verwahrtensicht ist besonders ärgerlich, dass die Anstalt mit der Wahrheit zumindest kreativ umgeht, das Wort „Lüge“ will ich mal vermeiden. Denn zum einen ist in der Nacht (und die beginnt hier schon um 18 Uhr) der Hof taghell erleuchtet von zig Scheinwerfern; das ist in jeder JVA üblich. Zum anderen sind es gerade die SV-Stationen in einer Haftanstalt, wo im Vergleich zu anderen Haftarten am wenigsten passiert.

In den Schriftsätzen der JVA ist im Übrigen die Kameraüberwachung prominent erwähnt: das gesamte Gelände, mit Ausnahme der Zellen, ist vollständig kameraüberwacht, keinen Millimeter lässt man unbeobachtet. Vor Einbau dieses Orwell’schen Überwachungssystems hieß es, sobald es eingebaut sei, werde man die vier SV-Stationen und den Hof öffnen, um so die gesetzlich vorgesehene freie Bewegungsmöglichkeit einzuführen. Das erwähnen noch heute die Beamten, wenn man sie darauf anspricht – aber daraus wurde dann nichts.

Es blieb bei der Kleingruppen-Isolation von jeweils maximal 15-16 Verwahrten.

b.) Ausführung in die Innenstadt

Verwahrten stehen pro Jahr (mindestens) vier Ausführungen zu; d.h. man verlässt, meist gefesselt, mit zwei Wärtern die Anstalt für einige Stunden. Manche besuchen ihre Familienangehörigen, so sie noch Kontakt haben, oder fahren in einen Streichel-Zoo oder zu sonstigen Ausflugszielen in der Umgebung. Ich wollte jedoch in die Innenstadt, um z.B. einkaufen zu gehen oder einfach nur zu schauen, was sich dort verändert hat, da ich hier einige Jahre gelebt habe.

Gegenüber der StVK lehnte Oberregierungsrat R. mit Stellungnahme vom 23.08.2013 Derartiges strikt ab und trug im Wesentlichen vor: der Antragsteller „hat derzeit keine Entlassungsperspektive. Er hat sich auch nicht von seinen Straftaten vor oder während des laufenden Vollzugs distanziert. Bis heute lehnte er therapeutische Behandlungsangebote ab.“

Ferner würde ich „jede Kooperation ab(lehnen)“ und im Übrigen „verfügt (er) über keine tragfähigen sozialen Bindungen, die geeignet wären ihn von einer Flucht bzw. von weiteren Straftaten abzuhalten“. Zudem bestehe ein „Unterstützerumfeld“. Als Beispiel führt man an, ich würde „mit Hilfe von unbekannten Dritten die Homepage „www.freedom-for-thomas.de“ als Sprachrohr nutzen“, auf der ich meine „tendenziösen Berichte über den Vollzugsalltag usw. einem anonymen Publikum zur Lektüre“ anböte.

Angesichts der „jahrelangen Medienarbeit“ (des Antragstellers) habe er „ein gläubiges Publikum gefunden. Die Antragsgegnerin muß daher befürchten, daß sich aus dem Kreis dieser Leser Personen berufen fühlen, anläßlich einer Ausführung in die Innenstadt vollzugsfeindliche Handlungen bis hin zu einer Befreiungsaktion vorzunehmen.“

c.) Diverses

Neben solchen, doch besonders wichtigen Punkten gibt es auch Verfahren, die eher Randbereiche betreffen.

Zu nennen wäre der Kauf von Mehl: die Anstalt schreibt vor, man dürfe nur 2 kg Mehl pro Monat bestellen. Als ich das Gericht einschaltete, erhöhte man die zulässige Menge auf 4 kg im Monat. Der Schriftsatz der JVA vom 06.09.2013 ist als Teil der PDF-Datei abrufbar und zeigt die Argumentations- und Denkweise des Anstaltsvertreters auf. Soweit ich geltend machte, ich würde u.a. deshalb mehr Mehl benötigen, weil ich für meine BesucherInnen Brote backe, qualifizierte Oberregierungsrat R. dies als mein „Privatvergnügen“ ab.

Des Weiteren beschäftigt sich das Gericht mit der Frage, ob mir eine Bekannte Vorhänge zusenden darf, wie es um das Sportangebot für die SV bestellt ist, ob einem Verwahrten Wannenbäder zustehen (in der Anstaltsbadewanne). Aber auch, ob auf die TV-Bedürfnisse der Verwahrten Rücksicht zu nehmen ist: lobenswerterweise engagiert sich die Anstalt, glaubt man den offiziellen Beteuerungen (es gibt Verwahrte, die jedoch behaupten, es gebe genügend Vollzugsbeamte mit „rechter“ Gesinnung), im Kampf gegen Rassismus und Nationalismus, weshalb in der Strafanstalt rund 20 Sender aus aller Welt, insbesondere der Türkei, Kosovo, Arabien eingespeist werden, aber genauso im SV-Bereich, wo der Anteil dieser Verwahrten entweder bei Null liegt, oder allenfalls mal ein oder zwei Migranten einsitzen (während der Migrantenanteil im Strafbau bei 50% und höher liegt).

Jedoch auf die andere Struktur in der SV Rücksicht zu nehmen und hier andere Sender einzuspeisen (z.B. Bildungskanäle wie Bayern-Alpha oder öffentlich-rechtliche Sender wie ARD-tagesschau), dies verweigert die Anstalt.

Auch hier sei auf die PDF-Datei verwiesen (ab S. 19 Unterlagen zu „c.) Divereses“).

Und so reiht sich ein Antrag an den Nächsten.

Bewertung und Einordnung

Wie eingangs erwähnt, ist es ein Widerspruch in sich, einerseits diesen Staat und seine Organe abzulehnen, andererseits jedoch vor dessen Gerichte zu ziehen und damit zumindest implizit dessen Existenzberechtigung anzuerkennen. Mit diesem Widerspruch muss man wohl leben, auch wenn er Bauchgrimmen verursacht, denn aktuell gibt es keinen anderen Weg die Lebensbedingungen zu verändern. Zumindest besteht eine kleine Chance, dass Gerichte die Kritik teilen und damit dann nicht nur meine Haftbedingungen sich ändern, sondern auch die der mitbetroffenen, knapp 60 Verwahrten hier in Freiburg.

Vielleicht kann so auch geholfen werden, Inhaftierten Geld zu sparen; denn erst nachdem ich bei Gericht Klage einreichte gegen die aus meiner Sicht zu hohen Beteiligungen der Verwahrten an den Stromkosten, kam ans Licht, dass die Anstalt, und dies offenbar seit Jahren, unrechtmäßig den Inhaftierten Gelder für Spielekonsolen abbucht, so dass diese nun Anspruch auf Rückerstattung haben (was in der JVA Bruchsal schon vor längerem praktiziert wurde).

Von diesen Einzelbeispielen abgesehen, geht es doch darum, zu verdeutlichen, Gefängnisse sind nekrophile Orte, Orte, an welchen seelisch deformierte Menschen leben und arbeiten. Erich Fromm, ein großer Sozialphilosoph und Psychoanalytiker, definierte die Nekrophilie als die Liebe zu allem, was tot ist und nicht wächst, zu allem Unorganischen, Dinghaften und Mechanischen. Er setzte ihr die Biophilie entgegen, die Liebe zu allem Lebendigen und zum Leben.
Zur Nekrophilie zählte Fromm auch, wenn auf bürokratische Weise Menschen behandelt werden, als ob es sich um tote Gegenstände handelt.

Liest man sich die Schreiben der Vollzugsanstalt Freiburg durch, stößt man auf Hinweise der Nekrophilie im Fromm‘schen Sinne, auf Einstellungen von Vollzugsbeamten, die lieber Altes bestätigen, anstatt Neues aufzubauen, denen die Sicherheit lieber ist als das Abenteuer, die mehr die Teile im Auge haben als das Ganze, die Menschen auf bürokratische Weise behandeln, als ob es sich um tote Gegenstände handelte (vgl. Erich Fromm, „Anatomie der menschlichen Destruktivität“, S. 331).

Dass Sicherungsverwahrte oder Gefangene überhaupt, an Orten wie diesen eine leidenschaftliche Liebe zum Leben und allem Lebendigen entwickeln können sollen, das erscheint kaum möglich. Knäste sind Orte des Verfalls, daran können auch Anträge an ein Gericht nichts ändern.

Wohl eher unabsichtlich legen jedoch gerade solche Verfügungen und Schriftsätze der Haftanstalten, ob nun in Freiburg oder andernorts, den nekrophilen Charakter ihrer Institutionen offen (und bestätigen damit die These, dass ein großer Teil der Sicherungsverwahrten damit zu rechnen haben wird, hinter Gittern sterben zu müssen, vgl. „80 Jahre Sicherungsverwahrung“ https://linksunten.indymedia.org/de/node/98982).

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Ein Kommentar

80 Jahre Sicherungsverwahrung

Am 24.11.1933 führten die Nazis die Sicherungsverwahrung in das deutsche Strafrecht ein: Schon Kurt Tucholsky kämpfte in den 20’er Jahren gegen diese Maßregel („Die Weltbühne“ 1928, S. 839) erfolgreich. Aber die Nazis nahmen die SV ins Strafgesetzbuch auf.

 

 

Das ist nun 80 Jahre her. Und so wie nach 1945 Juristen, Diplomaten, Wirtschaftsführer, Politiker und viele Nazis mehr, in Amt und Würden blieben (oder nach kurzer Zeit wieder kamen) überdauerte auch die SV alle Zeitläufe.

 

 

Ich selbst sitze hier in der JVA Freiburg (http://www.jva-freiburg.de), wo schon in den 30’er Jahren auch Sicherungsverwahrte einsaßen. Solch ein historischer Rückblick oder Rückgriff soll nicht das Leid der damaligen Inhaftierten relativieren, denn damals war die SV ganz offen und unverblümt darauf angelegt, die Betroffenen „auszumerzen“, wie es Goebbels formulierte, sie physisch zu vernichten.

 

 

Der vormalige Richter am Reichsgericht Hartung war es, der noch 1951 die von den Alliierten nach 1945 veranlasste Freilassung tausender Sicherungsverwahrter als „Geißel der Menschheit“ bezeichnete; in einer Doktorarbeit von 1963 (Wetterich, „Erscheinungsformen gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“) wird von der „Ausmerzung der Täter“ gesprochen. Und bis heute finden sich in führenden Strafrechtskommentaren lobende Worte zu NS-Schriften zur Sicherungsverwahrung.

 

 

Diese Geisteshaltung ist es, die bis heute, aus Sicht der Betroffenen, aber auch derer, die gegen die SV kämpfen, vorherrscht, auch wenn sich die heutige Generation von JuristInnen und AnstaltsmitarbeiterInnen zumindest öffentlich in solch einer Weise niemals äußern würde.

 

 

Heute wird auch nicht mehr die unmittelbare physische Vernichtung der ca. 500 männlichen und 3 weiblichen Sicherungsverwahrten angestrebt. Die Haftbedingungen sind, im Vergleich zur NS-Zeit mehr als komfortabel.

 

Aber in der Verzweiflung dürften sich die heutigen Untergebrachten Seit‘ an Seit‘ mit jenen von damals fühlen, denn auch wenn viele akzeptieren, dass sie für das, was sie im Leben verbrochen haben, eine Strafe verbüßen müssen und bis zum letzten Tag verbüßt haben, danach weiter eingesperrt zu sein in einem Gefängnis (dessen Vollzug dem Strafvollzug nahezu gleicht, vgl. http://de.indymedia.org/2013/09/348487.shtml), das zermürbt.

 

 

Die Ungewissheit vor Augen, zu sehen, dass Jahr um Jahr die Dauer der Verwahrung steigt, immer weniger Verwahrte vor ihrem Tod entlassen werden – und all das, obwohl die Strafe längst verbüßt ist. Es gibt Verwahrte, die sitzen 5, 10, 15 und mehr Jahre in SV, ohne jeglichen Hoffnungsschimmer, jemals wieder frei zu kommen. Sie unternehmen Suizidversuche, setzen lebensnotwendige Medikamente aus Protest ab, treten in Hungerstreik, begehren aggressiv auf – oder sie resignieren, ziehen sich zurück in ihre eigene Welt, der Haftraum vermüllt. Sie sehen zwei Mal am Tag den Schließer, nämlich morgens zum Zellenauf- und abends zum Zellenzuschluß.

 

Ansonsten sitzen sie lethargisch vor ihrem Fernseher, in der meist abgedunkelten Zelle, ohne Außenkontakte, ohne Ansprache.

 

 

Nicht umsonst gelten bis heute die SV-Stationen als die „Totenabteilungen“ der Gefängnisse.

 

 

Die bürgerliche Presse meint (https://linksunten.indymedia.org/de/node/84689), nur weil irgendwo eine Ledercouch steht oder eine Dartscheibe an der Wand hängt, dass die Verwahrten in einem „Hotel hinter Gittern“ (a.a.O.) leben würden, ohne den Hauch von Verständnis oder Erkennen-Wollens für die Lebenslage der Inhaftierten. Mit ihrer Stimmungsmache bestimmt die Presse freilich die Wahrnehmung eines Großteils der Bevölkerung.

 

 

Heute bedeutet Sicherungsverwahrung für Viele schlicht ein Warten auf den Tod. Denn eine realistische Chance auf Freilassung haben nur ganz, ganz wenige der Betroffenen.

 

Hinter vorgehaltener Hand und in Fachartikeln verklausuliert geben das auch die JustizmitarbeiterInnen zu, schreiben oder sprechen davon, man müsse für ein „menschenwürdiges Sterben“ hinter Gittern Planungen treffen, künftig vielleicht auch Schließer mit Altenpflegeausbildung einstellen und ähnliches mehr.

 

 

Vor rund 55 Jahren frug Dr. Dreher polemisch „Liegt die Sicherungsverwahrung im Sterben?“ (DriZ 1957, S. 51-55). Dreher war im NS-Reich ein fanatischer Staatsanwalt und in Wien an Todesurteilen beteiligt, was seiner späteren Karriere im Bundesjustizministerium und als führender Strafgesetzbuch-Kommentator keinen Abbruch tat.

 

 

Er forderte als hochrangiger Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz die Richterschaft ausdrücklich auf, die SV „besser und entschiedener“ anzuwenden, denn die SV sei ein „hervorragendes Mittel“, den „Hangtäter“ unschädlich zu machen.

 

 

So lag also weder 1957 die Sicherungsverwahrung im Sterben, geschweige denn tut sie es heute.

 

 

Die Sicherungsverwahrung ist der Zombie des deutschen Strafrechts, vielfach totgesagt, aber immer wieder aus dem Totenreich zurückgekehrt. Bis heute wird die SV ihren Gestank nicht los, der sie seit 1933 umwittert; sie kann ihn auch nicht los werden, denn damals wie heute wird hier von einem Menschenbild, dem des „Gewohnheitsverbrechers“, des „Volksschädlings“ ausgegangen, dem die Unmenschlichkeit auf der Stirn geschrieben steht.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

 

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

 

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Heroin im Knast!?

In den Gefängnissen finden sich zahlreiche Menschen mit Drogenproblemen. Wohl erstmals in Deutschland sprach nun ein Gericht einem Inhaftierten das Recht auf eine Diamorphin-Substitution zu.

 

Drogenabhängigkeit in Vollzugsanstalten

 

Aktuelle Untersuchungen gehen davon aus, dass der Anteil der drogenabhängigen Gefangenen circa 30 – 40 % beträgt (vgl. Prof. Dr. Stöver, in „Forum Strafvollzug“, 2013, S. 275 ff; http://www.forum-strafvollzug.de). Gegenüber der Allgemeinbevölkerung ist das rund der 70-fache Wert. Damit in Zusammenhang steht dann auch eine erhöhte Rate an Hepatitis- und HIV-Infektionen. Bei Hepatitis wird von einer Infiziertenrate von etwa 14 – 17 % ausgegangen und bei HIV von rund 0,8 – 1,2 %.

 

An anderer Stelle habe ich über das Sterben eines schwerst drogenabhängigen und HIV-infizierten Gefangenen berichtet (http://de.indymedia.org/2012/11/337976.shtml); aber nicht immer endet eine solche „Karriere“ tödlich.

 

Folgen der Drogenabhängigkeit

 

In jedem Gefängnis der Welt dürfte man an fast jede Droge gelangen, auch wenn mantraartig die Gefängnisleitungen beteuern, sie wüssten von keinem Drogenproblem oder es sei zumindest überschaubar. So hat in den letzten Jahren das Substitutionsmittel „Subutex“ eine ungeahnte Belebung des Drogenmarktes in den Gefängnissen bewirkt. Die Tabletten werden pulverisiert und dann zu Höchstpreisen (bis zu 100 Euro pro Tablette) veräußert. Zum einen geraten so viele Betroffene in die Schuldenfalle, zum anderen ist es bezeichnend für einen angeblich „menschenwürdigen“ Vollzug, wenn tausende Gefangene den Alltag nur dann aus- und durchhalten, wenn sie Drogen konsumieren.

 

Legale Substitution

 

Während der subkulturelle Handel mit Subutex, wie mit anderen Drogen, strafbar ist und auch von den Anstalten und Gerichten, so denn Fälle bekannt werden, geahndet werden, gibt es in einigen Bundesländern quasi „Drogen auf Rezept“, wie manche ironisch sagen. D.h. man ermöglicht Drogenabhängigen, bei Vorliegen der Indikation, die Teilnahme an „Methadon-Programmen“.

 

Ein- oder zwei Mal am Tag erhalten sie in flüssiger Form Methadon, um auf diese Weise nicht dazu gezwungen zu sein, sich auf dem Schwarzmarkt der Anstalt mit Betäubungsmitteln zu versorgen.

 

Heroin auf Rezept

 

Seit 2011 sieht eine Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums Baden-Württemberg vor, dass geeignete Gefangene an einer „Diamorphin-Substitution“ teilnehmen können sollen. Bis dato umgesetzt wurde die Vorschrift nicht.

 

Dessen ungeachtet, hat in einem bundesweit wohl bislang einmaligen Beschluss, die mit drei RichterInnen besetzte Große Strafvollstreckungskammer des Landgericht Freiburg (Az.: 12 StVK 402/13 (SV), Entscheidung vom 08.10.2013) die Justizverwaltung verpflichtet, dem Betroffenen, Herrn R. „binnen einer Frist von 6 Monaten (…) die Teilnahme an einer Diamorphin-Substitution anzubieten“.

 

Herr R. sitzt nun seit über 8 Jahren in Sicherungsverwahrung. Zur Finanzierung seiner Sucht hatte er räuberische Diebstähle begangen, deretwegen er am 06.04.2000 zu insgesamt vier Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (zur Realität des Vollzugs in der SV Freiburg vgl. http://de.indymedia.org/2013/09/348487.shtml) verurteilt worden war.

Da die ihm bislang angebotene Behandlung und Therapie in der JVA Freiburg ungenügend sei, so das Gericht, mache man von der seit 01.06.2013 geltenden Rechtslage (§ 67 d Abs. 2 Satz 2 StGB) Gebrauch. Das bedeutet: Sollte die Justizverwaltung die Diamorphin-Substitution verweigern, ist Herr R., ungeachtet der ihm weiterhin von einem Gutachter attestierten „Gefährlichkeit“, frei zu lassen.

 

Im Grunde ist es ärgerlich und bezeichnend für die desolate Versorgung schwerst drogenabhängiger Inhaftierter, dass ein Gericht zu solch einem Mittel greifen muss, um eine adäquate Behandlung und Therapie einzufordern.

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

http://www.freedom-for-thomas.de

https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter Strafvollzug, Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Sicherungsverwahrte protestieren!

In der JVA Freiburg (http://www.jva-freiburg.de) sitzen zur Zeit rund 55 männliche Sicherungsverwahrte. Angesichts der schon an anderer Stelle erwähnten Mängel (http://de.indymedia.org/2013/09/348487.shtml) regt sich weiter Unmut unter den Freiburger Verwahrten.

 

Vorfälle der jüngsten Zeit

Am 08.10.2013 wurden in allen Zellen der Verwahrten die gut funktionierenden Armaturen an den Waschbecken durch „Selbstschlussarmaturen“ ersetzt, da die Justiz auf diese Weise Wasser sparen wolle. Offenbar traut man den SVlern nicht zu selbst entscheiden zu können, wie lange sie einen Wasserhahn öffnen, und nun haben die Nasszellen den zweifelhaften Charme eines Bahnhofs-Klos. Das wäre nicht erwähnenswert, hätte es nicht zur Eskalation beigetragen. Zwei Verwahrte, Herr J. und Herr K. verweigerten den Strafgefangenen, die die Arbeit verrichten sollten, den Zugang, bzw. weigerten sich den Haftraum zu verlassen. Am Folgetag wurden dann alle Verwahrten der „Station 2“ (zu deren Charakter vgl. schon meinen Text von Juli 2013, https://linksunten.indymedia.org/de/node/91068) gegen 9:30 Uhr weggeschlossen. Bei Herrn J. tauchten dann, nach seiner Aussage, sechs Wärter mit angezogenen Kampfhandschuhen (schnitt- und stichfeste Variante) auf, geleiteten ihn in eine andere Zelle, wo er eingeschlossen wurde. Hernach wurde sein Wasserhahn durch den Druckknopf („Selbstschlussarmatur“) ersetzt.
Bei Herrn K. lief es nicht so glatt: plötzlich hörte man ihn herzerweichend schreien, auch „Hilfe, Hilfe“ war zu hören, das Trappeln der Schritte von Beamten, das schnarrende Geräusch von Handschellen. Dann der Ruf: „Achtung!“. Türen schlugen und später erfuhr man, K. habe sich angeblich heftig gewehrt. Er saß dann auch zwei Tage in der kahlen „Beruhigungszelle“, verweigerte das Essen, zuletzt, wie er erzählte, auch Wasser. Mittlerweile sitzt er wieder in seiner Zelle, jedoch ist er mit strengen Sicherungsmaßnahmen belegt, darf die Zelle nicht alleine verlassen, an keinerlei Aktivitäten mehr teilnehmen.

Keine Gnade bei Todesfall in Familie

Von Herrn S. verstarb vor wenigen Tagen der Vater und verständlicherweise hatte S. den Wunsch im Kreise seiner Familie an der Beisetzung teilzunehmen. Dies lehnte die Anstalt ab; aber man unterstütze ggf. eine vorübergehende Überstellung von S. in eine Haftanstalt in der Nähe der Grabstätte, so dass er irgendwann nach der Beerdigung an das Grab gehen könne. Was angesichts einer erfolgenden Urnenbeisetzung in einem Gräberfeld wenig Sinn macht und auch keinen angemessenen Ersatz darstellt.
Die Hutschnur, so S., sei ihm geplatzt, als man ihm dann ernsthaft angeboten habe, er dürfe vielleicht am Tag der Beerdigung mit dem Knastpfarrer in die Gefängniskapelle, um dort dann zu beten und ein Lichtlein zu entzünden.
Klar, das wäre billiger für die Anstaltsleitung zu haben als eine Ausführung zur Beerdigung.

Sammelpetition

Nachdem der baden-württembergische Landtag in einer Beschlussempfehlung zu einer Petition von mir (http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/4000/15_4036_D.pdf Drucksache 15/4036, dort 23. Petition Nr. 15/2747) beschlossen hat, dass der Vollzugsalltag in der SV in Freiburg sich angemessen von dem in Strafhaft abhebe, wandten sich sieben Verwahrte, immerhin sind das über 10% der Insassen, in einer gemeinsamen Protestschrift an den Landtag und beschwerten sich über die Unwahrheiten aus ihrer Sicht, denn ihr Empfinden ist keineswegs, dass der Vollzug „freiheitsorientiert“ sei. In einer Mängelliste beanstandeten sie, dass es keine Hafturlaube oder Ausgänge gebe, man nicht auf ein Leben in Freiheit vorbereitet, sondern hoffnungslos verwahrt werde.

Bewertung der Situation

Nun ist eine Petition sicher das mildeste Mittel, das Knastinsassen zur Verfügung steht, und es gibt berechtigte Kritik an solch einem Vorgehen, es ist jedoch das zur Zeit einzige Mittel, auf das sich eine größere Zahl an Betroffenen verständigen kann, denn ihre Interessen gehen ansonsten weit auseinander, so dass „mehr“ nicht wirklich zu erwarten ist. Einzelne lehnen sich, wie Herr K., aktiv auf und sitzen dann, auch als abschreckendes Beispiel, erst im Bunker und dann auf unabsehbare Zeit in Einzelhaft.

Eine Petition sollte also weniger als ernsthafter Versuch verstanden werden, etwas bei der Justizbehörde zu erreichen, denn dazu sind alle hier in der SV zu hafterfahren: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der Landtag dürfte, wie stets in der Vergangenheit, die skandalösen Zustände kritik- und folgenlos durchwinken.

Aber es ist zumindest eine Art Rauchzeichen aus den Totenhäusern dieser Gesellschaft, dass dort Menschen leben und es sonderbar finden, wie die Gesamtgesellschaft Forderungen an sie heranträgt, insbesondere künftig doch bitteschön Gesetze zu beachten, um dann aber als Bewohner der SV-Anstalt zu erleben, wie das Personal und der Justizapparat ihrerseits erhebliche Schwierigkeiten dabei haben, selbst die geltenden Gesetze für diesen Sektor zu befolgen.

Die Beschäftigten haben freilich den Vorteil, von der Gesamtgesellschaft vor Strafverfolgung geschützt zu sein, denn ihre Gesetzesverstöße münden allenfalls in einer Beanstandung durch die Strafvollstreckungsgerichte, nicht aber durch die Strafjustiz. Und hier erweisen sich Knäste als Prototyp der Klassenjustiz: die Habenichtse werden weiter verwahrt und die, die an ihnen die SV, auch genannt: Todesstrafe auf Raten, vollstrecken, werden für ihre Dienste auch noch üppig vom Steuerzahler belohnt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtl.)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

 

 

Veröffentlicht unter Texte aus der SV | Schreib einen Kommentar

Knast-Shop Massak – Ärger ohne Ende?

Schon in den zurückliegenden Jahren berichtete ich mehrfach über die Firma Massak Logistik GmbH (http://www.massak.de) und den massiven Ärger unter Gefangenen, was die Belieferung mit Nahrungsmitteln angeht (http://de.indymedia.org/2010/05/280395.shtml, http://de.indymedia.org/2011/12/321287.shtml). In der JVA Freiburg findet die Geschichte nun ihre Fortsetzung.

 

 

 

Gefangeneneinkauf – was ist das?

 

 

Inhaftierte möchten und dürfen sich mit eigenen Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln versorgen. In aller Regel beauftragt die jeweilige Haftanstalt, nach einer Ausschreibung, eine einzige Firma mit der Belieferung. Entweder richtet die Firma dann auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt einen eigenen (kleinen) Laden ein, so bspw. im niedersächsischen Rosdorf die Firma REWE, oder aber die Gefangenen erhalten eine Liste mit Artikeln, die sie bestellen dürfen. Sie füllen dann ein Formular aus und einige Tage später werden die Artikel in einer Kiste angeliefert. Diese sogenannten „Einkaufstage“ sind regelmäßiges „Highlight“ und finden meist zwei Mal im Monat statt. Endlich wieder ein bisschen Kaffee, Tabak, endlich wieder das Duschgel und vielleicht auch ein wenig Käse oder ein Stück Kuchen, was dann den trüben Haftalltag aufheitert.

 

 

 

Massak Logistik GmbH

 

 

Die Firma hat ihren Sitz im bayrischen Memmelsdorf (info@massak.de) und gehört Vater und Söhnen Massak. Werner Massak, der Senior, eröffnete laut Selbstdarstellung im Internet (http://www.massak.de) 1994 einen EDEKA Aktiv Markt in Memmelsdorf, später folgten weitere EDEKA Filialen in Litzendorf, Bamberg und Gundelsheim. Seit 2000 ist man auch im „Knast-Business“ aktiv. Erst in Bamberg (2000), danach folgten Nürnberg und Erlangen (2001), Bayreuth (2002), München (2003), und so weiter. Mittlerweile beliefert die Firma über 70 Haftanstalten im Bundesgebiet, bis hinauf nach Niedersachsen, Thüringen und Berlin.

 

Und eben auch Haftanstalten in Baden-Württemberg, darunter die JVA Bruchsal und die JVA Freiburg im Breisgau.

 

 

 

Lebensmittelkontrolle durch Stadt Freiburg

 

 

Nachdem ich am 8. Juli 2013 von der JVA Bruchsal in die JVA Freiburg verlegt wurde, um dort die Sicherungsverwahrung zu verbüßen (http://de.indymedia.org/2013/07/346660.shtml), fielen mir die aus meiner Sicht sonderbaren Umstände des Lebensmittelverkaufs durch die Firma Massak Logistik GmbH auf. Es waren heiße Wochen im Hochsommer, die Kühlwaren lagerten zwar in Kühlboxen, jedoch standen diese offen, in einem tagsüber als Arbeitstherapie genutzten Saal, der zudem ziemlich verdreckt aussah. Kein wirklich hygienischer Ort. Die Damen der Firma trugen zudem ausschließlich Privatkleidung. Da sie zudem stark schwitzten, fanden es Mitverwahrte wenig appetitanregend, wenn diese sich den Schweiß von Stirn und Gesicht wischten, um ihn dann in einer schleudernden Bewegung über den Lebensmitteln zu verteilen.

 

Ich bat in einem Brief den Geschäftsführer Werner Massak um Abhilfe, rechnete jedoch nicht ernstlich mit einer Reaktion. Es erfolgte – erwartungsgemäß – keine Antwort. Auch deshalb bat ich die Stadt Freiburg, zuständig ist dafür die Veterinärbehörde, um eine lebensmittelrechtliche Kontrolle, da aus Sicht der Verwahrten Mängel in der Hygiene und Lagerung von Lebensmitteln bestehen würden.

 

 

Am 8. August 2013 kontrollierten der tierärztliche Sachverständige Dr. B. von der Stadt Freiburg, sowie Frau Dr. G. vom Regierungspräsidium die Zustände und stellten mit Schreiben vom 19.08.2013 fest, dass kühlpflichtige Lebensmittel unzureichend gekühlt worden waren. Auch wurde bemängelt, dass die mit der Ausgabe der Lebensmittel beschäftigten Personen keine Arbeitskleidung trugen. Problematisch sei zudem die Örtlichkeit an sich, hier seien „bauliche Maßnahmen“ erforderlich, um einen „sauberen Raum“ zu schaffen, der zur Ausgabe von Lebensmitteln geeignet sei.

 

 

Mit Anordnungsschreiben vom 22.08.2013 wurde der Firma Massak Logistik GmbH unter Androhung von Zwangsgeld aufgegeben, „innerhalb von zwei Wochen“ die Missstände abzustellen, d.h. kühlpflichtige Lebensmittel tatsächlich zu kühlen und Arbeitskleidung bereit zu stellen. Mit gleichem Datum wurde die Anstaltsleitung der JVA Freiburg informiert und diese gebeten, insbesondere den Lebensmittelausgaberaum baulich zu verändern.

 

 

 

Kartellrechtliche Prüfung wegen zu hoher Preise

 

 

Das Bundeskartellamt (http://www.bundeskartellamt.de) prüfte, ob die Firma gegen Kartellrecht verstößt. Mit Entscheidung vom 11.09.2013 (Az. B 2 – 1/13-24) kam das Kartellamt zu dem Schluss, vorerst kein Verfahren einzuleiten. Jedoch gestand die Behörde zu, die Firma könne mittlerweile eine marktbeherrschende Stellung inne haben. Wäre dem so, müsste in der Tat geprüft werden, was viele Gefangene behaupten, dass die Firma Massak Logistik GmbH ohne sachliche Rechtfertigung ungünstigere Preise verlangt als auf vergleichbaren Märkten üblich. Was soll damit gesagt werden?

 

Eine von der JVA Bruchsal selbst durchgeführte Untersuchung hatte ergeben, dass die Preise der Firma teils um 50 % und mehr über denen von Supermärkten liegen (in Einzelfällen lagen Preissteigerungen bei über 100 %).

 

 

Das ist selbstverständlich nicht verwunderlich, denn dort wo ein Monopolist einen Markt beherrscht, gibt es wenig Ambitionen, das vorhandene Geld nicht so großzügig wie möglich abzuschöpfen, sprich in die eigene Tasche umzuleiten. Zwar betont Werner Massak, der sozialen Marktwirtschaft anzuhängen und auch eine Verantwortlichkeit als Unternehmer zu sehen, nur helfen diese warmen Worte dann nicht, wenn man Preise an die Firma zahlt, die sogar über denen liegen, die in EDEKA-Märkten verlangt werden, von einem Preisniveau a la LIDL oder ALDI wagen Gefangene erst gar nicht zu träumen.

 

 

Das Kartellamt teilte mit, selbst im Falle, dass eine Prüfung ergeben würde, dass die Firma unangemessen hohe Preise verlange, man nicht in der Lage sei, sie zu einer Belieferung von bestimmten Höchstpreisen zu verpflichten. Im Übrigen sei die erforderliche Prüfung sehr umfangreich und man leite deshalb zumindest derzeit kein Verfahren ein.

 

 

 

Lobpreisung durch Gefangenenpresse

 

 

Die auch überregional bekannte Gefangenenzeitschrift „Lichtblick“ (http://www.lichtblick-zeitung.de) hatte vor kurzem die Übernahme des Gefangenen-Einkaufs in der JVA Berlin-Tegel, dort wird auch der Lichtblick hergestellt, zum Anlass für einen außerordentlich freundlichen Artikel über die Firma genommen. Ob das dann der Grund war, dass die Firma eine ganzseitige Anzeige im Lichtblick schaltete, bleibt Spekulation, jedoch nutzte Massak Logistik GmbH den Artikel dazu, mit positiven Aussagen, die in diesem enthalten waren, zu werben.

 

 

Aus der Praxis in der JVA Bruchsal ist mir bekannt, dass die Vertreter der Firma bereit sind, z.b. Mitgliedern der örtlichen Insassen-Vertretung „Produkt-Proben“ im Wert von über 100 Euro zur Verfügung zu stellen. Im Vorfeld der Übernahme der Belieferung in der JVA Bruchsal (2007) bekamen die Gefangenenvertreter ganze Tüten voll mit Tabak und Esswaren, wobei es dann diesen überlassen blieb, ob sie diese selbst vereinnahmten oder an Dritte verschenkten.

 

 

Ob dies in Berlin ähnlich gelaufen ist, darüber ist nichts bekannt. Auch nicht, ob dies in der JVA Ratingen (NRW) so oder anders gelaufen ist, jedoch auch dort war die örtliche Gefangenenzeitung sehr, sehr freundlich zu der Firma (http://www.ulmerecho.de/Down/UlmerEcho2013_1.pdf, Seite 12) und distanzierte sich ausdrücklich von einem im selben Heft abgedruckten kritischen Leserbrief eines dortigen Insassen.

 

 

 

Ausblick

 

 

Immer wieder liefert die Firma verfaultes, angeschimmeltes Obst und Gemüse, wer das sofort reklamiert, bekommt den Betrag abgezogen. Auch wenn auf den Lieferscheinen und Rechnungen bestimmte Waren als geliefert aufgeführt sind, tut man gut daran, den Einkaufskorb auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Stellt man dann fest, dass etwas berechnet aber nicht geliefert wurde, hört man jedes Mal aufs Neue: „Oh, das tut uns leid, das war ein Versehen!“. Wer das dann zum x-ten Mal hört, dem kommen Zweifel daran, wie die Firma den Begriff des „Versehens“ definiert.

 

 

Aus dem Markt verschwinden wird Massak Logistik GmbH kaum, denn die Belieferung von Inhaftierten ist fast so wertvoll wie eine Lizenz zum Gelddruck: Die Kundschaft kann nicht kündigen, sie kann nicht auf andere Läden ausweichen und die Haftanstalten sind glücklich über eine Firma, die auch noch den schrägsten Sicherheitswünschen des örtlichen Sicherheitsdienstes der Anstalt gerecht wird.

 

 

Ein Schelm, der zudem Böses dabei denkt, dass die Firma Veranstaltungen von Gefängnisbeamten sponsert, oder aber teure Werbeanzeigen in Fachzeitschriften bucht, die sehr vollzugsnah sind (wie „Forum Strafvollzug“), herausgegeben von der Gesellschaft zur Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.V., http://www.forum-strafvollzug.de, eine ganzseitige Anzeige in der Ausgabe Mai/Juni 2013).

 

 

Alles Werbungskosten, die zum einen steuerlich absetzbar und auch noch bequem umlegbar sind auf die Verkaufspreise – die dann ausschließlich die Gefangenen bezahlen müssen.

 

 

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

 

http://www.freedom-for-thomas.de

 

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

 

 

Veröffentlicht unter Strafvollzug | 2 Kommentare

17 years in prison – A balance sheet

June 6, 2013

After being imprisoned for almost 17 years nonstop, from the 8th of July 2013 onward I will be held in preventative detention (Sicherungsverwahrung, a form of “security detention” in Germany for convicts who have served full terms, but are still considered to be a risk to “public safety” and therefore detained past the end of their sentence). So I want to use this final period of my prison sentence to write a balance sheet of sorts.

Solitary confinement phase

Though it is still used today, particularly in the German justice system, the notion of continuous solitary confinement (incommunicado detention) was more common in the 70s and 80s. For example Günther Finneisen was in complete isolation in the prison JVA Celle for 15 years straight. Peter Wegener’s detention passed its 18th anniversary in May of 2013, all of which was spent in an isolation wing.

My own imprisonment began with solitary confinement in Stuttgart-Stammheim, then in 1998 for a few months in Straubing (Bavaria). After I defended myself effectively in court against the shift to Straubing, I was held in the prison JVA Bruchsal (Baden-Württemberg) until May 2007. Since May 2007 I have remained in “normal detention” (Normalvollzug), which means that I can meet other prisoners in the yard and visit other prisoners in their cells, and they can visit me in mine.

So what is this solitary confinement? Those held in isolation must spend time alone and cannot meet with other prisoners. Even the guards can only be seen when they bring you to the prison yard or to the shower cell, or hand you meals through the small hatch in the cell door. Depending on the local conditions, there is neither a radio nor a TV for either distraction or some sort of information. Visits from friends and relatives are severely restricted: you can see them behind bulletproof glass (just like in US movies), and guards are always present and listen to every word being said. Incoming and outgoing letters are read and sometimes copied by the prison administration, in order to be filed. The address of the recipient and sender are noted in lists.

Before and after visits, prisoners get completely searched, including being stripped naked (even though the prisoner cannot have, and is not allowed, any physical contact with visitors). This also happens before and after being let out into the tiny yard which is topped with barbed wire.

Those imprisoned in such isolation are no longer human beings, but potential sources of danger. More like a piece of meat that gets transported here and there under complete surveillance and control.

The isolation cells are no luxury suites either: everything is sterile, screwed on tightly and mostly made out of metal. Having private clothing is forbidden, of course, and other personal belongings (like pens, paper, photographs) are reduced to an absolute minimum.

This is how you live not only for days and weeks, but for years or whole decades. The aforementioned case of Günther F. was described as “scandalous” by a professor (Dr. Feest) in his commentary about the prison act.

The so-called deprivation—the prohibition of any stimuli, and of course, preventing contact with other people—has unavoidable physical and psychological impairing effects.

Some prisoners held in solitary confinement have had total psychological breakdowns, and there are suicide attempts, simply because they cannot stand the loneliness, the complete absence of anyone else. These people can only bare these conditions with psychotropic drugs. Others are more resilient, more resistant to the psychological burden, but do not remain unaffected by these harmful effects.

Despite the fact that I have been in “normal detention” for six years now—which means that the cell is open for two and a half hours every weekday and five and half every weekend, so that I can meet other prisoners—I still prefer to limit my interactions to one or two prisoners at a time in specific circumstances, since situations with more people around me present too many stimuli for me to handle. Those who must live alone too much for so long, learn to accommodate themselves to such circumstances, in such a way that certain mechanisms also assume an independent reality.

Thus, a reduced capacity to absorb what someone is saying, or the ability to concentrate on face-to-face conversations only, are part of those problems.

As a rule, we can only read or hear about people who are held in solitary confinement when they are able to actively inform others about themselves (via letters, since there are no other possibilities). The sad thing is that there are so many people in isolation, who are unheard and unseen simply because they do not have the ability or the will to spread information about their own situation and draw attention to their lot.

Abu Ghraib, the US Army’s torture facility (near Baghdad), which is largely forgotten today, became a public scandal because of photographs. In the age of the Internet, images are becoming more and more effective—and of places where no pictures exist, there is little to no reporting. This is the security that the justice authorities have, that their acts will not appear in the newspaper, will not ever go public.

Execution of sentence

At first glance, it might appear progressive if prisoners and people in Sicherungsverwahrung are permitted to buy flat screens and the PlayStation 2. However, for both of these they had to struggle in the courts. Additionally it might not be helpful after their imprisonment to have reached the championship level in various PlayStation games, while at the same time never having seen a computer, nor being able to use one in a proficient way. Because computers (not to mention internet access) are forbidden inside prisons; it follows that after release none of the prisoners can use a computer in a proper way.

Other than that there is little uplifting to report, apart from these technical innovations. In fact the security screw has been tightened more and more over the years. Year in and year out there are new restrictions: first all glass bottles are forbidden, then adhesive tape, wet glue, broomsticks, and so on. Also the ability to move within one prison building has considerably shrunk in many places.

Whereas a few years ago inmates could visit one another in the entire prison building in Bruchsal, Mannheim and other facilities, today they are normally only permitted to stay in their own section, and will be savagely punished if they attempt to visit somebody in another prison wing.

Wherever you look: cameras! So here is a similarity to living conditions in freedom: not a single step outside of the cell that wouldn’t be observed and controlled.

Groups of “Russian-Germans”/repatriates from CIS states (former Soviet Republics) are under particular “control” inside the prisons. Even when it seems that there is little solidarity between and among the prisoners, those with relations to the former Soviet states show solidarity amongst themselves, partly separate themselves from others, do not co-operate with institutions, and give aid to each other (for example with tobacco and coffee). This course of action and the formation of a “subculture” create such a thorn in the side of judiciary, that it tries to break the solidarity of the groups through strict measures of security, surveillance and control. Even for those who do not join this “subculture” but are, according to their birth certificate, born in one of the former CIS states, security measures are imposed automatically and they are then called on to demonstrate, above all to the correctional establishment, that they have distanced themselves from those prisoners who associate themselves with it.

Over the years quite a few told me that during their childhood in the Soviet Union they were described as “fucking Nazi Germans,” only to be called “fucking Russians” and treated as such in the prisons after their emigration to Germany.

Within this balance sheet, one of the experiences that stand out as the most depressing is a death in prison. Now and again I have reported about the death of prisoners. In particular, Willi should be mentioned here. He was an HIV-positive fellow prisoner, whom the judiciary left to die in prison—despite all of his desperate attempts to spend his foreseeably short lifespan in freedom until his death.

His death might have been symptomatic for the development of the (German) penal procedure: relentless hardness, to the end.

Reviewers

A balance would be incomplete without mentioning the role and power of the (psychiatric) reviewers.

Generally speaking, whoever wants to be released “on probation” before finishing their sentence will be examined, often through psychologists of the institution, but in many cases also through external reviewers.

For a court order in which release is decided, it is usually the reviewer which must state whether or not, “with regard to the convict, danger of his/her hazardousness, which became apparent through the committed crime, no longer persists” (see section 454 paragraph 2 of the penal procedure code).

In practice then these experts are deciding about freedom or (continued) imprisonment, since if the reviewer’s opinion is positive, then concerned persons will be released and otherwise they will be kept under lock and key.

In May 2013 the political magazine “Frontal 21” of the second channel of the state broadcaster ZDF reported about checkups in the care sector. The healthcare and nursing insurance providers order the MDK (medical service of the health insurance funds) to examine people who are in need of care in order to find out if a level of long-term care (1, 2 or 3) will be granted and, if yes, which one. In tens of thousands of cases the assessments are wrong (the ZDF documented the work of an independent advisor, and she alone debunked several thousands of assessments as false). People who are in visible need of care will be denied services, despite the fact that in the majority of cases the necessity of care is obvious.

So (and this is the point of this little digression), if there is already such a high level of assessments which are simply wrong in a sector that is primarily there for making judgments concerning physical defects and limitations, why should it work better in the area of (forensic) psychiatry? In a sector where the criteria are even blurrier and even more dependent of the expert’s worldview!

Particularly since the psychiatric reviewers make the final decision about release from prison, they don’t tend towards any overwhelming optimism in their assessments; no one wants to appear at the next day in Bild-Zeitung (most popular yellow Press in Germany) under the headline: “THIS reviewer set the LUNATIC free!” if the assessment should turn out wrong.

Unlike the situation of care recipients there is neither a competent lobby nor independent authorities for the imprisoned that might reexamine the reports. In practice the courts take the reports of reviewers word for word, and issue their decisions without any further critical investigation (however, there are cases where the exact opposite occurs, such as a current one in the JVA Bruchsal, where a totally positive report for the inmate X. was rewritten by the judge in charge of the case until it was actually possible that this prisoner, convicted of a narcotic offense, be denied release from prison). So it is strung together from one bad report to the next, particularly for prisoners with long sentences.

In my particular case, precisely due to the imminent Sicherungsverwahrung (and in all such cases), for me to be released from prison a reviewer would have to conclude that a possibility of reoffending is practically excluded; an assessment which—even for people who have never had problems with the penal law before—is hard to come to, since it tries to predict that I will not do something. Thus the courts expect the reviewers to make a prediction that will reach into the coming years.

But how can a psychiatrist, genuinely and seriously, be able to predict what someone will be doing or not doing in a month, in a year, or in two years?

This is one of the reasons I decided to not speak to psychologists or psychiatrists.

Already in the 60s there were studies which gave proof of how the “dangerousness” of prisoners is grossly overrated—for whatever reasons each time. There is a dissertation by Dr. Michael Alex from 2010 (“Ex post facto preventative detention: a constitutional and criminal-political debacle”) in which he proved that, out of 77 ex-prisoners classified as extremely “dangerous” and linked to the highest probability of reoffending, 50 have never had troubles with the law again. Out of the 27 who committed offenses again, 10 have been sentenced to fines, and 5 have received suspended sentences. Only 12 of the ex-prisoners received non-suspended penalties, usually for theft, fraud or narcotic offenses. In three cases the measure of preventative detention was imposed. Consequently, in merely three out of 77 cases did the predicted “extreme danger” become real: less than 4% of the cases, despite the fact that all of the 77 ex-prisoners were previously classified as extremely dangerous by the courts and experts, and were supposed to receive Sicherungsverwahrung.

Certainly this reviewer-problematic is not about to change anytime soon; thus the perspective from the captives’ point of view is more than pessimistic.

Preventative detention (after completion of sentence)

For me it was essentially relieving to know that I was sentenced to Sicherungsverwahrung already. In this way the judiciary was not able to put pressure on me, at any point, by threatening to endorse the order for preventative detention, or to suddenly apply for it against me (which is legally still possible).

Today it is mostly not known (anymore) that it was mainly representatives from communist and social democratic parties who, during the Weimar Republic, attempted to hinder the introduction of Sicherungsverwahrung. Already in 1928 none other than Kurt Tucholsky—whose sentence “Soldiers are murderers” became the battle cry for millions—positioned himself clearly against this type of preventative detention (“Down with the Sicherungsverwahrung” in: Die Weltbühne 1928, pp.838-840). It was the Nazis who introduced the preventative detention on November 24, 1933.

During the period after 1949 it were representatives of the ruthless National Socialist justice, such as Eduard Dreher (who, being the head prosecutor of Innsbruck’s special court, enforced his share of death penalties in 1943), who were allowed to make a career in the West German justice system, and were significantly responsible for the commentary on, and thus also the implementation of, the Sicherungsverwahrung paragraphs.

Already in 1952 the German Democratic Republic’s justice had decided that the Sicherungsverwahrung is “fascist in its content”—by ruling of their highest court from 23 December 1952—and therefore was to be forbidden in East German territory.

In our days, compared to the rest of penitentiary, the conditions of detention in Sicherungsverwahrung are surely a little more pleasant and relaxed (though obviously nowhere near the conditions depicted in articles about Freiburg prison, namely by the bourgeois Press, which only licks the boots of ministers, politicians, and prison officials with headlines such as “Hotel behind bars”). However that may be, even a cage painted in gold always remains a cage!

My own future prospects

The prospects for my future might appear far from enjoyable, since I have to expect that I will be spending the next decade in preventative detention. However, I am in the extremely fortunate position to know people, friends and comrades, who are accompanying me, writing and visiting me, as well as actively supporting me.

Additionally, there are groups that have been consistently showing solidarity, such as Anarchist Black Cross Berlin, Rote Hilfe e.V. (the German Red Aid), or Gefangenen Info (“Prisoner Info”).

I would like to mention also the Berlin association Free Subscriptions for Prisoners, which arranges regular subscriptions to newspapers and magazines for hundreds of prisoners, including me.

Thus I’m in good cheer that I will get through the forthcoming period relatively unscathed as someone “preventively detained” instead of as a “prison inmate.”

At the very least, I will be better than those who haven’t got the luck to count on such wide support; those who remain locked up in their cells forgotten by the world, and live a life which has little to do with dignity and nothing with freedom.

Updates can be found on these support-pages: i // ii

Red anarchist skinhead Thomas Meyer-Falk still refuses to collaborate with any psychiatric reviewers. The comrade was arrested for a bank robbery, and has been incarcerated since 1996. Not only was he not released but, on top of that, he was recently transferred to another prison. From 1998 he was in Bruchsal; since early July 2013 he has been held “preventively for security reasons” in the notorious hellhole of Freiburg:

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (Sicherungsverwahrungs-Abteilung), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg, Deutschland/Germany

Financial assistance through the detention centre’s bank account
Empfänger (Recipient): Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto (Account): 4552107
BLZ: 600 501 01 (BW-Bank)
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Verwendungszweck (Purpose): “Meyer-Falk, Thomas, 15.5.1971, SG1-AK10”
Even for the slightest deposit (e.g. per month by standing order), it is important to indicate the intended purpose with the exact data given above in quotations, so that the money is in fact made available to Thomas.

Sources: I, II

September 16th, 2013 | Tags: anarchist prisoners, Freiburg, Germany, isolation, RASH, Sicherungsverwahrung, solidarity, Thomas Meyer-Falk | Categories: Ecology – Health, Migration – Antifascism, News, Prisons – Detention, Repression

Veröffentlicht unter englische Texte | Schreib einen Kommentar

Nazi-Law in Germany 2013

In 1933 the German Nazis created a new law, called ‚Preventive Detention‘ (P.D.), which allows the state to keep people inside prison after they have finished their sentence. The courts in Eastern Germany forbid this law, because it was a ‚fascist-law‘; the courts in the capitalist West-Germany never had such problems with Nazi-laws, so until today we still have P.D. in Germany – since 1993 in East and West Germany.

 

I am one of the victims of this Nazi-law, because 17 years ago the court convicted me, a left wing anarchist skin-head, to a long-term sentence, after a bank-robbery to ‚fundraise‘ money for legal and illegal activities. The judges added P.D.

On the 7th of July 2013 I finished my sentence, they were keeping me in solitary confinement from 1996 until 2007, and now they are keeping me in the special-unit for P.D. detainees in Freiburg’s prison, a town in the far south-west of Germany, near the French border.

We are 55 male inmates here in Freiburg’s P.D. unit (total in Germany: 500 male and 3 female P.D. detainees); we are all long-term inmates. Some of us have lived behind bars for 40 years. The only reason why the state is keeping us in its gaols is that forensic experts believe that we are a threat to public safety.

In 2011 the German Federal Constitutional Court declared that living conditions in the P.D. units violates the Constitution and gave the government a deadline of the 31st May 2013 to change the conditions.

I have now spent more than two months in this P.D. unit, and I can say, it looks like a prison, it feels to me like I am staying in a prison, it is still a prison. There’s no substantial difference to the regular prisons.

We have paid for what we have done, and we paid a high price – but to stay in prison, knowing that the sentence has finished, that causes psychological problems. The employees of the prison do their best to bully the inmates every day. Some of us have been living in P.D. units for 5 years, 10 years, 15 years, and more, without any realistic chance of getting released soon.

In my own case the forensic expert told the court that I had a ’narcissistic personality disorder‘, that I have refused any forced labour which has a negative effect on the ‚prognosis‘, like the fact that I don’t cooperate with the prison and the forensic expert too. He ignores all the social relationships I have and said: these relationships are not important, because I have stayed in prison.

First I should do long-term ‚therapy‘, should cut down the contacts to anarchist comrades, and must cooperate with the administration. For me this is unacceptable – 100% unacceptable. Yes it is important to get free, but I think it is important how I get free too. Not to be outside, side by side with the comrades who are fighting every day, this is hard for me. But I’m sure it would be a bad sign if I started to lick the ass of the members of the administration. This has nothing to do with being a martyr, it has to do with human dignity and faith in political ideals.

I call the P.D. unit here a ‚House of Death‘, because most of the detainees are old and ill men, there’s no hope, the people are tired and feel like hostages of an old Nazi-law from 1933. That’s the reality of the ‚modern‘ Germany in 2013, the Republic of Mrs Merkel (the German Chancellor), better known as the new dictator of Europe, like the people in Greece believe.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (SV-Abt)
Hermann-Herder-Str.8
D-79104 Freiburg
Germany
 http://www.freedom-for-thomas.de
 https://freedomforthomas.wordpress.com

Veröffentlicht unter englische Texte | Schreib einen Kommentar

Solidarität mit Smily

Der Stuttgarter RASH-Aktivist Smily tauchte Mitte September 2013 in die „Illegalität“ ab und verweigerte sich dem demütigendem Ritual, einem „Haftantritt“ Folge zu leisten und am Knasttor um Einlass zu bitten (https://linksunten.indymedia.org/de/node/95308).

 

In seinem kämpferischen Beitrag (siehe oben, auch zu finden auf http://rashstuttgart.blogsport.de/2013/09/16/gruesse-aus-der-illegalitaet

wendet er sich öffentlich an Richter und Staatsanwälte.

 

Selbst ein Red-Skin, möchte ich an dieser Stelle ebenso herzschlagende wie solidarische Grüße an Smily los werden und ihm viel Kraft und Glück auf diesem Weg wünschen. Smily hat sich in ausführlichen und analytischen Artikeln schon aus der U-Haft (JVA Stammheim) zu Wort gemeldet, wo er 10 Monate eingeknastet war, weil er im Sommer 2011 eine körperliche Auseinandersetzung mit Skinheads hatte, die der rechtsoffenen Szene zuzurechnen sind.

 

Freiheit wird einem nicht gegeben – Freiheit muss man sich nehmen!

 

 

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV-Abtlg.), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

 

Veröffentlicht unter Strafvollzug | Schreib einen Kommentar