Gericht verweigert Freilassung von Meyer-Falk

Nach meiner Festnahme 1996 wurde ich 1997 vom Landgericht Heilbronn
wegen eines versuchten Banküberfalls zu 11 1/2 Jahren und
Sicherheitsverwahrung verurteilt. In weiteren Verfahren kamen summa
summarum 5 Jahre und 3 Monate Haft hinzu, da sich einige RichterInnen
und PolitikerInnen von mir beleidigt, bzw. bedroht fühlten.

Nachdem 2007 von den Strafen zwei Drittel verbüßt waren, beantragte ich
meine Freilassung auf Bewährung. Dies lehnte das Landgericht Karlsruhe
(Vorsitzender Richter Kleinheinz, Richterinnen am Landgericht Görlitz
und Herlitze) mit Beschluss vom 04. Mai 2009 ab.
Die Kammer ist der Ansicht, ich bedürfe einer langjährigen
Sozialtherapie (in einer entsprechenden Abteilung einer JVA) um dort die
„bestehende Persönlichkeitsproblematik“ aufzuarbeiten, insbesondere aber
einen „sozialkompetenten Umgang mit Konfliktsituationen“ zu erlernen. Es
bestehe eine „ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsstörung“, von
deren „Hintergrund die Straftaten gesehen werden“ müssen.

Besonders nachteilig wirke, so das Gericht, daß ich nicht regelmäßig an
gemeinschaftlichen Veranstaltungen innerhalb der JVA teilnehmen würde;
dies lasse nur den Rückschluss zu, daß ich „nach wie vor nicht
konfliktfähig im Sinne einer sozialkompetenten Auseinandersetzung mit
anderen“ sei.

Eine gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde wurde durch das
Oberlandesgericht (1. Strafsenat) Karlsruhe verworfen, so daß die
Entscheidung nun rechtskräftig ist. Bis 2013 kann (und werde ich wohl
auch) alle 6 Monate meine Freilassung beantragen und nach Beginn der
Sicherungsverwahrung kann dann alle zwei Jahre ein solches Gesuch
gestellt werden.

Was heißt nun „sozialkompetenter Umgang mit Konfliktsituationen“? Habe
ich jemals z.B. einen Wärter der mich provozierte physisch angegriffen?
Nein. Oder einen Mitgefangenen? Ebenfalls nein. Ich nehme mir jedoch die
Freiheit über Missstände im Strafvollzug zu berichten, sie öffentlich zu
machen, anstatt sie „sozialadäquat“ unter den Teppich zu kehren.

Über die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit von Sozialtherapien kann
gestritten werden (erst kürzlich wurde ein wegen Sexualverbrechen
vorbestrafter ehem. Sicherungsverwahrter, den die sozialtherapeutische
Abteilung in Asperg/bei Stuttgart „behandelt“ hatte und den ein Gericht
2007 dann frei ließ, erneut in Bruchsal eingeliefert, nachdem er nämlich
2008 prompt wieder eine Frau vergewaltigte). Ich für mich lehne sie ab;
denn eine solche Zwangstherapie die darauf setzt, daß der Proband am
Ende in die Schablonen der TherapeutInnen, GutachterInnen und
RichterInnen passt ist mit meinen Menschenbild nicht zu vereinbaren.

Diese Haltung brachte mir schon den von mir als zynisch erlebten Vorwurf
ein: „Du willst doch gar nicht mehr raus“. Es geht mit Sicherheit darum
wieder frei zu kommen, aber nicht um den Preis sich jahrelang (denn es
geht um eine Jahre dauernde Therapie) zu verbiegen, von staatlichen
Psychologinnen und Psychologen im Hirn herumdoktern zu lassen, bis man
-wie ein pawlowscher Hund- zu sabbern beginnt, wenn die TherapeutInnen
mit dem Glöckchen klingeln. Das mag eine sehr subjektive Sicht der Dinge
sein, jedoch bekam ich von therapeutisch tätigen Personen in meinem
Umfeld durchaus zu hören, daß unter qualitativen Gesichtspunkten bspw.
die Sozialtherapie auf dem Asperg ziemlich sinnlos sei.

Aber auch eine qualitativ hochwertige Therapie kann nicht dem
Betroffenen aufgezwungen werden; es mutet zudem perfide an den
politischen Aspekt der Handlungen die mit Knast und SV geahndet wurden
vollkommen zu negieren und alles einer „narzisstischen
Persönlichkeitsstörung“ zuzuschreiben. Es ist eine banale Erkenntnis,
daß die menschliche Psyche es ist die uns motiviert dieses oder jenes zu
tun oder zu lassen.

Die hier beobachtbare Pathologisierung menschlichen Tuns entspricht
zweifelsohne dem Menschenbild des Gutachters und der RichterInnen, aber
sie ist kein Grund auf ihre Forderungen einzugehen und sich damit ihrem
Diktat zu unterwerfen.

Und so werde ich vorerst weiter aus dem Knast berichten, anstatt mich in
Freiheit an der Auseinandersetzung beteiligen zu können.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Gericht verweigert Freilassung von Meyer-Falk“

  1. Avatar von Dr. rer. nat. H. R. Patberg

    Halte durch Thomas!
    Mit freundlichen anarchistischen Grüßen
    Harry
    😉

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