Justiz-Frühling 2022: von Verhandlungen und weiteren Neuigkeiten!

Heute berichte ich über die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen von Strafgefangenen gegen die niedrige Entlohnung von Arbeit hinter Gittern (1.),
sowie über aktuelle Veränderungen im Freiburger Vollzug im Hinblick auf die Corona-Pandemie (2.).

  1. Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

In fast allen Bundesländern müssen Strafgefangene arbeiten. Zwar ist Zwangsarbeit verboten, aber in Artikel 12 Absatz 3 Grundgesetz heißt es ausdrücklich, dass „Zwangsarbeit bei gerichtliche angeordneter Freiheitsentziehung“ zulässig sei.

Streitig ist seit Jahrzehnten die Entlohnung der Gefangenenarbeit. Das BVerfG
beanstandete im Jahr 1998 die bis dato gewährten 5% (!) des Durchschnitts-
Verdienstes aller Arbeiterinnen und Angestellten (vgl. § 18 SGB IV) als zu gering. Die im Jahre 2001 erfolgte Erhöhung auf 9 % des Durchschnittsverdienstes ließ das BVerfG als gerade noch verfassungsrechtlich vertretbar durch. Nun, über 20 Jahre später, nahm sich das Karlsruher Gericht am 27. und 28. April 2022 zwei Tage Zeit um über Klagen aus NRW und Bayern zu verhandeln.

In der Verhandlung zeichnete sich laut Medienberichten (u.a. im DLF, taz, SZ)ab, dass die aktuellen Gefangenenentlohnung nicht nur von Inhaftierten, sondern auch Sozialverbänden, und -nachvollziehbarerweise- der Gefangenengewerkschaft (GG/BO) kritisch betrachtet wird, weil bei Stundenlöhnen zwischen 1,37 € und 2,30 € den Arbeitenden nicht wirklich der Wert von Arbeit vermittelt werde.

Die Justizministerien wiederum legten dar, dass die Gefangenen zum einen
kostenfreie Kost und Logis genießen würden, ferner sei die Gefangenenarbeit
Instrument der „Resozialisierung“, es stünde also nicht die Erzielung von Einkünften im Mittelpunkt, sondern das Einüben einer Tagesstruktur, von sozialer Kompetenz. Ferner seien die Anstaltsbetriebe nicht mehr konkurrenzfähig, müsste die Entlohnung angehoben werden.

Auch die Frage der Einbeziehung in die Rentenversicherung war Gegenstand der mündlichen Verhandlung, denn jede Lücke im Rentenverlauf wirkt sich heute
vielleicht noch mehr als früher, verheerend auf die Alterseinkünfte aus, so dass fast regelhaft Gefangene von Altersarmut bedroht sind, erst recht, wenn sie längere Zeit hinter Gittern haben verbringen müssen.

Da der Strafvollzug seit rund 15 Jahren reine Ländersache ist, dürfe es
geraume Zeit dauern, selbst wenn die klagenden Gefangenen obsiegen sollten, bis alle Inhaftierten in der BRD eine spürbare Lohnerhöhung auf ihrem Knastkonto bemerken, denn erst muss jedes Landesgesetz geändert werden. Es steht zu vermuten, dass die Bundesländer dies erst auf konkrete Beanstandung durch das BVerfG tun werden. Beispielhaft kann auf die Zwangsmedikation in den forensischen Psychiatrien verwiesen werden: während das BVerfG vor einigen Jahren schon entsprechende Länderregelungen beanstandet hatte, weigerte man sich in Baden-Württemberg strikt diese Rechtssprechung auch auf das eigene Bundeslandanzuwenden. Erst nach einer erfolgreichen Klage eines Patienten aus Baden-Württemberg gab die Landesregierung nach. Ähnlich würde es wohl bei der Gefangenenentlohnung laufen.

  1. Veränderungen in der JVA Freiburg im Hinblick auf die Corona-Pandemie

Seit Dezember 2021 finden hier keine Ausführungen und auch keine
Begleitausgänge statt. Erstere werden von Bediensteten des uniformierten Dienstes bewacht, letztere von AnstaltspsychologInnen oder Sozialarbeiterlnnen begleitet.
Auch viele anderen Aktivitäten sind ausgesetzt: beispielsweise
Stationsversammlungen, gemeinsame Sommer-/Winterfeste, Nutzung der
gefängniseigenen Sporthalle. Ferner fielen Besuche monatelang aus. Mittlerweile sind Besuche wieder möglich, wenn auch nur unter dauerhaftem Tragen von FFP-2 Masken. Und ab dem 09. Mai 2022 werden, so eine Verlautbarung des Anstaltsleiters Herrn Völkel, auch wieder Ausführungen und Begleitausgänge stattfinden, allerdings,so die Anstalt, müssten so viele Ausführungen nachgeholt werden, dass jeweils nur 2 1/2 Stunden gewährt werden könnten.

Besuche sind für den Haftalltag ein ganz zentraler Baustein, nicht nur, weil die
entsprechenden familiären und freundschaftlichen Beziehungen so besser gepflegt werden, können, sondern weil Haft immer auch Zwangsgemeinschaft bedeutet, und es psychisch entlastet, endlich wieder Menschen sehen zu können, die man mag und schätzt. Nichts anderes gilt für Ausführungen. Diese ermöglichen nicht nur, ganz lebenspraktisch, einkaufen zu gehen und sich zu günstigeren Preisen versorgen zu können, als sie der Gefängniskaufmann (Firma Massak Logistik GmbH) fordert, sondern befreiter durch- und aufatmen zu können, weil man zumindest mal ein paar Stunden außerhalb der Gefängnismauern verbringen darf, wenn auch nur in Begleitung von Personal.

Freilich kommen neben den Sicherungsverwahrten, die einen gesetzlichen Anspruch auf vier (!) Ausführungen pro Jahr haben, wesentlich weniger Strafgefangene, welche die Mehrzahl der Freiburger Insassenschaft stellen, in den Genuss solcher Ausführungen, denn für letztere fehle es, so die Anstalt, an Personal. Meist sind es „Langstrafer“, Z.B. jene welche eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, die aus dem geschlossen Vollzug heraus solche „Lockerungen“ erhalten.

Jene Sicherungsverwahrten die vor der Pandemie im Bereich der
Strafhaftbetriebe arbeiteten dürfen allerdings auch bis auf weiteres nicht an ihre
Arbeitsstätten zurück kehren, da es im Strafhaftbau seit einiger Zeit zu diversen
Infektionen mit dem Corona-Virus gekommen ist.

Mit diesem Arbeitsausfall ist auch ein entsprechender Einkommensverlust verbunden, denn das Land Baden-Württemberg kompensiert diesen nicht (zu der unterschiedlichen Praxis der Bundesländer vgl. meinen Beitrag von April 2022 „Die prekäre finanzielle Situation von Gefangenen während der Pandemie“). Abgesehen davon, hängen die betroffenen Verwahrten immer unzufriedener auf den engen Stationen herum und wissen vielfach nichts mit sich anzufangen. So dass zumindest die Aufnahme der Ausführungen etwas Entlastung verspricht.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de


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