Erster Toter nach Besuchsverbot im deutschen Knastwesen!

Am 17.03.2020 wurde in der JVA Bruchsal (Nordbaden) ein 25-jähriger irakischer Gefangener, also kurz nach Inkrafttreten des Besuchsverbots wegen Corona, tot in seiner Zelle aufgefunden. In der JVA Freiburg kam es, auch in Folge der ganzen Restriktionen wegen der Pandemie, zu einer Auseinandersetzung eines 39-jährigen Sicherheitsverwahrten mit dem Personal.

Der Suizid in der JVA Bruchsal

Wie die Lokalzeitung BNN (https://bnn.de/lokales/bruchsal/alles-deutet-auf-suizid-im-bruchsaler-gefaengnis-hin) berichtete, starb ein 25-jähriger irakischer Gefangener, nachdem das Justizministerium wegen der Corona-Pandemie alle Besuche in den Haftanstalten verboten hat. Seine Lebensgefährtin hätte ihn besuchen wollen. Er habe zwar noch mit ihr telefonieren dürfen, aber es steht zu vermuten, dass das kein echter Ersatz für den entgangenen Besuch war. Der Anstaltsleiter hingegen verbittet sich jede Schuldzuweisung und sieht keinerlei Zusammenhang zwischen Suizid und Besuchsverbot.

Einzelhaft für Herrn M.

Vor einigen Wochen berichtete ich über Herrn M., dem die Stationspsychologin in einem Therapiegespräch den Hinweis gab, ihm stehe es frei sich in seine Zelle zu begeben und wegzuhängen, nachdem er sich über aus seiner Sicht bestehende Ungerechtigkeiten im Haftalltag bei ihr beschwert hatte. Diese „paradoxe Intervention“, um eine solche habe es sich laut der Diplom-Psychologin gehandelt, wobei sie sich für diese entschuldigte, führte dazu, dass sich, auch bedingt durch die Corona-Maßnahmen, das Verhältnis verschlechterte.

M. hätte in der 11. Kalenderwoche viele Besuche bekommen sollen, er feierte seinen 39. Geburtstag, außerdem stand eine Ausführung an, bei der er auch jemanden hätte treffen dürfen (bei einer Ausführung verlassen Sicherheitsverwahrte / Gefangene für ein paar Stunden die JVA, freilich von BeamtInnen bewacht). Fast alles wurde abgesagt, denn das Justizministerium kürzte erst die Besuchszeiten und verbot schließlich (siehe oben) Besuche völlig, ebenfalls die Ausführungen.

Am 18.03.2020 kam es dann zu einer lauten Diskussion von Herrn M. mit dem stellvertretenden Stationsleiter, Herrn T. und Minuten später auch mit dem Bereichsdienstleiter W.! Wir hörten dann nur noch den durchdringenden Alarmton, denn einer der Beamten löste Anstaltsalarm aus, sodass binnen 2 Minuten über ein Dutzend BeamtInnen angerannt kamen. M. wurde in Handschellen abgeführt und kam in den „besonders gesicherten Haftraum“ (eine leere Zelle, nur eine Matratze am Boden, ein Loch im Boden als WC, eine Kamera an der Decke). Zwei Tage später verlegte die Anstalt ihn in den Sicherheitstrakt der Strafanstalt, wo er offenbar die Zelle nur in Hand- und Fußketten verlassen darf, weil er Herrn W. geschubst und damit angegriffen haben soll.

Ist das erst der Anfang?

Die Einschränkungen im Haftalltag, für Menschen die sowieso ein sehr reduziertes Leben führen müssen, treffen die Gefangenen ganz unterschiedlich. Allerdings sind es durchaus harte Einschnitte, angefangen beim Besuchsverbot, weniger Zellenaufschluss, weniger Zeiten im Hof, Einkommensverluste (Schließung der Betriebe – und eine „Lohnfortzahlung“ gibt es nicht), und anderes mehr. Ja, auch die Freiheiten und Möglichkeiten der Menschen vor den Mauern werden erheblich beschränkt und insbesondere die Sorge um das eigene ökonomische Überleben wird von Tag zu Tag größer. Ich selbst würde also nicht davon sprechen wollen, dass Gefangene mit am stärksten betroffen sind (denken wir nur mal an die unbegleiteten Kinder an der türkisch-griechischen Grenze die Deutschland hatte aufnehmen wollen und denen nun die Einreise verwehrt wird, und es gibt Hunderttausende in vergleichbarer Lebenslage), aber die Einschnitte sind gravierend! Niemand weiß sicher, ob der Suizid des Gefangenen in Bruchsal ursächlich auf das Besuchsverbot zurückgeführt werden kann, aber der Gedanke liegt nahe.

Wenn die Maßnahmen nun Wochen oder Monate anhalten sollten, dürfte der Unmut, und bei manchen auch die Verzweiflung größer werden; damit teilen sie das Schicksal der Menschen vor den Gefängnismauern…

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Zivilprozess wegen Telefonkosten abgesagt

Wie kürzlich berichtet (https://de.indymedia.org/node/57689) hätte ein Schadensersatzprozess wegen der hohen Telefonkosten im Justizvollzug stattfinden sollen. Der Prozess wurde nun abgesagt, denn das beklagte Land Baden-Württemberg und ich haben uns auf einen Vergleich geeinigt.

Ich hatte das Land auf Ersatz mehrerer tausend Euro Telefonkosten verklagt. Seit vielen Jahren sind die Kosten, die die von der Anstalt verpflichtete Firma Telio Communications GmbH den Insassen abverlangt, Streitthema. Verfahren führten bundesweit vor Strafvollstreckungskammern, Oberlandesgerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. In vielen Bundesländern wehrten sich die betroffenen Gefangenen.

Mein eigenes Verfahren datierte von 2014. Ich hatte nicht die Firma, sondern das Land verklagt, im Wege eines Amtshaftungsverfahrens.

Vertreten wurde ich von Rechtsanwalt Dr. Eschenburg aus dem südbadischen Freiburg (https://dr-klaus-eschenburg.de), der in der Klage vortrug, das Land habe seine Amtspflichten verletzt, indem es eine Firma mit der Telefondienstleistung beauftragt habe, die überzogene Preise verlange.

Dem trat das Land entgegen. Zuletzt schlug das Gericht vor, durch Zahlung von 800 Euro das Verfahren vergleichsweise zu beenden, wobei das Land und ich jeweils an unseren rechtlichen Standpunkten festhalten. Ich stimmte zu, denn dem Land stehen finanziell unerschöpfliche Mittel zur Verfügung; es hätte das Verfahren durch alle Instanzen treiben können, verbunden mit dem Risiko, dass ich am Ende auf hohen Kosten sitzen bleibe.

Mit Beschluss vom 25.2.2020 (AZ.2O 489/14) wurde nun das Verfahren vom Landgericht Karlsruhe entsprechend beendet.

Auch wenn ich nun auf einen Großteil des Ersatzes des Schadens verzichtet habe, so hat sich die Hartnäckigkeit doch ausgezahlt und zumindest ein Teil des Schadens wurde ersetzt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herderstr. 8, 79104 Freiburg https://freedomforthomas.wordpress.com

Kämpferische Demo am Vorabend des 18. März 2020

Am Vorabend des 18. März konnten wir Gefangene in der JVA Freiburg
plötzlich Feuerwerksraketen hören und sehen. In Teilen des
Strafhaftbereichs wurden die Redebeiträge, die übers Megafon gingen, mit
Rufen begleitet. Hier, im Bereich der Sicherheitsverwahrung, kamen,
durch die verwinkelte Lage bedingt, nur Bruchstücke an. Am meisten
verstand noch S., dessen Zelle im 4. Stock liegt.

Der 18. März erinnert, auch und gerade in „Corona-Zeiten“ an jene
Menschen, die in den Gefängnissen auf der ganzen Welt festgehalten und
eingesperrt werden. Auf die Pandemie hat, dies nur nebenbei, die Justiz
mit massiven Einschränkungen reagiert. Neben einer Schließung der
Anstaltsbetriebe, was unmittelbare ökonomische Verluste für die prekär
beschäftigten Gefangenen bedeutet, fällt insbesondere das total
Besuchsverbot ins Gewicht. Lediglich AnwältInnen wird noch der Zutritt
gestattet, dann aber auch nur mit Trennscheibe. Im Bereich der
Sicherheitsverwahrung beginnt der „Nachteinschluss“ in den Zellen Punkt
15:45 Uhr (statt wie sonst 22 Uhr). In der gesamten Anstalt entfallen
sämtliche abendliche Freizeitgruppen und Gesprächsgruppen.

Trotz allem darf nicht übersehen werden, dass im Windschatten der
Pandemie viel relevantere, wesentlich existenziellere Bedrohungen von
Leib und Leben drohen vergessen zu werden; allen voran die Situation an
der griechisch-türkischen Grenze oder auch in Kurdistan.

Der 18. März, ja, er bringt die Gefangenen ins Bewusstsein, aber aus
meiner Sicht erinnert er vor allem daran, wofür es sich wirklich zu
streiten, zu kämpfen und zu leben lohnt: für ein freies, solidarisches
Leben!

Herzliche Grüße hier aus der JVA Freiburg, besonders an jene, die am
Abend des 17. März hier vor der Knastmauer waren. Kommt gut durch diese
Corona-Phase!

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Radikale Corona-Maßnahmen in JVA Freiburg

Wie zuletzt berichtet, verschärft die Justiz auch in den Gefängnissen von Tag zu Tag die Corona-Maßnahmen.

Verfügung vom 16.03.2020

Mit Verfügung vom 16.03. ordnete der Leiter der JVA an, dass nun bis auf weiteres sogenannter ‚Wochenendbetrieb‘ erfolge. Die Zellen werden erst um 08.05 Uhr statt 06.25 Uhr geöffnet. Außerdem würden die Sicherungsverwahrten ab 15:45 Uhr weggeschlossen (wo früher erst um 22:00 Uhr Zelleneinschluss war).

Allerdings seien nunmehr Fachdienste (SozialarbeiterInnen und PsychologInnen) täglich vor Ort, auch Wochenends und an Feiertagen. Der Hinweis auf Feiertage mag einen Ausblick auf die Mindestdauer geben, denn der erste Feiertag wird am 10. April sein.

Besuchsverbot

Ab sofort dürfen auch keinerlei Besuche mehr empfangen werden. Nur noch AnwältInnen werden eingelassen und dann auch nur, wenn sie dem Trennscheibenraum zustimmen (aus RAF-Verfahren sicherlich bekannt, d.h. Mandant/in und Anwält/in sitzen in verschiedenen Räumen, zwischen ihnen eine Glasscheibe).

Absage von gerichtlichen Anhörungen

Fast täglich muss das Landgericht über die Entlassung von Gefangenen entscheiden, aber auch jedes Jahr über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung (bei SV-Insassen die länger als 10 Jahre in der SV sitzen, sogar alle neun Monate). Alle Anhörungen wurden für die nächsten sechs Wochen abgesagt.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA(SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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Radiointerview zur Situation in JVA Freiburg

Hier das Radiointerview mit Thomas vom 05.03.2020 mit „wie viele sind hinter Gittern“ zur Situation in der JVA Freiburg, ua. zu dem „Rat“ einer Psychologin vom Februar „gehen Sie doch in Ihre Zelle und hängen sich auf!“ (eigener Artikel vom 16.02.20)

https://www.freie-radios.net/100442

Weitere Einschränkungen wegen Corona-Virus

Erst am 9. März berichtete ich über Restriktionen im Justizvollzugsbereich (JVA) wegen der Corona-Epidemie. Nun haben sich weitere Einschränkungen hinzugesellt.

Keine Freizeitveranstaltungen mehr

Durch einen schmucklosen Aushang des „Bereichsdienstleiters 5“ wurden die Sicherungsverwahrten am Spätnachmittag des 9.3.2020 informiert, dass bis auf weiteres alle Freizeitgruppen im Strafhaftbau entfallen. Darunter alle Gesprächsgruppen. Ich selbst nahm am sogenannten „Bürgerkreis“, veranstaltet von Studis der Uni Freiburg, teil. Aber es gab bislang auch Sprachkurse, auch religiöse Gruppen und anderes mehr. Näher begründet wurde das nicht, nur informell wurde auf die Corona-Epidemie verwiesen.

Einschränkungen für Ausführungen

Wer die Anstalt als Insasse im Rahmen von Ausführungen verlassen darf – Sicherungsverwahrte haben einen Anspruch auf vier Termine pro Jahr, aber auch Strafgefangene erhalten solche – konnte bislang FreundInnen, Angehörige treffen, konnte in die Stadt zum bummeln und einkaufen gehen, oder auch Museen besichtigen. Manche Insassen nutzten die Ausführungen zudem dazu, in einem Restaurant essen zu gehen.

All das wurde jetzt beschränkt. Durch Aushang vom 10.3.2020 verfügte – so der Wortlaut – „zum Schutz der Untergebrachten“ der Anstaltsleiter eine Reduzierung des Kontakts mit „anstaltsfremden Personen auf ein Minimum“, was bedeutet, dass die oben genannten Aktivitäten weg fallen. Allerdings dürfe man „Ausflüge in die Natur und den Stadtpark“ unternehmen. Sogenannte Teilbegleitausgänge, dort dürfen Insassen einige Stunden alleine in der Freiheit unterwegs sein und werden von einem Therapeuten/einer Therapeutin vors Tor gebracht und dort abgeholt, werden bis auf weiteres ausgesetzt.

Reaktion der Insassen

Es riefen erste Angehörige in der Haftanstalt an und beschwerten sich telefonisch. Andere reagierten lautstark empört und stellten insbesondere die Verhältnismäßigkeit in Frage. Zumal sich für jene die sich in Therapie befinden, auch weitere Nachteile ergeben, da externen TherapeutInnen der Zutritt zur Anstalt untersagt wurde, ebenso ehrenamtlichen BetreuerInnen, die Gruppenangebote leiten.

Herr H., über den ich kürzlich berichtete, weil eine Therapeutin ihm im Rahmen einer „paradoxen Intervention“, wie sie es später verteidigte, den Ratschlag gegeben hatte, „er möge doch in seine Zelle gehen und sich aufhängen“, wurde am 10.3. in den „besonders gesonderten Haftraum“ verbracht, weil die Anstalt nun von Suizidgefahr ausging. Dort sitzt mensch in einer leeren Zelle, mit Kameraüberwachung und Loch im Boden als WC. Er hatte massiv gegen die oben beschriebenen Beschränkungen protestiert.

Aber es trifft auch Beamte. Herr A. lebt offenbar im Elsass und wurde noch am 10.3. deshalb nach Hause geschickt und darf vorerst nicht zum Dienst erscheinen.

Manche Insassen überlegen, ob Protestaktionen zielführend wären, wobei angesichts der stellenweise hysterisch zu nennenden Reaktionen vor den Mauern, solche wohl eher wirkungslos verpuffen würden. Mittlerweile scheint die behördliche und publizistische Maschinerie derart in Schwung, dass rationale Argumente nicht mehr durchdringen und inhaftierte Menschen, sowie deren Angehörigen und FreundInnen als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen werden.

Auch wenn ich mir anhöre, wie Bundesinnenminister Seehofer vor wenigen Tagen hinsichtlich der dramatischen Situation an der griechisch-türkischen Grenze ein knappes: „Erst Grenzsicherung, dann Humanität“, und die auch erst dann, wenn es zeitlich ins Konzept passt, von sich gab, braucht wohl kein gefangener Mensch hoffen, dass sich das breitere Publikum für die Befindlichkeit von Inhaftierten allzu sehr bewegen lässt.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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http://www.freedom-for-thomas.de

Neuer Blog einer gefangenen Frau in Sachsen

Seit Kurzem gibt es einen Blog, den GenossInnen einer in der sächsischen JVA Chemnitz inhaftierten Frau betreiben und auf welchem sie aus ihrem Haftalltag, all den kleinen und großen Schikanen und Erlebnissen sehr engagiert berichtet. Ebenso über ihren täglichen Kampf um Würde.

Viel zu selten gibt es Beiträge aus dem Frauenvollzug. Waren es bis vor zwei Jahren Lisa aus Köln und dann Hülya ebenfalls aus Köln, gibt es nun die Chance einen unmittelbaren Eindruck vom sächsischen Frauenvollzug aus Sicht von Sunny zu erhalten auf:

https://freiheitskomitee4sunnyw.blackblogs.org/

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-SV-Abtlg., Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com

 

Corona-bedingte Beschränkungen in JVA Freiburg

An niemandem dürfte die Berichterstattung über den neuartigen CORONA-Virus vorbei gegangen sein. Nun treffen Behörden auch erheblich in die Besuchsmöglichkeiten von Gefangenen eingreifende Maßnahmen.

JVA Freiburg in Baden-Württemberg

Bislang haben hier Strafgefangene mehrere Stunden Besuch im Monat: im Bereich der Sicherungsverwahrung gelten noch umfangreichere Möglichkeiten. Per Aushang vom 4.3.2020 wurde die Besuchszeit nun im Bereich Strafhaft auf den gesetzlichen Mindestanspruch (§ 19 JVollzGB-3 sieht eine Stunde vor) und im Bereich Sicherungsverwahrung auf 10 Stunden (was der entsprechenden gesetzlichen Regelung für die SV entspricht) reduziert.

Weitere Restriktionen

Ebenfalls nur durch Aushang wurde mitgeteilt, dass alle schon vergebenen Termine widerrufen worden seien, man müsse jeden Termin neu beantragen. Was zur Folge hat, dass Personen, die ihre Anreise schon frühzeitig geplant haben (Zugticket/Hotelzimmer) nun möglicherweise auf erheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn nämlich der eigentlich vereinbarte Termin nun nicht wahrgenommen werden kann.

Für den Bereich Sicherungsverwahrung waren die Bediensteten der Besuchsabteilung zumindest persönlich erreichbar und es wurde nach Kompromisslösungen gesucht, aber an der Begrenzung auf 10 Stunden führte nichts vorbei.

Ferner müssen alle BesucherInnen und externen Personen, mit Ausnahme der JVA-Beschäftigten, vor Betreten der Anstalt einen Fragebogen ausfüllen. Werde nur eine einzige Frage mit „JA“ beantwortet, ist der Zugang zur Anstalt zu verwehren. Gleiches gilt für jene Menschen, die nach Ansicht des Personals an der Torwache „offensichtlich Erkrankungszeichen zeigen“. Diesen soll der Zugang gleichfalls verboten werden.

All diese Maßnahmen gelten zeitlich unbefristet „bis auf weiteres“.

Reaktion der Insassen

Im Bereich der Sicherungsverwahrung kam es umgehend zu Schreiereien und lautstarken Protesten. BesucherInnen, die in den nächsten Tagen oder in der kommenden Woche anreisen wollten, haben längst Zugtickets gebucht, Hotelzimmer reserviert und stehen nun eventuell vor verschlossenen Toren. Einzelne Insassen haben sich jetzt schriftlich beschwert oder wollen Klage bei Gericht einreichen. Zum einen mutet willkürlich an, dass die Beschäftigten dem Wortlaut der Verfügung nach ausdrücklich nicht betroffen sind, d.h. wenn diese nun hustend, schniefend, niesend über die Gänge flanieren, dann ist das wohl so. Zum anderen muten die Maßnahmen völlig unverhältnismäßig an und stellen einen schweren Eingriff in die familiären und freundschaftlichen Bindungen der Betroffenen (Insassen, sowie deren Angehörige und FreundInnen) dar, gegen die sie sich erstmal nicht wirklich effektiv wehren können.

Folgt man den Medienberichten, wonach sich die Corona-Thematik über viele Monate, vielleicht auch ein oder zwei Jahre hinziehen wird, handelt es sich wohl auch nicht um eine nur sehr kurzzeitige Maßnahme.

Wohlgemerkt, in der JVA selbst gibt es keinen Coronaverdacht, es geht (angeblich) nur um den „Schutz der Bediensteten und Inhaftierten vor einer möglichen Erkrankung sowie (der) Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Ablaufs“.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg