Aus der Altenpsychiatrie

Wer sich mit der Thematik „Freiheitsentziehung“ beschäftigt, sollte nicht nur auf die Situation in den Gefängnissen schauen, sondern darf all jene nicht vergessen, die in den Psychiatrien aller Herren Länder sitzen.
Auch in Deutschland verliert man recht zügig seine Freiheit, wenn man als psychisch krank gilt (vgl. beispielsweise meinen Beitrag
 http://www.freedom-for-thomas.de/thomas/texte/sozia/wZ908x.shtml).

Im Folgenden möchte ich über die Vorgehensweise der (bayrischen) Justiz gegen Frau S. aus Sonthofen berichten: Geboren 1930, arbeitete sie ihr ganzes Leben. Seit Jahrzehnten bewohnt sie ihr eigenes kleines Häuschen, lange alleine, wenn ihr Ehemann auf Hoher See war, mit ihm zusammen, wenn er Urlaub hatte. Und seit einer Trennung von ihm wieder alleine. Vielfältig und vielsprachig interessiert lebte sie in Sonthofen, der südlichsten Stadt Deutschlands.

Durch Schicksalsschläge geriet im Verlaufe der Jahre etwas aus den Fugen und sie wurde kurzfristig in die Gerontopsychiatrie verbracht und medikamentös behandelt. Nach der Entlassung 2007 aus der Psychiatrie waren ihr nur wenige Wochen in Freiheit vergönnt, bevor man sie von drei Polizisten erneut ins Bezirkskrankenhaus eskortieren ließ.
Der dies billigende Beschluss des Vormundschaftsgerichts Sonthofen umfasst genau drei Seiten, davon eine Seite „Rechtsmittelbelehrung“ und eine Seite Präliminarien. Sprich, die die Freiheitsentziehung begründenden Ausführungen umfassen eine einzige Seite.
Und diese „Ausführungen“ bestehen auch noch aus bloßen Textbausteinen, dem zitieren von Paragrafen. Die einzige individuelle Bemerkung der Richterin Gramatte-Dresse besteht in dem Hinweis, Frau S. leide an „einer bipolaren affektiven Störung“ und sei „deshalb“ eine Gefahr für sich selbst.

Intellektuell wie juristisch stellt eine solche Begründung, man kann es nicht anders sagen, eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes dar. Schon der gedankliche Schluss, weil Frau S. an dieser Störung leide, stelle sie für sich selbst eine Gefahr dar, geht fehl.
Bipolare Störungen (auch Manisch-Depressiv genannt) sind bei ca. 1 % der Bevölkerung zu beobachten (vgl. Fiedler, „Persönlichkeitsstörungen“), 3. Auflage, S. 331). Will man nun 800.000 Menschen wegschließen?

Es wird nicht überraschen, zu erfahren, dass eine Begutachtung vor Anordnung der Einweisung nicht erfolgte; selbst die obligatorische Anhörung vor Gericht wurde unterlassen – schließlich bestand, so die Richterin, „Eilbedürftigkeit“. Weshalb man Frau S. zwar in eine andere Stadt in die Psychiatrie eskortieren konnte, nicht aber (zuvor) zur Richterin, deren Gerichtsgebäude wenige Minuten entfernt vom Haus von Frau S. zu finden ist, wird nicht erläutert.

Nachdem sich Frau S. weigerte, die ärztlicherseits angeordneten Psychopharmaka einzunehmen, wurde sie ans Bett geschnallt, so lange, bis sie „freiwillig“ ihre Pillen schluckte. Sie berichtete mir in bewegenden Briefen, dass sie vor Schmerzen geschrieen habe, während sie ans Bett gefesselt war. Ihre Beingelenke und Handgelenke seien noch Tage später geschwollen gewesen. Als Folge könne sie mittlerweile nur noch im Gehwagen laufen.

Der Demütigung nicht genug, sie wurde faktisch, wie der Volksmund so sagt, „entmündigt“. Sie, die seit Jahrzehnten Atheistin ist, bekam nun eine gesetzliche Betreuerin von der evangelischen Diakonie bestellt. Diese beeilte sich an „Frau Ilse S.“ (nur nebenbei: Sie heißt Inge S., aber selbst diese Sorgfalt überforderte offenbar die Betreuerin) zu schreiben, sie – Frau S. – dürfe sich von ihrem eigenen Geld weder Kleidung, noch Hygieneartikel kaufen, denn sie sei „nicht geschäftsfähig“ und werde schließlich in der Psychiatrie rundum versorgt. Sollte einmal dringender Bedarf bestehen, den „das Pflegepersonal (…) überprüfen und mir rückmelden“ werde, könne vielleicht anders entschieden werden.

Da hat also eine Frau über 45 Jahre gearbeitet und darf sich nun von ihrer Rente nicht einmal mehr etwas kaufen.
Sie ist der Gnade des Pflegepersonals und einer Betreuerin ausgeliefert.

Da sie geistig sehr rege ist, leidet Frau S. besonders unter dem Umstand, dass auf der Station viele demente PatientInnen sind. Eine Patientin habe sie auch schon in ihrem eigenen Bett vorgefunden und als Frau S. sie bat zu gehen, habe diese auf Frau S. eingeschlagen.
Grippe und Noro-Virus suchten die Station in den letzten Wochen heim, so dass „Quarantäne“ angesagt war.

Zwischenzeitlich befasst sich auch der Landtag in München mit den möglicherweise vorhandenen Missständen auf der Gerontopsychiatrischen Station des BKH Kaufbeuren (die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren hat übrigens eine traurige Vergangenheit im 3. Reich).

Für die zwangsweise Unterbringung stellt das BKH der Krankenkasse von Frau S. täglich 229,01 Euro, im Monat mithin 7.099,31 Euro in Rechnung.

Ihren letzten Brief beendete Frau S. mit dem Satz: „Ich bin zwar krumm und bucklig, aber mein Charakter ist aufrecht“.

Vergessen wir nicht jene, die in den Psychiatrien sitzen.

Kapitalismus im Knast

Auch in den Strafvollzugsanstalten regiert der Kapitalismus. Ein eindrückliches Beispiel bietet die Firma Massak Logistik GmbH aus dem bayrischen Litzendorf ( http://www.massak.de).
Seit Dezember 2007 ist diese Firma zuständig für die Versorgung der Gefangenen mit Lebens-/Genuss- und Körperpflegemitteln.

Zwei mal pro Monat können die Inhaftierten der JVA Bruchsal aus einer Warenliste von Massak Produkte auswählen. Die Bestellscheine werden der Firma von der Anstalt zugeleitet und fünf Tage später erhält jeder Insasse seine bestellten Waren (vgl. auch meine Beschreibung  http://www.de.indymedia.org/2007/12/202658.shtml).

Bis November letzten Jahres wurden die Gefangenen von der Firma REWE versorgt und als die Umstellung auf Massak ruchbar wurde, gab es schon Besorgnis über eventuell steigende Preise.

Sagen wir es so: Die schlimmsten Befürchtungen wurden übertroffen!

Laut dem Leiter der Wirtschaftsverwaltung der JVA Bruchsal, Herrn Holländer, habe die Firma Massak uns Angebote und Preise in EDEKA-üblicher Höhe zu berechnen. Nun zählt EDEKA schon zu den teureren Handelsketten (im Vergleich beispielsweise zu REWE), aber Massak ist von Hause aus EDEKA-Händler.

Schön wäre es, wenn wir „nur“ die EDEKA-Preise zahlen müssten. Der Geschäftsführer von Massak Logistik GmbH, Herr Werner Massak, schlägt je nach Produkt gerne auch mal 50 % auf.

Bot EDEKA in der 8. Kalenderwoche z.b. Dusch-Das für 99 Cent an, knöpfte er uns 1,49 Euro ab. Ähnliche Preisaufschläge verzeichnen wir für Kaffee (wir zahlen 5,29 Euro für 500 gr Jacobs Krönung, bei EDEKA ist er für unter 4,00 Euro zu haben; für „Krüger-Family-Latte-Macchiato“ verlangte man „draußen“ 2,22 Euro, hier von uns Gefangenen 3,29 Euro – ein Aufschlag von 70 %), Süßigkeiten, Schreibwarenartikel, Nudeln, Dosengemüse, und so weiter und so weiter.

Dabei prahlt Werner Massak noch, wie gering seine Personalkosten wären, denn seinen Mitarbeitern, welche von Bamberg zwei mal pro Monat nach Bruchsal mit dem LKW fahren, um hier die Waren an die Insassen zu verteilen, zahle er für die lange Fahrtzeit keinen müden Euro. Nur für die Zeit in der JVA würde sein Personal von ihm auch entlohnt.
Da fragt man sich als Gefangener doppelt, wieso er uns dann solche Preise berechnet, denn er zahlt keine Miete für Verkaufsfläche, Werbung macht er auch keine, es entstehen keine Kosten für die Beleuchtung von Geschäftsräumen der „Filiale“ JVA Bruchsal.
Sprich, Kosten die für eine normale Filiale anfallen, hat er nicht.

Viele Gefangene sprechen schon deutlich von „Wucher“ und „Ausbeutung der Zwangslage“, denn wir Gefangenen dürfen unsere Sachen ausschließlich bei Massak kaufen. Er hat also eine klassische Monopolstellung inne.

Es bleibt abzuwarten, wie (Zivil)Gerichte die Sache sehen werden, denn mehrere Gefangene beabsichtigen, Werner Massak, bzw. seine Firma zu verklagen. Auch werden Strafanzeigen (u.a. wegen Wuchers) erwogen und die Einschaltung des Wirtschaftskontrolldienstes.

Bemerkenswert finde ich, bei aller Berechtigung der Empörung der Gefangenen, dass die Preisgestaltung dieses Kapitalisten mehr Erregung und Unruhe provoziert, als die Verweigerung von vorzeitiger Entlassung auf Bewährung oder die Vorenthaltung von Vollzugslockerungen.

Der Terrorist will nicht resozialisiert werden

Mit dieser Überschrift überschreibt Professor Michael Pawlik (http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/pawlik/) einen Aufsatz in der F.A.Z. vom 25 Februar 2008 (a.a.O. Seite 40). Dort plädiert Pawlik für ein neuartiges Präventionsrecht, das Elemente des Kriegsrechts aufnehmen müsse.

Worum geht es? Nach Ansicht des Professors mache es der Kampf gegen den (internationalen) Terrorismus unabdingbar die Trennung zwischen Kriegsrecht, Polizeirecht und Strafrecht zumindest stellenweise aufzuheben. „Hart, aber treffend“ formuliert, so Pawlik, gehe es doch um „Schädlingsbekämpfung“ und hierbei sei der Rechtsstaat alter Prägung überfordert, lege sich selbst Fesseln an, wo er eigentlich die Bürger zu schützen die Pflicht habe.

Zwei wesentliche Maßnahmen der – Zitat- „Unschädlichmachung“ präferiert der Staatsrechtsprofessor. Nämlich „die Inhaftierung bis zum Ende der Feindseligkeiten und die Tötung, und zwar grundsätzlich auch außerhalb konkreter Kampfhandlungen“. Letzteren Punkt führt Pawlik in seinem Beitrag nicht weiter aus, sonder begründet ausführlich nur die Notwendigkeit einer Art „Sicherungshaft“ für Gefährder. Dabei wendet er sich auch der Frage zu, „inwieweit die Inhaftierten zum Zwecke der Informationserlangung herangezogen werden dürfen.“

Direkte Foltermaßnahmen befürwortet er zwar nicht, aber zumindest vorsätzliche Täuschung, das Versprechen von Zusagen die später nicht eingehalten werden, hält er für zulässig.

Professor Pawlik geißelt die „verbissenen Verteidiger eines wirklichkeitsenthobenen Rechtsstaatsideals“ und fordert „extensive, weit ins Gefahrenvorfeld ausgreifende Ermittlungsmaßnahmen.“ Dass dabei zwangsläufig Unbeteiligte vermehrt ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten, bezeichnet er als unvermeidlichen Kolalateralschaden.

Mit seinem Aufsatz reiht sich Pawlik ein in die Schar derer, die nicht die Ursachen für sogenannten „Terrorismus“ wahrnehmen wollen, sondern nur darauf aus sind, unter Ausnützen einer aufgeheizten Stimmung bestehende gesetzliche Bestimmungen immer weiter aufweichen oder zu beseitigen. Was die erwähnte „Sicherungshaft“ betrifft haben wir heute schon deren Pedant, die Sicherungsverwahrung. In dieser sitzen – selbst nach konservativen Schätzungen – mindestens 40 % völlig zu Unrecht, weil sie keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (Professor Wittchen in der Süddeutschen Zeitung vom 16.08.2005); die allgemeine Kritik an der SV einmal ganz beiseite gelassen. Und auch im Polizeialltag kommt es immer wieder zu (zumindest) folterähnlichen Übergriffen auf Verdächtige, auch wenn diese selten so offen praktiziert wurden, wie vor wenigen Jahren im Fall des Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner (http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/317/27290/).

Das heißt, Juristen vom Schlage Pawlak wollen letztendlich das legalisieren was in Praxis schon verbreitet ist, sie liefern als willige Juristen der wirtschaftlichen und politischen Elite die Argumentationshilfen um die Bevölkerung immer weiter und besser unter Kontrolle halten zu können. Die angeblichen „Terroristen“ sind nur das Vehikel für die Totalitarismuswünsche der Elite. Morgen sollen angebliche terroristische islamistische Gefährder in Sicherungshaft. Aber was ist übermorgen? Trifft es dann aktive Gewerkschafter, die mit ihren Forderungen angeblich den Fortbestand der Wirtschaft gefährden ? Oder triff es jene die Demonstrationen gegen stattliche Repression anmelden, weil sie durch ihr Tun die Bevölkerung verunsichern?

Sicher ist das weit voraus gedacht, aber all das wird dann durch Gesetze die heute gemacht werden juristisch möglich. Es gilt unverändert den Anfängen zu wehren und nicht desinteressiert mit den Schultern zu zucken.

Thomas Meyer – Falk,
c/o JVA-Z. 3113,

Schönbornstrasse 32, D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://freedomforthomas.wordpress.com/

 

Frische Brötchen im Knast! Über die Kündigung einer Dorfbäckerei

Auch im Gefängnis gibt es kleine Dinge die zumindest etwas Lebensqualität verschaffen können; in Bruchsal war dies – bislang – die einmal pro Woche mögliche Bestellung von frischen Back- und Kuchenwaren. Diese wurden dann(auf Kosten der Gefangenen) von einer Bäckerei in der Stadt, der Firma Kirchner, Inhaber Thomas Fabry, immer Freitags geliefert. Nachdem es mehrmals Probleme mit der Lieferung gab und ich es nicht nur bei dem üblichen “murren“ belassen wollte, schrieb ich Herrn Fabry Anfang Januar einen Brief. Diesen beantwortete er nicht.

Auch wenn ich Gefangener bin, so erwarte ich doch ein Mindestmaß an Respekt, erst recht von einer Firma der ich gutes Geld für ihre Waren bezahle. Um mal zu sehen was passieren würde, reichte ich beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine später noch zu erhebende Zivilklage wegen Verletzung kaufvertraglicher Pflichten der Firma Kirchner ein.

Jetzt erfolgte die Reaktion prompt. Mich suchte in der Zelle der Bereichsleiter G. (ein JVA – Beamter) auf und teilte mir mit, Fabry drohe mit Kündigung der Belieferung der Anstalt. Ob ich nicht bereit wäre meinen Antrag zurück zu ziehen !? Wäre es nur um mich gegangen, ich hätte auf meinen Antrag beharrt, jedoch dachte ich auch an die Mitgefangenen und so zog ich mein Gesuch nach Prozesskostenhilfe zurück. Freilich es nutzte nichts mehr, denn kaum war die Rücknahme verschickt, kam der Beamte G. erneut zu mir und berichtet, Fabry habe dennoch „fristlos“ gekündigt, denn „so was“ (gemeint waren Beschwerden) habe er nicht nötig, so gut sei der Umsatz mit den Gefangenen dann doch nicht. Die Anstalt beeilte sich im ganzen Haus große Aushänge zu verbreiten, auf welchen Sie die Kündigung bekannt machte und darauf verwies, ein Gefangener der vor Gericht geklagt habe sei Schuld. Einige Wärter schickten Gefangene gleich zu mir, mit den Worten, sie mögen sich „bei Herrn Meyer Falk“ für die Kündigung bedanken.

Was die JVA freilich nicht bekannt gemacht hatte: ihr passte die Kündigung gut ins Konzept, war doch schon 2007 angedacht, diese Bäckereilieferung einmal abzuschaffen, denn sie verursacht der Anstalt gewisse personelle Aufwendungen. Und durch ein Telefonat einer guten Bekannten von mir mit der Gattin des Herrn Fabry kam heraus, dass meine Eingabe nur der Tropfen war der das Fass zum überlaufen gebracht hatte. So hatte die Bäckerei vor längerer Zeit Besuch von Justizbeamten, da der Verdacht im Raum stand, sie würde Metallgegenstände, versteckt in Backwaren in das Gefängnis schmuggeln. Ebenfalls für Unannehmlichkeiten sorgte eine Beziehung zwischen einer Verkäuferin der Firma mit einem Gefangenen hier. Und so weiter. Aber für die Gefängnisleitung war/ist es einfacher die Angelegenheit einem Gefangenen in die Schuhe zu schieben und die Hände in Unschuld zu waschen.

In erwähntem Telefonat sicherte Frau Fabry zu, man werde die Gefangenen vorübergehend noch mal beliefern, bis die Anstalt Ersatz gefunden hätte. Wenige Tage später wollte keine Seite von dieser Zusage etwas wissen und so gibt es vorerst keine frischen Backwaren mehr zu bestellen. Im persönlichen Gespräch waren die Mitgefangenen durchaus verständnisvoll für meine Vorgehensweise, wenn sie auch enttäuscht waren über die Reaktion des Thomas Fabry, der fristlos gekündigt hatte. Sie berichteten von ihrer eigenen Problemen mit der Bäckerei und wie sie sich nie getraut hätten mal selbst zu Feder und Papier zu greifen.

Nun ist es nicht überlebenswichtig ob man sich einmal pro Woche frische Backwaren bestellen kann oder nicht, aber letztlich ist es doch ein weiterer Rückschritt. Ob die Anstalt, wie sie behauptet, sich um einen Ersatzlieferanten bemüht oder ob sie nur so tut als ob, wir wissen es nicht. Menschlich jedenfalls ist die fristlose Kündigung durch die Firma Kirchner (Bruchsal), die alle 450 Gefangenen trifft nicht nachvollziehbar.

Thomas Meyer – Falk
c/o JVA – Z. 3113
D- 76646 Bruchsal

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Steuerbetrug von Zumwinkel und Co.

Mitte Februar machte eine Durchsuchung der Räume des Vorsitzenden des Vorstandes der deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel Schlagzeilen.
Er wird verdächtigt Steuern in Höhe von ca. 1 Million Euro hinterzogen zu haben.

Mitte Februar machte eine Durchsuchung der Räume des Vorsitzenden des Vorstandes der deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel Schlagzeilen.
Er wird verdächtigt Steuern in Höhe von ca. 1 Million Euro hinterzogen zu haben.Der Südwestfunk berichtete in seinen Nachrichten am 16.02.2008, Zumwinkel hinterziehe offenbar schon seit 20 Jahren Steuern und werde wohl mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen haben.

Als Strafgefangener macht man sich da so seine Gedanken. Wer um seine Freiheit kämpft, wie beispielsweise die beiden spanischen Anarchisten Gabriel Pombo da Silva und Jose Fernandez Delgado, der wird von der deutschen Justiz fast 15 Jahre hinter Gitter gesteckt ( http://www.escapeintorebellion.info).
Begeht jemand einige Einbrüche und ist entsprechend „vorbelastet“, so landet er nicht nur in Haft, sondern wegen Hangtäterschaft wird Sicherheitsverwahrung angeordnet.
Ich selbst überfiel eine Bank und mir wurde ferner zur Last gelegt diverse Richter und Politiker beleidigt/bedroht zu haben. Summa summarum warfen die Gerichte hierfür 16 Jahre und 9 Monate, sowie Sicherheitsverwahrung aus.

Gemessen an ihren eigenen Maßstäben, müsste Zumwinkel in der Sicherheitsverwahrung landen, wäre Justitia tatsächlich blind – aber sie ist es nicht. Und deshalb scharwenzelten auch gleich 10 Staatsanwälte um den Firmenchef Zumwinkel herum und er wurde in einer S-Klasse-Limousine zur Vernehmung chauffiert. Einerseits wird so – angebliche – Härte auch gegenüber den „oberen Zehntausend“ suggeriert, indem publikumwirksam Razzien durchgeführt werden, andererseits wird schon dafür gesorgt, dass sie nicht zu hart fallen, schon gar nicht
Oder nur kurz ins Gefängnis kommen.

Nicht, dass ich dafür plädieren würde die Champagner trinkende Hautevolee (gesellschaftliche Oberschicht) in den Kerker zu werfen, aber die Ungleichbehandlung sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben!

Die Raffgier von Zumwinkel (der Konjunktiv erübrigt sich, da er die Steuerhinterziehung einräumt) und Konsorten, wie auch die Ungleichheit durch die Justiz dokumentiert nachdrücklich, die Gegensätze zwischen „oben“ und „unten“ –
aber wann stehen die „da oben“ auf? Wann bleibt es nicht nur bei allgemeiner schelte über die besitzende Klasse?

Thomas Meyer – Falk
c/o JVA. – Zelle 3113
Schönbornstrasse 32
76646 Bruchsal
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