Vor über einem Jahr kündigte ein großer lokaler EDEKA-Händler seinem Arbeitnehmer Herrn S. fristlos und auch ordentlich. Der Mitarbeiter hatte eigentlich einen Betriebsrat gründen wollen. Nachdem das Arbeitsgericht Freiburg am 15. Mai die Kündigungen aufgehoben hatte, Radio Dreyeckland berichtete, bekam Herr S. noch am gleichen Tag erneut eine fristlose und hilfsweise eine ordentliche Kündigung. Nun warf man ihm vor, er habe im mündlichen Termin vor dem Arbeitsgericht vom selben Tag die Unwahrheit gesagt.
Knapp zwei Monate später, fand nun ein erster mündlicher Termin statt: eine Güteverhandlung. Der Vorsitzende Richter Mohn versuchte auszuloten, ob es eine gütliche Einigung geben könnte. Seitens des Klägers wurde dies abgelehnt.
Deshalb wurde für den 14. Oktober 2025 eine mündliche Hauptverhandlung angesetzt. Im Anschluss an den Gütetermin sprach ich für Radio Dreyeckland mit dem anwaltlichen Vertreter des klagenden Arbeitsnehmers. Rechtsanwalt Winfried Jörissen ist unter anderem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg.