AfD sorgt sich um ein Zuviel an Sympathie für Daniela Klette

Aus einer schon ein paar Monate alten Anfrage des AfD Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt lässt sich ablesen, wie die AfD durch Anfragen an die Bundesregierung versucht, an Informationen aus dem linken Spektrum zu gelangen.

Die Anfrage des AfD Bundestagsabgerodneten

Ende April 2024 fragt der sachsen-anhaltinische Bundestagsabgeordnete in einer 10 Fragen umfassenden Anfrage, unter anderem nach Solidaritätskundgebungen im Zusammenhang mit der Festnahme von Daniela Klette, der vom Generalbundesanwalt vorgeworfen wird, Mitglied der RAF gewesen zu sein. Aber auch ein womöglich „gesteigertes Radikalisierungs- und Gefährdungspotenzial durch die linksextreme Szene“ möchte der Abgeordnete gerne konkretisiert haben. Außerdem treibt Wenzel Schmid die Frage um, ob es „Fälle von RAF-Unterstützern (gibt), die mit politischen Vereinen, Wohn- und Hausprojekten wie z. B. autonomen Zentren, Stiftungen, Gewerkschaften oder Parteien in Verbindung stehen, und wenn ja, welche“.

Die Antwort der Bundesregierung

Am 10. Mai 2024 wird die Antwort der Bundesregierung als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Es werden hinsichtlich abgefragter Solidaritätsaktionen unter anderem ein Banner an der Fassade der Roten Flora in Hamburg erwähnt („Wir stehen zusammen! – Für Euch Gesundheit & Glück“), die Demonstration vom 9. März 2024 in Berlin-Kreuzberg unter dem Motto „Stoppt den Staatsterrorismus Solidarität mit den Untergetauchten und Gefangenen“. Aber auch die vor der J A Vechta angemeldeten Kundgebungen unter dem Motto „Solidarität für Daniela“.

Zudem wähnt die Bundesregierung ein „teilweise deutliche(s) Gefährdungspotential“, welches sie aus dem Umstand ableitet, dass es bei der Demonstration vom 09. März 2024 in Berlin „zum Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse und Böllerwürfen auf Polizeikräfte“ gekommen sein soll. Zudem habe „sich die linksextremistische „Rote Hilfe“ auf ihrer Website ebenfalls zur Verhaftung Klettes“ geäußert.

Ausforschungsstrategie der AfD

Immer wieder stellen Abgeordnete der AfD Anfragen an Bundes- oder an die Landesregierungen, um so an Informationen. Exemplarisch sei die recht willfährige erscheinende sächsische Landesregierung in Gestalt der GRÜNEN Justizministerin Katja Meier erinnert, die auf eine Anfrage aus den Reihen der AfD umfangreiche und detaillierte Angaben zu den Besuchen von Lina E. während der Zeit der Untersuchungshaft, im Antifa-Ost Verfahren, machte.

Der Fragesteller Jan Wenzel Schmidt

Dem Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt liegt ein Verbot der Roten Hilfe ganz besonders am Herzen. Zwischen Hetze gegen Menschen die Bürger*innengeld beziehen und gegen die Amadeu Antonio Stiftung, die einen angeblichen linksextremistischen Mitarbeiter beschäftige, geht fast unter, dass der sonst so sehr die Wirtschaftspolitik kritisierende Abgeordnete, gerne die Vergütungen als Verwaltungsratsmitglied der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wie auch der Kreissparkasse Börde entgegen nimmt.

Vorsitzender der Jungen Alternative in Sachsen-Anhalt von 2015 bis 2021, Ehrengast und Redner bei einer öffentlichen Versammlung der Identitären Bewegung in Wernigerode, Arbeitgeber von Mario Müller, einem Rechtsextremisten. Schließlich hat Wenzel Schmidt den mehrfach wegen Gewalttaten verurteilte Funktionär der rechtsextremen Identitären Bewegung Mario Müller, als wissenschaftlichen Mitarbeiter in seinem Bundestagsbüro angestellt.

Warum jetzt noch über die Anfrage berichten

Die Anfrage ist nun schon fast sechs Monate alt, angesichts der Schnelllebigkeit im Nachrichtengeschäft also veraltet. Aber ich denke auch sechs Monate später ist es noch wichtig, denn des handelt sich nur um eines von vielen Beispielen der Ausforschungsstrategie der AfD. Dabei nutzen deren Mitglieder schon heute, mal mehr, mal weniger effizient die Ressourcen der Sicherheitsapparate- ganz offiziell, ohne dass irgendwer „heimlich“ für sie in irgendwelche Datenbanken schauen müsste. Wenn schon eine sächsische GRÜNE Justizministerin ganze Listen von persönlichen Besuchsdaten eines Menschen heraus gibt, dürfte das Hinweis darauf sein, was in den kommenden Jahren passieren wird.

Junge Freiheit recherchierte im Umfeld linker Zentren- auch in Freiburg! Ein Kommentar.

Die „Junge Freiheit“ hat im Rahmen einer „Recherchereise“ in Antifa-Zentren versucht, an Informationen zu kommen. Diese Reise, so der Autor, habe sie auch in die KTS in Freiburg geführt. Dort soll der MItarbeiter der Wochenzeitung auf einen auskunftsbereiten jungen Mann gestoßen sein.

Wie steht es um die Offenheit oder auch Verschlossenheit gegenüber Menschen die wir nicht kennen? Heute ein Mitarbeiter der „Jungen Freiheit“, morgen jemand von Verfassungs- oder Staatsschutz?

Für Radio Dreyeckland kommentiere ich die „Recherchen“ und die mitunter unsicheren Grenzen zwischen Offenheit und Abschottung in linken Strukturen.

Erster Tattoo Circus in Freiburg! Am 03. Oktober ist es soweit – der Tattoo Circus öffnet seine Tore

Tattoo Circus in Freiburg

Während des verlängerten Wochenendes, vom 03. Oktober 2024 an, findet in Freiburg der erste Tattoo Circus statt.

Tätowierungen stehen nur bedingt im Mittelpunkt, auch wenn es dann am 04. und 05. Oktober viele Möglichkeiten geben wird, sich tätowieren zu lassen. Der Tattoo Circus ist vielmehr ein umfasssendes politisches und soziales Event, das sich gegen Gefängnisse, staatliche Repression und für Solidarität einsetzt. Neben den Tätowier-Sessions, wird es deshalb viele Workshops, Vorträge,Performances und Konzerte geben.

So kommen Tutti Dilemma aus Wien, Unicorn Partisans aus Leipzig und Murmansk, catbiteback aus Berlin und Freiburg. Ebenfalls aus Freiburg kommend, treten auf Zora, Freakin Freddy und Young Ulrich.

Conny und Jacques aus dem Orga-Team sprachen mit mir für Radio Dreyeckland über das kulturelle und inhaltliche Rahmenprogramm.

Bundesregierung antwortet auf Anfrage der LINKEN im Fall Maja

Nachdem die deutsche Justiz am 28. Juni 2024 in aller Eile dafür sorgte, dass Maja T. aus dem Komplex „Budapest“, an die ungarischen Behörden ausgeliefert wurde, so dass ein beim Bundesverfassungsgericht gestellter und erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Aufschub der Auslieferung ins Leere lief, gab es zahlreiche parlamentarische Anfragen. Nunmehr liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag vor.

Was wollte die LINKE im Bundestag wissen?

Die LINKE wollte wissen welche Bundesbehörden involviert waren, welchen Kenntnisstand die Bundesregierung hatte, inwieweit der Verfassungsschutz eingebunden ist, aber auch welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Berichten über ein generell queerfeindliches Klima in Ungarn allgemein und in den dortigen Haftanstalten im Besonderen für künftige Auslieferungen bzw. Überstellungen an ungarische Strafverfolgungsbehörden ziehe.

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung bestätigte, wenig überraschend, die Beteiligung von BKA und Bundespolizei. Es sei die Bundespolizei gewesen, die Maja am 28. Juni „auf dem Landweg vom Flugplatz Vilshofen (Bayern) an die deutsch-österreichische Grenze“ gefahren habe.

Auch der Generalbundesanwalt sei informiert und beteiligt gewesen, schließlich hatte dieser, vor der vom Kammergericht Berlin bewilligten Auslieferung, beim Bundesgerichtshof die Aufhebung des gegen Maja T. bestehenden Haftbefehls erwirken müssen.

Was das queerfeindliche Klima in Ungarn und eigene Schlussfolgerungen der Bundesregierung anbetrifft, meint diese: „Die Bundesregierung darf nach den europarechtlichen Vorgaben auf die Übergabeverfahren nach einem Europäischen Haftbefehl keinen Einfluss nehmen“, es sei Sache der Gerichte entsprechende Aspekte zu prüfen.

Soweit zu einer Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Fahndungsmaßnahmen in dem Komplex „Budapest“ Fragen gestellt wurde, verweist die Bundesregierung lapidar auf vorherige Antworten auf Fragen der AfD (!). Sucht man sich dann die Antworten heraus, erfährt man lediglich, dass sich die Bundesregierung hierzu öffentlich nicht äußern möchte, denn die „Betroffenen Akteure könnten dementsprechend Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Dies kann die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“ (hier in der Drucksache zu finden auf Seite 21, Frage 21).

Resümee

Offenbar auch als Folge der Auslieferung von Maja T. an Ungarn, plant nunmehr die Bundesregierung, wie kürzlich LTO berichtete, eine Reform des Auslieferungsrechts und will die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung auszuliefernder Personen ebenso einführen, wie die eines Rechtsbehelfs. Hierzu liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor.

All das hilft Maja nichts! Aber aus der Antwort der Bundesregierung wird vielmehr deutlich, dass das Handeln der beteiligten Mitarbeitenden von Behörden wie auch des Kammergerichts, davon geprägt gewesen schien, Maja eiligst an Ungarn zu auszuliefern. Eine mögliche, ja eine wahrscheinliche Intervention des Bundesverfassungsgerichts sollte verunmöglicht werden.









































Zustände in deutschen Gefängnissen und Psychiatrien von Anti-Folterstelle kritisiert

Im kürzlich veröffentlichten Tätigkeitbericht für das Jahr 2023 kritisiert die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, erneut vielfach die Zustände in deutschen Gefängnissen, Psychiatrien, Abschiebeeinrichtungen, aber auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Was ist die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter?

In der Selbstbeschreibung heißt es, die Stelle sei „eine unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland“, deren Errichtung „auf dem Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ beruhe.

Was ist die Aufgabe der Nationale Stelle zur Verhütung von Folter?

Deren Mitglieder sollen alle Orte besuchen, an denen Personen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung die Freiheit entzogen wird. Aufgrund dieser Besuche hat sie dann Empfehlungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden mit dem Ziel abzugeben, die die von Freiheitsentziehung betroffenen Menschen, vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe besser schützen.

Wie ernst es die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Bundesländer mit dieser Einrichtung nehmen, beweist die chronische Unterfinanzierung. So musste die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter 2024 ihre Besuche in den Einrichtungen vorübergehend aussetzen, da sie schlicht kein Geld mehr dafür zugewiesen bekam.

Wer sitzt in der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter?

Mitglieder sind im wesentlichen ehemalige Mitarbeitende aus dem Bereich der Justizvollzugs. Exemplarisch kann das festgemacht werden am Vorsitzenden Rainer Dopp, ehemaliger Staatssekretär im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aber auch an Friedhelm Kirchhoff, ehemaliger Leiter der bayrischen JVA Kaisheim oder an Dr. Werner Päckert, ehemals Leiter der teilprivatisierten JVA Hünfeld in Hessen. Weitere Mitglieder*innen waren u.a. Parlamentsabgeordnete oder Richter*innen.

Gefängnisse

Besucht wurden im Berichtsjahr u.a. die Vollzugsanstalten Freiburg, Wuppertal-Vohwinkel, Bochum, Butzbach, Aachen, Billwerder (in Hamburg), aber auch das Vollzugskrankenhaus Leipzig.

Lange Isolationshaft, Unterbringung im „Bunker“ (einer leeren Zelle, oftmals ohne Decke, kameraüberwacht, fast nackt), offenes Klo in mit mehreren Gefangenen belegten Zellen, zu kleine Zellen, ,respektloser Umgang, problematischer Umgang mit Daten bei ärztlichen Gesprächen, und vieles mehr. Die entsprechenden Besuchsberichte sind in vielen Fällen zugänglich, mitunter auch die Erwiderungen der jeweiligen Justizministerien.

In allen Haftanstalten hatte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Anlass Missstände zu beanstanden. Da, wie oben angedeutet, deren Mitglieder primär aus  Menschen besteht, die selbst über Jahrzehnte genau jene Missstände zu verantworten hatten bzw. verursacht oder geduldet haben, die sie nun kritisieren, mag dies zumindest für bürgerliche Kreise ein Fingerzeig auf die Situation hinter Gittern sein.

Psychiatrien

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter besuchte 2023 auch diverse forensische Psychiatrien: Hörstel, Werneck, Heidelberg, Emmendingen, Bedburg-Hau, Mainkofen.

Gerügt wurde kontinuierliche Überbelegungen, Mehrfachbelegungen von kleinen Räumen (u.a. auf Campingbetten würden Patient*innen schlafen müssen), langdauernde Fixierungen, langdauernde Isolierungen (aus Bedburg-Hau wird von einem Pateinten berichtet, der schon 10 Jahre in einem karg eingerichteten „Isolierraum“ verbringe).

Auch hier sind von vielen der besuchten Einrichtungen die Besuchsberichte im einzelnen abrufbar, wie auch die Erwiderungen der Ministeren.

Abschiebeeinrichtungen/Abschiebebeobachtungen

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter kritisiert, dass trotz eindringlicher Empfehlungen, die Achtung des Kindeswohls bei Abschiebungsmaßnahmen regelmäßig nicht ausreichend berücksichtigt werde. So fänden immer wieder Abschiebungen von Familien mit Kindern, darunter Kleinkinder und Säuglinge, aber auch von unbegleiteten Minderjährigen statt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 2.863 Minderjährige abgeschoben. Regelmäßig würden die betroffenen Kinder zur Nachtzeit aus den Betten gerissen und abgeschoben.

Wer die deutsche Grenze überschreitet, könne nicht sicher sein, so bemängeln es die Kommissionsmitglieder, dass ausreichend über das Recht auf Asyl aufgeklärt wird.

Detaillierte Informationen können dem Jahresbericht, aber auch einzelnen Besuchsberichten entnommen werden.

Alten- und Pflegeeinrichtungen

Besucht wurde 2023 ein Pflegeheim in Berlin, in dem auch Menschen mit psychischen Erkrankungen untergebracht waren: die bauliche Situation wie auch erhebliche Defizite in Unterbringung und personeller Situation wurden beanstandet, und es kam dann zu einem Wechsel von Schriftsätzen der zuständigen Senatorin und der Nationalen Stelle über die Missstände, denn -wenig überraschend- die Senatorin wollte solche Missstände nicht erkennen.

Zusammenfassung

Eine mit viel zu wenig Geld ausgestattete offizielle, auf einem Übereinkommen der UNO beruhende Stelle in Deutschland, besetzt mit Personen die fast durchweg in hohen und höchsten Justizämtern über Jahrzehnte tätig sind, kritisiert seit es diese Nationale Stelle zur Verhütung von Folter gibt, also seit dem Jahr 2009, die eklatanten Missstände in den Gefängnissen, Abschiebehafteinrichtungen, Psychiatrien, Heimen und bei Abschiebungen. Wirklich viel geändert hat sich nichts. Oftmals mit den selben Argumenten verteidigen die Verwaltungen die Zustände seit nunmehr 15 Jahren.

Immerhin mögen einzelne Besuchsberichte geeignet sein, in einem eher bürgerlichen Spektrum für Interesse zu werben, denn allzu oft wird Aktivist*innen vorgeworfen, sie würden übertreiben und es wird behauptet, es gehe doch hinter den hohen Mauern und hinter Gittern alles nach Recht und Gesetz vor sich.

Landtagswahlen in Sachsen – Kraftvolle Demonstration noch am Wahlabend

Am 01.09.2024 wurden in Thüringen und Sachsen die Landtage neu gewählt. Wenig überraschend holte in beiden Bundesländern die AfD jeweils über 30% der abgegeben Stimmen, so das vorläufige amtliche Ergebnis der jeweiligen Landeswahlleitungen.

Nur zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale in Sachsen, gingen zwischen 600 und 700 Menschen in Dresden unter dem Motto „Wir bleiben unregierbar“, auf die Strasse. Im Aufruf zur Demonstration hieß es, man brauche eine „organisierte, schlagkräftige Linke“, sowie „antifaschistischen Selbstschutz“.

Gerahmt von mehreren Bannern, wie „Tod dem Faschismus“ und „Krieg den deutschen Zuständen“, begleitet von Bengalos und Feuerwerk, wurde durch die Strassen gezogen. Die Polizei zeigte deutlich Präsenz, aber es kam, soweit ersichtlich, während und auch unmittelbar nach Ende der rund eineinhalbstündigen Demonstration zu keinen Zugriffversuchen durch die Polizei. Jedoch hatte diese die gesamte Zeit über gefilmt. Im Nachgang muss aber strafrechtliche Verfolgung befürchtet werden, denn im Verlaufe der Demo wurde durch die Versammlungsleitung mitgeteilt, die Polizei weise darauf hin, dass die Vermummung untersagt sei. Ein Verstoß könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Für Radio Dreyeckland war ich vor Ort und habe Redebeiträge, sowie Stimmen von Teilnehmenden und Passant*innen eingefangen.