Urteil des Verfassungsgerichts über Gefangenenlöhne

Am 20.06.2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Gefangenenlöhne im Strafvollzug und bewertet diese als verfassungswidrig, weil zu gering bemessen um Gefangenen den „Wert“ der zu leistenden Arbeit angemessen zu vermitteln.

Das Verfahren

Die beiden vom BVerfG entschiedenen Verfahren gehen zurück auf Klagen eines Insassen aus Bayern, der dort eine lebenslange Haftstrafe verbüßt und eines mittlerweile in Sicherungsverwahrung befindlichen Gefangenen aus NRW. Schon 2016 (Bayern) und 2017 (NRW) wurden die Verfassungsbeschwerden erhoben, nachdem die beiden Gefangenen vor den jeweiligen Instanzgerichten unterlegen waren. Sie rügten in ihren Verfassungsbeschwerden, jene aus Bayern wurde von der Dortmunder Professorin Christine Graebsch begleitet, dass der jeweilige Stundenlohn von circa 1,50 Euro verfassungswidrig niedrig angesetzt sei.

Am 27. und 28. April 2022, also vor über einem Jahr, verhandelte das BVerfG mündlich, geladen waren diverse Sachverständige von Justizministerien, Fachverbände aus dem Sozialbereich, aber auch ein Vertreter der Gefangenengewerkschaft (GG/BO).

Während die Vertreter*innen der Justizverwaltungen die Gefangenenlöhne für angemessen hielten, wurde von den Sozialverbänden und anderen massive Kritik geäußert: Von den „Löhnen“ könne keine Schuldenregulierung erfolgen, Unterhaltszahlungen seien bei einem Monatsverdienst von 200 oder 300 Euro auch nicht leistbar. Für die Zeit nach einer Entlassung aus der Haft sei zudem prägend, dass der „Wert“ von Arbeit durch diese geringe Entlohnung nicht vermittelt würde. Die Gegenseite wandte ein, dass Gefangene im Schnitt unproduktiver seien als Vergleichsgruppen in Freiheit, zudem seien die Anstalten nicht mehr konkurrenzfähig, müssten sie höhere Löhne zahlen. Auftraggeber würden ins Ausland abwandern.

Das Urteil

Sechs, bzw. sieben Jahre nach Einreichung der Verfassungsbeschwerden, erklärte das BVerfG die entsprechende Vergütungsregelungen aus Bayern und NRW für den dortigen Strafvollzug für „unvereinbar“ mit dem Resozialsierungsgebot
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/06/rs20230620_2bvr016616.html). Es beanstandete die Regelungen als „in sich nicht schlüssig und widerspruchsfrei“. Aus dem Resozialisierungsgebot folge die Pflicht für die Landesgesetzgeber, die Arbeit in Haft so zu vergüten, dass Gefangenen der „Wert“ von Arbeit vermittelt werde, sie Schulden regulieren könnten und vor allem auch für die Zeit nach der Entlassung lernen, wie wichtig bezahlte Arbeit sei, was einen großen Einfluss auf ein straffreies Leben habe.

Allerdings machte das Gericht keine Vorgaben, wie hoch nun die Erhöhung auszufallen habe, es seien auch „nicht-monetäre“ Bestandteile denkbar, z.b. eine frühere Entlassung, wenn entsprechend gearbeitet worden ist. Zudem wurde eine Übergangsfrist bis 30.06.2025 gesetzt, bis dorthin müsste eine rechtliche Neuanpassung erfolgen. Eine rückwirkende Nachzahlungsfrist für die zu geringen „Löhne“ lehnte das Gericht ab, da dies zu „erheblichen hauswirtschaftlichen Unsicherheiten“ für die Landeshaushalte führe.
Die Länder seien zudem zu einem strikten Monitoring, bis hinunter auf die Ebene einzelner Anstalten, verpflichtet, um so eine bessere Datenlage z.b. über den Einfluss von (regelmäßiger) Arbeit auf die Rückfälligkeit zu gewinnen.

Kritik und Ausblick

Schon 2002, also vor 21 Jahren, entschied das Gericht, dass die Entlohnung gerade noch verfassungsrechtlich vertretbar sei. Die schon vor sechs, bzw. sieben Jahren eingereichten Verfassungsbeschwerden dann so lange liegen zu lassen, spricht auch für sich. Erneut konnte sich das Gericht zudem nicht dazu durchringen, die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung festzulegen, im Gegenteil, es urteilte, dass eine entsprechende Verpflichtung verfassungsrechtlich nicht bestehe.

Der prozessualen Lage geschuldet aber gleichwohl zu kritisieren ist die Tatsache, dass das Urteil nur die beteiligten beiden Bundesländer, Bayern und NRW, unmittelbar bindet, d.h. man wird kaum überrascht sein, wenn die übrigen 14 Bundesländer nun einfach zuwarten, bis sie von Gefangenen vor dem BVerfG verklagt werden, bevor sie dann, ebenfalls verbunden mit einer großzügigen Übergangsfrist, zum Handeln aufgefordert werden.

Am Ende dürfte es auf das Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“ hinauslaufen, denn schon nach dem ersten Urteil über verfassungswidrig zu niedrige „Löhne“ aus dem Jahr 1998 wurden selbige zwar erhöht, aber zugleich wurde begonnen, bei verschuldeter Arbeitslosigkeit Haftkosten zu erheben, viele vorher kostenlosen Leistungen fielen weg. Stromkostenbeteiligungen wurden eingeführt, ebenso Zuzahlungen für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, uvm. Das BVerfG weist auch in seinem neuen Urteil darauf hin, dass höhere Löhne dann dazu beitragen können, die arbeitenden Gefangenen an Haftkosten zu beteiligen, so dass ihnen für Kost und Logis monatlich eine Rechnung gestellt und von dem „Lohn“ in Abzug gebracht würde.

Alles in allem ist es ein verfassungsgerichtliches Urteil, das gemischte Gefühle bei Gefangenen hervorrufen dürfte: Schnell wird es keine Erhöhung geben, ob überhaupt, oder ob die „nicht-monetären“ Elemente in den Vordergrund rücken, ist offen. Gefangene der 14 übrigen Bundesländer müssen zudem auf Kläger*innen aus ihren Reihen hoffen.

Wahrscheinlich wird dann Sommer 2025 ein neuer Verfahrensmarathon beginnen, wenn Gefangene in Bayern oder in NRW die dann in Kraft tretenden Neureglungen gerichtlich prüfen lassen werden.

Noch gar nicht die Rede war von den Sicherungsverwahrten, denn für diese gilt das Urteil nicht. Erhalten heute Strafgefangene einen „Lohn“, der rund 9 % des Durchschnittsverdienstes aller Arbeiter*innen und Angestellten beträgt, werden für Sicherungsverwahrte 16 % in Ansatz gebracht, was dann zu einem Stundenlohn von über 3 Euro führt, statt nur 1,50 Euro wie im Strafvollzug. Da aber die Lebensverhältnisse der Sicherungsverwahrten besser zu sein haben als im Strafvollzug, so das BVerfG in einem Urteil von 2011, dürften ab 2025 Sicherungsverwahrte ihrerseits mehr Entlohnung fordern.

Dann beginnt das Spiel von vorne.

Thomas Meyer- Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg
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Wieder in eigener Sache: Zwischenstand des Entlassungsverfahrens!

Nachdem im Herbst 2022 eine Münchner Sachverständige zu dem Ergebnis kam, dass von mir keine weiteren rechtlich erheblichen Taten zu erwarten seien und dieser Einschätzung das Freiburger Landgericht nicht folgte, wurden zwei weitere Gutachter*innen beauftragt. Eine Psychologin und ein Psychiater eines Zentrums für Psychiatrie aus dem Freiburger Umland. Diese kamen nach der Exploration zu dem vorläufigen Ergebnis, dass nach ihrer Einschätzung keine weiteren schweren Straftaten von mir zu erwarten seien.

Die Exploration durch die Gutachter*innen

Am 12. Mai traf ich die zwei Sachverständigen zum Erstgespräch. Morgens vor 9 Uhr betraten die beiden, zusammen mit dem Bereichsdienstleiter der Haftanstalt, die Station um sich meine Zelle ebenso anzuschauen, wie den Rest der Station. Gemeinschaftsdusche, Stationsküche, Freizeitraum und die für eine sechsstellige Summe vor Jahren eingebaute Zugangsschleuse, damit die Bewohner „selbstständig“ in den Gefängnishof, aber nicht unkontrolliert auf andere SV-Stationen gehen können.

Danach unterhielten wir uns zwei Stunden. In den folgenden Wochen fanden insgesamt sechs Gespräche statt, mal vormittags, mal nachmittags. Intensiv wurde meine Vergangenheit, Kindheit und auch der Haftverlauf, sowie der Grund der Haft thematisiert. Interessanterweise ging es auch immer wieder darum, dass ich gerne ohne Schuhe auftrete und einen eher eigenwilligen Kleidungsstil pflege.

Die vorläufige Einschätzung der neuen Gutachter*innen

Im letzten Gespräch am 31. Mai 2023 mit den Sachverständigen, das dann auch fast drei Stunden dauerte, teilten sie mir ihre vorläufige Einschätzung mündlich mit.

Danach verhalte es sich aus ihrer Sicht wie folgt: Es bestünde eine realistische Zukunftsperspektive, ob in beruflicher Hinsicht, aber auch was die Wohnsituation angehe, zudem verfüge ich über ausreichende Bewältigungsstrategien, um mit schwierigen Situationen zurecht zu kommen. Jetzt wollen beide Gutachter*innen bis Anfang Juli das schriftliche Gutachten zu Papier bringen und dem Gericht zuleiten.

Das weitere Verfahren

Nun warte ich auf die gerichtliche Anhörung und deren Ausgang; je nachdem, wie die Entscheidung ausfallen wird, können die Staatsanwaltschaft oder ich Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen. Insofern heißt es auch nach fast 27 Jahren: Warten!

Diese Anhörung ist terminiert auf den 5. Juli 2023.

Ausblick

Die Haftanstalt gewährt mir seit Frühjahr diesen Jahres monatliche Ausführungen, so dass ich nicht nur meinen Heimatort im Freiburger Umland besuchen konnte, sondern auch die Freiburger Straffälligenhilfe. In den nächsten Wochen soll ich nicht nur die Bewährungshilfe in ihrem Dienstsitz aufsuchen, sondern auch dort einen Besuch machen, wo ich nach der Haftentlassung wohnen könnte.

Die ganzen Jahrzehnte in Haft, darunter viele Jahre in Isolationshaft, konnte ich nur deshalb durchstehen, weil mich all die Zeit Menschen und Organisationen wie Rote Hilfe e.V. oder ABC solidarisch begleitet, geschrieben, besucht, telefoniert, meine Texte getippt und online gestellt, mir die Chance einer regelmäßigen Kolumne im DreckSack (https://www.edition-luekk-noesens.de/) eingeräumt haben, um dort über die prekäre Situation von Inhaftierten gegenüber einem ganz anderen Publikum zu berichten. Die mich materiell unterstützt und auch wichtige Zukunftsperspektiven, wie die Aufnahme in die Redaktionsgemeinschaft bei Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de/) eröffnet haben. Euch allen danke ich von ganzem, ganzem Herzen!

Schauen wir, wie es nun weitergeht. Hoffentlich bald zusammen vor den Mauern!


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

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In eigener Sache: Ausführung im Mai 2023

Nachdem ich im April 2023 in Rahmen einer Ausführung vor die Freiburger Gefängsnismauern durfte, bekam ich im Mai eine weitere Möglichkeit.

Die JVA Freiburg gewährt mir seit März 2023 monatlich eine Ausführung. Laut Justizministerium sei dies eine ausreichende Möglichkeit um sich nach rund 27 Jahren Haft auf das Leben in Freiheit vorzubereiten.

Aktuell sitze ich in einem Internet-Café in Freiburgs Innenstadt, begleitet von der für die Wohngruppe zuständigen Sozialarbeiterin und von einem Bediensteten des AVD( Allgemeiner Vollzugsdienst). Es ist ein erbaulich sonniger Frühsommertag. Nachdem ich im Bürgerbüro der Stadt einen neuen Personalausweis beantragt hatte, ging es über die in Freiburg recht bekannte „Blaue Brücke“ in Richtung Internet-Cafè.

Später kann ich noch in einem Supermarkt einkaufen, bevor ich dann erneut in die Haftanstalt zurückkehren muss. Für Juni 2023 sind dann zwei weitere Ausführungen geplant: zum einen werde ich mit dem Leiter der Abteilung Sicherungsverwahrung die Bewährungshilfe aufsuchen und in einer zweiten Ausführung soll ich mir dann die Wohnmöglichkeit die mir freundlicherweise über Freund*innen angeboten wurde anschauen.

Ob am Schluss wirklich die Freilassung stehen wird ist noch offen, aktuell läuft die Untersuchung durch die vom Landgericht Freiburg beauftragten Sachverständigen noch. Eine Entscheidung ist für Anfang Juli 2023 angedacht.

Thomas Meyer-Falk

z.Zt. JVA Freiburg

Hermann-Herder-Str. 8

D-79104 Freiburg

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Ausbruch (Radio Dreyeckland) am 2. Sonntag im Monat

Thomas sprach letzten Sonntag mit Wolfgang Lettow von der Zeitschrift Gefangenen Info) über „Gefangenenunterstützung“.

https://www.freie-radios.net/122044

https://rdl.de/beitrag/thomas-meyer-falk-spricht-0

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Leserbrief von Thomas Meyer-Falk im „Neuen Deutschland“ vom 26.4.2023 zum Prozess gegen die 4 Antifaschist:innen in Dresden

Massive Einschüchterung
Zu »Lina-E.-Prozess«, Tagesthema 20.4., S. 2

Die meisten Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung), die gegen Linke geführt werden, enden mit der Einstellung, also ohne Anklage; der einschüchternde Effekt ist aber groß.
Oft jahrelange Bespitzelung (Abhören des Telefons, Mitlesen der Post und Mails), Observation und vieles mehr. Auch im Zuge des Verfahrens gegen Lina E. Gibt es breitflächige Struktur ermittlungen. Umso wichtiger er scheint mir das Zusammenstehen: Sich nicht einschüchtern lassen – trotz alledem!

Thomas Meyer-Falk, zzt. JVA Freiburg

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Podcast: Zur aktuellen Situation von Thomas von „Wie viele sind hinter Gittern“ bei Radio Flora

Seit Oktober 1996 befindet sich Thomas in Haft und seit Sommer 2013 nunmehr in Sicherungsverwahrung (SV).
Jetzt gibt es eine erfreuliche Entwicklung bei ihm:
Gericht erwägt zweites Gutachten wegen Prüfung der Haftentlassung.
Weiterhin befürwortet die Haftanstalt Vollzugslockerungen für ihn.
Dazu ein telefonisches Gespräch mit Thomas aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg.

Adresse:
Thomas Meyer-Falk
Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg
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https://www.freie-radios.net/121706

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Susan Boos: „Auge um Auge – Die Grenzen des präventiven Strafens“

Eine Buchbesprechung über die Sicherungsverwahrung in der Schweiz

von Thomas-Meyer Falk

https://rotpunktverlag.ch/buecher/auge-um-auge

Die ehemalige Redaktionsleiterin der Schweizer Wochenzeitung WOZ, Susan
Boos, veröffentlichte im vergangenen Jahr ein sehr lesenswertes Buch
über die Schweizer Variante der sogenannten Sicherungsverwahrung (SV und
in der Schweiz bloß „Verwahrung“ genannt).

Boos steigt tief hinab in die Kanalisation des Schweizer Straf- und
Justizsystems, dort wo selten ein Lichtstrahl hingelangt, geht es doch
vielfach um Menschen, die sich in besonders schwerwiegender und
verwerflicher Weise gemeinschaftszerstörend verhalten haben.

So macht uns die Autorin schon auf den ersten der rund 250 Seiten mit
Peter Vogt bekannt, einem seit 25 Jahren verwahrten Insassen, der sein
Recht auf assistierten Suizid durchsetzen möchte: Vogt hat Mädchen und
Frauen gewürgt und vergewaltigt! Auf Seite 13 begegnet uns Beat Meier,
ein pädokrimineller Straftäter, der über ein Vierteljahrhundert
inhaftiert ist. Boos schildert nüchtern und sachlich die jeweiligen
strafrechtlichen Hintergründe, wie auch Ausschnitte der Biografien der
Verwahrten. Sie berichtet, wie sie als Journalistin von Verwahrten
angerufen wurde, ihr Unterlagen zugeschickt wurden und sie sich
zunehmend für diesen Bereich des Strafrechts zu interessieren begann.

Im 3. Kapitel, ab Seite 23, referiert die Autorin ausführlich einen der
wohl spektakulärsten Mordfälle der letzten Jahrzehnte, als nämlich 1993
der schon wegen mehrfachen Mordes an Frauen einsitzende Hauert bei einem
Ausgang aus der Haftanstalt, er war auf dem Weg zu seinem Therapeuten,
eine 20-jährige Pfadfinderführerin entführte, ihr sexualisierte Gewalt
antat und dann ermordete. In Folge diese Verbrechens und einer weiteren
Tat, kam es zu einer Gesetzesinitiative, die schließlich in einem
eigenen Artikel der Bundesverfassung mündete und seitdem die
„lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche
Sexual- und Gewaltstraftäter“ vorschreibt.

Alle Verwahrten, gleich ob sie wegen schwerer oder vielfach auch
wesentlich weniger schweren Taten in die Anstalt gelangt sind, stehen
vor dem gleichen Dilemma: solange ihnen eine ungünstige Sozialprognose
attestiert wird, erfolgt keine Freilassung. Aber selbst wenn es dann mal
Therapeut*innen oder Gutachter*innen gibt, die sich optimistischer
äußern, günstige Veränderungsprozesse diagnostizieren, treffen diese auf
erhebliche Widerstände im Justizsystem. Es wird solange nach
Schwachpunkten gesucht, bis doch eine Fortdauer der Inhaftierung möglich
ist; nicht nur die Untergebrachten resignieren irgendwann, sondern
mitunter auch Beschäftigte, die dann lieber ihren Job kündigen, als
weiter mit dem Strom zu schwimmen. Auch hierüber informiert das Buch
„Auge um Augeerse“.

Den Gegenpol zu der Perspektive bilden die Gespräche der Journalistin
mit Vertretern des Justizapparates: allen voran mit dem weit über die
Schweizer Grenzen hinaus bekannte Psychiater Frank Urbaniok, ehemals
Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich. Er
kritisiert die Diagnosehörigkeit der forensischen Psychiatrie, wo
verschiedene Psychiater*innen bei Begutachtungen ein und desselben
Falles oftmals zu ganz unterschiedlichen Diagnosen kämen. Diesen stellt
er das aus seiner Sicht wesentlich hilfreichere und sicherere
„forensisch operationalisierte Therapie-Risiko-Evaluationssystem“ (kurz:
Fortres) gegenüber. Er hat es selbst entwickelt und es basiert auf einer
detaillierten Auswertung der Taten und Akten, umfasst dutzende von
Items, welche unterschiedlich gewichtet werden. Eine Form von
Daten-Fetischismus, um nicht zu sagen Totalitarismus, die auch in der
Fachwelt nicht ohne Widerspruch blieb.

In einem Interview mit dem Berner Strafrechtsprofessor Martino Mora
lotet Boos die Grenzen des „Präventionsstrafrechts“ aus. Was meint
„Präventionsstrafrecht“? Strafen sollen, so die Theorie, begangenes
Unrecht sühnen, sind also repressiv und vergangenheitsbezogen. Mona
macht geltend, dass schon seit Jahrtausenden der Präventionsgedanke
maßgeblich sei für Strafen. Professor Mona fordert einerseits ein
deutliches Vergeltungsstrafrecht, einschließlich der weitestgehenden
Abschaffung der Bewährungsstrafen, andererseits ist er ein lautstarker
Kritiker des vorbeugenden Wegsperrens von Menschen und antwortet auf die
Feststellung, man könne doch nicht alle (aus der Verwahrung) rauslassen:
„Doch, lasst sie raus – nachdem sie ihre verdiente und angemessene
Strafe abgesessen haben!“ Hier dürfte sich Mona vermutlich einig sein
mit der Dortmunder Professorin Dr. Graebsch (von dieser gibt es zur
Deutschen SV einen hörenswerten Vortrag als Podcast auf
https://www.rdl.de/beitrag/wegsperren-und-zwar-f-r-immer), welche
ebenfalls auf die letztlich nicht leistbare zuverlässige
Vorhersagbarkeit künftigen strafbaren Verhaltens und die
menschenrechtlich prekäre Lage von Sicherungsverwahrten hinweist.

Wohin das Präventivrecht führt, konnte man vergangenes Jahr in München
sehen, wo Aktivist*innen der „Letzten Generation“ für Wochen in Haft
verschwanden, um, so die staatliche Erzählung, zu verhindern, dass sie
sich an Straßen ankleben und so den Verkehr behindern.

Die Autorin besuchte im Zuge ihrer Recherchen in Deutschland einen
mittlerweile pensionierten Bewährungshelfer, der zuvor Jahre in
Freiburg (Breisgau) im Strafvollzug tätig war: Peter Asprion. Aktuell
sitzen in der BRD rund 600 Menschen in der SV, darunter zwei Frauen.
Peter Asprion zieht im Gespräch mit Susan Boos ein vernichtendes Fazit
hinsichtlich der SV. Da er ein Gespräch mit einem seiner ehemaligen
Klienten vermittelt, erfahren wir im Anschluss im Kapitel „Herr Roser
lädt ein“ von einem ehemaligen Verwahrten, der 26 Jahre einsaß (davon
22 in der SV), wie er nach seiner Freilassung 2010 für drei Jahre Tag
und Nacht von fünf Polizeibediensteten bewacht wurde, wie sich das
anfühlte und er dennoch -oder trotzdem- es schaffte sich in die
Gesellschaft zu integrieren.

Von Süddeutschland geht es nach Niedersachsen. Dort besucht die  Autorin
die Abteilung SV in Rosdorf, spricht mit Personal und Insassen, um
anschließend nach Berlin weiterzureisen, wo sie mit einem der
bekanntesten forensischen Psychiater, Prof. Dr. Kröber zum Gespräch
verabredet ist; und auch er betont, wie unsicher die scheinbar so
eindeutigen Gefährlichkeitsprognosen sind und man letztlich kaum
zuverlässig einen Rückfall vorhersagen könne, weshalb er dem oben
erwähnten Konzept seines Schweizer Kollegen Urbaniok nicht viel
abgewinnen könne.

Boos führt uns weiter in die Niederlande, in das Psychiatriegefängnis in
Zeeland wo 90 Männer und drei Frauen dauerhaft verwahrt werden und
berichtet wie dort die Bewohnenden untergebracht sind: nachts zwar
weggeschlossen in ihren Zellen, aber tagsüber auf einem von einem
Sicherheitszaun umgebenen Gelände, auf dem sie und auch Besuchende sich
frei bewegen können. Von Zeeland geht es weiter nach Stein in
Österreich. Im Jahr 2020 lebten von 8600 Häftlingen in Österreich über
1.400 in der Verwahrung (hier sei auf das Buch
„Maßnahmenvollzug: Menschenrechte weggesperrt und zwangsbehandelt“,
herausgegeben von Markus Drechsler, erschienen 2016 im österreichischen
Mandelbaum Verlag, hingewiesen, welches sich ausführlich der
spezifischen Situation dort widmet). Wie menschenrechtlich bedenklich
die Unterbringungsbedingungen für Verwahrte in Österreich sind, wird von
ihm sorgfältig herausgearbeitet.

Bei allen Gemeinsamkeiten, insbesondere was die Fragilität der
Sozialprognosen und die immer häufigere Anordnung von Verwahrung
anbetrifft, treten auch die Unterschiede zwischen Schweiz, Österreich,
Niederlande und Deutschland deutlich hervor. Denn wo in Deutschland
manche Angeklagte nach ihrem Urteil in der forensischen Psychiatrie
landen (aktuell sind das rund 6.000 Menschen), endet in anderen Ländern
das Leben in psychiatrischen Abteilungen regulärer Strafanstalten, mit dem
entsprechend strengen Strafvollzugsregime. Wo in Deutschland und der
Schweiz Anwält*innen vom Staat bezahlt und den Betroffenen beigeordnet
werden für deren gerichtlichen Prüfverfahren über die Fortdauer der
Verwahrung, müssen die Anwält*innen in Österreich kostenlos arbeiten,
die erhalten keinerlei Vergütung!

Besonders spannend finde ich, wenn langjährige Justizmitarbeitende wie
Thomas Manhart, ehemals Oberstaatsanwalt und „Chef Justizvollzug“, am
Ende ihrer Laufbahn ein im Grunde desaströses Fazit ihrer eigenen Arbeit
ziehen (Seite 111-118), eigentlich für eine Veränderung des Status quo
plädieren, aber augenscheinlich nicht den Mut und die Entschlossenheit
aufbringen, für diese offensiv(er) einzutreten. Letztlich hat er
Jahrzehnte einem System gedient, in dem er Karriere gemacht hat, ohne
darin, nun am Abschluss seiner Laufbahn, einen wirklichen Sinn zu
erkennen. Nicht jeder macht es so wie der langjährige, in Bayern und
Sachsen tätige Gefängnisdirektor Thomas Galli und hängt seinen sicheren
Beamtenjob vor dem Rentenalter an den Nagel, um sich für die Abschaffung
von Gefängnissen auszusprechen.

Wichtig erscheint mir, dass Susan Boos nicht mit Details über die
Vorgeschichte der Protagonisten spart. Es sitzen Menschen in den
Gefängnissen, die oftmals Schreckliches getan haben. Damit vermeidet Boos
jede Form von Sozialromantik. Wie umgehen auch mit diesen Menschen? Denn
Gesellschaften, welche die Todesstrafe abgeschafft haben, müssen sich
fragen lassen, ob ein lebenslanger Ausschluss von Menschen aus der
Gemeinschaft letztlich nichts anderes ist als „eine Todesstrafe auf
Raten“. Und sie müssen sich der Frage stellen, wo dieses immer
exzessivere, ja obsessiv anmutende vorbeugende Wegsperren von Menschen
enden soll!

Im Anhang des Buches finden sich ab S. 224 wichtige
Detailinformationen zu den „beliebtesten (forensischen)
Prognoseinstrumenten“ ebenso wie ein historischer Rückblick in das 19.
Jahrhundert und die „Vordenker der heutigen Verwahrung“. Sehr hilfreich
finde ich selbst die Übersicht der Gesetzestexte ab S. 242, wo die
strafrechtlichen Grundlagen über die Verwahrung in Deutschland, aber
auch Österreich und selbstredend auch der Schweiz, im Wortlaut zitiert
werden.

Susan Boos kommt in ihrem Buch nach 222 Seiten zu dem Resümee, man müsse
ernsthaft über Vergeltung sprechen, anstatt der Prävention alles zu
opfern. Die Grenzen und die schier unendliche Mängelliste, was die
Verwahrung angeht, arbeitet sie auf sehr anschauliche Weise heraus.
Dennoch handelt es sich bei ihrem Buch nicht um ein Plädoyer zur
Abschaffung von Gefängnissen als solche, wofür aber beispielsweise der
von ihr besuchte Peter Asprion plädiert, sondern um eines, welche die
Auswüchse des Präventionsstrafrechts anklagt und für eine Berichtigung
dieser Mängel streitet.

Wer sich über die dunkelsten Winkel des Präventionsstrafrechts und dessen zahlreichen Schwächen informieren möchte, bekommt bei Susan Boos einen aktuellen
und fundierten Einblick!


Bibliografische Angaben

Autorin: Susan Boos
Titel: Auge um Auge – Die Grenzen des präventiven Strafens

ISBN: 978-3-85869-944-2

Verlag: Rotpunktverlag (Schweiz), Preis: 25 Euro


Rezensent:

Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA (SV)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
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Ein/Aus-Gesperrt: eine Ausstellung mit Lesungen in München

In München findet am 04. Mai 2023 ab 19 Uhr in der Schrenkstrasse 8 (U4/U5 Schwanthalerhöhe) eine Vernissage statt mit Fotografien und Erzählungen von Menschen vor, während und nach ihrer Haftstrafe.

Dazu gibt es eine Ausstellung vom 05. – 13. Mai 2023 (Sa/So 10 – 19 Uhr, Mi – Fr von 14-21 Uhr). Der Eintritt ist frei!

Ergänzt und eingerahmt wird die Ausstellung durch einen Vortrag mit Lesung von Dr. Thomas Galli am 5. Mai 2023 ab 18 Uhr, dem ehemaligen Gefängnisleiter aus Sachsen und Bayern. Er liest aus seinem Buch: „Weggesperrt: Warum Gefängnisse niemandem nützen“. Anschließend findet ein Konzert mit Pinkhair Cloutgang, Blushy AM und Carel Binks statt.

Und am 12. Mai 2023 ab 19 Uhr wird der SZ-Journalist Ronen Steinke aus seinem Buch lesen „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“. Auch hier ist der Eintritt frei!

Verantwortet wird die Ausstellung von der Münchner Fotografin Juliane Haerendel.

Wer einen Einblick in die Welt hinter Gefängnismauern bekommen möchte, bekommt hier in Bild und Wort die Möglichkeit. Menschen, die in der existenziellen Peripherie leben und doch auch wahrgenommen werden wollen.


Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV)
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