Nachdem die deutsche Justiz am 28. Juni 2024 in aller Eile dafür sorgte, dass Maja T. aus dem Komplex „Budapest“, an die ungarischen Behörden ausgeliefert wurde, so dass ein beim Bundesverfassungsgericht gestellter und erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Aufschub der Auslieferung ins Leere lief, gab es zahlreiche parlamentarische Anfragen. Nunmehr liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag vor.
Was wollte die LINKE im Bundestag wissen?
Die LINKE wollte wissen welche Bundesbehörden involviert waren, welchen Kenntnisstand die Bundesregierung hatte, inwieweit der Verfassungsschutz eingebunden ist, aber auch welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Berichten über ein generell queerfeindliches Klima in Ungarn allgemein und in den dortigen Haftanstalten im Besonderen für künftige Auslieferungen bzw. Überstellungen an ungarische Strafverfolgungsbehörden ziehe.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung bestätigte, wenig überraschend, die Beteiligung von BKA und Bundespolizei. Es sei die Bundespolizei gewesen, die Maja am 28. Juni „auf dem Landweg vom Flugplatz Vilshofen (Bayern) an die deutsch-österreichische Grenze“ gefahren habe.
Auch der Generalbundesanwalt sei informiert und beteiligt gewesen, schließlich hatte dieser, vor der vom Kammergericht Berlin bewilligten Auslieferung, beim Bundesgerichtshof die Aufhebung des gegen Maja T. bestehenden Haftbefehls erwirken müssen.
Was das queerfeindliche Klima in Ungarn und eigene Schlussfolgerungen der Bundesregierung anbetrifft, meint diese: „Die Bundesregierung darf nach den europarechtlichen Vorgaben auf die Übergabeverfahren nach einem Europäischen Haftbefehl keinen Einfluss nehmen“, es sei Sache der Gerichte entsprechende Aspekte zu prüfen.
Soweit zu einer Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei Fahndungsmaßnahmen in dem Komplex „Budapest“ Fragen gestellt wurde, verweist die Bundesregierung lapidar auf vorherige Antworten auf Fragen der AfD (!). Sucht man sich dann die Antworten heraus, erfährt man lediglich, dass sich die Bundesregierung hierzu öffentlich nicht äußern möchte, denn die „Betroffenen Akteure könnten dementsprechend Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich machen. Dies kann die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“ (hier in der Drucksache zu finden auf Seite 21, Frage 21).
Resümee
Offenbar auch als Folge der Auslieferung von Maja T. an Ungarn, plant nunmehr die Bundesregierung, wie kürzlich LTO berichtete, eine Reform des Auslieferungsrechts und will die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung auszuliefernder Personen ebenso einführen, wie die eines Rechtsbehelfs. Hierzu liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor.
All das hilft Maja nichts! Aber aus der Antwort der Bundesregierung wird vielmehr deutlich, dass das Handeln der beteiligten Mitarbeitenden von Behörden wie auch des Kammergerichts, davon geprägt gewesen schien, Maja eiligst an Ungarn zu auszuliefern. Eine mögliche, ja eine wahrscheinliche Intervention des Bundesverfassungsgerichts sollte verunmöglicht werden.
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