Im Herbst 2023 nahmen mehrere Menschen an einer Kundgebung der Freien Arbeiter_innen Union vor einem Irish Pub wegen „mieser Arbeitsbedingungen“, so der Aufruf, teil. Offenbar erstattete einer der Inhaber dann Strafanzeige wegen Erpressung.
Die Aktion der FAU
Für den 23.09.2023 hatte die FAU zu Protesten vor dem McNamara, einem Irish Pub, aufgerufen. So sollen einem Beschäftigten erstmal weder Feiertagszuschläge noch der Urlaub bezahlt worden seien, erst nach Anmahnung sei zumindest der Urlaub bezahlt worden. An der lautstarken und kämpferischen Kundgebung nahmen etwa 20-30 Menschen teil, skandierten Parolen, hielten Transparente hoch und forderten faire Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe. Gegen Ende der Kundgebung kam der Wirt höchstselbst aus seinem Pub und wirkte recht angespannt, manche hielten sein Verhalten auch für aggressiv.
Die Strafanzeige
Vor einiger Zeit fragte ich bei Landeskriminalamt meine Daten ab. Von dort wurde mir mitgeteilt, es sei ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung im System gespeichert. Da das Freiburger Polizeipräsidium die Daten schon gelöscht hatte, zog ich weiter zur Staatsanwaltschaft.
Von dort wurde mir mitgeteilt, dass der Inhaber des Pub, Herr Sean Rooney Strafanzeige wegen Erpressung erstattet habe, im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Forderungen des Beschäftigten. Allerdings sei das Verfahren zwischenzeitlich mangels Tatverdacht eingestellt worden.
Offenbar hat der Herr Rooney in dem gewerkschaftlichen Protest wie auch der Kundgebung vor dem Pub einen Versuch gesehen, ihn zu erpressen.
Bewertung der Strategie des Pub-Besitzers
Die Badische Lokalzeitung hatte 2019 dem Pub einen überaus lobenden Beitrag gewidmet, aber weder über die Kritik an den Arbeitsbedingungen noch das sonstige Gebaren des Wirts. Aus dem angloamerikanischen Raum ist das Phänomen des „Union Busting“ bekannt: der Versuch gewerkschaftliche Proteste zu be- und verhindern. Beispielsweise durch gerichtliche Klagen oder auch Strafanzeigen. Von der Strafanzeige erfuhr ich selbst erst, nachdem ich mich selbst um eine Datenschutzauskunft bemüht hatte.
Mich selbst beunruhigt solch ein Vorgehen eines Geschäftsinhabers nicht weiter, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es Menschen gibt, die sich einschüchtern lassen und nächstes Mal genau überlegen ob sie an einer Demonstration oder Kundgebung teilnehmen werden. Auch die FAU Sektion Freiburg hatte so manche gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Pub zu führen, ließ sich davon jedoch weder beeindrucken, noch einschüchtern.
Die Geltenmachung berechtigter Forderungen von Beschäftigten als „Erpressung“ zu skandalisieren, Polizei, wie Staatsanwaltschaft auf die Betreffenden anzusetzen, entspricht vermutlich dem Selbstverständnis so mancher Firmen wie auch deren Inhaber*innen, um so wichtiger erscheint es mir, sich von solchen Strategien nicht abschrecken zu lassen.
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